Ökostrom oder Atomstrom? – Hochsauerlandkreis lässt sich nicht in die Karten gucken

Angesichts der begrüßenswerten Entscheidung der Stadt Arnsberg, den Stromeinkauf für die nächsten Jahre an 100%-Ökostrom-Anbieter zu vergeben, erkundigte sich die Sauerländer Bürgerliste (SBL) in der letzten Woche schriftlich beim Landrat, ob er (der Landrat) dem Kreistag vorschlagen wird,  nach dem Auslaufen der bestehenden Lieferverträge den Strom für die öffentlichen Gebäude des Hochsauerlandkreises vollständig oder teilweise aus Ökostrom zu beziehen und wie der Stand der Vorbereitung für die nächste Stromausschreibung ist.

Die komplette „Antwort“ der Organisationseinheit „Hochbau, Gebäudemanagement“ der Kreisverwaltung kam binnen einer Woche und lautet:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits mit Datum 12.04.2011 wurde von Ihnen eine Anfrage gem. § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags zum Thema „Deckung des Strombedarfs der Kreisverwaltung ausschließlich durch Ökostrom“ gestellt. Auf die Beantwortung vom 21.04.2011 wird verwiesen.“

Es ist richtig, dass es bereits eine Anfrage zu diesem Thema gab, allerdings mit dürftigem Ergebnis, Wir hatten im April u.a. gefragt:
„Nach welchen Kriterien wird die Kreisverwaltung ab sofort bei Stromausschreibungen verfahren? Wie weit sind die Überlegungen gediehen?“

Und nicht nur das! Schauen wir noch weiter zurück, ins Jahr 2009. Im September 2009 beantragte  die SBL:

„Der Hochsauerlandkreis entscheidet sich bei den EU-weiten Stromausschreibungen für einen Ökostromanbieter, wenn der Ökostrom preisgünstiger ist oder der Preisunterschied zwischen dem konventionellen und dem Ökostromanbieter nur unwesentlich ist. Als unwesentlich sieht der Kreistag des Hochsauerlandkreises einen Preisunterschied an, wenn der Ökostrom maximal 3 % teurer ist.“ In der  Begründung bezog sich das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos  u.a. auf einen von der Sauerländer Bürgerliste beantragten Kreistagsbeschluss vom Oktober 2008. Danach ist bei einer Stromausschreibung auch die Lieferung von Ökostrom abzufragen.

Zurück zur „aktuellen Lage“ und damit auch zur „Beantwortung“,  auf die wir jetzt verwiesen wurden. Der „Antwort“ vom 21.04.2011 entnehmen wir lediglich: „Gem. Beschluss des Kreistags vom 25.09.2009 sind die Wertungskriterien bei zukünftigen europaweiten Stromausschreibungen neu festzulegen. Die nächste eu-Ausschreibung wird frühestens in 2012 durchgeführt. Im Rahmen der Vorbereitung werden die Wertungskriterien neu festgelegt.“

Und: „Alle Stromlieferverträge des Hochsauerlandkreises sind frühestens zum Ende der festen Vertragslaufzeit (31.12.2012) kündbar.“

OK!?  Nur: wie sollen die  Bewertungskriterien festgelegt werden? Das war doch irgendwie unsere Frage! Die letzte Strom-Ausschreibung dauerte über ein Jahr, und da wird es höchste Zeit,  sich mit der  Festlegung der Kriterien zu befassen!

Es bleibt anscheinend dabei: Ökostrom oder Atomstrom? Die Kreisverwaltung lässt sich offiziell bzw. öffentlich nicht in die „energetische“ Zukunft blicken.

Nächtliche Abschiebung einer Roma-Familie – Antwort des HSK auf die SBL-Anfrage kam nach zwei Monaten

In der Nacht vom 18. zum 19. Mai 2011 schob der Hochsauerlandkreis eine Roma-Familie aus Meschede in den Kosovo ab. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte daraufhin am 24. Mai 2011 der Kreisverwaltung etliche Fragen zum Abschiebevorgang und den Gründen für die behördliche Maßnahme und wartete und wartete und wartete … auf die Antwort.

Am 17. Juli, also nach 8 Wochen, war es soweit. Da fand die Mitarbeiterin der Sauerländer Bürgerliste (SBL) die Antwort des Hochsauerlandkreises in dem virtuellen SBL-Briefkasten vor. Bis dato hatte die Kreisverwaltung der SBL lediglich schriftlich den Eingang des Schreibens bestätigt und erklärt, dass, aufgrund der umfangreichen Fragestellungen und personeller Engpässe es leider nicht möglich sei, termingerecht – innerhalb von 2 Wochen – vollumfänglich zu antworten.

Wir fassen einige Punkte aus dem Antwortschreibens eines Mitarbeiters der Organisationseinheit Integrations- und Ausländerangelegenheiten hier nun – fast kommentarlos – zusammen:

An der Abschiebe-Maßnahme, waren, wir zitieren: “… zunächst 6 Bedienstete des Hochsauerlandkreises, 2 ehemalige Polizeibeamte (Fahrer) und ein Arzt beteiligt. Nach aggressivem Auftreten einiger Familienangehöriger wurden zudem 3 Polizeibeamte hinzugezogen.“ -Folglich waren 12 Leute an der „Überfall-Kommando“ (so der Eindruck der Betroffenen) beteiligt!-
Der Familie sei mit 1 ½ Stunden „auf eigenen Wunsch ausreichend Zeit gewährt“ worden, „um u.a. diverse Telefonate mit Rechtsanwälten zu führen, Koffer zu packen und Abschied zu nehmen.“

Die Frage der SBL, ob sich der HSK in diesem Fall des umstrittenen Gutachters Michael K. aus Bonn bediente, ist so beantwortet worden:

„Ihre einleitende Bewertung hinsichtlich des „Gutachters Michael K. aus Bonn“ teile ich nicht. Der Innenminister hat bestätigt, dass dieser bundesweit als objektiv und sorgfältig prüfender Arzt bekannt ist. Es ist richtig, dass dieser Arzt die Rückführung begleitet hat.“

Zur Frage nach weiteren Abschiebefällen, bei denen der besagte Gutachter beteiligt war, heißt es in der „Antwort“: „Hierüber wird keine Statistik geführt.“ Es würden unterschiedliche Gutachter eingesetzt, ausgewählt nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls.

Die SBL hatte auch gefragt, ob der HSK dem „Gutachter“ für seine Dienste jeweils rund 470,- Euro bezahlt. Die Antwort: “Nein, das Honorar richtet sich jeweils nach dem entstandenen Aufwand und ist von Fall zu Fall völlig unterschiedlich.“ Auf die Frage nach den Kosten für das „Fit for Fly“-Gutachten ging der HSK nicht ein, sondern verwies auf die Antwort zum Honorar. -„Fit for Fly“, der Begriff steht für Ärzte, die kranke Flüchtlinge „flugtauglich“ schreiben. So ein Gutachten soll den Ausländerämtern jeweils 470,- Euro kosten.-

Eine Vereinbarung zwischen dem HSK und dem Evangelischen Kirchenkreis, wonach aus humanitären Gründen nachts keine Abschiebemaßnahmen erfolgen sollen, besteht laut der HSK-Ausländerbehörde nicht. „Nein“, schreibt der Kreismitarbeiter auf diese Frage der SBL, „vielmehr mündete ein gemeinsames Gespräch mit dem evangelischen Kirchenkreis im Jahr 2005 nicht mit der Zusage, auf nächtliche Abschiebungen zu verzichten. Die Zusicherung des HSK, dass keine nächtlichen Abschiebungen stattfinden, stand und steht noch unter dem Vorbehalt, dass der Abflugtermin in den Mittagsstunden liegt, sodass ein betreten der Wohnung vor fünf Uhr vermieden werden kann. Der Hochsauerlandkreis hat sich beim Land NRW wiederholt dafür eingesetzt, dass die Abflugzeiten für Charterflüge in die Mittagszeit verlegt werden.

Zu den Abschiebegründen von S.Z., seiner Ehefrau und seiner 19jährigen Tochter gibt der HSK an, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels seien nicht erfüllt worden.

Humanitäre und gesundheitliche Aspekte hätte der HSK bei seiner Entscheidung nicht außer Acht gelassen, schreibt uns der Kreisbedienstete. Zweifel an der Reisefähigkeit von Herrn und Frau Z. und deren Tochter hätten zu keinem Zeitpunkt bestanden. (Der SBL ist bekannt, dass die Tochter T.Z. mit einem schweren Herzfehler geboren wurde und, dass sowohl Mutter als auch Vater ebenfalls in schlechter gesundheitlicher Verfassung waren und sind.)

Familie Z. lebte übrigens seit 20 Jahren in Meschede. Die jüngste und jetzt abgeschobene Tochter T. ist in Deutschland geboren. Der Vater soll trotz etlicher Bemühungen seinerseits nie eine Arbeitserlaubnis bekommen haben. Gilt immer noch die Regel: Ohne Arbeit keinen Aufenthaltstitel, ohne Aufenthaltstitel keine Arbeitserlaubnis? Vielleicht ist die Chance, einen Sechser im Lotto zu haben größer, als im HSK einen Aufenthaltstitel erteilt zu bekommen, zumindest wenn Mann/Frau ein/e Roma ist?

Auf Nachfrage der SBL teilte der HSK auch mit, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Antwortschreibens (es trägt das Datum vom 12.07.2011), sechzehn Angehörige von Minderheiten der Roma und Ashkali oder anderer Minderheiten, die unter den Kosovo-Erlass fallen, noch im Bereich des Kreisausländeramtes leben. „Jeweils drei Personen leben in Eslohe und Brilon, jeweils zwei in Meschede und Bestwig, fünf in Schmallenberg und eine Person in Olsberg.“ Wie viele von ihnen der HSK noch beabsichtige abzuschieben, fragte die SBL. Die eindeutig uneindeutige Antwort des HSK: „Die Entscheidung erfolgt jeweils im Einzelfall und nach sorgfältiger Prüfung.“

Der letzte denkwürdige Satz im Schreiben des HSK ist dieser: „Ich bitte, die personenbezogenen Daten in diesem Schreiben vertraulich zu behandeln.“ Das tun wir selbstverständlich. Wenigstens der Datenschutz wird im Ausländeramt wohl noch beachtet ….

Boden- und Bauschuttdeponie Bestwig – Welche Abfälle werden dort entsorgt?

Bauschutt- und Bodendeponie „Am Meisterstein" legal mit Klärschlamm verfüllt?
Vor Jahren: Bauschutt- und Bodendeponie „Am Meisterstein" legal mit Klärschlamm verfüllt? (archiv: zoom)

Pressemitteilung der Sauerländer Bürgerliste (SBL).

In Bestwig betreibt die Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH (MHI) eine Boden- und Bauschuttdeponie mit Bauschuttrecyclinganlage. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) erhielt den Hinweis, dass auf dieser Deponie womöglich nicht nur mineralische Abfälle abgelagert werden.

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos wandte sich daher Anfang Juli 2011 mit einer Anfrage an den Landrat und fragt, welche Abfälle mineralischer und organischer Art bei der Deponie in Bestwig abgelagert werden und in welchen Mengen. Loos möchte auch wissen, wie der Hochsauerlandkreis sicher stellt, dass die MHI dort keine unbehandelten Klärschlämme oder andere hochgefährliche Stoffe deponiert und ob irgendwelche Probleme mit dieser Deponie oder aus ihrem Umfeld bekannt geworden sind.

Kreistagsabgeordneter Loos weist in seiner Erläuterung darauf hin, dass im HSK mehrfach einschlägige Erfahrungen durch unsachgemäßen Umgang mit hoch belasteten Abfällen gemacht worden sind.

Die MHI ist für die Sauerländer Bürgerliste (SBL) keine Unbekannte. Die GmbH war zwischen 1982 und 1992 Betreiber der Deponie „Am Meisterstein“ in Siedlinghausen. Die „Meisterstein-Kippe“ geriet immer mal wieder in die Schlagzeilen. Der Grund: Es sind dort erhebliche Mengen Klärschlamm vor allem aus der Kläranlage Winterberg-Züschen abgekippt worden.

Ein Bürger der Stadt Winterberg hatte sich deswegen vor einigen Jahren an die Sauerländer Bürgerliste gewandt. Im Jahr 2008 beantragte die SBL beim Landrat, die stillgelegte Boden- und Bauschuttdeponie in Siedlinghausen auf Giftstoffe hin untersuchen zu lassen, zumal der Deponiekörper nach unten nicht abgedichtet ist. Daraus wurde nichts. Der Antrag der SBL fand im Kreistag bei den anderen Fraktionen keine Unterstützung. Also bleibt der „Meisterstein“ weiter unter Verdacht, einen Gift-Cocktail zu beherbergen.

Es wäre gut, wenn dieser Verdacht für die Deponie in Bestwig schnell und umfassend ausgeräumt würde.

Umleitung: Wieder mal alles Mögliche unter besonderer Berücksichtigung von Helgoland.

Marburger Buchhandlung (foto: zoom)
Marburger Buchhandlung (foto: zoom)

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Siedlinghausen: Am Sonntag Morgen gegen 04:52 Uhr drang ein unbekannter Täter in den Geschäftsraum eines Drogeriemarktes in der Sorpestraße ein, indem er eine Schaufensterscheibe einschlug. Anschließend begab sich der Täter zu einer Bäckerei an der Hochsauerlandstraße. Hier drückte er eine Schiebetür zu dem Geschäftsraum auf … polizei

Resolution der Sauerländer Bürgerliste „Ausstieg aus der Atomenergie“

In unserem BriefkastenDie folgende Entschließung steht nicht auf der vorläufigen Tagesordnung für die Kreistagssitzung am Freitag dem 01. Juli 2011. Es hat sich bisher weder eine Kreistagsfraktion, noch genügend Kreistagsmitglieder dazu entschließen können, die Resolution der Sauerländer Bürgerliste (SBL) zu unterstützen.

Wortlaut der Resolution, die das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 03.05.2011 an den Landrat schickte:

Für die nächste Sitzung des Kreistags beantrage ich die Beschlussfassung über folgende Resolution:

Der Hochsauerlandkreis fordert die Bundesregierung auf, ein neues Atomgesetz für einen sofortigen Ausstieg aus der Atomwirtschaft zu verabschieden und auf die militärische und zivile Nutzung der Atomkraft endgültig und vollständig zu verzichten.

Zudem fordere ich eine konsequente Förderung und den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz auch im Hochsauerlandkreis.

Begründung und Erläuterung:
Nicht erst seit dem atomaren Super-Gau ist Japan steht fest, kein Atomkraftwerk ist sicher. Störfälle sind z.B. auch aus Brunsbüttel und Krümmel bekannt. Auch wenn der HSK kein Standort eines Atomkraftwerkes ist und sich bei uns (noch) kein Atommüll-Lager befindet, so stellt die in Deutschland, in Europa und der Welt erzeugte Atomenergie auch für uns Menschen im Hochsauerlandkreis eine nicht zu unterschätzende und unkalkulierbare Gefährdung dar.

Ein guter Einstieg aus dem Ausstieg wäre z.B. der Beschluss, in den Gebäuden der Kreisverwaltung auf Atom-Strom zu verzichten und zukünftig den Strom von Lieferanten zu beziehen, die ausschließlich Energie aus erneuerbaren Energien anbieten.

Landrat und Kreistag sollten auch durch solch einen praktischen, wenn auch kleinen Schritt gemeinsam versuchen, Einfluss auf die Bundesregierung zu nehmen, die Weichen für einen vollständigen Ausstieg aus der Atomkraft umgehend zu stellen!

Ich bitte den Landrat und alle Fraktionen und Mitglieder des Kreistags um Unterstützung dieser Resolution!

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
SBL-Kreistagsmitglied

Umleitung: Für dieses Tohuwabohu gibt es keine Überschrift.

Das Schloss ist wieder weg. (foto: zoom)
Das Schloss ist wieder weg. (foto: zoom)

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Kommunalpolitik: Sauerländer Bürgerliste (SBL) lädt zum Treffen ein

Vom Turm noch 100 Meter bis zur Gaststätte "Am Pulverturm" (fotoarchiv: zoom)
Vom Turm noch 100 Meter bis zur Gaststätte "Zum Pulverturm" (fotoarchiv: zoom)

Meschede. (pressemeldung) Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste, Reinhard Loos, lädt zu Montag, dem 27.06.2011 um 20.00 Uhr, alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem Treffen in die Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße in Meschede ein.

Der SBL-Politiker möchte an diesem Abend über aktuelle kommunalpolitische Themen informieren und sich Ihren Anregungen und Fragen stellen.

Besonders wichtig sind ihm die Themen, die auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung am Freitag, dem 1. Juli 2011 stehen.

Das sind beispielsweise der „Sachstandsbericht Regionale 2013“, der „Stand der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Region“, die „Einführung eines Medizinstipendiums Hochsauerlandkreis“, das „Klimaschutzkonzept des Hochsauerlandkreises“, die „Änderung der Wasserschutzgebiets-Verordnung Kelbketal-Marloh-Quelle“ (betrifft Wennemen, Bockum und Stesse) und vieles mehr.

Die Abschiebung einer Roma-Familie aus Meschede. Anmerkungen zum Gerichtsbescheid.

Meschede. In der Nacht vom 19. zum 20. Mai 2011 wurde die dreiköpfige Roma-Familie Z. aus ihrer Wohnung in Meschede geholt und am Vormittag des 20. Mai über den Flughafen Baden-Baden in den Kosovo abgeschoben (siehe auch hier im Blog).

Zu diesem Sachverhalt stellte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) der zuständigen Kreisverwaltung einige Fragen.

Am 07. Juni 2011 antwortete der Hochsauerlandkreis mit der Bestätigung des Eingangs der SBL-Anfrage und schreibt: „Es ist mir aufgrund der umfangreichen Fragestellungen und personellen Engpässen leider nicht möglich, termingerecht – innerhalb von 2 Wochen – vollumfänglich zu antworten.“

Beigefügt ist dem Schreiben des HSK ein mehrseitiger Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 19. Mai 2011 zu einem Antrag (des Rechtsanwalts der Familie) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Abschiebeschutz.

Der Antrag ist vom Gericht abgelehnt worden. Das hatte zur Folge, dass der überstürzte Abtransport der Familie Z. nicht gestoppt werden konnte. Die drei Menschen wurden trotz der personellen Engpässe der Kreisausländerbehörde „termingerecht“ in den Kosovo überstellt.

Diese Gerichtsentscheidung besagt zwar, dass Familie Z. – bei rein juristischer Betrachtung abgeschoben werden durfte. Sie sagt aber nichts zu den humanitären und sozialen Dimensionen dieser Aktion.

Und nun ein paar Worte zum Beschluss des Verwaltungsgerichts:

Demnach sollte die Abschiebemaßnahme am 19. Mai eingeleitet werden.

Auf Seite 2 steht:

„Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu jeweils einem Drittel. Der Streitwert wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.“

Der Nichtjurist und Laie in Sachen Abschiebung fragt sich, wer dieses stattliche Sümmchen zahlen wird? Geht das Gericht davon aus, dass die Lebens- und Erwerbsumstände der Familie im Kosovo gut auskömmlich sind? Oder werden die Verwandten in Meschede zur Kasse gebeten?

Die Begründung für die Ablehnung des Abschiebeschutzes ist viele Seiten lang. Im „Juristen-Deutsch“: Die Voraussetzungen gemäß § 58 Abs. 1 AufenthG für die Abschiebung der Antragsteller liegen vor. Letztere sind gemäß § 50 Abs. 1, 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG i.V. m. § 67 Nr. 7 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) vollziehbar ausreisepflichtig, da ihre Asylanträge unter Androhung ihrer Abschiebung in den Kosovo bestandskräftig abgelehnt worden sind. Eine Wiederholung der Abschiebeandrohungen ist – entgegen der Ansicht der Antragsteller – nicht erforderlich. …“

Die Justizbehörde führt zur Reisefähigkeit aus, es sei nicht glaubhaft gemacht, dass sie krankheitsbedingt nicht reisefähig wären. „Ein inlandsbezogenes Ausreisehindernis in Form der Reiseunfähigkeit liegt vor, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers unmittelbar durch die Ausreise bzw. Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon voraussichtlich wesentlich verschlechtern wird. … Der Ausländerbehörde obliegt es, ggf. durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung, die notwendigen Vorkehrungen – etwa durch ärztliche Hilfen bis hin zur Flugbegleitung – zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann.“

– Nach unseren Informationen wurde allen drei Familienmitgliedern am Flughafen in Baden-Baden von dem umstrittenen Gutachter Michael K. Reisefähigkeit bescheinigt. Selbst die lange und schwere Krankengeschichte der 19jährigen T.Z. berücksichtigte der Abschiebegutachter offenbar nicht. –

Das Gericht begründet die Zumutbarkeit der Ausreise der seit 1990 in Deutschland lebenden Familie Z. u.a. so: „Gleichwohl kann bei der gebotenen Abwägung im vorstehenden Sinne nicht davon ausgegangen werden, dass sie unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Einbindung in die hiesigen Verhältnisse, ihres rechtlichen Aufenthaltstatus, der Beachtung gesetzlicher Pflichten und Verbote schutzwürdig im Bundesgebiet verwurzelt wären. … Die seit November 2010 durch einen Sohn gewährte finanzielle Unterstützung ist in ihrem Fortbestand … nicht gesichert. … Auch über einen Aufenthaltstitel verfügten die Antragsteller zu 1. und zu 2. zu keinem Zeitpunkt. Demgegenüber ist davon auszugehen, dass sie sich im Kosovo werden reintegrieren können. …

Auch hinsichtlich der Antragstellerin zu 3. ist eine im vorgenannten Sinne schutzwürdige Verwurzelung im Bundesgebiet nicht dargetan. Dabei verkennt die Kammer nicht, dass diese im Bundesgebiet geboren ist und sich bislang ausschließlich hier aufgehalten hat. Über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügte sie allerdings zu keinem Zeitpunkt. …“

Weiter wird ausgeführt, die Antragstellerin hätte keinen Schulabschluss und ginge einer Beschäftigung im Imbissbetrieb ihres Bruders nach. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass dies auf Dauer gesichert sei, und angesichts des fehlenden Schulabschlusses sei nicht ohne Weiteres zu erwarten, dass die Antragstellerin anderweitig eine Beschäftigung finden können werde. „Demgegenüber“, so schreibt das Verwaltungsgericht, “wird sie im Kosovo auf die Unterstützung und Hilfe ihrer Eltern, den Antragstellern zu 1. und 2., zurückgreifen können. Angesichts dessen ist es der Antragstellerin zu 3. auch in Ansehung des von Art. 8 EMRK geschützten Rechts auf Privatleben zuzumuten, in den Kosovo auszureisen bzw. dorthin abgeschoben zu werden.

Als Nichtjurist habe ich da ein Verständnisproblem. Warum soll es den Eltern im Kosovo leichter fallen, ihre Tochter zu unterstützen, als es ihnen in Deutschland möglich war? Die Arbeitslosenquote der Roma im Kosovo soll laut Medienberichten enorm hoch sein.

Zur wirtschaftlichen Situation und Arbeitslosigkeit im Kosovo fand ich z.B. auf den Internetseiten von „Aktion 302“ folgende Meldung:

Während die allgemeine wirtschaftliche Situation schon schlecht ist (37,3 % Arbeitslosenquote in 2009 und ca. 1.759 EUR BIP/Kopf in 2008), liegt nach Auskunft der Ombudsperson Institution in Kosovo die Arbeitslosenquote unter den Roma bei ca. 98 %. Viele leben von Gelegenheitsarbeiten oder sammeln Metall und anderen wiederverwertbaren Schrott, um zu überleben.

Ein regulärer Arbeitsmarkt existiert für die Minderheiten nicht.

Umleitung: Rechtspopulisten, attac, ESC, Zensus und Mietspiegel.

Winterberg: der Ruhrtalradweg (foto: zoom)
Tafel in Winterberg: der Ruhrtalradweg (foto: zoom)

Deutschland über alles: Europas Rechtspopulisten feiern einen Erfolg nach dem anderen. Eine Forsa-Umfrage des „Freitag“ zeigt: Ihre Parolen fänden auch in Deutschland erschreckend viel Beifall … freitag

Kritik der Wachstumskritik: attac auf einem unverständlichen Weg … nachdenkseiten

Heute passiert’s: der Eurovision Song Contest in Düsseldorf … ruhrbarone

Volkszählung: gefälschte Fragebögen … derwesten

Veranstaltung in Hagen: Zukunftsfragen in Europa. Finanzkrise & Beschäftigungspolitik. Wirtschaftlich reguliert? Sozial gerecht? Ökologisch ausgerichtet? … doppelwacholder

Hochsauerlandkreis: Fragen zum Mietspiegel … sbl

Pressemeldung: Ab sofort wieder Abschiebeflüge

In unserem BriefkastenMeschede: (sbl) Am 31.03.2011 lief der befristete Abschiebestopp (Kosovo-Erlass) für Roma, Ashkali und andere ethnische Minderheiten aus. Einige Tage später, am 4. April, titelt bereits die taz: „Abschiebesaison in NRW hat begonnen“.

Weiter heißt es im taz-Artikel: “Vor nicht einmal einer Woche lief der Wintererlass aus, der in den vergangenen Monaten Roma und andere Minderheiten vor ihrer zwangsweisen „Rückführung“ in das Gebiet des früheren Jugoslawiens bewahrte. Jetzt beginnt auch im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen die diesjährige Abschiebesaison. Am Dienstag soll die erste Chartermaschine mit rund 140 unerwünschten Flüchtlingen vom Düsseldorfer Flughafen aus gen Belgrad starten. Menschenrechtsorganisationen planen Protestaktionen.“

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion Monika Düker hielte insbesondere die Abschiebungen in den Kosovo für „völlig verantwortungslos“. Die Lage der Roma dort sei unerträglich. Der rot-grünen Landesregierung seien die Hände gebunden, die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Einen generellen Abschiebestopp könne nur die Bundesregierung veranlassen.

Wir (Sauerländer Bürgerliste) wissen, dass auch im Sauerland Menschen mit anhängigen Asylverfahren leben und manchen heute oder morgen das Schicksal der Abschiebung droht. Wir wissen aus unzähligen Publikationen, dass die Lebensumstände der bereits in den Kosovo abgeschobenen Männer, Frauen und Kinder unerträglich sind. Wir schließen uns den bundesweiten Forderungen nach einem sofortigen Abschiebestopp an!

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) bat am 22.03.2011 beim Ausländeramt des Hochsauerlandkreises um die Beantwortung der Fragen:

Wie viele Asylfolgeverfahren wurden erfolgreich im Sinne des Asylbewerbers abgeschlossen?
Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Ein sog. Wiederaufgreifverfahren.

Wie viele Verfahren sind aktuell anhängig?
Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Drei.

Hat sich die Zahl der Geduldeten aus dem Kosovo seit Oktober 2010 (damals 22 Personen) verändert?
Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Ja, nach dem Stand der letzten Auswertung: 26.

Hat die Ausländerbehörde zwischenzeitlich Informationen über die Lebensumstände der aus dem Hochsauerlandkreis zurückgeführten ehemaligen Flüchtlinge aus dem Kosovo erhalten, vor allem über die von Kindern und Jugendlichen?

Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Nein.