Verkehrssicherungspflicht. Wird das Sauerland abgeholzt?

Meschede. (sbl) Der Landschaftsbeirat des Hochsauerlandkreises beschäftigte sich im Februar 2010 mit „Abholzungsmaßnahmen im westlichen Hochsauerlandkreis“. Vorwiegend im Stadtgebiet Arnsberg wurden in letzter Zeit, wie es in der Verwaltungsvorlage 8/107 heißt, „umsturzgefährdete Einzelbäume entnommnen“ und „Sichtschneisen freigehalten“. Der Verkehrssicherungspflicht müsse Genüge getan werden!

Im Landschaftsbeirat wurde der Verdacht laut, dass in den letzten Jahren die Verkehrssicherungspflicht mehrfach missbraucht worden sei. Als Beispiel führte ein Ausschussmitglied folgendes an (Zitat aus dem Sitzungsprotokoll):

„Z.B. hat der SGV für den Freischlag des Ehmsendenkmals votiert. Kurz danach wurde festgestellt, das einige Bäume einsturzgefährdet sind und abgeholzt werden müssen. Nunmehr ist der gesamte Hang unter dem Denkmal abgeholzt. Als weiteres Beispiel nennt er den Segelflugplatz Altes Feld in Arnsberg. Dort wurden in einer Nacht- und Nebelaktion Pappeln gefällt. Es wurde systematisch vorgegangen, so dass die Pappeln nicht wieder ausschlagen konnten. Am Schlossberg in Arnsberg wurden auf Wunsch einiger Interessenten Sichtschneisen geschlagen, um eine bessere Sicht auf das restaurierte Schloß zu haben. …. Nach Auffassung des Landschaftsbeiratsmitglieds drängt sich der Verdacht auf, dass ein gewisses System hinter den Abholzungsmaßnahmen steht.“

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