Umleitung: Neuengamme, Monty Python, AfD, SPD, Eine Anhörung nach § 25 Abs. 1 AsylG, Islam in der Krise und verdammt viel mehr.

Der sterbende Häftling von Françoise Salmon (foto: zoom)

Anmerkung zum Bild oben: „Das Internationale Mahnmal ist das zentrale Denkmal der KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Auf Druck vor allem der französischen KZ-Überlebenden unter dem Präsidenten der Amicale Internationale KZ Neuengamme Jean Dolidier war bereits 1953 die Aufstellung einer ersten Gedenksäule auf dem Gelände der ehemaligen Lagergärtnerei erfolgt. Von dieser Gedenkstelle sind heute nur noch Reste vorhanden. 1965 wurde das Internationale Mahnmal im hinteren Teil der ehemaligen Lagergärtnerei geschaffen. Es besteht aus einer Stele mit der Inschrift: Euer Leiden, euer Kampf und euer Tod sollen nicht vergebens sein, davor befindet sich die überlebensgroßen Skulptur Der sterbende Häftling der französischen Bildhauerin und Holocaust-Überlebenden Françoise Salmon (geb. 1920). Sie wurde von der Organisation Amicale Internationale de Neuengamme gestiftet. Abgeschlossen wird die Gedenkanlage mit einer rechtwinklig umlaufenden Ehrenmauer, an der die Namen von 67 Außenlagern genannt wird sowie Steinplatten mit den Namen der Herkunftsländer der Häftlinge“ … wikipedia

John Cleese: The comedy legend on Monty Python’s legacy, political correctness, and the funniest joke he ever told … vulture

AfD: Eine hysterische Bewegung. Wer als Demokrat mit den Provokationen der AfD umgehen will, darf die Partei nicht nur kritisch beschweigen. Es kommt jedoch auf die Qualität der Empörung an … zeitonline

Die AfD und die Pressefreiheit: Hausverbot für Tagesspiegel bei Auftritt von Petry und Lengsfeld … tagesspiegel

AfD: Radikalisierungsschraube weit aufgedreht … bnr

NS-Rechtsgeschichte: Den „Palandt“ umbe­nennen? … LTO

Islam in der Krise: in der SPIEGEL-Bestsellerliste und erste Online-Rezensionen von Humanisten, Muslimen und Christen … scilogs

Die Anhörung. Ein Tag im Niemannsweg 220: „Anhörung nach § 25 Abs. 1 AsylG: Die Person muss selbst die Tatsachen vortragen, die ihre Furcht vor Verfolgung oder die Gefahr eines ihr drohenden ernsthaften Schadens begründen, und die erforderlichen Angaben machen. Zu den erforderlichen Angaben gehören auch solche über Wohnsitze, Reisewege, Aufenthalte in anderen Staaten und darüber, ob bereits in anderen Staaten oder im Bundesgebiet ein Asylverfahren eingeleitet wurde oder durchgeführt wird beziehungsweise wurde …“ harbuch

Schulz: Ein Träumer will ins Kanzleramt. Die SPD macht Wahlkampf mit Hirngespinsten … postvonhorn

Radweg kommt nicht: Die Initiative „Elbstrand retten!“ gewinnt den Bürgerentscheid haushoch. Bezirk Altona gibt Radweg-Plan auf … taz

Unruhe bei Axel Springer: Stellenabbau bei Print droht und Harald Wahls ist vor dem Absprung … meedia

Public History im universitären Lehrplan: Public History wird zunehmend an Universitäten sichtbar. Bisweilen hat sie ihren starken VerfechterInnen innerhalb der Dozentenschaft oder aber ist Antwort auf Forderungen der Universitätsleitung nach einer Aufwertung der historischen Studiengänge und besseren Vorbereitung ihrer AbsolventInnen auf einen unsicheren Arbeitsmarkt … publicHistory

Hagen: Neues vom Grünen Märchenonkel … doppelwacholder

Hochsauerlandkreis und Kita-Card: Wie langsam darf eine Verwaltung arbeiten? … sbl

Popmusikgeschichte I: Sparks – kein Bandporträt. This Town Ain’t Big Enough For Both Of Us … endoplast

Popmusikgeschichte II: Testbild. Diamonds And Rust. Der Song kam 1975 raus. Ich habe ihn damals missachtet, kann sein weil der Hamilton-Weichzeichner-Touch des Covers mich angenervt hat oder zuviel Symphonieorchester-Pomp dabei war … harbuch

Mediengeschichte: Kaum zu glauben aber StudiVZ meldet Insolvenz an … rebrob

Festival als Fetisch: Versuch über das Scheitern regionaler Literaturpolitik am Beispiel der Kölner lit.RUHR … revierpassagen

NRW: Drei Millionen Menschen von relativer Einkommensarmut betroffen

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2016 hatten 2,96 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen ein Einkommen, das unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle lag. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren damit 16,7 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung von relativer Einkommensarmut betroffen.

Die höchste Armutsgefährdungsquote hatten mit 42,5 Prozent Alleinerziehende mit ihren Kindern. Dem niedrigsten Armutsrisiko unterlagen Personen aus Paarhaushalten ohne Kinder. Diese waren zu 8,9 Prozent von relativer Einkommensarmut betroffen.

Die Ergebnisse basieren auf Berechnungen, die der Landesbetrieb IT.NRW im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik” durchgeführt hat.

Nach der Definition der Europäischen Union gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn ihr weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (gemessen am Median) der Bevölkerung (hier: dem mittleren Einkommen in NRW) zur Verfügung steht.

Laut den Ergebnissen des Mikrozensus lag die Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte in NRW 2016 bei monatlich 946 Euro und für einen Paarhaushalt mit zwei Kindern bei monatlich 1 987 Euro.

Ergänzende Daten zur relativen Einkommensarmut in den Bundesländern und dem gesamten Bundesgebiet sowie zusätzliche Sozialindikatoren stehen im Internet unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Durch die Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der vorliegenden Ergebnisse mit denen der Vorjahre eingeschränkt.

Josefsheim Bigge: Diskussionsrunde zum Bundesteilhabegesetz mit Gabriele Lösekrug-Möller

SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Gabriele Lösekrug-Möller, Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales. (foto: spd)

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde eines der großen sozialpolitischen Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode verabschiedet.

(Disclaimer: Pressemitteilung der SPD)

Mit der Reform werde die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt. Damit seien entscheidende Verbesserungen für die heute knapp 700 000 Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, verbunden.

Daher lädt der heimische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Energie, Dirk Wiese, zu einer Diskussionsrunde zum aktuellen Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetzes in das Josefsheim in Bigge ein. Die Veranstaltung findet am 9. August 2017 um 13.30 im Josefsheim (Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg-Bigge) statt.

„Mir ist es wichtig, dass wir das Bundesteilhabegesetz auch nach Inkrafttreten nicht aus den Augen verlieren und stetig an einer Weiterentwicklung unter Einfluss vieler Akteure arbeiten,“ so der Abgeordnete Dirk Wiese.

Dazu wird die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, zu Gast sein. Sie leitete die Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ und nahm auch an den parlamentarischen Beratungen teil. Der gesamte Beteiligungsprozess der AG ist im Internet unter www.gemeinsam-einfach-machen.de veröffentlicht.

Gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Josefsheim GmbH, Herrn Winfried Cruse, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Förder- und Freundesvereins Josefsheim-Bigge, Walter Hoffmann sowie der Vorsitzenden des Beirates, Frau Petresis und des Werkstattrates, Frau Haase, werden Gabriele Lösekrug-Möller und Dirk Wiese auf dem Podium diskutieren. Im Anschluss an die Podiumsdiskussion können sich alle Interessierten ins Gespräch einmischen und Fragen stellen.

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Aus organisatorischen Gründen bittet Dirk Wiese um eine Anmeldung unter 0291-99 67 13 oder via Mail an dirk.wiese.wk@bundestag.de.

„G20-Krawalle“ im Schanzenviertel. Wer war’s? Bürgerliche Randalierer?

Donnerstag im Schanzenviertel. Löcher in den Biomarktfenstern. Wer war’s? Der „Schwarze Block“? Linksradikale? Autonome? Chaoten? Oder gar die bürgerlichen Kids aus den Elbvororten? (foto: zoom)

„G20-Krawalle Bürgerliche Randalierer“, titelte vorgestern die Hamburger Morgenpost (MoPo).

Im Zusammenhang mit den G20-Krawallen säßen derzeit 34 mutmaßliche Täter in U-Haft, berichtet die Boulevardzeitung. Die meisten stammten aus gutbürgerlichen Kreisen.

Eine Auswertung der Justizbehörde zeige:

„Neben einer Gruppe desintegrierter, unpolitischer junger Menschen stammt ein Großteil aus der Mitte der Gesellschaft und verfügt über überdurchschnittliche Bildungsabschlüsse.“

Nach einigen Gesprächen, die ich selbst in der letzten Woche in Hamburg geführt habe, scheint mir diese Einschätzung plausibel. Viele Jugendliche bzw. junge Erwachsene waren am Tag der Krawalle in die Schanze geströmt, „weil da immer was los ist“. Sie wollten dabei sein.

„Ich hatte das Gefühl, dass dort etwas passieren wird, was ich in meinem Leben nicht noch einmal erleben werde, irgendwie historisch.“

Eine Mischung aus Event und Mitmach-Politshow?

Ich bin gespannt, was die weiteren Untersuchungen der Ereignisse rund um den G20-Gipfel noch ergeben werden. Je näher man sich mit dem „Schwarzen Block“ beschäftigt, desto mehr löst er sich auf.

Hochsauerlandkreis: Reicht das Angebot an bezahlbaren Wohnungen für Grundsicherungsempfänger?

Der Hochsauerlandkreis hat eine Richtlinie darüber erlassen, welche Mieten höchstens für Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung anerkannt werden.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Diese Werte sind so niedrig, dass die Betroffenen oft keine bezahlbare Wohnung finden können.

Anderen Hilfeempfängern wird das Beziehen einer freien Wohnung verweigert, obwohl die Miethöhe passt, weil diese Wohnung angeblich zu groß ist.

Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste, schrieb daher am 11.07.2017 Landrat Dr. Karl Schneider an und stellte ihm diese drei Fragen:

• Welche Überlegungen, Planungen und aktuelle Maßnahmen gibt es Ihrerseits, damit Grundsicherungsempfänger künftig leichter eine geeignete Wohnung finden und bezahlen können?

• Warum ist für Sachbearbeiter in Sozialämtern im HSK die Wohnungsgröße ein Kriterium zur Verweigerung der Kostenübernahme für eine freie Wohnung, auch wenn die Mietkosten im Rahmen der Grenzen der o.g. Richtlinie für die Angemessenheit liegen?

• Welche weiteren Kriterien – außer der Miethöhe – werden von Sachbearbeitern in Sozialämtern im HSK angewandt, um die Übernahme der Kosten für die Unterkunft zu verweigern, und warum?

Buchbesprechung
Konrad, oder: Bei Anruf Schock – ein Jugendroman von Helga Lezius

„Konrad, oder: Bei Anruf Schock“ ist ein Buch, das vor allem zwischen 10 und 12 Jahren Freude macht. (Buchcover)
„Konrad, oder: Bei Anruf Schock“ ist ein Buch, das vor allem zwischen 10 und 12 Jahren Freude macht. (Buchcover)

Konrads Zukunft sieht positiv aus. Mirays Freundin wird das nächste Schuljahr in den USA verbringen, so dass er sich auf mehr Zeit mit ihr freuen kann. Und er wird richtig tanzen lernen.

(Eine Buchbesprechung unseres Autors Detlef Träbert)

Aber sein bester Freund Lenni zieht mit seiner Mutter und ihrer Chefin Ina sowie Willi nach Berlin – er wird sie alle sehr vermissen. So endet der dritte Konrad-Band von Helga Lezius – fröhlich entspannt und gleichzeitig spannend, weil in der Zukunft alles möglich ist. Doch vor diesem Ende ist die Geschichte noch viel spannender!

Konrad und der gehbehinderte Lenni bekommen den Auftrag, sich ein bisschen um die alte Frau Krämer zu kümmern, die in der Nachbarschaft von Inas Frisiersalon wohnt. Weil sie umgeknickt ist und nun einen Gips ums Bein trägt, braucht sie jemanden, der für sie einkaufen geht. Die beiden Jungs freunden sich rasch mit der alten Dame an, die allein lebt und sich von ihnen Granny nennen lässt.

Während Konrad und Lenni unterwegs sind, erhält Granny einen Anruf von einem Mann. Er nennt sich Fred, so wie ein Freund ihres Enkels Matthew, der in den USA lebt, sich aber schon viele Jahre lang nicht mehr gemeldet hat. Matthew habe sie besuchen wollen, sei jedoch in New York schwer verunglückt. Nun liege er im Krankenhaus und brauche Geld für die Behandlung, denn er habe alles für die Überfahrt ausgegeben. Eine sehr unwahrscheinliche Geschichte – das merkt Granny selbst, als sie sie Konrad und Lenni erzählt. Nun soll in einer halben Stunde ein Mann kommen,der morgen nach New York fliegt, um 1.000 Euro abzuholen. Granny hat jedoch in ihrem Geheimversteck, einer Spardose in Form einer Konservenbüchse, gerade mal 400 Euro. Konrad überzeugt sie, den Abholer auf etwas später zu vertrösten, während er sich verstecken und den Mann fotografieren will. Das klappt leider nicht, aber am nächsten Tag kommt der Mann wieder, gerade als Konrad auf der Toilette sitzt. Lenni lässt ihn herein, verlässt aber anschließend die Wohnung und schließt von außen ab. Konrad ruft vom Bad aus mit seinem Handy die Polizei, die rasch kommt und den Betrüger festnimmt. Die 400 Euro aus dem Geheimversteck schenkt die dankbare Granny den beiden Jungs.

Eine abenteuerliche Geschichte ist das, die beim Lesen fesselt und einen vor Spannung kaum loslässt. Natürlich besteht sie auch nicht nur aus dem hier geschilderten Erzählkern, sondern enthält Zutaten, die Kinder und Jugendliche kennen: eine Bande, die vor allem Lenni immer wieder nachstellt; ein ausgesprochen strenger Mathelehrer; eine Notfall-Sirene, um sich in einer bedrohlichen Situation helfen zu können. All das mischt die Autorin geschickt zusammen, so dass man sich leicht in Konrads und Lennis Situation hineinversetzen kann.

„Konrad, oder: Bei Anruf Schock“ ist ein Buch, das vor allem zwischen 10 und 12 Jahren Freude macht. Der Verlag gibt es in mehreren Versionen heraus. Neben dem Taschenbuch gibt es eine Ausgabe im Großdruck sowie das Mini-Buch und zwei eBook-Formate..

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*) Helga Lezius: KONRAD oder Bei Anruf Schock, Hohen Neuendorf bei Berlin (AAVAA Verlag) 2017, 143 S., € 11,95 (Jugendroman)

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Helga Lezius: „Auf die Geschichte des dritten Bandes kam ich durch wiederholte Zeitungsberichte über den Enkeltrick. Ich stellte mir vor, dass die Kooperation von jung und alt da sehr helfen könnte.“ (foto: traebert)

Interview mit der Autorin (D.T. = Detlef Träbert; H.L. = Helga Lezius):

D.T.: Frau Lezius, kennen Sie Konrad persönlich? Oder Lenni?

H.L.: (Lacht) Naja, auf Konrad kam ich durch einen Zeitungsbericht über einen Unfall mit einem Schulbus, wo ein Junge tatsächlich beherzt eingegriffen hatte und dann von der Polizei öffentlich für seinen Mut gelobt wurde. Der Junge sah so aus, als würde das Lob der Polizei viel für ihn bedeuten. Und Kinder wie Lenni lernte ich kennen, als ich nach der zweiten Lehramtsprüfung zunächst in der Schule für Körperbehinderte unterrichtete. Damals fiel mir auf, dass die meisten der dortigen Kinder eigentlich immer fröhlich waren und so herzlich lachen konnten, wie eben Lenni. Auch heute erlebe ich, wie die Gehandicapten in dem integrativen Sambaorchester meiner Tochter immer gute Laune mitbringen. Das berührt mich sehr.

D.T.: Was hat sie eigentlich dazu gebracht, Kinderkrimis zu schreiben?

H.L.: Brrrr – keine Ahnung. Ich habe immer gerne geschrieben und bin deshalb nach der Pensionierung bei den Zeitschreibern gelandet, einem Nürnberger Projekt, bei dem interessierte Leute biografische oder auch zeitgeschichtliche Texte verfassen und zum Beispiel vor Schulklassen oder Seniorengruppen lesen. Jetzt hatte ich einfach mehr Zeit zum Schreiben und das genieße ich sehr. Und als mir dann Konrad „begegnete“, entstand die erste längere Geschichte.

D.T.: Sie lesen gerne aus Ihren Konrad-Büchern vor Schulkindern. Wie reagieren die auf seine Abenteuer? Und was möchten Sie ihnen dabei vermitteln?

H.L.: Vermitteln möchte ich einfach die Freude am Lesen und an Büchern. Schon als Lehrerin war es mir ein zentrales Anliegen, dass die Kinder gerne lesen und gerne Geschichten schreiben. So habe ich nach den Lesungen ab und zu einen der Kurztexte aus „Kurz und bündig – Die schnellsten Geschichten der Welt“ vorgelesen und sie damit unmittelbar angeregt, selber zu schreiben.
Inhaltlich war im ersten Buch Mobbing das Thema, das nach wie vor ein großes Thema in und um Schulen ist, wie mir ein Heilpädagoge gerade wieder bestätigte. Im zweiten Buch ging es dann um Inklusion. Bei den Körperbehinderten habe ich nämlich Kinder kennen lernen dürfen, die heute noch darunter leiden, dass sie nicht viel mehr lernen durften, als die Sonderschule ihnen anbot.
Auf die Geschichte des dritten Bandes kam ich durch wiederholte Zeitungsberichte über den Enkeltrick. Ich stellte mir vor, dass die Kooperation von jung und alt da sehr helfen könnte.

D.T.: Konrads Freunde werden nach Berlin ziehen und er selbst kommt im nächsten Sommer schon ins siebte Schuljahr. Haben Konrad-Krimis da noch eine Perspektive?

H.L.: Oh, Ich hätte schon Ideen. Sehr gerne würde ich das Tanzen in den Mittelpunkt stellen. Viele Jungen haben Interesse daran, aber gleichzeitig wird es in der klassischen Form von männlichen Jugendlichen abgelehnt. Mal schauen, wann mich die Konrad-Muse ein nächstes Mal küsst.

D.T.: Möchten Sie nicht auch mal ein Buch für Erwachsene verfassen? Ihre Artikel für die Zeitschrift „Humane Schule“ haben doch auch einen literarischen Anspruch.

H.L.: Hm, da müsste mir mal ein erwachsener Konrad oder Lenni begegnen. Bisher habe ich da noch keine Idee für erwachsene Leser. Auch bin ich ja immer noch bei den Zeitschreibern. Und mein großes Thema ist und bleibt die Schule, die humane Schule. Sie nimmt einen großen Raum ein in meinen Leben, früher als Lehrerin, heute als Autorin.

D.T.: Frau Lezius, herzlichen Dank für das Gespräch!

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Konrad I und II sind nicht mehr im Buchhandel erhältlich, können aber über die Autorin bezogen werden: lezius-ahs@web.de

Die im Dunkeln sieht man nicht: Jede(r) Achte in NRW war 2014 von materiellen Entbehrungen betroffen

Die im Dunkeln sieht man nicht[1], und dabei sind es doch sehr viele. (grafik: it.nrw)
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2014 waren 12,2 Prozent der nordrhein-westfälischen Personen in Privathaushalten von materiellen Entbehrungen betroffen. Wie der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, war damit jede achte Person aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln in ihren Lebensbedingungen eingeschränkt.

Die Betroffenen waren z. B. nicht in der Lage, ihre Mieten, Hypotheken oder Versorgungsleistungen zu bezahlen, ihre Wohnungen angemessen zu beheizen oder eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren. Materielle Entbehrungen bestehen nach EU-Definition dann, wenn nach Selbsteinschätzung der Haushalte drei von insgesamt neun Mangelsituationen vorliegen.

Am häufigsten fehlten finanzielle Reserven, um unerwartet anfallende Ausgaben zu bestreiten; dies traf auf gut ein Drittel der Personen zu (34,4 Prozent). Gut ein Fünftel der Personen (21,8 Prozent) konnte es sich finanziell nicht leisten, eine Woche pro Jahr Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen.

Diese und weitere interessante Ergebnisse zur Verbreitung von Mangelsituationen in der Bevölkerung haben die Statistiker jetzt in der Reihe Statistik kompakt unter dem Titel „Wer muss worauf verzichten? Verbreitung materieller Entbehrungen in Nordrhein-Westfalen 2014” veröffentlicht. Die Ergebnisse basieren auf der jährlich EU-weit durchgeführten Haushaltserhebung EU-SILC über Einkommen und Lebensbedingungen.

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[1] „Denn die einen sind im Dunkeln
Und die andern sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte
Die im Dunkeln sieht man nicht.“

Bertolt Brecht, Dreigroschenoper

Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Moritat_von_Mackie_Messer

SPD im Rentenwahlkampf? Ursula Engelen-Kefer und eine Pressemeldung von Dirk Wiese

Ich gebe zu, dass ich einigermaßen verstört bin. Heute Morgen habe ich in der taz den ausgezeichneten Artikel von Ursula-Engelen Käfer (SPD) zur Altersvorsorge gelesen und wenig später flatterte mir eine Pressemitteilung unseres heimischen SPD Bundestagsabgeordneten in den Briefkasten.

Der Reihe nach.

Engelen-Kefer zeigt die Fehler ihrer eigenen Partei in den „Schröder-Jahren“ auf: „Wie inzwischen selbst amtliche Berichte feststellen, ist die Riester-Reform gescheitert“, schreibt die Volkswirtschaftlerin. Die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung überschreite die der kapitalgedeckten Systeme deutlich.

Es sei notwendig den freien Fall des Rentenniveaus seit der Riester-Reform 2001 anzuhalten. Dies sei durchaus möglich, so Engelen-Kefer: „In Österreich sind die durchschnittlichen Rentenleistungen für Männer und Frauen im Schnitt um mehr als 40 Prozent höher als in der Bundesrepublik, werden für 14 Monate gezahlt, und es gilt nach wie vor die Rente mit 65. Finanziert wird dies durch einen Beitrag von 22,8 Prozent mit einem höheren Anteil der Arbeitgeber sowie einem erheblichen Steuerzuschuss. Zudem sind alle Erwerbstätigen in die solidarische Rentenversicherung einbezogen, was auch in Deutschland längst überfällig ist.“

Der auf dem SPD-Programmparteitag gefeierte Redner Gerhard Schröder habe hingegen das solidarische Rentensystem umgebaut, um die Arbeitgeber zu entlasten.

Die Pressemeldung von Dirk Wiese lautet: „Weiterarbeiten nach Rentenbeginn: Bundesregierung präsentiert neue Broschüre“, und ist offensichtlich ein Ratgeber für Rentner, die nach dem Renteneintritt noch weiterarbeiten wollen/müssen.

In der PM liest sich das so [Hervorhebung von mir]:

Viele Menschen möchten am Ende eines langen Berufslebens noch keinen endgültigen Schlussstrich ziehen und ihre Arbeit völlig liegen lassen. Das zeigt sich auch daran, dass etwa 900.000 Menschen in Deutschland im Rentenalter einem Minijob nachgehen – rund 200.000 Menschen im Rentenalter waren sogar sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Die Wahl zwischen einem Weiterarbeiten ohne Renteneintritt und einem Weiterarbeiten mit Renteneintritt muss von alldenjenigen getroffen werden, die über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten wollen. Dabei kann das neue Flexirentengesetz eine Hilfe darstellen, weil es eine flexiblere Planung ermöglicht. Beide Varianten können die Rente spürbar steigern, sollten aber auch rechtzeitig mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Wer vor dieser Entscheidung steht, kann auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de individuelle Beratung erhalten.

„Die SPD hat sich dafür eingesetzt, dass Prävention und Rehabilitation durch das neue Flexirentengesetz ausgebaut werden. Ziel ist es, dass mehr Menschen bis ins Rentenalter gesund arbeiten können. Gleichzeitig ist es gelungen, bürokratische Hürden etwa bei der Staffelung der Teilrente abzubauen und damit die Gestaltung der Arbeit im Alter für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinfachen“, erläutert der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Dirk Wiese die Position der SPD-Bundestagsfraktion.

Von der Bundesregierung wird zu diesem Thema unter anderem der Ratgeber „Länger arbeiten“ angeboten. Die Broschüre kann kostenlos beim Büro des heimischen Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: 030/227 74 078, Fax: 030/227 76 080, E-Mail: dirk.wiese@bundestag.de bestellt werden.

Ich muss ehrlich gestehen, dass mir die PM von Dirk Wiese wie ein zynischer Kommentar zum eigenen Handeln vorgekommen ist. Die Lesart wäre: Die Schröder-SPD zerstört das gesetzliche Rentensystem und bietet dem jetzt „kranken Patienten“ RentnerIn die Medizin an:

Hallo, hallo, wir haben eine Broschüre (Medizin) für alle Rentner, die auch nach der Rente noch arbeiten müssen/wollen. Wir haben zwar eure Rente kaputt gemacht, aber dafür bekommt ihr jetzt eine Broschüre.

Es ist Wahlkampfzeit. Ich habe den Schulzzug schon lange nicht mehr gesehen. Ich vermute, er steht vor dem Willy-Brandt-Haus und wird mit Broschüren beladen.

Meine Sorge ist, dass die SPD mit dieser Art von Öffentlichkeitsarbeit bei den Bundestagswahlen implodiert. Neoliberale Politik können CDU und FDP auch ohne SPD umsetzen – ohne Broschüre.

Betrieb von Unterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose in Olsberg: 10,55 Euro je Quadratmeter

Zu Hoch und zu kurzfristig. Die Sauerländer Bürgerliste kritisiert die „Nutzungsentschädigungen“ für Flüchtlinge.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Gibt es im Hochsauerlandkreis Wohnungen, für die 10,55 Euro je Quadratmeter gezahlt werden müssen?

Ja, es gibt sie, und zwar fällt diese “Nutzungsgebühr” ausgerechnet für die Wohnungen an, die die Stadt Olsberg für Flüchtlinge angemietet hat.

Am 30.03.2017 hat der Rat der Stadt Olsberg einstimmig (!) die neue “Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Olsberg über die Einrichtung und den Betrieb von Unterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose” beschlossen. Im Protokoll dieser Ratssitzung ist keine einzige kritische Nachfrage vermerkt, ob diese Satzung überhaupt praktikabel ist oder nicht dazu führt, Flüchtlinge in den Ruin zu treiben.

Mitte Juni machte sich die Olsberger Stadtverwaltung an die Umsetzung. Sie verschickte an die Bewohner einen “Bescheid über Nutzungsentschädigungen”, erstmals zahlbar am 03.07.2017!

Für einen Flüchtling, der ein einzelnes Zimmer bewohnt, ergibt sich daraus bei 30qm angerechneter Fläche – einschließlich anteiliger Gemeinschaftsflächen! – eine Zahlungspflicht von 316,50 Euro je Monat.

Einen solchen Bescheid bekamen auch Flüchtlinge, die mittlerweile einen subsidiären Schutzstatus haben und nicht mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sondern nach dem Sozialgesetzbuch II.

Vorsorglich wurde den Empfängern der Bescheide in wunderschönem Behördendeutsch auch mitgeteilt: “Durch das Erheben des Widerspruchs wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Zahlungspflicht nicht aufgehoben”!

Die Empfänger der Gebührenbescheide fielen verständlicherweise “aus allen Wolken”. Wie sollen sie diese horrenden Kosten für ihren Wohnraum aus ihren Einnahmen nach dem SGB II bezahlen? Wie sollen sie ersatzweise innerhalb von 2 Wochen eine andere Bleibe finden, die für sie bezahlbar ist?

Bei der Stadt Olsberg scheint so große Finanznot zu herrschen, dass man jetzt auf diese Weise Geld von Flüchtlingen eintreiben will. Sowohl bei der Erstellung der Satzung als auch bei der Umsetzung hätte man im Olsberger Rathaus etwas mehr nachdenken können.

Wie teuer dürfen Wohnungen für Grundsicherungsempfänger im HSK sein?

Am 14.06.2017 tagte der Gesundheits- und Sozialausschuss (GSA) des Hochsauerlandkreises im frisch eingeweihten Zentrum für Feuerschutz und Rettungswesen in Meschede-Enste.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Offene Fragen
Gleich zu Sitzungsbeginn stellte Herr Matthias Klupp von „Analyse & Konzepte“ das sogenannte „Schlüssige Konzept zur Bestimmung angemessener Unterhaltskosten im SGB II und SGB XII“ vor. Im Anschluss an den Vortrag hatten die Ausschuss-Mitglieder Gelegenheit Fragen zu stellen, die nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht alle umfassend beantwortet worden sind. Auch manche Sachverhalte wurden aus ihrer Sicht nicht ganz deutlich. Zudem ergeben sich aus Sicht der SBL/FW auch weitere Fragen.

Alles rechtens?
Bekanntlich hatte das Sozialgericht Dortmund im Februar 2016 das Unterkunftskosten-Konzept, das im Auftrag der Kreisverwaltung von der Hamburger Firma „Analyse & Konzepte“ erstellt worden war, für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine 80jährige schwerbehinderte Rentnerin aus Brilon. Das Urteil ist allerdings noch nichts rechtskräftig. Denn der von der Kreisverwaltung beauftragte Rechtsanwalt aus Delmenhorst (!) hat Berufung beim Landessozialgericht eingelegt.

Schlüssigkeit der Methodik
Insofern ist es sehr interessant, nach welcher Methodik „Analyse & Konzepte“ das aktuelle „Schlüssige Konzept“ für die gewährten Unterkunftskosten von Bezieherinnen und Beziehern von SGB II- und SBG XII-Leistungen ermittelt hat. Es war dieselbe Firma tätig wie für das bisherige Konzept. Gegenüber den vor 3 Jahren festgestellten Mieten ermittelte sie eine Erhöhung von durchschnittlich nur 1% – für 3 Jahre!

SBL/FW stellt Fragen
SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos bat daher den Landrat mit Schreiben vom 14.06.2017 folgende Fragen zum KdU-Konzept des HSK zu beantworten:

  1. Ist es zutreffend, dass laut Rechtsprechung des BSG in die Plausibilitätsprüfung zur Ermittlung des Mietspiegels mindestens 10% aller Mietwohnungen einfließen müssen?
    (Soweit wir uns erinnern, gab Herr Klupp die Zahl der in der Auswertung berücksichtigen Mietwohnungen mit 4.627 an und die Zahl aller Mietwohnungen im HSK mit ca. 53.000? Falls diese Angaben richtig sind, dann liegt die Zahl der berücksichtigen Mietwohnungen offenbar unter 10%?)
  2. Wie genau sind die Kriterien „einfachster Standard“ und „einfacher Standard“ definiert? Wie stellt der HSK sicher, dass SGB II- und SBG XII-Bezieher nicht auf Wohnungen mit „einfachstem Standard“ zurückgreifen müssen?
  3. Wie handhabt „Analyse & Konzepte“ bei der Auswertung von Wohnungsinseraten, dass annoncierte Wohnungsangebote nicht mehrfach gezählt werden? Wie geht „Analyse & Konzepte“ vor, um ganz sicher zu stellen, dass jede Wohnung nur einmal berücksichtigt wird?
  4. Das Sozialgericht Dortmund hat das „Schlüssige Konzept“ für rechtswidrig erklärt, weil außer SGB II- und SGB XII-Bezieher/innen, Geringverdiener/innen und Asylbewerber/innen auch zahlungskräftigere Mieter gezielt nach sehr billigen Wohnungen suchen. Hat „Analyse & Konzepte“ dieses Urteil bei der Nachfrageanalyse berücksichtigt? Wenn ja, mit Hilfe welcher Methodik?
  5. Hat „Analyse & Konzepte“ bei der Ermittlung der Mietpreisentwicklung im HSK die allgemeine Mietpreisentwicklung 2014 – 2017 und den Verbraucherpreisindex berücksichtigt? (Der Verbraucherpreisindex für die Wohnungsmiete in Deutschland hat sich in der Zeit von April 2014 bis April 2017 um 4,1% erhöht!)
  6. Bei der Festlegung der Wohnungsmarkttypen II und III im HSK fehlt die räumliche Verbundenheit! Die Stadt Brilon wurde in einen “Wohnungsmarkttyp” mit insgesamt 7, räumlich teilweise weit auseinander liegenden Kommunen zusammengefasst. Im Konzept für den Nachbarkreis Unna (aktueller Stand: Sept 2016) erfolgte dagegen durch „Analyse & Konzepte“ keine Clusterung, sondern es wurden für alle 10 Kommunen eigene Mietwerte ermittelt. 4 der 10 Kommunen sind kleiner als die Stadt Brilon (z.B. Holzwickede 17.000 Einwohner, Bönen 18.000 Einwohner, Fröndenberg 21.000 Einwohner). Nach diesen Kriterien hätte man im HSK 9 Mietkategorien bilden und nur Bestwig und Eslohe sowie Winterberg, Hallenberg und Medebach zusammenfassen können. Warum erfolgte dies nicht? Und warum wurden trotz der Vorgabe „räumliche Verbundenheit“ z.B. Eslohe, Hallenberg und Marsberg im selben Wohnungsmarkttyp zusammengefasst?
  7. Die von der ausführenden Firma angewandte “Clusterung” ist sehr umstritten und wird in zahlreichen Entscheidungen von Sozialgerichten abgelehnt. Selbst wenn man sie als wissenschaftlich tragfähige Methode akzeptieren würde, hätte man die Aktualität der Parameter überprüfen müssen. Denn seit dem ersten Konzept der ausführenden Firma haben sich die Mietenstufen von 5 der 12 Kommunen im HSK geändert, und die Einwohnerzahlentwicklung der Jahre 2007 – 2011 ist auch nicht mehr anwendbar. Warum erfolgte keine Aktualisierung dieser Cluster-Auswertung?
  8. Gibt es zwischenzeitlich eine Entscheidung des LSG zum KdU-Konzept des HSK?