Die Kommunalwahl am 13. September in Nordrhein-Westfalen wirft ihre Schatten voraus. Die Recherche des gemeinnützigen Recherchezentrums CORRECTIV zeigt, wie stark sich Kommunalpolitikerinnen Chancenungleichheit, Sexismus und Klüngelei ausgesetzt sehen.
An einer Umfrage mithilfe der von CORRECTIV entwickelten Online-Plattform CrowdNewsroom nahmen 573 Kommunalpolitikerinnen und -politiker teil (416 Frauen und 141 Männer). Mehr als jede zweite Teilnehmerin der nicht repräsentativen Umfrage gab an, in ihrer politischen Arbeit bereits Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder Sexismus erlebt zu haben.
Die Kommunalpolitikerinnen berichteten, in Ausschuss- und Ratssitzungen (30 Prozent) und dem obligatorischen „Bier nach der Sitzung“ (28 Prozent) Sexismus oder Diskriminierung zu erfahren. Dabei fallen vor allem unangemessene Aussagen zu Aussehen der Kommunalpolitikerinnen (23 Prozent), abwertende Witze (22 Prozent) oder unangemessene Fragen zum Privatleben der Frauen (19 Prozent).
In der Befragung berichteten einzelne Politikerinnen aller Parteien außer der AfD zudem von Belästigungen, wie unangemessenen Berührungen oder Nachrichten – teilweise sogar an der Grenze zu Straftatbeständen.
37 Prozent der Kommunalpolitikerinnen und rund 27 Prozent der Kommunalpolitiker beurteilen, dass sich durch mehr Frauen Politik die Kultur in den Kommunalparlamenten ändern würde. Gut ein Drittel der Frauen findet außerdem, dass sich die Vereinbarkeit des politischen Ehrenamtes mit Beruf und Privatleben dadurch verbessern könnte.
Kein einziges Kommunalparlament in NRW ist derzeit paritätisch besetzt. Das verdeutlicht eine datenjournalistische Auswertung der Frauenanteile aller Kommunen von CORRECTIV.Lokal. Die interaktive Karte zeigt: Im landesweiten Mittel beträgt der Frauenanteil in den Kommunalparlamenten 24 Prozent, in Sassenberg im Münsterland gibt es beispielsweise keine einzige Frau im Stadtrat. Das bundesweite Mittel liegt bei 27 Prozent.
Bild-Text-Schere? „Schön, dass ihr wieder da seid.“ (foto: zoom)
Aus Sicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW ist die morgige Wiedereinführung des Regelbetriebs an Grundschulen und Förderschulen der Primarstufe unverhältnismäßig und falsch. Unmittelbar nach Bekanntgabe der Pläne des Ministerium hat die Bildungsgewerkschaft eine Online-Petition gestartet, die großen Zuspruch findet.
In fünf Tagen 17.000 Unterschriften und mehr als 5.000 Kommentare, die nahezu alle die Landesregierung kritisieren, sind ein deutliches Signal.
„Die Unterstützung unserer Online Petition ist eine große Bestätigung für uns“, kommentierte Maike Finnern, Vorsitzende der GEW NRW, „die Politik von Schulministerin Gebauer stößt in den Schulen auf breite Ablehnung“. Das Ministerium bewerte Risiken schlicht neu und erreiche dadurch erneute Unruhe in den Schulen. Dem Risiko stehe ein äußerst geringer Zugewinn an Unterrichtszeit gegenüber. „Fürsorge und vorausschauende Schulpolitik sehen anders aus“, ergänzte die GEW-Vorsitzende.
Mit immer noch deutlich reduzierter Wochenstundenzahl gehen die Grundschulen ab dem 15. Juni durch Aussetzen des Abstandsgebots in den verantwortungsvollen Normalbetrieb nach ministerieller Lesart. „Ängste und Unsicherheit von Lehrer*innen, Beschäftigten im offenen Ganztag, Eltern und Schüler*innen werden einfach ignoriert“, stellte Maike Finnern fest. Zudem setzt die Landespolitik mit diesem Kurs die verantwortungsvolle Planung für das kommende Schuljahr aufs Spiel. Schulen sind jetzt statt mit der Planung des kommenden Jahres mit der erneuten und kurzfristigen Planung befasst, deren Vorgaben im Alltag kaum verantwortungsvoll umzusetzen sind.
Zur Gewährleistung eines verantwortungsvollen Schulbetriebs fordert die GEW NRW, dass das Schulministerium umfassende Schutzmaßnahmen für das Personal und die Schüler*innen gewährleistet und endlich initiativ wird, damit auch an Schulen regelmäßig und flächendeckend getestet werden kann. Schulöffnungen dürfen Infektions- und Gesundheitsschutz nicht außer Kraft setzen.
Eine Streifenwanze saugt am Wiesenkerbel. (foto: zoom)
Im Kosmos Tierführer heißt es, dass die Streifenwanze warme Böschungen und Wiesen an Südhängen bevorzuge, wo sie meist auf Doldenblütlern zu finden sei.
In der Tat saugte die 1 cm große Wanze gestern von morgens bis abends auf ein und demselben Wiesenkerbel Saft aus der Pflanze. Das war auch schon das Aufregendste, was ich gestern persönlich erlebt habe.
Was sonst noch passiert ist:
Laschet: Vor dem Gipfel ins Stolpern geraten … postvonhorn
Verschwörungsfragen: Ein Unterrichtsmodul für die Klassen 7 bis 12 zu Verschwörungsmythen … scilogs
Heimkehr in schwieriger Zeit: Hagener Osthaus-Museum kann seine Expressionisten endlich wieder zeigen … revierpassagen
Die Emscher: „Als ich vor 20 Jahren ins Ruhrgebiet kam, war es noch die stinkende v-förmige offene Betonabwasserrinne. Was seitdem entstanden ist, kann man nur erstaunlich nennen“ … paralipomena
„Schottergärten“: Untere Naturschutzbehörde sieht diese Modeerscheinung kritisch und listet ihre Nachteile auf … sbl
Die Umsetzung der ministeriellen Vorgaben zur Wiedereröffnung der Schulen in der kommenden Woche birgt aus Sicht der GEW NRW ein hohes Risiko für alle Beteiligten – für die Beschäftigten in den Schulen, die Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien.
(Pressemitteilung der GEW NRW)
Die Landesregierung will nicht wahrhaben, dass die Umsetzung der Handlungsempfehlungen von Medizinern und Epidemiologen – an denen sie sich zu orientieren vorgibt – an vielen Schulen nicht möglich sein wird. Sie ignoriert die Warnungen der Schulpraktiker*innen und der Schulträger.
„Es ist sehr bedauerlich, dass der Maßnahmenkatalog zur Wiedereröffnung der Schulen so sehr von ministeriellem Wunschdenken geprägt ist“, kommentierte Maike Finnern, die Vorsitzende der GEW NRW heute. „Das Ministerium ignoriert die deutlichen Klarstellungen der kommunalen Schulträger. Der Zeitdruck, der die Umsetzung bei bestem Willen enorm erschwert, ist hausgemacht – nicht zuletzt verursacht durch die Fixierung auf Übergänge und Prüfungen. „Vielen dürfte nicht klar sein, dass nun an einigen Berufskollegs mehr als tausend Schüler*innen unterrichtet werden müssen“, ergänzte Finnern.
Zudem sei es bedauerlich, dass so kurz vor der Wiedereröffnung immer noch unklare Botschaften kommuniziert würden, kritisierte die GEW-Landesvorsitzende.
Wer z.B. herauszufinden versuche, was jetzt für die Jahrgangsstufe 10 gelten soll, erhalte unklare Aussagen. In der Schulmail sei jetzt von bevorstehenden „Terminen“ zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses die Rede. „Sind diese „Termine“ Prüfungsarbeiten in einem dezentralen Abschlussverfahren oder sind es schlichte Klassenarbeiten? Wie fließen sie in die Bewertung des Abschlusses ein?“.
Viele Schulleiter*innen sind sicher, dass Abstandsvorgaben und weitere Verhaltensregeln nicht einzuhalten sind. Wie sollen sie damit umgehen, wenn sie nun unter der Überschrift „Erweiterte Präventivmaßnahmen durch Tragen von Masken“ von höchster Stelle formuliert lesen, dass „eine Maskenpflicht nur dann erforderlich (ist), wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.“ Wer liefert die erforderlichen Masken?
Die GEW NRW übt heftige Kritik am heute von Schulministerin Yvonne Gebauer im Schulausschuss des Landtages vorgetragenen Maßnahmenplan zur Wiedereröffnung der Schulen. Insbesondere das Festhalten an den Prüfungen – Abitur und im Jahrgang 10 – hält die Bildungsgewerkschaft für unangemessen.
„Wie man an unter diesen schwierigen Bedingungen an den zentralen Prüfungen festhalten kann, macht mich fassungslos. Zum einen wird nach wie vor ignoriert, wie ungleich die Voraussetzungen der Schüler*innen für die Vorbereitung auf die Prüfungen sind, zum anderen wird von den Lehrkräften Unzumutbares verlangt“, empörte sich GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern in einer ersten Reaktion nach der Debatte im Schulausschuss.
Die Vorbereitungszeit für die Schulen, in denen die Prüfungen abgehalten werden, sind knapp bemessen. Für die GEW-Landesvorsitzende drängen sich viele Fragen auf: „Wenn sich ab Donnerstag zum Teil Hunderte von Schüler*innen in ihren Schulen einfinden sollen, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten, müssen doch alle Vorbereitungen für einen risikolosen Hygieneschutz abgeschlossen ein. Wie sollen die Schulleitungen das bewerkstelligen? Mit welcher Unterstützung der Schulträger und der Gesundheitsämter können sie bis dahin rechnen? Wer trägt letztlich die Verantwortung?“ Insbesondere für Beschäftigten und Schüler*innen, die einer Risikogruppe angehören oder mit entsprechen Angehörigen in einer Familie zusammen leben, müsse es besonderen Schutz geben.
„Unzumutbare Belastungen“ sieht die GEW-Landesvorsitzende auf die Lehrkräfte zukommen, die jetzt im Rahmen der Prüfungen am Ende des Jahrgangs 10 gemäß Vorgabe des Schulministeriums individuelle Prüfungsaufgaben für die Schüler*innen entwickeln sollen. Maike Finnern wörtlich: „Der Aufwand für die Lehrkräfte ist enorm, das sind keine normalen Klassenarbeiten. Hier müssen innerhalb kürzester Zeit neue Aufgaben konzipiert werden, das erfordert Recherche und gründliche Vorarbeiten, während gleichzeitig stressige Organisations- und Planungsaufgaben erledigt oder Abitur und Vorabiturprüfungen korrigiert werden müssen.“
Überhaupt stelle sich die Frage der personellen Ressourcen. Maike Finnern abschließend: „Wie viele Lehrkräfte stehen denn überhaupt zur Verfügung? Wer ist einsetzbar, wer gehört zur Risikogruppe? Das ganze Prüfungsverfahren bindet vergleichsweise viele Lehrkräfte während der Prüfungen selber und für die aufwendigen Korrekturen.“
Die Folgen des letzten Sturms kann man im Emscherbruch -hier ein Tierheim mit jaulenden Hunden- auch einige Monate später noch sehen. (archivfoto 2014: zoom)
Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute sämtliche Schulen in Nordrhein-Westfalen mit einer Schulmail auf die Wetterlage am kommenden Wochenende und in der Nacht zum Montag aufmerksam gemacht. Nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Nordrhein-Westfalen mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag anhalten sollen.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen über die bestehende Rechtslage informiert, wonach Schulleitungen und Schulträger in ganz Nordrhein-Westfalen angesichts einer Unwetterlage aus Vorsorgegründen den Unterricht nicht stattfinden lassen können.
„Oberste Priorität hat die Sicherheit und Unversehrtheit aller Schülerinnen und Schüler. Damit sie sich auf dem Schulweg keinen Gefahren aussetzen, können die Schulleitungen angesichts der nach jetzigem Kenntnisstand drohenden Sturm- und Orkanwetterlage, den Unterricht nicht stattfinden lassen. Das hielte das Schulministerium für vertretbar und geboten“, so Staatssekretär Mathias Richter.
„Unabhängig davon können auch die Eltern am Montagmorgen angesichts der dann aktuellen Wetterlage entscheiden, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, sollten sie den Schulweg für unzumutbar und nicht sicher erachten.“
Hintergrundinformation – die geltende Rechtslage in Kürze:
Die Regelungen zum Schulbetrieb bei Sturm und Unwetter treffen der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ und die „Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)“.
Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren (Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1).
Bei schweren Unwettern können darüber hinaus die Schulen gemeinsam mit den Schulträgern entscheiden, den Unterricht frühzeitig zu beenden, damit die Kinder noch sicher nach Hause kommen können (§ 25 Abs. 3 ADO). In einem solchen Fall muss die Schule ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und die Betreuung der anwesenden Schülerinnen und Schüler gewährleisten.
Über eine etwaige Schulschließung entscheidet der Schulträger, sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (z.B. durch umfallende Bäume).
Den Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/15402.htm
Studien zeigen: die Klimakrise ist bei uns im Hochsauerlandkreis angekommen, allerdings auch das Krisenbewusstsein, wie hier bei der FFF-Demo 2019 in Brilon. (archivfoto: zoom)
Der Klimawandel ist auf regionaler Ebene messbar. Die Folgen werden auch durch Untersuchungen in den Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens sichtbar.
Am 20.01.2020 hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) den „Fachbeitrag Klima“ für die Fortschreibung des Regionalplans im Regierungsbezirk Arnsberg, räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein, veröffentlicht.
LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen: „Die Folgen des Klimawandels sind auf regionaler und lokaler Ebene mittlerweile deutlich sichtbar. Sie können auch schon jetzt für die nächsten Jahre und Jahrzehnte abgeschätzt werden. Der Fachbeitrag des LANUV liefert hierzu als fachliche Grundlage für die Regionalplanung wichtige Informationen und beschreibt mögliche Folgen des veränderten Klimas für die Menschen in der Region. Außerdem gibt das LANUV mit dem Fachbeitrag Klima konkrete Empfehlungen für den Klimaschutz und für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Regierungsbezirk Arnsberg.“
Nachdem die ersten beiden Fachbeiträge dieser Art im letzten Jahr für die Regierungsbezirke Detmold und Köln erstellt wurden, erhält nun auch die Bezirksregierung Arnsberg wichtige Informationen und Planungsempfehlungen zur Berücksichtigung des vom Menschen verursachten Klimawandels in der Regionalplanung.
Die Ergebnisse im Einzelnen
Die durchschnittliche Jahrestemperatur im Planungsraum der drei Kreise ist im Zeitraum von 1981 bis zum Jahr 2010 im Vergleich zum Zeitraum von 1951 bis zum Jahr 1980 von 7,5 Grad Celsius auf 8,2 Grad Celsius angestiegen. Dies wird unter anderem sichtbar an einer steigenden Zahl von Sommertagen (Tage mit Temperaturen über 25 °C, durchschnittlich 9 Tage mehr pro Jahr) und heißen Tagen (Tage, an denen mindestens 30 °C erreicht werden, im Schnitt 2 Tage mehr pro Jahr). Gleichzeitig ist die jährliche Anzahl an Eistagen zurückgegangen (Tage, an denen die Temperatur 0 °C nicht übersteigt, durchschnittlich 2 Tage weniger), ebenso die Zahl an Frosttagen (Tage mit einer Tiefsttemperatur unter 0 °C, im Schnitt 9 Tage weniger). Bis zur Mitte des Jahrhunderts gehen die Klimamodelle von einem weiteren Anstieg der jährlichen Durchschnittstemperaturen um +0,7 bis +1,8 Grad Celsius aus (Referenzperiode 1971 – 2000). Bis zum Jahr 2100 ist eine Erwärmung von +0,8 bis +4,5 Grad Celsius zu erwarten.
Untersucht wurden durch das LANUV im Fachbeitrag Klima unter anderem auch die Treibhausgas-Emissionen im Planungsraum der drei Kreise. Dabei zeigt sich, dass die Treibhausgas-Emissionen im Teilplangebiet mit etwa 9,6 Tonnen CO2-Äquivalente (CO2eq) pro Einwohner auf einem ähnlichen Niveau liegen wie der bundesweite Durchschnitt (10,7 Tonnen CO2eq pro Kopf; Stand: Ende 2016), allerdings deutlich unter den überdurchschnittlich hohen Werten für ganz NRW (15,5 t CO2eq pro Einwohner). Insbesondere im Sektor Energiewirtschaft und Industrie liegen die Treibhausgas-Emissionen im Teilplangebiet der drei Kreise mit 5,5 t CO2eq deutlich unter den Pro-Kopf-Werten für ganz Nordrhein-Westfalen und auch leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt. Die Treibhausgasemissionen je Einwohner in den Sektoren Verkehr (2,0 t CO2eq), Haushalte / Kleinverbrauche (1,7 t CO2eq) und Landwirtschaft (0,3 t CO2eq) liegen im Teilplangebiet in etwa auf dem gleichen Niveau wie in ganz NRW oder im Bund.
Den Ergebnissen zu Grunde liegt unter anderem auch eine Klimaanalyse, die das LANUV im letzten Jahr für ganz Nordrhein-Westfalen angefertigt und nun im Fachbeitrag Klima für das Teilplangebiet Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein ausgewertet hat. Dabei wurden für einen typischen Sommertag mit abendlichen Temperaturen von 20 Grad Celsius verschiedene meteorologische Parameter und komplexe Luftaustauschprozesse modelliert. In Bezug gesetzt wurden dabei Flächen, über denen sich nachts größere Schichten kühlerer Luft bilden (sogenannte Kaltluftentstehungsgebiete, z. B. Wiesen, größere Parkanlagen, Ackerflächen), Kaltluftleitbahnen, und die von Hitzebelastung betroffenen Bereiche in den Städten. So liefert der Fachbeitrag Klima der Regionalplanung im Regierungsbezirk Arnsberg wichtige Hinweise, wo im Teilplangebiet Belastungsräume, klimatische Erholungsräume, Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftleitbahnen liegen. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere auf Grund der vergleichsweise geringen Siedlungsdichte in der Region die Problematik der städtischen Wärmeinseln und der Hitzebelastung der Bevölkerung geringer ausgeprägt ist als in anderen Teilen des Landes. Im Teilplangebiet der drei Kreise Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein stellen dafür im Gegensatz beispielsweise zum Ruhrgebiet oder der Rheinschiene andere Klimafolgen die wesentlichen Herausforderungen dar, wie etwa die Auswirkungen des Klimawandels auf die Waldökologie und Forstwirtschaft oder auf den (Winter-)Tourismus.
Die Handlungsfelder Klimaschutz und Klimaanpassung betreffen grundsätzlich verschiedenste Akteure und Fachplanungen. Die Auswirkungen des Klimawandels treten lokal beziehungsweise regional auf, und die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen sind konkret räumlich verortet. Die Regionalplanung, die von Haus aus verschiedene Interessen und Nutzungsansprüche an den Raum für einen mittel- bis langfristigen Zeithorizont steuert, ist daher von zentraler Bedeutung, um Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an den vom Menschen verursachten Klimawandel umzusetzen.
Weitere „Fachbeiträge Klima“ für die Regionalplanung werden derzeit u. a. für den Regierungsbezirk Münster erstellt.
———————————————
Den Fachbeitrag Klima“ für die Fortschreibung des Regionalplans im Regierungsbezirk Arnsberg, räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein finden Sie hier zum Download:
Die durch den Menschen verursachte Änderung der klimatischen Verhältnisse ist bereits heute deutlich messbar, für die zukünftigen Entwicklungen liefern Klimamodelle Erkenntnisse zu den voraussichtlichen Entwicklungen. Der Klimawandel betrifft auch in Nordrhein-Westfalen die Grundlagen verschiedener Lebensbereiche und hat Auswirkungen auf unsere Art zu wohnen und zu arbeiten, auf die Bereiche Mobilität, Energieversorgung oder Landwirtschaft sowie auf die Flora und Fauna.
Seit dem Jahr 2011 untersucht das LANUV die Folgen des Klimawandels in einem eigenen Klimafolgenmonitoring. Betrachtet werden dabei 30 Indikatoren aus den sieben Umweltbereichen Klima und Atmosphäre, Wasser, Ökosysteme und Biodiversität, Boden, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Menschliche Gesundheit.
Die Ergebnisse des Monitorings sind zu finden unter
Hintergrundinformationen zum „Fachbeitrag Klima“ für die Planungsregion Arnsberg:
Für die Belange von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Regionalplanung werden möglichst exakte räumliche Informationen und Datengrundlagen sowie klimafachliche Einschätzungen in einem Fachbeitrag zusammengefasst. Daraus abgeleitet werden dann Hinweise auf raumrelevante Anforderungen und Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen und Empfehlungen für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Dabei werden drei wesentliche Aspekte thematisiert: Zum einen wird der Klimawandel im Teilplangebiet (Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein) des Regierungsbezirks Arnsberg beschrieben, was sowohl die bisherige Entwicklung des Klimas als auch zukünftig zu erwartende Klimaveränderungen umfasst. Im Bereich Klimaschutz liefert der Fachbeitrag eine Bestandaufnahme der Treibhausgas-Emissionen in der Region sowie Zahlen zum Ausbaustand und noch bestehenden Potenzialen der Erneuerbaren Energien. Bei der Anpassung an den Klimawandel liegt ein Fokus auf der steigenden Hitzebelastung der Bevölkerung, wobei besonders belastete Siedlungsräume und geeignete Ausgleichsräume im Freiraum (z.B. Kaltluftleitbahnen) durch das LANUV identifiziert und bewertet wurden.
Ein Pflichtfach Informatik soll zum Schuljahr 2021/2022 in den Klassen 5 und 6 eingeführt werden.(screenshot: zoom)
Das Landeskabinett hat vor zwei Tagen den Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Fächer Wirtschaft und Informatik an allen Schulformen in der Sekundarstufe I und zu weiteren Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gebilligt.
(Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung)
Bis Anfang/Mitte Januar 2020 haben nun die am Schulleben beteiligten Verbände Gelegenheit, sich zu dem Entwurf zu äußern. „Schule hat die Aufgabe, junge Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft und einen erfolgreichen Berufseinstieg vorzubereiten. Ohne vertiefte ökonomische Kompetenzen und grundlegende digitale Kenntnisse ist dies in der heutigen Zeit schlicht nicht mehr möglich, daher ist für die Landesregierung beides selbstverständlich ein unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung“, erläutert Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Die geplante Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sieht vor, dass an allen nicht-gymnasialen Schulformen der Sekundarstufe I das Schulfach Wirtschaft zum Schuljahr 2020/21 eingeführt wird. „Die Wirtschaft bildet nicht nur das Fundament unseres gesellschaftlichen Wohlstands, sie ist auch ständiger Begleiter im Alltag. Ein solides Grundwissen darüber, wie unser Wirtschaftssystem funktioniert, oder Kenntnisse über Rechte und Pflichten als Verbraucher sind Alltagskompetenzen. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in unserer Gesellschaft verantwortungsvoll mitzugestalten“, so Ministerin Gebauer.
Das Schulfach Wirtschaft/Politik wurde im aktuellen Schuljahr 2019/20 mit der Umstellung auf G9 zunächst an den Gymnasien eingeführt.
Zum Schuljahr 2020/21 soll dann die Einführung an den übrigen Schulformen in der Sekundarstufe I erfolgen:
An der Schulform Realschule soll das neue Schulfach Wirtschaft innerhalb des Lernbereichs Gesellschaftslehre geschaffen werden. Zu dieser Fächergruppe gehören gegenwärtig die Fächer Geschichte, Erdkunde und Politik.
In der Hauptschule soll der Lernbereich Arbeitslehre mit den Fächern Wirtschaft, Technik, Hauswirtschaft fachlich zum neuen Lernbereich Wirtschaft und Arbeitswelt weiterentwickelt werden.
In den Gesamtschulen und Sekundarschulen soll das neue Fach Wirtschaft/Politik mit erhöhtem Stundenumfang eingeführt werden. So wie an den Gymnasien und Realschulen soll das neue Fach zusammen mit den Fächern Geschichte und Erdkunde dem Lernbereich Gesellschaftslehre zugeordnet werden.
Seit Beginn dieses Jahres arbeiten Lehrplankommissionen an neuen Lehrplänen für die Fächer der betroffenen Lernbereiche. Die Entwürfe sollen im kommenden Jahr in die Verbändebeteiligung gehen und rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2020/21 in Kraft gesetzt sowie von Implementationsveranstaltungen begleitet werden.
Mit dem Entwurf der geänderten Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I soll an allen Schulformen in den Klassen 5 und 6 zum Schuljahr 2021/22 ein Pflichtfach Informatik eingeführt werden. Dadurch sollen Schülerinnen und Schüler noch besser auf die heutige Lebens- und Arbeitswelt vorbereitet werden, die immer mehr von der Digitalisierung geprägt ist. Alle Kinder sollen beispielsweise Grundkenntnisse im Programmieren und Medienkompetenzen im Unterricht erlernen. „Das ist ein echter Meilenstein“, kommentiert Ministerin Gebauer die Einführung des Pflichtfachs Informatik. „Grundsätzlich ist die Einführung neuer Fächer stets gründlich zu prüfen, denn beste Bildung darf nicht irgendwelchen Moden unterliegen. Und grundsätzlich gilt auch, dass Lernen mit digitalen Medien in allen Fächern zum Alltag gehören muss, wenn dadurch ein fachlicher Mehrwert entsteht. Aber die Digitalisierung krempelt unser Leben komplett um und es wäre verantwortungslos, wenn wir unseren Kindern nicht das Rüstzeug an die Hand geben würden, ein tieferes Verständnis für die dahinterliegenden Prozesse und Veränderungen zu entwickeln.“
Im Wahlpflichtbereich gibt es das Fach Informatik bereits an vielen Schulen, für die Einführung als Pflichtfach an allen Schulformen in den Klassen 5 und 6 sind aber zeitnah Lehrpläne zu entwickeln und Lehrkräfte zu qualifizieren.
Mit Blick auf die notwendige Vorbereitung soll daher Informatik – anders als das Fach Wirtschaft – erst zum Schuljahr 2021/22 Pflichtfach werden.
Mit der Kabinettentscheidung wird die Verbändebeteiligung eingeleitet. Eine endgültige Entscheidung der Landesregierung erfolgt nach Auswertung der Eingaben der Verbände. Danach ist der Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags zu beteiligen. Die Einführung der neuen Fächer soll durch Nutzung eines Teils der den Schulen zur Verfügung stehenden Ergänzungsstunden bzw. flexibler Stundenkontingente erfolgen und damit nicht zu Lasten anderer Unterrichtsfächer gehen.
Düsseldorf (IT.NRW / zoom). In den ersten sieben Monaten des Jahres 2019 besuchten über drei Millionen ausländische Gäste die nordrhein-westfälischen Beherbergungsbetriebe und Campingplätze (Betriebe mit mindestens zehn Gästebetten bzw. Stellplätzen); sie verbuchten insgesamt 6,2 Millionen Übernachtungen.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Welttourismustages am 27. September 2019 mitteilt, stieg die Zahl der Besucher aus dem Ausland um 2,0 Prozent und die der Übernachtungen um 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insgesamt stieg die Zahl der Gäste in Nordrhein-Westfalen um 2,8 Prozent auf rund 13,8 Millionen und die der Übernachtungen um 2,3 Prozent auf rund 30,2 Millionen an.
Rund ein Fünftel der ausländischen Besucherinnen und Besucher in Nordrhein-Westfalen kam aus den Niederlanden: Auf sie entfielen im Zeitraum von Januar bis Juli 2019 rund 1,5 Millionen Übernachtungen (+3,1 Prozent) im Vergleich zum Januar bis Juli 2018. Auf den weiteren Plätzen folgten Gäste aus dem Vereinigten Königreich (rund 414 000 Übernachtungen; ?1,5 Prozent) und Belgien (rund 381 000 Übernachtungen; ?0,7 Prozent).
Das Sauerland schneidet im Vergleich am schlechtesten ab.
Ich habe mir die einzelnen Ferienregionen NRWs (PDF) angeschaut. Am schlechtesten abgeschnitten hat beim Vergleich mit den anderen Regionen das Sauerland, wobei das Sauerland in der Statistik nicht weiter aufgefächert wird. Man kann also nicht erkennen, welcher Kreis oder welche Kreise für das Abschneiden verantwortlich sind.
Hier ein Auszug aus dem oben verlinkten PDF – ein Plus für Gesamt-NRW:
Zuwächse in NRW
Wir sehen für Gesamt-NRW in allen Bereichen ein Plus.
Nun die Kopfzahlen für das Sauerland:
Das Sauerland verliert auch aufgrund der stark gesunkenen Auslandsübernachtungen.
Wesentlich attraktiver als das Sauerland werden beispielsweise das Ruhrgebiet (+5,3% Gästeankünfte) und die Region Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (+6,6% Gästeankünfte).
Wer ist schuld am Niedergang des Sauerlandes?
Das kann man der Statistik noch nicht entnehmen. Dazu müssen wir auf die Zahlen der einzelnen Kreise und Gemeinden warten. Im hohen Hochsauerland warten wir insbesondere auf Statistiken über die Entwicklung der Tourismushochburg Winterberg.
Die Talbrücke der A46 bei Nuttlar wird samt Zubringer demnächst für den Verkehr freigegeben. (archivfoto: zoom)
Bestwig-Nuttlar/Meschede (straßen.nrw). Die künftige höchste Autobahnbrücke von Nordrhein-Westfalen im Verlauf der A46 im sauerländischen Bestwig-Nuttlar wird am 18. November feierlich für den Verkehr freigegeben.
Dazu werden weitere rund fünf Kilometer neue Autobahn und drei Kilometer Bundesstraße (B480) erstmalig befahrbar sein, kündigte der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen an.
Zur Fertigstellung des Projektes erwartet die Straßen.NRW-Direktorin Elfriede Sauerwein-Braksiek den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, sowie Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Weitere Einzelheiten zur Freigabe sollen noch rechtzeitig mitgeteilt werden, versprach die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift in Meschede.
Sofern Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern möchten z.B. Erteilung von Einwilligungen, Widerruf bereits erteilter Einwilligungen klicken Sie auf nachfolgenden Button.
Einstellungen