„Der Klimawandel ist die größte Herausforderung für die Menschheit“ – neuer Sachstandsbericht zu Klimawandel und Gesundheit erschienen

Pflaster-Graffito (Symbolbild: zoom)

Mehr Hitzetote, neue und vermehrt auftretende Infektionskrankheiten, erhöhte Allergiebelastung, Zunahme von Antibiotikaresistenzen, mehr Lungenerkrankungen als Folge zunehmender Feinstaubbelastung, mehr Hautkrebs durch erhöhte UV-Strahlung – das sind einige der negativen Folgen des Klimawandels für die Gesundheit der Bevölkerung.

(Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts)

Ein neuer Bericht, der unter Federführung des Robert Koch-Instituts (RKI) entstanden ist, gibt einen Überblick zu den gesundheitlichen Folgen durch den Klimawandel und Möglichkeiten, ihnen entgegenzutreten. Die Koordination der Publikation erfolgt im Rahmen des Projekts „KlimGesundAkt“, das durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird.

„Der Klimawandel ist die größte Herausforderung für die Menschheit, er bedroht unsere Lebensgrundlage und somit unsere sichere Zukunft“, so beginnen die Leiterinnen und Leiter von Behörden in Deutschland, die an Public-Health-Themen arbeiten, ihr Editorial zum neuen Bericht. Die Editorial-Autoren kommen aus elf Einrichtungen: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bundesamt für Naturschutz, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Deutscher Wetterdienst, Friedrich-Loeffler-Institut, Thünen-Institut, Umweltbundesamt sowie RKI. Insgesamt gibt es mehr als 90 Autorinnen und Autoren aus über 30 Forschungseinrichtungen und Behörden. Der Bericht erscheint als Beitragsreihe in drei Ausgaben des Journal of Health Monitoring, der erste Teil am 1.6. in der Ausgabe S3/2023.

Schwerpunkt der ersten Ausgabe ist der Einfluss des Klimawandels auf Infektionskrankheiten. Themen sind Vektor- und Nagetier-assoziierte Infektionen, wasserbürtige Infektionen und Intoxikationen, lebensmittelassoziierte Infektionen und Intoxikationen sowie Antibiotikaresistenzen. Ein einleitender Beitrag umreißt das gesamte im Sachstandsbericht behandelte Themenfeld Klimawandel und Gesundheit. Die zweite Ausgabe des Berichts fokussiert im 3. Quartal auf nicht-übertragbare Erkrankungen, die etwa durch Hitze und andere Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen vermittelt werden können, auf den Einfluss des Klimawandels auf allergische Erkrankungen, die Folgen veränderter UV-Strahlung oder höherer Luftschadstoffbelastungen sowie die Folgen des Klimawandels auf die psychische Gesundheit. Die dritte Ausgabe, die im 4. Quartal erscheint, untersucht die gesundheitliche Chancengleichheit im Hinblick auf Auswirkungen des Klimawandels, die Bedeutung der zielgruppenspezifischen Klimawandelkommunikation und formuliert den Handlungsbedarf auf Basis der in den anderen Beiträgen formulierten Handlungsempfehlungen.

„Neben verschiedenen themenspezifischen Handlungsempfehlungen haben alle Beiträge eines gemeinsam: Sie weisen auf einen anhaltend hohen Forschungsbedarf hin. Auch erweitertes Monitoring vieler gesundheitlicher Auswirkungen des Klimawandels wird empfohlen“, so das Resüme der Editorial-Autorinnen und Autoren. Der Klimawandel betrifft viele weitere Handlungsfelder, die mit gesundheitsbezogenen Aspekten zusammenhängen, z.B. das Bauwesen oder die Stadt- und Raumentwicklung. „Daher erfordern gesundheitssensibler Klimaschutz und Klimawandelanpassung eine intersektorale Zusammenarbeit und den Austausch verschiedener Akteurinnen und Akteure im Sinne von One Health und Health in All Policies“, betonen die Autorinnen und Autoren des Editorials und haben dazu passend die Überschrift formuliert: „Gemeinsam können wir den Auswirkungen des Klimawandels begegnen“.

Weitere Informationen

www.rki.de/klimabericht

Wildkräuter-Experiment oder einfach nur mangelhafte Pflege: der Jüdische Friedhof in Winterberg

Die Grabstätten von Martha und Julius Winterberger (foto: zoom)

Ich habe bislang im Hochsauerland keinen ungepflegteren Jüdischen Friedhof gesehen als den Jüdischen Friedhof in Winterberg. Schon vor ein paar Jahren hatte ich mich über den Zustand der seit 2010 offiziell als Baudenkmal geschützten Anlage gewundert.

Nun wuchern erneut die krautigen Pflanzen und der Löwenzahn gedeiht prächtig auf den Wegen.

Löwenzahn auf den Wegen (foto: zoom)

Der Jüdische Friedhof in Winterberg liegt am Rande der Stadt und ist von außen nicht unbedingt als Friedhof zu erkennen. Die meisten Menschen gehen achtlos am Treppenaufgang vorbei. Es ist vom Fußweg bzw. von der Straße nicht ersichtlich, dass sich hinter dem Holztörchen ein besonderer Ort verbirgt. Wäre nicht zumindest eine Hinweis- und vielleicht eine erklärende Geschichtstafel angemessen?

Die Treppe hoch zum Jüdischen Friedhof (foto: zoom)

Vielleicht beschäftigen sich ja einige Schüler*innen im Rahmen des Jugendgeschichtsprojekts „Erinnern vor Ort“- „Vergessene Schicksale: Jüdische Familien im Hochsauerlandkreis“, welches ich vor drei Tagen hier im Blog vorgestellt habe, mit den Winterberger jüdischen Familien. Immerhin trägt das örtliche Gymnasium den geschichtsträchtigen Namen der Geschwister Scholl.

„Erinnern vor Ort“- Jugendgeschichtsprojekt im Sauerland-Museum

„Vergessene Schicksale: Jüdische Familien im Hochsauerlandkreis“

Das Sauerland-Museum in Arnsberg (Foto: Brigida Gonzalez)

Unter dem Titel „Vergessene Schicksale: Jüdische Familien im Hochsauerlandkreis“ bereitet das Sauerland-Museum gemeinsam mit interessierten Jugendlichen ab 14 Jahren eine historische Ausstellung im Veranstaltungssaal des Sauerland-Museums vor, die im Februar 2024 präsentiert wird. Dieses Projekt ist in Kooperation mit dem Anne Frank Zentrum, Berlin, entstanden.

(Pressemitteilung HSK)

Zur Zeit werden über die Schulen im Hochsauerlandkreis engagierte Schülerinnen und Schüler gesucht. Die Jugendlichen können sich aber auch direkt beim Museum zu dem Projekt anmelden.

Bei regelmäßigen Treffen im Museum und auch online erarbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Kleingruppen die Geschichte von selbst recherchierten jüdischen Schicksalen aus der Zeit der nationalsozialistischen Verfolgung. Die Schüler erlernen den Umgang mit historischen Quellen und probieren sich an wissenschaftlicher Forschungsarbeit aus.

Das Ergebnis ist eine selbst gestaltete Ausstellung mit biografischen Inhalten und persönlichen Objekten von jüdischen Familien, die vom Holocaust betroffen waren.

Das Projekt beginnt im September. Konkrete Termine erfahren die Teilnehmer per Mail. Der Anmeldeschluss ist der 31.07.2023. Anmeldungen können telefonisch unter 02931/94-4607 erfolgen oder per Mail an nelja.luehrs(at)hochsauerlandkreis.de

Ich wünsche euch ein ruhiges Pfingstwochenende

Das gemischte Paar (Kanadagans, Graugans) schützt bislang erfolgreich seine fünf Gössel. (foto: zoom)

Das verlängerte Pfingstwochenende ist kein Grund in Freizeitstress auszubrechen. Nachlesen, wo man in Winterberg und Umgebung unbedingt hinfahren sollte und dann – genau diese Orte meiden.

Ein paar Bücher, der Wald vor der Tür, der Weg entlang der Namenlose nach Silbach reichen aus.

Alle paar Tage nachschauen, was am „Gänseteich“ los ist. Leben die fünf Küken noch? Ja, das tun sie. Enten zu Besuch und zwei wildfremde Kanadagänse auf Stippvisite. Der Graugans-Ganter scheint sich um den Nachwuchs zu kümmern. Muss er das überhaupt? Er ist jedenfalls kleiner als die kräftige Kanadagans-Mutter. Wer beschützt hier wen?

Die Schmeißfliege irritiert mich. Sie hat zu viele Augen.

Genau hingeschaut: es sind zwei (foto: zoom)

Immer, wenn ich das Makro-Objektiv bewusst zu Hause lasse – die Gänse sind ja groß genug – gibt es Kleinigkeiten zu sehen, für die die Qualität des Alltags-Zoom nicht ausreicht. Zuerst hatte ich mich gewundert, warum die Schmeißfliege nicht wegfliegt, aber dann habe ich die Brille gerade gerückt und vier Augen gezählt. Schon das 35 mm Festbrennweiten-Objektiv hätte eine schärfere Abbildung ermöglicht.

Die Bank an der Namenlose erscheint ziemlich unbequem und – oh, Wunder – sie ist es auch.

Bank an der Namenlose (foto: zoom)

Wenn man sich nicht anlehnt und die Ellbogen auf die Oberschenkel stützt, kann man trotzdem bequem auf der Bank ausruhen, auf das fließende Wasser schauen und den Gedanken nachhängen.

Die Namenlose zwischen Silbach und Siedlinghausen (foto: zoom)

Solange jedenfalls, bis sich die Ellbogen tief genug in den Muskel gebohrt haben.

Auf dem Weg nach Hause, in der Nähe der Schnickemühle, sonnte sich eine Blindschleiche auf dem warmen Schotter; es war die erste Schleiche, die ich in diesem Jahr gesehen habe.

Blindschleiche in der Nähe der Schnickemühle (foto: zoom)

Jetzt fehlt nach dem kläglichen Spiel des BVB am gestrigen Nachmittag nur noch ein Motiv mit ordentlichem Gelb und dem sprechenden Namen Sumpfdotterblume.

Die Sumpfdotterblume habe ich abends gefunden.

Zu Pfingsten habe ich meinen agnostischen Blick gen Himmel gerichtet. Kein Geist nirgends, dafür ein Strommast.

Strommast zwischen Winterberg und Silbach (foto: zoom)

Ich wünsche allen Leser*innen ein entspanntes Pfingstwochenende. Macht euch keinen Stress.

Die Unschuldsvermutung gilt auch in Bayern

Am 24. Mai 2023 ließ die Generalstaatsanwaltschaft München die Website (im Original „Homepage“) der „Letzten Generation“ sperren. Ein unter dem Wappen der Generalstaatsanwaltschaft dort veröffentlichter Hinweis stufte – mit Ausrufezeichen versehen – die „Letzte Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ ein und warnte, dass Spenden an die „Letzte Generation“ ein strafbares Unterstützen dieser „kriminellen Vereinigung“ darstelle. Diese Maßnahme stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Unschuldsvermutung dar und schadet dem Ansehen der Generalstaatsanwaltschaft München als rechtsstaatlich handelnder Institution.

(Pressemitteilung Neue Richtervereinigung)

Die Unschuldsvermutung gehört zu den selbstverständlichen und unumstrittenen Grundsätzen des Strafrechts. Jeder hat hiernach bis zum Nachweis der Schuld als unschuldig zu gelten. Hieraus folgt für die Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Behörden, dass niemand einer Straftat als schuldig behandelt werden darf, bevor die Schuld nicht gerichtlich durch rechtskräftige Verurteilung festgestellt wurde. Es steht daher keiner staatlichen Behörde zu, den öffentlichen Eindruck zu erwecken, Betroffene seien strafrechtlich schuldig, solange dies nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist. Dies gilt gerade auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften während laufender Verfahren.

Gegen diese Grundsätze hat der heutige, unmissverständlich vorverurteilende Hinweis – den die Behörde mittlerweile wieder entfernt hat – klar verstoßen. Der Vorgang ist umso gravierender, als dass die öffentliche Einstufung als „kriminelle Vereinigung“ alles andere als selbsterklärend und die rechtliche Diskussion (auch unter den Staatsanwaltschaften in Deutschland) von einer Klärung weit entfernt ist. Zudem ereignete sich der Vorgang in einem politisch aufgeheizten Umfeld: der bayerische Ministerpräsident Söder hat öffentlich wiederholt ein „striktes Durchgreifen“ (AZ München, 23. 02. 2023) gegen die „Letzte Generation“ verlangt und die Generalstaatsanwaltschaft München hatte daher als Justizbehörde wenige Monate vor der Landtagswahl allen Anlass, die gebotene mediale Distanz zur überschießenden Kraftmeierei der politischen Akteure zu wahren.

Staatsanwaltschaften sind in Deutschland allen europäischen Mahnungen zum Trotz (und anders als Gerichte) weisungsabhängige Behörden im Geschäftsbereich der Landesregierungen. Sie stehen daher in besonderer Verantwortung, jeden Anschein unzulässiger politischer Beeinflussung oder Beeinflussbarkeit zu vermeiden. Die „Neue Richtervereinigung“ bedauert sehr, dass dies hier nicht gelungen ist – und erneuert aus diesem Anlass ihre Forderung zu einer grundlegenden Reform der Staatsanwaltschaften hin zu echter Unabhängigkeit nach europäischem Verständnis.

PDF der Pressemitteilung:
https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/bundesvorstand/pdfs/2023_05_24_NRV_PM_GenStA_Muenchen.pdf

Der Sinn der Lebens?

Graffito in der Nähe des Bahnhofs Bigge (foto: zoom)

Ist die Verteufelung von Bargeld nicht dumm? Technisch ermöglicht es den Austausch von Waren, hinterlässt aber weniger Spuren als ein bargeldloser Kauf/Verkauf. Nun ja, bis auf die Bakterien und Pilzsporen.

Cash wäre aber auch ideal um illegale Geschäfte zu machen, es sein denn die Polizei fände den Geldkoffer. Also besser Kryptowährung?

Ich habe insbesondere seit der Pandemie immer weniger Bargeld in der Tasche. Selbst bei den meisten Bäckern kann ich inzwischen mit Karte bezahlen.

Der Stand heute: Geld ja, Bargeld immer weniger.

Geldkritik bedient, soweit ich es überblicke, ein Jahrhunderte altes antisemitisches Stereotyp.

Woran hat der Sprayer in Bigge gedacht?

Zwei Windenergieanlagen in Remblinghausen genehmigt

Eines von vier Windrädern auf der Anhöhe bei Einhaus oberhalb von Remblinghausen (archivfoto: zoom)

Der Hochsauerlandkreis hat der Windpark Remblinghausen GmbH & Co. KG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N163/5.x in Meschede-Remblinghausen erteilt.

(Pressemitteilung HSK)

Der Genehmigungsbescheid und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Freitag, 26. Mai, bis Freitag, 9. Juni, bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Stadtverwaltung Meschede

Technisches Rathaus

Zimmer 106b, Sophienweg 3, 59872 Meschede

Montag, Dienstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, sowie

Donnerstag von 13 Uhr bis 17 Uhr

Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde:

Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz

Zimmer 235, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, sowie

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 15.30 und

Dienstag von 14 Uhr bis 17 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung unter 02961/94-3211.

Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid in dieser Zeit im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de (Startseite unten: Kachel Bekanntmachungen der Unteren Umweltschutzbehörde und Unteren Bauaufsichtsbehörde) und über das UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.uvp-verbund.de/startseite eingesehen werden.

Vor der Linse: Wiesen-Fuchsschwanz

In der Ruhraue in Bigge-Olsberg. Ist das der Wiesenfuchsschwanz? (foto: zoom)

Wenn ich etwas überhaupt nicht mag, dann ist es „Gräser bestimmen“. Dabei sind wir vom Gedeihen der Gräser hochgradig abhängig. Weizen, Roggen, Hafer, Gerste – Mehl, Brot und Bier; alles für die Ernährung.

Bevor ich mich durch einschlägige Bücher quäle, nutze ich Bestimmungsapps auf dem Smartphone: PlantNet, Flora Incognita oder Obsidentify; falls die Vögel zwitschern und singen: BirdNET.

Hier geht es nicht um Tiere, sondern um scheinbar unspektakuläre Gräser, und zwar Süßgräser.

Die einzelne Graspflanze ist nicht so aufregend wie ein Kraut mit prächtigem, bunten Blütenstand. Sie muss es auch nicht sein, denn ihre unscheinbaren Blüten verbreiten ihre Pollen per Windbestäubung. Sie sind nicht auf das Anlocken von Insekten angewiesen. Die Allergiker*innen unter uns haben an dieser Art der Fortpflanzung keine Freude, sondern mindestens ein laufende Nase und verquollene Augen. Die Blütezeit des Fuchsschwanzes ist von Mai bis Juni.

Die Früchte der Süßgräser, zu denen der Fuchsschwanz zählt, sind 1-blütige Ährchen (Spelzfrüchte). Die Hüllspelzen dienen als Flugapparat. Die Verbreitung erfolgt zufällig (Ballonflieger), aber auch durch Tiere (Anhaftung). Die Früchte von Alopecurus pratensis reifen im Zeitraum Juli – Oktober.

Alopecurus pratensis (gr. alopex = Fuchs, lat. pratensis = Wiesen-) wächst auf nährstoffreichen Wiesen. Durch Überdüngung verdrängt er die „Normalwiesen“. Er wird häufig als Futtergras kultiviert. [1]

Süßgräser zählen zu den ältesten Nutzpflanzen des Menschen. Sie sind lebenswichtig für unsere Ernährung. Weizen, Hafer, Roggen, Mais, Gerste und Reis gehören zu dieser großen Pflanzenfamilie. Heute sind Süßgräser die Basis der Ernährung der gesamten Weltbevölkerung – ob als Getreide oder als Futterpflanzen für das Vieh. [2]

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[1] R. Düll, H. Kutzenigg, Taschenlexikon der Pflanzen Deutschlands und angrenzender Länder, Quelle & Meyer, Wiebelsheim, 8. Auflage 2016, S. 66/67

[2] https://kiwithek.wien/index.php/Gr%C3%A4ser

B7n: Straßen.NRW benennt und erläutert am 24. Mai in der Schützenhalle Brilon die offizielle Vorzugsvariante

Der Verlauf soll folgendermaßen sein: V1,V2, V7, V6. Genaueres wird morgen bekanntgegeben. (Grafik: Straßen.NRW)

Brilon. Die Vorzugsvariante für die B7n wird von Straßen.NRW am nächsten Mittwoch, 24. Mai, offiziell bekannt gegeben. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Informationsveranstaltung teilzunehmen, die von 19.30 bis ca. 21.30 Uhr in der Schützenhalle Brilon stattfinden wird.

(Pressemitteilung Straßen.NRW)

Hybrides Veranstaltungsformat

Morgen Abend möchte das Planungsteam von Straßen.NRW die Abwägung und das Ergebnis detailliert vorstellen und mit Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Wirtschaft diskutieren. Die Veranstaltung wird gestreamt. „Auch digital können alle Beteiligten über den Chat ihre Fragen stellen oder Anmerkungen geben, die durch die Moderation in die Veranstaltung integriert werden“, erklärt Lars Voigtländer.

Für die Online-Teilnahme ist ebenfalls keine Anmeldung nötig. Der Link wird vor der Veranstaltung auf die Seite www.b7n.nrw.de eingestellt. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Vorhaben und zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Nach einer letzten Schlussbesprechung mit Vertreter:innen von Ministerien, Fernstraßen-Bundesamt und Straßen NRW, die Anfang Mai stattfand, steht die Vorzugsvariante für die B7n fest. Diese werden Vertreter:innen der Straßenbaubehörde am 24. Mai 2023 bekannt geben und detailliert erläutern, welche Parameter der Entscheidung zu Grunde liegen. Zuvor wurden in nichtöffentlichen Veranstaltungen die Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürger sowie die örtliche und überregionale Politik informiert.

Zur Wahl einer Vorzugsvariante hatten unmittelbar nach Übergabe des Bürgergutachtens bereits im März und April 2022 Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dem Fernstraßen-Bundesamt, dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Landesbetrieb Straßen.NRW stattgefunden. Inhalt waren die Vor- und Nachteile der möglichen Varianten sowie die Abwägungssystematik. „Ziel dieser Abwägung ist es, bereits in dieser frühen Planungsphase der Findung die Weichen für die spätere rechtsstaatliche Überprüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu stellen“, erläutert Lars Voigtländer, Leiter Planung bei Straßen.NRW. Der von der Straßenbaubehörde vorgeschlagenen Vorzugsvariante schließe sich die Linienbestimmung durch den Bund an, bevor der Landesbetrieb dann einen Vorentwurf erstellt, der Grundlage für das Planfeststellungsverfahren sein werde. „Zu diesem Zeitpunkt können alle Betroffenen ihre Einwände und Belange auch formal im Baurechtsverfahren einbringen“, unterstreicht Lars Voigtländer.

Der Abwägungsprozess zur Vorzugsvariante habe im vergangenen Jahr alle Beteiligten zeitlich und inhaltlich sehr gefordert. Thematisiert und intensiv besprochen wurden dabei auch die Ergebnisse der Dialogforen, die im Bürgergutachten vom März 2022 festgehalten wurden. „Es hat sich herauskristallisiert, dass es große Differenzen zwischen den Varianten gibt. Bei der Abwägung seien diese sehr detailliert geprüft worden und so seien auch die schriftlichen Erläuterungen sehr umfangreich: Sie umfassen etwa 60 Seiten plus Abwägungstabelle“, betont Lars Voigtländer.

NRW-Baupreise für Wohngebäude seit 2019 um 34,1 Prozent gestiegen

Zwischen Februar 2019 und Februar 2023 sind insbesondere die Preise für Dämmarbeiten an technischen Anlagen (+60,5 Prozent) gestiegen.

Grafik: IT.NRW

Düsseldorf (IT.NRW). Der Baupreisindex für Wohngebäude (Bauleistungen am Bauwerk) ist in Nordrhein-Westfalen zwischen Februar 2019 und Februar 2023 um 34,1 Prozent gestiegen (berechnet auf der Basis 2015 = 100). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sind die Baupreise insbesondere in den letzten zwei Jahren (Februar 2021 bis Februar 2023: 27,7 Prozent) gestiegen.

(Pressemitteilung IT.NRW)

Die höchste Preissteigerung zwischen Februar 2019 und Februar 2023 gab es bei Dämmarbeiten an technischen Anlagen (+60,5 Prozent). Überdurchschnittlich verteuerten sich auch Arbeiten an Gas-, Wasser und Abwasser-Installationsanlagen (+43,8 Prozent), Estricharbeiten (+42,8 Prozent), Betonwerksteinarbeiten (+41,5 Prozent), Beton- und Stahlbetonarbeiten (+40,7 Prozent) sowie Entwässerungskanalarbeiten (+40,6 Prozent).

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, sank der Baupreisindex für Wohngebäude in der zweiten Jahreshälfte 2020 vor dem Hintergrund der temporären Mehrwertsteuersenkung. Eine überdurchschnittliche Veränderung der Baupreise war in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu verzeichnen, die – neben gestiegenen Materialpreisen – mit der temporären Mehrwertsteuersenkung in der zweiten Jahreshälfte 2020 zusammenhängt (sogenannter „Basiseffekt”).

Weitere Landesergebnisse zu Baupreisindizes in der Landesdatenbank NRW unter https://www.landesdatenbank.nrw.de/link/statistikTabellen/61261