SBL-Kreistagsfraktion lädt am 26.10. nach Meschede zur Fraktionssitzung ein: Flüchtingssituation und Sauerlandmuseum

Meschede. (sbl_pm) Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zieht mit ihren Fraktionssitzungen „übers Land“. Diesmal lädt sie nach Meschede in die Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33 ein.

Die Fraktionssitzung der SBL ist öffentlich und findet am Montag, dem 26.10.2015, Beginn 19.00 Uhr, statt.

In erster Linie wird es um die Themen und die bevorstehenden Entscheidungen bei der Kreistagssitzung am Freitag, dem 30.10.2015, gehen.

Dort stehen u.a. der Kreishaushalt 2016, das Klimaschutzkonzept des HSK, der Landschaftsplan Sundern, zwei Dringlichkeitsentscheide und mehrere Anträge von verschiedenen Kreistagsfraktionen zur Erörterung und zur Abstimmung an, z.B. auch der Antrag der SBL-Fraktion zur „Minimierung der Verwendung von Glyphosat“.

Die SBL-Kreistagsmitglieder Reinhard Loos und Stefan Rabe sowie die SKB (Sachkundigen Bürger/Innen) möchten noch über weitere mehr oder wenige brisante Angelegenheiten – die auf der Tagesordnung der verschiedenen Ausschüsse standen bzw. noch stehen – berichten, z.B. über die Situation beim Um-, Aus-, und Neubau des Sauerland-Museums in Arnsberg und über die Flüchtlingssituation und ihre Auswirkungen auf Kreis und Kommunen.

Mehrere Millionen Euro zusätzlich werden vom HSK an die Stadt Arnsberg fließen. SBL-Fraktionssprecher hat beim Landrat Akteneinsicht beantragt.

Hohe Zahlungseingänge hat die Stadt Arnsberg vom Hochsauerlandkreis zu erwarten. Es geht um die Eigenbeteiligung der Stadt Arnsberg an den “Kosten der Unterkunft” (KdU) für die in ihrem Stadtgebiet wohnenden Empfänger von Alg2. Die war seit 2012 unangemessen hoch, als sich durch eine neue Satzung des HSK der Eigenanteil für die Stadt erheblich erhöhte.

(Dieser Beitrag ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Grundlage für die nun anstehende Umverteilung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 11.08.2015, das hier veröffentlicht ist: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/12_A_2190_13_Urteil_20150811.html

Darin hat das OVG entschieden, dass die Berufung der Stadt Arnsberg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 06.08.2013 begründet ist. Der HSK ist nun verpflichtet, “eine Satzung über einen Härteausgleich im Sinne des § 5 Abs. 5 Satz 3 AG-SGB II NRW für das Jahr 2012 zum Ausgleich erheblicher struktureller Unterschiede im Gebiet des Beklagten zu erlassen.”

Das OVG stellt in seiner Urteilsbegründung fest, dass erhebliche “strukturelle Unterschiede” zwischen der Stadt Arnsberg und dem übrigen Kreisgebiet vorliegen: “Auch nach den Berechnungen des Beklagten weist die Klägerin überproportional viele Hilfeempfänger nach dem SGB II, Arbeitslose, Langzeitarbeitslose, Hilfeempfänger mit Migrationshintergrund und Hilfeempfänger über 50 Jahre auf; zudem liegt hinsichtlich der Erträge und Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft ein struktureller Unterschied vor. Jedenfalls soweit es um die Zahl der Hilfeempfänger nach dem SGB II und die Zahl der Arbeitslosen geht, sind diese Unterschiede auch erheblich, denn hier besteht ein unmittelbarer Einfluss auf die Höhe der Aufwendungen der Klägerin.”

“Eine erhebliche Härte in diesem Sinne liegt vor, wenn sich bei einer Gegenüberstellung der die Klägerin treffenden Aufwendungen für die Aufgabenerfüllung nach dem SGB II auf einer hypothetischen Umlagegrundlage mit den tatsächlichen Aufwendungen bei einer 50%igen direkten Finanzierungsbeteiligung eine unverhältnismäßige Mehrbelastung ergibt.”

“Die Mehrbelastung der Klägerin im Jahr 2012? wird mit 1.513.287 € berechnet.

Dieses OVG-Urteil hat nicht nur Auswirkungen für das Jahr 2012, sondern auch für die folgenden Jahre. Es geht also bisher um eine Mehrbelastung von insgesamt ca. 6 Mio Euro, für die die Stadt Arnsberg Anspruch auf einen Härtefallausgleich hat, und es hat Auswirkungen auch auf alle folgenden Haushaltsjahre.

Obwohl der Kreisausschuss am 12.08.2015 tagte, also am Tag nach der Verhandlung beim OVG, informierte der Landrat dort nicht über dieses sehr wesentliche Verfahren.

Die SBL stellte daraufhin beim Landrat für die nächste Sitzung des Kreisausschusses am 29.09.2015 folgenden Antrag für die Tagesordnung:
“- Detaillierter Bericht über das Verfahren beim OVG Münster (Verhandlung am 11.08.2015 wegen der zu hohen Belastung der Stadt Arnsberg durch die KdU in den Jahren 2012 – 2015) und die finanziellen Folgen für den HSK;
– Information über etwaige Rücklagen und Versicherungen, die der HSK für entsprechende Fälle ggf. gebildet bzw. abgeschlossen hat.”

Doch auch am 29.09. gab es nur begrenzte Informationen. In der Sitzungsvorlage erwähnte die Kreisverwaltung den Tenor des Urteils. Ein Bericht “zu dem Urteil und zu den Folgewirkungen des Urteils” soll “im Rahmen des Kreishaushalts 2016? erfolgen.Sie erklärte aber auch, dass das Urteil im (am 30.10.2015 einzubringenden) Entwurf für den Kreishaushalt 2016 noch nicht berücksichtigt werden soll. Nähere Informationen zum Verfahren: bisher Fehlanzeige.

Daher hat der SBL-Fraktionssprecher beim Landrat nun Akteneinsicht beantragt.

Überraschend ist außerdem, dass Landrat und Kreiverwaltung keine ‘Vorsorge’ für das Ergebnis dieses Verfahrens getroffen haben. Denn bereits nach dem Beschluss des OVG vom 07.03.2014 (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2014/12_A_2190_13_Beschluss_20140307.html), die Berufung der Stadt Arnsberg gegen das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg zuzulassen, war mit diesem Ergebnis des Hauptverfahrens zu rechnen.

Darin hieß es u.a.:
“Das Zulassungsvorbringen begründet insoweit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Entscheidungsergebnisses…
Diente schon die bisherige Regelung aber faktisch dem Härteausgleich, ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar, dass die von ihr aufgefangenen Mehrbelastungen bei einer erneuten Würdigung der maßgeblichen Umstände, inwieweit die Spitzabrechnung mit 50 % eine unverhältnismäßige finanzielle Mehrbelastung darstellt, nicht zu berücksichtigen sein sollen.”

Öffentliche Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses: Themen u.a. Erstattung von Elternbeiträgen wegen der KiTa-Streiks, unbegleitete Flüchtlinge und Situation nicht-heterosexueller Jugendlicher im HSK.

In unserem BriefkastenMeschede. (sbl_pm) Der Kreisjugendhilfeausschuss des Hochsauerlandkreises tagt am Donnerstag dem 24.09.2015 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal „Sauerland“ im Kreishaus in Meschede, Steinstr. 27.

Die Sitzung ist öffentlich. Sie verspricht spannend zu werden. Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:

  • Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund der Streiks in den Kitas. Dazu liegen Anträge der Kreistagsfraktionen von FDP, Die Linke und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vor
  • Aktuelle Tarifauseinandersetzung im Sozial- und Erziehungsdienst * Antrag der Fraktion DIE LINKE
  • Änderung der Richtlinien zur Kindertagespflege des Kreisjugendamtes
  • Informationen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, aufgrund des Gesetzesentwurfs zur Verbesserung der Unterbringung,
    Versorgung und Betreuung
  • 46 Jahre Internationale Jugendbegegnung mit Jerusalem
  • Situation nicht-heterosexueller Jugendlicher im Hochsauerlandkreis * Antrag der Fraktion DIE LINKE
  • Bilanz der operativen Jahresplanung 2014

Faktencheck Ausländeramt: Flüchtlinge vor den Toren von Meschede

lt_WordleSBL20150707In der ehemaligen im Wald gelegenen Jugendherberge „Haus Dortmund“, einige Kilometer entfernt von Meschede, wurde vor wenigen Tagen eine Unterkunft für rund 140 Flüchtlinge eingerichtet. Die Menschen sollen nicht lange dort bleiben. Laut Medienberichten werden sie von hier aus auf die andere Städte und Gemeinden in NRW verteilt.

Artikel in der WP
Die Westfalenpost nahm die Neuankömmlinge im „Haus Dortmund“ offenbar zum Anlass, der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises einige Fragen zum Thema „Asyl“ zu stellen. Daraus wurde dann dieser Artikel (zu dem noch einiges zu sagen wäre):

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/hoffnung-auf-asyl-vielfach-aussichtslos-id10843213.html

Anfrage der SBL/FW; hier die „Vorrede“
Auch die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellt immer mal wieder Fragen an das Ausländeramt, wie z.B. am 17. Februar 2015 zur Einführung einer Krankenkassenkarte für Flüchtlinge und Asylbewerber und diese vom 7. April 2015 zu Gesundheitsgutachten für die Kreisausländerbehörde:

„Immer wieder berichten Medien über von Ausländerbehörden beauftragte Gutachter, die fragwürdige Gesundheitsgutachten über Asylbewerber erstellt haben sollen.

So sendete beispielsweise am 31.03.2015 das ARD-Fernsehmagazin Fakt einen Beitrag über einen Arzt, der vorwiegend in Berlin in mehreren tausend Abschiebefällen Gefälligkeitsgutachten für die Ausländerbehörden erstellt haben soll, und das ohne eine entsprechende Qualifikation. Den Namen dieses „Gutachters“ gab das Fernsehmagazin mit „Rainer Lerche“ (angeblich wohnhaft in Kassel) an. Nach Recherchen des Fernsehsenders ist der Arzt derzeit nicht auffindbar.

Im Jahr 2012 sah sich nach einer ZDF-Reportage (Report-Mainz) die Ausländerbehörde des Rheinisch Bergischen Kreises mit dem Vorwurf, die Behörde bediene sich „medizinischer Gefälligkeitsgutachten“, konfrontiert. In der Reportage soll dargestellt worden sein, dass erhebliche Zweifel an der Befähigung des ärztlichen Gutachters Michael K. bestehen. Er arbeite als Arzt im Rettungsdienst. Nachforschungen hätten ergeben, dass dieser Arzt verschiedenen Ausländerbehörden und der Polizei bundesweit seinen „Service“ anbiete, wobei so ein Vorgehen aber wohl kein Einzelfall sei.

Auch Ihre Ausländerbehörde bestellte über einen längeren Zeitraum wiederholt einen umstrittenen Nervenarzt aus Weinheim als Gutachter. Die fachliche Kompetenz des ehemaligen Gefängnispsychiaters Dr. M. war zu dem Zeitpunkt (2009/2010) in seinem Heimatkreis schon lange umstritten. Dort durfte er schon seit vielen Jahren keine Gutachten mehr erstellen. Obwohl diese Tatsache allgemein bekannt war, bediente sich der HSK längere Zeit der Dienste des damals 78jährigen Arztes aus dem Rhein-Neckar-Kreis.“

Anfrage der SBL/FW; hier die Fragen

„Wir bitten Sie daher zu beantworten:

      1. Nach welchen Kriterien wählt der die HSK-Ausländerbehörde Gutachter aus, die im jeweiligen Einzelfall überprüfen, ob „Vollstreckungshindernisse“ bestehen?
      2. Wie viele externe ärztliche Begutachtungen wurden seit Januar 2010 bis heute vor geplanten Abschiebungen durchgeführt? Wie viele Gutachten sind derzeit anhängig?
      3. Wurden in diesem Zeitraum auch Gutachten durch das Kreisgesundheitsamt erstellt? Wenn ja, wie viele?
      4. Wie genau berücksichtigt Ihre Behörde die besonderen Gegebenheiten, die bei Abschiebevorhaben von Schwangeren, Kranken und ggf. von Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu beachten sind?
      5. Wie dokumentiert die HSK-Ausländerbehörde die gutachterlichen Empfehlungen in Abschiebefällen?
      6. In wie vielen Fällen in den letzten 5 Jahren sprach sich der Gutachter/die Gutachterin gegen die Durchführung der Abschiebung aus und aus welchen Gründen?
      7. Wurden und werden die vom HSK beauftragten Gutachter in Petitionsverfahren akzeptiert? Wenn nein, in wie vielen Fällen bestand in den letzten 5 Jahren keine Akzeptanz seitens des Petitionsausschusses?
      8. Bieten sogenannten Abschiebegutachter dem HSK ihre Dienste offensiv an? Wenn ja, wie und welche? Oder sucht die Ausländerbehörde ihrerseits nach geeigneten Gutachtern? Wenn ja, wie?
      9. Welche und wie viele verschiedene Gutachter wurden seit Beginn des Jahres 2010 bis heute vom HSK eingesetzt? Über welche Qualifikation verfügen sie? Wie genau weisen sie Ihrer Behörde ihre Befähigung nach?
      10. Waren bzw. sind unter den von der HSK-Ausländerbehörde beauftragten Gutachtern auch die Ärzte Rainer Lerche und Michael K., über den „Report-Mainz“ 2012 berichtete, oder andere umstrittene Ärzte?
      11. Welches Honorar/welche Kostenpauschale erhält ein externer ärztlicher „Abschiebegutachter“ vom Kreisausländeramt (Stundensatz und Gesamthonorar je Gutachten)?
      12. Wie hoch sind die Ausgaben, die dem HSK seit Januar 2010 bis heute für sogenannte Abschiebegutachten entstanden sind?“

Antwort des HSK; hier die „Vorrede der SBL“
Leider antwortete die Kreisausländerbehörde der SBL/FW nicht so prompt und ausgiebig wie dem Redakteur der Westfalenpost.
Fakt ist, das Ausländeramt ließ die laut Kreisordnung vorgegebene Frist von 2 Wochen (ohne Angabe von Gründen) deutlich verstreichen. Mehr als 2 Monate wartete die SBL/FW auf das Antwortschreiben (das auf den 3. Juli datiert ist und bei den Fraktionen am 7. Juli per Mail ankam).

Fakt ist, dass von den 12 Fragen kaum eine wirklich beantwortet wurde. Zu vier Fragestellungen (z.B. zu externen ärztlichen Begutachtungen) heißt es, darüber würde keine gesonderte Statistik erhoben. Die anderen Antworten sind u.E. unkonkret.
Aber sehen Sie selbst:

Antwort des HSK; hier die „Antworten“
„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Gesundheitsgutachten für die Kreisausländerbehörde vom 07.04.2015

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Fragen beantworte ich nachstehend wie folgt:

1. Nach welchen Kriterien wählt der die HSK-Ausländerbehörde Gutachter aus, die im
jeweiligen Einzelfall überprüfen, ob „Vollstreckungshindernisse“ bestehen?
Die Auswahl des Arztes, der für eine Prüfung beauftragt werden soll, erfolgt unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Untersuchungen und der konkreten Einzelfallumstände und geltenden Erlasslage.

2. Wie viele externe ärztliche Begutachten wurden seit Januar 2010 bis heute vor geplanten Abschiebungen durchgeführt? Wie viele Gutachten sind derzeit anhängig?

3. Wurden in diesem Zeitraum auch Gutachten durch das Kreisgesundheitsamt erstellt?
Wenn ja, wie viele?
Zu diesen Fragestellungen werden keine gesonderten Statistiken geführt.
4. Wie genau berücksichtigt Ihre Behörde die besonderen Gegebenheiten, die bei Abschiebevorhaben von Schwangeren, Kranken und ggf. von Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu beachten sind?
Siehe Antwort zu Frage 1.

5. Wie dokumentiert die HSK-Ausländerbehörde die gutachterlichen Empfehlungen in
Abschiebefällen?
Sie sind Bestandteil des ausländerrechtlichen Vorganges.

6. In wie vielen Fällen in den letzten 5 Jahren sprach sich der Gutachter/die Gutachterin gegen die Durchführung der Abschiebung aus und aus welchen Gründen?
Zu dieser Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt.

7. Wurden und werden die vom HSK beauftragten Gutachter in Petitionsverfahren akzeptiert?
Wenn nein, in wie vielen Fällen bestand in den letzten 5 Jahren keine Akzeptanz
seitens des Petitionsausschusses?
Die vom HSK beauftragten Gutachter wurden und werden akzeptiert.

8. Bieten sogenannten Abschiebegutachter dem HSK ihre Dienste offensiv an? Wenn ja, wie und welche?
Offensive Angebote bestimmter Gutachter gibt es nicht.
Oder sucht die Ausländerbehörde ihrerseits nach geeigneten Gutachtern? Wenn ja,
wie?
Siehe Antwort zu Frage 1.

9. Welche und wie viele verschiedene Gutachter wurden seit Beginn des Jahres 2010
bis heute vom HSK eingesetzt?
Zu dieser Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt.
Über welche Qualifikation verfügen sie? Wie genau weisen sie Ihrer Behörde ihre Befähigung nach?
Die Ärzte verfügen über die für den jeweiligen Einzelfall erforderliche Qualifikation und sind von der Ärztekammer zugelassen.

10. Waren bzw sind unter den von der HSK-Ausländerbehörde beauftragten Gutachternauch die Ärzte Rainer Lerche und Michael K., über den „Report-Mainz“ 2012 berichtete, oder andere umstrittene Ärzte?
Mir ist der Bericht „Report-Mainz“ 2012 nicht bekannt.
Von der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises werden keine Ärzte beauftragt, an deren fachlicher und gutachterlicher Qualifikation berechtigte Zweifel bestünden.

11. Welches Honorar/welche Kostenpauschale erhält ein externer ärztlicher „Abschiebegutachter“
vom Kreisausländeramt (Stundensatz und Gesamthonorar je Gutachten)?
Dies ist immer von den Besonderheiten des Einzelfalles und dem Umfang der Begutachtung
abhängig.

12. Wie hoch sind die Ausgaben, die dem HSK seit Januar 2010 bis heute für sogenannte Abschiebegutachten entstanden sind?
Zu dieser Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt.“

Resümee der SBL/FW
Der Sauerländer Bürgerliste ist ja durchaus bewusst, dass die Behörden bei der aktuellen Flüchtlingslage alle Hände voll zu tun haben. Es ist auch nur ein Gerücht, dass die SBL-Fraktion Anfragen schreibt, um die Verwaltung zu „ärgern“. (Diese Behauptung stellen ja immer mal wieder gerne Mitglieder der größten Kreistagsfraktion bei öffentlichen Sitzungen auf.)

Fakt ist, die SBL/FW befürchtet, dass die Behörden in nicht wenigen Fällen vom Schreibtisch aus nach „Schema F“ über Schicksal, Leben und Tod entscheiden und Familien auseinanderdividieren. Dazu bedienen sich manche Ausländerämter offenbar mitunter „hilfsbereiter“ medizinische Gutachter. Solch ein „Abschiebegutachter“ war bekanntermaßen vor einigen Jahren auch im Hochsauerlandkreis tätig.
Wie ist das heute? Werden die Flüchtlingsströme jetzt auch wieder mit Hilfe von zweifelhaften Gutachtern in die rückwärtige Richtung gelenkt? Warum will uns das HSK-Ausländeramt dazu nichts sagen?

Umleitung: Close to the Edge – Vorratsdaten, Griechenland, Freital und leider Chris Squire

Das Volksradrennen "HochsauerlandChallenge" wurde heute Mittag am Waltenberg gestartet. (foto: zoom)
Heute Mittag am Waltenberg in Winterberg: Das Volksradrennen „HochsauerlandChallenge“ wird gestartet. (foto: zoom)

Vorratsdaten I: Kraft knöpfte sich die Abweichler in der SPD einzeln vor … derwesten

Vorratsdaten II: Für die SPD-Umfaller, die sich wie der Bonner SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber vor wenigen Monaten noch vehement gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben und nun der Linie ihres Parteivorsitzenden Gabriel folgen, wird es schwer, das Wahlvolk zu beruhigen … ichsagmal

Vorratsdaten III: Die SPD ist nur zu 44% zukunftsfähig … lummaland

Langweiliger Griechenkram: VDS – eindeutig hipper … jurga

SPD und Gabriel – geht die Reise nach Rechts? Sicherheit, Patriotismus und ein starkes Deutschland … patrickgensing

Nationalsozialismus: Schöne Geschichte! Hamburg hübscht seine Vergangenheit auf … zeitonline

Nach 49 Jahren: rassistische Passage im dtv-Atlas Weltgeschichte entdeckt … schmalenstroer

Greek crisis: Banks to stay shut as capital controls imposed – live updates … guardian

Mein Griechenland – eine Reise ins Innere von Syriza: Begegnungen mit Alexis Tsipras, seinen engsten Mitarbeitern, lokalen Syriza-Funktionären, jungen Start-Up-Gründern, kämpferischen Arbeitern und Menschen, die sich gerade noch so durchschlagen können … misik

Alexis Tsipras und das Referendum: Heute Nacht hat Alexis Tsipras in einer Fernsehansprache ein Referendum angekündigt. Die Regierung in Athen werde das Ergebnis akzeptieren, so seine Mitteilung. Er selbst hat allerdings eine klare Position: Syriza und deren Koalitionspartner werden mit Nein stimmen … wiesaussieht

Griechenland beschließt Referendum: „Großes Nein zum Ultimatum“ der Gläubiger … derstandard

Europa unter Druck: Tsipras und die Queen … postvonhorn

Thomas Piketty über Schulden: „Deutschland hat nie bezahlt“ … zeitonline

DGB: Verhindert den Grexit! … doppelwacholder

Freital – Über die Notwendigkeit deutlicher Worte: Warum der Versuch, neutral sein zu wollen, die Rassist*innen/Neonazis stärkt … birgit-rydlewski

Geschichte Harburgs: Kurzfassung für Nervöse. Vom Eigensinn im Schatten Hamburgs … harbuch

Großes Beharrungsvermögen: Zur Kreistagssitzung hatte die Kreisverwaltung einige Änderungen der Geschäftsordnung vorgeschlagen. Dies nahm die SBL/FW-Kreistagsfraktion zum Anlass, eigene Änderungsanträge einzubringen … sbl

Yessongs – Close to the Edge: R.I.P. Chris Squire – *04.03.1948 · †28.06.2015 … neheimsnetz

WTF, die Einschläge kommen näher. Das Triple-Album von Yes war mein erstes Album, und ich höre es immer noch. (foto: zoom)
WTF, die Einschläge kommen näher. Das Triple-Album von Yes war mein erstes Album, und ich höre es immer noch. (foto: zoom)

Heutige Kreistagssitzung: Sauerländer Bürgerliste erwartet heftige Auseinandersetzung.

Kreishaus Meschede
Hier tagt heute der Rat: das Kreishaus in Meschede (archiv: zoom)

Meschede. (sbl) Eine harte Diskussion dürfte es in der morgigen Kreistagssitzung über die Zukunft der Berufskollegs geben. Der Streit geht um die künftigen Ausbildungsstandorte.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Eine sogenannte „Steuergruppe“, bestehend aus mehreren Schulleitern, pensionierten Lehrern und einigen Verwaltungsmitarbeitern aus Meschede und Arnsberg, hat vorgeschlagen, dass die Elektrotechnik-Ausbildung in Olsberg eingestellt werden soll. Derzeit werden dort 78 Auszubildende unterrichtet, 50 weitere in Meschede und 137 in Arnsberg. Das sind zusammen mehr als 5% der knapp 5.000 Berufsschülerinnen und -schüler, die es im Kreisgebiet in der dualen Berufsausbildung (Betrieb und Schule) gibt.

Diese Planungen stoßen auf erbitterten Protest der Betriebe und der Jugendlichen. Denn nur 8 Schüler kommen aus Olsberg selbst, die anderen (darunter je 17 aus Brilon und Marsberg) sind noch viel weiter von den vorgesehenen Ausbildungsorten Arnsberg-Hüsten und Meschede entfernt.

Immerhin 9 Mio Euro wurden in den letzten Jahren in das Gebäude der Elektrotechnik in Olsberg und dessen Einrichtung investiert!

Eine Rolle bei der Diskussion spielt ein von einem externen Büro erstelltes Gutachten. Das wurde aber an entscheidenden Stellen dilettantisch erstellt, worauf in der morgigen Sitzung des Kreistags näher einzugehen sein wird.

In einer einstimmig beschlossenen Resolution fordert der Rat der Stadt Olsberg, die Elektrotechnik-Ausbildung in Olsberg zu belassen und stattdessen die Ausbildung der Mechatroniker von Olsberg nach Meschede zu verlegen. Viele Betriebe und Organisationen (darunter die IG Metall) haben sich mit ähnlichen Forderungen an die Kreistagsmitglieder gewandt.

Einen besonderen “Höhepunkt” erreichte die Protestbewegung, als am letzten Donnerstag im Rat der Stadt Brilon alle Fraktionen außer der CDU die Resolution der Olsberger Nachbarn unterstützen wollten. Das Thema war auf Antrag der Bürgerliste in die Tagesordnung aufgenommen worden. Da die CDU an diesem Tag eine Mehrheit im Rat hatte, wurde der Antrag abgelehnt. Seit dem Pressebericht in der WP gibt es ein sehr heftiges Echo, warum sich die CDU Brilon aus parteitaktischen Gründen gegen die Interessen der heimnischen Betriebe und der Jugendlichen stellt. Zwei Beispiele: “Fatale Fehlentscheidung” und “Ich fasse es nicht”.

Auch die SBL hat sich schon in der Presse geäußert. In einem Leserbrief von Reinhard Loos in der WP heißt es, die Behauptung “Wie berichtet, befasst sich seit 2013 eine Steuerungsgruppe aus den fünf HSK-Berufskollegien und Vertretern der heimischen Wirtschaft damit” sei nicht richtig, denn “der Steuerungsgruppe gehörte kein einziger Vertreter der heimischen Wirtschaft an und auch keine Schülerinnen und Schüler, sondern nur Lehrer und Verwaltungsmitarbeiter.

Im einzelnen: 5 Leiter der Berufskollegs, 2 pensionierte Lehrer als Vertreter des Schulausschusses, 3 Mitarbeiter von in Arnsberg ansässigen Verwaltungen (Bezirksregierung, Kammern) und Mitarbeiter der Kreisverwaltung aus Meschede und Arnsberg.

Jeder einzelne von denen kann sich selbstverständlich an so einem Gremium beteiligen, aber es ist ein großer Nachteil, wenn dort NUR Schul-Beamte und Verwaltungsleute sitzen und kein einziger, der selbst in der betrieblichen Ausbildung tätig ist, als Ausbilder oder Auszubildender.

Der Rat der Stadt Olsberg hat in seiner Resolution vorgeschlagen, dass ‘Mechatronik in Arnsberg / Meschede beschult wird und Elektrotechnik weiterhin in Olsberg’. Dieser Tausch war auch im Schulausschuss des HSK vorgeschlagen worden, interessanterweise von einem Mitglied der CDU-Fraktion. Die Abstimmung über diesen Änderungsantrag im Schulausschuss ergab mit 10:10 Stimmen ein Patt. Es bestehen also nach wie vor Aussichten, dass sich im Kreistag hierfür eine Mehrheit findet. Dann würde keinem Berufskolleg etwas weggenommen, sondern die Ausbildungsgänge würden dort angesiedelt, wo die Schülerinnen und Schüler schwerpunktmäßig wohnen.”

Besonders merkwürdig wurde es heute, als die Kreisverwaltung noch vor der anstehenden Entscheidung des Kreistags in einer Pressemitteilung sehr einseitig Stellung bezog. Was würden diese Beamten tun, wenn die Mehrheit im Kreistag morgen anders entscheidet?

Normalerweise sollte es Aufgabe einer Kommunalverwaltung sein, die Beschlüsse des Kommunalparlaments auszuführen. Aber wahrscheinlich ist die CDU-Fraktion – mal wieder – so eingeschworen worden, dass alles im Sinne der Leitung der Kreisverwaltung läuft …

Sauerlandmuseum: Luftschloss-Pläne gescheitert

Das Sauerlandmuseum: Probleme mit dem Baugrund am Steilhang schon im Jahr 2013(archivfoto: loos)
Das Sauerlandmuseum: Probleme mit dem Baugrund am Steilhang schon im Jahr 2013 vorhergesehen. (archivfoto: loos)

Heute Nachmittag hat der Landrat des HSK eine Pressemitteilung “Kreisverwaltung schlägt Umplanung vor” zum Sauerlandmuseum in Arnsberg veröffentlicht. Damit wird dokumentiert, dass die Pläne des Landrats und der Mehrheit im Kreistag, einen Anbau an das Sauerlandmuseum direkt unterhalb des Museums etwa 20 Meter tief in den Hang zur Ruhstraße zu bauen, endgültig gescheitert sind.

(Der Artikel ist heute Abend zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Vor wenigen Wochen erklärte der Landrat in seinem Neujahrsgrußwort noch:

Beispielhaft für diese positive Bilanz stehen unsere zahlreichen Bau-Projekte, die an den Start gegangen sind, so das Sauerland-Museum in Arnsberg.

Mit der heute veröffentlichten Pressemitteilung des Landrats ist eine seit 2 Jahren absehbare Entwicklung deutlich geworden. Bedauerlicherweise haben Landrat und Mehrheit im Kreistag die zahlreichen Warnungen gegen die Luftschloss-Pläne beharrlich ignoriert. Begrüßenswert ist nur, dass der Stopp der bisherigen Bauplanungen bereits vor der Vergabe der Arbeiten für die Baugrube erfolgt und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt, mit dann wahrscheinlich noch viel größerem Schaden. Die Kosten der Baugrube sollten ursprünglich 0.9 Mio Euro betragen und würden nach den nun vorliegenden Angeboten bei mehr als 3 Mio Euro liegen. Trotz der enormen Kosten würden erhebliche Risiken für den Hang bestehen bleiben.

Dem Kreis ist durch die bisherigen Aktionen bereits ein sehr hoher finanzieller Schaden entstanden. Mehr als 800.000 Euro hat allein der Erwerb des Grundstücks an der Ruhrstraße verschlungen, auf dem früher ein Bank- und Wohngebäude stand. Außerdem sind Kosten für Gutachter, Wettbewerb, Planung, Statik und andere Vorbereitungen in bisher unbekannter Höhe entstanden, sie belaufen sich sicherlich auf weit mehr als 1 Mio Euro.

Nun gilt es, das Beste aus der verfahrenen Situation zu machen. Primäres Ziel sollte es sein, den Altbau des Sauerlandmuseums zu sanieren. Die SBL würde es begrüßen, wenn auf den Anbau in den Hang ganz verzichtet würde. Falls sich dafür keine Mehrheit im Kreistag findet, muss zumindest sichergestellt werden, dass der Hang unangetastet bleibt und etwaige Neubauten nicht im Hang, sondern neben und auf dem Hang erfolgen, ohne dass die Stabilität des Hanges in irgendeiner Weise gefährdet wird. Mehrere Beispiele von Abgrabungen an Hängen im Umkreis von ca. 5 km Entfernung vom Sauerlandmuseum belegen, dass das Gestein in dieser Gegend nicht besonders standfest ist. Die künftige Gestaltung eines Anbaus an das Sauerlandmuseum wird kaum Gemeinsamkeiten mit den bisher veröffentlichten Entwürfen aufweisen können.

Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass sich die bisher vom Sommer 2014 bis Herbst 2017 geplante Schließungszeit des Sauerlandmuseums nicht noch mehr verlängert und dass der bisherige Kostenrahmen von 12,6 Mio Euro nicht überschritten, sondern deutlich unterschritten wird.

Wir appellieren an alle Beteiligten, künftige Planungen auf realistischer Grundlage vorzunehmen und sich von unrealistischen Träumen zu verabschieden. Der Kreistag muss spätestens in seiner nächsten regulären Sitzung am 13. März 2015 klare Signale setzen.

Weitere Artikel zum Sauerlandmuseum sind hier im Blog zu finden.

Neue Möglichkeiten in der Pflegeplanung

wordleGEPA20141128Mitte Oktober hat der Landtag in Düsseldorf das neue “GEPA” beschlossen. Daraus ergeben sich viele neue Möglichkeiten und Aufgaben für den Kreis, sich an der Pflegeplanung zu beteiligen.

Damit die Umsetzung im HSK zügig erfolgt, hat die SBL-Fraktion das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, die am 10. Dezember stattfindet, setzen lassen. Dann lässt sich das Thema sicherlich nicht abschließend behandeln, aber ein Einstieg sollte schon möglich sein.

Hier der komplette Antrag:

“Antrag für die Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialschusses
gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

Für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

Möglichkeiten im HSK durch das neue „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen“ (GEPA).

Innerhalb des TOP soll insbesondere auf mögliche Auswirkungen des GEPA eingegangen werden in Bezug auf:

  • Stärkung der kommunalen Verantwortung für die Pflege
  • gemeinsame, unabhängige Beratungsangebote von Kreis und Pflegekassen
  • künftige qualitative und quantitative Angebotsplanung des HSK
  • neue Aufgaben für die “Kommunale Konferenz Alter und Pflege”
  • Zugriff der Kommunen auf planungsrelevante Daten
  • Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen die Investitionskosten-Förderung für neue Pflegeheime zu verweigern
  • Verantwortung der Kommunen für die Unterstützung der Angehörigen
  • Stärkung von niedrigschwelligen, pflegevermeidenden Angeboten”

Verkehrsinfrastruktur des Kreises – Der Landrat sieht keinen Handlungsbedarf

Auch das erlebe ich: mein kleiner Horror auf dem Arbeitsweg (archiv: zoom)
Jeden Tag ein kleiner Horror. Die Landstraße 742 zwischen Steinhelle und Wulmeringhausen (archivfoto: zoom)

Im Hochsauerlandkreis gibt es viele einspurige und zusätzlich auch gebirgige Straßenabschnitte. Sie sind von ihrem Aufbau her für den Schwerlast-Begegnungsverkehr größtenteils ungeeignet. Entsprechend hoch ist das Gefahrenpotential.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Ein Mitglied der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) formulierte daher Anfang November 2014 eine Anfrage zur Verkehrsinfrastruktur des Hochsauerlandkreises. Hier zunächst eine Zusammenfassung der Antwort und – für alle, die sich ausführlicher informieren möchten – anschließend die komplette Antwort der Kreisverwaltung.

Los geht’s:
Nach Auffassung der Kreisverwaltung sind „gefährliche Begegnungen“ in erster Linie Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

In den Jahren 2011, 2012 und 2013 ereigneten sich im Kreisgebiet insgesamt 21.919 Verkehrsunfälle, davon 2.423 mit Personenschaden.

Es liegen keine Beschwerden und/oder Anregungen zur Lösung der Problematik seitens der Bürger, der Kommunen und des Kreises vor.

Die Kreisverwaltung sieht keine Notwendigkeit hier aktiv zu werden.

Nicht ausgebaute, periphere Straßen haben für den lokalen Güterverkehr keine bzw. allenfalls marginale Bedeutung.

Im Rahmen der Kreisstraßenbereisung am 28.04.2015 wird der Kreisausschuss über weitere Ausbaumaßnahmen beraten.

Weiter geht’s:
„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 04.11.2014;
hier: Verkehrsinfrastruktur des Kreises

Sehr geehrter Herr Loos,
in Abstimmung mit der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

„Verkehrsinfrastruktur des Kreises – Der Landrat sieht keinen Handlungsbedarf“ weiterlesen

Verkehrsinfrastruktur des Kreises: gefährliche Begegnungen im Zusammenhang mit dem Schwerlastverkehr.

Begegnung am Stausee  zwischen Brunskappel und Siedlinghausen. (archiv: zoom)
Begegnung am Stausee zwischen Brunskappel und Siedlinghausen. (archiv: zoom)

Meschede. (sbl_pm) Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags. Thema: Verkehrsinfrastruktur des Kreises

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

auf den Kreis- und Landstraßen des HSK kommt es aufgrund des steigenden Verkehrsaufkommens immer häufiger zu gefährlichen Begegnungen, besonders im Zusammenhang mit dem Schwerlastverkehr.

Der Landkreis verfügt über viele einspurige und zusätzlich auch gebirgige Straßenabschnitte, die von ihrem Aufbau her im Grunde keinen Schwerlast-Begegnungsverkehr zulassen. Neben dem enormen Gefahrenpotential besteht eine ständige Beeinträchtigung des Personen- und Güterverkehrs. Die Bankette, Straßenränder und die Beschilderung werden ge- und beschädigt. Hier war bisher beim Kreis keine öffentlich geäußerte Sensibilität und Problemlösungsbereitschaft erkennbar.

Zum dargestellten Sachverhalt bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Wie viele Unfälle auf schmalen Straßen (Breite < 5m) wurden in den letzten 3 Jahren gemeldet?
  • Liegen Beschwerden oder Anregungen zur Lösung der Problematik von Seiten der Bürger, der Kommunen oder des Kreises vor?
  • Welcher Art sind diese, nach Hauptkategorien?
  • Sieht die Verwaltung irgendeine Notwendigkeit hier aktiv zu werden, und wenn ja, welche Maßnahmen werden erwogen, um dem lokalen Güter- und Busverkehr nicht zu schaden?
  • Wird eine Notwendigkeit gesehen, das Problem der schmalen Straßen in das Verkehrskonzept des Kreises aufzunehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
Fraktionsvorsitzender der SBL/FW

Für die Richtigkeit
Gabriele Joch-Eren
Geschäftsführerin der SBL/FW