Genehmigung von Kormoranabschüssen: Aufforderung zur Beanstandung eines Beschlusses der Kreistags vom 29.08.2014 gemäß § 39 Abs. 2 Kreisordnung NRW

Kormorane
Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland (foto: wendland)
Im  Folgenden veröffentlichen wir einen Brief des Fraktionssprechers der SBL im Kreistag, Reinhard Loos, an Landrat Dr. Karl Schneider. Darin wird der Landrat aufgefordert, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden. Im Kern geht es um die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Kormoranen. Siehe auch hier im Blog und auf der Website der SBL.

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Kreistags am 29.08.2014 ging es in TOP 7.2 um die „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaft Diemel in Marsberg sowie des Sportfischervereins „Gut Wasserwaid“ in Neheim; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)“.

Dazu wurden von der Kreisverwaltung die Drucksachen 9/57 und 9/37 erstellt.

Der Kormoran ist als europäische Vogelart „besonders geschützt“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG).

Relevant ist für die Entscheidung ist jetzt auch der „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran (Runderlass vom 09.05.2014 – III-6 -765.21.10)“, veröffentlicht u.a. unter http://www.lfv- westfalen.de/images/pdf/aeschenhilfsprogramm_nrw.pdf.

Auf Nachfrage unserer Fraktion bestätigte die zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreistagssitzung, dass das Gebiet an der Diemel, für das die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, teilweise außerhalb der Äschenschutzkulisse liegt. Aus Anlage 2 des o.g. Erlasses ergibt sich, dass die Äschenschutzkulisse an der Diemel erst bei Fluss-Kilometer 37,4 beginnt.

Gemäß Absatz II. des o.g. Erlasses können Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung von Kormoranen außerhalb der Äschenschutzkulisse „nur nach Maßgabe folgender Rahmen bedingungen“ zugelassen werden:

Es muss sich um einen erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schaden handeln. „In die Regelung ist nur die ‚Fischereiwirtschaft’ einbezogen, so dass die Beeinträchtigung des Aneignungsrechtes von Nichterwerbsfischern durch fischfressende Vögel keinen Ausnahmegrund darstellt.  Freizeitaktivitäten in Form von hobbymäßig betriebener Fischerei (z.B. Sportfischerei) können keine Ausnahme begründen.“

Nach den Darstellungen in den o.g. Drucksachen handelt es sich um Anträge von Angelsportvereinen und nicht von fischwirtschaftlichen Betrieben.

Damit ist eine zwingend notwendige Bedingung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Äschenschutzkulisse nicht gegeben und der anders lautende Beschluss des Kreistags rechtswidrig. Darauf hat unsere Fraktion bereits während der Kreistagssitzung hingewiesen.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass auch ein Beschluss, der eine Ausnahmegenehmigung nur für das Gebiet der Möhne betroffen hätte, rechtswidrig gewesen wäre. Denn nach Ziffer I. 1.1. des o.g. Erlasses sind Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete „von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen“.

Anlage 1 zum o.g. Erlass enthält eine Karte. In dieser Karte ist für alle Äschenschutzkulissen in NRW eingezeichnet, ob dort „1. Priorität (rückläufige
Äschenbestände)“ oder „2. Priorität (nur abschnittsweise gute Äschenbestände)“ oder FFH- Gebiet und/oder Naturschutzgebiet gelten. Aus dieser Karte ist zu entnehmen, dass der gesamte Verlauf der Möhne im Gebiet des HSK nicht unter die Äschenschutzkulisse 1. oder 2. Priorität fällt, aber zu den FFH- und Naturschutzgebieten zählt.

Daher fordere ich Sie auf, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden.

Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb von maximal drei Arbeitstagen erfolgt, da die Sachlage eindeutig ist und außerdem dringlich wegen der sonst bevorstehenden Abschüsse der Kormorane. Nach diesem Termin würde eine externe Klärung erforderlich werden.

Im übrigen wäre es sehr wünschenswert, wenn künftig in Sitzungsvorlagen der Kreisverwaltung, die Abschnitte von Flüssen im Kreisgebiet betreffen, exakt die jeweils relevanten Fluss-Kilometer genannt würden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/

Der Fisch stinkt bis zum Himmel: Über die Macht von Lobbyisten und die Ohnmacht eines Gremiums

Die SBL fragt: Warum hat eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss hat?
Die SBL fragt: Warum hat eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss? (grafik: wordle.net)

Was halten Sie davon, wenn ein demokratisch getroffenes Votum des Landschaftsbeirats in einer „Nacht- und Nebelaktion“ gekippt wird, aber der Landrat keinen Grund zur Beanstandung sieht?

(Disclaimer: der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Worum es geht? Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland.

Wie wir hier
http://sbl-fraktion.de/?p=3772
berichteten, forderte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Landrat Dr. Karl Schneider am 15.12.2013 auf, einen Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 wegen erheblicher formeller Mängel “gemäß § 39 Abs. 2 KrO NRW umgehend zu beanstanden”.

Bei dem beanstandeten Beschluss handelt es sich um eine unserer Meinung nach höchst fragwürde Entscheidung, auf die Schnelle ein Votum des Landschaftsbeirats bzgl. des Kormoran-Abschusses in Naturschutzgebieten zu kippen. Der Landschaftsbeirat hatte sich – entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung – gegen die von den Fischereigenossen-schaften geforderten „Vergrämungsabschüsse“ ausgesprochen.

Die Argumentation des Landrats

Der Landrat ging am 06.01.2014 mit einem umfangreichen Schreiben auf die Aufforderung des Kreistagsmitglieds Reinhard Loos zur Beschluss-Beanstandung ein. Der Landrat argumentiert, er habe nur dann einen Beschluss zu beanstanden, wenn dieser geltendes Recht verletze. Ein solcher Rechtsverstoß sei aber bei dem Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 seiner Ansicht nach nicht festzustellen.

Die Story

Die „Vorgeschichte“ der gekippten Entscheidung stellt der HSK in seinem Antwortschreiben so dar:

Die Entscheidung des Landschaftsbeirats vom 19.11.2013 wurde einem Vertreter der Fischereigenossenschaft Diemel gleich am 19.11.2013 telefonisch mitgeteilt, also am Tag des ablehnenden Beschlusses des dafür zuständigen Landschaftsbeirates.

(Erst) am 05.12.2013 ging daraufhin beim HSK ein Schreiben der Antragsteller (Fischereigenossenschaft) ein, und zwar auf eine erneute Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten. Es wird jetzt eine baldige Entscheidung über den Antrag vom 21.08.2013 gefordert.

Dabei weist die Fischereigenossenschaft darauf hin, „dass ansonsten die mit der zurückliegenden Erteilung der Ausnahmegenehmigung erreichte Rechtsposition der Fischereigenossenschaft bei gleichzeitiger Abwägung der Interessen von Fisch- und Vogelschutz durch die Verwaltung und unveränderter Sach- und Rechtslage ohne nachvollziehbare sachliche Gründe verschlechtert werde“.

Dieser Satz war, wenn wir das Schreiben des HSK vom 06.01.2014 richtig interpretieren, für den Landrat der Anhaltspunkt dafür, dass die Angelegenheit keinen Aufschub mehr duldet, da die Tagesordnungen für die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags am Tag des Eingangs des Schreibens der Fischereigenossenschaft bereits versandt worden waren. ??? Dabei hatte die Fischerei-Lobby doch über zwei Wochen Zeit, sich zu besinnen …. und … auf den richtigen Moment für ihre Intervention zu warten.

Die Reaktion des Hochsauerlandkreises und des Kreistags

Am 12.12.2013 sei dann die neu erstellte Verwaltungsvorlage 8/989 auch gleich an alle Kreistagsmitglieder per E-Mail abgeschickt worden und zwar mit dem Hinweis auf die erforderliche Entscheidung zur Erweiterung der Tagesordnung. Kreisausschuss und Kreistag seien in ihren Sitzungen den Hinweisen zur Erweiterung der Tagesordnung gefolgten und hätten bei einer Gegenstimme die Tagesordnung um den betreffenden Tagesordnungspunkt ergänzt. Der Kreistag sei dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 8/989 (Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten) mehrheitlich gefolgt!

Aus den vorstehenden Gründen werde er, so schreibt Landrat Dr. Karl Schneider, die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistags vom 13.12.2013 zur jeweiligen Erweiterung der Tagesordnung nicht beanstanden.

Unser Resümee

Aus den vorstehenden Gründen fragen wir uns, degradieren Verwaltung und Kreistag den Landschaftbeirat zu einer reinen Alibi-Veranstaltung!?
Die angebliche Dringlichkeit ist nicht nachvollziehbar, denn dem Hochsauerlandkreis droht kein erheblicher Schaden und das Verhalten der Antragsteller läßt nicht darauf schließen, dass hier ein hochgradiges Interesse vorlag …

Außerdem fragen wir uns, wieso eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss hat!? Der Fisch stinkt doch bis zum Himmel und zurück!?

Wie steht es um den Naturschutz im Hochsauerlandkreis? Der Landschaftsbeirat macht sich rar.

„Bei der Unteren Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises ist ein Landschaftsbeirat gebildet, der die Behörde beim Schutz und bei der Pflege und Entwicklung der Landschaft beraten und der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln soll.

Der Beirat besteht aus Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Waldbauern, des Gartenbaues, der Jagd, der Fischerei, des Sports und der Imkerei. Die Sitzungen des Beirates sind öffentlich. Vorsitzender ist Herr Johannes Schröder.“

(Der Artikel ist ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

So steht`s auf der Internetseite der Kreisverwaltung und das ist gut so. Noch besser wäre, wenn der Landschaftsbeirat auch mal tagen würde. Dem ist, zumindest in letzter Zeit, leider nicht so. Am Themenmangel kann es ja wohl nicht liegen. Die werden doch gewissermaßen frei Haus geliefert, so wie diese:

In einem Leserbrief in der WP wurde kürzlich ein massiver Eingriff mit Radikalschnitt von Bäumen und Sträuchern, sowie die Zerstörung von Grasnarben und die Auftragung von Splittstreifen im Wander- und Naherholungsgebiet Kohlwedertal bei Meschede-Eversberg beklagt. Besonders bedauerlich sei, dass die Arbeiten zu Brutbeginn der Graugänse und der Laichzeit der Frösche durchgeführt worden seien.
[http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/radikale-einschnitte-in-eine-idyllische-teichlandschaft-weshalb-aimp-id7921242.html]

Ein weiteres aktuelles Beispiel aus Meschede: In der Liegnitzer Straße sorgen sich Anwohner um eine alte Eiche die gefällt werden soll.
[http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/dieses-naturdenkmal-wurde-einfach-vergessen-id7890298.html]

Und noch diese Zeitungsmeldung:
Naturschützer beklagen Rodung von Laubwäldern im Sauerland
Der Verein für Natur- und Vogelschutz (VNV) im April zu seiner Jahreshauptversammlung 2013 ein. Der Presse-Ankündigung vom 26. April entnehmen wir, der Verein beobachtet mit Sorge, „dass in ökologisch wertvollen Laubwäldern intensiv Forstwirtschaft betrieben oder massiv mit dem Scheinargument der Verkehrssicherung Bäume gefällt werden“.

Abholzungsmaßnahmen überall im Hochsauerlandkreis
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) teilt diese Sorge. Immer wieder erreichen uns Hinweise über Abholzungsmaßnahmen überall im Hochsauerlandkreis. Mit schöner Regelmäßigkeit lauten die Argumente, die Bäume seien umsturzgefährdet und der Verkehrssicherheit müsse Genüge getan werden. Vor drei Jahren befasste sich der Landschaftsbeirat in einer seiner äußerst selten anberaumten Sitzungen mit diesem Thema. Damals wurde von einem Beiratsmitglied der Verdacht geäußert, in den letzten Jahren sei die Verkehrssicherungspflicht mehrfach zur Rechtfertigung von Abholzungen missbraucht worden.

Leider wird, wie schon erwähnt, der Landschaftsbeirat nur alle Jubeljahre zu einer Sitzung einberufen. Schade! Zwischenzeitlich wird im Hochsauerlandkreis offensichtlich fröhlich weiter drauflos geholzt. Aber der Landschaftsbeirat tagt immer noch nicht. Warum eigentlich nicht?

Verkehrssicherungspflicht. Wird das Sauerland abgeholzt?

Meschede. (sbl) Der Landschaftsbeirat des Hochsauerlandkreises beschäftigte sich im Februar 2010 mit „Abholzungsmaßnahmen im westlichen Hochsauerlandkreis“. Vorwiegend im Stadtgebiet Arnsberg wurden in letzter Zeit, wie es in der Verwaltungsvorlage 8/107 heißt, „umsturzgefährdete Einzelbäume entnommnen“ und „Sichtschneisen freigehalten“. Der Verkehrssicherungspflicht müsse Genüge getan werden!

Im Landschaftsbeirat wurde der Verdacht laut, dass in den letzten Jahren die Verkehrssicherungspflicht mehrfach missbraucht worden sei. Als Beispiel führte ein Ausschussmitglied folgendes an (Zitat aus dem Sitzungsprotokoll):

„Z.B. hat der SGV für den Freischlag des Ehmsendenkmals votiert. Kurz danach wurde festgestellt, das einige Bäume einsturzgefährdet sind und abgeholzt werden müssen. Nunmehr ist der gesamte Hang unter dem Denkmal abgeholzt. Als weiteres Beispiel nennt er den Segelflugplatz Altes Feld in Arnsberg. Dort wurden in einer Nacht- und Nebelaktion Pappeln gefällt. Es wurde systematisch vorgegangen, so dass die Pappeln nicht wieder ausschlagen konnten. Am Schlossberg in Arnsberg wurden auf Wunsch einiger Interessenten Sichtschneisen geschlagen, um eine bessere Sicht auf das restaurierte Schloß zu haben. …. Nach Auffassung des Landschaftsbeiratsmitglieds drängt sich der Verdacht auf, dass ein gewisses System hinter den Abholzungsmaßnahmen steht.“

alles lesen