Die Wahlen im Blick – Sauerländer SPD auf der Landesdelegiertenkonferenz

Die sechs Delegierten aus dem HSK: Katja Bettsteller, Jennifer Lipke, Pascal Rickes, Dirk Wiese, Irmgard Sander und Peter Newiger (Foto: Privat )

Münster. (spd_pm) Die Delegierten der Sauerländer SPD waren mit dem Verlauf der Landesdelegiertenkonferenz der NRW SPD am vergangenen Samstag in Münster sehr zufrieden.

Nachdem der neue Parteivorsitzende Martin Schulz die Delegierten mit kämpferischer Rede auf die bevorstehenden Wahlen eingestimmt hatte, wurde der SPD-Kanzlerkandidat einstimmig auf den ersten Listenplatz für die Bundestagswahl gewählt.

Dass die Arbeit des heimischen Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese mit Listenplatz 13 belohnt wurde, sorgte für gute Stimmung bei den Delegierten: „Damit wird ganz klar die hervorragende Arbeit von Dirk Wiese im Bundestag, Wahlkreis und für die ganze Region Südwestfalen honoriert“, so Peter Newiger, Kandidat aus dem Sauerland für die NRW-Landtagswahl. Der Listenplatz mache zuversichtlich, dass der Hochsauerlandkreis auch in Zukunft durch einen sozialdemokratischen Abgeordneten im Bundestag vertreten sein werde.

Der heimische Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Sauerländer SPD Dirk Wiese freute sich über das gute Ergebnis und das in ihn gesetzte Vertrauen. Jetzt heiße es, so Wiese „die Ärmel hochzukrempeln“ damit NRW im Mai eine sozialdemokratische Ministerpräsidentin behalte und Deutschland im September einen sozialdemokratischen Bundeskanzler bekomme.

En Spilleken: Eine Komödie erster Güte lief gestern im Kreistag ab.

Joachim Blei sitzt für DIE LINKE im Kreistag des HSK. Im folgenden Leserbrief schildert er seine Eindrücke von dem Teil der gestrigen Sitzung, in dem es um zusätzliche Aufwandsentschädigungen für die Ausschussvorsitzenden ging.

Die Vorgeschichte.

Die rot-grüne Landesregierung hatte mittels eines dilettantischen Gesetzes und trotz leerer Landeskasse den Spendablen rausbaumeln lassen. Das konnte sie gut machen, denn die Zeche sollen die Städte, Gemeinden und Kreise zahlen, letzlich also deren Bürger über kommunalen Steuern!
Nutznießer des Gesetzes sind nur die Ausschuss-Vorsitzenden in den o. g. Körperschaften. Diese rekrutieren sich nahezu vollständig aus der SPD und CDU.

Kosten z.B. in Arnsberg ca. 75.000 € pro Jahr und im HSK ca. 40.000 € pro Jahr.

Um sich aber wie einst Pontius Pilatus unschuldig darzustellen, haben die Macher des Gesetzes ein Hintertürchen offen gelassen. Die o. g. Körperschaften dürfen selbst (alle) Ausschuss-Vorsitzenden davon ausnehmen!

Während der Arnsberger Bürgermeister sich hinstellte, das verneinte und das Gesetz wie Gottes Fügung darstellte, der man zu folgen habe, beschritt unser Landrat einen anderen, viel trickreicheren Weg, um den Ausschuss-Vorsitzenden ihren Beutel zu füllen.

1. Akt der Kommödie

Zuerst verkündet König Karl laut und deutlich, auch in Richtung Arnsberg, dass die Ausnahmen rechtlich in Ordnung seien.

Als nächstes stellt er sich hin und erstellt selbst eine Vorlage für den Kreistag zur entsprechenden Änderung der Hauptsatzung des Kreises. Der Edle, „Karl, der Sparsame“, erstrahlt!

Für die ansonsten dem König eher kritisch gegenüber stehenden linken Wadenbeißer geradezu ein Wunder!

2. Akt der Kommödie

Seine Vasallen von der CDU bekunden ihre Gefolgschaft (Wie könnte es auch anders sein?). Die Verbündeten von der SPD möchten ihre Treue auch zu ihrer Kaiserin im fernen Düsseldorf zeigen und versuchen, irgendwie das Gesetz doch ohne vollständige Ausnahmen zur Anwendung zu bringen.
Das gelingt aber nicht, weil der König einschreitet. Ein schönes Geplenkel war es dennoch.

3. Akt der Kommödie

König Karl läßt es zum showdown, sprich zur Abstimmung, kommen.
Nicht aber, ohne vorher die wichtige Frage nach der eventuellen Befangenheit im Hofstaat, also von Kreistagsmitgliedern, zu stellen.
Klarerweise sind die Ausschuss-Vorsitzenden als Beutelaufhalter befangen.

Und noch ehe die Frage des Königs im Raum verhallt ist, sind diese Mannen auch schon geschlossen auf dem Weg nach draußen, als ob sie es geahnt hätten, dass diese Frage kommt.

(Mein Hinweis an die Regie. Demnächst etwas abwarten und ein wenig herum nöhlen. Das sieht dann echter aus!)

4. Akt der Kommödie

Die Abstimmung erfolgt.
Da nun die Leibgarde des Königs um einige tapfere Kämpfer dezimiert ist und die verbündeten Rotgardisten sich sowohl k aiserinnen- als auch königstreu verhalten wollen, enthalten sie sich ihrer Stimme nach der Devise ihres Altvorderen Müntefering: „Wer sich enthält, stimmt auch zu!“ (So soll übrigens dessen Frau auch bei der Eheschließung auf die Frage des Standesbeamten verfahren sein.)

Und schließlich gibt es ja auch noch die SPD-Ausschussvorsitzenden, an deren Beutel die Parteifreunde denken müssen!

Das Greenteam schaut auch nach Düsseldorf zu seinen Mit-Gesetzes-Schmieden und verweigert sich.

Folglich geschieht es, wie es nach Rechenmeister Knoche und Schürmanns Rechenbuch geschehen musste: Für die Satzungsänderung kommen nicht die nötigen Stimmen zusammen!

Letzter Akt der Kommödie

König Karl und seine Gefolgschaft stehen als die Edlen da, die zwar wollten, aber die man nicht ließ.

Die Rotgardisten waren ja nicht dagegen und sind somit unschuldig am Scheitern.

Die Ausschuss-Vorsitzenden frohlocken ob ihres tollen Geschenkes.
Die Gegner haben heldenhaft gekämpft, aber leider verloren. Sie kratzen sich am Kopf und wundern sich nun nicht mehr über die königliche Vorlage, die sich als Lusche entpuppt hat.
…und lange schallt’s im Kreistag noch: „Alle Cruden leben hoch!“

That’s life as every day in the circleday!

Joachim Blei, KTM für Die Linke

Saarland: AfD darf dubiose Wahlkampfhilfe nicht länger tolerieren

Berlin, 23.03.2017 – Plakate, Wurfsendungen, Google-Anzeigen: Anonyme Geldgeber haben auch im Saarland über den „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ massiv und zugunsten der AfD in den Landtagswahlkampf eingegriffen. Das Transparenzgebot im Parteiengesetz wird durch diesen Trick ausgehebelt. Die AfD verweigert dazu jede Auskunft. LobbyControl fordert die Partei auf, endlich deutliche Schritte gegen diese intransparent finanzierte Wahlwerbung zu unternehmen. Gleichzeitig braucht es ein Gesetz, um verdeckte Wahlwerbung durch Dritte zu verbieten.

(Pressemitteilung von LobbyControl)

Wie bei bereits vier Landtagswahlen zuvor hat der „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ Wahlwerbung für die AfD gemacht. LobbyControl-Recherchen belegen, dass der Verein dabei neben Plakaten und Wurfsendungen auch Google-Anzeigen schaltete. Mehrfache LobbyControl-Anfragen, was die AfD gegen diese intransparente Wahlwerbung unternommen hat und welche Transparenz-Ansprüche die Partei bei Wahlwerbung für richtig hält, ließ die Partei unbeantwortet. Gegenüber den Medien beschränkt sich die AfD darauf, eine Verbindung zu dem Verein abzustreiten. Diese Abgrenzung ist nötig, damit die Wahlwerbung nicht als verdeckte Parteispende gilt. Hier wäre ein aktiveres Vorgehen der AfD gegen die intransparent finanzierte Wahlwerbung nötig.

„Die AfD kritisiert gerne Missstände bei anderen Parteien. Aber wenn es um intransparente Wahlwerbung zu ihren Gunsten geht, will sie davon plötzlich nichts mehr wissen. Diese Doppelmoral und dieses Versteckspiel müssen ein Ende haben. Wählerinnen und Wähler sollten vor der Stimmabgabe wissen, wer den Wahlkampf einer Partei finanziert“, sagt Ulrich Müller von LobbyControl.

„Die AfD könnte gegen die verdeckte Wahlwerbung aktiv werden. Dies hat sie nach unserem Wissen bislang nicht gemacht. Im Gegenteil: Sie lädt den Vorsitzenden des Vereins auch noch zu AfD-Veranstaltungen als Redner ein. Das zeigt, dass sie überhaupt kein Problem mit dieser intransparenten Einflussnahme hat“, so Müller.

Die verdeckte Wahlwerbung nutzt eine Lücke in den Transparenz-Vorschriften für Parteien. Die Finanziers des Vereins können verborgen bleiben, während Spenden an Parteien ab 10.001 Euro offen gelegt werden müssen. „Die Beeinflussung von Wahlen durch anonyme Akteure ist Gift für die Demokratie“, kritisiert Müller. „Dieses Schlupfloch muss dringend geschlossen werden.“

LobbyControl verweist auf das Beispiel Großbritannien. Dort gelten für sogenannte „third-party campaigners“, also Akteure, die für den Wahlkampf von Parteien oder Kandidaten Spenden sammeln, dieselben Offenlegungspflichten wie für die Parteien und Kandidaten selbst. Sie müssen sich registrieren und schon ab 1.500 Pfund Spenden und Spendernamen bekannt machen – und zwar zügig nach Zahlungseingang.

Die jüngste „Rent-a-Sozi-Affäre“ um gekaufte Lobbytreffen mit SPD-Spitzenpolitikern hat eine neue Debatte um Parteisponsoring und eine Reform des Parteiengesetzes angestoßen. Bei dieser Gelegenheit sollte auch das Schlupfloch für Wahlwerbung durch Dritte geschlossen werden.

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Hintergrund

  • Die AfD-Wahlwerbung im Saarland wird vom „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ organisiert. Der Verein wurde im September 2016 in Stuttgart gegründet. Er ist der Nachfolger der sogenannten „Vereinigung zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“, die bereits bei den Wahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin verdeckte Wahlwerbung für die AfD organisierte. Dazu gehören Zeitungen mit Wahlempfehlungen für die AfD („Extrablatt“), Großplakate und Google-Anzeigen. Der Verein gibt keine Auskunft über die Höhe seines Budgets, einzelnen Geldgebern oder dem prozentualen Anteil von Großspendern.

  • LobbyControl fordert seit langem, die Schlupflöcher im Parteiengesetz zu schließen. Nach der Rent-a-Sozi-Affäre hat LobbyControl eine Aktion gestartet, um die Regierungsparteien zu Transparenzregeln für Parteisponsoring und Parteienwerbung durch Dritte zu bewegen. Mehr dazu unter https://www.lobbycontrol.de/2016/11/politik-darf-nicht-kaeuflich-sein/

Leserbrief zum Arnsberger Ratsbeschluss: „Kein „Schicksalsschlag“ für Arnsberg“

Wir haben folgenden Leserbrief von Joachim Blei erhalten:

Kein „Schicksalsschlag“ für Arnsberg

Es ist keineswegs so, dass es einen „Erlass“ des Innenministeriums zu den zusätzlichen Zuwendungen für die Ausschussvorsitzenden gibt. Es steht vielmehr ausdrücklich im Gesetz, dass (alle) Ausschüsse von der Neuregelung ausgenommen werden können.

Hier sagt Bürgermeister Vogel nicht die volle Wahrheit, wenn er meint, das Geschenk aus Düsseldorf zum Vorteil der nahezu ausnahmslos SPD- und CDU-Ausschussvorsitzenden annehmen zu müssen.

Inzwischen ist auch geklärt, dass es keine Einwendungen der Landes- bzw. Bezirksregierung geben wird, wenn Stadträte und Kreistage von der Ausnehmung Gebrauch machen.

Dementsprechend wird der Kreistag höchstwahrscheinlich der Vorlage 9/713 des Landrats für die nächste Kreistagssitzung am 24.03. folgen und die Hauptsatzung des HSK entsprechend ändern.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die sehr fragwürdige sog. „Funktionszulage“, welche die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden im Landtag, u. a. CDU-Mann Klaus Kaiser, kassieren. Nachzuschauen unter „Report“ vom 07.03. in der Mediathek der ARD.

Noch so ein faules Ei, genannt fette Pfründe, braucht niemand, schon gar nicht bei klammen Kassen!

Joachim Blei, KTM für Die Linke

Hier geht es zur von Joachim Blei genannten Vorlage der Verwaltung.

Den Wortlaut der vorgeschlagenen Änderungssatzung findet man hier.

Update: Ein interessanter Bericht von Report Mainz. Beginnt mit Klaus Kaiser (CDU), geht aber auch mit Vertretern anderer Parteien weiter.

Umleitung: Reitzenstein reizt @erbloggtes – zu Recht und weitere Lesehinweise sowie Beste Grüße

Pause! Der Ruhrtalradweg zwischen Olsberg und Steinhelle. (foto: zoom)

Zur Causa Reitzenstein: Wissenschaft vor Gericht. Erlaubt es die Verteilung von Rezensionsexemplaren an Zeitungen und Fachzeitschriften, dass der Buchautor auch gleich zu bestimmen hat, was in den Rezensionen steht? Der Historiker Julien Reitzenstein scheint dieser Ansicht zu sein, und das Landgericht Hamburg scheint ihm darin zu folgen. Reitzenstein, Autor einer Düsseldorfer Dissertation über das NS-Institut für wehrwissenschaftliche Zweckforschung („Himmlers Forscher“, 2014 bei Schöningh, Paderborn, erschienen), fühlte sich offenbar durch folgenden Satz eines Rezensenten in seiner Ehre verletzt … erbloggtes

Kein Wunder, dass DerWesten immer platter wird: heftig.co-Erfinder Peter Schilling baut virale Erfolge am Fließband … turi2

Rationality Storm: Homöopathie, TK, Twitter und Mainstream-Medien … scilogs

Public History und Geschichtsdidaktik – Ein Austausch: Die Beziehung zwischen Public History – nämlich Geschichte in der Öffentlichkeit zu betreiben – und Geschichtsunterricht ist es wert, diskutiert zu werden, indem sowohl Abgrenzungen wie auch Gemeinsamkeiten zwischen Public History und Geschichtsunterricht gesucht und gefunden werden … publicHistory

Grüne: Eigennutz zählt … doppelwacholder

ÖPNV Im Hochsauerlandkreis: Einnahmen der RLG aus dem Sozialticket bleiben vorerst ein Rätsel … sbl

Viele, liebe, beste, schöne, freundliche, herzliche Grüße: Die etwas unklare Rangordnung der Grußformeln … revierpassagen

„Heimatverbunden & Weltoffen“: Julius-Drescher-Preis 2017 geht an Reinhard Schandelle und Reinhard Schmidt

Brilon. (spd_pm) Reinhard Schandelle und Reinhard Schmidt werden am 26. März 2017 um 11:00 Uhr mit einer Feierstunde im Bürgersaal des Rathauses in Brilon mit dem Julius-Drescher-Preis ausgezeichnet.

Nach der Devise „Heimatverbunden & Weltoffen“ fiel die Entscheidung des Kuratoriums diesmal für zwei Preisträger.

Reinhard Schandelle aus Marsberg-Giershagen (fotos: spd)

Reinhard Schandelle aus Marsberg-Giershagen wird für sein außerordentlich heimatverbundenes, bürgerschaftliches Engagement in verschiedenen Institutionen seines Umfeldes geehrt.

Nicht zuletzt durch sein stets unermüdliches Wirken konnten zahllose Projekte umgesetzt werden. So entstand 2008 der seitdem jährlich erscheinende Dorfkalender mit historischen Bildern.

Umgesetzt werden konnten in der Zeit von 2009 bis 2011 der Themenweg „Giershagener Bergbauspuren“ sowie 2013 bis 2014 der Themenweg „Bredelarer Bergbauspuren“.

Die Giershagener Meilerwochen 2014 und 2015 wurden maßgeblich durch seine Unterstützung realisiert. Ebenso die Großveranstaltung zur Landeskirchschicht der NRW-Knappenvereine.

Die Laudatio für Reinhard Schandelle wird Franz Schrewe, Ehrenbürgermeister der Stadt Brilon, halten.

Reinhard Schmidt engagiert sich in der „Dagmar Schmidt Stiftung“

Für sein weltoffenes, bürgerschaftliches Engagement mit der Dagmar Schmidt Stiftung erhält Reinhard Schmidt die Auszeichnung.

Seit Errichtung der Stiftung Anfang 2008 konnte bereits 4 mal der Dagmar Schmidt-Stiftungspreis ausgelobt werden, der, entsprechend der Ziele der Stiftung zu gleichen Teilen jeweils deutschen, jüdischen und palästinensischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen vergeben wird, die in persönlichem Einsatz zur Verständigung im Nahen Osten beitragen und damit einen direkten Beitrag zu einer besseren Zukunft in Israel leisten.

Torsten Reibold, Europarepräsentant von Givat Haviva Israel und die Vorsitzende des Freundeskreises Givat Haviva Deutschland e. V., Friedel Grützmacher, werden die Laudatio für Reinhard Schmidt im Dialog sprechen.

„Die Ehrung für Reinhard Schandelle und Reinhard Schmidt mit dem Julius-Drescher-Preis, den die SPD im Hochsauerland zum 90. Geburtstag von Julius-Drescher ins Leben gerufen hat, unterstreicht, dass sich beide – so wie Julius Drescher es gelebt hat – vorbildlich für die Demokratie und eine solidarische Gesellschaft einsetzen und sind damit ein wertvolles und nachahmenswertes Beispiel sozialdemokratischer Handlungsweise“, betont Dirk Wiese, Vorsitzender der HSK-SPD.

UPDATE (2.5.2017) Ein Leserbrief. „Der Stand der Dinge: Qualitätsanalyse – Verbundschule und Sekundarschule in Winterberg“.

Die Verbundschule Siedlinghausen soll geschlossen werden. (archiv: zoom)

Nachfolgend veröffentliche ich einen Leserbrief von Sebastian Vielhaber. Der Autor war maßgeblich an der Siedlinghäuser Bürgerinitiative gegen die Schließung der weiterführenden Schule im Ort beteiligt.

Vorbemerkung: Mit der Gründung der Sekundarschule Medebach-Winterberg läuft die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen aus.

Siehe u.a. hier im Blog.

Viele Bürger des Winterberger Ortsteils Siedlinghausen befürchten einen sozialen, ökonomischen und kulturellen Bedeutungsverlust ihres Ortes, wenn ein wichtiger Baustein, nämlich die weiterführende Schule,  aus dem gewachsenen Orts-Ensemble herausgebrochen wird.

Soweit die kurze Einordnung. Alles Weitere kann in den Kommentaren „ohne Zorn und Eifer“ erweitert und diskutiert werden.

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UPDATE (2.5.2017): Heute hat die in Gründung befindliche Bürgervereinigung „FWG Winterberg und Ortschaften“ die Qualitätsanalysen vom 12. 01. 2017 und vom 29. 03. 2017, sowie die Stellungnahme der Stadt Winterberg  auf ihrer Website veröffentlicht:

http://www.fw-winterberg.de/cms/media/pdf-schule/Qualitaetsanalyse_12.01.2017_1.pdf

http://www.fw-winterberg.de/cms/media/pdf-schule/Qualitaetsanalyse_29.03.2017_1.pdf

http://www.fw-winterberg.de/cms/media/pdf-schule/Stellung_Stadt_Wtbg._14.03.2017.pdf

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Der Leserbrief im Wortlaut:

Leserbrief
„Der Stand der Dinge: Qualitätsanalyse – Verbundschule und Sekundarschule in Winterberg“

Das, was sich hier seit Ende April 2016 in Winterberg -insbesondere zum Thema Sekundarschule und Qualitätsanalyse (QA)- inzwischen abgespielt hat, ist „filmreif“ und wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt eine Komödie daraus machen.

Was hat sich zwischenzeitlich ereignet:

Wie ich in Erfahrung gebracht habe, liegt der Stadt Winterberg sowie der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen seit dem 16. Dezember 2016 eine sogenannte QA vor.

Seither fordern zahlreiche Eltern und Bürger aus Winterberg und den Dörfern die Veröffentlichung dieser QA, die nach meiner Einschätzung den Charakter eines Gutachtens hat. Erstellt wurde die QA von Qualitätsprüfern des Dezernats 4Q der Bezirksregierung Arnsberg, welches uns seit Anfang des Jahres immer wieder auf Neues ermutigt hat, bei diesem Thema am Ball zu bleiben.

Nach Auffassung der Schulaufsicht des Hochsauerlandkreises ist nach Vorlage eines solchen Gutachtens innerhalb von einer Woche die Schulkonferenz einzuberufen, die darüber abstimmen soll, ob das Gutachten veröffentlicht wird oder nicht. Diese Veröffentlichung ist bis heute nicht erfolgt.

Am Freitagnachmittag den 24.02.2017 erhielt ich eine Nachricht der Bezirksregierung Arnsberg, nach mehrmaliger vorheriger Anfrage, wonach diese QA derzeit noch einmal geprüft und textlich verändert würde.

Bei einer nachträglichen textlichen Veränderung eines Berichtes oder Gutachtens (QA) liegt für mich der Verdacht und die Vermutung nahe, dass hier gerade eine textliche Zensur stattfindet. Werden etwa Textpassagen überarbeitet, wovon die Eltern und Bürger aus Winterberg und seiner Dörfer nichts erfahren dürfen/sollen?

Durch diese Vorgehensweise („Zensur“ der QA) tragen die Verantwortlichen dazu bei, dass der Graben zwischen Winterberg und Siedlinghausen, um ein Vielfaches tiefer und breiter wird. Transparenz und Offenheit sollten in einer Demokratie anders aussehen.

Es gibt im Bundesland NRW ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW), das es uns Bürgern (natürliche Personen) erlaubt in alle nicht als geheim eingestuften behördlichen Akten Einsicht (kompletten Verwaltungsvorgang) zu nehmen. Die QA fällt aus meiner Sicht nicht unter die geheim einzustufenden Akten.

Vor diesem Hintergrund habe ich Anträge an die Verbundschule, an den Schulträger (die Stadt Winterberg), an die Schulaufsicht des Hochsauerlandkreises sowie an das Dezernat 4Q der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mich daraufhin zu einem persönlichen Gespräch am Montag, den 13.03.2017 eingeladen. Begleitet wurde ich von unserem Ortsvorsteher Bruno Körner. Die Bezirksregierung wollte mir Erläuterungen und Hinweise geben, weshalb textliche Änderungen an dem Bericht vom 16. Dezember 2016 notwendig gewesen wären.

Der gestellte Antrag an die Verbundschule wurde an den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg weiter verwiesen.

Die Stadt Winterberg hat meinen Antrag weder abgewiesen, noch an einen anderen Zuständigkeitsbereich verwiesen. Mir wurde allerdings keine dem Gesetz nach entsprechende Akteneinsicht gewährt. Als Begründung wird angeführt, dass erst jetzt ein sog. „Entwurf“ zur QA vorläge und sie nun zwei Wochen Zeit hätten, entsprechende Stellungnahmen abzugeben.

Der Hochsauerlandkreis hat auf meinen Antrag auch keine eindeutige Auskunft gegeben und auf meinen Termin bei der Bezirksregierung Arnsberg verwiesen.

Eine Akteneinsicht wurde uns beim vorgenannten Gespräch bei der Bezirksregierung verwehrt. Vielmehr wurden wir darauf hingewiesen, dass der Bericht vom 16.12.2016 nur eine sogenannte „Entwurfsfassung“ gewesen sei und die Endfassung erst am 18.01.2017 an die Verbundschule und den Schulträger Stadt Winterberg versandt worden wären. Entsprechende Stellungnahmen zum vorgenannten Bericht wurden weder von der Verbundschule noch vom Schulträger abgegeben.

Weiterhin teilte man uns mit, dass die Endfassung vom 18.01.2017 dann noch einmal durch die Bezirksregierung redaktionell überarbeitet werden musste, weil es angeblich irgendwelche Formfehler im Bericht vom 16.12.2016/18.01.2017 gegeben haben soll.

Die Überarbeitung des 1. Berichtes hat bis zum 01.03.2017 gedauert. Hier wurde dann ein sog. 2. Bericht mit Status „Entwurf“ wiederholt an die Verbundschule und Schulträger versandt mit einer Frist zu weiteren Stellungnahmen bis zum 15.03.2017.

Der 2. Bericht soll in einigen Bereichen ausführlicher und kritischer geworden sein und der Bericht hat mehr Seiten als vorher.

Alles etwas eigenartig oder nicht?

Bis zu unserem vorgenannten Gespräch sind anscheinend keine Stellungnahmen von Seiten der Verbundschule sowie dem Schulträger bei der Bezirksregierung Arnsberg eingegangen.

Wir fragen uns auch, warum und weshalb es keine Stellungnahmen bereits zum ersten Bericht gegeben hat? Oder haben hier die Verbundschule und der Schulträger etwa bei der Überarbeitung des 1. Berichtes hinter den Kulissen mitgewirkt?

Die Bezirksregierung sei sich auch nicht sicher darüber, ob wir überhaupt Akteneinsicht gemäß des IFG NRW haben könnten. Begründet wird es von der Bezirksregierung Arnsberg damit, dass man sich nicht sicher ist, ob die Verordnung die für die Qualitätsanalysen (QA-VO) gilt, eine Rechtsvorschrift sei oder nicht. Denn wenn diese Verordnung eine Rechtsvorschrift wäre, hätten wir kein Recht auf Akteneinsicht.

Bemerkenswert ist allerdings im Kontrast zu dieser Aussage der Bezirksregierung Arnsberg, dass es öffentliche Aussagen der Bezirksregierung Detmold von 2014 und 2016 gibt, die damals den Antragstellern eine Akteneinsicht nach datenschutzrechtlicher Überprüfung (150,00 Euro pro Bericht) für QA´s über Bielefelder Schulen gewährt hätte.

In anderen Bundesländern wie u.a. Berlin und Brandenburg gibt es gar keine Diskussion um eine Akteneinsicht, da diese Bundesländer alle QA´s allen Eltern und Bürgern auf entsprechenden Plattformen öffentlich zugänglich machen.

Wir haben gegenüber der Bezirksregierung unsere Position deutlich gemacht, dass wir die gestellten Anträge auf sämtliche Berichte zur QA seit dem 16.12.2016 aufrechterhalten werden.

Daher werden sich meine Mitstreiter und ich weiter dafür einsetzen, dass die Urfassung der QA (12/2016) mittels weiterer Anträge an die entsprechenden öffentlichen Einrichtungen u.a. an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW gemäß § 13 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW allen Eltern und Bürgern von Winterberg und seinen Dörfern öffentlich zugänglich gemacht wird.

Inzwischen gibt es bereits einen zweiten Antrag nach IFG zu Akteneinsicht zum Thema „QA Verbundschule“ von einem Winterberger Bürger, der der Bezirksregierung Arnsberg am 13.03.2017 postalisch zugegangen ist.

Anscheinend haben die öffentlichen Einrichtungen (u.a. Behörden wie Bezirksregierung Arnsberg als auch die Stadt Winterberg sowie öffentliche Bildungseinrichtungen wie die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen) einiges zu verbergen.

Ich werde für Sie weiter am Ball bleiben und versuchen dazu beizutragen, all diese Umstände möglichst zeitnah aufzudecken und für alle Eltern und Bürger der Stadt Winterberg und seinen Dörfern zugänglich und transparent zu machen.

Sebastian Vielhaber
Winterberg-Siedlinghausen

Kreistag: Sauerländer Bürgerliste beantragt Resolution zur Flüchtlingspolitik


Meschede. (sbl_pm) Für die nächste Kreistagssitzung am 24. März 2017 beantragt die Fraktion Sauerländer Bürgerliste/Freie Wähler folgende Resolution zur Flüchtlingspolitik:

„Der Kreistag fordert den Landrat auf,

  1. wenn die Kreisverwaltung von einem gestellten Härtefallantrag Kenntnis hat, während des laufenden Härtefallantrages die Personen, für die dieser Antrag gestellt wurde, nicht abzuschieben (wie vom Landrat in der Kreistagssitzung am 04.03.2016 zugesagt);
  2. alle Empfehlungen der Härtefallkommission anzuerkennen und anzuwenden.“

Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste/Freie Wähler erläutert:

„In einem aktuellen Fall wurde von der Kreisverwaltung eine sehr gut integrierte fünfköpfige Familie aus Bestwig mit einem körperlich behinderten Kind nach Albanien abgeschoben, obwohl für diese Familie bei der Härtefallkommission des Landes NRW ein Härtefallantrag gestellt worden war, über den die Härtefallkommission noch nicht entschieden hatte. Die beim Innenministerium eingerichtete Härtefallkommission prüft die ihr vorgelegten Fälle sorgfältig und spricht nur in begründeten Fällen eine Bleibeempfehlung aus.“

Monatstreffen der SPD-AG 60plus im HSK

Vom Turm noch 100 Meter bis zur Gaststätte „Am Pulverturm“ (fotoarchiv: zoom)

Meschede. (spd_pm) Die SPD-AG 60plus im Hochsauerlandkreis trifft sich am Montag, dem 20.3.2017, um 15 Uhr, in der Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstr. 33, in Meschede.

Interessierte Gäste sind herzlich willkommen.

Kosten der mehrtägigen Konferenz des Landrats mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden

Pressemitteilung der Sauerländer Bürgerliste

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Konferenz auf der Insel Norderney; hier: Kosten für den Hochsauerlandkreis


Sehr geehrter Herr Landrat,

In dieser Woche findet auf Norderney eine mehrtägige Konferenz des Landrats mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden statt.

In dem Zusammenhang bitten wir Sie zwei Fragen zu beantworten:

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung nehmen für die ganze Dauer oder zeitweise an dieser Konferenz teil?

Welche Kosten (Fahrt, Übernachtung, Verpflegung, sonstige Reisekosten, Überstundenvergütung bzw. -ausgleich) entstehen der Kreisverwaltung durch diese Konferenz?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
(SBL-Fraktionssprecher)

Für die Richtigkeit

Gabriele Joch-Eren
(SBL-Geschäftsführerin)