Falsche Auskünfte zu Kita-Investor in Brilon? Sauerländer Bürgerliste bittet Landrat um Aufklärung

Bekanntlich musste der Landrat vor einigen Tagen unrichtige Auskünfte widerrufen, die er bzw. die Kreisverwaltung zu einer geplanten neuen Kita in Olsberg erteilt hatten. Darüber hatte die Sauerländer Bürgerliste hier berichtet (ebenfalls hier im Blog). Maßgeblich an der Irreführung beteiligt war das Kreisjugendamt.

(Der Beitrag ist gestern in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es gibt weitere Fälle im Zusammenhang mit dem Kreisjugendamt und Kitas, darunter ein besonders dubioser Fall aus dem Jahr 2023. Hier geht es darum, dass ein Investor unter sehr merkwürdigen Umständen vom Hochsauerlandkreis eine Mietgarantie erhalten hatte, die mehrere Mio Euro Wert hat. Bereits der Bau einer sechsgruppigen Einrichtung (die nach einem Bericht der Stadt Brilon nicht einmal zur Hälfte ausgelastet ist), und die Finanzierung nach dem sog. Investorenmodell werfen viele Fragen auf. Besonders auffällig war, dass die Kreisverwaltung gegenüber den Gremien lange Zeit nur ein anderes Unternehmen als Investor genannt hatte und später bestritt, dass es einen Wechsel des Investors gegeben habe. Warum macht man so etwas? Das wüssten wir gerne.

Daher hat nun – als Antwort auf die “neuen” Informationen zur Kita in Olsberg – SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 22.12.2023 den folgenden Brief an den Landrat geschrieben:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

überrascht haben wir Ihr Schreiben vom 19.12.2023 zur Kenntnis genommen, dass im ehemaligen Fitnesscenter in Olsberg, das künftig vom DRK Brilon als Kita betrieben werden soll, doch “Feuchte- und Schimmelschäden festgestellt worden“ seien. Weiter teilen Sie uns darin mit, dass Sie bedauern, „dass hausintern Informationen zwischen den beteiligten Fachdiensten nicht richtig ausgetauscht wurden und zu dieser Fehlinformation geführt haben.”

Zuvor waren im Zeitraum von Juni bis Dezember bekanntlich viermal anderslautende Aussagen gemacht worden, in zwei Antworten auf Anfragen von Kreistagsmitgliedern, in der Einwohnerfragestunde im Kreistag und gegenüber der Lokalpresse.

Auch der Träger der Kita ließ noch am 15.12.2023 in der Lokalpresse erklären, „dass ein unabhängiger Gutachter festgestellt habe, dass es keinen Schimmelbefall gebe.“ Daraus entstehen sicherlich Fragen nach der Seriösität dieses Trägers.

Erfreulicherweise wurde dieser Fall aber nun – im fünften Anlauf – aufgeklärt. Die wichtigste Aufgabe ist jetzt sicherzustellen, dass die Kinder eine schimmelfreie Kita in Olsberg erhalten, entweder in einem anderen Gebäude (und mit einem anderen Träger?), oder durch eine nachhaltige und reell überprüfte Sanierung.

Bekanntlich gibt es im Zusammenhang mit demselben Amt der Kreisverwaltung aber noch mehrere andere Fälle, in denen erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt von uns mitgeteilten Informationen bestehen. Im eklatantesten Fall geht es um den Investor der neuen Kita „Wassermühle“ in Brilon, denn hier steht zweifelsfrei fest, dass wir falsch informiert wurden. In allen Unterlagen und Angaben für die Sitzungen des Kreisjugendhilfeausschusses am 22.11.2021 (Drs. 10/339, mit Anlagen) und am 01.03.2022 (Drs. 10/426: „Bauherr und Investor des Kita-Gebäudes ist die A… Bau GmbH“) wurde ausschließlich Fa. A. als Investor genannt, aber laut Sitzungsdrucksache im Mai 2023 (Drs. 10/740), als es um die 20jährige Mietgarantie geht, soll auf einmal nur Fa. S. der Investor sein. Danach wurde mehrfach aus dem Kreishaus auf Fragen geantwortet und behauptet, es habe keinen Wechsel des Investors gegeben, was unmöglich ist. Entweder sind die Auskünfte über den nicht erfolgten Investorenwechsel falsch, oder für die Kreisverwaltung stand von vorneherein fest, dass es nur den Investor S. gibt, und sie hat gegenüber den Gremien falsche Angaben gemacht, indem sie über ein Jahr lang Fa. A als angeblichen Investor vortäuschte. Beide Szenarien sind sehr kritikwürdig, und jede andere Option lässt sich logisch ausschließen. …

Daher appellieren wir an Sie, auch im Fall des suspekten Investorenwechsels nun für Aufklärung zu sorgen und uns mitzuteilen, welche der beiden denkbaren Versionen zutrifft und warum so gehandelt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der SBL-Kreistagsfraktion”

Nach zwei Wochen haben Reinhard Loos und die SBL noch keine Antwort erhalten.

KiTa in verschimmeltem Gebäude? Hartnäckiges Nachfragen kann helfen…

Nun kam die Wahrheit doch ans Licht!

Bereits im Juni 2023 hatte Kreistagsmitglied Dietmar Schwalm eine Anfrage an den Landrat gerichtet, weil ihm (und der SBL-Fraktion) bekannt geworden war, dass in einem ehemaligen Fitness-Center in Olsberg Schimmelpilzbefall herrscht. Das ist besonders bedeutsam, weil dieses Gebäude nun zu einer Kindertagesstätte umgewidmet werden soll, in Trägerschaft des DRK. Dazu antwortete der Landrat, dass kein Schimmelbefall vorliege.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Eine mit Kindertagesstätten vertraute Einwohnerin aus Olsberg hatte in der Einwohnerfragestunde des Kreistags ebenfalls ganz konkret nach der Eignung dieses Gebäudes für eine Kindertagesstätte gefragt. Auch da kam die Antwort, alles sei sorgfältig geprüft worden, und es sei kein Schimmelbefall gefunden worden.

Auf einer erneute schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion antwortete der Landrat am 30.10.2023: “Eine Mitarbeiterin des Sachgebietes Hygiene und Infektionsschutz hat das Gebäude … persönlich in Augenschein genommen. Aufgrund des im Vorfeld von verschiendenen Seiten behaupteten Schimmelpilzbefalls, erfolgte die Prüfung besonders kritisch. Bei der Prüfung wurden keine Auffälligkeiten, insbesondere keine feuchten oder schimmeligen Stellen festgestellt.”

Auch die Lokalpresse fragte wegen dieses Themas nach. Am 15.12. war auf der ersten Seite des Lokalteils für den Altkreis Brilon zu lesen: “Vor einiger Zeit waren zu der Immobilie beim HSK zwei Anfragen von Kreistagsmitgliedern eingegangen, in denen Bedenken hinsichtlich der hygienischen Zustände des Gebäudes vorgebracht wurden. Diesbezüglich gibt es aber Entwarnung: … Aufgrund des im Vorfeld von verschiedenen Seiten behaupteten Schimmelpilzbefalls sei die Prüfung besonders kritisch erfolgt. Ergebnis: „Bei der Prüfung wurden keine Auffälligkeiten, insbesondere keine feuchten oder schimmeligen Stellen festgestellt“, betont der Kreis.

Auch René Teich bestätigt von Seiten des DRK, dass ein unabhängiger Gutachter festgestellt habe, dass es keinen Schimmelbefall gebe.”

Nun gibt es ein neues Schreiben des Landrats vom 19.12.2023, und auf einmal ist alles ganz anders als bisher behauptet. Denn jetzt schreibt der Landrat, es seien “Feuchte- und Schimmelschäden festgestellt worden. Ich bedaure, dass hausintern Informationen zwischen den beteiligten Fachdiensten nicht richtig ausgetauscht wurden und zu dieser Fehlinformation geführt haben.”

Nachdem das nun geklärt ist, kommt es darauf an, dass die Kinder eine schimmelfreie Kita erhalten, entweder in einem anderen Gebäude oder durch eine wirksame Sanierung.

Fazit:
Man sollte nicht alles glauben, was aus dem Kreishaus (oder vom DRK) behauptet wird, selbst wenn viermal gleichlautende Antworten gegeben werden.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL-Fraktion) und Dietmar Schwalm (Die Linke) wollen am Thema dranbleiben.

Meschede: Haushaltsberatung im Kreistag

Das gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren wurde von den Bürgermeistern im HSK völlig ausgeblendet.

Aus dem Text erstellte Wortwolke (autor: zoom)

Am Freitag (08.12.) findet ab 14 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede die voraussichtlich letzte Sitzung des Kreistages in diesem Jahr statt. Zu Beginn gibt es – wie in jeder Kreistagssitzung – die Einwohnerfragestunde. Dann kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner des HSK (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen, die in der Regel sofort beantwortet werden.

(Der Artikel ist heute auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Im Mittelpunkt der Sitzung steht die Beratung und Beschlussfassung des Kreishaushalts für das Jahr 2024. Die Kreisverwaltung plant mit einem hohen Defizit von fast 24 Mio Euro. Es soll zur einen Hälfte durch die Erhöhung des Hebesatzes um 2,45 Punkte für die von den Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage ausgeglichen werden, zur anderen Hälfte aus der Ausgleichsrücklage des Kreises. Insgesamt soll die Belastung der 12 kreisangehörigen Kommunen für die allgemeine Kreisumlage um 19,8 Mio Euro steigen, davon 11,8 Mio Euro durch die Erhöhung des Hebesatzes und 8,0 Mio Euro infolge der Erhöhung der Umlagegrundlagen. Hinzu kommen 4,4 Mio Euro Mehrbelastung für die 9 Kommunen, die kein eigenes Jugendamt haben.
Besonders stark ist die Stadt Brilon betroffen: Ihre Zahlungen an den HSK steigen um 8,8 Mio Euro.

Trotzdem nahmen die 12 Bürgermeister nicht die Möglichkeit wahr, eine Stellungnahme zum Entwurf des Kreishaushalts abzugeben und/oder ihre Anmerkungen in einer Sitzung des Kreisausschusses vorzutragen. Das gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren wurde von den Bürgermeistern im HSK völlig ausgeblendet.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat wieder mehrere Anträge zum Kreishaushalt eingebracht. Hier sind einige davon:

Abfallgebühren

“Die Gebühren für den Hausmüll bleiben bei 238 Euro je Tonne (statt der vorgeschlagenen Erhöhung auf 258 Euro). Dafür werden die Kostenverrechnungen zwischen GAH und AHSK verändert und es werden die Einnahmen aus dem Gewerbeabfall erhöht.”

Begründung und Erläuterung:
Aus einer Antwort des Landrats auf eine Anfrage unserer Fraktion ergibt sich, dass die Einnahmen der GAH je Tonne Gewerbeabfall bisher nur ein Sechstel der nun vom AHSK geplanten Gebühr für Hausmüll betragen. Dies entspricht nicht dem Verhältnis der tatsächlichen Kosten. Zudem werden 80% des Gewerbemülls von außerhalb des Kreisgebiets angeliefert. Die einheimischen Haushalte zahlen also relativ hohe Gebühren, die auswärtigen Gewerbeabfalllieferanten sehr geringe.

Bei einem Verzicht auf die Gebührenerhöhung für Hausmüll kann ein Ausgleich der Einnah-men zwischen AHSK und GAH durch eine Anpassung der Ausgleichs¬zahlungen für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen (insbesondere Personal) erfolgen, die nach den aktuellen Planungen fast unverändert gegenüber den Vorjahren bleiben sollen.

Günstige Kulturtickets

“Für Kulturveranstaltungen des HSK (z.B. Sauerland-Herbst) werden restliche Eintritts-karten, die einige Tage vor dem Veranstaltungstermin noch verfügbar sind, für Personen mit geringem Einkommen zu einem erheblich reduzierten Preis angeboten.”

Begründung und Erläuterung:
Interessierte, die von für sie hohen Eintrittspreisen abgeschreckt werden, erhalten so die Möglichkeit zur Teilnahme an Kulturveranstaltungen.

Zur konkreten Ausgestaltung soll die Kreisverwaltung dem Kulturausschuss einen Vorschlag unterbreiten.

Kosten der PTA-Lehranstalt

“Der Landrat wird beauftragt erneut zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für die PTA-Lehranstalt durch das Land NRW bestehen und – falls sich dafür bisher keine Option anbietet – das Land NRW dazu aufzufordern, sich an den Kosten für die PTA-Ausbildung in gleicher Weise wie z.B. für die Ausbildung von MFA zu beteiligen.”

Begründung und Erläuterung:
Die PTA-Lehranstalt in Olsberg ist ein wichtiger Teil des berufsbezogenen schulischen Ausbildungsangebots im HSK. Erfreulicherweise konnte in den letzten Jahren bereits eine Schulgeldfreiheit erreicht werden. Die PTA-Ausbildung im HSK hat zudem überregionale Bedeutung. Im Vergleich zu ähnlichen Ausbildungsgängen (z.B. für MFA in Berufskollegs) führt die PTA-Ausbildung für den Kreis jedoch zu einer hohen Kostenbelastung (aktuell 541 TEuro), die sonst überwiegend vom Land NRW getragen wird. Hier sollte sich das Land NRW in gleicher Weise beteiligen wie bei den Ausbildungsgängen in den Berufskollegs.

Kosten der RLG

“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten, welche Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands des HSK für die RLG (ohne Auswirkungen auf das Angebot) bestehen. Dabei sollte es insbesondere um den Kostenanteil des HSK am Betriebsverlust und um die Geschäftsführungskosten für die WVG gehen.”

Begründung und Erläuterung:
Derzeit zahlt der HSK etwa ein Drittel mehr als der Kreis Soest für die Verlustabdeckung des operativen Betriebs der RLG, obwohl der HSK weniger Anteile an der Gesellschaft hält.

An die Zentralverwaltung der WVG werden von der RLG 2,1 Mio Euro pro Jahr abgeführt (zusätzlich zu den Kosten für die eigene Verwaltung), so dass geprüft werden sollte, welche administrativen Dienstleistungen von der RLG günstiger selbst erbracht werden können.

Cyberangriff auf die SIT

“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, welche der bisher von der SIT für den HSK erbrachten IT-Dienstleistungen künftig auch weiterhin von der SIT erfolgen und für welche Dienstleistungen andere Partner beauftragt werden, und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten.

Außerdem wird der Landrat beauftragt, für die Kreisverwaltung ein eigenes Notfall- und Havariekonzept aufzustellen, das geeignete Maßnahmen für Ausfallsituationen enthält.”

Begründung und Erläuterung:
Notwendige Konsequenzen aus dem Cyberangriff auf die SIT und dessen Folgen.

Fahrradinfrastruktur

“Der Landrat wird beauftragt, eine Fachtagung zur Umsetzung des Nahmobilitätskonzepts zu organisieren, vor allem für die Verbesserung der Radinfrastruktur.”

Begründung und Erläuterung:
Der Kreistag hat am 02.06.2023 das kreisweite Nahmobilitätskonzept beschlossen, das vor allem Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Radinfrastruktur enthält. Bisher stockt jedoch die Umsetzung, und auch der angekündigte Beitritt des HSK zur AGFS wurde noch nicht vollzogen. An der Erstellung des Konzepts waren die Verwaltungen des Kreises und der Kommunen beteiligt, Verbände und Vereine waren kaum einbezogen.
Zur Förderung der Umsetzung soll nun eine Fachtagung – unter Beteiligung der AGFS und der Kommunen – stattfinden, zu der auch alle interessierten Verbände und BürgerInnen eingeladen werden und in der konkrete Umsetzungsschritte vorgestellt und diskutiert werden.
* AGFS: = Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte (und Kreise)

Hochsauerlandkreis: Neues Impfangebot für Kinder im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen

Ärztin Anne Schüttke und MFA Myriem Hofmann vom Gesundheitsamt Hochsauerlandkreis (Foto: HSK)

Kinder, die im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt HSK vorstellig werden, können sich dabei ab dem 05. Dezember gegen Masern, Mumps und Röteln impfen lassen.

(Pressemitteilung HSK)

Während die Masernschutzimpfung für den Besuch einer KiTa oder der Schule Pflicht ist, folgt das Gesundheitsamt mit der Dreifachschutzimpfung MMR der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).

„Die Eltern bringen den Impfausweis des Kindes zum Termin mit. Die medizinische Fachangestellte prüft dann, ob ein ausreichender Impfschutz besteht“, erklärt Andrea Gerbracht, Sachgebietsleiterin für Kinder-, Jugend- und Zahngesundheit. Wird ein fehlender Masernimpfschutz festgestellt, können die Eltern für ihre Kinder spontan Gebrauch von dem neuen Impfangebot machen, sofern keine medizinischen Gründe wie beispielsweise Fieber, schwere Einschränkungen des Immunsystems oder bekannte Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs dagegensprechen. „Gern können Eltern aber auch bereits im Vorfeld ihr Interesse melden“, so Andrea Gerbracht. Für die Impfung stehen Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes bereit.

Das niederschwellige Impfangebot kann außerdem von Kindern aus Zuwandererfamilien genutzt werden, die zur sogenannten Seiteneinsteigeruntersuchung ins Kreishaus kommen.

Montag, 20. November: Internationaler Tag der Kinderrechte

Illustration: Eine Familie unter einer Glasglocke (Grafik: © Stefan Eling)

„„Jedes Kind hat das Recht auf einen Namen.“
„Jedes Kind hat das Recht, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden.“
„Jedes Kind hat das Recht auf Bildung.“
„Jedes Kind hat das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit.“
„Kein Kind darf zum Beispiel wegen seines Geschlechts benachteiligt werden.““

Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Seit 34 Jahren wird am 20. November der internationale Tag der Kinderrechte begangen. Denn am 20. November 1989 haben 191 Staaten der UNO eine wichtige Konvention (Übereinkommen) unterschrieben: die Kinderrechtskonvention.

Darin sind die Rechte der Kinder zusammengefasst. Die Staaten haben sich verpflichtet, die Rechte der Kinder zu achten, weil dies eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben der Menschen ist.

Schützt die Kinder!

Da Kinder nicht so stark sind wie Erwachsene und sich auch nicht so gut wehren können, wenn ihnen Unrecht geschieht, brauchen sie besonderen Schutz. Schon vor mehr als 100 Jahren haben das viele Staaten erkannt und die sogenannte „Genfer Erklärung über die Rechte der Kinder“ niedergeschrieben. Inzwischen hat die UNO diese „Genfer Erklärung“ von 1924 erweitert und verbessert.

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Quelle: Der Text von Tanja Hebenstreit und Christiane Toyka-Seid sowie die Grafik von Stefan Eling sind unter der Commons BY-NC-ND/3.0de-Lizenz auf der Kinder- und Jugendwebsite der Bundeszentrale für Politische Bildung Hanisauland erschienen.

Berufserlebnistag der Lehranstalt für PTA in Olsberg

Beim Berufserlebnistag erhalten die Besucherinnen und Besucher Einblicke in die Arbeit des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) an der Lehranstalt für PTA in Olsberg. (Pressefoto: HSK)

Olsberg/Hochsauerlandkreis. Am Samstag, 04. November 2023, öffnet die Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen (PTA) von 10 bis 15 Uhr ihre Türen zum diesjährigen Berufserlebnistag.

(Pressemitteilung)

Besucher sind herzlich eingeladen in den Laboren bei der Herstellung beispielsweise von Vitamingel oder Nasentropfen mitzuwirken. Des Weiteren werden chemische Untersuchungen vorgestellt und ein Blick durchs Mikroskop ermöglicht Einblicke in die Welt der Arzneipflanzen. Fragen zur neu geregelten PTA Ausbildung und den interessanten Tätigkeiten in einer Apotheke, werden dabei beantwortet.

Im Schulgebäude informiert die Firma Pflüger über die Arbeit von PTA in der pharmazeutischen Industrie. Steckbriefe von ehemaligen PTA zeigen weitere Tätigkeitsbereiche auch außerhalb der öffentlichen Apotheke. Der Besuch wird in gemütlicher Atmosphäre der Lehrapotheke bei Adventstee mit selbstgebackenen Keksen abgerundet.

Eine Anmeldung zum Berufserlebnistag ist nicht notwendig. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.pta.hochsauerlandkreis.de

Das Abitur am Berufskolleg – ein abwechslungsreicher Weg zum Ziel

Im Oktober laden die fünf Beruflichen Gymnasien des HSK an drei Abenden jeweils um 18 Uhr zu einem Infoabend in die Berufskollegs ein.

Keine schwarze Zukunft, sondern Abitur an den Berufskollegs im Hochsauerlandkreis

Hochsauerlandkreis. Für viele Jugendliche mit einem Mittlerem Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk stellt sich die Frage, ob sie eine Ausbildung beginnen oder doch weiter zur Schule gehen. Sollte der Wunsch bestehen, das Abitur zu erwerben, kommt das Berufliche Gymnasium ins Spiel. Auch die Berufskollegs bieten Deutschlands höchsten Bildungsabschluss erfolgreich an. Im Jahr 2020 haben in NRW Prozent des Abiturjahrgangs den Abschluss am Berufskolleg erworben. 

Circa 500 Schülerinnen und Schüler haben diesen Neuanfang gewagt und besuchen derzeit das Berufliche Gymnasium an einem der fünf Berufskollegs des Hochsauerlandkreises. Das Interesse am Abitur mit beruflichen Kenntnissen steigt stetig.  

Fakt ist: An einem Beruflichen Gymnasium starten alle neu und die Lehrkräfte sind darauf eingestellt, den Lernenden den Einstieg in die Oberstufe mit ihren gymnasialen Anforderungen zu erleichtern. Dass die Lehrkräfte völlig unvoreingenommen ihren neuen Schülerinnen und Schülern begegnen können, wird oftmals als ein großer Vorteil empfunden. So auch von Josi: „Alle kommen von verschiedenen Schulen hierhin und man wird zusammen eine neue Gemeinschaft.“ Olivia gefallen die Rahmenbedingungen des Lernens am Berufskolleg: „Wir werden hier von den Lehrerinnen und Lehrern auf Augenhöhe behandelt und lernen freier.“ Der Schulwechsel und die damit verbundene „andere“ Lernatmosphäre, der Unterricht im Klassenverband und ein stärkerer Bezug zur Arbeitswelt werden zumeist als positiv empfunden. 

Jedes der fünf Berufskollegs hat ein bis drei berufliche Schwerpunkte im Angebot. Diese liegen in den Bereichen Erziehungswissenschaften, Sport, Ernährung, Gesundheit, Ingenieurwissenschaften oder Wirtschaft und Verwaltung. In dieser Auswahl steckt ein großer Vorteil für die künftigen Abiturientinnen und Abiturienten: Sie können sich ganz nach ihrem persönlichen Interesse für einen der Schwerpunkte entscheiden. Daraus resultiert eine höhere Lernbereitschaft und die Lernenden treffen in ihrer neuen Klasse auf Mitschülerinnen und Mitschüler mit gleichen Interessen. Das verbindet. 

Leichter ist das Abitur am Berufskolleg aber nicht. Auch hier warten am Ende die Abschlussprüfungen des Zentralabiturs auf die Absolventinnen und Absolventen. Im Beruflichen Gymnasium werden fachwissenschaftliche Kenntnisse vermittelt und die verschiedenen Kompetenzen gefördert, die für das Erlangen der Allgemeinen Hochschulreife Voraussetzung sind. Darüber hinaus ist es für das Berufliche Gymnasium ein typisches Anliegen, immer auch echte Bezüge zur Arbeitswelt herzustellen und sehr realitätsbezogen zu unterrichten. Denn neben der Allgemeinen Hochschulreife erwerben die Lernenden bereits elementare berufliche Kenntnisse im gewählten Schwerpunkt. 

Die Schülerinnen und Schüler können in den drei Jahren bis zum Erwerb ihres Abiturs ausführlich prüfen, ob sie die schulisch eingeschlagene Richtung beruflich – in einer Ausbildung, einem dualen Studium oder in einem Vollzeitstudium – weiterverfolgen wollen oder nicht. Wenn die Jugendlichen in der Fachrichtung bleiben möchten, weil sich der Berufswunsch in der Zeit bis zum Abitur weiter konkretisiert hat, kann schon begründeter die genaue Studienausrichtung gewählt werden. Auch Ausbildungsbetriebe wissen, die mit dem Abitur gleichzeitig erworbenen beruflichen Kenntnisse ihrer Auszubildenden, zu schätzen. Dank der beruflichen Vorkenntnisse aus der Schule werden Ausbildung oder Studium deutlich leichter fallen. Aber durch die frühe Schwerpunktsetzung sind die Lernenden in der Wahl eines Studienganges oder einer Ausbildung nicht eingeschränkt. Das erworbene Abitur öffnet alle möglichen Wege – auch in andere Fachrichtungen.

An drei Informationsveranstaltungen können sich Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 und ihre Eltern über die Angebote der Beruflichen Gymnasien im HSK genauer informieren: 

  • Montag, 23.10.2023, Ort: Berufskolleg Meschede, Dünnefeldweg 5, 59872 Meschede 
  • Mittwoch, 25.10.2023, Ort: Berufskolleg Olsberg, Paul-Oventrop-Str. 7, 59939 Olsberg
  • Donnerstag, 26.10.2023, Ort: Berufskolleg am Eichholz, Féauxweg 24, 59821 Arnsberg

Veranstaltungsbeginn ist jeweils um 18 Uhr. 

Neben allgemeinen Informationen werden an allen drei Abenden folgende Schwerpunkte vorgestellt:

  • Wirtschaft und Verwaltung (BK Berliner Platz, BK Brilon)
  • Gesundheit (BK am Eichholz), 
  • Erziehungswissenschaften (BK am Eichholz), 
  • Ingenieurwissenschaften (BK Meschede)
  • Freizeitsportleiter/in (BK Olsberg)
  • Erzieher/in (BK Olsberg) 
  • Ernährung (BK Olsberg)

Eine persönliche Beratung ist an diesen Abenden ebenfalls möglich. 

NRW: Bildungshaushalt anteilig erneut gesunken

Landesregierung verpasst Chance zur Trendwende in der Bildung

Düsseldorf – Die schwarz-grüne Landesregierung verpasst es, die Trendwende in der Bildung einzuläuten. Statt deutlich mehr in Bildung zu investieren, sinkt der Anteil der Bildungsausgaben am Gesamthaushalt der Landesregierung sogar. „Das bedeutet ein Fortsetzen der Mangelverwaltung in Bildung“, machte Ayla Çelik, Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW NRW bei der Anhörung am Dienstag im Landtag deutlich.

(Pressemitteilung GEW)

„Wer in diesen Zeiten immer noch die Notwendigkeit nicht sieht den bisherigen Pfad zu verlassen und endlich umfassend in Bildung zu investieren, ist entweder blind oder blendet die Wirklichkeit aus. In beiden Fällen sind im Ergebnis die Kinder in NRW die Leidtragenden, weil es um ihre Zukunftschancen geht.

Studie um Studie machen deutlich, was wir seit Jahren beklagen: Die soziale Ungleichheit nimmt zu, die Bildungschancen werden insbesondere für Kinder schlechter, die in herausfordernden Lagen groß werden. Aber gerade hier müsste NRW endlich mehr tun. Stattdessen sinkt der Anteil der Bildungsausgaben am Gesamthaushalt sogar. Das ist nicht mehr nachzuvollziehen.“

Die Einzelpläne 05, 06 und 07 steigen wiederholt nicht in gleicher Weise wie der Gesamthaushalt an: Nimmt man alle Haushalte zusammen steigen sie – in Zeiten von Hochinflation – lediglich auf 41,11 Milliarden um 2,67 Prozent an. Der gesamte Haushalt steigt hingegen um 7,6 Prozent. Lag der Gesamtanteil des „Bildungshaushaltes“ noch 2020 bei rund 45 Prozent, so fällt er nun auf beinahe 40 Prozent und soll nach der weiteren Finanzplanung zu folgern noch weiter sinken.

„Mit diesem Haushalt sind offensichtlich die großen Investitionen in Bildung nicht vorgesehen, von denen wir doch alle wissen, wie überfällig sie sind. Der grassierende Mangel prägt das Bildungssystem, egal wohin wir schauen: Lehrkräftemangel, fehlende Erzieher*innen, Raummangel und marode Gebäude – all das ist bekannt. Deshalb ist es unverständlich, dass schwarz-grün diesen Zustand fortschreibt“, so Çelik.

Würde die Landesregierung nur auf dem Niveau von 2020 in Bildung investieren, stünden für gute Bildung in NRW 5 Milliarden mehr zur Verfügung. Da die Landesregierung das unterlässt, vergrößert sich nur die bereits bestehende riesige Investitionslücke. Çelik: „Für uns als Bildungsgewerkschaft ist klar: Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft. Wer diese Investitionen unterlässt, raubt unseren Kindern und Jugendlichen sowie unserer Gesellschaft Zukunftschancen.“

Die gesamte Stellungnahme der GEW NRW: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-902.pdf.

Umleitung: Chemie-Nobelpreis, Surreales Amerika, Depressionen, Aiwangers Vorläufer, Dortmunder Stadtschreiberin, Hagener Reichsbürger, H-Blockx und mehr…

Mit dem Fahrrad zu den Windrädern bei Einhaus (foto: zoom)

Warum der Chemie-Nobelpreis 2023 an mRNA-Impfstoffe gehen sollte: Es ist ja ein beliebtes Spiel beim Nobelpreis für Chemie, anhand der vorherigen Preise zu spekulieren, welches Themenfeld mal wieder dran ist. Das funktioniert bei uns deswegen so gut, weil der Chemie-Nobelpreis de facto mindestens ein halber Biologie-Nobelpreis ist … spektrum

Surreales Amerika: Donald Trump als Revolutionsführer der (aus dem Takt geratenen) Herzen … endoplast

Große Neuroimaging-Studie: Depressionen lassen sich doch nicht in Genen oder Gehirn nachweisen … scilogs

Aiwanger: oder Rechtsextremismus an Schulen Ende der 1980er Jahre … historischdenken

Dortmunds Klang erforschen: Chrizzi Heinen aus Berlin wird Dortmunds Stadtbeschreiberin 2024 … nordstadtblogger

Gemeinsame Resolution der demokratischen Hagener Fraktionen und Gruppen für die heutige Ratssitzung: „Andreas Geitz muss sein Mandat niederlegen“ … doppelwacholder

CDU will Geld für Kriegsgefangenen-Gedenkstätte streichen: Die CDU-Kreistagsfraktion in Gütersloh will weniger Geld für eine neue Forschungs- und Gedenkstätte auf dem Gelände des Kriegsgefangenenlagers STALAG 326 in Stukenbrock ausgeben. Nun ist das gesamte Projekt gefährdet … wdr

HSK-SPD und HSK-Grüne rücken weiter zur CDU: Wie lassen sich Veränderungen in den Einstellungen von politischen Parteien gut feststellen? Wenn sie ihre Haltung zu genau derselben Frage im Abstand von einigen Jahren verändern … sbl

H-Blockx Abriss Teil 2 – besser geht’s nicht! Am 1. September 2023 haben wir uns mit gemischten Gefühlen zur Sparkassen-Waldbühne aufgemacht. Die Leute haben rumgequatscht, dass es dieses Jahr nicht so fett wird wie letztes Jahr … oelderanzeiger

NRW hatte im Jahr 2021 bundesweit die größten Klassen im Primarbereich

Durchschnittlich 23,5 Schülerinnen und Schüler bildeten eine Klasse. Beim Verhältnis von Schülerinnen und Schülern zu Lehrkräften lag NRW im Bundesdurchschnitt bei 14,8.

Grafik: IT.NRW

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2021 besuchten in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 23,5 Schülerinnen und Schüler im Primarbereich eine Klasse. Der Bundesdurchschnitt lag bei 20,9 Kindern je Klasse. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich der Veröffentlichung der Publikation „Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich” mitteilt, lag NRW beim Verhältnis der Schülerinnen und Schüler zu Lehrkräften hingegen im Bundesdurchschnitt: Im Primarbereich wurden durchschnittlich 14,8 Schülerinnen und Schüler von einer Lehrkraft betreut.

Im Vergleich der Bundesländer zeigt sich eine große Spanne der durchschnittlichen Klassengröße im Primarbereich: Während NRW den bundesweit höchsten Wert hatte (23,5), wies Rheinland-Pfalz mit 18,6 die geringste durchschnittliche Klassengröße auf. Die meisten Schülerinnen und Schüler je Lehrkraft gab es 2021 in Mecklenburg-Vorpommern (16,1). Hingegen wurden im Saarland im Schnitt nur 12,6 Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs von einer Lehrkraft betreut. Der Primarbereich umfasst in NRW die Klassen 1 bis 4 an Grundschulen, Volksschulen, PRIMUS-Schulen, Freien Waldorfschulen und Förderschulen.

Diese und weitere Ergebnisse finden Sie in der neuen Ausgabe der Publikation „Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich”, die im Webshop von IT.NRW zum kostenlosen Download zur Verfügung steht. Die Publikation knüpft direkt an den am 12. September 2023 von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten Datenreport „Bildung auf einen Blick” an.

Die hier betrachteten Daten für Nordrhein-Westfalen stammen aus der Statistik der allgemeinbildenden Schulen, zu der etwa 5 000 Schulen Daten an das Statistische Landesamt liefern. Zur Berechnung der durchschnittlichen Klassengröße wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler durch die Anzahl der Klassen dividiert. Das Schülerinnen- und Schüler-Lehrkräfte-Verhältnis wird berechnet, indem die Zahl der Schülerinnen und Schüler durch die Zahl der Lehrkräfte (gemessen in Vollzeitäquivalenten) geteilt wird. Ein Vollzeitäquivalent ist eine Maßeinheit, welche einer Vollzeitanstellung entspricht. Der Begriff Lehrkräfte bezieht sich auf voll qualifiziertes Personal an Schulen, das direkt mit dem Unterricht der Schülerinnen und Schüler befasst ist (ohne Hilfslehrkräfte und andere Hilfskräfte).

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Weiterführende Ergebnisse zu den Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2022/23 je Klasse und je Lehrkraft differenziert nach Schulformen für NRW

Weiterführende Ergebnisse zu den Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in NRW in der Landesdatenbank NRW

Weitere Daten und Informationen zu diesem Thema: