Gesundheitsministerium NRW rudert zurück: 4 Wochen Abstand zur Boosterimpfung nur in Einzelfällen.

Das Gesundheitsministerium NRW rudert seinen Impferlass vom 13. Dezember hinsichtlich der Boosterimpfungen zurück. In einer heutigen Presse-Info (15. Dezember, 10 Uhr) teilt das Ministerium mit, dass alle Personen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung erhalten sollen, bei denen die Grundimmunisierung vier Monate zurückliegt. In Einzelfällen (aufgrund besonderer medizinischer Indikation) ist eine Auffrischungsimpfung nach vier Wochen möglich.  

Weiter heißt es in der Mitteilung „Der im Impferlass vom 13. Dezember 2021 thematisierte Mindestabstand von vier Wochen stellt demnach ausdrücklich keine Empfehlung, sondern eine absolute Untergrenze für Einzelfallentscheidungen dar. Dieses Impfintervall orientiert sich an der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu COVID-19-Impfungen, wonach zum Beispiel eine Auffrischungsimpfung bei immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung der Impfserie verabreicht werden kann.“

Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Hochsauerlandkreises wird am heutigen Mittwoch noch nach den alten Regelungen arbeiten und am Donnerstag, 16. Dezember, nach den präzisierten Vorgaben des Landes die Impfungen durchführen.