Das Glück mancher Eltern in Sundern: Das tatsächlich beitragsfreie Kita-Jahr

Im folgenden Text geht es in erster Linie um bürokratische Entscheidungen und um den „kleinen Unterschied“ bei der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr. Die Regelung im Hochsauerlandkreis ist nur mit einer Ausnahme im Sinne des Erfinders.

Die Politik feiert(e). Sie feiert(e) die Verabschiedung des Gesetzes:

„Letztes Kindergartenjahr in NRW ist beitragsfrei“! Die Neuregelung gilt ab dem 01.08.2011.

„Super!“ dachten sich auch viele Eltern. „Unser knappes Haushaltsbudget wird jetzt etwas entlastet!“ Leider mussten ganz schnell manche Eltern feststellen, das war ein „Fall von Denkste“.

Mütter und Väter im Hochsauerlandkreis sind durch das Gesetz „gekniffen“. Und zwar die, die mehr als ein Kind haben. Warum? Weil der Hochsauerlandkreis als Jugendhilfeträger –vorsorglich- bereits vor Verabschiedung des Gesetzes eine Satzung geändert hat. Am 01.07. 2011 entschied der Kreistag, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, und ab 01.08.2011 die Beitragsbefreiung des 1. Geschwisterkindes (für den Besuch von Tageseinrichtungen, Tagespflegestellen oder Ganztagsschulen) aufzuheben.

Das gut gemeinte Gesetz der rot-grünen Landesregierung wird somit also konterkariert.

Auf telefonische Nachfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) beim zuständigen Ministerium in Düsseldorf hieß es, das Vorgehen des HSK und anderer Jugendhilfeträger sei nicht im Sinne der Landesregierung. Leider hätten Regierung und Ministerium darauf aber keinen Einfluss.

Und das, obwohl der Hochsauerlandkreis vom Land eine Ausgleichszahlung für die Kosten des beitragsfreien Kindergartenjahres erhalten wird. Laut Auskunft des Ministeriums entscheiden die Kommunalen Spitzenverbände in Kürze  über die Höhe der Zahlung. Derzeit erhielten die Jugendhilfeträger bereits Abschlagzahlungen. Kann es also sein, dass der HSK Dank des beitragsfreien letzten Kita-Jahr sogar Plus machen wird? Er vereinnahmt ja schließlich die Ausgleichszahlungen des Landes plus Elternbeiträge für das bisher beitragsfreie erste Geschwisterkind. Warten wir mal ab, wie hoch die Ausgleichszahlung letztendlich ausfallen wird?! Das Kreisjugendamt hat dem Kreistag offensichtlich eine falsche Entscheidungsgrundlage geliefert. In der Beschlussvorlage für die Kreistagssitzung am 01.07.2011 steht:

“Angesichts der erheblichen finanziellen Mehrbelastung durch das KiBiz empfiehlt die Verwaltung, von einer doppelten Elternbeitragsbefreiung abzusehen und den Satzungstext neu zu formulieren.”

Übrigens, die Städte Arnsberg, Schmallenberg und Sundern, die eigene Jugendämter haben, agieren bei den Geschwisterbeiträgen unterschiedlich. Arnsberg verfährt wie der Hochsauerlandkreis, und Schmallenberg wartet, laut Auskunft eines Mitarbeiters, auf das Votum des nächsten Jugendhilfeausschusses. Glück haben die Eltern in Sundern. Die Stadt hat die Satzung bzgl. der Geschwisterkinder nicht geändert. Dort gibt es also in vielen Fällen die „doppelte Elternbefreiung“ und damit ein wirkliches Plus in der Haushaltskasse so mancher Familie mit kleinen Kindern!