Siegen: Eine Mutter von 3 Kinder wird in der Ausländerbehörde verhaftet, als sie sich wegen ihrer Ausbildung dort aufhält.

Dass es in Südwestfalen weiterhin Ausländerbehörden gibt, die auf Familien und kleine Kinder keine Rücksicht nehmen, wird an einem aktuellen Fall aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein deutlich.

(Der Beitrag ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Dort wurde aktuell eine Mutter von 3 Kindern (im Alter zwischen 2 und 8 Jahren) in den Räumen der Ausländerbehörde in Abschiebehaft genommen und dadurch auch von ihren Kindern getrennt.

Dazu wurde folgendes über Social Media veröffentlicht

“Ein Recht zu Bleiben für Sevine Muradi!

Wir sind fassungslos über die heutige Festnahme von Sevine Muradi (29) im Kreishaus noch im Büro eines Sachbearbeiters der Ausländerbehörde. Ein Raum, der vermeintlich als Anlaufstelle gedacht ist, wird zur Falle – zum Vollstreckungsapparat einer Abschiebung. Den ganzen Tag über war nicht klar, wieso und wie lange Sevine festgehalten werden wird. Sie ist dreifache Mutter und seit Juni 2018 in Deutschland. Das jüngste Kind ist 2 Jahre alt.

In der Ausländerbehörde war Sevine, um eine Ausbildungs-Duldung einzureichen, weil sie eine Zusage zur Ausbildung als Friseurin bekommen hatte. Sevine wurde durch die Festnahme vorsätzlich von ihrer Familie getrennt. Das Versprechen des Landrats, dass in der Behörde keine Festnahmen stattfänden, wurde gebrochen.

Sevine, aber auch ihr Mann Elvin, sind in ihrem Dorf Au-Wingeshausen als engagierte und beliebte Eltern bekannt. Sie sind ehrenamtlich aktiv und ihre Kinder gehen zur Schule. Elvin soll, weil kein aktueller Pass vorliegt, nach Aserbaidschan abgeschoben werden, um dort Militärdienst abzuleisten. Dies ist nicht nur unmenschlich, sondern hat zu einem großen Aufschrei in der Bevölkerung geführt.

Nun soll über die Verhaftung und Abschiebung der Mutter die gesamte Familie unter Druck gesetzt werden. Besonders perfide hierbei ist, dass die Kinder von ihrer Mutter unvorbereitet getrennt wurden. Das jüngste Kind, Angela, ist 2 Jahre alt und hat ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

Die Schön-Wetter-Reden des Landrats sind nun erkennbarer Schein, um das Handeln der Ausländerbehörde zu vertuschen. Wir halten fest: 1.400 Menschen wollen, dass unsere Nachbar*innen, Familie Muradi und Familie Agayan, bleiben können, darunter auch zwei Bundestagsabgeordnete aus unserem Kreis. Zahlreiche Kommentare haben uns durch die Petition erreicht. Diese Stimmen sprechen für sich:

“Weil Elvin und seine Familie sehr nett und anständig sind und daher in unserem Dorf gerne gesehen und herzlich willkommen sind. Es ist unrecht, sie abzuschieben!” (C.Krutwig, Bad Berleburg)

“Weil Menschen die sich hier was aufgebaut haben und ein Teil der Gemeinschaft geworden sind sollen ein Recht zum bleiben haben !” (M. Bigler, Scheuerfeld)

“Ich kenne die Familie und wünsche ihnen ein gutes Leben in Deutschland,sie haben versucht” alles richtig zu machen”, gebt ihnen eine Chance!” (B. Matthes, Bad Berleburg)

“Es ist wichtig, dass etwas geändert wird. Deutschland ist ein Demokratisches Land und sollte sich dies bezüglich auch so verhalten. Familien mit Kindern in unsichere Zustände zu schicken ist unmoralisch und unmenschlich.” (L. Marien, Betzdorf)

In Siegen gibt es aktuell 2 Familien die akut bedroht sind abgeschoben zu werden.
Infos dazu: https://www.openpetition.de/petition/online/unsere-nachbarn-bleiben-hier-solidarisch-gegen-eine-abschiebung-von-karen-agayan-und-elvin-muradi

Sieg beim Landeswettbewerb: Projekt von „Mitmach-Naturpark“ soll Schule machen

Der Vorsitzende Bernd Fuhrmann (l.) und der Geschäftsführer Detlef Lins (r.) des Naturparks Sauerland Rothaargebirge nehmen die Auszeichnung durch die Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser in Düsseldorf entgegen. (pressefoto)

Die Herausforderungen der Zukunft sind immens – der Naturpark Sauerland Rothaargebirge will den Folgen des Klimawandels deshalb in der Gegenwart begegnen. Und sich dabei die Vergangenheit zunutze machen.

(Pressemitteilung Naturpark Sauerland Rothaargebirge)

„Klimawandel und Borkenkäferkalamität, Veränderung der biologischen Vielfalt – das sind nur zwei wesentliche Faktoren. Wir wollen diese Herausforderungen durch nachhaltige und konkrete Maßnahmen für den Klimaschutz meistern. Dabei verstehen wir uns buchstäblich als Mitmach-Naturpark“, erklärte der Vorsitzende des Naturparks Sauerland Rothaargebirge, Bernd Fuhrmann. Ein Engagement, das das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen ausgezeichnet hat – mit dem ersten Preis beim Wettbewerb „Naturpark.2024.Nordrhein-Westfalen“.

Gemeinsam mit Geschäftsführer Detlef Lins nahm Bernd Fuhrmann die Auszeichnung am heutigen Montag, 7. Februar, von NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser im Rahmen einer Feierstunde im Ministerium in Düsseldorf entgegen – sie bezeichnete den siegreichen Beitrag als „großartige Leistung“. Der Naturpark Sauerland Rothaargebirge verbucht damit den nächsten großen Erfolg bei diesem Landeswettbewerb: Es war die insgesamt dritte Teilnahme – und der zweite Sieg neben einem zweiten Platz.

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Land NRW will digitale Sitzungen kommunaler Gremien erleichtern

Schon mehrfach hat die Sauerländer Bürgerliste versucht zu erreichen, dass Kreistagssitzungen als Live-Stream übertragen werden. Gerade in einem flächengroßen Kreis würde das vielen Interessierten, die nicht selbst im Sitzungssaal anwesend sein können, eine Teilnahme ermöglichen. Doch diese Transparenz war bisher von der GroKo (Landrat/CDU/SPD/FDP) nicht erwünscht, und daher blockierten sie alle diese Initiativen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Andere Kommunen in NRW sind da schon viel weiter. Dort können kommunale Sitzungen digital live verfolgt werden. Auch in einigen großen Städten außerhalb von NRW (z.B. Erfurt und Rostock) ist dies schon seit Jahren üblich; teilweise finden Sitzungen sogar ausschließlich digital statt.

Nun scheint sogar der Landtag mit seiner CDU/FDP-Koalition bei der Umsetzung zu helfen. Dort wurde am 18.01.2022 ein Entwurf für ein “Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften” (17/16295) eingebracht.

Danach soll in Ausnahmefällen wie einer epidemischen Lage die Durchführung von Sitzungen des Rats und der Ausschüsse in digitaler oder hybrider Form erfolgen können. “Bei einer digitalen Sitzung gelten per Bild-Ton-Übertragung teilnehmende Gremienmitglieder als anwesend”. “Einer digitalen Sitzung steht eine hybrid durchgeführte Sitzung gleich, in der Gremienmitglieder teils persönlich anwesend und teils ohne persönliche Anwesenheit an der Sitzung teilnehmen, während die Sitzungsleitung am Sitzungsort anwesend ist.” “Für die digitalen und hybriden Sitzungen dürfen nur die Anwendungen verwendet werden, die von der für die Zertifizierung zuständigen Stelle zugelassen sind.”

Konsequenterweise erfolgt dann auch die Beteiligung der Bürger*innen digital: “Bei digitalen Sitzungen wird der Öffentlichkeitsgrundsatz über die Bild-Ton-Übertragung der Sitzung gewahrt.”

Auch das seltsamerweise bei Sitzungen im HSK bisher bestehende Fotografierverbot soll nun durch den Landtag gekippt werden: “In öffentlichen Sitzungen sind Bildaufnahmen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden”.

Ausschüsse erhalten zusätzliche Möglichkeiten für digitale Sitzungen: “In der Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass Ausschüsse des Rates auch
außerhalb der besonderen Ausnahmefälle nach § 47a Absatz 1 hybride Sitzungen durchführen dürfen”. Analog soll diese Regelung auch für Ausschüsse des Kreises in Kraft treten.

In der Begründung des Gesetzentwurfs finden sich wichtige Aussagen zur Bedeutung der Öffentlichkeit bei Sitzungen:

“Der Öffentlichkeitsgrundsatz erfüllt im demokratischen Prozess mehrere Funktionen: Er sorgt dafür, dass das Verfahren der Entscheidungsfindung für Bürgerinnen und Bürger, die durch die von ihnen gewählten Gremienvertreterinnen und -vertreter repräsentiert werden, durchgängig einsehbar und nachvollziehbar ist. Durch die so gewährte Kontrolle bleibt sichergestellt, dass die politischen Entscheidungen am Gemeinwohl ausgerichtet bleiben. Von zentraler Bedeutung ist aber auch, dass die Bürgerinnen und Bürger durch das Verfolgen von Gremiensitzungen die Möglichkeit erhalten, sich ein umfassendes Bild über das politische Agieren der von ihnen gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu verschaffen und darauf ihre künftigen Wahlentscheidungen zu begründen. Die Möglichkeit der Teilnahme an den Gremiensitzungen dient zudem dazu „das Interesse der Bevölkerung an der Arbeit der Vertretungskörperschaft zu fördern. …“ (OVG Münster, Urteil vom 7.10.2020 – 15 A 2750/18 – Rn. 59, juris).

Dies scheint im HSK noch nicht überall bewusst zu sein. So soll auf Vorschlag des Bürgermeisters der Rat der Stadt Brilon am 01.2.2022 eine Änderung der Geschäftsordnung beschließen, nach der die Öffentlichkeit künftig willkürlich ausgeschlossen werden könnte.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an digitalen Sitzungen steht in der Gesetzesbegründung:

“Zur Verwirklichung des Öffentlichkeitsgrundsatzes in digitalen Sitzungen sind audiovisuelle Übertragungen der Ratssitzung nicht nur zwischen den Gremienmitgliedern selbst, sondern auch an die interessierte Öffentlichkeit erforderlich. Die digitale Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgt über einen geschützten Zugang zur digitalen Sitzung, da dieses Modell im virtuellen Raum der Öffentlichkeit in Präsenzsitzung am ehesten entspricht…
Mit § 58a GO NRW, der die Durchführung hybrider Sitzungen außerhalb besonderer Ausnahmefälle nach § 47a GO NRW erlaubt, … soll das kommunale Ehrenamt für alle Bevölkerungsgruppen unter Berücksichtigung unterschiedlicher familiärer und beruflicher oder auch gesundheitlicher Voraussetzungen attraktiver gemacht werden. Dies leistet auch einen Beitrag dazu, das Modell der demokratisch legitimierten kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz langfristig zu sichern.”

Hoffen wir, dass nun auch im HSK und seinen Städten und Gemeinden digitale Sitzungsformate endlich möglich werden!

NRW-Inflationsrate im Januar 2022 bei 5,1 Prozent

Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren im Januar 2022 vor allem Heizöl (+35,6 Prozent), Dieselkraftstoff (+26,1 Prozent) und Benzin (+21,0 Prozent) teurer.

Düsseldorf (IT.NRW). Der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen ist von Januar 2021 bis Januar 2022 um 5,1 Prozent gestiegen (Basisjahr 2015 = 100).

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg der Preisindex gegenüber dem Vormonat (Dezember 2021) um 0,7 Prozent.

Gegenüber dem Vormonat (Dezember 2021) verteuerten sich insbesondere die Preise für Strom (+17,1 Prozent) und Gas einschließlich Umlage (+15,5 Prozent), aber auch z. B. die für Kopf- oder Eisbergsalat (+21,1 Prozent). Günstiger angeboten wurden dagegen u. a. Bekleidung für Damen (-5,9 Prozent) und für Herren (-4,7 Prozent); aber auch die Preise für ambulante Pflege gesetzlich Versicherter (-8,0 Prozent) gingen zurück.

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Weitere Informationen:

Verbraucherpreisindex für NRW (Basisjahr 2015 = 100) im Januar 2022 (Wichtige Preisveränderungen)

Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Verbraucherpreisstatistik beim Statistischen Bundesamt

Weitere Ergebnisse finden Sie in der Landesdatenbank NRW

NRW-Trend: CDU holt auf und zieht mit SPD gleich – Wüst klar vor Kutschaty

© infratest dimap

Zu Beginn des Wahljahres liefern sich CDU und SPD ein Kopf an Kopf Rennen in der Wählergunst. Wenn an diesem Sonntag ein neuer Landtag in Nordrhein-Westfalen gewählt würde, kämen beide Parteien auf 28 Prozent. Das ist das Ergebnis des NRW-Trends, den Infratest dimap im Auftrag des WDR-Magazins WESTPOL vom 24. bis 27. Januar 2022 erhoben hat.

(Pressemitteilung WESTPOL (Sonntag, 30.01.2022, 19:30 Uhr))

Im Vergleich zum letzten NRW-Trend kurz nach der Bundestagswahl kann sich die CDU damit deutlich verbessern (+6 Prozentpunkte) während die SPD an Zustimmung verliert (-3). Deutlich dahinter landen als drittstärkste Kraft die Grünen mit unverändert 17 Prozent. Die FDP als aktuell kleiner Koalitionspartner bleibt mit 10 Prozent zweistellig, büßt aber seit Oktober 3 Prozentpunkte ein. Die AfD kommt leicht verbessert auf 8 Prozent (+1). Die Linke wäre mit unverändert 3 Prozent nicht im Landtag vertreten.

Schwarz-Gelb ohne Mehrheit – gemischtes Urteil zur Arbeit der Landesregierung

Das aktuelle Regierungsbündnis aus CDU und FDP hätte damit keine Mehrheit. Für Schwarz-Grün oder Rot-Grün reicht es knapp ebenfalls nicht. Neben einer Koalition aus CDU und SPD wären auch Dreierbündnisse wie „Jamaika“- (CDU, Grüne, FDP) oder Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) möglich.

Das Urteil über die Arbeit der aktuellen Regierungskoalition fällt etwas besser als im Oktober. 45 Prozent der Befragten sind zufrieden (+3), jeder zweite Befragte ist unzufrieden (50 Prozent, -4).

Direktwahlfrage: Ministerpräsident Wüst hängt Herausforderer Kutschaty ab

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Die Testinfrastruktur an Schulen bricht zusammen!

GEW NRW zur Schulmail vom 25. Januar 2022

Am späten Dienstagabend erreichte die Grundschulen in NRW eine Schulmail, die Veränderungen des bisherigen Testverfahrens mitteilt. Im Besonderen geht es um einen neuen Umgang mit den Pooltestungen.

Ab sofort wird im bekannten Rhythmus weitergetestet, aber es werden keine Rückstellproben mehr genommen. Daraus ergibt sich für die positiven Pooltestungen notwendigerweise eine Veränderung des Verfahrens: Schüler*innen eines positiv getesteten Pools werden schultäglich mit Antigenschnelltests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt. Das bedeutet konkret, dass Kinder eines positiven Pools so lange in die Schulen kommen sollen und dort getestet werden, bis entweder ein Schnelltest positiv anschlägt oder der nächste Pooltest negativ ist. 

„Was als Optimierung gedacht war und die Schulleitungen entlasten sollte, entpuppt sich in der Schulwirklichkeit als Mehrbelastung und führt zu Ratlosigkeit bei Eltern und Beschäftigten. Das was Eltern, Kinder und Beschäftigte in dieser herausfordernden Situation brauchen, ist die Zuversicht, dass mit Weitsicht agiert wird. Das Fahren auf Sicht verunsichert und macht Angst. Einmal mehr müssen die Schülerinnen und Lehrkräfte die Rechnung für eine nicht sichergestellte Testinfrastruktur tragen. Kolleginnen sind empört, dass versprochene Entlastungen regelmäßig zu Mehrbelastungen werden,“ so die Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW NRW, Ayla Çelik zu der Schulmail vom 25. Januar 2022.

„Eltern und Beschäftigte verstehen nicht, warum positiv getestete Pools in die Schulen gehen sollen. Dieses Vorgehen bedeutet eine Inkaufnahme weiterer Ansteckungen und Verbreitung des Virus. Um das zu verhindern, gibt es kein tragfähiges Konzept. Deshalb sehe ich folgende Probleme – Erstens: Weitere Ansteckungen werden in Kauf genommen. Zweitens: Kinder, die einen positiven Kontrolltest haben, laufen Gefahr stigmatisiert zu werden. Drittens: Schon jetzt herrscht in den Schulen Personal- und Raummangel. Die Verantwortung dafür, wie die Aufsicht positiv getesteter Kinder vor Ort ablaufen soll, wurde einmal mehr an die Schulen delegiert. Das ist unnötige Mehrbelastung!“

Sollte ein Schnelltest in der Schule positiv ausfallen, haben sich die Schüler*innen in häusliche Quarantäne zu begeben, was bei den Grundschulen zunächst bedeutet, dass die Schulen die Schüler*innen bis zur Übergabe an die Eltern begleiten müssen.  Hierin sieht die GEW NRW ein unnötiges Risiko für die Beschäftigten: „In jedem Testzentrum haben die Personen Schutzausrüstung zur Verfügung, das müsste dann auch der Mindeststandard in den Schulen sein. Außerdem müssen wir nun schnellstmöglich über die Anerkennung einer Coronaerkrankung als Arbeitsunfall reden. Wenn sich eine Lehrkraft bei der Aufsicht von positiv getesteten Schüler*innen ansteckt, muss das besonders abgesichert sein“, so die Landesvorsitzende der GEW NRW abschließend.

„Stolpersteine NRW“: Neues digitales WDR-Angebot gegen das Vergessen

Das Projekt Stolpersteine (fotoarchiv: zoom)

Die rund 15 000 Stolpersteine in Nordrhein-Westfalen stehen im Mittelpunkt des innovativen digitalen WDR-Angebots „Stolpersteine NRW – Gegen das Vergessen“. Der WDR macht die Geschichte der Menschen hinter den Steinen des Künstlers Gunter Demnig jetzt auch digital zugänglich: mit Texten, Fotos, Audios, Illustrationen und Augmented-Reality-Elementen. „Stolpersteine NRW” ist ab sofort als App auf dem Smartphone und am PC/Laptop im Desktop-Browser (stolpersteine.wdr.de) nutzbar.

WDR-Intendant Tom Buhrow: „Wir dürfen die Menschen, an deren furchtbares Leid mit den Stolpersteinen erinnert wird, niemals vergessen. ,Stolpersteine NRW‘ regt zu einer intensiven Auseinandersetzung mit den Opfern des Nationalsozialismus vor der eigenen Haustür und im ganzen Land an. Mit unserem einzigartigen Angebot ist es erstmals digital möglich, jeden einzelnen Stein in Nordrhein-Westfalen anzusteuern und mehr über die Menschen dahinter zu erfahren. Damit wollen wir vor allem Jüngeren auf ganz neue Art ermöglichen, sich mit dem Lebens- und Leidensweg dieser Menschen auseinanderzusetzen.“

© WDR/Jan-Philipp Behr

Mit der App erfahren Smartphone-Nutzer:innen zu jedem Stein, vor dem sie stehen, welcher Mensch sich dahinter verbirgt. Auf Basis von Namen oder Adressen lassen sich die Stolpersteine gezielt finden. Auf der Internetseite kann man auch zuhause am PC auf einem größeren Bildschirm ortsunabhängig in der Datenbank recherchieren. Interaktiv nutzbare Filter machen es möglich, die mehr als 15.000 Biografien komfortabel zu durchsuchen.

Umfangreiches Unterrichtsmaterial für Lehrer:innen

Der WDR macht die Geschichte der Menschen hinter den Steinen jetzt auch digital zugänglich.
© WDR/Jan-Philipp Behr

Anfang 2020 hatte der WDR alle Städte und Gemeinden, in denen seit den 1990er Jahren die Messingtafeln in den Bürgersteigen verlegt worden sind, kontaktiert und um Kooperation gebeten. Gemeinsam mit Expert:innen aus mehr als 200 nordrhein-westfälischen Kommunen, Initiativen und Aktionsbündnissen wurden Archive durchforstet, historische Dokumente gesichtet, Berichte von Überlebenden ausgewertet und Quellen abgeglichen. Der WDR hat alle Informationen gesammelt und multimedial aufbereitet. Zudem gibt es umfangreiches Unterrichtsmaterial für Lehrkräfte, das zusammen mit den Kolleg:innen von „Planet Schule“ erarbeitet wurde.

Stolpersteine-Initiator und Künstler Gunter Demnig unterstützt das Projekt von Anfang an. Zum neuen WDR-Angebot sagt er: „Ich bin fasziniert von dem, was da entstanden ist. Besonders gelungen finde ich, dass ein pädagogisches Konzept mit eingebaut wurde mit der Absicht, sich an junge Menschen, an Schülerinnen und Schüler zu wenden. Das wird ein ganz anderer, neuer Geschichtsunterricht. Die App und die Website werden es leichter machen, in dieses Thema einzusteigen. Ich bin dem WDR sehr dankbar für das Engagement und für das gelungene Projekt.“

Neben biografischen Texten, die teilweise auch als Audios zur Verfügung stehen, dienen historische Fotos, Mini-Hörspiele und Videos aus dem WDR-Archiv dazu, die Geschichte der Opfer, ihrer Wohnorte und ihrer Zeit so gut wie möglich nachvollziehbar zu machen. An ausgewählten Orten werden mit Hilfe von „Augmented Reality“ alte Aufnahmen in die heutige Umgebung eingebettet. Zudem lassen sich zum Gedenken virtuelle Kerzen an den Steinen entzünden. Das digitale WDR-Angebot enthält auch mehr als 200 gezeichnete Kurzgeschichten, die sich mit den Biografien der Menschen auseinandersetzen. Diese wurden in Zusammenarbeit mit jungen Illustrator:innen der Kunsthochschule Kassel produziert.

Die Projektleitung: Pina Dietsche und Stefan Domke
© WDR

Die Projektleitung von „Stolpersteine NRW – Gegen das Vergessen“ liegt bei Stefan Domke und Pina Dietsche, verantwortlicher WDR-Redakteur ist Michael Kaes. App und Webangebot werden fortlaufend aktualisiert und sind Teil des Bildungsangebots des WDR – zu dem aus diesem Themenfeld auch die History-App „WDR AR 1933 – 1945“ inkl. des Projekts „Meine Freundin Anne Frank“ gehören.

NRW: Emissionen von Treibhausgasen seit 1990 um 26,5 Prozent gesunken

Im Jahr 2018 wurden in Nordrhein-Westfalen 257 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente Treibhausgase ausgestoßen. Seit 1990 hat sich deren Ausstoß um 26,5 Prozent reduziert.

(Pressemitteilung IT.NRW)

Im Jahr 2018 beliefen sich die in Nordrhein-Westfalen ausgestoßenen Emissionen von Treibhausgasen (Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid und F-Gase) auf ca. 257 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, hat sich damit der Ausstoß dieser zum Treibhauseffekt beitragenden Gase seit 1990 um 26,5 Prozent verringert (Bundesdurchschnitt: -31,5 Prozent). Die Treibhausgasemissionen werden zur besseren Vergleichbarkeit in sog. CO2-Äquivalenten angegeben. Diese Äquivalente drücken das Erwärmungspotenzial einzelner Gase im Vergleich zum Erwärmungspotenzial von Kohlendioxid aus.

Bezogen auf die Einwohnerzahl wurden im Jahr 2018 in NRW 14,3 Tonnen CO2-Äquivalente pro Kopf an Treibhausgasen emittiert; 93,3 Prozent davon waren CO2-, 3,5 Prozent Methan-, 2,0 Prozent Distickstoffoxidemissionen und 1,2 Prozent F-Gase. Die Pro Kopf-CO2-Äquivalente sanken bei Methanemissionen auf rund 495 Kilogramm, bei Distickstoffoxidemissionen auf 298 Kilogramm und bei F-Gasen auf 176 Kilogramm. Die Methan- und Distickstoffoxidemissionen lagen damit unter den Pro Kopf-CO2-Äquivalenten im Bundesdurchschnitt (Methan: 620 Kilogramm; Distickstoffoxid: 417 Kilogramm). Gegenüber 1990 hat sich der Ausstoß der Pro Kopf-CO2-Äquivalente bei den Methanemissionen um 1 743 Kilogramm und bei den Distickstoffoxidemissionen um 417 Kilogramm verringert.

44 Prozent der Methanemissionen in NRW entstanden durch die Landwirtschaft (einschließlich Tierhaltung), 37 Prozent durch Energiegewinnung und 15 Prozent durch die Ablagerung organischer Abfälle. Die Distickstoffoxidemissionen wurden zum größten Teil (56 Prozent) durch die Landwirtschaft und die Tierhaltung verursacht.

Diese und weitere interessante Ergebnisse zur Umweltbeanspruchung in NRW und den anderen Bundesländern stehen auf der Internetseite des Arbeitskreises „Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder” und im interaktiven Dashboard zur Verfügung.

Das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen stellt in dieser Woche ausgewählte Ergebnisse im Zusammenhang mit den EU-Klimazielen bereit. Die Lage im bevölkerungsreichsten Bundesland hinsichtlich der im „Green Deal” genannten Ziele lässt sich anhand von Statistiken aus den Bereichen Klima, Energie, Landwirtschaft, Industrie, Verkehr und Umwelt abbilden.

Ausgewählte Ergebnisse im Zusammenhang mit den EU-Klimazielen vom Landesbetrieb IT.NRW übersichtlich zusammengestellt.

Schulwettbewerb: Die kälteste Klasse in NRW

Die Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW (LEiS-NRW) und die Landeselternkonferenz NRW haben einen Wettbewerb ausgerufen um herauszufinden, welcher Klassenraum der kälteste in NRW ist.

(Pressemitteilung der Landeselternkonferenz NRW und der Landeselternschaft der integrierten Schulen NRW)

Das Schulministerium vertritt seit nunmehr 2 Jahren die Auffassung, dass es genügt, entgegen dem wissenschaftlichen Rat vom RKI zur Bekämpfung von COVID-19, durch häufiges Lüften der Klassenräume die Viruslast zu verringern. Luft-Filteranlagen für Schulen hält das Ministerium in Räumen, in denen Fenster geöffnet werden können, nicht für notwendig. Die Situation ist gegenüber 2021 verschärft, da im Januar und Februar 2021 -wenn überhaupt- Präsenzunterricht nur im reduzierten Umfang stattfand. „Als meine Tochter mir im Dezember ein Bild des Thermometers in ihrer Klasse neben ihrem Sitzplatz mit -0,3 Grad zeigte, merkte ich, dass die Vorgaben des Landes für winterliche Temperaturen ziemlich gewagt sind“ meinte der stellvertretende Vorsitzende der Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW Steffen Bundrück.

Nur wer in der Klasse sitzt, kann bei den aktuellen Außentemperaturen feststellen, wie sinnvoll die Vorgaben des Ministeriums sind. Kein Arbeitgeber dürfte Angestellte nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften einer derartigen Temperatur aussetzen. Um einen Ein- und Überblick zu gewinnen, wie es um die Temperaturen in den Klassenräumen der Schulen gestellt ist, haben sich die veranstaltenden Verbände vorgenommen, im Rahmen eines Wettbewerbs die Temperaturen durch unsere Schüler*innen ermitteln zu lassen.

Die kälteste Klasse in NRW – Wettbewerbsbedingungen

Fast 2 Jahre Pandemie und überall im und vom Land, insbesondere im Landtag, werden Luftfilter für Gerichte und Behörden erworben. Nur in den Schulen lautet die Devise: Wir erfrieren den Virus.

Wir rufen daher Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern zu einem Wettbewerb auf:

Wir suchen die kälteste Klasse in NRW

Liebe Schüler*innen wusstet Ihr, dass für Eure Lehrer*innen nach den Vorgaben der
Arbeitsschutzverordnung die Innenraumtemperatur selbst bei schwerster körperlicher Arbeit nicht unter 12 Grad sinken sollte? Und dass, um so geringer die körperliche Anstrengung ist, die Raumtemperatur entsprechend höher sein sollte? Aber leider arbeitet Ihr nicht. Wir als Landeselternschaften, die mit unseren Forderungen nach Raum-Luftfiltern seit über einem Jahr beim Schulministerium auf Eis beißen, wollen dieses heiße Eisen anfassen. Dazu benötigen wir Eure Hilfe und Eure Temperatur-Messungen.

Bewerben könnt Ihr Euch wie folgt:

Gebt Eurer Klasse einen eindeutigen, nachvollziehbaren Namen, wie z.B. #Klasse10hWilly-BrandtGSBochum Postet unter dem Hashtag

#kältesteKlasseinNRW

drei Bilder, jeweils mit Datum, aus einer Woche von der Temperaturanzeige eines in Eurem Klassenraum befindlichen Thermometers (z.B. CO2-Messers o.ä.) auf Insta oder Twitter und gewinnt mit etwas Glück einen der folgenden Preise:

1. Preis: Ein Klassensatz Fleecedecken
2. Preis: Ein Klassensatz Taschenwärmer
3. Preis: 10 l Glühpunsch alkoholfrei

Gewinnerin wird die Klasse mit der niedrigsten Durchschnitts-Temperatur. Bei gleicher Kälte entscheidet die niedrigste Tagestemperatur. Bei Gleichstand entscheidet die Jury über den cooleren Namen. Der Rechtsweg bleibt ausgeschlossen. Ausgewertet wird am 02. März 2022. Die Preise werden wir zum 2. Jahrestag des 1. Lockdowns am 13. März 2022 übergeben.


Gesundheitsministerium NRW rudert zurück: 4 Wochen Abstand zur Boosterimpfung nur in Einzelfällen.

Das Gesundheitsministerium NRW rudert seinen Impferlass vom 13. Dezember hinsichtlich der Boosterimpfungen zurück. In einer heutigen Presse-Info (15. Dezember, 10 Uhr) teilt das Ministerium mit, dass alle Personen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung erhalten sollen, bei denen die Grundimmunisierung vier Monate zurückliegt. In Einzelfällen (aufgrund besonderer medizinischer Indikation) ist eine Auffrischungsimpfung nach vier Wochen möglich.  

Weiter heißt es in der Mitteilung „Der im Impferlass vom 13. Dezember 2021 thematisierte Mindestabstand von vier Wochen stellt demnach ausdrücklich keine Empfehlung, sondern eine absolute Untergrenze für Einzelfallentscheidungen dar. Dieses Impfintervall orientiert sich an der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu COVID-19-Impfungen, wonach zum Beispiel eine Auffrischungsimpfung bei immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung der Impfserie verabreicht werden kann.“

Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Hochsauerlandkreises wird am heutigen Mittwoch noch nach den alten Regelungen arbeiten und am Donnerstag, 16. Dezember, nach den präzisierten Vorgaben des Landes die Impfungen durchführen.