Mecklenburg-Vorpommern: Landesdatenschutzbeauftragter verbietet Lehrer-Meldeportal der AfD

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat heute das Meldeportal „Neutrale Schule“ des AfD-Landesverbands verboten. Die dort veröffentlichten Textpassagen, in denen Schüler zur Meldung angeblicher Verstöße gegen das Neutralitätsgebot aufgefordert werden, sind bis zum 20. September 2019 zu entfernen, ansonsten droht die Verhängung eines Zwangsgeldes.

(Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten MV)

„Es darf nicht sein, dass Lehrer durch so ein Portal in ihrer Unterrichtstätigkeit eingeschüchtert werden“, erklärt Behördenchef Heinz Müller. „Genau das ist die Aussage der hier zur Anwendung kommenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Selbstverständlich ist es die Aufgabe der Lehrer, für die Demokratie, das Grundgesetz und die darin gewährleistete Menschenwürde einzutreten. Dabei sollen sie keine Angst haben, von selbsternannten AfD-Aufpassern behelligt zu werden.“

Der Landesverband der AfD erhebt in seinem Portal, anders als in seiner Pressemitteilung vom 2. September 2019 angegeben, nicht nur die personenbezogenen Daten der Schüler, die eine Meldung verfassen, sondern sammelt ganz gezielt auch die politischen Meinungen der gemeldeten Lehrer. Als besondere Kategorie personenbezogener Daten steht die politische Meinung jedoch unter besonderem rechtlichen Schutz.

In seiner Stellungnahme stützt der AfD-Landesverband die Datenverarbeitung auf sein berechtigtes Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO. „Hierbei wird verkannt“, so Müller, „dass die Verarbeitung von Daten, aus denen die politische Meinung hervorgeht, nach Artikel 9 Absatz 1 DS-GVO grundsätzlich untersagt ist.“ Eine solche Verarbeitung sei nur ausnahmsweise, unter den Voraussetzungen des Artikels 9 Absatz 2 DS-GVO, erlaubt. Doch die seien hier nicht gegeben.

Zwar hole der Landesverband der AfD die ausdrückliche Einwilligung der Verfasser einer Meldung in die „Nutzung ihrer Daten zu Zwecken der Arbeit der AfD Mecklenburg-Vorpommern“ ein. Doch sei diese Einwilligungserklärung viel zu unbestimmt und daher unwirksam. Mit Blick auf die gemeldeten Lehrer scheide eine Verarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung von vornherein aus. „Dem AfD-Landesverband ist es nicht gelungen, die Rechtmäßigkeit der von ihm zu verantwortenden Datenverarbeitung nachzuweisen“, sagt Müller. „Ein Verbot war daher angebracht.“

Mit Blick auf die Rechte der Betroffenen fügt Müller hinzu: „Übrigens kann jeder vom AfD-Landesverband nach Artikel 15 DS-GVO Auskunft darüber verlangen, ob ihn betreffende Daten verarbeitet werden. Ein formloses Schreiben genügt!“

Umleitung: Vom R1 entlang der Fulda über Sprache, AfD, historische Denkmäler und den Klimawandel zu den Revier-Fotografien von Albert Renger-Patzsch und mehr ….

Melsungen an der Fulda, im Vordergrund das Rathaus, haben wir am Sonntag mit dem Rad besucht. (foto: zoom)

Das Wetter ist zur Zeit fantastisch und für das Radfahren sogar besser geeignet als im Sommer. Am Sonntag hat uns eine kleine Tour auf dem R1 von Kassel nach Melsungen gebracht.

Obwohl die Strecke entlang der Fulda verläuft, haben wir es geschafft, uns zu verfahren und uns orientierungslos auf einem Berg wiederzufinden.

Ein zufällig vorbeifahrender Mountainbiker konnte uns schließlich den Weg zurück auf den R1 weisen. Der unfreiwillige Umweg hatte einen großen Mehrwert, nämlich einen fantastischen Ausblick über das Fuldatal.

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Doch was ist in der Zeit in den Nachbarblogs und anderen Websites passiert?

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Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg im Ölrausch?

Vor knapp einem Monat (26.6.2013) berichtete DIE WELT, die kanadische Firma Central European Petroleum Ltd. habe durch ihre Tochter CEP in Mecklenburg-Vorpommern bei Probebohrungen Öl ans Tageslicht gefördert.

Auf ihrer Website teilt CEP mit, dass sie momentan „insgesamt 14.800 Quadratkilometer Aufsuchungserlaubnisfelder“ in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg halte. DIE WELT sieht einen „Ölrausch“ am Horizont.

Die acht ‚Erlaubnisfelder‘ befinden sich sowohl Onshore als auch Offshore. In Brandenburg liegen die möglicherweise ertragreichen Gebiete südlich einer Linie von Neubrandenburg bis an die polnische Grenze und weiter nach Süden bis an die Landesgrenze zu Sachsen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Festlandküste südlich von Rügen, das Hinterland sowie große meerbedeckte Flächen um die Urlaubsinsel zur Erprobung freigegeben. In allen gewählten Regionen liegen sensible Naturreservate, Schutzzonen, Küstenstreifen sowie Naturschutzgebiete.

Central European Petroleum schätzt, für das Küstengebiet allein könne in 25 Jahren ein Nutzen von rund 2,25 Milliarden Euro entstehen. Es ist unklar, wie der alleinige Ölförderer auf diese Summe kommt, welchen Nutzen er selbst aus dem Unternehmen zieht, wird die Öffentlichkeit vermutlich nie erfahren.

Dem armen Bundesland werden Zuschüsse und Arbeitsplätze versprochen.

Greenpeace protestiert seit 2011 gegen die Pläne und weist auf die Bedeutung Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs für Tourismus und Umwelt hin. In der Wahrnehmung vieler Menschen liegt diese Region ‚da irgendwo im Osten‘, die wenigsten waren schon einmal dort. Wenn also die Mehrheit der Bundesbürger nach dem Prinzip „Not In My Backyard“ ein gepflegtes Desinteresse an Naturzerstörung im Nord-Osten der Republik zeigt, dann wird es für die Aktivisten vor Ort schwer werden, Ölbohrungen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zu verhindern.

Hier ein Informationsfilm, der sehr anschaulich die Folgen von Erdölbohrungen aufzeigt:

http://youtu.be/2VsCgmDkY00