Verkauf des 49-Euro-Tickets soll im Hochsauerlandkreis am 3. April starten

Wann kommt das Deutschlandticket? Einsames Warten auf dem Bahnsteig in Siedlinghausen. (archivfoto: zoom)

Am Donnerstag (16. März) tagt in Brilon der für Wirtschaft und Verkehr zuständige Ausschuss des HSK. Auf der Tagesordnung steht auch ein Bericht über die Einführung des „Deutschlandticket“. So wird offiziell das 49-Euro-Ticket bezeichnet, mit dem ab Mai 2023 für 49 Euro pro Monat alle Nahverkehrsmittel (Züge, Busse, Straßenbahnen) genutzt werden können.

(Der Artikel ist am Sonntag auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der Sitzungsdrucksache 10/641 der Kreisverwaltung ist zu entnehmen, dass die kreiseigene Busgesellschaft RLG diese Tickets ab 03.04.2023 verkaufen soll, „nach vorheriger Marketingkampgane“.

Die Kreisverwaltung lässt sich dabei auch von der Sorge um Einnahmeausfälle leiten: Auf den Vertrieb des Deutschlandtickets „müssen sich die Verkehrsunternehmen bzw. erlösverantwortlichen Aufgabenträger und die in ihrem Auftrag tätigen Tariforganisationen und Verkehrsverbünde kurzfristig aktiv vorbereiten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Liquidität aus Westfalen-Lippe abgezogen wird, z. B. infolge von deutschlandweit tätigen Vertriebsdienstleistern.“
Es sei aber noch vieles offen: „Details zur Einführung des Deutschlandtickets in die Tarifbestimmungen, Abo-AGB, Bestellscheine etc. noch geklärt werden. Inwieweit hierzu deutschlandweite Regelungen getroffen werden können, bleibt abzuwarten.

Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass für das Jahr 2023 keine Beschlüsse der regionalen Tarifgemeinschaften oder der Aufgabenträger erforderlich sind. Aber: „Für den Fall, dass ein Beschluss der Aufgabenträgergremien wider Erwarten notwendig wird, weist der NWL darauf hin, dass es vor dem geschilderten Hintergrund die Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute sowie der Geschäftsführungen und Vorstandsgremien verbietet (§ 347 BGB generell sowie §§ 43 GmbH-Gesetz, 93 AktG), ihren zuständigen Entscheidungsorganen die Einführung des Deutschlandtickets vorbehaltlos zu empfehlen.

Daraus spricht eine deutliche Abwehrhaltung. Das ist sehr schade, denn das 49-Euro-Ticket bietet eine große Chance, dass mehr Menschen Bahn und Bus nutzen. Es ist viel billiger als die bisherigen Monatskarten der RLG und eröffnet außerdem die Möglichkeiten zu deutschlandweiten Fahrten. Durch neue Nutzer und Nutzerinnen entstehen zusätzliche Einnahmen, die die Einnahmeausfälle der Verkehrsträger weitgehend kompensieren können. Hinzu kommt die Zusage von Bund und Land, 3 Mrd Euro jährlich für die Mitfinanzierung zur Verfügung zu stellen.
Zum Vergleich: Alleine der Weiterbau der A46 zwischen Hemer und Arnsberg-Neheim würde mehr als ½ Mrd. Euro kosten…

Dabei wird einleitend sogar von der Kreisverwaltung festgestellt: “Das Deutschlandticket bedeutet einen Paradigmenwechsel in der Tariflandschaft des ÖPNV. Ein bundesweit einheitliches Ticket wie das Deutschlandticket bietet nun die Möglichkeit eines einfachen, verbund- und länderübergreifenden sowie preislich vergünstigten Tarifs für die Angebote im Nahverkehr. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen.

34 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger: Landrat händigt Urkunden aus

Landrat Dr. Karl Schneider händigte den neuen Staatsbürger:innen die Einbürgerungsurkunden aus. (Foto: Pressestelle HSK)

Landrat Dr. Karl Schneider überreichte feierlich am Donnerstag, 02. März, im Kreishaus Meschede 34 Personen die Einbürgerungsurkunde. Er konnte neuen Staatsbürger:innen aus insgesamt elf verschiedenen Ländern gratulieren: Iran, Italien, Jemen, Kroatien, Kuba, Pakistan, Polen, Portugal, Russland, Syrien und Türkei.

 „Bringen Sie sich ein in die Gestaltung unserer Gesellschaft vor Ort mit Ihren individuellen Interessen, Fähigkeiten und Begabungen! Übernehmen Sie eine Vorbildfunktion und helfen Sie auch ihren Landsleuten, die noch nicht so gut integriert sind wie Sie, beim Erlernen der deutschen Sprache und beim Kontakteknüpfen mit Einheimischen“, ermutigte Landrat Dr. Schneider die neuen Staatsbürger auch, sich zu engagieren und aktiv am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen.

Die im vergangenen Jahr gestiegene Zahl der Einbürgerungsanträge schlägt sich auch in den Einbürgerungszahlen wieder. In bislang zwei Einbürgerungsveranstaltungen in diesem Jahr wurden vom Hochsauerlandkreis (ohne Stadt Arnsberg) bereits 57 Personen eingebürgert, wovon die Hälfte der Einbürgerungsbewerber aus Syrien kam (29). Die weiteren Herkunftsländer sind: Türkei (9), Polen (4), Kroatien (3), Portugal und Russland (je 2) sowie Iran, Italien, Jemen, Kuba, Litauen, Niederlande, Pakistan und Ukraine (1).

Information: Einbürgerungsbehörde des HSK, Telefon: 0291/94-1342 bzw. 1308, Internet: www.hochsauerlandkreis.de, E-Mail: einbuergerung@hochsauerlandkreis.de

Nicht alle sind gleich: 2.756 Flüchtlinge aus der Ukraine im HSK (ohne Stadt Arnsberg)

Aus Berichten, die die SBL-Kreistagsfraktion erhalten hat (und auch aus eigenen Erfahrungen von Mitgliedern der Fraktion) ergibt sich, dass es für einige Behörden zwei “Klassen” von Flüchtlingen aus der Ukraine gibt: Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen. Sie haben sehr unterschiedliche Rechte und Möglichkeiten. Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion am 08.02.2023 eine schriftliche Anfrage an den Landtag gerichtet.

(Der Artikel ist vor fünf Tagen auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Am 27.02.2023 erhielten wir die Antwort, die wir hier dokumentieren:

“Sehr geehrter Herr Loos,
ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 07.02.2023 zu der Thematik „Flüchtlinge aus der Ukraine mit anderer Staatsangehörigkeit”. Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Wie viele Menschen sind seit Februar 2022 aus der Ukraine in den HSK gekommen?

a) mit ukrainischer Staatsangehörigkeit?
Seit Februar 2022 haben 2.624 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis (ohne die Stadt Arnsberg) genommen:

b) mit anderen Staatsangehörigkeiten?
Seit Februar 2022 haben 132 Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis (ohne die Stadt Arnsberg) genommen.

2. Inwiefern unterscheiden sich die Rechte beider Gruppen im HSK?

a) beim Aufenthaltsrecht?
Ukrainischen Staatsangehörigen wird gemäß der Richtlinie 2001/55/EG („Massenzustrom-Richtlinie”) und dem hierzu ergangenen Beschluss Nr. 2022/382 des Rates der Europäischen Union eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG erteilt.

Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, welche sich nachweislich am 24.02.2022 mit einem unbefristet gültigen Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, erhalten ebenfalls eine solche Aufenthaltserlaubnis.

Sofern eine drittstaatsangehörige Person lediglich über einen Aufenthaltstitel mit einer befristeten Gültigkeit verfügt, hängt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis davon ab, ob der betroffenen Person eine sichere und dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland möglich und zumutbar ist. Dieser Umstand wird in jedem Einzelfall von meiner Ausländerbehörde überprüft.

b) bei finanziellen Leistungen?
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden, kann sich für beide Gruppen ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II/SGB XII ergeben. Die Staatsangehörigkeit der Leistungsberechtigten hat keinen Einfluss auf die Höhe der gewährten Leistungen.

c) beim Schul- und Hochschulbesuch?
Für ukrainische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen zur Schulpflicht. Die geflüchteten Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Ukraine haben ein sofortiges Aufenthaltsrecht in Deutschland und können im Folgenden eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erhalten.
Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG und der damit einhergehenden Zuweisung an eine Kommune wird der gewöhnlicher Aufenthalt in der Kommune begründet.

Für die Bestimmung der Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen gelten aufgrund der Verweisvorschrift des 0 34 Absatz 6 Satz 3 Schulgesetz NRW die allgemeinen Bestimmungen in § 34 Absatz 1: Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Für Flüchtlinge aus der Ukraine mit fremder Staatsangehörigkeit gilt die unmittelbare Schulpflicht mit der Wohnsitzaufnahme aufgrund Zuweisung zu einer Gemeinde gemäß § 34 Abs. 1 SchulG.

Die Rechte zum Schulbesuch sind für ukrainische Staatsangehörige und Angehörige mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates gleich. Die Auswahl eines Bildungsganges hängt ausschließlich von Sprachkenntnissen und der Vorbildung (u.a. Schulabschlüsse) ab.

d) in der Berufsausbildung?
e) auf dem Arbeitsmarkt?
Zu jeder Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des § 24 Abs. 1 AufenthG ist die Auflage ,,Erwerbstätigkeit erlaubt” verfügt. Es besteht somit unter der Voraussetzung des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis für beide hier genannte Gruppen ein freier und unbeschränkter Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

f) in anderen Bereichen?

Es ist hier nicht bekannt, dass in etwaigen anderen Bereichen noch Unterschiede zwischen den beiden von Ihnen genannten Gruppen bestehen könnten.”

Fazit:
Die Flüchtlinge mit Drittstaatsangehörigkeit haben einen Anteil von 5% an allen Flüchtlingen aus der Ukraine. Ihr “Schicksal” hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland hängt vor allem davon ab, ob sie nachweisen können, dass sie zu Kriegsbeginn “mit einem unbefristet gültigen Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben”. Andernfalls (wenn z.B. Papiere fehlen oder bei Studenten) entscheidet die Ausländerbehörde, ob “eine sichere und dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland möglich und zumutbar ist”. Und da hat die Behörde einen großen Beurteilungsspielraum … (Antwort 2a).

Nicht Angelegenheit des Kreises sind Probleme bei der Anerkennung von Bildungsgängen und Bildungsabschlüssen und bei der Möglichkeit zur Fortsetzung von Ausbildungen; auch hier gibt es oft große Schwierigkeiten.

Amphibien sind in den Startlöchern – Kröten & Co. wandern wieder!

Die Untere Naturschutzbehörde des HSK appelliert an Autofahrer und Landwirte

Grasfrösche beim Laichen (Foto: HSK, Stefan Pieper)

Mit den steigenden Temperaturen beginnen wieder die alljährlichen Wanderungen von Kröten und Fröschen. In den feuchtmilden Abendstunden wandern die Amphibien aus ihren Winterquartieren zu den Laichgewässern. Ihr mühsamer Weg ist oft mehrere Kilometer lang und führt dabei häufig auch über belebte Straßen, die beim Überqueren für die Tiere zu einer tödlichen Gefahr werden können.

(Pressemitteilung HSK)

Mitarbeiter der Kreisstraßenbauabteilung des HSK und des Landesstraßenbauamtes NRW haben deshalb an den betroffenen Straßenabschnitten Warnschilder aufgestellt.

Der Fachdienst Untere Naturschutzbehörde/Jagd des Hochsauerlandkreises bittet alle Verkehrsteilnehmer, in den nächsten Wochen beim Erblicken des Schildes „Krötenwanderung“ den Fuß vom Gaspedal zu nehmen und die Geschwindigkeit deutlich herabzusetzen. Eine vorsichtige Fahrweise schützt nicht nur die Tiere, sondern auch die freiwilligen Helfer, die den Kröten beim Überqueren der Straße helfen.

Schutz vor den Autoreifen können, bis zur Errichtung dauerhafter Maßnahmen, die sogenannten mobilen “Krötenschutzzäune” bieten. Es haben sich erfreulicherweise bisher immer freiwillige Helfer bereiterklärt, diese Zäune früh morgens und abends zu kontrollieren und die Tiere in Eimern sicher über die Straße zu bringen. Auch die Straßenbauämter unterstützen diese Aktion durch den Auf- und Abbau der Zäune.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet weiterhin alle Landwirte, die in der Nähe von Teichen und Laichgewässern Ackergrund besitzen, diese Felder nicht in den frühmorgendlichen oder abendlichen Stunden der Amphibienwanderung mit landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten zu bearbeiten, damit die Tiere auf ihren Wanderrouten zu den Gewässern nicht gefährdet werden.

Seit vielen Jahren stehen die Amphibien unter besonderem Schutz, da durch die Zerstörung ihrer Lebensräume und durch die enorme Verkehrsdichte ihre Bestände bedrohlich geschrumpft sind.

Nachts im Museum: Kinderführung mit Taschenlampe

Die Kinder entdecken in der dunklen Steinzeithöhle die täuschend echten Neandertaler (Foto: Oliver Steller)

Weil es abends wieder heller wird, finden am kommenden Wochenende die letzten Taschenlampenführungen der Saison im Sauerland-Museum statt.

(Pressemitteilung HSK)

Wer wollte nicht immer schon einmal abends im Museum sein, wenn alle Lichter erloschen sind und jeder Schatten unheimlich und groß wirkt? Zum Glück bekommen die kleinen Besucher eine Taschenlampe, mit der jede Ecke ausgeleuchtet werden kann.

Zunächst startet die Führung aber auf dem Außengelände des Museums, wo die alte Stadtmauer von Arnsberg erkundet wird. Anschließend geht es in das Untergeschoss im Landsberger Hof, in dem die Kinder in der Höhle einem 80.000 Jahre alten Höhlenbären begegnen. Im Kellergewölbe treffen sie einen für den Kampf ausgestatteten Ritter samt seinem Steitross. Zum Schluss steigen die kleinen Nachtwächter über eine knarzende Treppe hinauf in einen alten, dunklen Wachturm, um die Schlossbewohner vor etwaigen Angreifern zu warnen.

Die Führung für unerschrockene Kinder und eine erwachsene Begleitperson dauert ca. 60 Minuten.  

Der letzte Termin in diesem Winter ist der 18. Februar. Die Führungen sind um 18:30 Uhr und um 19:30 Uhr. Zum Abschluss der Saison gibt es eine kleine Überraschung für jeden Teilnehmer.

Der Eintritt inklusive Führung kostet 6 € für Kinder, 9 € für eine erwachsene Begleitperson. Die Taschenlampen werden vom Museum gestellt.

Weitere Informationen und Anmeldungen telefonisch unter 02931/94-4444, per E-Mail an sauerlandmuseum@hochsauerlandkreis.de oder auf der Homepage www.sauerland-museum.de

Gesucht: Ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler im Hochsauerlandkreis – Schulungen im März und April

„Sprechen Sie auch eine andere Sprache als Deutsch? Haben Sie Zeit und Lust, sich ehrenamtlich zu engagieren, indem Sie bei Gesprächen in Schulen, KiTas, den Beratungsdiensten der freien Träger übersetzen?“

(Pressemitteilung HSK)

Wer diese Fragen mit einem „Ja“ beantworten kann, ist beim ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen- und mittler-Pool des Kommunalen Integrationszentrums des Hochsauerlandkreises bestens aufgehoben. Mit ihrem ehrenamtlichen Einsatz in bislang 35 Sprachen leisten inzwischen über 100 Sprachmittlerinnen und Sprachmittler einen Beitrag, dass Menschen mit geringen Deutschkenntnissen wichtige Informationen verstehen. Damit unterstützen sie deren gesellschaftlichen Teilhabe. Gleichzeitig stärkt das Engagement der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler auch die die Fachkräfte in den Organisationen vor Ort.

Paschtu, Persisch, Dari

Gerade für die Bereiche Winterberg, Hallenberg, Medebach, Marsberg und Brilon wird noch mehr Unterstützung von ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen- und mittler benötigt.

Darüber hinaus fehlen noch SprachmittlerIinnen- und mittler im gesamten Hochsauerlandkreis, welche die Sprachen Paschtu, Persisch und Dari beherrschen. Das Team des Kommunalen Integrationszentrums beantwortet gern offene Fragen und nimmt direkt Anmeldungen für eine der geplanten Grundlagenschulungen an.

Die nächste Schulung findet ganztägig am Donnerstag, 09. März 2023, von 8:30-16:30 Uhr, in Präsenz in Meschede statt. Am Mittwoch und Donnerstag, 26. und 27. April 2023 findet eine weitere Grundlagenschulung 2-tägig, jeweils von 08:00-13:00 Uhr, digital per Zoom statt. Die Teilnahme an der Schulung ist kostenlos.

Anmeldungen zu den Grundlagenschulungen jeweils bis 14 Tage vor Schulungs-Beginn.

Kontakt:

Ehrenamtlicher Sprachmittlerinnen- und mittler-Pool HSK
Tel: 02931 94-4151
Email: sprachmittlerpool@hochsauerlandkreis.de

NRW: Projekte einreichen für Landesprogramm „Kultur und Schule“ 2023/2024

Künstlerische und kulturelle Bildung verleihen junge Menschen mit ihrer Kreativität und individueller Gestaltungsfähigkeit im Rahmen des Landesprogramms Kultur und Schule Ausdruck. Das Landesprogramm „Kultur und Schule“ wird auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 weitergeführt.

(Pressemitteilung HSK)

Erneut stärkt das Land NRW die künstlerisch-kulturelle Bildung in allgemeinbildenden Schulen und stellt Fördergelder für entsprechende Projekte zur Verfügung.

Kulturinstitute und Künstler, die in Kooperation mit einer Schule Projekte anbieten möchten, können Anträge über das Schulamt der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde bis zum 31. März beim Hochsauerlandkreis, Fachdienst Schulaufsicht, Medienzentrum, Bildung und Integration, Eichholzstraße 9, 59821 Arnsberg, einreichen. Nähere Infos und Projektanträge sind zu finden unter www.kultur-und-schule.de.

Weitere Informationen sind erhältlich beim Schulamt des Hochsauerlandkreises unter der Rufnummer 02931/94-4110 (vormittags).

Vor-Ort Unterstützungsangebot für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte

Casemanagerin Ina Pfau berät individuell in Hallenberg und Medebach

Ina Pfau, KIM Casemanagerin aus dem Programm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“, berät individuell in Hallenberg und Medebach. (Foto: HSK)

Ina Pfau ist viel unterwegs. Sie sucht den Kontakt zu Ehrenamtlichen, zu Integrationsfachkräften, zu Vereinsvorständen und zu Helferinnen und Helfern, die Geflüchtete begleiten. Neulich war sie bei der Tafel. Als KIM Casemanagerin des Kommunalen Integrationszentrums Hochsauerlandkreis (KI) vernetzt sie sich, möchte noch bekannter werden.

(Pressemitteilung HSK)

Dies ist nötig, da sie im Rahmen ihrer Arbeit während der Vor-Ort-Sprechstunde im Hallenberger Kump jeweils donnerstags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr zugewanderten Menschen und auch allen anderen Menschen mit Migrationshintergrund hilft, ihren Alltag selbstständig zu bestreiten und aufkommende Probleme zu lösen: individuell und bedarfsorientiert, auch mit dem Ziel, sich im neuen Lebensumfeld angekommen zu fühlen.

„Die Integrationsarbeit von uns KIM Casemanagern ist lösungs- und praxisorientiert“, sagt sie. Die individuellen Integrationsprozesse effizienter und transparenter zu gestalten, darauf komme es an und dazu dienten die vertraulichen Beratungsgespräche mit den Menschen, bei denen ausgelotet werde, welche Möglichkeiten der Unterstützung und Förderung infrage kommen. Neben den Integrationsangeboten in den Bereichen Beruf, Weiterbildung und Qualifizierung setze sie den Fokus auch auf die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen sowie auf ehrenamtliche Anlaufstellen. „Je größer das Netzwerk bereits bestehender Angebote ist, auf das zurückgegriffen werden kann, desto erfolgreicher gelingt es, dass sich ankommende Menschen in der Lebenswelt zurechtfinden und auf Dauer unabhängiger von staatlicher Unterstützung werden“, sagt Ina Pfau.

Barrieren und Hemmschwellen auf beiden Seiten spornten sie und ihre Kolleginnen zusätzlich an: „KIM Case-Management ist ein aktiver Prozess. Wir wollen Einwanderung gestalten. Manchmal gehört es auch dazu, fehlende Angebote in einem Ort zu identifizieren.“

Alle Menschen aus dem Stadtgebiet, die einen Migrationshintergrund haben, können die KIM-Beratung nutzen:

Erreichbarkeit:

In Hallenberg; Kump, immer donnerstags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Telefon:02932 94-4147 und email:
ina.pfau(at)hochsauerlandkreis.de

In Medebach: Rathaus, immer montags und dienstags von 09:00 Uhr -16:00 Uhr
sowie freitags von 09:00 Uhr – 12:30 Uhr (Terminabsprache empfohlen)
Telefon:02932 94-4147 oder 02982 400-114und email: ina.pfau(at)hochsauerlandkreis.de

Internationale Jugendbegegnung 2023: Teilnehmer für Austausch mit Israel gesucht

Jugendliche eines früheren Austauschs vor der St. Peter Kirche in Jaffa. (Foto: HSK)

Bereits seit 1969 besuchen junge Menschen aus dem Hochsauerlandkreis Israel bzw. die Stadt Jerusalem und auch umgekehrt. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren aus dem Kreisgebiet haben die einzigartige Möglichkeit, Land, Leute und Kultur bei einem zwölftägigen Besuch vor Ort kennenzulernen. Im Gegenzug wird eine israelische Jugendgruppe hier im Sauerland begrüßt.

(Pressemitteilung HSK)

In diesem Jahr ist der Besuch der israelischen Gruppe im HSK vom 17. bis zum 28. Juli vorgesehen und die deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer reisen am 27. Dezember 2023 für zwölf Tage in den Nahen Osten, nach Jerusalem.

Unter der Leitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes werden bei dem Jugendaustausch nicht nur neue Freundschaften geknüpft, sondern auch kulturelle und historische Höhepunkte in beiden Ländern besucht. In Deutschland steht u.a. ein Besuch der Hauptstadt mit auf dem Programm. Insbesondere aufgrund der schwierigen Geschichte der beiden Länder sind diese Begegnungen ein wichtiger Baustein des Kreises zur Völkerverständigung und auch politischen Bildung junger Menschen.

Vor dem Felsendom in Jerusalem (Foto: HSK)

Kreisjugendreferent Christian Schulte-Backhaus weiß aus den letzten Jahren zu berichten, wie eindrucksvoll die Begegnungen sind: „Wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer bisherigen Reisen beispielsweise die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem besuchen, ist die bedrückte Stimmung immer sehr deutlich zu spüren. Ich denke, dass die Erinnerung und auch das Erleben vor Ort sowie der Austausch mit unseren israelischen Freunden sehr wichtig für die Entwicklung der Jugendlichen sind.“ Allerdings stehen auch der Spaß und das Besichtigen von eher touristisch geprägten Orten auf der Agenda der Reisen, berichtet Schulte-Backhaus.

Bei Vor- und Nachbereitungstreffen mit den Verantwortlichen des Kreisjugendamtes werden die teilnehmenden Jugendlichen intensiv auf die Begegnungen vorbereitet. Und auch das Thema Sicherheit, aufgrund der angespannten politischen Lage in Israel, wird ausführlich mit den Eltern besprochen.

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Weitere Informationen zu den Abläufen und dem Programm und auch die Möglichkeiten zur Anmeldung sind auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises und auf der speziell eingerichteten Seite des Kreisjugendamtes nachzulesen: www.young-hsk.de/israel2023.

Schulabschluss und was dann? – Digitaler Bildungsnavigator soll den Weg weisen

Digitale Option für die Orientierung bei der beruflichen Orientierung: der Bildungswegenavigator Hochsauerlandkreis.

„Ich interessiere mich für Handwerk, Sprachen, Wirtschaft. Welche Wege stehen mir da offen? Kann ich mir ein Studium überhaupt leisten oder würde eine Ausbildung viel besser zu mir passen?“

(Pressemitteilung HSK)

Der Schulabschluss steht bevor oder ist bereits geschafft und dann kommen sie: Fragen über Fragen, die Schülerinnen und Schüler danach beschäftigen – weiter zur Schule, in einen der vielen Bildungsgänge der Berufskollegs? – oder doch in einen Ausbildungsberuf in dualer Ausbildung starten oder ein (duales) Studium beginnen? – Vielleicht doch erst einmal ein Freiwilligenjahr oder ins Ausland?

Da Entscheidungen für den passenden Anschluss nach dem Abschluss nicht leicht sind, hält die Kommunale Koordinierungsstelle des Hochsauerlandkreises mit dem digitalen Bildungswegenavigator (BIWENAV) ein neues Angebot vor:  

Unter www.biwenav-hsk.de finden sich gebündelt Antworten zur Beruflichen Orientierung für Jugendliche und junge Erwachsene.

Ausgehend vom aktuellen Schulabschluss können die Schülerinnen und Schüler direkt die Bildungswege erkennen und auswählen, die ihnen mit ihrem Abschluss im Hochsauerlandkreis als nächsten Schritt offenstehen. Nach Interessen sortiert, navigiert der BIWENAV zu konkreten Ausbildungszielen. Besonders hilfreich ist der BIWENAV mit seiner Navigierung auch, wenn Schülerinnen und Schüler noch nicht wissen, welchen Bildungsweg sie einschlagen möchten („Beratung“, „Entscheidungshilfen“, „Berufliche Inspirationen“).

Der BIWENAV bietet auch Videos, die erklären und damit die Entscheidung unterstützen. „Wie finanziere ich mein Studium?“ – „Duale oder schulische Ausbildung?“ „Auslandsaufenthalt – was muss ich wissen?“ lauten hier die Themen.

Und der BIWENAV kann noch mehr: Mit seinen kompakten Features, einer „Plus-Funktion“ und Infokästen erläutert er kompakt die Fachbegriffe des Bildungssystems.

Und was die duale Ausbildung angeht, so zeigt der BIWENAV deren große Stärke auf – die vielen Karrieremöglichkeiten, die es in der dualen Ausbildung gibt, beispielsweise mit dem Erwerb höherer Schulabschlüsse, BerufsAbitur oder Meistertitel. Der BIWENEAV kann gleichermaßen am PC, Tablet und Smartphone genutzt werden.

Rückfragen an: Kommunale Koordinierungsstelle Hochsauerlandkreis, Philipp Kunle, Tel: 02931/94-4127, kaoa(at)hochsauerlandkreis.de

Hintergrund: Der Bildungswegenavigator ist ein langjährig erprobtes und prämiertes Projekt der Stadt Düsseldorf. Aufgrund der vielen positiven Erfahrungen von Schulen, Berufsberatung und Schülerinnen und Schülern hat die Kommunale Koordinierung im Hochsauerlandkreis kurzerhand dieses Erfolgs-Online-Tool auch für die Jugendlichen unserer Region übernommen, um mehr Transparenz in die Bildungswege im Hochsauerlandkreis zu bringen. Dazu Schulamtsdirektor Jochen Müller: „Der BIWENAV-HSK ist das Ergebnis einer interdisziplinären Zusammenarbeit, bei der eine breit angelegte, großartige Vernetzung im Bereich der Beruflichen Orientierung gelungen ist.“