Umleitung: Urknall, Schavan, Ukraine, die Tarifflucht bei DuMont und Heinen-Verlag, Graffiti in Winterberg und mehr.

Geburtstag im Ruhrgebiet 1929
 Geburtstag im Ruhrgebiet 1929 (archiv: zoom)

Tagebuch 19.03.2014: Als ich einmal eine Cholesterinbombe über meinem kortikalen Adernsystem abgeworfen hatte … endoplast

In the beginning: BICEP2 und die ersten Sekundenbruchteile nach dem Urknall … scilogs

Sprache und Geschlecht: Der Mann als Norm … sprachlog

Verbot von Nazi-”Aktionsbüro”: an V-Leuten gescheitert … publikative

Schavan: Kampf um Titel und Untertitel … erbloggtes

Schavan vor Gericht: Prösterchen! … causaschavan

Causa Schavan: Prozess vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf … neheimsnetz

Bildung: Das öffentliche Schulsystem in der Privatisierungszange … nachdenkseiten

Die Bundestagswahl 2017: wird in NRW entschieden. Kampfplatz auf dem Weg ins Kanzleramt … postvonhorn

Medien: Gemeinsame Tarifflucht bei DuMont und Heinen-Verlag … medienmoral

Ukraine I: Der Westen ist ahnungslos … wiesaussieht

Ukraine II: Das Krim-Referendum – Erzwungen, manipuliert oder doch authentisch? … jurga

Ausstellungen im Kreis Unna: Schwierige Verhandlungen über das Schloss Cappenberg … revierpassagen

Hagener SPD: Der Facebook-Parteitag … doppelwacholder

Winterberg: Graffitis an Einkaufzentrum … polizeihsk

Kulturausschuss tagte in Arnsberg: 881.327 Euro Mehrkosten und viele unbeantwortete Fragen … sbl

Energiewende: Windkraft-Debatte in Küstelberg … derwesten

Polizei-HSK und Freiwillige Feuerwehr Winterberg: Brand einer Halle in Siedlinghausen

In unserem BriefkastenWinterberg (ots) – Dienstagnacht wurden Feuerwehr und Polizei gegen 03:35 Uhr zu einem Brand in Siedlinghausen gerufen. Eine Zeuge hatte bemerkt, dass eine Halle an der Burmeckestraße in voller Ausdehnung in Brand stand und die Rettungskräfte informiert.

In der Halle stehen verschiedene Fahrzeuge für den Motocrosssport, sie wird aber auch als Werkstatt genutzt. Diese Fahrzeuge, die vorhandenen Werkzeuge, Ersatzteile sowie die komplette Halle wurden durch die Flammen zerstört.

Verletzt wurde niemand. Nach ersten Schätzungen liegt der Sachschaden bei etwa 400.000,- Euro. Die Kripo hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Hierzu liegen bislang noch keine Ergebnisse vor.

Auch die Freiwillige Feuerwehr Winterberg berichtet:

Bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte stand das Objekt, in dem Kraftfahrzeuge instand gesetzt werden, bereits in Vollbrand. Aufgrund der starken Hitzeentwicklung sowie der bereits zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einsturzgefahr des Daches konnten die ersten Löschmaßnahmen nur von außen (größtenteils unter Einsatz von Atemschutzgeräten) vorgetragen werden. Im weiteren Einsatzverlauf wurden die Löscharbeiten durch den Einsatz der Winterberger Drehleiter unterstützt. Eine Gefährdung von Personen bestand nicht.

Den ausführlichen Bericht und die Bilder vom Einsatzort findet man auf der Website der Freiwilligen Feuerwehr Winterberg: http://www.feuerwehr-winterberg.de/aktuelles/einsaetze/68-hallenbrand-in-siedlinghausen.html

Pressemeldung zum Zwischenfall vor Hamburger Davidwache am 28. Dezember 2013: Rechtsanwalt bezweifelt Darstellung der Polizei.

Davidwache
Die Davidwache an der Hamburger Reeperbahn vor drei Jahren. (archiv: zoom)

Der Hamburger Rechtsanwalt Andreas Beuth hat heute in einer Pressemitteilung „schwerwiegende und begründete Zweifel an de[m] bisher durch die Polizei bekannt gemachten Geschehensablauf“ vor der Davidwache (PK 15) am Abend des 28. Dezember 2013 geäußert.

Wir haben gestern über die Einrichtung des Gefahrengebiets in Hamburg berichtet, und unter anderem die Pressemitteilung der Polizei dokumentiert.

Wir dokumentieren an dieser Stelle die Pressemitteilung von Rechtsanwalt Andreas Beuth:

Pressemitteilung
Anwaltsbüro Schulterblatt 36
(Andreas Beuth • Britta Eder • Marc Meyer1 • Gerrit Onken • Hendrik Schulze • Ingrid Witte-Rohde • Nils Rotermund)

Angriff auf das PK 15 am 28.12.2013 – gezielte Desinformation!

Anlässlich der Darstellung und Diskussion in der Öffentlichkeit und in den Medien zu einem Zwischenfall am Samstag, 28.12.2013, gegen 23:03 Uhr im Bereich der Reeperbahn in Hamburg – St. Pauli zwischen bisher unbekannten Personen und PolizeibeamtInnen sehe ich mich zu einer öffentlichen Stellungnahme veranlasst.

Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit sind mir Tatsachen bekannt geworden, die den bisher öffentlich diskutierten Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen lassen bzw. schwerwiegende und begründete Zweifel an der bisher durch die Polizei bekannt gemachten Geschehensablauf nähren.

In einer Pressemitteilung der Polizei Hamburg vom 29.12.2013 wird folgender Sachverhalt im Kerngeschehen dargestellt:
Beamte der Davidwache seien aus einer Personengruppe heraus gezielt angegriffen und zum Teil schwer verletzt worden. Zur Tatzeit hätten 30 bis 40 dunkel gekleidete, zum Teil (u.a. mit St.Pauli-Schals) vermummte Personen in Sprechchören: „St.Pauli – Scheißbullen – Habt Ihr immer noch nicht genug!“ skandiert. Als Polizeibeamte daraufhin aus der Davidwache herausgekommen seien, seien sie an der Ecke Reeperbahn/Davidstraße aus der Personengruppe heraus gezielt und unvermittelt mit Stein- und Flaschenwürfen angegriffen worden. Ein Polizeibeamter sei durch einen aus unmittelbarer Nähe geworfenen Stein erheblich verletzt worden sei und habe eine Nasenbein- und Kieferfraktur erlitten.
Wir haben hingegen nach den uns vorliegenden Informationen Grund zu der Annahme und hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass diese polizeiliche Darstellung falsch ist.
So gab es bereits keine zum Teil vermummte Personengruppe von 30 bis 40 Personen. Darüber hinaus gab es keine Personen vor der Davidwache, deren Plan und Ziel es gewesen wäre, die Polizeirevierwache 15 oder deren BeamtInnen zu attackieren.

Entsprechend hat es zu keinem Zeitpunkt Stein- oder Flaschenwürfe auf das Gebäude der Revierwache gegeben; erst recht nicht auf aus der Wache herauskommende PolizeibeamtInnen.
Entgegenstehende Behauptungen in der Polizeipressemitteilung vom 29.12.2013 sind schlichte Falschbehauptungen. Soweit es in der Pressemitteilung der Polizei vom 29.12.2013 heißt, „Als Polizeibeamte daraufhin aus der Davidwache herauskamen, wurden sie an der Ecke Reeperbahn/ Davidstraße aus der Personengruppe heraus gezielt und unmittelbar mit Stein- und Flaschenwürfen angegriffen. Dabei erlitt ein Polizeibeamter (45) einen Kiefer- und Nasenbruch sowie eine Gesichtsschnittverletzung, als ihm einer der Täter aus nächster Nähe einen Stein ins Gesicht schlug.“, ist dies ebenso falsch. Es ist kein Beamter vor der Davidwache Ecke Reeperbahn/ Davidstraße durch einen Stein oder anderen gefährlichen Gegenstand verletzt worden.

Soweit in der Berichterstattung in den Medien behauptet wird, ein Beamter sei im Bereich Hein-Hoyer-Straße/Seilerstraße, mithin ca. 200 m vorm PK 15 entfernt, im Gesicht verletzt worden, entzieht sich dies unserer Kenntnis. Auch der Pressemitteilung der Polizei ist ein solcher Tathergang nicht zu entnehmen.

Weiterhin muss ich feststellen, dass die der Berichterstattung zugrunde liegende Mitteilung der Polizeipressestelle es unterlassen hat, die polizeilichen Maßnahmen der BeamtInnen zu schildern, nachdem diese unbehelligt vor die Wache getreten waren.

Hinter der bewusst falschen Darstellung stehen augenscheinlich politische Interessen der Polizeiführung und ihrer Gewerkschaften wie zusätzliche Stellen, eine bessere Bezahlung der Polizei, eine „Aufrüstung“ der Polizei und aktuell die Einrichtung eines unbefristeten Gefahrengebiets in einem nie dagewesenen Ausmaß.
Die offensichtliche Desinformation der Öffentlichkeit lenkt ab von den brennenden sozialpolitischen Themen in der Stadt und diskreditiert legitime politische Inhalte.

Vor diesem Hintergrund halte ich eine öffentlich geführte Debatte über den möglichen polizeilichen Einsatz von Tasern oder gar den Schusswaffengebrauch einmal mehr für eine gefährliche, unverantwortliche und inakzeptable Reaktion.

Andreas Beuth
Rechtsanwalt

Im Wortlaut: Polizei Hamburg richtet ab heute früh um 6 Uhr Gefahrengebiet ein

Gefahrengebiet
Dieses Gefahrengebiet richtet die Polizei ab heute früh um 6 Uhr ein. (Abb. Polizei HH)

Die Polizei Hamburg meldet die Einrichtung eines Gefahrengebietes:

Zeit: 04.01.2014, ab 06:00 Uhr, lageabhängig bis auf Weiteres Ort: Teile von Hamburg Altona, St. Pauli und Sternschanze

In den vergangenen Wochen wurden wiederholt Polizeibeamte und polizeiliche Einrichtungen angegriffen. Hierzu zählen insbesondere der Angriff am 12.12.2013 auf das Polizeikommissariat 16 und die beiden Angriffe vom 20.12.2013 und 28.12.2013 auf die Davidwache. Dabei sind Polizeibeamte zum Teil erheblich verletzt worden. Aber auch in den Tagen vor, während und nach der Demonstration zum Thema: „Selbstorganisierung statt Repression! Refugee-Bleiberecht, Esso-Häuser und Rote Flora durchsetzen!“ sind Polizeibeamte und polizeiliche Einrichtungen massiv angegriffen worden.

Vor diesem Hintergrund richtet die Hamburger Polizei zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten ab dem 04.01.2014, 06:00 Uhr, ein Gefahrengebiet ein. Dadurch können relevante Personengruppen einschließlich ihrer mitgeführten Sachen überprüft und aus der Anonymität geholt werden. Die Kontrollen werden wie gewohnt mit Augenmaß durchgeführt und es ist nicht beabsichtigt, Anwohner oder Besucher des Vergnügungsviertels übermäßig zu belasten. Gleichwohl wollen wir durch diese Maßnahme sehr deutlich machen, dass die Polizei Hamburg alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird, um Leib und Leben ihrer Beamten zu schützen.

Mich beunruhigt diese Entwicklung in meiner alten Heimat, denn es gibt durchaus ernstzunehmende Hinweise, dass die Polizeiführung eine Eskalation der Konflikte in Kauf genommen haben könnte und deeskalierende Vorgehensweisen nicht ernsthaft genug erwogen wurden.

Esso-Häuser
Die sogenannten Esso-Häuser am Abend des 28. Dezember. (foto: zoom)

Sehr lesenwerte Überlegungen stammen von Andrej Reisin. Er schrieb am 23. Dezember 2013 unter dem Titel #HH2112: Die Polizei, die Medien und die Gewalt unter anderem:

Der Streit um die richtige Darstellung der Ereignisse in Hamburg ist voll entbrannt. Dabei ist das Ergebnis der Debatten einigermaßen vorhersehbar: Eine “objektive Wahrheit” gibt es nicht. Journalismus ist nicht “Realität abbilden” – wie leider viele Kolleg/innen noch immer glauben – sondern “Storytelling”: positiv wie negativ, durchkomponierte Erzählung, Versionen von Ereignissen. Dennoch lohnt sich der Streit um zeitliche Abläufe und belegbare Behauptungen. Und auch das Nachdenken über die Gewalt selbst ist keinesfalls sinnlos.

Patrick Gensing ergänzt am 2. Januar 2014:

Hunderte Verletzte, Angriffe auf Polizeiwachen, eine verhinderte Demonstration – die Bilanz der vergangenen zwei Wochen in Hamburg sind für Politiker und Medien offenbar kein Anlass, verbal abzurüsten. Im Gegenteil: Mittlerweile wird über den Einsatz von Schusswaffen diskutiert – und halb Hamburg wird zum Gefahrengebiet.

Die Hamburger Morgenpost hingegen drehte Ende des Jahres an der medialen Gewaltschraube und schrieb Waffengewalt herbei:

Morgenpost
Diese Morgenpost habe ich am 30. Dezember im Lidl gekauft.

Im NDR kommentierte am selben Tag Christian Baars: Gute Strategie, um Gewalt weiter anzuheizen

Wer eine weitere Eskalation verhindern will, sollte selbst abrüsten, versuchen zu vermitteln – in einen Dialog zu treten. Hier ist der Hamburger Senat gefordert. Er muss jetzt dringend versuchen, den Konflikt zu entschärfen. Denn man darf eines nicht vergessen: Hinter der Eskalation der Gewalt verbergen sich mehrere politische Streitpunkte. Es geht um die Zukunft der Roten Flora, es geht um das Bleiberecht für Flüchtlinge und es geht um die Frage, wie günstiger Wohnraum geschaffen werden kann. Bei all diesen Punkten hat die Stadt bislang keine zufriedenstellende Antwort geliefert.

Niederlage für die Kreispolizeibehörde beim Landesarbeitsgericht in Hamm.

Kreispolizeibehoerde20131206Mit einem Desaster endete gestern für die Kreispolizeibehörde ein von ihr selbst eingeleitetes Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht in Hamm (Az: 13 Sa 596/13). Das Urteil bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013: Die beiden vor etwa einem Jahr gegen einen 45jährigen Informationstechniker ausgesprochenen fristlosen Kündigungen sind unwirksam. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

(Unser Autor hat persönlich an der Verhandlung teilgenommen. Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es geht immer noch um die sogenannte Download-Affäre. Bereits im Februar 2010 (!) war der Kreispolizeibehörde durch ein Schreiben eines Rechtsanwalts bekannt geworden, dass ausgerechnet auf einem ihrer Behörden-Rechner illegale Downloads erfolgt waren, u.a. von Musiktiteln der Gruppe “Ich und Ich” und von Videos. Die Kreispolizeibehörde verdächtigte 2 Mitarbeiter. Es wurden Strafverfahren eingeleitet, die aber – nach 2 1/2 jähriger Verfahrensdauer – zu keiner Verurteilung führten. Trotzdem wurde beiden Mitarbeitern gekündigt. Einer von ihnen klagte gegen die Kündigungen, und bekam in allen Instanzen Recht. Der Mitarbeiter ist bereits seit 1994 beim Land NRW beschäftigt, das formell Arbeitgeber der Kreispolizei ist, war Mitglied des Personalrats, und hat Ehefrau und 2 Kinder. Über die bisherigen Verfahren hatten wir mehrfach berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=2875, http://sbl-fraktion.de/?p=2895, http://sbl-fraktion.de/?p=2969

Die Verhandlung in Hamm deckte haarsträubende Zustände in der Kreispolizeibehörde auf. Der Vorsitzende Richter war sehr gut vorbereitet. Die Kreispolizeibehörde war durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und durch ihren “Direktionsleiter Zentrale Aufgaben” vertreten.

Im Laufe der Verhandlung mußten die beiden Vertreter der Kreispolizeibehörde schließlich zugeben, dass mindestens 16 Mitarbeiter ohne Paßwort auf den Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, zugreifen konnten, und zwar ohne Paßwort. Es handelte sich um einen Testrechner, der nicht mit dem Polizeinetz verbunden war. Er diente z.B. dazu, Software-Updates und neue Treiber aus dem Internet herunterzuladen, um sie zu testen und dann auf die Rechner im Netz der Polizeibehörde zu übertragen. Diese internen Rechner sind die Haupt-Arbeitsplätze der Behördenmitarbeiter und haben selbst keinen Zugang zum Internet.

Besonders pikant: Der Generalschlüssel zur Kreispolizeibehörde wurde in der Wache Meschede aufbewahrt, die sich im selben Gebäude befindet, in einem offenen Schlüsselkasten. Von dort holte sich z.B. “die Putzfrau” den Generalschlüssel, um die Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde zu reinigen; an den Schlüssel hätten so auch viele andere Personen kommen können.

Nicht mehr bestreiten konnte die Kreispolizeibehörde auch, dass der von ihr gekündigte Mitarbeiter zu den Zeiten, als die Downloads erfolgten, häufig nicht im Dienstgebäude in Meschede anwesend war. Er hielt sich dann entweder in auswärtigen Schulungen oder in anderen Polizeidienststellen im Kreisgebiet auf. Denn er war für die komplette Funk- und Telefontechnik aller Polizeidienststellen im Hochsauerlandkreis zuständig. Für die “kreative” Behauptung, der Mitarbeiter hätte die Downloads dann bereits vor seiner Abwesenheit (also mehrere Tage vorher) gestartet, blieb der Arbeitgeber jeden Beweis schuldig.

Besonderes Erstaunen löste beim Landesarbeitsgericht der Umgang der Kreispolizeibehörde mit dem Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, und einem möglicherweise ebenfalls betroffenen Notebook aus. Die Geräte blieben nach Bekanntwerden der Vorwürfe zunächst an ihrem bisherigen Platz stehen, waren also für viele Personen zugänglich. Dann wurden sie in einer Garage abgestellt, weil das Büro, in dem sie vorher standen, renoviert wurde. Erst nach mehreren Wochen wurden sie “gesichert” untergebracht. In der Zwischenzeit wurden von dem Rechner zahlreiche Dateien gelöscht, und keiner konnte sagen, von wem und wann… Diesen Umgang mit dem verdächtigen Objekt ausgerechnet im eigenen Haus der Polizei bewertete das Landesarbeitsgericht als “unerklärlich”.

Im Laufe der Verhandlung stellte sich außerdem noch heraus, dass der von der Leitung der Kreispolizeibehörde bestellte Sachverständige, der ein Gutachten zu den Downloads erstellt hat, von der Behördenleitung falsche Informationen erhalten hatte. Und die damalige Verwaltungsleiterin der Kreispolizeibehörde hatte Informationen, die den gekündigten Mitarbeiter entlastet hätten, unterdrückt. Diese Juristin wurde übrigens kurz nach diesen Vorgängen wieder in die Kreisverwaltung zurück versetzt. Hoffentlich kommt niemand auf den Gedanken, sie dort zu befördern?

Erneut kritisierte der Rechtsanwalt des Mitarbeiters, dass die Kreispolizeibehörde in ihren eigenen Angelegenheiten selbst ermittelt hatte, statt die Angelegenheit an eine andere Polizeibehörde abzugeben, die vielleicht etwas neutraler wäre. Dieses Problem stellte sich in den letzten Monaten öfters bei der Kreispolizeibehörde des HSK.

Vom Landesarbeitsgericht wurden auch die umfangreichen Stellungnahmen des Personalrats, die den gekündigten Mitarbeiter ebenfalls entlasteten, einbezogen. Von der Behördenleitung waren sie weitgehend ignoriert worden.

Das Urteil war völlig eindeutig: Beide Kündigungen sind unwirksam, wie auch schon vom Arbeitsgericht Arnsberg festgestellt worden war. Es gäbe weder Anlaß für eine “Tatbestandskündigung” (dann müssen die behaupteten Gründe bewiesen werden) noch für eine “Verdachtskündigung” (wie sie in Vertrauensstellungen bereits bei einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit erfolgen kann). Ausdrücklich stellte das Gericht fest, dass die Kreispolizeibehörde bei den Ermittlungen “erhebliche” Fehler gemacht hat. Diese “Lücken” seien aber nicht dem Mitarbeiter vorzuwerfen. Insbesondere sei weder der Sachverhalt präzise an den Sachverständigen übermittelt worden noch seien die Geräte umgehend sichergestellt worden. Dies sei “unverständlich”.

Das Landesarbeitsgericht teilt auf seiner Internetseite das Ergebnis nur kurz und knapp mit:
13 Sa 596/13
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu 1. und 2. zusammenfassend wie folgt lautet:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 19.11.2012 noch durch die außerordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 03.12.2012 aufgelöst worden ist.
Das beklagte Land hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Fazit:

Die Kreispolizeibehörde des HSK hat mal wieder eklatante Mängel offenbart. Auffällig: Von den Vorgängen waren ein Mitglied des Personalrats und ein Kreistagsmitglied betroffen; Zufall? Wegen der engen Verflechtungen mit der Kreisverwaltung (u.a. häufiger Austausch von Führungskräften und der Landrat ist gemeinsamer Chef) haben diese Mängel auch Auswirkungen über die Kreispolizei hinaus.

Der Landrat hatte persönlich bereits im Juni 2010 entschieden, den Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen. Der Informationstechniker erhält nun Gehalt für insgesamt mehr als 3 Jahre, die er – gegen seinen Willen – nicht arbeiten durfte. Dadurch sind Kosten für Gehalt, Personalnebenkosten und die Verfahren von mehr als 200.000 Euro entstanden!

Bleibt zu hoffen, dass die Leitung der Kreispolizeibehörde nun endlich einlenkt und der Informationstechniker wieder eine Tätigkeit aufnehmen kann.

Polizeihauptkommissar Dieter Marczyk neuer Bezirksdienstbeamter der Polizeiwache Brilon

Polizeihauptkommissar Dieter Marczyk neuer Bezirksdienstbeamter der Polizeiwache Brilon (foto: polizei hsk)
Polizeihauptkommissar Dieter Marczyk ist neuer Bezirksdienstbeamter der Polizeiwache Brilon (foto: polizei hsk)

Brilon (ots) – Mit Wirkung vom 01. September 2013 wurde die seit einiger Zeit unbesetzte Stelle eines Bezirksbeamten bei der Polizeiwache Brilon neu besetzt.

Diese Stelle war mit der Pensionierung von Polizeihauptkommissar Dietmar Wittmann frei geworden.

In einem internen Auswahlverfahren konnte sich der 54-jährige Polizeihauptkommissar Dieter Marczyk gegen einen großen Bewerberkreis durchsetzen. „Polizeihauptkommissar Dieter Marczyk neuer Bezirksdienstbeamter der Polizeiwache Brilon“ weiterlesen

Siedlinghausen: Mountainbiker nach Sturz mit einem Rettungshubschrauber in Spezialklinik geflogen

Nicht immer ungefährlich. Mit dem  MTB auf Tour im HSK.
Nicht immer ungefährlich. Mit dem MTB auf Tour im HSK (archiv: zoom)

Winterberg (ots) – Ein 49-jähriger Mountainbiker aus Oirschot in den Niederlanden musste am Freitagnachmittag nach einem Sturz im Wald in der Gemarkung „Am Eggenberg“ mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen werden.

Er war mit weiteren drei Mountainbikern aus Richtung Niedersfeld kommend über den Eschenberg in Richtung Krämerhöhe unterwegs.

Aus unbekannter Ursache überschlug sich der 49-Jährige bei voller Fahrt und blieb zunächst regungslos liegen.

Polizei-HSK: Schule hat angefangen. Wichtige Tipps für Schulanfänger und ihre Eltern. Schulwegeplan für Meschede.

Schulwegeplan für Meschede
So sieht der der Schulwegeplan für Meschede aus. Auf das Bild klicken, um PDF herunterzuladen.

Hochsauerlandkreis (ots) – Für viele Kinder im Hochsauerlandkreis hat die Schule begonnen. Und zwar zum ersten Mal mit ihrer Einschulung. Ein wichtiger und besonderer Tag für die Erstklässler und ihre Eltern.

Mit diesem Tag einher gehen aber nicht nur ein neuer Lebensabschnitt und neue Herausforderungen. Auch der Weg zur Schule ist neu für die Kinder und kann einige Gefahren bergen. Diese Gefahren will die Polizei minimieren.

Bereits vor den Ferien haben die Verkehrssicherheitsberater der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis für die Eltern von Schulanfängern Informationsveranstaltungen durchgeführt, um über die spezifischen Gefahren für die Kinder auf ihrem Schulweg sowohl zu Fuß, aber auch mit dem Bus oder im Auto der Eltern umfangreich aufzuklären.

Viele Schule im Kreis haben Schulwegepläne
Unter anderem wurden gemeinsam mit der Stadt Meschede und der Verkehrswacht vor geraumer Zeit Schulwegpläne entwickelt, die mit Fotos und Karten die Gefahrenpunkte, aber auch die sicherste Route zur Schule übersichtlich darstellen. Mittlerweile haben viele Schulen im Kreisgebiet solche oder ähnliche Schulwegpläne konzeptioniert.

Darüber hinaus hat die Polizei einige Hinweise an die Schüler und an die Eltern, deren Beachtung den Schulweg sicherer macht.

Für Euch:

  • Geht rechtzeitig von zu Hause los!
  • Haltet euch an euren Schulwegplan!
  • Nicht laufen oder schubsen auf dem Weg zur Schule!
  • NIEMALS vor oder hinter dem Bus über die Straße laufen!

Für Sie:

  • Gehen Sie mit Ihrem Kind den Schulweg so oft, bis es sich ihn
    gut eingeprägt hat!
  • Gehen Sie den sichersten Weg, nicht den kürzesten!
  • Schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig los!
  • Auffällige Kleidung und Tornister mit Reflektoren schützen!
  • Immer auf den Gehwegseite am Schulgebäude aus dem Auto
    aussteigen lassen! Das erspart eine Straßenüberquerung!
  • Seien Sie immer Vorbild!

Alle Hinweise zu diesem Thema finden sie auf der Internetseite
unter www.hochsauerlandkreis.polizei.nrw.de

Kinder können Entfernungen und Geschwindigkeiten nur schwer richtig einschätzen und verkennen oftmals die Gefahr. Daher der Appell an alle anderen Verkehrsteilnehmer: „Nehmen Sie besonders Rücksicht auf die Kinder!“

Polizei-HSK: Autofahrer wird bei schwerem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 480 getötet. Zeuge gesucht.

Autounfall in Brilon
Schwerer und leider typischer Unfall mt tödlichem Ausgang in Brilon (foto: polizei)

Brilon (ots) – Am Donnerstagmorgen gegen 05:50 Uhr kam es im Bereich Brilon zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 48-jähriger Mann aus Rüthen war mit seinem Auto auf der Bundesstraße 480 von Brilon in Richtung Rüthen unterwegs.

Der Autofahrer begann unmittelbar vor dem Abzweig in Richtung Alme/Paderborn, der in einer langgezogenen Linkskurve liegt, mehrere Pkw (mindestens drei) und zwei Lkw zu überholen.

Während des Überholmanövers kamen dem Überholenden ein Lkw und ein Pkw entgegen. Um nicht mit dem Gegenverkehr zu kollidieren, versuchte der Rüthener wieder nach rechts einzuscheren. Dies gelang ihm auch und es kam zu keiner Berührung mit dem Gegenverkehr oder einem der überholten Fahrzeuge.

Allerdings verlor der Fahrer die Kontrolle über seinen Pkw, so dass dieser ins Schleudern geriet und seitlich driftend in der Linkskurve nach rechts von der Straße abkam. Dabei prallte der Pkw zunächst gegen eine Leitplanke und hinter dieser Planke mit der Fahrerseite gegen einen Baum.

Durch die starke Deformation des Pkw wurde der Fahrer eingeklemmt. Ein sofort alarmierter Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen.

Die Unfallstelle musste kurzfristig komplett gesperrt werden. Anschließend wurde der Verkehr abgeleitet und wenn möglich einspurig an der Unfallstelle vorbeigeführt. Die Strecke konnte gegen 08:15 Uhr wieder komplett freigegeben werden.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg und das Verkehrskommissariat der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis haben ihre Ermittlungen aufgenommen.

Nachtrag der Polizei:

Der Autofahrer hatte im Verlauf der Bundesstraße 480 im Bereich des Abzweigs in Richtung Alme beziehungsweise Paderborn mehrere Pkw und Lkw überholt. Während des Überholvorgangs waren dem Mann ein Pkw und ein Lkw entgegengekommen. Die Polizei sucht jetzt dringend nach dem Fahrer dieses Lkw, der von Rüthen in Richtung Brilon unterwegs gewesen ist.

Der Zeuge wird dringend gebeten, sich mit der Polizei Brilon unter der Telefonnummer 02961-90200 in Verbindung zu setzten.

Kripo Arnsberg sucht nach einer vermissten Person und bittet die Öffentlichkeit um Mithilfe

Vermisst: Frank T.
Seit Dienstag, 09. April 2013, wird der 55-jährige Frank T. im HSK vermisst. (foto: polizei)

Arnsberg/Sundern (ots) – Seit Dienstag, 09. April 2013, wird der 55-jährige Frank T. vermisst. Herr T. wurde zuletzt am gestrigen Tag gegen 16:00 Uhr im St.-Johannes-Hospital an der Straße Springufer in Neheim gesehen.

Der Gesuchte hat das Krankenhaus zu Fuß verlassen. Er ist körperlich in der Lage, auch längere Strecken zurück zu legen. Er wird beschrieben als

  • – 170 Zentimeter groß
  • – 74 Kilogramm schwer
  • – mit schulterlangem, graumeliertem Haar mit Glatzenansatz
  • – Brillenträger
  • – dunkelgrüne (schlammfarbene) Jacke
  • – weitere Einzelheiten zur Bekleidung sind derzeit nicht bekannt.

Die bisherigen Suchmaßnahmen der Polizei im Hochsauerlandkreis verliefen negativ. Da nicht auszuschließen ist, dass Herrn T. etwas zugestoßen ist, bittet die Kriminalpolizei Arnsberg die Bevölkerung insbesondere im Bereich Sundern (Wohnort) und Arnsberg aber auch im gesamten Hochsauerlandkreis um Mithilfe und fragt: Wer hat den Mann am Dienstag ab 16:00 Uhr oder heute gesehen? Wo ist er gesehen worden? Wer kann Angaben zu seinem aktuellen Aufenthaltsort machen?

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Arnsberg unter der Telefonnummer 02932-90200.