Hochsauerland: Aktien-Märchen im Kreistag

WordleRWEAktien20141101Am Freitag, 31. Oktober, hat der Kreistag den Jahresabschluss 2013 beschlossen, und in diesem Rahmen auch die Wertberichtigung der 5,92 Mio RWE-Aktien um 266,8 Mio Euro. Die einzelne Aktie ist jetzt nur noch mit 29,46 Euro bewertet, dem Kurs zum 31.03.2014.

(Der Artikel ist heute auch in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Das Thema scheint bei CDU und SPD keine große Begeisterung auszulösen. So wollte der stellvertretende Landrat (CDU), der bei diesem TOP den Vorsitz des Kreistags innehatte, nach Aufruf des TOP ohne Aussprache direkt zur Abstimmung übergehen. Das aber verhinderte die SBL, und einige andere Kreistagsmitglieder beteiligten sich auch noch an der Diskussion

Im Zusammenhang mit dem Wertverfall der RWE-Aktien und den daraus entstehenden Folgen für den HSK wurden von der Leitung der Kreisverwaltung falsche Eindrücke erweckt, so auch in einem von der Westfalenpost am Tag der Kreistagssitzung veröffentlichten fünfspaltigen Artikel “RWE-Wertberichtigung beschäftigt Kreistag”.

In mindestens 5 wesentlichen Fällen sind die Botschaften aus dem Kreishaus falsch:

1. Die Bewertung der RWE-Aktien war bereits in der Eröffnungsbilanz zu hoch, es gab eine “Überbewertung”.
Nein, die Bewertung war sogar um etwa 10 Euro pro Stück zu niedrig! Die Eröffnungsbilanz des HSK im Rahmen des “Neuen Kommunalen Finanzmanagements” wurde zum 01.01.2008 aufgestellt. Der Schlusskurs der RWE-Aktie am 28.12.2007 betrug 95,19 Euro, der Eröffnungskurs am 02.01.2008 sogar 96,68 Euro (nachzulesen unter: http://www.finanzen.net/historische-kurse/RWE). Bewertet waren die RWE-Aktien in der Eröffnungsbilanz dagegen nur mit 86,69 Euro, dem Kurs vom 16.11.2007.

2. Die RWE-Aktien waren immer noch mit dem Wert aus der Eröffnungsbilanz bewertet.
Nein, denn tatsächlich fand bereits im Jahr 2008 eine Abwertung auf 81,87 Euro pro Stück statt. Das war der am 04.04.2008 gültige Kurswert, also mehr als ein Vierteljahr nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz. Diese erste Abwertung führte damals dazu, dass die “Ausgleichsrücklage” des HSK um ca. 24,3 Mio Euro sank, also um etwa 60% ihres Volumens. Die Ausgleichsrücklage dient sonst dazu, Schwankungen der Kreisumlage abzufangen. Diese Reserve ging nun im Umfang der Wertberichtigung verloren, etwa 9 Euro pro Einwohner des HSK!

3. Die RWE-Aktien haben dem Kreis hohe Dividenden gebracht.
Nein, denn in den letzten 20 Jahren lag die Dividende nur 5mal bei mehr als 2 Euro. Bezogen auf den Wert der Aktie zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz ist das eine sehr mäßige Rendite!

4. Die Abwertung konnte nicht eher erfolgen, weil erst jetzt eine vom Landtag beschlossene Gesetzesänderung die Verrechnung gegen die Allgemeine Rücklage anstatt gegen die Ausgleichsrücklage zuließ.
Nein, denn der Landtag hat bereits am 13.09.2012 das “1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz” beschlossen. Darin ist ausdrücklich vorgesehen, dass auch im Jahresabschluss 2012 bereits eine Wertberichtigung mit Verrechnung gegen die Allgemeine Rücklage erfolgen durfte, also ohne Auswirkungen auf die Ausgleichsrücklage. Der Jahresabschluss des “Betriebs Schul- und Bildungseinrichtungen”, dem ein großer Teil der RWE-Aktien zugeordnet ist, stand erst am 21.06.2013 auf der Tagesordnung des Kreistags, der Jahrerabschluss des HSK selbst sogar erst am 13.12.2013. Es wäre also reichlich Zeit gewesen, die Wertberichtigung bereits in den Abschlüssen für das Jahr 2012 vorzunehmen (und damit noch vor der Kommunalwahl am 25.05.2014…). Ohne erkennbaren Grund haben Landrat und Kämmerer die überfällige Wertberichtigung um ein Jahr verzögert!

5. Es gibt keine Auswirkungen auf die Kreisumlage, denn bei den Aktien handelt es sich um Altbestände.
Doch, es gibt erhebliche Auswirkungen! 24,3 Mio Euro Reserve für die Senkung der Kreisumlage gingen bereits 2008 verloren (s. Punkt 2).
Besonders bedenklich: Wegen der RWE-Aktien sind seit 2009 weitere etwa 13 Mio Euro an echter Liquidität verloren gegangen. Denn im Juni 2009 beschloss die Mehrheit des Kreistags (gegen den Widerstand der SBL), aus frei verfügbaren Finanzmitteln für ca. 30 Mio Euro weitere 572.700 RWE-Aktien von der WestLB zu kaufen (auch das hat die WestLB nicht saniert…). Damals betrug der Aktienkurs 56,50 Euro. Mehr als 15 Mio der Wertberichtigung betreffen also diese hinzugekauften Aktien. Für jede dieser Aktien hat der Kreis bei 5 Dividendenausschüttungen insgesamt 12 Euro Dividende erhalten.

Nimmt man als Alternative zunächst an, dass der Landrat die 30 Mio Euro in seiner (gesicherten) Schreibtischschublade deponiert hätte, dann wären sie heute noch in Höhe von 30 Mio Euro vorhanden. So aber verbleibt ein echter Verlust (Differenz zwischen Kursverlust seit Kauf und erhaltenen Dividenden) in Höhe von ca. 15 Euro je Aktie, also von insgesamt bereits fast 9 Mio Euro. Das würde sich nur ändern, wenn der Wert der RWE-Aktien in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen würde, aber damit rechnet niemand …

Nimmt man an, dass die 30 Mio Euro in einer anderen Anlageform 3% Zinsen pro Jahr gebracht hätten, beträgt der reale Verlust aus diesem Aktiennachkauf sogar 13 Mio Euro!

Damit hätte man viele Sozialtickets einführen, Schulsozialarbeiter finanzieren, kulturelle Prokekte starten und/oder die Kreisumlage senken können.

Viele Städte an Rhein und Ruhr (z.B. Düsseldorf) haben zu der Zeit, als der HSK weitere 30 Mio Euro für RWE-Aktien ausgab, ihre RWE-Aktien verkauft. Das ist ihnen finanziell sehr gut bekommen. Der HSK hat aber seine Finanzmittel nur in Aktien eines einzigen Konzerns angelegt, der sich absehbar auf dem absteigenden Ast befand. Das Ergebnis sehen wir nun in der Wertberichtigung der Bilanz.

Aufschlussreich war auch der Wortbeitrag eines FDP-Parlamentariers in der Debatte. Er bezeichnete das Verhalten des Kreises in dieser Angelegenheit als “stümperhaft”. Dafür wird er seine Gründe haben …

Nach den Wahlen: Minus 267 Mio Euro – der Wert der RWE-Beteiligung des HSK wird endlich korrigiert.

WordleRWEAktien20141027Um fast 267 Mio Euro soll nun endlich der Wert der RWE-Beteiligung des HSK korrigiert werden; nach unten, versteht sich! So steht es in der Sitzungsvorlage des Landrats und der Kreisverwaltung (Drucksache 9/81) für die Kreistagssitzung am kommenden Freitag.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Ursprünglich waren die Aktien der RWE-Beteiligung in der Bilanz des HSK mit 86,69 Euro je Stück bewertet worden. 2008 erfolgte dann eine Korrektur auf 81,87 Euro, was zu einer Verringerung der Ausgleichsrücklage des HSK um mehr als 24 Mio Euro führte. Indirekt ergeben sich dadurch Erhöhungen der von den Gemeinden an den Kreis zu zahlenden Umlagen.

Der Aktienkurs sank aber weiter und weiter, ohne dass eine Neubewertung erfolgte. Wiederholt forderte die SBL eine Korrektur der Bilanzdaten. Nun – kurz nach der Kommunalwahl – ist es endlich so weit: Die 5,9 Mio RWE-Aktien des HSK sollen im Jahresabschluss 2013 mit nur noch 29,46 Euro je Stück bewertet werden, dem Kurswert am 31.03.2014.

Damit schrumpft die “Allgemeine Rücklage” des HSK drastisch, um mehr als 1.000 Euro je Einwohner.

Besonders pikant: Die Mehrheit im Kreistag beschloss 2009 gegen den Widerstand der SBL, für 30 Mio Euro weitere RWE-Aktien von der West-LB zu erwerben. Damals stand der Kurs noch bei etwas über 56 Euro. Das bedeutet, dass von den 30 Mio Euro, die im Jahr 2009 ausgegeben wurden, 5 Jahre später die Hälfte verloren ist: ein sehr schlechtes Geschäft.

Auch die RWE-Dividende ist in den Keller gefallen und betrug 2013 nur noch 1 Euro je Aktie.

Mit dem infolge des drastischen Absinken des RWE-Kurswerts verlorenen Geld hätte man viele sinnvolle Dinge machen können: Sozialticket einführen, Schulsozialarbeit sichern, Schulen besser ausstatten, mehr Ganztags- und U3-Betreuung in den Kitas, Senkung des Schulgeldes in der PTA-Schule, Bau von Radwegen und Sportanlagen, Fahrpreise senken, Informationsanzeigen an zentralen Bushaltestellen einrichten, …

So aber wird das Scheitern der Anlagepolitik des Landrats und der Mehrheit im Kreistag deutlich dokumentiert, und für uns alle wird es langfristig sehr teuer werden …

Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zum Treffen in Hallenberg ein.

In unserem BriefkastenDie Kreistagsabgeordneten der SBL/FW, Reinhard Loos und Stefan Rabe, laden alle Mitglieder und ALLE interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Fraktionssitzung ein.

Das Treffen ist am kommenden Montag dem 13.10.2014, Beginn 19.00 Uhr im Restaurant Sauerländer Hof in Hallenberg.

Auf der Tagesordnung stehen der Rückblick auf die Ergebnisse und den Verlauf der letzten Kreistagssitzung, die neuen Anfragen und Anträge der SBL/FW, wie z.B. der Antrag zu den Perspektiven des Schienenpersonenverkehrs im Sauerland, die Anfragen zum Sponsoring der Bobbahn Winterberg, zum Ausmaß der Weihnachtsbaumflächen im HSK, zum neuen Putenmastbetrieb in Meschede und zu den vertraglich garantierten Müllmengen, die aus dem HSK in die Anlage der Firma R.A.B.E geliefert werden müssen.

Die SBL/FW freut sich besonders über die Zusage der Mitglieder des Vereins „Building ONE World“ aus Hallenberg. Sie werden zu Beginn der Sitzung ihre Initiative und ihre Projekte vorstellen.

Genehmigung von Kormoranabschüssen: Aufforderung zur Beanstandung eines Beschlusses der Kreistags vom 29.08.2014 gemäß § 39 Abs. 2 Kreisordnung NRW

Kormorane
Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland (foto: wendland)
Im  Folgenden veröffentlichen wir einen Brief des Fraktionssprechers der SBL im Kreistag, Reinhard Loos, an Landrat Dr. Karl Schneider. Darin wird der Landrat aufgefordert, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden. Im Kern geht es um die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Kormoranen. Siehe auch hier im Blog und auf der Website der SBL.

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Kreistags am 29.08.2014 ging es in TOP 7.2 um die „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaft Diemel in Marsberg sowie des Sportfischervereins „Gut Wasserwaid“ in Neheim; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)“.

Dazu wurden von der Kreisverwaltung die Drucksachen 9/57 und 9/37 erstellt.

Der Kormoran ist als europäische Vogelart „besonders geschützt“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG).

Relevant ist für die Entscheidung ist jetzt auch der „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran (Runderlass vom 09.05.2014 – III-6 -765.21.10)“, veröffentlicht u.a. unter http://www.lfv- westfalen.de/images/pdf/aeschenhilfsprogramm_nrw.pdf.

Auf Nachfrage unserer Fraktion bestätigte die zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreistagssitzung, dass das Gebiet an der Diemel, für das die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, teilweise außerhalb der Äschenschutzkulisse liegt. Aus Anlage 2 des o.g. Erlasses ergibt sich, dass die Äschenschutzkulisse an der Diemel erst bei Fluss-Kilometer 37,4 beginnt.

Gemäß Absatz II. des o.g. Erlasses können Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung von Kormoranen außerhalb der Äschenschutzkulisse „nur nach Maßgabe folgender Rahmen bedingungen“ zugelassen werden:

Es muss sich um einen erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schaden handeln. „In die Regelung ist nur die ‚Fischereiwirtschaft’ einbezogen, so dass die Beeinträchtigung des Aneignungsrechtes von Nichterwerbsfischern durch fischfressende Vögel keinen Ausnahmegrund darstellt.  Freizeitaktivitäten in Form von hobbymäßig betriebener Fischerei (z.B. Sportfischerei) können keine Ausnahme begründen.“

Nach den Darstellungen in den o.g. Drucksachen handelt es sich um Anträge von Angelsportvereinen und nicht von fischwirtschaftlichen Betrieben.

Damit ist eine zwingend notwendige Bedingung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Äschenschutzkulisse nicht gegeben und der anders lautende Beschluss des Kreistags rechtswidrig. Darauf hat unsere Fraktion bereits während der Kreistagssitzung hingewiesen.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass auch ein Beschluss, der eine Ausnahmegenehmigung nur für das Gebiet der Möhne betroffen hätte, rechtswidrig gewesen wäre. Denn nach Ziffer I. 1.1. des o.g. Erlasses sind Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete „von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen“.

Anlage 1 zum o.g. Erlass enthält eine Karte. In dieser Karte ist für alle Äschenschutzkulissen in NRW eingezeichnet, ob dort „1. Priorität (rückläufige
Äschenbestände)“ oder „2. Priorität (nur abschnittsweise gute Äschenbestände)“ oder FFH- Gebiet und/oder Naturschutzgebiet gelten. Aus dieser Karte ist zu entnehmen, dass der gesamte Verlauf der Möhne im Gebiet des HSK nicht unter die Äschenschutzkulisse 1. oder 2. Priorität fällt, aber zu den FFH- und Naturschutzgebieten zählt.

Daher fordere ich Sie auf, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden.

Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb von maximal drei Arbeitstagen erfolgt, da die Sachlage eindeutig ist und außerdem dringlich wegen der sonst bevorstehenden Abschüsse der Kormorane. Nach diesem Termin würde eine externe Klärung erforderlich werden.

Im übrigen wäre es sehr wünschenswert, wenn künftig in Sitzungsvorlagen der Kreisverwaltung, die Abschnitte von Flüssen im Kreisgebiet betreffen, exakt die jeweils relevanten Fluss-Kilometer genannt würden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/

Anfrage der Sauerländer Bürgerliste: Aktuelle Entwicklung beim Flughafen Paderborn-Lippstadt

In unserem BriefkastenIm Folgenden veröffentlichen wir eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) an den Landrat des Hochsauerlandes Dr. Karl Schneider.

Sehr geehrter Herr Landrat,

am 30. Juli 2014 verbreiteten die Medien mindestens zwei schlechte Nachrichten, die den Flughafen Paderborn-Lippstadt unmittelbar betreffen.

Das Handelsblatt schrieb auf seiner Titelseite unter der Überschrift: „Deutschen Airports geht das Geld aus“, nur noch 6 von 39 Verkehrsflughäfen würden Gewinn machen. Und das seien die Flughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Köln/Bonn.

Etliche der anderen müssten befürchten, in die Pleite zu rutschen. Als Grund nannte das Handelsblatt neue Richtlinien der EU-Kommission, die staatliche Subventionen verbieten, die dazu dienen, Betriebsverluste der Flughäfen auszugleichen. Doch würde den defizitären Airports eine großzügige Übergangsfrist von 10 Jahren eingeräumt. Allerdings unterlägen auch Baumaßnahmen, etwa für Landebahnen, dem Beihilfeverbot.

Der Flughafen Dortmund sei, so berichtet das Finanzmagazin, in den Genuss einer Ausnahmeregelung gekommen. Diesen Vorteil habe man dem Flughafen Zweibrücken nicht gewährt. Der hätte auf Anordnung von Brüssel 56 Millionen Euro Subventionen an das Land Rheinland-Pfalz zurück zahlen müssen. Daraufhin habe der Provinz-Flughafen in der letzten Woche ein Insolvenzverfahren beantragt.

Das Handelsblatt beschäftigte sich in der gleichen Ausgabe in einem zweiten Artikel noch ausführlicher mit dem Thema „Gefährliche Beihilfen für Flughäfen“. Wörtlich schreibt das Magazin auf Seite 27: „Ausgerechnet Brüssel aber könnte nun dem Verschwendungswahn heimischer Provinzpolitiker Einhalt gebieten“.

Spätestens 2024 solle kein Subventionsgeld mehr verschwendet werden. Die Zeitung macht dann noch einen Exkurs zu den Fluggesellschaften, die seit langem notleidende Airports gegeneinander ausspielen, und erklärt, Deutschland habe eine siebenmal (!) so große Dichte an Verkehrsflughäfen wie beispielsweise die Vereinigten Staaten. Fazit des Finanzmagazins: Der Geschädigte sei wieder einmal der Steuerzahler, zumal dann, wenn auch noch die Rettungsaktionen für die in Not geratene Gesellschaft Air Berlin, mit Nettoergebnissen von -315 Mio Euro im Jahr 2013 und -210 Mio Euro im I. Quartal 2014, misslängen.

Kurz und knapp war am gleichen Tag dagegen die Nachricht in der WDR-Lokalzeit Südwestfalen zum „Ist-Zustand“ beim Flughafen Paderborn-Lippstadt. In dem Lokalmagazin hieß es in einem kleinen Einspieler, der Flughafen Paderborn-Lippstadt verbuche neben Saarbrücken und Nürnberg prozentual die höchsten Rückgänge bei den Passagierzahlen.

Im 1. Halbjahr 2014 seien 30.000 Menschen weniger ab Paderborn gestartet als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. 2013 hätte das Defizit des heimischen Airports 1,9 Millionen Euro betragen. Dieser Verlust wurde auch in einem Bericht der „Neue Westfälische“ vom 24.07.2014 genannt.

Demnach sind weder Gegenwart noch Zukunft des Regionalflughafens in wirtschaftlicher Hinsicht positiv.

Daher fragen wir:

  1. Wann können wir mit Ihrer Antwort auf unsere Anfrage zum Flughafen Paderborn-Lippstadt vom 21.01.2014 rechnen?
  2. Trifft es zu, dass die Passagierzahlen im Jahr 2013 um 9% gegenüber dem Vorjahr, um 23% gegenüber 2010 und um 41% gegenüber 2005 zurückgegangen sind?
  3. Sind die Meldungen über den erneuten Rückgang der Passagierzahlen des Flughafens Paderborn-Lippstadt im ersten Halbjahr 2014 zutreffend?
  4. Welche Auswirkungen wird diese Entwicklung auf das Personal und den Service voraussichtlich haben?
  5. Wie hoch ist der finanzielle Verlust, den der Airport im ersten Halbjahr 2014 verzeichnet?
  6. Wie wirkt sich der aktuelle Verlust auf den Kreishaushalt aus?
  7. Was soll bei einem Überschreiten der dem Kreistag von Ihnen im Oktober 2011 zugesicherten Verlustobergrenze von 1,5 Mio Euro im Jahr 2013 und/oder 2014 passieren?
  8. Welche Strategie verfolgen Sie, den Hochsauerlandkreis vor der Inanspruchnahme an möglichen weiteren Verlusten des Regionalflughafens zu schützen?
  9. Wie hoch sind die staatlichen Subventionen, die der Flughafen Paderborn-Lippstadt in den Jahren 2010 bis 2014 pro Jahr erhielt, direkt und indirekt?
  10. Welche Maßnahmen und Strategien können Ihrer Meinung nach eine Pleite des Flughafens noch abwenden?
  11. Gibt es Ihres Wissens Überlegungen den Airport Paderborn/Lippstadt zu schließen?
  12. Wenn nein, welche Alternative gibt es dazu Ihrer Meinung nach?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos, SBL-Kreistagsmitglied

Die GaGaGroKo (Ganz Ganz Große Koalition) und rechtlicher Klärungsbedarf: Der Kreistag des HSK besetzt seine Gremien.

Vor den Wahlen  in Hachen: SBL-Plakat (archiv: zoom)
Vor den Wahlen in Hachen: SBL-Plakat (archiv: zoom)

Im Mittelpunkt der konstituierenden Sitzung des Kreistags am Freitag standen die Beschlüsse, welche Ausschüsse gebildet werden, und welche Personen in diese Ausschüsse und in die anderen Gremien gewählt werden.

(Unser Autor ist Kreistagsabgeordneter für die Sauerländer Bürgerliste)

Insgesamt ging es um mehr als 90 Gremien. Wie von der SBL vorgeschlagen, gelang es, für 8 der 9 Fachausschüsse einen einheitlichen gemeinsamen Wahlvorschlag zu beschließen.

Die SBL entsendet nun in alle 10 Ausschüsse des Kreistags jeweils ein Mitglied und einen Stellvertreter. Auch im Kreispolizeibeirat ist sie erstmals vertreten. Weitere Sitze erhielt sie im Arbeitsmarktpolitischen Beirat, in den drei Baukommissionen für die Großprojekte des Kreises, in den Gesellschafterversammlungen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft und des Abfallbetriebes, im Sparkassenzweckverband, in zwei Auswahlgremien für Preisverleihungen und im Beirat der Verbraucherzentrale. Insgesamt sind jetzt 19 Personen für die SBL in den Gremien tätig, darunter die beiden Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos.

Lange Gesichter gab es zwischendurch bei FDP und SPD. Für die FDP führte ihr Bündnis mit den Grünen dazu, dass sie nun in einigen Gremien nicht mehr vertreten ist. Auch die SPD musste einige Sitze an die SBL und an die Linken abgeben, die sie fest eingeplant hatte. Ansonsten aber stand die “GaGaGroKo” (Ganz Ganz Große Koalition) aus diesen vier Fraktionen fest zusammen. So gab es bei der Wahl der drei stellvertretenden Landräte 50 von 55 Stimmen für die Kandidaten von CDU und SPD; über 5 Stimmen im Kreistag verfügen SBL, Linke und Pirat.

Vor 5 Jahren hatten Landrat und Verwaltung die Wahlen der Ausschussmitglieder zu einem Desaster werden lassen. Der Wahlvorschlag der SBL wurde überhaupt nicht zur Abstimmung zugelassen. Und es wurde mißachtet, dass ein “einheitlicher Wahlvorschlag” abgelehnt ist, wenn es mindestens eine Gegenstimme gibt und dann einzeln über die Ausschüsse abgestimmt werden muss; das SBL-Kreistagsmitglied hatte damals gegen den gemeinsamen Wahlvorschlag der anderen Listen gestimmt, weil die SBL darin gar nicht vertreten war. Der Fall landete beim Oberverwaltungsgericht, und der Kreistag musste nach 2 Jahren alle Ausschüsse neu besetzen, mit der SBL. Dieses Mal waren Landrat und Verwaltung hier vorsichtiger: Die Piraten, die nun nur mit einem einzelnen Kreistagsmitglied vertreten sind, konnten eigene Wahlvorschläge einreichen und erhielten beratende Sachkundige Bürger in drei Ausschüssen. Eine gute Lösung, für die sich vor allem die SBL aktiv eingesetzt hatte.

Kritisch war dieses Mal allerdings das Vorgehen des Landrats bei der Vergabe der Ausschussvorsitze: Diese können ohne Wahl und Zugriff verteilt werden, wenn sich “die Fraktionen” (also alle!) darüber geeinigt haben. Vom Landrat wurde nun eine Verteilung der Ausschussvorsitze vorgenommen aufgrund eines Vorschlags, der nur von den vier Fraktionen der GaGaGroKo kam. Die beiden anderen Fraktionen wurden übergangen. Die SBL wird den Landrat daher auffordern, diesen Beschluss zu beanstanden. Falls er das nicht macht, besteht rechtlicher Klärungsbedarf.

In der Sitzung gab es einige weitere Merkwürdigkeiten, auf die wir noch zurück kommen.

Pannen bei der Bekanntgabe der Kommunalwahlergebnisse

Die KDVZ (citkomm) ist als kommunales Rechenzentrum auch für den HSK tätig.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.  AutorInnen: Gabi Joch-Eren und Reinhard Loos)

Bereits in den vergangenen Jahren waren wiederholt erhebliche Qualitätsmängel bei der Arbeit dieses kommunalen Rechenzentrums festzustellen, z.B. im Zusammenhang mit der Einführung des “Neuen Kommunalen Finanzmanagements” (NKF), bei Wahlen und beim mehrtägigen unentdeckten Komplett-Ausfall des Rechenzentrums.

Auch im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 gab es erneut nicht unwesentliche Mängel.

Bis kurz zur Auszählung der Stimmen in letzten Wahllokal um kurz vor 22 Uhr veröffentlichte das Rechenzentrum Sitzverteilungen für den Kreistag des HSK mit 55 oder zeitweise sogar mit 56 statt mit 54 Sitzen, obwohl schon lange klar erkennbar war, dass es (anders als z.B. im Rat der Stadt Sundern) keine zusätzlichen Mandate geben würde. Eine Fraktion ging daher lange Zeit von einer falschen Sitzzahl im neuen Kreistag aus.

In der Stadt Meschede wurden die Ergebnisse von zwei Listen, die beide dem letzten Rat als Fraktionen angehörten, zusammen unter “Sonstige” veröffentlicht. Dies soll auch in anderen Gemeinden der Fall gewesen sein, obwohl die kandidierenden Listen seit Anfang April feststanden und es bei halbwegs sorgfältiger Vorbereitung hätte möglich sein müssen, die Zwischenergebnisse und Ergebnisse aller kandidierenden Listen in allen Auswertungen anzuzeigen.

In diesem Zusammenhang richtete Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 02.06.2014 folgende Anfrage an den Landrat:

  • Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die Qualität der Arbeit der KDVZ zu verbessern?
  • Welcher Aufwand fällt pro Jahr insgesamt (also einschließlich z.B. finanzieller Beiträge, Personalkosten, Altersversorgung, Sachkosten usw.) beim HSK für die KDVZ an?

Pressemeldung: Wahlprogramm der Sauerländer Bürgerliste für die Kreistagswahl am 25. Mai 2014

Gefunden in Hachen: SBL-Plakat (foto: zoom)
Gefunden in Hachen: SBL-Plakat (foto: zoom)

In unserem Eingangskörbchen ruht schon seit einigen Tagen das Wahlprogramm der Sauerländer Bürgerliste. Bevor die Bits und Bytes in der Dunkelheit der Festplatte zerfallen, veröffentlichen wir das Programm an dieser Stelle:

Wahlprogramm für die Kreistagswahl am 25. Mai 2014

Inhaltsverzeichnis

I. Grundsätzliches
1. Politik für die Bürger, nicht für eine Partei
2. Öffentlichkeit der Beratungen und Entscheidungen, breite Beteiligung der Bürger
3. Kontrollfunktion des Kreisparlaments

II. Erhalt unserer Umwelt
1. Förderung regenerativer Energien
2. Ökologische Vorbildfunktion der Kreisverwaltung
3. Untersuchung von Altdeponien
4. Transparenz bei PFT und anderen Giftstoffen in Boden und Wasser
5. Landschaftsschutz
6. Landschaftsbeirat
7. Tierschutz
8. Fracking verhindern
9. Behutsam mit Flächenverbrauch umgehen

III. Soziale Gerechtigkeit, Demographischer Wandel
1. Bahn- und Bustarife senken
2. Sozialticket
3. Demographische Entwicklung
4. Umgang mit Flüchtlingen
5. Medizinische Versorgung sichern
6. Kosten der Unterkunft

IV. Kommunale Finanzen
1. Transparentere Finanzen des Kreises
2. Gemeindefreundliche Kreisumlage
3. Gemeindefinanzierung durch das Land
4. Jagdsteuer
5. 30 Mio Euro für Bildung und Altschuldenabbau statt für RWE-Aktien
6. Keine Erweiterung der ZRD
7. Mäßigung bei Großprojekten

V. Bildung
1. Mehr Flexibilität in Kitas
2. Schulplanung
3. PTA-Schule
4. Weiterführende Bildungsangebote

VI. Mobilität, Tourismus und Internet
1. ÖPNV
2. Bahnstrecken sichern und ausbauen
3. Tourismus/Bobbahn/Radwegekonzept
4. Internet

Grundlegende Aussagen der SBL/FW zur Kreistagswahl 2014 (Wahlprogramm)
Unser Motto:
„Bürger für Bürger – Wir mischen uns ein“

Wichtige Grundsätze für Kommunalpolitik im HSK, aus unserer Sicht:

  • parteiunabhängig
  • regional
  • engagiert
  • bürgernah
  • transparent

 

Daraus ergeben sich u.a. folgende Inhalte und Ziele (die Reihenfolge bedeutet keine Prioritätenfolge):

„Pressemeldung: Wahlprogramm der Sauerländer Bürgerliste für die Kreistagswahl am 25. Mai 2014“ weiterlesen

Kandidatinnen und Kandidaten der SBL für den Kreistag: „Bürger für Bürger – Wir mischen uns ein“

Einige der Direkt- und Listenkandidaten der SBL (foto: sbl)
Direkt- und Listenkandidaten der SBL vor dem Kreistag in Meschede v.l: Georg Knieb, Stefan Rabe, Dorothea Schulte-Huermann, Annette Loos, Reinhard Loos, Jörn Frederik Klemann, Matthias Schulte-Huermann, Siegfried Knoche, Stefan Wiese, Gabi Joch-Eren, Lutz Wendland, Dieter Eickelmann (foto: sbl)

Meschede. (sbl_pm) Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wird auch bei der Kreistagswahl am 25. Mai 2014 wieder in allen 27 Wahlkreisen des HSK mit Direktkandidaten antreten. Für die einzelnen Wahlkreise wurden nominiert:

 

1

Arnsberg-Voßwinkel, Herdringen, Müschede Dorothea Schulte-Huermann

2

Neheim-West Christoph Voigt

3

Neheim-Ost Jörn Frederik Klemann

4

Arnsberg-Hüsten Yvonne Voigt

5

Arnsberg-Altstadt, Schreppenberg, Bruchhausen Herbert Bartetzko

6

Alt-Arnsberg Gerd Kistner

7

Arnsberg-Oeventrop, Rumbeck Wilfried Schiwek

8

Sundern Nord/West Roland Quentmeier

9

Sundern Süd/Ost Matthias Schulte-Huermann

10

Sundern-Kernstadt Klaus Korn

11

Meschede-West, Freienohl Udo Steinke

12

Meschede-Nord, Eversberg Georg Knieb

13

Meschede-Süd, Remblinghausen Lutz Wendland

14

Eslohe Gabriele Joch-Eren

15

Bestwig Dr. Ahmet Arslan

16

Schmallenberg-Nord Siegfried Knoche

17

Schmallenberg-Süd Dieter Eickelmann

18

Schmallenberg-Ost Stefan Wiese

19

Olsberg-Nord, Antfeld Angelika Nottebaum

20

Olsberg-Süd, Winterberg-Siedlinghausen Marianne Beumer

21

Winterberg-Mitte, Niedersfeld Annette Isken

22

Hallenberg, Medebach Stefan Rabe

23

Brilon-Nord Christiane Kretzschmar

24

Brilon-Süd Reinhard Loos

25

Brilon-Ost, Alme Edith Schlömer-Bracht

26

Marsberg-Niedermarsberg, Westheim Edmund Leisse

27

Marsberg-Obermarsberg, Bredelar Annette Loos

Auf der Liste der SBL/FW bewerben sich für den Kreistag:

1

Reinhard Loos

2

Stefan Rabe

3

Gabriele Joch-Eren

4

Matthias Schulte-Huermann

5

Marianne Beumer

6

Stefan Wiese

7

Edith Schlömer-Bracht

8

Lutz Wendland

9

Annette Isken

10

Jörn Frederik Klemann

11

Gudrun Koch

12

Volker Gehrisch

13

Dieter Eickelmann

14

Roland Quentmeier

15

Dr. Ahmet Arslan

16

Wilfried Schiwek

17

Georg Knieb

18

Siegfried Knoche

19

Annette Loos
Reinhard Loos
Landratskandidat Reinhard Loos

Als Kandidat für das Amt des Landrats wurde Reinhard Loos aufgestellt, der sich bereits bei der letzten Landrats-Wahl im Jahr 2005 um dieses Amt beworben hatte.

Die Sauerländer Bürgerliste möchte ihre intensive Sacharbeit auch im neuen Kreistag und seinen Ausschüssen fortsetzen. Zuletzt war sie mit einem Kreistagsmitglied sowie mit 16 Sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie Stellvertretern in den Ausschüssen des Kreistags vertreten.

Für die SBL/FW kandidieren Ratsmitglieder aus 6 Städten und Gemeinden des Kreisgebiets. Außerdem arbeitet sie mit lokalen Gruppen aus anderen Städten und Gemeinden zusammen, so dass eine enge Anbindung an die Teilgebiete des HSK gegeben ist.

Zur Wahl tritt die SBL/FW mit dem Motto an:
„Bürger für Bürger – Wir mischen uns ein“

Wichtige Grundsätze für Kommunalpolitik im HSK sind aus Sicht der SBL/FW:

  • parteiunabhängig
  • regional
  • engagiert
  • bürgernah
  • transparent

Demnächst wird die SBL ihr ausführliches Wahlprogramm vorstellen.

Klarstellung zum Bodenaushub in der Bodenverbesserungsmaßnahme Seidfeld

Zum Artikel „Stellungnahme zu Bodenverbesserungmaßnahmen im Bereich Seidfeld“ haben wir heute eine Klarstellung der Verfasser erhalten. Wir veröffentlichen diese Klarstellung im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren

Heute rief mich die Firma Tillmann- Wellpappe an mit der Aufforderung klarzustellen, dass der Bodenaushub in der Bodenverbesserungsmaßnahme Seidfeld nicht von Ihnen dort deponiert worden sei. Sie setzen mir ein Ultimatum bis 15 Uhr um dieses klarzustellen. Die Deponierung sei zwar zeitgleich zu ihrer Anbaumaßnahme erfolgt und sie sei auch vom gleichen Unternehmer durchgeführt worden, doch das Material vom Aushub ihrer Firma sei dort nicht deponiert worden.

Hierzu teile ich, auch in Absprache mir Herrn Korn, folgendes mit:

Auch auf mehrfache Nachfrage bei den Behörden haben wir keine Antwort darauf bekommen, wer die Bodenverbesserungsmaßnahme Seidfeld als Deponie benutzt hat. Von daher wissen wir nicht, wer dort deponiert hat. Allerdings hatten sowohl Herr Korn als auch ich aus der Akteneinsicht den Eindruck gewonnen, dass es ursprünglich vogesehen war, dort das Aushubmaterial der Firma Tillmann-Wellpappe zu deponieren. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, so entschuldigen wir uns ausdrücklich bei der Firma, allerdings sollten die Behörden hier, um weitere Spekulationen zu vermeiden, auch endlich klar benennen, zu welchen Zweck die Deponie angelegt wurde .

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Schulte- Huermann