Stellungnahme zu Bodenverbesserungmaßnahmen im Bereich Seidfeld

Bodenverbesserungsmaßnahmen im Bereich Sundern-Seidfeld (foto: schulte-huermann)
Sogenannte Bodenverbesserungsmaßnahmen im Bereich Seidfeld (foto: schulte-huermann)
Sundern. (pressemitteilung) Im Folgenden veröffentlichen wir eine gemeinsame Stellungnahme von Klaus Korn und Matthias Schulte-Huermann zu Bodenverbesserungmaßnahmen im Bereich Sunder-Seidfeld. Beide sind Kreistagskandidaten der Sauerländer Bürgerliste (SBL).

Update 14.3.2014: siehe die Klarstellung zum Bodenaushub in der Bodenverbesserungsmaßnahme Seidfeld.

Im Bereich Sundern-Seidfeld wurden in den vergangenen Monaten zwei Maßnahmen durchgeführt, die beide unter dem Begriff Bodenverbesserung laufen:

Im Talbereich der Settmecke wurde im Landschaftsschutzgebiet auf einer Feuchtwiese der Oberboden abgeschoben und seitdem eine Deponie angelegt. Nachfragen bei den zuständigen Behörden ergaben, dass es sich dabei um den Antrag eines Landwirts auf Bodenverbesserung handelt. Die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis hat hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans erteilt.

Es ist für uns vollkommen unverständlich, wie vom Hochsauerlandkreis eine solche Maßnahme in dem Bereich genehmigt werden konnte:

Jedem ist doch offensichtlich, dass es sich hierbei nicht um eine Bodenverbesserung sondern um eine reine Abfallentsorgung bzw. Deponierung handelt. Offensichtlich sollte hier der Bodenaushub vom Anbau der Firma Tillmann (Update: s.o.) auf den Flächen eines Landwirts deponiert werden, hinzugekommen ist mittlerweile Bauschutt und Teerreste.

Festgesetzt ist der Bereich im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet zum Erhalt kleinflächiger Wiesentäler und Extensivgrünland. Durch die Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde wird dieser Schutz konterkariert, noch nicht einmal Ausgleichsmaßnahmen, die sonst bei Eingriffen üblich sind, wurden festgesetzt.

Auch der Vorsitzende des Landschaftsbeirats, Herrn Johannes Schröder, den wir in der Sache angeschrieben haben und der eigentlich auch für solche Sachverhalte zuständig ist, äußert sich nicht zum Thema.

Eine weitere Bodenverbesserungsmaßnahme wurde oberhalb im Wald durchgeführt: großflächig wurde dort Kompostmaterial, das mit Müllresten durchsetzt ist, ausgebracht.

Laut Bioabfallverordnung ist so etwas im Wald nicht erlaubt, bzw. bedarf einer Sondergenehmigung. Zuständig dafür ist die Kreisabfallbehörde, denn die Kompostwerke im Hochsauerlandkreis werden durch den Kreis mit der ordnungsgemäßen Entsorgung und Verarbeitung des Biomülls aus der braunen Tonne beauftragt. Auch hier fehlt offensichtlich eine Kontrolle durch die Behörden. Der Gebührenzahler, der die braue Tonne finanziert dürfte schon ein Anrecht darauf haben, dass hier nicht illegale Abfallentsorgung im Wald stattfindet.

Sauerländer Bürgerliste (SBL) tritt mit bunter Liste zur Kreistagswahl an.

Auf dem Foto (von links nach rechts) einige SBL-Kandidatinnen und *Kandidaten: Annette Isken (Wahlbezirk 21 - Winterberg-Mitte, Niedersfeld), Lutz Wendland (Wahlbezirk 13, Meschede-Süd - Remblinghausen), Matthias Schulte-Huermann (Wahlbezirk 9 - Sundern Süd/Ost), Gabriele Joch-Eren (Wahlbezirk 14 - Eslohe), Stefan Wiese (Wahlbezirk 18 * Schmallenberg-Ost), Georg Knieb (Wahlbezirk 12 * Meschede-Nord, Eversberg), Stefan Rabe (Wahlbezirk 22 * Hallenberg, Medebach), Gudrun Koch (Wahlbezirk 22 - Hallenberg, Medebach), Reinhard Loos (Wahlbezirk 24 * Brilon-Süd)
Einige der SBL-Kandidatinnen und Kandidaten: Annette Isken, Lutz Wendland , Matthias, Gabriele Joch-Eren, Stefan Wiese, Georg Knieb, Stefan Rabe, Gudrun Koch und Reinhard Loos
Mehrere Kandidatinnen und Kandidaten der Sauerländer Bürgerliste (SBL) für die Kreistagswahl im Mai 2014 trafen sich am 10.02. in Nuttlar zur Vorbereitung ihres Wahlprogramms.

Neben den Wählergemeinschaften Briloner Bürgerliste (BBL), Bürger für Hallenberg (BfH), den Freien Wählern aus Medebach (FWG) und Meschede braucht Zukunft (MbZ) kooperiert jetzt auch die Unabhängige Wählergemeinschaft Schmallenberg (UWG) mit der SBL.

Auf dem Foto (von links nach rechts) einige SBL-Kandidatinnen und Kandidaten mit Wahlbezirk:

Annette Isken (Wahlbezirk 21 – Winterberg-Mitte, Niedersfeld), Lutz Wendland (Wahlbezirk 13, Meschede-Süd – Remblinghausen), Matthias Schulte-Huermann (Wahlbezirk 9 – Sundern Süd/Ost), Gabriele Joch-Eren (Wahlbezirk 14 – Eslohe), Stefan Wiese (Wahlbezirk 18 * Schmallenberg-Ost), Georg Knieb (Wahlbezirk 12 * Meschede-Nord, Eversberg), Stefan Rabe (Wahlbezirk 22 * Hallenberg, Medebach), Gudrun Koch (Wahlbezirk 22 – Hallenberg, Medebach), Reinhard Loos (Wahlbezirk 24 * Brilon-Süd)

Kormoranabschuss im Hochsauerland: Über die Macht von Lobbyisten und die Ohnmacht eines Gremiums

Kormorane
Litauen, Kurische Nehrung: „unvergrämte“ Kormoran- und Reiher-Kolonie (foto: wendland)

Was halten Sie davon, wenn ein demokratisch getroffenes Votum des Landschaftsbeirats in einer „Nacht- und Nebelaktion“ gekippt wird, aber der Landrat keinen Grund zur Beanstandung sieht?

Worum es geht? Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland.

Wie wir hier

http://sbl-fraktion.de/?p=3772

berichteten, forderte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Landrat Dr. Karl Schneider am 15.12.2013 auf, einen Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 wegen erheblicher formeller Mängel “gemäß § 39 Abs. 2 KrO NRW umgehend zu beanstanden”.

Bei dem beanstandeten Beschluss handelt es sich um eine unserer Meinung nach höchst fragwürde Entscheidung, auf die Schnelle ein Votum des Landschaftsbeirats bzgl. des Kormoran-Abschusses in Naturschutzgebieten zu kippen. Der Landschaftsbeirat hatte sich – entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung – gegen die von den Fischereigenossenschaften geforderten „Vergrämungsabschüsse“ ausgesprochen.

Die Argumentation des Landrats

Dr. Karl Schneider ging am 06.01.2014 mit einem umfangreichen Schreiben auf die Beschluss-Beanstandung des Kreistagsmitglieds Reinhard Loos ein. Der Landrat argumentiert, er habe nur dann einen Beschluss zu beanstanden, wenn dieser geltendes Recht verletze. Ein solcher Rechtsverstoß sei aber bei dem Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 nicht festzustellen.

Die Story

Die „Vorgeschichte“ der gekippten Entscheidung stellt der HSK in seinem Antwortschreiben so dar:

Die Entscheidung des Landschaftsbeirats vom 19.11.2013 wurde einem Vertreter der Fischereigenossenschaft Diemel gleich am 19.11.2013 telefonisch mitgeteilt.

Am 05.12.2013 geht daraufhin beim HSK ein Schreiben der Antragsteller (Fischereigenossenschaft) ein (und zwar auf eine erneute Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten), in dem eine baldige Entscheidung über den Antrag vom 21.08.2013 gefordert wird.

Dabei weist die Fischereigenossenschaft darauf hin, „dass ansonsten die mit der zurückliegenden Erteilung der Ausnahmegenehmigung erreichte Rechtsposition der Fischereigenossenschaft bei gleichzeitiger Abwägung der Interessen von Fisch- und Vogelschutz durch die Verwaltung und unveränderter Sach- und Rechtslage ohne nachvollziehbare sachliche Gründe verschlechtert werde“.

Dieser Satz war, wenn wir das Schreiben des HSK vom 06.01.2014 richtig interpretieren, für den Landrat der Anhaltspunkt dafür, dass die Angelegenheit keinen Aufschub mehr duldet, da die Tagesordnung für die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags am Tag des Eingangs des Schreibens der Fischereigenossenschaft bereits versandt worden war.

Dabei hatte die Fischerei-Lobby doch über zwei Wochen Zeit, sich zu besinnen …. und … auf den richtigen Moment für ihre Intervention zu warten.

Die Reaktion des Hochsauerlandkreises und des Kreistags

Am 12.12.2013 sei dann die neu erstellte Verwaltungsvorlage 8/989 auch gleich an alle Kreistagsmitglieder per E-Mail abgeschickt worden und zwar mit dem Hinweis auf die erforderliche Entscheidung zur Erweiterung der Tagesordnung. Kreisausschuss und Kreistag seien den Hinweisen zur Erweiterung der Tagesordnung gefolgt und hätten bei einer Gegenstimme die Tagesordnung um den betreffenden Tagesordnungspunkt ergänzt. Der Kreistag sei dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 8/989 (Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten) mehrheitlich gefolgt.

Aus den vorstehenden Gründen werde er, so schreibt Landrat Dr. Karl Schneider, die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistags vom 13.12.2013 zur jeweiligen Erweiterung der Tagesordnung nicht beanstanden.

Unser Resümee

Aus den vorstehenden Gründen fragen wir uns, obVerwaltung und Kreistag den Landschaftbeirat zu einer reinen Alibi-Veranstaltung degradieren.

Außerdem fragen wir uns, wieso eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss hat. Der Fisch stinkt doch bis zum Himmel und zurück!?

„Angemessene Unterkunftskosten“ = Musterschreiben, Auslegung und Drangsalierung?

In unserem BriefkastenMeschede. (sbl_pm) 44,50 Euro zu viel Miete zahlt nach Meinung des Jobcenters eine krankheitsbedingt nicht mehr arbeitsfähige Frau. Das ist das „Vermögen“, um das es hier geht:

44,50 Euro pro Monat sind für manche ein Klacks, für andere ein Vermögen. Bei Arbeitslosengeld II- Empfängern können „die paar Euros“ ausschlagegebend sein für das Lebensumfeld und Lebensqualität, Motivation und Gesundheit.

44,50 Euro zu viel Miete zahlt nach Meinung des Jobcenters eine krankheitsbedingt nicht mehr arbeitsfähige Frau. Sie erhielt die Aufforderung, für Abhilfe zu sorgen, sprich, sie muss umziehen. Widerspruch oder Klage gegen diese Schreiben seien nicht zulässig, wurde ihr auch gleich dazu mitgeteilt.

Die Anfrage:

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos hält diese Behauptung des Jobcenters für unzutreffend und richtete am 17.12.2013 einen Fragenkatalog zu dieser Problematik an den Landrat.

Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=3710

Das „ominöse Kostensenkungsschreiben“:

Eine Mitarbeiterin der Organisationseinheit „Jobcenter“ antwortete mit Schreiben vom 20.12.2013, das am 02.01.2014 per Mail bei der SBL einging, den örtlichen Jobcentern sei ein Musterschreiben „Aufforderung zur Kostensenkung“ ausgehändigt worden. Der Text des in der SBL-Anfrage angesprochenen Schreibens sei ihr nicht bekannt. Jedoch ginge sie davon aus, dass die Stadt Brilon ihr Musterschreiben genutzt habe, und sie beziehe sich nachfolgend auf dieses Musterschreiben.

Des Weiteren erklärt die Mitarbeiterin des HSK, Reinhard Loos‘ Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Hinweises über die Unzulässigkeit der Widerspruchs- und Klageerhebung gegen solche Kostensenkungsaufforderungen seien unbegründet und zitiert dazu ein Urteil B7b AS 10/06 R des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006. Das Kostensenkungsschreiben sei demzufolge lediglich ein Hinweisschreiben, „jedoch kein der Bestandskraft zugänglicher, feststellender oder Leistungen für die Zukunft ablehnender Verwaltungsakt.“ Das Musterschreiben erfülle somit die sozialgerichtlichen Anforderungen an ein solches Hinweisschreiben.

Wie soll ich diese Sätze nun deuten? Ist das besagte Hinweisschreiben zur Kostensenkung ein „Angst-mach-Schreiben“ und rechtlich vollkommen belanglos?

Antworten, auf die so manche Fragen offen bleiben.

Im Anschluss an diese Erläuterungen beantwortete die Mitarbeiterin des Hochsauerlandkreises die 7 von der Sauerländer Bürgerliste gestellten Fragen.

Wir fassen das aus unserer Sicht wichtigste hier zusammen:

„„Angemessene Unterkunftskosten“ = Musterschreiben, Auslegung und Drangsalierung?“ weiterlesen

Treffen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am kommenden Montag im Gasthof Hester (Nuttlar).

In unserem BriefkastenMeschede. (sbl_pm) Am Montag, dem 09.12.2013 um 19.00 Uhr, treffen sich die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) turnusmäßig im Gasthof Hester in Nuttlar.

Auf der Tagesordnung stehen u.a. Berichte aus den Ausschuss-Sitzungen wie z.B. dem Umweltausschuss, sowie die Verwaltungsvorlagen, die bei der Kreistagssitzung am Freitag dem 13.12.2013 entschieden werden sollen.

SBL- Kreistagsmitglied Reinhard Loos lädt alle an der Kreispolitik interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zu dieser Informations- und Gesprächsrunde ein.

Es stehen beispielsweise diese spannenden Punkte auf der TO der KT-Sitzung:
8/983 – Vorlage
Änderungsantrag der Sauerländer Bürgerliste gem. § 10 Abs. 2 bzw. gemäß § 10 Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs.1 und 22 der Geschäftsordnung des Kreistags zur Drucksache 8/933 „Umsetzung des Demographiecheck“
8/982 – Vorlage
Haushaltsplanentwurf des Hochsauerlandkreises für das Haushaltsjahr 2014 Erläuterungen der Haushaltsansätze im Bereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz
8/976 – Vorlage
Kreisfeuerwehrzentrum
8/966 – Vorlage
Wirtschaftsplan 2014 für den Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises – AHSK
8/959 – Vorlage
Integrationskonzept des Hochsauerlandkreises
8/958 – Vorlage
Bezuschussung des Betriebs der Schanzen in Winterberg für das Jahr 2014
8/935 – Vorlage
Gemeinsames Klimaschutzkonzept für den Hochsauerlandkreis und zehn kreisangehörige Städte und Gemeinden
8/918 – Vorlage
„Kein Abschluss ohne Anschluss“ (bisher: Neues Übergangssystem Schule – Beruf in NRW)

 

Arnsberg: Sauerland-Museum verabschiedet sich bald in mehrjährigen Winterschlaf

Der bevorstehende große Um- und Ausbau des Sauerland-Museums macht seit geraumer Zeit Schlagzeilen. Die enormen Baukosten und der astronomisch hohe Grundstückpreis für das Erweiterungsgebäude lassen das Prestige-Projekt des Hochsauerlandkreises noch nicht so wirklich strahlen.

Nun gelangte noch eine weitere unerfreuliche Meldung ans Licht der Öffentlichkeit:

Das Museum bleibt während der Bauphase für 3 Jahre geschlossen! Ab 2014 bis 2017 gehen die Türen zu und die Lichter aus.

Der Seniorenbeirat der Stadt Arnsberg übte an der bevorstehenden Schließung des Museums öffentlich Kritik. Das Gremium befürchtet, dass die geschäftliche und wirtschaftliche Situation nicht nur in der Arnsberger Altstadt leiden. Der Beirat bat daher den Hochsauerlandkreis und dessen politische Gremien um Kompromisslösungen. Der HSK ließ daraufhin durch seinen Pressesprecher verlauten, eine Schließung sei bei einem solch komplexen Bauvorhaben leider unumgänglich.

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), nahm die Bedenken des Seniorenbeirats der Stadt Arnsberg auf und schickte dem Landrat am 17.11.2013 folgendes Schreiben:

Sehr geehrter Herr Landrat,

Pressemeldungen aus den letzten Tagen ist zu entnehmen, dass das Sauerlandmuseum in
Arnsberg wegen des Erweiterungsbaus von 2014 bis 2017 komplett geschlossen bleiben
soll.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Worin liegen die Gründe für eine so lange Schließungszeit, obwohl ein großer Teil der geplanten Bauarbeiten außerhalb der bisherigen Museumsgebäude stattfinden soll?

2. Welche Alternativen zu einer so langen Schließungszeit wurden geprüft, mit welchen Ergebnissen?

3. Welche Einnahmeausfälle entstehen während der Zeit der Schließung?

4. Welche Kosten für das Sauerlandmuseum entstehen während der Schließungszeit, ohne dass in dieser Zeit irgendein Nutzen für die Öffentlichkeit vorhanden ist?

5. Was geschieht mit den Exponaten?

6. Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sauerlandmuseums während der Zeit der Schließung?

Der Hochsauerlandkreis und seine Treue zu den RWE-Aktien

WordleRWEAktien20131105Meschede. (sbl_pm) Was des einen Freud, ist des anderen Leid. Diese alte Erkenntnis trifft gut auf die RWE-Aktien zu.

Freuen kann sich z.B. die Stadt Düsseldorf. Der Kämmerer der Landeshauptstadt hatte, wie wir spätestens jetzt wissen, den richtigen Riecher. Er verkaufte schon vor einigen Jahren alle im Besitz der Stadt befindlichen RWE-Aktien. Seitdem ist Düsseldorf schuldenfrei und die Kita-Plätze sind kostenlos. Die Bürgerinnen und Bürger haben allen Grund zur Freude.

Zahlreiche andere Städte wie z.B. Krefeld und Mönchengladbach folgten dem Beispiel. Auch der Kreis Mettmann trennte sich zum Wohle des Kreishaushalts von seinen RWE-Aktien.

So manche Ruhrgebietsstadt wie Dortmund und Essen und auch der Hochsauerland sahen hingegen damals und sehen offenbar auch jetzt – aus welchen Gründen auch immer – im Aktien-Verkauf keine Option.

So sitzt der HSK seelenruhig weiter auf dem großen Berg von mehr als 5,9 Millionen RWE-Aktien. Es scheint, als rutsche er mit dem (Wert-)Papier-Paket ungebremst sorglos in den Abgrund.

2009, als Düsseldorf schon fleißig verkaufte, beschloss die Mehrheit im Kreistag trotz heftiger Kritik, für 30 Mio Euro zusätzliche RWE-Aktien zu kaufen. Davon sind mittlerweile weit über 15 Mio Euro durch (absehbare) Kursverluste verloren gegangen. In der Bilanz des HSK waren die RWE-Aktien irgendwann mal mit einem Stückpreis von ca. 86 Euro bewertet. Der Kurswert am 05.11.2013, 11.04 Uhr ist bei gerade mal 27,35 Euro.

Zudem senkt die RWE seine Dividende für das laufende Geschäftsjahr auf nur noch 1 Euro je Aktie. Bisher hatte die Dividende bei 2 Euro gelegen.

Die drastische Kürzung des Aktienertrags bedeutet für den Hochsauerlandkreis eine Mindereinnahme von ca. 6 Mio Euro im Jahr. Für das Jahr 2008 betrug die Dividende noch 4,50 Euro je Aktie.

Nichts desto trotz erklärte Landrat Dr. Schneider am 11.10.2013 in seiner Rede zur Einbringung des Haushalts 2014, RWE-Aktien seien keine spekulative Anlage.

„FinanzNachrichten.de“ sieht RWE unterdessen beim Ziel von 19,- Euro und fordert auf: „Sell!“. Angesichts dessen kommt bestimmt hier und da und dort keine Freude auf.

Klick:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-10/28425808-ubs-belaesst-rwe-auf-sell-ziel-19-euro-358.htm

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte am 5. November 2013 diese Anfrage zu der RWE-Aktien-Beteiligung an den Landrat:

Sehr geehrter Herr Landrat, „Der Hochsauerlandkreis und seine Treue zu den RWE-Aktien“ weiterlesen

Ist das Betreuungsgeld ein Flop? Bis zum 24. Juli wurden im HSK 13 Anträge gestellt.

Betreuungsgeld
Nie waren sie wertvoller als heute: Kinder (archiv: chris)
Ab 1. August dieses Jahres haben Eltern Anspruch auf das Betreuungsgeld. Im Hochsauerlandkreis sind bislang 13 Anträge auf Betreuungsgeld eingegangen.

Der Bund will Medienberichten zufolge dafür im nächsten Jahr mehr als eine Milliarde Euro bereitstellen. Für 2017 rechnen Experten mit 3,9 Milliarden Euro.

Die Finanzierung dieser neuen Leistung scheint unklar zu sein. Aus diesem und mehreren inhaltlichen Gründen wird die „Herdprämie“ von vielen Seiten kritisiert, auch von den Kommunalen Spitzenverbänden.

Denn Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, auch diese Aufgabe, analog zum Elterngeld, umzusetzen. Es ist also mit einer zusätzlichen finanziellen und personellen Belastung der Kommunen zu rechnen. Das ist offenbar der Grund dafür, dass Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände vereinbarten, im nächsten Jahr eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen, um gegebenenfalls einen Belastungsausgleich vorzunehmen.

Der Kreis Coesfeld befasste sich unter anderem in seiner Sitzungsvorlage SV-8-0906 mit dem Betreuungsgeld. Die Berechnungen der Verwaltung ergeben demnach einen zusätzlichen Stellenbedarf von 0,95 Vollzeitstellen. Die Kosten für diese Stelle schätzt der Kreis Coesfeld auf rund 53.000 Euro zuzüglich Sachaufwand.

Kurz vor dem Start dieser neuen familienpolitischen Leistung sieht es so aus als starte sie als Flop. Bei den Behörden sind bisher kaum Anträge eingegangen. Das geht jedenfalls aus verschiedenen Presseveröffentlichungen, beispielsweise von „ZEIT ONLINE“ und „Spiegel Online“ hervor.

Von Bayern bis Hamburg heißt es in den Meldungen: „Geringe Resonanz“.

In Thüringen wurde laut „Spiegel“ (Ausgabe vom 28.07.2013) kein einziger Antrag gestellt. In Berlin lagen laut „Berliner Morgenpost“ (Ausgabe vom 29.07.2013) ganze 35 Anträge
vor.

Wie ist die Situation im HSK? Dazu hatte Reinhard Loos von der
Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 23. Juli eine Anfrage an den Landrat gestellt.

Die Antwort der Organisationseinheit „Finanzielle Familienförderung“ trägt das Datum vom 24.07.2013. Demnach waren bis Mittwoch, 24. Juli, im Hochsauerlandkreis 13 Anträge auf Betreuungsgeld eingegangen.

Der Hochsauerlandkreis geht davon aus, dass für etwa 75 % der 1.726 Kinder, für die im Jahr 2012 Elterngeld beansprucht wurde, Anträge auf Betreuungsgeld zu erwarten sind, so dass für den Zeitraum vom 01.08.2013 bis 31.07.2014 mit ca. 1.300 Anträgen zu rechnen sei.

Für den Fall, dass der Anspruch ab 01.08.2014 auf die Kinder im Alter vom 25. bis 36. Lebensmonat ausgedehnt wird, geht die Verwaltung von einer Erhöhung der jährlichen Antragszahl auf insgesamt 1.800 Anträge aus.

Die SBL hatte auch nachgefragt, auf welche Weise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult würden.

Dazu heißt es in der Antwort, es seien zwei Bedienstete der Kreisverwaltung im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen bei der Bezirksregierung Münster geschult worden.

Wie hoch der Personalbedarf für die Bearbeitung des Betreuungsgelds ist, sei zum jetzigen Zeitpunkt seriös nicht zu beantworten. Zu den Unwägbarkeiten gehöre auch, dass das Betreuungsgeld bei den SGB II-Leistungen angerechnet werde, was in nahezu jedem Fall mit Sozialhilfebezug zu einem Erstattungsanspruch des jeweiligen Jobcenters führe.

Für Bezieher von SGB II-Leistungen macht es dann doch gar keinen Sinn, Betreuungsgeld zu beantragen, oder?

Politische Stammtische in der kommenden Woche: Piraten und Bürgerliste

Buergertreff
Die Lichverhältnisse stimmen schon Mal. Bürgertreff der Piraten in der Lok in Brilon. (foto: Piraten)

Bürgertreff der Piratenpartei in Brilon

Am kommenden Mittwoch, dem 19. Juni, lädt die Piratenpartei im Hochsauerland ab 19 Uhr zum Bürgertreff in die Musikkneipe Lokomotive, Bahnhofstraße 39 in Brilon.

Dort werden die Piraten das Prinzip einer Online-Mitgliederversammlung vorstellen, über welche bei der nächsten Kreismitgliederversammlung am 7. Juli in Meschede abgestimmt werden soll.

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich eingeladen sich über die Piraten im Hochsauerland zu informieren und sich mit Ideen und Anregungen einzubringen.

Weitere Informationen finden Sie auf piratenpartei-hsk.de oder bei Facebook unter „Piratenpartei HSK“.

Sauerländer Bürgerliste (SBL) lädt zum Treffen in Olsberg ein

Kreistagsmitglied Reinhard Loos lädt für Montag den 17. Juni die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL) und alle Interessierten zur turnusmäßigen Versammlung in das Restaurant der Aslan-Klinik in Olsberg ein. Das Treffen beginnt um 19.30 Uhr.

Auf der Tagesordnung stehen u.a. Informationen und Erörterungen bezüglich der Themen der bevorstehenden Kreistagssitzung am 21. Juni, wie z.B. über den Stand der Regionale-Projekte, über das Bundeskinderschutzgesetz und die Erhebung von Elternbeiträgen in Kitas, über die Tunnelsanierungen auf der Oberen Ruhrtalbahn und vieles mehr.

Sind die Häufungen von Kommunalwahlen sinnvoll?

Es gibt Regelungen, die sich Ministerialbürokratie, Landtag und Landesregierung in Düsseldorf ausdenken, deren Sinnhaftigkeit sich nicht sofort erschließt.

Ein Beispiel dafür sind die nächsten Wahltermine auf kommunaler Ebene. Danach sollen die Bürgerinnen und Bürger im Hochsauerlandkreis am 25. Mai 2014 Kreistag und Stadträte, am 28. September 2014 den Landrat und am 21. Oktober 2015 fast alle Bürgermeister neu wählen. Es sollen also innerhalb von 17 Monaten drei Kommunalwahltermine stattfinden, wobei zwischen Wahl des Kreistags und Wahl des Landrats sogar nur vier Monate liegen.

Doch es gibt einen Ausweg. Denn der Landtag hat auch eine Übergangsregelung beschlossen, dass Landrat und Bürgermeister bis zum 30. November 2013 erklären können, dass ihre Amtszeit vorzeitig zu Ende gehen soll. Die laufende Amtszeit wäre nach einer solchen Erklärung des Landrats allerdings nicht bereits am 30. November beendet (wie die Westfalenpost heute fälschlicherweise meldet), sondern Kreistag und Landrat könnten Ende Mai 2014 zusammen gewählt werden. Dadurch würde ein separater Wahlgang gespart, der – grob geschätzt – 100.000 Euro oder sogar noch mehr kostet. Auch die Bürgermeister könnten ihre Neuwahl bereits am Wahltag von Kreistag und Gemeinderäten stattfinden lassen.

Daher habe ich als SBL-Kreistagsmitglied eine Anfrage an den Landrat gestellt, welche Planungen er hinsichtlich seiner Amtszeit und damit des Wahltermins hat und welche Kosten eine getrennte Neuwahl des Landrats verursachen würde.