Blick aus dem Fenster (foto: zoom) Ich gehe davon aus, dass die Ergebnisse der Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen bekannt sind. Die AfD hat enorme Zugewinne erzielt, obwohl (oder weil?) sie von Nazi-Strukturen durchsetzt ist.
Geringer Ausländeranteil, sinkende Kriminalität in Brandenburg und Sachsen, und doch hat die Demagogie und Propaganda der sogenannten „Überfremdung“, „Umvolkung“ und „krimineller Flüchtlinge“ Früchte getragen.
Was also tun?
„Alles Nazis“ zu rufen wird dieses 1/5 bis 1/4 der AfD-Wähler – die Männer wählen rechter als die Frauen – nicht davon abhalten, beim nächsten Mal erneut Rechtspopulisten und Nazis zu wählen. Warum ist der Schoß so fruchtbar noch?
Was also tun?
Ich gehe jetzt ins Bett und denke morgen, übermorgen, nächste Woche und nächsten Monat über die Frage nach.
Sine Ira et Studio, ohne Zorn und Eifer, sonst wird sich imho die Problemlösung nicht operationalisieren lassen. Aber wie konkret?
Vor knapp einem Monat (26.6.2013) berichtete DIE WELT, die kanadische Firma Central European Petroleum Ltd. habe durch ihre Tochter CEP in Mecklenburg-Vorpommern bei Probebohrungen Öl ans Tageslicht gefördert.
Auf ihrer Website teilt CEP mit, dass sie momentan „insgesamt 14.800 Quadratkilometer Aufsuchungserlaubnisfelder“ in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg halte. DIE WELT sieht einen „Ölrausch“ am Horizont.
Die acht ‚Erlaubnisfelder‘ befinden sich sowohl Onshore als auch Offshore. In Brandenburg liegen die möglicherweise ertragreichen Gebiete südlich einer Linie von Neubrandenburg bis an die polnische Grenze und weiter nach Süden bis an die Landesgrenze zu Sachsen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Festlandküste südlich von Rügen, das Hinterland sowie große meerbedeckte Flächen um die Urlaubsinsel zur Erprobung freigegeben. In allen gewählten Regionen liegen sensible Naturreservate, Schutzzonen, Küstenstreifen sowie Naturschutzgebiete.
Central European Petroleum schätzt, für das Küstengebiet allein könne in 25 Jahren ein Nutzen von rund 2,25 Milliarden Euro entstehen. Es ist unklar, wie der alleinige Ölförderer auf diese Summe kommt, welchen Nutzen er selbst aus dem Unternehmen zieht, wird die Öffentlichkeit vermutlich nie erfahren.
Dem armen Bundesland werden Zuschüsse und Arbeitsplätze versprochen.
Greenpeace protestiert seit 2011 gegen die Pläne und weist auf die Bedeutung Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs für Tourismus und Umwelt hin. In der Wahrnehmung vieler Menschen liegt diese Region ‚da irgendwo im Osten‘, die wenigsten waren schon einmal dort. Wenn also die Mehrheit der Bundesbürger nach dem Prinzip „Not In My Backyard“ ein gepflegtes Desinteresse an Naturzerstörung im Nord-Osten der Republik zeigt, dann wird es für die Aktivisten vor Ort schwer werden, Ölbohrungen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zu verhindern.
Hier ein Informationsfilm, der sehr anschaulich die Folgen von Erdölbohrungen aufzeigt:
Ein Rechtsgutachten sagt: „Dass einem privaten Schulträger in Zukunft eine Monopolstellung zukommen kann, wird grundgesetzlich nicht ausgeschlossen.“ Und: „Er erfüllt dann die Aufgabe einer öffentlichen Schule.“ Gibt es bald eine Monopolstellung privater Schulen? Die Waldorfschule für alle?
Von Andreas Lichte
Wie die „Potsdamer Neueste Nachrichten“ am 29.11.2011 berichten, will die Brandenburger Koalition von SPD und Linke Kürzungen bei der Bezuschussung von Privatschulen vornehmen und begründet diese u.a. mit der wachsenden Existenz-Gefährdung der Öffentlichen Schulen durch Privatschulen.
Aufgrund der massiven Proteste der privaten Schulträger wurden die vom Brandenburger Kabinett bereits beschlossenen Kürzungen inzwischen abgemildert: bis zum Jahr 2015 sollen die Zuschüsse für Privatschulen statt ursprünglich um 20 Millionen Euro nun nur noch um 13,5 Millionen Euro gekürzt werden.
Dieses Zugeständnis hält die privaten Schulträger aber nicht davon ab, den Druck auf die Brandenburger Landesregierung weiter zu erhöhen: ein Rechtsgutachten von Professor Bodo Pieroth, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, wurde vorgestellt. Piroth hält es für mit dem Grundgesetz vereinbar, dass es in Regionen mit schrumpfenden Einwohner- und Kinderzahlen künftig keine Öffentlichen Schulen mehr gibt, sondern nur noch Privatschulen, Zitat Pieroth:
„Dass einem privaten Schulträger in Zukunft eine Monopolstellung zukommen kann, wird grundgesetzlich nicht ausgeschlossen.“ Und: „Er erfüllt dann die Aufgabe einer öffentlichen Schule.“
Das Grundgesetz, Artikel 7, Absatz 4, gewährleistet ausdrücklich „das Recht zur Errichtung von privaten Schulen“. Aber ist es noch eine „freie Gesellschaft“, wenn Eltern gezwungen werden, ihre Kinder auf eine Privatschule wie die Waldorfschule zu schicken?
Eine Schule, von der Prof. Dr. Stefan T. Hopmann, Bildungswissenschaftler an der Universität Wien, sagt, dass sie von einer „Sekte“ betrieben wird, Zitat Prof. Hopmann:
„Wir leben in einer freien Gesellschaft. Also hat jede/r das Recht, jeden Unfug zu glauben. Nur sollten sich Eltern, die ihr Kind einer Waldorfschule anvertrauen, darüber im klaren sein, dass sie dann einer Pädagogik vertrauen, die ein heilloses Gebräu esoterischer Glaubenssätze über Drüsen, Zahnentwicklung, astrologischen Einflüsse und ähnliches ist, das von der modernen Kinderpsychologie und der aktuellen Lehr-Lern-Forschung durchweg als durch nichts begründbarer Unsinn abgelehnt wird. Entschiedene Waldorfianer wird das nicht anfechten: Wie alle Sekten sind sie gegen widersprechende Wissenschaft immun.“
Waldorfschule als „Sekte“ kommt auch von einem ehemaligen Schüler, Zitat: „Diese Schule ist eine Sekte, die meiner Meinung nach komplett verboten werden sollte. Vor allem ist es unerhört, dass so etwas noch mit Steuergeldern unterstützt wird.“ Die hier beschriebene Schule ist nicht mehr im „Bund der Freien Waldorfschulen“. Diese schon, siehe den Bericht einer Mutter, Zitat: „Die Wahnvorstellungen Rudolf Steiners werden in der Waldorfschule ausgelebt – mit kräftiger finanzieller Unterstützung des Staates. Dieser lässt diese Sekte schalten und walten, wie es ihr gefällt.“
Vertreten werden die Privatschulen in Brandenburg von der „Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Brandenburg“. Deren Geschäftsführer ist Dr. Detlef Hardorp, zugleich „Bildungspolitischer Sprecher der „Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg“. Hardorp ist bekennender Anhänger von Rudolf Steiners Religion „Anthroposophie“ und steht wie kaum ein anderer für eine sektiererische Weltsicht:
„Hardorp sieht in Rudolf Steiner – Begründer und Guru der Waldorfpädagogik – den eigentlichen Entdecker der Quantenphysik, siehe: „Waldorfschule: Physik vom Hellseher“
Dass sich die anthroposophischen Waldorfschulen von Dr. Detlef Hardorp vertreten lassen, überrascht nicht. Aber wie auch andere private Schulträger gemeinsame Sache mit Hardorp und den Waldorfschulen machen können, sollen sie selber erklären. Besonders interessant wäre eine Stellungnahme der Christlichen Schulen in Brandenburg, denn sie müssten eigentlich ganz laut „Sekte!“ rufen, Zitat NZZ:
„Rudolf Steiner formuliert ein 5. Evangelium, das die vier biblischen ergänzt, sie in ihrer Bedeutung laut Steiner aber übertrifft, weil er als Hellseher unmittelbare Erkenntnis beansprucht. Die biblischen Evangelien stammten zwar auch aus der Akasha-Chronik, seien durch fehlerhafte Abschriften aber verfälscht worden.“
Weiterführende Artikel der Ruhrbarone:
Waldorfschule: Physik vom Hellseher – Dr. Detlef Hardorp erklärt Rudolf Steiner zum eigentlichen Entdecker der Quantenphysik, von Dr. Tobias Maier
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