Meschede – Soest: Mobile Arbeitsagentur?

In unserem BriefkastenMeschede. (pm_sbl) In Meschede macht man sich zurzeit Sorgen um die Zukunft des Arbeitsamtes bzw. der Agentur für Arbeit, wie diese historische Einrichtung in unseren modernen Zeiten heißt.

Das alte Arbeitsamtsgebäude in der Steinstraße steht nun schon seit zig Jahren leer und macht einen traurigen Eindruck.

Traurig werden wohl auch einige MitarbeiterInnen an dem nun auch nicht mehr ganz so neuen Standort der Agentur für Arbeit an der Ruhr sein. Denn das beliebte Spielchen „Neuorganisation“ trifft diesmal (und sicher nicht zum ersten und zum letzten Mal) sie selbst.

Die Agenturen Meschede und Soest sollen zusammen gelegt werden.

Welcher Standort formal aufgegeben wird? Wir wissen es noch nicht. Anzunehmen ist, dass die „Reform“ dem Standort Meschede so oder so kurz- oder langfristig Arbeitsplätze kosten wird!? Ob vorwiegend in den Führungsetagen gestutzt wird oder auch die „kleinen MitarbeiterInnen“ (zum Nachteil ihrer arbeits- und ausbildungsplatzsuchenden Kundinnen und Kunden) Aufgaben und Federn lassen müssen, bleibt uns ein vorerst ein Geheimnis.

Weiter fragen wir uns, inwieweit bei der „Job- und Ausbildungs-Vermittlung“ private Unternehmen mehr und mehr zum Zuge kommen werden.

Das Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte den Landrat am 03.10. gebeten, die Neuorganisation der Arbeitsagentur auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 14.10. 2011 zu nehmen. Der Landrat antwortete nun mit folgendem Schreiben:

„Zu Ihrer Anfrage können folgende Angaben gemacht werden:

Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Meschede hat mich in einem persönlichen Gespräch, als auch schriftlich, über die vorgesehene Zusammenführung der Agenturen für Arbeit Meschede und Soest informiert. Im Hintergrund steht eine Weiterentwicklung der Organisations- und Führungsstrukturen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Seitens der Agentur für Arbeit wurde zugesichert, dass die Dienstleistungsangebote der BA für die Bürgerinnen und Bürger in beiden Regionen weiterhin in vollem Umfang angeboten werden. In jedem Fall bleiben die bisherigen Standorte und Ansprechpartner für die persönlichen Beratungen der Kunden vor Ort. Die Veränderungen sollen sich lediglich auf die Führungsstrukturen beziehen. Die persönlichen Serviceleistungen sollen weiterhin lokal angeboten werden.

In der Aufgabenumsetzung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) besteht eine vertragliche Beauftragung der Agentur für Arbeit Meschede im Aufgabengebiet der Ausbildungsstellenvermittlung. Unter Berücksichtigung der oben gemachten Aussagen ist hier keine Veränderung durch die Neuorganisation zu erwarten.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass der örtliche Verwaltungsausschuss als begleitendes Organ der Selbstverwaltung im Verfahren beteiligt ist.“

Hochsauerland: Kreisjugendhilfeausschuss votiert für rückwirkende Geschwisterkindbefreiung

Meschede. (rlo) Einstimmig hat der Kreisjugendhilfeausschuss dem Kreistag empfohlen, dass rückwirkend zum 1. August die Geschwisterkinderregelung in Kombination mit der gesetzlichen Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr wieder eingeführt werden soll.

Dafür hatten sich bereits die neun Bürgermeister des Jugendamtsbezirks in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 6. Oktober ausgesprochen. Nun könnten, falls sich der Kreistag heute (14. Oktober) der Empfehlung des Fachausschusses anschließt, Geschwisterkinder wieder von der Beitragszahlung freigestellt werden, selbst wenn ein Kind schon nach der Landesregelung im letzten Kindergartenjahr befreit ist.

Damit folgte der Kreisjugendhilfeausschuss inhaltlich einem Antrag, den die SBL bereits am 7. September eingebracht hatte.  Drei Wochen später brachte auch die SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag ein.

Dagegen hatte der der Landrat der SBL noch im September auf eine schriftliche Anfrage geantwortet, er beabsichtige nicht, die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder wieder einzuführen. Die “Befreiung von Elternbeiträgen für Geschwisterkinder” solle “nur dann zum Tragen” kommen, “wenn mindestens ein beitagspflichtiges Betreuungsverhältnis besteht”.

Flughafen Paderborn/Lippstadt: “Fliegen” mit Beschleunigungsprämie. Aufhebungsverträge für Reinigungskräfte.

Der Flughafen Paderborn/Lippstadt möchte zwei neue Tochtergesellschaften gründen. Sie sollen künftig zu geringeren Personalkosten beispielsweise beim Check-In der Passagiere und bei den Sicherheitskontrollen führen.

Zwar behauptet der Flughafen-Geschäftsführer, es käme dadurch nicht zu Entlassungen. Im Bereich Reinigung wurden aber gerade den 13 Mitarbeiterinnen Aufhebungsverträge angeboten, mit 1.500 Euro Abfindung.

Die “Neue Westfälische” berichtet in ihrer Ausgabe vom 24.09.2011 (unter der vielsagenenden Überschrift “Erste Mitarbeiter sollen fliegen”), dass die Mitarbeiterinnen ohne jede Vorwarnung zur Geschäftsführung gerufen wurden. Die Zeitung berichtet weiter, einem Teil sei eine Frist von 2 Tagen für die Unterschrift gesetzt worden, den anderen Betroffenen immerhin eine Woche. Der Aufsichtsratsvorsitzende habe auf Nachfrage der Zeitung erklärt, dass er nichts von diesen Aufhebungsverträgen wisse?!

Die Gewerkschaft Verdi weist darauf hin, dass mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages die Mitarbeiterinnen viele Rechte aufgeben und außerdem Probleme beim Arbeitslosengeld auftreten könnten, indem seitens der Arbeitsverwaltung eine Sperrzeit verhängt würde.

Am Dienstag befaßte sich der Wirtschaftsausschuß des HSK in öffentlicher Sitzung auch mit dem Thema der geplanten Ausgründungen des Flughafens. Der HSK hält als Mitgesellschafter einen ca. 4%-igen Anteil an der Flughafengesellschaft und muss daher zustimmen. Von der SBL nach dem Zeitungsartikel über den Rausschmiß der Mitarbeiterinnen befragt, erklärte der Geschäftsführer des Flughafens in der Ausschußsitzung, die 2-Tage-Frist treffe nicht zu. Man habe den Mitarbeiterinnen aber eine zusätzliche Prämie angeboten, wenn sie ihren Aufhebungsvertrag innerhalb von 2 Tagen unterschreiben würden… Kommentar: Welch großer Unterschied!

Außerdem brüstete sich der Flughafen-Geschäftsführer damit, dass man allen Mitarbeiterinnen großzügigerweise angeboten habe, dass bei diesen Gesprächen ein Betriebsrats-Mitglied anwesend ist. Das sei vom Gesetz nicht verlangt… Auch hier informiert der Geschäftsführer schlecht, denn § 81 Abs. 4 BetrVG regelt klar, dass jeder Arbeitnehmer zu Gesprächen, in denen es um Maßnahmen geht, die Auswirkungen auf seinen Arbeitsplatz haben, ein Mitglied des Betriebsrat hinzuziehen kann!

Unklar blieb jedenfalls, wie die erhofften Einsparungen durch die Gründung der Tochtergesellschaften realisiert werden. Alleine durch geringere Löhne für die während der Sommersaison eingestellten Aushilfskräfte wird das nicht gehen… Welche weiteren Personalmaßnahmen sind also zu erwarten, um den verlustträchtigen Flughafen zu besseren Ergebnissen zu führen? Wäre es nicht vielleicht an der Zeit, über das Konzept des Flughafens nachzudenken, in den von 2010 – 2016 ca. 30 Mio Euro investiert werden sollen (auch aus Mitteln des HSK), damit er die Konkurrenz zum neuen Flughanfen Kassel-Calden bestehen kann?

Möchte die SPD wirklich etwas an den Kindergartenbeiträgen für Geschwisterkinder ändern?

Die Briloner SPD fordert (s. WP Brilon vom 21.09.2011), dass Geschwisterkinder auch weiterhin Beitragsfreiheit in den Kindergärten bekommen sollen. Diese Forderung verdient Unterstützung.

Allerdings hat es die SPD selbst in der Hand, dass darüber neu entschieden werden kann. Denn die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hat bereits am 07. September beim Landrat beantragt, die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder auf die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Kreisjugendhilfeausschusses und des Kreistags zu nehmen. Dieser Antrag findet allerdings nur dann Berücksichtigung, wenn eine Kreistagsfraktion ihn unterstützt. Das hat die SPD bisher nicht gemacht.

Zum Hintergrund: Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 1. Juli eine neue Beitragsordnung beschlossen, mit der die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder abgeschafft wurde. Zu diesem Zeitpunkt war bereits bekannt, dass der Landtag das “Kinderbildungsgesetz” (Kibiz) ändert und damit die Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr beschließt.

Landrat sowie Kreisjugendamt hatten in ihrer Sitzungsvorlage für den Kreistag behauptet: “Angesichts der erheblichen finanziellen Mehrbelastung durch das KiBiz empfiehlt die Verwaltung, von einer doppelten Elternbeitragsbefreiung abzusehen und den Satzungstext neu zu formulieren.” Wegen der behaupteten Beitragsausfälle für das letzte Kindergartenjahr sollten also Geschwisterkinder beitragspflichtig werden.

Damit lieferten Landrat und Verwaltung jedoch dem Kreistag eine unzutreffende Entscheidungsgrundlage. Denn das Land NRW zahlt den Jugendhilfeträgern für den Ausfall von 113 Mio Euro Elternbeiträgen einen Ausgleich von 150 Mio Euro. Es entsteht durch die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres also kein Einnahmeausfall für den Kreis.

Daher hätten Kreisjugendhilfeausschuß und Kreistag allen Grund, ihre damalige Entscheidung zu ändern. Dafür müßte das Thema aber erst einmal auf die Tagesordnung kommen, und das könnte die SPD durch Unterstützung des Antrags der SBL erreichen!

Dies gilt selbstverständlich auch für alle anderen Kreistagsfraktionen…

Flughafen Paderborn-Lippstadt – CDU im Kreis Gütersloh sieht Beteiligung des Kreises kritisch

stansted
Von London-Stansted nach Paderborn-Lippstadt. (foto: chris)

Der Flughafen Paderborn-Lippstadt sorgt in letzter Zeit nicht gerade für gute Nachrichten. Obwohl der Flugplan ließ Federn, sprich ausgedünnt worden ist und die Fluggastzahlen und Flugbewegungen seit dem Jahr 2000 fast kontinuierlich deutlich sanken, drohen in den nächsten 5 Jahren Investitionen von rund 20 Millionen Euro. Die Geldgeber sollen u.a. der Kreis Gütersloh und der Hochsauerlandkreis sein. Der Kreis Gütersloh hält als Gesellschafter z. Z. rund 7,8 %.

Laut Zeitungsberichten fordern nun CDU und FDP im Kreis Gütersloh eine „vollständige Kostenkalkulation“ und eine „genaue Nutzenanalyse“ für den Flughafen. Auch der Gütersloher Kreiskämmerer möchte einem Presse-Artikel vom 19.08.2011 zufolge die „Entwicklungsperspektiven abfragen“ und die Frage geklärt wissen, „wie sich der Konkurrenz-Flughafen Kassel-Calden auf die Geschäftsergebnisse in Paderborn-Lippstadt auswirken“. Der Kämmerer befürchte, „dass die politische Diskussion und Meinungsbildung im Kreistag Gütersloh bis zur Airport-Sitzung am 29. September nicht beendet sein könnte“, stand in der NW Paderborn.

Heute, am 30.08.2011, findet am Flughafen Paderborn-Lippstadt eine Veranstaltung statt, bei der ein Mitglied der CDU Gütersloh noch einmal den Standpunkt seiner Partei erläutern will.

Zu allem Überfluss fiel, laut Bericht der NW Paderborn vom 23.08., auch noch das „Airport-Fest“ am 27./28.08. aus: Die Airshow sollte rund um den neuen Quax-Hangar stattfinden. Doch die dafür notwendigen Umbauarbeiten wurden nicht termingerecht fertig. Auf den früheren Standort im Westen des Flughafengeländes konnte wegen der notwendigen Vorbereitungszeit nicht mehr umgeschwenkt werden. Flughafen-Sprecherin Elke Rawisch de Terán bedauerte die Absage. Künftig, so ihre Hoffnung, könne die Airshow „unter dann optimalen Voraussetzungen stattfinden“, so die Zeitung. Aber das nur am Rande.

Viel wesentlicher scheint der Sauerländer Bürgerliste (SBL) die Frage: Wie steht der Hochsauerlandkreis zu seiner Flughafenbeteiligung? Der HSK ist schließlich mit fast 4 % an dem Flughafen beteiligt, obwohl der Airport außerhalb des HSK- Kreisgebietes liegt! Kritische Stimmen aus dem Sauerland haben wir zur aktuellen Situation des Flughafens Paderborn-Lippstadt bis jetzt noch nicht gehört, weder aus der Verwaltung, noch aus den im Kreistag vertretenen Fraktionen.

Im letzten Jahr sind bereits 7 Mio. Euro in den Flughafen investiert worden. Das Geld wurde durch Kredite und Bürgschaften aufgebracht. Auch der HSK bürgte und somit alle Sauerländerinnen und Sauerländer.

Auflistung der Gesellschafter (Geldgeber) des Flughafens Paderborn-Lippstadt:

Kreis Paderborn 56,38 %

Kreis Soest 12,26 %

Kreis Gütersloh 7,84 %

Hochsauerlandkreis 3,92 %

Kreis Höxter 3,29 %

Kreis Lippe 7,84 %

Stadt Bielefeld 5,88 %

IHK Bielefeld 1,57 %

IHK Detmold 0,39 %

Und eine Statistik zu den Fluggastzahlen (siehe auch.: http://www.airport-pad.com):

Statistiken 2000-2010

Verkehrszahlen

Flugbewegungen

Passagiere total

Linie

Touristik

Sonstige

2010

38.752

1.030.802

209.854

790.207

30.741

2009

39.380

984.099

216.179

734.452

33.468

2008

38.477

1.137.036

281.151

830.129

25.756

2007

41.648

1.241.997

329.685

881.593

30.719

2006

41.000

1.272.205

327.522

911.482

33.201

2005

47.849

1.342.615

330.100

974.669

37.846

2004

46.259

1.309.837

324.751

939.483

45.603

2003

55.410

1.280.229

301.831

944.081

34.317

2002

60.074

1.246.346

248.130

961.434

36.782

2001

61.816

1.287.981

271.964

971.967

44.050

2000

65.836

1.363.236

342.313

984.412

36.511

Das Glück mancher Eltern in Sundern: Das tatsächlich beitragsfreie Kita-Jahr

Im folgenden Text geht es in erster Linie um bürokratische Entscheidungen und um den „kleinen Unterschied“ bei der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr. Die Regelung im Hochsauerlandkreis ist nur mit einer Ausnahme im Sinne des Erfinders.

Die Politik feiert(e). Sie feiert(e) die Verabschiedung des Gesetzes:

„Letztes Kindergartenjahr in NRW ist beitragsfrei“! Die Neuregelung gilt ab dem 01.08.2011.

„Super!“ dachten sich auch viele Eltern. „Unser knappes Haushaltsbudget wird jetzt etwas entlastet!“ Leider mussten ganz schnell manche Eltern feststellen, das war ein „Fall von Denkste“.

Mütter und Väter im Hochsauerlandkreis sind durch das Gesetz „gekniffen“. Und zwar die, die mehr als ein Kind haben. Warum? Weil der Hochsauerlandkreis als Jugendhilfeträger –vorsorglich- bereits vor Verabschiedung des Gesetzes eine Satzung geändert hat. Am 01.07. 2011 entschied der Kreistag, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, und ab 01.08.2011 die Beitragsbefreiung des 1. Geschwisterkindes (für den Besuch von Tageseinrichtungen, Tagespflegestellen oder Ganztagsschulen) aufzuheben.

Das gut gemeinte Gesetz der rot-grünen Landesregierung wird somit also konterkariert.

Auf telefonische Nachfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) beim zuständigen Ministerium in Düsseldorf hieß es, das Vorgehen des HSK und anderer Jugendhilfeträger sei nicht im Sinne der Landesregierung. Leider hätten Regierung und Ministerium darauf aber keinen Einfluss.

Und das, obwohl der Hochsauerlandkreis vom Land eine Ausgleichszahlung für die Kosten des beitragsfreien Kindergartenjahres erhalten wird. Laut Auskunft des Ministeriums entscheiden die Kommunalen Spitzenverbände in Kürze  über die Höhe der Zahlung. Derzeit erhielten die Jugendhilfeträger bereits Abschlagzahlungen. Kann es also sein, dass der HSK Dank des beitragsfreien letzten Kita-Jahr sogar Plus machen wird? Er vereinnahmt ja schließlich die Ausgleichszahlungen des Landes plus Elternbeiträge für das bisher beitragsfreie erste Geschwisterkind. Warten wir mal ab, wie hoch die Ausgleichszahlung letztendlich ausfallen wird?! Das Kreisjugendamt hat dem Kreistag offensichtlich eine falsche Entscheidungsgrundlage geliefert. In der Beschlussvorlage für die Kreistagssitzung am 01.07.2011 steht:

“Angesichts der erheblichen finanziellen Mehrbelastung durch das KiBiz empfiehlt die Verwaltung, von einer doppelten Elternbeitragsbefreiung abzusehen und den Satzungstext neu zu formulieren.”

Übrigens, die Städte Arnsberg, Schmallenberg und Sundern, die eigene Jugendämter haben, agieren bei den Geschwisterbeiträgen unterschiedlich. Arnsberg verfährt wie der Hochsauerlandkreis, und Schmallenberg wartet, laut Auskunft eines Mitarbeiters, auf das Votum des nächsten Jugendhilfeausschusses. Glück haben die Eltern in Sundern. Die Stadt hat die Satzung bzgl. der Geschwisterkinder nicht geändert. Dort gibt es also in vielen Fällen die „doppelte Elternbefreiung“ und damit ein wirkliches Plus in der Haushaltskasse so mancher Familie mit kleinen Kindern!

Warum geht das Geld den Bach runter?

Was wird die Wiederentdeck(el)ung des Henne-Baches in Meschede alles in allem kosten?
Wie viele Millionen Euro müssen wir für die Erweiterung und Modernisierung des Sauerland-Museums in Arnsberg realistisch veranschlagen?
Welche Unsummen werden im feuchten Stuttgarter Bahnhofs-Untergrund versenkt?
Drei Fragen – Eine Antwort: Viel zu viel! Aber für „Leuchtturm-Projekte“ ist uns ja nichts zu teuer!

Nächste Frage:
Wie hoch sind die Etats für soziale Aufgaben der Öffentlichen Hand, z.B. für die Kinderfrühförderung? Nicht nur ich vermute: Viel zu niedrig! Schließlich sind die Kassen leer!

Der Hochsauerlandkreis hatte der Sauerländer Bürgerliste (SBL) kürzlich die blanken Zahlen benannt. 2010 stellte der HSK demnach exakt 1.130.679,00 Euro für KFF (Kinderfrühförderung = heilpädagogische und motopädische Förderung von in der Entwicklung verzögerten Vorschulkindern) zur Verfügung.

Zunächst hört sich das ja nach einem stattlichen Sümmchen an. In diesem Millionen-Betrag enthalten sind die Personalkosten für 14,80 Stellen an drei Dienstorten im HSK (Ärzte/Kinderärzte, Arzthelferinnen, Verwaltungskräfte, einer Psychologin, Heilpädagoginnen der Caritas und Motopädinnen der AWO – Stand Dezember 2010) und Overhead-Kosten (was immer das sein mag?), die Kosten für Räume, Therapiematerialien etc.
Laut Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der SBL waren 2010 für die Vergütung der von den Wohlfahrtsverbänden erbrachten Fördereinheiten 580.100,- Euro eingeplant. Letztendlich wurden aber nur 514.276,86 Euro verausgabt und somit 11,35 % weniger als im Haushaltsansatz des Kreises veranschlagt. Die Erklärung: Zwei Therapeutinnen gingen kurz nacheinander in Schwangerschaftsschutz und Erziehungsurlaub. Diese Situation setzt sich laut Schreiben des HSK auch 2011 fort.

Die erfreulichen Umstände haben nun leider die unerfreuliche Folge, dass Kinder mit Förderbedarf entweder verspätet in die KFF kommen oder vielleicht gar nicht. Offenbar haben weder der betreffende freie Wohlfahrtsverband (AWO) noch die Kreisverwaltung rechtzeitig auf die schwangerschaftsbedingten Personalausfälle reagiert!?

Es stellen sich noch ein paar Fragen: Sind Heilpädagoginnen und Motopädinnen im HSK Mangelware? Warum kauft der HSK für die Frühförderung ausschließlich die Dienstleistung der Caritas und der AWO? Warum vergibt die Kreisverwaltung keine Therapie-Einheiten an freie Heilpädagoginnen, so wie das in den Nachbarkreisen üblich ist? Wer bietet die Dienstleistung KFF preiswerter an, die Wohlfahrtsverbände oder freie Heilpädagoginnen?
Nach unseren Informationen arbeiten letztere zu einem deutlich günstigeren Stundensatz. Der HSK könnte zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, wenn er sich bei der KFF von seinem Grundsatz „Nur mit den Wohlfahrtsverbänden“ verabschiedet. Das Ergebnis wäre eine größere Flexibilität, geringere Kosten pro Therapie-Stunde, kürzere Wartezeiten und vor allem, dass etliche Kinder mehr entsprechend ihrem Bedarf gefördert werden können. So kann auch der Etat für KFF voll ausgeschöpft werden. Das Geld ginge dann nicht den Bach runter!

Meschede – heute blau, morgen blau, …

Arbeiten die Ratsmitglieder und die Verwaltung der Stadt Meschede gezielt am Abbau der Demokratie?

Unserer Kommune geht es finanziell richtig schlecht. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht wegen der Finanznöte nun auch die lokale Demokratie in Gefahr. Das Ende der lokalen Demokratie ist zu einem Teil schon durch den Status des Nothaushalts gegeben, weil die Stadt immer mehr nur noch ihre Pflichtaufgaben erfüllen darf und unter der Aufsicht von Behörden steht. In Kürze, wenn sämtliches Eigenkapital der Stadt aufgebraucht sein wird, wird die Stadt vollständig unter der Aufsicht von Behörden stehen; werden Bürgermeister und Räte überflüssig und nur als Zierrat besserer Zeiten übrig bleiben.

Es ist besonders bedenklich, dass Projekte in unsinniger Weise überteuert werden und so dieser Status noch schneller erreicht werden wird.

Es steht außer Zweifel, dass bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eine kurze zweispurige Brücke ohne Kreisel und teurer Anbindungen in direkter Verlängerung des Mühlenweges ohne Abholzen des Baumtores, Abriss des Portugiesen-Heim etc. für deutlich weniger möglich gewesen wäre. Wer jedoch sagt, man muss 50 km/h fahren, woraus sich dann erst Sicherheitsbedenken ableiten lassen, zeigt, dass er sich für die Finanzlage und deren Verbesserung nicht verantwortlich sieht.

Das Gleiche wiederholt sich nun am Hennedeckel, wo eine augenscheinlich gesunde Brücke abgerissen werden soll, statt die geringfügigen Schäden (die die Verwaltung zu Lasten des Bürgers hat entstehen lassen) zu sanieren. In Meschede gilt bei den Verantwortlichen: Nach mir die Sintflut; sollen doch die kommenden Generationen sehen wie sie mit den Schulden klarkommen. Zu keinem Zeitpunkt hat es eine klare, sich an der Wirtschaftlichkeit orientierende Linie in Meschede gegeben.

Laut der Südwestfalen Agentur ist die Regionale die einmalige Gelegenheit, für unsere Stadt die Attraktivität und Wahrnehmung in der Region zu stärken.

Dazu schreibt die Westfälische Rundschau am 27.06.2011 erschienen im Raum Dortmund:

„Trotz aller Anstrengungen der Regionale Südwestfalen läuft das Land mit seiner großartigen sauerländischen Gebirgslandschaft Gefahr, sich in eine namenlose Region zu verwandeln. Architektonisch sind die meisten Städte und Gemeinden ein Notstandsgebiet. Dieser Eindruck entsteht, fasst man das Ergebnis der jüngsten Jahrestagung „Architektur und regionale Identität“ des Arbeitskreises Architektur an der katholischen Akademie in Schwerte zusammen.“

Fazit: Das Umfeld schaut tatsächlich auf Meschede und sieht, dass die großen Mühen und Kosten durch fehlende Inhalte ins Leere laufen und die Chance der Regionale von den Verantwortlichen verspielt wird.

Spätestens hier hätte auch die Südwestfalen Agentur lenken müssen, statt gewähren zu lassen. Wenn Fachkräfte wie Prof. Bernd Reiff als Sprecher des o.g. Arbeitskreises, Stadtplaner und ehem. Dortmunder Stadtbaurat und Michael Arns als Architekt und Vizepräsident der Architektenkammer auf fehlende Inhalte der Regionale-Projekte hinweisen, dann übt man hier in Meschede die Selbstbeweihräucherung. Als positives Beispiel wird Arnsberg und Neheim von den Fachleuten genannt. „ Hier hat man auch erkannt, dass sich durch die ganzheitliche Betrachtung von Immobilien für Handel und Handwerk ein Mehrwert ergeben kann.“
In Meschede kapituliert das Projekt der Regionale bereits am Hertie-Gebäude, wo nach Vorgaben des Bebauungsplanes eine
Fassade mit zum Beispiel nicht mehr als 2/3 in Beton als hinreichend schön für das Stadtbild erachtet werden. Nachhaltige Impulse für die Innenstadtentwicklung sehen anders aus als den roten Teppich für einen Investor auszulegen, der sich für höchstens 3 Jahre in Meschede engagiert.

Der blaue Teppich symbolisiert, dass hier in Meschede Steuergelder mit Füßen getreten werden dürfen.

Die Freilegung des Bachlauf der Henne durch Abbruch eines augenscheinlich intakten Brückendeckel symbolisiert wie die Finanzen in Meschede „den Bach runter gehen“! Der große Erfolg des Innenstadt-Dinners zeigt, dass es der Freilegung der Henne und Betonbrücken etc. nicht bedarf.

Weiterhin scheint es Ziel der Verwaltung zu sein, den Bürger nicht mündig zu machen. Mündig ist der Bürger dann, wenn er sich ein ungefiltertes und eigenes Bild von Vorgängen machen kann. Dies beginnt damit, dass die Mitschriften aus Ratssitzungen nicht im Netz abgerufen werden können. Wesentlich wäre an dieser Stelle auch die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung öffentlich zugänglich zu machen, nach der der Abriss einer in weiten Teilen gesunden Brücke preiswerter seien soll, als die geringfügigen Schäden zu sanieren. Von welcher Förderquote geht die Prüfung der Wirtschaftlichkeit aus? Wo liegt das Gutachten dazu aus und kann vom Bürger nachvollzogen werden? Wie sieht die Wirtschaftlichkeit heute aus, wo wahrscheinlich ist, dass die Förderung mit 70 %* vielleicht aber auch nur 55 %** deutlich geringer sein wird als ursprünglich angenommen?
In welchem Maße und über welchen Zeitraum wurden die deutlich höheren Unterhalts- und Pflegekosten einer offenen Hennegestaltung mit einbezogen? Wer nichts zu verbergen hat, würde so etwas auf Dauer öffentlich zugänglich machen.

Was passiert am Ende?

Wird die Stadt Meschede nach Vorbild der Stadthalle an einen Investor, eine Holding, PPP oder einen Energiekonzern verschleudert? Müssen die Bürger dann ihre Stadt für ein Vielfaches zurück mieten?

* 70% Förderquote sollen es laut einem Bericht zur Regionale 2013 in der Kreistagessitzung am 01. Juni auf Kreisebene sein. Am Beispiel des Projektes Musikakademie in Fredeburg ergibt sich bei veranschlagten 7,9 Mio Euro Brutto-Kosten und bewilligten 4,2 Mio Euro aus Städtebauförderungsmitteln ein rechnerischer Fördersatz von nur 55 %. Hier konnte von
Verantwortlichen noch keine Klärung dieser Gegensätze herbeigeführt werden!

Siehe: http://sbl-fraktion.de/?s=regionale+2013

** In Brilon hat die CDU- Fraktion sich telefonisch bei der Bezirksregierung Arnsberg nach der tatsächlichen Höhe der Förderung der Briloner Regionale-Projekte erkundigt.

Entgegen den Aussagen der Verwaltung wonach mit einer Förderung von 80 % bis 90 % zu rechnen sei, wurde der CDU- Fraktion mitgeteilt, dass die Förderung im Falle der Auszeichnung mit dem dritten Stern und deren Umsetzung maximal 60 % betrage.

Siehe: http://www.brilon-totallokal.de/?ind=news&id=4555

Bildungs- und Teilhabepaket – HSK überträgt Aufgaben

In der Kreistagssitzung am 14.10.2011 soll darüber entschieden werden, ob der Hochsauerlandkreis seine Aufgaben zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets an die Städte und Gemeinden delegiert. Lediglich die Durchführung von  Widerspruchsverfahren, Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und vor den Sozialgerichten und die Organisation von fachlichen Austauschen sollen dem HSK vorbehalten bleiben.

Laut Verwaltungsvorlage 8/438 soll der Dringlichkeitsbescheid dem Kreistag in seiner Sitzung am 14.10.2011 zur Genehmigung vorgelegt werden.  Die Änderungsverordnung wurde demnach am 25.07.2011 verkündet und tritt zum 01.01.2011 -rückwirkend – in Kraft.

Welche Erfahrungen wurden in den letzten Monaten mit dem Bildungs- und Teilhabepaket gemacht? Im Mai 2011 war  klar, es lief – erwartungsgemäß – nicht so super. Der bürokratische Wust ist offenbar sehr groß. Die Förderung kam also gerade bei denen, die es besonders nötig haben, nicht an. Daraufhin verlängerte die Bundesregierung die Frist für rückwirkende Anträge bis zum 30.06.2011.

Im August 2011 reagierte die NRW-Landesregierung mit einer neuen Arbeitshilfe für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:
„Damit möglichst viele Familien ihnen zustehende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder erhalten, stellt Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider den Kommunen und Jobcentern eine neue Arbeitshilfe zur Verfügung. Die Jobcenter oder die zuständigen Ämter in den Kreisen und kreisfreien Städten sind für die Umsetzung des Pakets zuständig. Der aktualisierte Leitfaden greift nicht nur, wie bisher, die Umsetzung des Pakets für Familien mit SGB-II-Bezug auf. Enthalten sind jetzt auch anspruchsberechtigte Bezieher von Sozialhilfe, Kinderzuschlag und
Wohngeld. Insgesamt können in Nordrhein-Westfalen nach vorliegenden Zahlen für 792.677 Kinder und Jugendliche Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geltend gemacht werden.“

Die neue Arbeitshilfe orientiere sich an den tatsächlichen Problemen, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums, und liefere deshalb Hinweise für eine einfache und unbürokratische Umsetzung vor Ort. Ausdrücklich werde in der Arbeitshilfe auch darauf hingewiesen, dass alle Kinder aus Asylbewerberfamilien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können. Bisher galt dies nur für Kinder aus Asylbewerberfamilien, die länger als 48 Monate in Deutschland waren.

Weitere Infos zu der neuen Arbeitshilfe sind abrufbar unter
www.mais.nrw.de

Kinderfrühförderung: Jeder, der Bedarf hat oder sieht, kann sich in einem der drei Kreishäuser melden

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) fragte im Juli 2011 bei der Kreisverwaltung schriftlich nach, wer Eltern über das Angebot und über die Möglichkeit der Kinderfrühförderung informiert. Das Gesundheitsamt antwortete jetzt, jeder der meine, dass ein Kind behindert sei oder einem Kind Behinderung drohe, könne sich bei der Kinderfrühförderung melden.

„Sinn und Zweck bei der Einrichtung der Kinderfrühförderung (KFF) war und ist es u.a., den Kindern und deren Erziehungsberechtigten einen (einzigen) Anlaufpunkt, auch für die notwendigen Formalitäten zu bieten“, schreibt ein Mitarbeiter des Kreisgesundheitsamts.
Die Erziehungsberechtigten müssten sich nur bei den Kolleginnen und Kollegen in der Stelle für Kinderfrühförderung in den Kreishäusern Meschede, Arnsberg und Brilon melden, die sich dann mit den anderen Stellen in Verbindung setze. Im Hochsauerlandkreis würden somit den Erziehungsberechtigten viele Formalitäten abgenommen. Ist der Förderbedarf festgestellt, würde HSK-intern die Kostenübernahme geregelt.

Bis zum 31.07. dieses Jahres seien im HSK 203 Kinder zur Frühförderung angemeldet, 23 standen am 04.08.2011 auf der Warteliste. 2009 und 2010 wurden jeweils etwa 350 Kinder angemeldet. Die Wartezeit bis zum Beginn der Therapie liege durchschnittlich bei 3 bis 4 Monaten. Durch einen personellen Engpaß kam es vorübergehend zu längeren Wartezeiten. Die Therapien bzw. die Förderung der Kinder würde durch Pädagoginnen der freien Wohlfahrtspflege, wie der AWO, durchgeführt. Um Planungssicherheit zu haben, sei ein Vertrag mit den Verbänden geschlossen worden, der auch die Anzahl der Fördereinheiten umfasse. Bei Bedarfsveränderung werde das Angebot angepasst. 2010 seien, im Gegensatz zu 2009, die Fördereinheiten nicht voll ausgeschöpft worden. Die Zahl der bis zum 30.06.2011 durchgeführten motopädischen Fördereinheiten gibt die Kreisverwaltung mit 1.204 an.

Land und Bund zahlen keine Zuschüsse für die Kinderfrühförderung (KFF). Der Hochsauerlandkreis ist der einzige Kostenträger. Auch das teilte die Verwaltung auf Nachfrage der SBL mit. Die Kosten für die KFF stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich. Im Jahr 2010 betrugen sie 1.130.679 Euro. Für 2011 ist die Summe von 1.161.453 Euro kalkuliert.

Die Antwort der Kreisverwaltung hört sich recht positiv an. Aus der Praxis der KFF wurden der SBL allerdings andere, weniger gute Erfahrungen, z.B. über lange Wartezeiten, berichtet.