Neuenrade. Notwehr oder Mord? Falsche Frage – Richtige Frage: Wer wen?

NotwehrWordle2016042929. April 2016. In der Nacht zum Dienstag, den 26.4., ist im sauerländischen Neuenrade ein Einbrecher auf frischer Tat vom Hausbesitzer ertappt und erschossen worden. Der Westdeutschen Allgemeinen (WAZ) und den anderen Zeitungen der Funke-Mediengruppe ist zu entnehmen, dass „die jetzt vorliegenden Obduktionsergebnisse die Darstellung des Hausherrn zu bestätigen (scheinen)“.

(Ein Gastbeitrag von Dr. Werner Jurga)

Denn, so das Online-Portal „der Westen“ und die Printausgaben am 28.4., „es war kein aufgesetzter Schuss“, wie der zuständige Hagener Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli mitteilte.  Es ist also als erwiesen zu betrachten, dass der 63-jährige Rentner dem 18-jährigen Albaner nicht die Pistole direkt an den Kopf gehalten, sondern ihn aus einer gewissen, wenngleich geringen, Entfernung abgeknallt hat. Damit ist nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden offenbar die Voraussetzung erfüllt, eine Situation gebotener Notwehr zum Zwecke der Selbstverteidigung zu unterstellen.

„Die Ermittler haben bisher keine Zweifel an der Notwehr-Version des 63-Jährigen“ heißt es im von Joachim Kappa signierten WAZ-Artikel. Das Konkurrenzblatt „Westfälischer Anzeiger“ zitiert Pauli mit der Aussage, die Schussdistanz und der Einschuss ließen darauf schließen, dass der Mann aus Notwehr geschossen hatte. Und wörtlich aus einer Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis: „Das Obduktionsergebnis deckt sich mit der geschilderten Notwehrsituation.“ Pressedezernent Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli sozusagen als ideeller Nachfolger von Inspector Columbo: „die Schussdistanz und der Einschuss“. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis! Sollten Sie gegenwärtig den Wunsch hegen, ihren Ehepartner oder Lebensgefährten, ihren Nebenbuhler oder sonst irgendjemanden, der nach ihrem Eigentum trachtet, ins Jenseits zu befördern, kann ich nur dringend davon abraten, die Sichtweise der Staatsanwaltschaft Hamm ihren Mordplänen zugrunde zu legen.

Normalerweise kommen Sie nämlich nicht damit durch, wenn Sie anführen, dass Sie die Knarre schließlich nicht direkt an den Kopf gehalten, sondern ganz brav einen Meter Abstand gehalten, also in Notwehr hätten. Das mag im Märkischen Kreis funktionieren; ein Patentrezept für den perfekten Mord ist es aber nicht. Es stimmt zwar: „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“ So steht es im Strafgesetzbuch (StGB), und zwar in § 32 – im ersten Absatz. Allerdings steht im zweiten auch, was genau man unter Notwehr zu verstehen hat – nämlich: „Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ Nun gut, wir wissen, dass der Hausbesitzer den besagten Kopfschuss nicht „aufgesetzt“ hatte. Was aber genau in der Nacht auf Dienstag um zwanzig nach zwei passiert ist… – wir müssen glauben, was der Todesschütze erzählt. Die Ehefrau ist im Schlafzimmer geblieben, den Toten können wir nicht fragen, und sonst war niemand dabei.

Der Rentner, dessen Name aus guten Gründen nicht öffentlich ist, hat seine Version der ermittelnden Staatsanwältin Beatriz Föhring erzählt. Sie hat dazu gleich am Dienstag, also am Tag des Geschehens, eine Pressekonferenz gegeben, über die Peter van der Beck („Westfälischen Anzeiger“) und Joachim Kappa (Westfälische Rundschau) berichten. Beide Artikel benutzen das Wort „Jäger“ in der Überschrift; denn der Hausbesitzer war einer. Insofern war der Waffenbesitz legal, auch der einer Pistole. Die braucht der Jäger, um angeschossenes Wild von seinen Qualen mit einem Fangschuss erlösen zu können. Allerdings verlangt das Gesetz, auch den Revolver im Waffenschrank aufzubewahren – und nicht im Nachttisch, wie in diesem Fall. Nun gut, nur dort kann die Knarre allerdings von Nutzen sein, wenn mal ein Einbrecher zuschlägt. Und Einbrecher sollen den braven Ort Neuenrade in letzter Zeit häufiger heimgesucht haben. Und das Haus liegt ziemlich abgelegen – direkt am Waldrand…

Das Ehepaar habe geschlafen, „Tiefschlaf“, als es um 2:20 Uhr durch Geräusche geweckt worden sei. „Dem Paar ist sofort klar: Es muss sich um einen Einbrecher handeln“ (WR). Der Ehemann habe daraufhin, eigenen Angaben zufolge, die Waffe in die Hand genommen, das Zimmer verlassen und sei den Geräuschen gefolgt, die aus einem Zimmer auf der gleichen Etage kamen. Die Tür geöffnet, jungen Mann mit Messer in der Hand gesehen, Todesangst bekommen, nicht lange überlegt, sofort geschossen… Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamm wegen Totschlag. Das Ergebnis der Obduktion, wie gesagt, entlastet den Rentner: er hatte die Waffe „nicht aufgesetzt“, sondern „aus Zimmerdistanz“ geschossen. Der junge Mann – mit dem Messer in der Hand“ – habe „vor ihm“ gestanden. Der Artikel in der WR ist überschrieben mit „Obduktion stützt Notwehr-Aussage des überfallenen Jägers“. Es ist nicht sicher, dass der Autor Kappa diese Überschrift zu verantworten hat. Sicher ist nur, dass sie total blödsinnig und grob irreführend ist.

Die Eheleute sind nämlich nicht „überfallen“ worden; deshalb kann auch von „Notwehr“ beim besten Willen keine Rede sein. Der Auslöser des Ereignisses in der Nacht auf Dienstag in Neuenrade war ein Einbruch, nicht etwa ein Überfall. Das ist etwas anderes. Zum Beispiel auch deshalb, weil man im Zusammenhang mit einem Überfall von Notwehr sprechen könnte. Bei einem Einbruch, der eben kein Raubüberfall ist, von Notwehr zu sprechen, ist von vornherein absurd. Dass es die Staatsanwaltschaft dennoch tut, und zwar sowohl Oberstaatsanwalt Pauli als auch Staatsanwältin Föhring, ist hanebüchen und besorgniserregend. Es mag sein, dass die Strafverfolgungsbehörde, die tatsächlich wegen Totschlag ermittelt, mit diesem Notwehr-Gerede „nur“ die Bevölkerung besänftigen möchte. Selbst wenn dem so sein sollte – richtig wäre es nicht. Sollte die Staatsanwaltschaft jedoch tatsächlich in dem nicht aufgesetzten Revolver den Beleg für eine gebotene Notwehr erkennen, wäre dies ein Skandal.

Nein, es kann nicht darum gehen, es geht mir jedenfalls nicht darum, einen älteren Herrn jahrelang in ein Gefängnis wegzusperren. Es geht mir nicht darum, dass der Staat seinen Strafanspruch geltend macht. Mir geht es darum, dass die Justiz, dass die Behörden ein klares Zeichen setzen für den Wert einen Menschenlebens. Prinzipiell schon mal und auch umständehalber. Joachim Kappa beschreibt in seinem – bereits erwähnten – WR-Artikel die Stimmung in der ortsansässigen Bevölkerung. Ich zitiere die entsprechende Passage ausführlich: „Die juristischen Feinheiten interessieren die Menschen in dem 1166-Seelen-Ort im Märkischen Kreis nicht… Gleichwohl, der Einbruch und seine tödlichen Folgen sind in aller Munde. Namentlich aber tritt niemand in Erscheinung und sagt etwas zu dem Vorfall. Das überrascht nicht. Wer will öffentlich in die Rolle des Richters schlüpfen und sein Urteil fällen?“ Diese rhetorische Frage jedoch verrät mehr über die Restskrupel des Lokaljournalisten als über die Gemütslage der Neuenrader.

Denn freilich weiß Kappa, dass sein Unbehagen, in die Rolle des Richters zu schlüpfen, keineswegs das Denken der Dörfler widerspiegelt. Man will nur nicht „öffentlich“. d.h. gegenüber einem Mann von der Zeitung, Dinge sagen, von denen man schon ahnt, dass sie sich irgendwie nicht gehören. Der Märkische Kreis ist nicht der Erzgebirgskreis, Neuenrade ist nicht Freital. Doch der Unterschied ist eher graduell als prinzipiell. „Verständnis für die Opfer“, heißt die Zwischenüberschrift – und „Opfer“, dreimal dürfen sie raten, sind freilich der Jäger mit Gattin und nicht etwa der Totgeschossene, der Einbrecher aus der Unterkunft. Es folgt der Text: „Die Stimmung allerdings ist an diesem Tag eindeutig. Das Verständnis für das Verhalten des überfallenen Opfers überwiegt…“ – nochmal: niemand ist überfallen worden, und es ist zumindest ungewöhnlich, jemanden, der aus der Nähe jemanden in den Kopf schießt, als Opfer zu bezeichnen. Weshalb Kappa den Konzessivnebensatz dranhängt „…auch wenn der Tod des 18-Jährigen betroffen macht.“

Weiter im Text: „`Und hoffentlich merken sich andere Einbrecher dieses Ende´, sagt eine 48-Jährige.“ – Meine liebe 48-jährige Mitbürgerin aus Neuenrade! Haben Sie sich wirklich ganz genau überlegt, was Sie dem Herrn von der Westfälischen Rundschau da gesagt haben?! Haben Sie sich überlegt, was die „anderen Einbrecher“ wohl machen werden, wenn sie sich „dieses Ende“ merken sollten? Wenn die nicht ihren Beruf aufgeben und umschulen, sondern auch weiterhin einbrechen, aber trotzdem einfach keinen Bock darauf haben, sich von durchgeknallten Wohlstandsbürgern die Birne wegballern zu lassen? Wenn die sich, sozusagen umständehalber, einfach mal die einfache Frage stellen: „Wer wen?“ Gnä´ Frau, Sie können doch nicht allen Ernstes wollen, dass die im Märkischen Kreis tätigen Einbrecher sich wirklich merken! Und dann stellen Sie sich nur einmal vor, bei denen würden sogar auch Rachemotive, die Ihnen selbstverständlich völlig fremd sind, mit hineinspielen…

Warum hat der Hauseigentümer, als er die Geräusche gehört hatte, nicht einfach die Schlafzimmertür abgeschlossen und die Polizei angerufen? Selbst wenn es in der Walachei etwas länger dauern sollte, bis die Streife da ist… – im verriegelten Schlafzimmer wären seine Frau und er doch sicher gewesen. Mit der Knarre in der Hand. Warum ist er zu dem Einbrecher hingegangen? Was wollte er von ihm? Was hat er wohl gedacht, was passieren würde? Er hatte die Pistole mitgenommen, die er für diesen Fall und zu diesem Zweck, und zwar nur zu diesem Zweck, im Nachttisch aufbewahrt hatte. Hätte der Einbrecher irgendetwas tun können, was ihm nicht das Leben gekostet hätte? Der albanische Bursche hatte, sagt der Jäger, ein Messer in der Hand. Stört so ein Messer nicht, wenn man in möglichst kurzer Zeit möglichst wertvolle und gut zu transportierende Dinge finden will? Ich denke, die Polizei dürfte längst wissen, ob der 18-jährige Albaner das Messer wirklich in der Hand hatte.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Niemandem steht es an, auch mir nicht, öffentlich in die Rolle des Richters schlüpfen. Ich darf aber meine Meinung über das äußern, was ich gelesen habe. Was eine relativ breite Öffentlichkeit findet, weil er nicht nur die beiden lokalen Zeitungsgruppen über diesen Vorgang berichten. Ich will mich dazu äußern, weil ich finde, dass hier in bedenklicher Weise Maßstäbe ins Rutschen geraten. Nochmal: es geht mir nicht darum, einen alten Knacker im Knast schmoren zu sehen. Es geht mir um Respekt vor dem menschlichen Leben. Ich will keine amerikanischen Verhältnisse, wo Leute irgendwelche Killer, die arme schwarze Ganoven abgeknallt haben, als Helden verehren und deren Konterfei auf ihre T-Shirts drucken. Ich kann ein entmenschlichtes Geschwätz wie etwa das der 48-jährigen Nachbarin nicht ertragen! Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem die todesstrafende Selbstjustiz salonfähig wird. In dem an sich wohlmeinende Lokalredakteure in erschreckender Weise Täter und Opfer verwechseln.

Das, was in der Nacht von Montag auf Dienstag im sauerländischen Neuenrade passiert ist, war keine Notwehr. Der Täter hat sich (und seine Frau) nicht im sicheren Schlafzimmer geschützt, sondern sich vorbereitet und geplant auf dem Weg gemacht. Er wusste genau, wo er sein Opfer vorfinden wird. Der albanische Junge war völlig überrascht. Der Hausbesitzer hat heimtückisch gehandelt. Er hat nicht gewarnt, er hat nicht „Hände hoch oder ich schieße!“ befohlen, er hat ohne Vorwarnung und – eigenen Angaben zufolge – ohne nachzudenken, also ohne jeden Skrupel, geschossen. Er hat, obgleich ihm dies als geübter Schütze zweifellos möglich gewesen wäre, nicht in die Beine, sondern in den Kopf geschossen. Er hat in klarer Tötungsabsicht gehandelt. Wenn neben dem zweifellos gegebenem objektiven Mordmerkmal der Heimtücke auch noch starke Indizien für ein subjektives Mordmerkmal, etwa „Habgier“ oder „sonstige niedrige Beweggründe“, gäbe, müsste die Staatsanwaltschaft Hamm wegen Mord ermitteln.

Es ist gut, dass die Staatsanwaltschaft dies erst gar nicht in Erwägung zieht. Der Bundesjustizminister hat gute Gründe für sein Vorhaben, den Mordparagraphen grundlegend reformieren zu wollen. Ganz abgesehen davon, dass er mit seiner noch aus der Nazizeit stammenden Tätertypenlehre wesensmäßig nicht in unser Strafrecht passt – bei Mord gibt es nur ein Strafmaß: lebenslänglich. Das Bundesverfassungsgericht hatte Druck gemacht, so dass heute nach fünfzehn Jahren Haft überprüft wird. Für den Rentner aus dem Sauerland könnte dies jedoch lebenslänglich sein. Ein Strafmaß, für das angesichts dieser Tatumstände gewiss niemand Verständnis hätte. Allerdings: ginge de streng nach den Buchstaben des Gesetzes, müsste wegen Mord ermittelt werden. Denn auch ein subjektives Mordmerkmal kann nicht a priori ausgeschlossen werden. Die Einlassung, der Täter habe in Notwehr gehandelt, also seine Frau und sich schützen wollen, ist offensichtlich absurd. Er wollte – im für ihn günstigsten Fall – sein Eigentum schützen.

„Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein“, so schreibt es der § 212, Abs. 1 StGB vor, „wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“ Ein Strafmaß, das auch nicht gerade von Pappe wäre, und angesichts des Verlaufs der öffentlichen Debatte gewiss einen Schock für die braven Sauerländer auslösen würde. Wir wissen aus dem Fall Hoeneß, dass ein Ersttäter schon nach Verbüßung der Hälfte der Strafe freigelassen werden kann. Das wären immer noch zweieinhalb Jahre. Es bedeutet nicht, sich zum Richter aufzuspielen, wenn man konstatiert, dass es darunter nicht gehen wird. Ich werde aufmerksam verfolgen, wie die Sache weitergeht, was diese kuriosen Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden zu bedeuten haben. Notwehr liegt in dieser Angelegenheit nicht vor, und ich hielte es für verheerend, wenn die Justiz das Signal aussenden würde, es sei vertretbar, einen Einbrecher abzuknallen.

Der Hausbesitzer hat nicht aus Notwehr gehandelt, er hat vorsätzlich getötet. Zum Schluss ein kleines Gedankenspiel. Hätte, hätte, Fahrradkette. Stellen Sie sich vor, der albanische Einbrecher hätte das Messer tatsächlich griffbereit in einer Hand gehalten, seine Lebensgefahr erkannt und es dem Jäger blitzschnell, also bevor der hätte abdrücken können, in die Brust gerammt. Auch nicht schön, aber – ohne Zweifel: das wäre wirklich Notwehr gewesen. Jetzt frage ich Sie: welches Strafmaß würde den 18-jährigen Jungen vor Gericht erwarten? Wir kennen den § 32 StGB: „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“ Jetzt mal unter uns: glauben Sie wirklich, der kleine Schurke würde in diesem Fall leer ausgehen? Oder, anders gefragt: glauben Sie wirklich, der rechtschaffene Sauerländer werde sich demnächst vor dem Landgericht Hagen mindestens fünf Jahre einfangen? Nein, Sie glauben weder das eine noch das andere. Ich auch nicht so recht. Ich sag´s ja: Die Frage ist immer „Wer wen?“ Es kommt halt darauf an, wer wen in die ewigen Jagdgründe schickt.

Werner Jurga

Kindstod in Winterberg: “Massives behördliches Versagen aufgedeckt”.

KindstodWordle20160216Medebach. (rlo) “Massives behördliches Versagen aufgedeckt”, mit diesen Worten beschrieb heute in Medebach Amtsrichter Fischer beim Strafverfahren gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes (2 Jahre) die Rolle des Kreisjugendamtes.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form heute auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Ein weiteres Kleinkind (damals knapp 1 Jahr) war stark geschädigt, hat aber nach Einlieferung in die Kinderklinik überlebt und ist mittlerweile normal entwickelt. Das Verfahren gegen die Mutter des Kindes ist aber noch nicht zu Ende, sondern wird an das Landgericht Arnsberg verwiesen. Das Amtsgericht Medebach folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg.

In seiner ausführlichen, 50 Minuten dauernden Begründung für den Verweisungsbeschluss führte Richter Fischer u.a. aus, dass er zunächst von einer fahrlässigen Tötung ausgegangen sei. Im Verlauf der viertägigen Hauptverhandlung habe er jedoch den Eindruck gewonnen, dass von einem “bedingten” Vorsatz der Mutter auszugehen sei. Bedingter Vorsatz bedeutet juristisch nicht Absicht, sondern dass die Beschuldigte die Folgen ihres Tuns hätte erkennen müssen und sie billigend in Kauf nahmen.

Außer der Kindesmutter steht auch das Kreisjugendamt im Blick des Amtsgerichts. Das Amt sei beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus Vogtlandkreis in den Raum Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes.

Unter anderem stand in der Mitteilung, dass alle 9 Kinder Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war. Dies hätte nach § 8 Sozialgesetzbuch VIII Anlass sein müssen, dass sich mehrere Fachkräfte mit der Familie befassen. Doch in den Blick genommen wurden nur die Schulprobleme eines der älteren Kinder. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngsten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, nicht registriert.

FORTSETZUNG FOLGT

… Update 17.2.2016 …

Wenig Informationen hatte auch die Pflegemutter erhalten, die das jüngste Kind 15 Monate lang betreute, nachdem es wegen der Vorfälle aus der Familie genommen worden war. Das Kreisjugendamt hatte ihr nur gesagt, dass das Kind zuvor im Krankenhaus gewesen war, aber keine Informationen über die besondere familiäre Situation gegeben. Vor Ort in der Pflegefamilie hat auch nie ein Mitarbeiter des Jugendamtes das Kind besucht. Es gab allerdings häufige Treffen mit der leiblichen Mutter in den Räumen des Jugendamtes. Die Pflegemutter konnte in der Gerichtsverhandlung auch berichten, dass das Kind innerhalb etwa eines Jahres alle Rückstände aufgeholt hat und mit normalem Gewicht und gutem Entwicklungszustand in eine andere Familie wechseln konnte.

Kreisjugendhilfeausschuss und Kreistag, die beide für das Kreisjugendamt zuständig sind, werden sich nun noch mit der Aufarbeitung der Ereignisse befassen müssen. Dabei wird es vor allem darum gehen müssen, ob es systematische Fehler in der Arbeitsweise des Kreisjugendamtes gab und/oder gibt, die abgestellt werden müssen. Gab es Fallbesprechungen im Team, Unterstützung für die Sachbearbeiter, Aufträge der Jugendamtsleitung sich um die gesamte Familie und nicht nur um ein älteres Kind mit Schulproblemen zu kümmern, Kontrolle der Hefte über die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, das Angebot mehrerer paralleler Hilfeformen, und gab es eine angemessene Auswertung der vom Jugendamt aus Westsachsen eingegangenen Berichte? Wie sehen die Konzepte der Kreisjugendamtes für Interventionen in Krisenfällen aus?

Polizei-HSK: Einbrecher-Duo weiter unterwegs im süd-östlichen Sauerland

HSK (ots) – In der Meldung am 04.08.2015 über einige Einbrüche im Raum Olsberg, Winterberg und Schmallenberg wurde mitgeteilt, dass ein grauer Renault Clio mit dem litauischen Kennzeichen HOT 408 in Zusammenhang mit diesen Taten steht.

Mit diesem Wagen sind zwei Männer im Alter zwischen 25 und 30 Jahren unterwegs. Nach der Meldung gingen heute die ersten Hinweise bei der Polizei ein. Der Wagen scheint immer noch im Bereich unterwegs zu sein. Er wurde im Laufe des Vormittags gegen 10:00 Uhr in Ramsbeck, um 11:00 Uhr in Schmallenberg, um 11:15 Uhr in Grafschaft und gegen 12:30 Uhr in Fleckenberg gesehen.

Die Polizei bittet Zeugen, die das Auto sehen, umgehend die Polizei unter 110 zu informieren. Geben Sie den Standort des Wagens durch und versuchen Sie ihn, im Auge zu behalten.

Auf keinen Fall treten Sie an das Fahrzeug heran oder nehmen die Verfolgung auf.

Polizei-HSK: Tödlicher Unfall beim Schützenfest in Niedermarsberg – Verdacht der fahrlässigen Tötung.

Marsberg (ots) – Am Samstag sollte das Schützenfest in Niedermarsberg beginnen. Traditionell findet dazu das sogenannte „Anböllern“ statt. Dazu waren drei Böllerkanonen auf dem Vorplatz der Schützenhalle an der Straße „Am Schützenberg“ aufgestellt worden.

Als die drei Kanonen am Samstagmittag um 12:00 Uhr gezündet wurden, hielten zwei dieser Vorrichtungen den Belastungen nicht stand. Metallteile wurden von den Kanonen weggeschleudert. Eines dieser Teile traf einen 30 Jahre alten Mann, der unweiter der Böllerkanonen stand, und führte zu schwersten Verletzungen.

Der Rettungsdienst wurde sofort informiert. Nach einer notärztlichen Versorgung am Unglücksort wurde der Verletzte in ein Krankenhaus gebracht. Ein Rettungshubschrauber stand ebenfalls bereit. Noch während der Behandlung im Krankenhaus ist der 30-Jährige an seinen schweren Verletzungen verstorben. Zu weiteren verletzten Personen ist es nicht gekommen.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Ursache des tödlichen Unfalls aufgenommen. Es besteht der Verdacht der fahrlässigen Tötung. Die Ermittlungen dauern an. Da sich zum Zeitpunkt des Unglücks auch Publikum an der Schützenhalle aufhielt, setzte die Feuerwehr das PSU-Team (Psycho-Soziale-Unterstützung) zur Betreuung der Anwesenden ein. Auch ein Seelsorger wurde informiert und unterstützte die unter dem Eindruck des Gesehenen stehenden Menschen.

Ergänzung Redaktion

Das Schützenfest wurde abgesagt:

http://www.stmagnus-niedermarsberg.de/index.php?page=600&mode=news&pos=326

Polizeibericht: 12 jähriger Junge stürzt am Bergsee Siedlinghausen ab

Getrübter Blick hinunter zum Bergsee Siedlinghausen (archivfoto zoom)
Blick hinunter zum Bergsee Siedlinghausen (archivfoto zoom)

Winterberg (ots) – Am Mittwoch kam es gegen 16:50 Uhr zu einem Unfall am Bergsee Siedlinghausen, bei dem ein 12 jähriger Junge verletzt wurde.

Der Junge spielte zusammen mit drei gleichaltrigen Jungen an der Südseite des Bergsees auf einer hölzernen Plattform. Aus ungeklärter Ursache rutschte der Junge von dieser Plattform ca. 25m an der steilen Felswand herunter und war bereits nach mehreren Metern außer Sichtweite.

Auf Zurufe durch seine Freunde reagierte der Junge nicht. Es stand zudem nicht fest ober in den See oder an das Ufer gefallen ist. Durch die alarmierten Rettungskräfte konnte der Verunfallte nach kurzer Suche am Ufer des Sees sitzend gefunden werden.

Aufgrund der Beschaffenheit des Sees musste der Ort, an dem sich der Junge befand, mit einem Schlauchboot angefahren werden. Nach einer Erstversorgung und der Bergung wurde er in ein nahes Krankenhaus gebracht.

An der Suche nach dem Jungen waren zuvor unter anderem die Feuerwehr Siedlinghausen, der Rettungsdienst, die Bergrettung Winterberg und ein Polizeihubschrauber beteiligt.

Umleitung: Zeitgeschehen, Politik, Geschichte, Museen, Medien, Bier, Vorratsdaten und mehr …

Einsatzort Siedlinghausen (foto: zoom)
Einsatzort Siedlinghausen (foto: zoom)

Politik & Zeitgeschehen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz auflösen. Die Debatte ist eröffnet … HajoFunke

Geschichte & Zeitgeschehen: Visiting Buchenwald With My Grandfather. I knew I’d feel sad on our trip to Germany. I wasn’t expecting to be so angry … tablet

Harburger Geschichte: Die politische Geschichte der Phoenix.Teil 1: Von den Anfängen bis zur Entnazifizierung (1856-1948)… harbuch

Geschichte, Gesellschaft, Methode: Digital Public History, bringing the public back in. Digital History hat die Arbeitsgrundlage der HistorikerInnen und ihre zur Erschließung, Speicherung und zur Dokumentation verwendeten Werkzeuge verändert, ohne jedoch einen kritischen Gebrauch der digitalen Werkzeuge und Praktiken redlich zu diskutieren … PublicHistory

Wirklich wichtige Museen: sammelt die kleinen, die abseitigen, die absurden, mit einem Wort, die wirklich wichtigen Museen. So ein Projekt kann natürlich nie vollständig sein – wenn es also in eurer Nähe ein Regenwurmmuseum gibt, dann kontaktiert mich … schmalenstroer

„Weinen allein bildet nicht“: In diesem Jahr jährt sich der Jahrestag der Befreiung der deutschen Konzentrationslager zum 70. Mal. Auch das Sterben der Zeitzeugengeneration verändert die Situation und die Erinnerungskultur. Damit stehen auch die KZ-Gedenkstätten vor neuen Herausforderungen … publikative

Zum Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich: Ein Vortrag mit dem Titel „Im Schatten des Weltkriegs. Der Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich“ von Referent Prof. Dr. Mihran Dabag findet am Mittwoch, 29. April, um 19 Uhr im Auditorium des Kunstquartiers Hagen, Museumsplatz 1, statt … doppelwacholder

Politico kommt nach Europa: Das Nachrichtenportal »Politico« ging in den USA 2007 an den Start, gegründet von zwei ehemaligen Journalisten der Washington Post. Innerhalb kürzester Zeit etablierte sich die Plattform zu einem der wichtigsten Medien im politischen Amerika, und ist es bis heute. Gemeinsam mit dem Medienkonzern Axel Springer (u.a. Bild und Welt) will Politico nun auch der europäischen Politik ein erstes Leitmedium geben … threepastnine

Journalismus und Technik: SMARTPHONE STORYTELLING MIT PHOTOSTORIES – ON THE FLY … ruhrnalist

Vorratsdatenspeicherung – wehren wir uns! Die Bundesminister des Innen und der Justiz haben einen Kompromiss (Leitlinien) in Fragen der Vorratsdatenspeicherung ausgetüftelt. Bald dürfen Ermittler auf ein riesiges Datenpool zugreifen … blickpunkt-gt

Grenzsteine im Kulturrucksack für Hüsten – Neues Projekt für Jugendliche: Meißeln, hämmern, schleifen – mit Fäustel und Zahneisen lassen Jugendliche im Alter zwischen 10 und 14 Jahren gemeinsam mit der Bildhauerin Stephanie Schröter ab Mai Grenzsteine für den Stadtteil Hüsten entstehen. Los geht es am 5. Mai … neheimsnetz

Würziger Hopfen, weißer Schaum: (Nach-) Betrachtungen zum „Tag des Bieres“ … revierpassagen

Schwerer Verkehrsunfall auf der L 740: Motorradfahrerin musste in Unfallklinik geflogen werden … polizeipresse

SBL/FW – Fraktionssitzung am Montag im Kreishaus Meschede: In erster Linie wollen sich die SBL-Mitglieder mit den neuen Planungen für das Sauerlandmuseum in Arnsberg beschäftigen und mit dem Stand der Dinge beim Kreisfeuerwehrzentrum in Meschede … sbl

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Polizei HSK: Autodiebstahl in Winterberg-Silbach

In unserem BriefkastenWinterberg (ots) – In der Zeit von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 10:00 Uhr, wurde in Silbach ein Auto gestohlen.

Der schwarze Audi Avant RS 4 stand auf dem Verkaufsplatz eines Autohauses in Silbach an der Straße Bergfreiheit.

Der oder die Täter schlugen eine Scheibe des Autos ein und konnten ihn so vermutlich auf einen Anhänger oder ähnliches verladen, um ihn abzutransportieren.

Dieser Vorgang wird einige Zeit in Anspruch genommen haben. Daher sucht die Polizei nun nach möglichen Zeugen, denen in diesem Zusammenhang etwas Verdächtiges aufgefallen ist. Sie werden gebeten, sich bei der Polizei Winterberg unter 02974-90200 zu melden.

Schwerer Unfall bei Steinhelle: Aus welchem Grund ist dieser Bahnübergang unbeschrankt?

Der Bahnübergang der L 742 in Steinhelle, kurz vor der B 480, ist unbeschrankt. (foto: zoom)
Der Bahnübergang der L 742 über die Winterberger Strecke in Steinhelle, kurz vor der B 480, ist unbeschrankt. (foto: zoom)

Ich habe mich schon oft gefragt, welch ein Gottvertrauen die Deutsche Bahn hat, dass sie den Bahnübergang der L 742 bei Steinhelle lediglich mit einem roten Warnlicht ausstattet.

Dieses Licht blinkt rot, und zwar kurz bevor sich der Zug auf der eingleisigen Strecke Bestwig – Winterberg entweder aus Olsberg oder aus Winterberg nähert.

Die Autos halten an. Wenn das Blinken aufhört, darf man weiterfahren.

Ein Augenblick Unaufmerksamkeit im falschen Moment kann die Katastrophe bedeuten. Gerade, wenn man die Strecke routinemäßig befährt, ist die Gefahr groß, diesen Übergang zu unterschätzen oder ihn einfach nicht wahrzunehmen.

Jetzt ist es passiert. Der Polizeibericht:

Olsberg (ots) – Am heutigen Sonntag gegen 13:00 Uhr kam es auf der L742 in Höhe Steinhelle zu einem Verkehrsunfall auf dem dortigen Bahnübergang. Ein 46-jähriger Mann aus dem Bereich Winterberg befuhr die L742 von Wulmeringhausen in Richtung Olsberg. Aus bisher unbekannten Gründen fuhr er mit seinem Pkw auf den unbeschrankten Bahnübergang, obwohl sich ein Zug näherte. Trotz Notbremsung konnte der Lokführer einen Zusammenstoß mit dem Pkw nicht verhindern. Der Pkw wurde durch die Wucht des Aufpralls gegen eine Schutzplanke geschleudert. Der Pkw-Fahrer wurde hierbei schwer verletzt und mit dem Rettungswagen dem Krankenhaus Winterberg zugeführt. Seine 48-jährige Beifahrerin wurde ebenfalls schwer verletzt und mit dem Rettungshubschrauber in die Uni-Klinik Marburg geflogen. Nach ersten Ermittlungen besteht jedoch keine Lebensgefahr. Der Lokfahrer erlitt einen Schock und wurde durch die eingesetzten Rettungskräfte vor Ort versorgt. Sämtliche Fahrgäste des Regio-Zugs blieben unverletzt. Der Pkw wurde total beschädigt und musste abgeschleppt werden. Zum Schaden an der Lok können noch keine Angaben gemacht werden.

Warum gibt es am oberen Ende der Strecke bei Winterberg, kurz vor dem Kreisel oder dahinter, je nach Blickrichtung, eine Schranke und am unteren Ende nicht? In Steinhelle jedenfalls hat die Bahn sehr viel Gottvertrauen.

Liebe Westfalenpost: Die Vandalen waren besser als ihr Ruf.

Heute mittag veröffentlichte die Polizei Hochsauerlandkreis eine Pressemitteilung:

POL-HSK: Sachbeschädigungen auf Schulhof

Olsberg (ots) – Unbekannte waren in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch auf dem Schulgelände der städtischen Realschule in Olsberg an der Bahnhofstraße unterwegs. Auf dem Schulhof, der sich im Bereich Mühlhofweg befindet, kippten die Täter Betonkübel um, die dort als Mülleimer aufgestellt sind. Auf dem leicht abschüssigen Gelände ließen sie diese runden Betonelement dann losrollen. Dabei rollte einer der Mülleimer einen Treppenabgang herunter und zerbrach. Ein weiterer Betonkübel prallte gegen in Boden eingelassene Betonstehlen, wodurch eine dieser Stehlen zerbrach. Die Polizei Brilon bittet in diesem Zusammenhang um sachdienliche Hinweise zu verdächtigen Beobachtungen unter 0291-90200.

Was macht die Westfalenpost (WP) aus und mit dieser PM?

Nicht viel, aber das, was sie macht, ist eine populistische „Verschlimmbesserung“ der nüchternen Polizeimeldung:

Überschrift WP: „Vandalen wüten auf dem Schulgelände in Olsberg“

Bildunterzeile WP: „Die Polizei sucht nach Zeugen, die die Vandalen beobachtet haben.“

Hier geht es zum „Vandalen-Artikel“ der Westfalenpost: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/vandalen-wueten-auf-dem-schulgelaende-in-olsberg-id9351289.html

Die Vandalen, liebe Westfalenpost, waren besser als ihr Ruf und sie haben es wirklich nicht verdient, mit Sachbeschädigung und anderen Delikten in Zusammenhang gebracht zu werden.

Zum Einstieg sei die des Vandalismus unverdächtige Zeitung Die Welt vom 21. Oktober 2009 angeführt:

Die Vandalen waren besser als ihr Ruf

Ihr Image ist mehr als zweifelhaft: Doch das Klischee vom plündernden und kulturlosen Volk trifft auf die Vandalen nicht zu …

Lesen: http://www.welt.de/kultur/article4897297/Die-Vandalen-waren-besser-als-ihr-Ruf.html

auch:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2009-1-089

Wenn es Nacht wird im Hochsauerland: Schlägerei auf der Kirmes in Olsberg

In unserem BriefkastenOlsberg (ots) – Bei einer Schlägerei auf der Kirmes in Olsberg in der Nacht zu Samstag zwischen einem Mitarbeiter des Kirmespersonals und einer jugendlichen Besuchergruppe sind insgesamt drei Personen leicht verletzt worden.

Bei der Auseinandersetzung soll auch ein Holzstock von einem der Beteiligten eingesetzt worden sein, so dass jetzt die Kriminalpolizei wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.