Werden die Räte zum Spielball der kleinen Parteien? Leserbrief zu einem Westfalenpost-Artikel

„Wenn der Rat zum Spielball wird“, betitelt die Westfalenpost einen Artikel zur 2,5% Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW. Gegen diese Sperrklausel ist zur Zeit eine Klage von sieben kleinen Parteien vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster anhängig (siehe Bericht hier im Blog).

Das Fazit zieht Autor schon im zweiten Absatz:

„Ohne Sperrklausel leidet die Arbeitsfähigkeit der Kreise und Kommunen.“ Der Bochumer Politikwissenschaftler Jörg Bogumil habe im Auftrag der Landesregierung ein Gutachten erstellt, aus dem hervorgehe dass „Miniparteien“ Mehrheiten und Koalitionen erschwerten. „Ratsanträge“, so heißt es weiter, “ liefen ins Leere. Kleinstfraktionen und Gruppen seien inhaltlich überfordert, kaum arbeitsfähig, schlechter informiert. Nicht zuletzt wirkten sie als Blockierer und Neinsager.“

Zu dieser wertenden Darstellung des Artikels schreibt Berni Eickhoff aus Medebach-Düdinghausen einen Leserbrief, der anscheinend bis heute in der Westfalenpost nicht veröffentlicht wurde. Eickhoff: „Da von der WP leider keine Reaktion erfolgt, möchte ich […] über meinen Leserbrief bezüglich der Äußerungen des Chefjournalisten J. Karpa in der WP vom 25.10. informieren.“)

Hier der Leserbrief im Wortlaut:

Leserbrief zum Artikel:
Wenn der Rat zum Spielball wird,
WP vom 25.10.17 von J. Karpa

Herr Karpa hat über Kommunalpolitik geschrieben, aber mit welchen Erfahrungen und welchen Beispielen als Beleg!

Zitiert und angeführt werden ein von der LR beauftragter Gutachter sowie 2 BM, die beklagen, dass Demokratie lästig ist.

Welche Argumente für eine 2,5 % Klausel führt er an:
• Gestaltung des Gemeinwohls muss gesichert werden
• Kleinstgruppen sind den Anforderungen des politischen Geschäfts, er meint wohl der politischen Themen, nicht gewachsen.
• Besonders schweres Argument: die Arbeits- und Funktionsfähigkeit im Rat leidet, weil die Arbeit im Parlament langwieriger geworden ist.

Entgegnungen dazu aufgrund der Erfahrungen mit eigener Rats- und Kreistagsausschussarbeit:

Die 5 % Hürde wurde vor 18 Jahren vom Verfassungsgericht wohl nicht grundlos abgeschafft. Gerade in den Kommunen ist eine Teilnahme von politischen Außenseitern, die das gesellschaftliche Meinungsspektrum eben auch repräsentieren, demokratisch erwünscht.
Dies gefällt natürlich nicht den Massenparteien, aber warum nicht?

Deren Meinung wird nämlich nicht im Parlament, sondern bereits vorher in der Parteizirkeln gebildet und im Parlament nur kurz abgesegnet, da ja die Mehrheitsverhältnisse eindeutig sind.

In den Kommunen des Sauerlands, für die Ihre Zeitung ja wohl besonders spricht, ist es in der Regel so, dass die eindeutige Mehrheit, meist die sauerländische Monopolpartei, kein Interesse an den Meinungen der Minderheiten besitzt und sie daher als störend empfindet. Das sollte jedoch im demokratischen Prozess der Willensbildung anders sein. Es ist schon eine harte Sache, wenn man diesen Vorgang nur als lästig darstellt. In den Kleinstädten des Sauerlandes ist es nämlich – vielleicht im Gegensatz zu einer Großstadt des Ruhrgebiets – so, dass die Vertreter der Minderheiten in aller Regel voll im Dorfleben integriert sind und sich dort auch mehr als andere einbringen. Daher ist es enttäuschend – ja diskriminierend – wenn als Beleg für die Arbeit dieser Minderheitsvertreter Aktionen der NPD als Beleg herangeführt werden. Warum macht Herr Karpa das?

Weiterhin ist Tatsache, dass sich diese Vertreter der Kleinparteien sicher nicht weniger, sondern viel mehr Arbeit machen, sich zu informieren über die aktuell behandelten Themen. Bei den Großparteien reicht es wenn einige der Vertreter die Vorlagen lesen. Sie stimmen ja sowieso im Verband ab, und der Fraktionsvorsitzende und ein paar Kollegen wissen schon was „wir“ wollen. Demgegenüber ist ein Kleinfraktionsmitglied viel öfter gefordert, seine Meinung zu vertreten und zu begründen.

Aufgrund dessen ist es typisch, dass nun endlich die Großparteien das Verfassungsgerichtsurteil korrigieren wollen. Es schadet ja einem schnellen Abhaken der Ratsvorlagen. Was ist das für ein Argument in der demokratischen Meinungsbildung! Im Fernsehen werden ganze Sendungen über politische Themen lang und breit diskutiert, aber in den Kommunalparlamenten soll das nicht sein, da muss es schnell gehen.
Herr Karpa: Das Verfassungsgericht war der Meinung, dass ohne eine %-Hürde das Gemeinwohl gestaltet wird und nicht umgekehrt und so ist meine praktische Erfahrung: Mehr Demokratie wagen!!

Warum zählen Sie nicht die Parteien in den Parlamenten von Medebach, Winterberg, Hallenberg, Olsberg usw.? Was wollen Sie wirklich?

Berni Eickhoff, Medebach-Düdinghausen
Erfahrungen im Stadtrat Medebach und WST-Kreisausschuss des HSK,
8 Jahre lang dort Vertreter der FWG-Medebach

Umleitung: Braune Gewaltstrukturen in NRW, nützliche Idiotie, erzwungener Verrat, respektlose Bürger und anständige Unternehmer

Ich habe heute das Auto stehen gelassen und bin zu Fuß nach Hause gegangen. (foto: zoom)

Braune Gewaltstrukturen in NRW: Die Neonazi-Partei „Die Rechte“ ist aus Sicht des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes ideologisch wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus, tritt aggressiv kämpferisch auf und setzt auf Provokation und Einschüchterung … bnr

Nützliche Idiotie ist eine kluge Sache: Zum 70. Geburtstag von Elfriede Jelinek … misik

Funke-Medien sollen weniger lügen: haben damit aber noch nicht angefangen … übermedien

Wahl-O-Matismus oder Parteiprogramm-Topimierung: Die Würfel sind gefallen. Die Wahl ist getroffen. Die Stimmen verteilen sich bei der Bundestagswahl auf mehrere Parteien, sie dekonzentrieren sich. Die Würfel sind gerollt und gefallen … scilogs

Gebrochenes Leben – Durch die Gestapo erzwungener Verrat: Es gab mindestens 2.500 von den Nazis politisch und rassistisch verfolgte Harburger und Wilhelmsburger, darunter mindestens 350 Ermordete. Und 15.000 Zwangsarbeiter in den örtlichen Betrieben, die Zahl ihrer Toten unbekannt. Untrennbar damit verbunden sind Denunziationen durch politische Gegner, verhetzte Nachbarn und Kollegen, oft auch aus eigennützigen Motiven. Aber auch Verrat aus den eigenen Reihen, zumeist unter Folter erzwungen … harbuch

Bochumer Ausstellung „Umbrüche“: Wie Fotokünstler den stetigen Wandel des Ruhrgebiets gesehen haben … revierpassagen

Brothers in Arms: Es geht um dieses Bild aus dem Fundus der Europeana und die „Aufgabe“ ist ein freies Assoziieren zum Bild … schmalenstroer

Fritz Eckenga: „Frisch von der Halde“ … doppelwacholder

Respektlos? Was sollten Einwohnerinnen und Einwohner erwarten können, wenn sie sich in der Einwohnerfragestunde zu Beginn einer Kreistagssitzung zu Wort melden? Wohl kaum die krasse ablehnende Haltung, wie sie am letzten Freitag in der Kreistagssitzung zu beobachten war … sbl

Dieselaffäre und Co. – Briloner Forum: Ist die Wirtschaft besser als ihr Ruf? Beim Briloner Wirtschaftsforum bricht ein Manager eine Lanze für das deutsche Unternehmertum. Die Zahl der „Foulspieler“ sei insgesamt gering … wpBrilon

Sperrklausel NRW: Düstere Entwicklungen in kommunalen Räten nur „an die Wand gemalt“?
Sprecher der Landesregierung nicht erschienen

Bei der gestrigen Verhandlung zur Rechtmäßigkeit der 2,5-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen in NRW hat der Verfassungsgerichtshof in Münster den Zweck der Sperrklausel kritisch hinterfragt.

Acht Parteien klagen in Münster gemeinsam gegen die Sperrklausel. Neben den Landesverbänden von NPD, Piratenpartei, Die Partei, Linke, ÖDP und Tierschutzpartei sowie die Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz gehören auch die Bürgerbewegung Pro NRW und die Partei Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler dazu.

„Machen Sie sich keine Sorgen, die Verhandlung beginnt nicht, bevor Sie alle einen Platz gefunden haben.“ Der Beamte an der Einlasskontrolle nahm den interessierten Bürgern in der langen Menschenschlange eine Sorge ab. Von weit über 100 Zuschauern und zwei Sitzungssälen ging wohl niemand aus. In einem der Säle konnte das Verfahren am Monitor nachvollzogen werden.

CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen zentrale Grundsätze des Demokratieprinzips

Die Präsidentin des VerfGH, Dr. Brands, stellt die Zulässigkeit der Anträge fest und erläutert die zentralen Grundsätze des Demokratieprinzips, das durch Art. 69 Abs. 1 LVerf NRW mit einer Ewigkeitsgarantie versehen ist:

  1. Gleichheit der Wahl (Gebot der Wahlrechtsgleichheit, Stimmengleichheit): Dieses Gebot fordert, dass Zählwert und Erfolgswert einer Stimme gleich sind. Damit soll die Proportionalität der Vertretung im Parlament gewährleistet werden. Wird der Erfolgswert der Stimme missachtet, fallen die Stimmen der unterlegenen Kandidaten in einem Wahlkreis „unter den Tisch“.

  2. Chancengleichheit der Parteien: Dieser Grundsatz der Wahlbewerber verlangt, dass jede Partei, jede Wählervereinigung und jeder Einzelkandidat im gesamten Wahlverfahren die gleichen Möglichkeiten und damit die gleichen Chancen hat, einen Sitz in der zu wählenden Volksvertretung zu erlangen.

Nach Vorlesen der Anträge beantragt der Vertreter der Antragsgegner von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Prof. Dr. Lothar Michael, die Anträge abzulehnen. Er ist der einzige Sprecher der Antragsgegner, von der Landesregierung ist niemand erschienen.

Störenfriede verlängern die Sitzungsdauer

Der nächste Akt befasst sich mit der Begründbarkeit der Anträge. Denn zur Begründetheit der Anträge bedarf es eines Prüfungsmaßstabs (Grenzen der Zulässigkeit einer Änderung der Landesverfassung). Art. 69 Abs. 1 Satz 2 LV, sagt aus, dass die Landesverfassung nicht über die Grenze des Grundgesetzes hinweg entscheiden darf. Der Antragsgegner sieht hier Spielräume hinsichtlich der „roten Linie“.

Interessant sind die Sätze 1 und 2 des Art. 28 GG, insbesondere Satz 2, in dem es heißt: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Dieser Satz führt zu einigen Interpretationsmöglichkeiten, ist sich der Antragsgegner sicher. Er sieht hier bereits einen Beurteilungs- und Gestaltungsmaßstab, „da Störenfriede die Sitzungsdauer verlängern“. Satz 1 („Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.) stelle jedoch eine „Ewigkeitsgarantie“ dar, sprich „Bundesrecht bricht Landesrecht“, argumentieren die Antragsteller. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könne nicht durch ein Land beliebig modifiziert werden. „Die Ewigkeitsklausel ist Teil der Landesverfassung“, bestätigt die Präsidentin des VerfGH.

„Lückentheorien“ haben einen schlechten Ruf

Die Wahlrechtsgleichheit sei Teil des Demokratieprinzips, sind sich die Antragsteller sicher. Eine extensive Auslegung der Wahlrechtsgleichheit könne nicht der Maßstab einer Ewigkeitsklausel sein. „Erwägungen oder die Behauptung einer schwerfälligen Meinungsbildung reichen nicht aus, es bedarf besonderer, sachlich legitimierter Gründe“, so ein Jurist. Man verstehe auch die Aufregung in NRW nicht, denn derartige Probleme seien aus Kommunen in anderen Bundesländern mit mehr als zehn Gruppierungen nicht bekannt. Aus den Reihen der Antragsteller wurde erwähnt, dass es keine Interpretationsspielräume zur Differenzierung zwischen Gemeinderäten und Kreistagen gäbe. „Lückentheorien“ hätten im Übrigen einen schlechten Ruf. Die Gegenpartei zeige keinerlei Hinweise auf, dass eine Unregulierbarkeit, ein zwingender Grund für eine Sperrklausel, gegeben sei.

Außerdem war Art. 21 Abs. 1 GG zu prüfen („Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“). Weil die Sperrklausel die Wahlchancen von den Wahlbewerbern absenke, die voraussichtlich unterhalb dieses Stimmenanteils blieben, würde nicht nur gegen die Chancengleichheit verstoßen, sondern auch gegen das Demokratieprinzip – das auch nach nordrhein-westfälischer Landesverfassung mit einer Ewigkeitsgarantie ausgestattet ist.

Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit durch Sperrklausel gefährdet?

Mit der umfassenden Diskussion über den Prüfungsmaßstab, genauer die Prüfungsmaßstäbe der Anträge, bei der die Gegenargumentation der Anteilsgegner bereits ausführlich zur Sprache kam (dass die Zersplitterung der Parteien und damit die Beschlussfähigkeit der Räte nicht mehr gegeben sei), war das Gericht schon beim nächsten Punkt: den Grundsätzen der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Parteien. Ging es hier doch um den Nachweis eines „zwingenden“ Grundes für die Sperrklausel. Zwingende Gründe konnten von dem Antragsgegner allerdings an keiner Stelle vorgetragen werden. Auch geringere Anforderungen an verfassungsunmittelbare Sperrklauseln in den Ländern – und damit einhergehend ein spezifischer Gestaltungsspielraum des landesverfassungsändernden Gesetzgebers – konnten nicht festgestellt werden.

Im dritten Akt ging es um die Beurteilung des geänderten Artikels 78 Abs. 1 Satz 3 LV, also um die 2,5-Prozent-Klausel. Denn die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen rechtfertige eine Sperrklausel, ebenso die Verhinderung eines weit überproportionalen Einflusses kleiner Parteien und Wählervereinigungen, so der Antragsgegner. Er argumentiert wiederholt mit einer „zunehmenden Zersplitterung“ der Räte; die Handlungsfähigkeit sei nicht mehr gegeben. Auch sei es schwer, Bürger noch für die ehrenamtliche Politik zu begeistern. Beweise bleibt er allerdings schuldig.

Anders sehen es die Antragsteller: Sie sehen eine Ausnutzung von Macht der etablierten Parteien und die Abgrenzung von Mitbewerbern. Nach § 125 der Gemeindeordnung könne das für Inneres zuständige Ministerium durch Beschluss der Landesregierung ermächtigt werden, einen Rat aufzulösen, wenn er dauernd beschlussunfähig ist oder wenn eine ordnungsgemäße Erledigung der Gemeindeaufgaben aus anderen Gründen nicht gesichert ist.

Da allerdings noch nie ein Rat aufgelöst worden ist, müsste man empirische Erfahrungen sammeln, ansonsten seien die „düsteren“ Entwicklungen der Räte „an die Wand gemalt“. Es gebe keine Belege nur bloße Behauptungen, nicht einmal Prognosen, argumentieren die Rechtsanwälte der Antragsteller.

„Dünne“ Vorträge

Die Zersplitterung sei auch nicht das Hauptproblem, ließ der Antragsgegner verlauten. Seine Argumente nun: „lange Sitzungen, Akteneinsichtsanträge, häufiger Fraktionswechsel und zu viele Anfragen“.

Die Richter fragten mehrfach bei dem Antragsgegner nach und waren immer wieder verwundert, dass dieser so „dünn vorträgt“. Eine Sperrklausel würde auch an oben genannten Gründen nichts ändern, ging es doch um die Funktionsfähigkeit der Räte. Nicht ein empirisches Beispiel konnte genannt werden, wo es einen Rat gebe, der nicht funktionsfähig sei. „Es ist nicht nachgewiesen worden, dass es ohne Sperrklausel zu einer Funktionsunfähigkeit kommt“, war das Resümee. Einig waren sich die Antragsteller darin, dass die Sperrklausel zum Ziel habe, den Rat von kleinen Parteien fernzuhalten.

Auch das Argument, durch die Sperrklausel das Ehrenamt attraktiver zu machen, überzeugten weder Antragsteller noch Richter. Marketing und „Funktionsoptimierung“ seien kein Grund für eine Sperrklausel. Ein Mitglied des Rates der Stadt Dortmund meldete sich: „Ich bin enttäuscht, dass Sie mich als Gefahr für die kommunale Demokratie sehen.“ Die Ratssitzungen seien heute kürzer als vor 15 Jahren und der Rat sei handlungs- und funktionsfähig, von Funktionsstörungen und dem überproportionalen Einfluss kleiner Parteien könne nicht die Rede sein. Das „Salz“ in der kommunalen Demokratie seien die kleineren Parteien. Sehr bedauerlich findet er, dass ehrenamtliches Engagement als Gefahr gesehen werde und sich nur die großen Parteien etablieren sollen.

Die Legitimation der Sperrklausel könne nicht aus der Repräsentativität der Volksversammlung hergeleitet werden. Ein lediglich legitimiertes Ziel dürfe zu keiner Gesetzesänderung führen, so ein Argument der Antragsteller.

Fazit: Ein einfaches Gesetz hätte argumentiert werden müssen, hätte nicht für eine Sperrklausel gereicht. Eine Verfassungsänderung war demnach der goldene Pfad. Die Richter belehrten den Antragsgegner, dass die Anforderungen an die Landesverfassung nicht geringer sind. Auch fragten sie sich, ob man mit der 2,5 Prozent-Hürde (anstatt 5 Prozent) die Anforderungen an die Verbindlichkeit der Verfassungsänderung mindern wolle.

Die Ironie der Verfassungsänderung: „Die größte Stärkung der Kommunalvertretung ist die Aufhebung des Kommunalvertretungsstärkungsgesetzes.“

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Hintergrund:

Bis 1999 gab es die 5 % Sperrklausel für Kommunalwahlen. Bei Beibehaltung dieser Sperrklausel wäre die Gleichheit der Wahl und die Chancengleichheit nicht mehr gewährleistet, argumentierte damals der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW.

Der Landtag hat am 10. Juni 2016 mit Stimmenmehrheit von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Kommunalvertretungsgesetz beschlossen, welches am 1. Juli 2017 in Kraft trat. Mit dem Gesetz wurde eine 2,5-Prozent-Sperrklausel bei den Kommunalwahlen in die Landesverfassung eingefügt.

NRW: Nahezu die Hälfte der Schülerinnen und Schüler besuchten im Schuljahr 2016/17 eine Ganztagsschule

An Realschulen und Gymnasien wurden mit 22,7 bzw. 25,8 Prozent die wenigsten Kinder ganztags betreut. (grafik: it.nrw)

Düsseldorf (IT.NRW). 48,2 Prozent der 1,7 Millionen Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe und der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen in NRW nahmen im Schuljahr 2016/17 ein Ganztagsangebot und weitere 5,4 Prozent sonstige Betreuungsmaßnahmen an ihren Schulen in Anspruch.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, hatten die Anteile fünf Jahre zuvor bei 34,8 bzw. 9,1 Prozent gelegen.

An den in der Regel als gebundene Ganztagsschule angelegten Gesamt- und Gemeinschaftsschulen nahmen alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend am Nachmittagsangebot teil.

An Realschulen und Gymnasien wurden mit 22,7 bzw. 25,8 Prozent die wenigsten Kinder ganztags betreut.

Im Primarbereich boten die meisten Schulen eine offene Ganztagsbetreuung an, d. h. nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler nahm verpflichtend ein Ganztag teil. An Grundschulen nahmen im abgelaufenen Schuljahr 44,1 Prozent der Schüler ein Ganztagsangebot wahr.

64 192 (20,8 Prozent) der 308 860 Realschüler und 83 525 (24,6 Prozent) der 339 790 Gymnasiasten in der Sekundarstufe I wurden entweder ganztags unterrichtet oder sie nahmen Betreuungsangebote, wie beispielsweise die Übermittagsbetreuung, wahr.

Schulen, die nicht zu den Ganztagsschulen gehören, boten zum Teil sonstige Betreuungsangebote an. Hierzu zählen Maßnahmen wie z. B. „Schule von acht bis eins” und „Übermittagbetreuung”.

NRW-Hochschulen: 17.646 neue Lehramtsstudierende im Jahr 2016

Düsseldorf (IT.NRW). Im Studienjahr 2016 haben 17.646 Männer und Frauen ihr erstes Fachsemester in einem Lehramtsstudium begonnen.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes zum Weltlehrertag am 05.10.2017 mitteilt, waren das 7,9 Prozent mehr als im Jahr 2015. Mehr als die Hälfte der Studienstarter (9.584) strebten einen Abschluss als Lehrkraft in der Sekundarstufe II an.

7.715 von ihnen wollten später in allgemeinbildenden Schulen tätig werden (+11,8 Prozent gegenüber 2015), 1.869 Studierende im Erstsemester belegten ein Studium für die spätere Arbeit in der Sekundarstufe II an den berufsbildenden Schulen (+5,6 Prozent).

Den geringsten Zulauf verbuchten die Studiengänge für die Primarstufe an Grund- und Hauptschulen mit 2.809 Anträgen (+2,7 Prozent) für das erste Fachsemester.

Die Gesamtzahl der Studierenden in Lehramtsstudiengängen lag zum Wintersemester 2016/17 mit 60.673 Einschreibungen in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (?0,2 Prozent).

Der größte Standort für Lehramtsstudiengänge war im Studienjahr 2016 die Universität Köln mit 13441 Studierenden, gefolgt von den Universitäten Duisburg-Essen mit 8.295 und Paderborn mit 7.111 Einschreibungen.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, umfasst ein Studienjahr das Sommersemester des entsprechenden Kalenderjahres sowie das darauf folgende Wintersemester. Die Zahl der Studienanfänger im ersten Fachsemester bezieht sich auf das gesamte Studienjahr – die Zahl der Studierenden wird jeweils zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters gezählt.

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Ergebnisse für einzelne Hochschulen

IT.NRW: 2016 lag das Durchschnittsalter der Lehrkräfte in NRW bei 45,2 Jahren

Grafik: IT.NRW

Düsseldorf (IT.NRW). Das Durchschnittsalter der 157 970 hauptamtlichen und hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in NRW lag im Schuljahr 2016/17 bei 45,2 Jahren. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anlässlich des Weltbildungstages (8. September 2017) mitteilt, waren Lehrkräfte damit durchschnittlich eineinhalb Jahre jünger als fünf Jahre zuvor (Schuljahr 2011/12: 46,7 Jahre).

Im Vergleich zu 2011/12 gab es im Schuljahr 2016/17 insbesondere bei den unter 50-jährigen Lehrkräften Zuwächse: Bei den unter 35-Jährigen stieg der Anteil der Lehrkräfte an der gesamten Lehrerschaft von 18,3 auf 22,8 Prozent und in der Altersgruppe der 35- bis 49-Jährigen von 34,6 auf 39,9 Prozent. Bei den über 49-Jährigen war hingegen ein Rückgang des Anteils von 47,1 auf 37,3 Prozent zu verzeichnen.

Lehrerinnen waren im Schuljahr 2016/17 mit 44,7 Jahren knapp zwei Jahre jünger als ihre männlichen Kollegen mit 46,6 Jahren. Die jüngsten Lehrkräfte hatten die Gemeinschaftsschule (40,5 Jahre), die PRIMUS-Schule (40,7 Jahre) sowie die Sekundarschule (42,5 Jahre). Die Lehrer/-innen an Grundschulen waren im Schnitt 43,8 Jahre, an Gymnasien 44,3 Jahre, an Gesamtschulen 45,4 Jahre, an Realschulen 47,6 und an Hauptschulen 49,4 Jahre alt.

Ruhrtriiiennale: Dienstbare Geister … ich höre mir das mal an

Ein altes Programm-Paket der Ruhrtriennale: Buch, Booklet, Plakat (archiv: zoom)

Seit vielen Jahren haben wir die Ruhrtriennale neben den Ruhrfestspielen als feste Größe in unserem Jahreskalender. Bislang habe ich die „kleinen Fluchten“ aus dem Hochsauerland noch nie bereut. Jeder Theater- oder Musikabend, jede Lesung, war bereichernd.

Am Wochenende geht es nun zu einer Hörinstallation der Ruhrtriennale nach Essen. Ich bin neugierig und gespannt, was wir vom PACT Zollverein zurückbringen werden.

Dienstbare Geister erzählt von zwei gegenläufigen Migrationsbewegungen: 1905 verlässt eine mittellose junge Frau Berlin und wandert in die deutsche Kolonie Kamerun aus. Ihr sozialer Aufstieg geschieht auf Kosten der einheimischen Nachbarn und Bediensteten, die beharrlich und vergeblich Widerstand gegen die Deutschen leisten – unter anderem gegen Landraub und Zwang zur Arbeit mit der Peitsche.

2015 bricht ein junger Mann aus Kamerun Richtung Deutschland auf. Er sieht für sich keine Alternative zum reichen Europa. Durch beharrliche Selbstausbeutung erkämpft er sich in Berlin schließlich eine feste Stelle. Zunehmend verliert er die Verbindung zu seiner Heimat. Aber eines Tages soll er seiner Chefin einen Dienst erweisen und gegen seinen Willen einen Auftrag in Kamerun übernehmen.

Reinhören:

Europas Kolonialgewalt und die Folgen als Parallelmontage.
Die Geschichten werden zeitgleich in zwei nebeneinander liegenden Räumen erzählt. Das Publikum teilt sich und wechselt nach dem ersten Durchlauf den Raum, um die andere Zeitebene zu hören. Der jeweilige Nebenraum macht sich immer wieder akustisch bemerkbar. Die Kolonialzeit greift wie ein Poltergeist ins Heute, umgekehrt hört man in der Kolonialgeschichte Vorboten einer Zukunft, die an heute erinnert.

NRW: Drei Millionen Menschen von relativer Einkommensarmut betroffen

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2016 hatten 2,96 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen ein Einkommen, das unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle lag. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren damit 16,7 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung von relativer Einkommensarmut betroffen.

Die höchste Armutsgefährdungsquote hatten mit 42,5 Prozent Alleinerziehende mit ihren Kindern. Dem niedrigsten Armutsrisiko unterlagen Personen aus Paarhaushalten ohne Kinder. Diese waren zu 8,9 Prozent von relativer Einkommensarmut betroffen.

Die Ergebnisse basieren auf Berechnungen, die der Landesbetrieb IT.NRW im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik” durchgeführt hat.

Nach der Definition der Europäischen Union gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn ihr weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (gemessen am Median) der Bevölkerung (hier: dem mittleren Einkommen in NRW) zur Verfügung steht.

Laut den Ergebnissen des Mikrozensus lag die Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte in NRW 2016 bei monatlich 946 Euro und für einen Paarhaushalt mit zwei Kindern bei monatlich 1 987 Euro.

Ergänzende Daten zur relativen Einkommensarmut in den Bundesländern und dem gesamten Bundesgebiet sowie zusätzliche Sozialindikatoren stehen im Internet unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Durch die Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der vorliegenden Ergebnisse mit denen der Vorjahre eingeschränkt.

Deutsche Bahn im Sauerland-Netz: alte Züge – blöde Gutscheine – Preiserhöhungen

Alter Zug mit neuen Preisen. Es soll noch etwas dauern, bis die neuen Züge der Bahn auf der Strecke nach Winterberg rollen. (foto: zoom)

Kürzlich schrieb die Deutsche Bahn mir als Abonnentin: „Danke für Ihr Verständnis“. Die Bahn arbeite stets daran, sich weiterzuentwickeln, aber „leider verzögert sich die Lieferung unserer neuen, schnellen Züge, weshalb zurzeit Ersatzfahrzeuge im Sauerland-Netz aushelfen. Sie kommen aus längerem Stillstand und müssen erst einmal wieder ins Rollen kommen…“

Es wird gemunkelt, diese älteren Züge werden bis 2019 die Strecke u.a. zwischen Winterberg und Dortmund bedienen. Die Sitze sind unbequem, Ablagen für Getränke oder Unterlagen gibt es keine.

Die Bahn schreibt weiter: „Sicherlich haben Sie sich in der Vergangenheit schon das ein oder andere Mal über Unregelmäßigkeiten in diesem Zusammenhang geärgert.“

Damit sind vermutlich deutlich häufigere Verspätungen und Zugausfälle gemeint sowie nicht klimatisierte Züge an heißen Tagen (damals im April).

Alte Züge, neuer Fahrplan, höhere Preise (foto: zoom)

Als kleine Entschädigung für diese Unannehmlichkeiten schickt bzw „schenkt“ mir die Bahn einen „BestChoice-Gutschein in Höhe von 40 Euro, mit dem ich mir einen Wunsch bei „Zalando, Media Markt, Amazon oder vielen mehr“ erfüllen kann. Dieser „Gutschein“ kann nicht direkt in Geschäften und Onlineshops eingelöst werde, er muss über das Portal der Firma cadooz in einen „Original-Gutschein des Wunschpartners“ eingetauscht werden.

Wollte mich die Deutsche Bahn für schlechte Züge und unzuverlässige Verbindungen entschädigen, hätte ich einen Rabatt auf mein Abo erwartet. Doch das Gegenteil ist der Fall: zum 1. September 2017 erhöht die Deutsche Bahn die Abopreise, auch im Sauerland-Netz.

Umleitung: Die Nazi-Sprache der AfD, Trumps täglicher Irrsinn, Rechtsextremismus in der Elitetruppe, Mobbing in Redaktionen, Nitrate im Trinkwasser und mehr.

Der Obelisk in KasseI auf dem Königsplatz: I was a stranger and you took me in (foto: zoom)

Obelisk in Kassel – AfD spricht von „entstellter Kunst“: „Die Wortwahl weckt Erinnerung an den Begriff „entartete Kunst“, mit dem in der NS-Zeit Kunst diffamiert und verboten wurde, die nicht in das nationalsozialistische Welt- und Menschenbild passte“ … spiegel

AFD-Petry darf angeklagt werden: Verdacht des Meineids. Der Sächsische Landtag hebt den Abgeordnetenschutz der AfD-Frontfrau auf … taz

Rechtsextremismus und KSK-Eliteeinheit: Hitlergruß und fliegende Schweineköpfe … zeit

Trump responds to Barcelona attack by reviving debunked myth: Donald Trump responded to the Barcelona attack by reviving an already debunked anecdote about a US general dipping bullets in pig’s blood to fight Islamic militants over a hundred years ago … guardian

Charlottesville: Trump’s Full Remarks on the Violence in Charlottesville, Virginia … haaretz

NRW und das Funke Medien Imperium: Bielefelder Staatsrechtler Gusy hält Medienminister Holthoff-Pförtner für nicht tragbar … nw

Niedersachsens Grüne warfen die SPD aus der Bahn: Schulz und Weil – Wahlkampf als Traumtanz … postvonhorn

Schulsystem: Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif … fr

Die Stimmung in Redaktionen ist an einem neuen Tiefpunkt: „Eine gehörige Zahl von Redakteuren, mit denen ich seit Jahren über digitale Themen streite, zucken nur noch mit den Schultern. Statt darüber zu streiten ob und wie sich mit Journalismus im Internet Geld verdienen lässt, demonstrieren sie Fatalismus. Quer über mehrere Verlagskonzerne berichten sie von despotischen Vorgesetzten, die Mitarbeiter weg haben wollen – und weil das Geld für Abfindungen nicht mehr da ist werden Mittel eingesetzt, die mit Mobbing beschrieben werden dürfen“ … indiskretion

Hohe Nitrat-Werte in Marsberg? Im Stadtgebiet von Marsberg sollen die Nitrat-Werte im Vergleich zu anderen Kommunen im HSK überdurchschnittlich hoch sein. Das ist keine Neuigkeit. Darüber ist schon mehrfach in den Medien berichtet worden … sbl

Zu guter Letzt Punkrock Holiday 1.7 – oder: Scheißegal, wer mit wem schlief … endoplast