SBL verlangt vom Landrat mehr Informationen über die Folgen des Ausfalls der SIT

Nun sind es schon 26 Tage, in denen alle Dienstleistungen der Südwestfalen-IT ausgefallen sind. Infolge einer Cyber-Attacke können seit 30.10.2023 im HSK z.B. keine Kfz angemeldet werden, keine Führerscheine ausgestellt werden und keine regulären Personalausweise bestellt werden.

(Der Artikel ist heute auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Mittlerweile gibt es einige Ersatzlösungen. So können seit einigen Tagen Kfz nach mehreren Tagen Bearbeitungszeit Zulassungen mit PB- oder KB-Kennzeichen erhalten. Und EinwohnerInnen können von Brilon nach Bad Wünnenberg oder Willingen fahren und dort Personalausweise beantragen.

Bei vielen Betroffenen herrscht große Unzufriedenheit mit der Informationspolitik der SIT. Diese hat zwar eigens eine Firma für Krisenkommunikation aus Leipzig engagiert, aber das brachte keine sichtbaren Erfolge. So wurde am 06.11. auf der “Notfall-Internetseite” der SIT angekündigt: “Die SIT wird nun täglich über mögliche neue Erkenntnisse informieren.”

Die Realität ist davon weit entfernt, denn in den 18 Tagen danach gab es genau dreimal neue Mitteilungen.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat nun für die nächste Kreistagssitzung (am Freitag, 08.12., ab 14 Uhr im Kreishaus in Meschede) folgenden Antrag für die Tagesordnung eingebracht:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistags beantragt die SBL-Kreistagsfraktion den Tagesordnungspunkt (TOP):

Bericht des Landrats über die Folgen des Totalausfalls aller Systeme der SIT

Dabei soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:

  • Auswirkungen auf die von der Kreisverwaltung angebotenen Dienstleistungen
  • Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung
  • Aktueller Stand der Ersatzlösungen (z.B. durch Kooperation mit Nachbarkreisen)
  • Zeitliche Perspektive für eine Wiederaufnahme des Normalbetriebs
  • Maßnahmen zur Überprüfung der Server und PCs in der Kreisverwaltung (weiter uneingeschränkt nutzbar?)
  • Weiter bestehende Gefährdungen der Datensicherheit
  • Möglicherweise abgeflossene Daten
  • Netzwerksegmentierung
  • Zukunftsstrategie, z.B. Beauftragung anderer IT-Dienstleister und Erstellen von Havarieplänen
  • Finanzielle Auswirkungen für die Kreishaushalte 2023 und 2024?

Im Jahr 2022 sind 21,8 Prozent mehr Menschen in NRW aufgrund von Krankheiten des Atmungssystems gestorben als im Jahr zuvor

Krankheiten des Kreislaufsystems waren auch im vergangenen Jahr mit 28,7 Prozent aller Sterbefälle die häufigste Todesursache im Land.

Grafik IT.NRW

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2022 sind in Nordrhein-Westfalen 234 176 und damit rund 6,4 Prozent mehr Menschen gestorben als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sind Todesfälle aufgrund von Krankheiten des Atmungssystems um 21,8 Prozent gestiegen.

Aber auch die Zahl der aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen Gestorbenen ist gegenüber 2021 überdurchschnittlich (+16,8 Prozent) gestiegen. Etwa die Hälfte (49,7 Prozent) der an Krankheiten des Atmungssystems Gestorbenen entfiel auf die Diagnose chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD). Bei knapp einem Viertel (24,1 Prozent) wurden Pneumonien (Lungenentzündungen) diagnostiziert. Sterbefälle aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen waren zu rund 90 Prozent auf Demenzerkrankungen zurückzuführen.

Krankheiten des Kreislaufsystems waren mit 28,7 Prozent (67 117 Verstorbene) – wie bereits in den Vorjahren – auch im Jahr 2022 die häufigste Todesursache. 30,6 Prozent der Frauen und 26,7 Prozent der Männer starben an den Folgen einer Kreislauferkrankung. Zweithäufigste Todesursache waren mit einem Anteil von 22,1 Prozent bösartige Neubildungen (51 653 Gestorbene). Es folgten mit jeweils 6,8 Prozent psychische und Verhaltensstörungen (15 903 Fälle) und Krankheiten des Atmungssystems (15 856).

Bei 4,7 Prozent der Sterbefälle (10 967 Gestorbene) wurde laut Todesbescheinigung COVID-19 als Todesursache festgestellt. Damit war die Zahl der an COVID-19-Gestorbenen um 10,4 Prozent niedriger als im Vorjahr (2021: 12 235 Sterbefälle; 5,6 Prozent aller Sterbefälle).

Die Betrachtung der Sterbefälle nach Sterbemonat zeigt einen überdurchschnittlichen Anstieg (+28,9 Prozent) der Todesfälle im Dezember 2022 (25 333 Fälle) gegenüber dem Vormonat (November 2022: 19 653 Fälle). Im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2021 hatte dieser Zuwachs bei 10,9 Prozent gelegen. Im Vergleich zu November 2022 sind die Todesfälle im Dezember in allen Todesursachengruppen gestiegen. Den höchsten Anstieg hat das Statistische Landesamt hier bei den Todesfällen aufgrund von Krankheiten des Atmungssystems (+72,8 Prozent; +997 Todesfälle) ermittelt.

Das durchschnittliche Sterbealter der im Jahr 2022 Gestorbenen lag in NRW bei 79,5 Jahren (Frauen: 82,0 Jahre; Männer: 76,9 Jahre) und war damit ein halbes Jahr höher als 2021 (Frauen: +0,4 Jahre; Männer: +0,5 Jahre).

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Zuordnung der Todesursachen in der Todesursachenstatistik ausschließlich auf den Angaben der die Leichenschau durchführenden und den Tod bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten und an das Statistische Landesamt übermittelten Todesbescheinigungen basiert. Im Jahr 2022 wurde für 2,0 Prozent der Sterbefälle keine Todesbescheinigung an das Landesamt übermittelt. Diese Fälle wurden den ungenau oder nicht näher bezeichneten Todesursachen (ICD-Kapitel R00-R99) zugeordnet. Insgesamt entfielen 8,4 Prozent der Todesfälle auf diese Rubrik.

Elmar Welge liest im Kump

Der gebürtige Hallenberger stellt sein neues Buch „Ein Leben in Bildern“ vor.

Auf über 160 Seiten mit vielen brillanten Fotos erzählt der Fotograf und Journalist Elmar Welge, der heute in Krefeld lebt, über sein Leben als Fotograf und über die Begegnungen mit vielen prominenten Persönlichkeiten aus der Musikszene.

(Pressemitteilung)

Während ihrer Deutschland-Tournee lernte er 1966 die Beatles kennen und wurde von John Lennon und Yoko Ono zum berühmten „Bed in for Peace“ in Amsterdam eingeladen. Mit den Bildern von diesem Event wurde im Jahr 2006 der Kump in Hallenberg eröffnet.

Elmar Welge nimmt die Leserinnen und Leser mit auf eine Zeitreise in die letzten 60 Jahre.

Eine Zeitreise mit Elmar Welge (Pressefoto)

Auf Einladung des Fördervereins Hallenberg stellt Elmar Wege sein Buch am Donnerstag, 7.Dezember 2023 um 19.00 Uhr im Kump vor.

Der Eintritt ist frei. Alle Bürger*innen, Gäste und Interessierte sind herzlich eingeladen.

Aufgeheizte Lage um den globalen Klimaschutz

UFZ-Klimaökonom analysiert die Ausgangslage im Vorfeld der COP28

Prof. Reimund Schwarze (Foto: Sebastian Wiedling / UFZ)

Bisher laufen die Vorbereitungen des Weltklimagipfels in Dubai (COP28) recht harmonisch. Die aufgeheizte Weltlage und die Versuche der Gas- und Öllobby, den fossilen Ausstieg weiter zu verzögern, könnten aber für Überraschungen sorgen, sagt Prof. Reimund Schwarze vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ). So wie in den vergangenen Jahren ist der Klimaökonom auch 2023 als Beobachter vor Ort. Im folgenden Statement analysiert er die Ausgangslage.

(Pressemitteilung UFZ)

Die Welt scheint gerade aus den Fugen zu geraten. Die CO2-Konzentration in der Atmosphäre steigt, unterbrochen von einer kurzen Covid-Pause, unaufhaltsam weiter auf Rekordwerte an. Schon jetzt ist absehbar, dass 2023 das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen werden wird – und das erste Jahr, an dem die Weltgemeinschaft das 1,5-Grad-Ziel der internationalen Klimaverhandlungen verletzt. 

Zugleich nehmen die negativen Effekte auf die weltweiten Ökosysteme dramatisch zu. Dazu gehört in diesem Jahr der sprunghafte Anstieg der Meerestemperaturen mit den nachfolgenden Wirbelstürmen bis an die Küsten Europas. 

In seinem Anfang des Jahres veröffentlichten 6. Sachstandsbericht drängt der Weltklimarat (IPCC) in warnenden Worten zu dringendem Handeln. Gleichzeitig zwingen die Kriege im Nahen Osten und in der Ukraine sowie die damit verbundenen Migrationswellen vielen Regierungen andere Prioritäten auf. Die kurzfristige Sicherung der Energieversorgung, hohe Investitionen in Militär und den Schutz der Grenzen beschränken den Handlungsspielraum der Länder des Nordens. 

Dies wiederum nehmen die Länder des Südens als Abschottung, als Verlust an Glaubwürdigkeit und Gefährdung der ihnen zusagten Finanzhilfen wahr.

In dieser aufgeheizten Lage treffen sich Ende November 192 Länder der Welt für zwei Wochen zu den 28. internationalen Klimaverhandlungen (COP28) in Dubai. In einer großen Gemeinschaftsanstrengung sollen sie bilanzieren, wo sie bisher klimapolitisch gescheitert sind und wie sie gemeinsam zu Fortschritten kommen beim Erreichen der Klimaziele des Pariser Abkommens. 

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Montag, 20. November: Internationaler Tag der Kinderrechte

Illustration: Eine Familie unter einer Glasglocke (Grafik: © Stefan Eling)

„„Jedes Kind hat das Recht auf einen Namen.“
„Jedes Kind hat das Recht, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden.“
„Jedes Kind hat das Recht auf Bildung.“
„Jedes Kind hat das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit.“
„Kein Kind darf zum Beispiel wegen seines Geschlechts benachteiligt werden.““

Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Seit 34 Jahren wird am 20. November der internationale Tag der Kinderrechte begangen. Denn am 20. November 1989 haben 191 Staaten der UNO eine wichtige Konvention (Übereinkommen) unterschrieben: die Kinderrechtskonvention.

Darin sind die Rechte der Kinder zusammengefasst. Die Staaten haben sich verpflichtet, die Rechte der Kinder zu achten, weil dies eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben der Menschen ist.

Schützt die Kinder!

Da Kinder nicht so stark sind wie Erwachsene und sich auch nicht so gut wehren können, wenn ihnen Unrecht geschieht, brauchen sie besonderen Schutz. Schon vor mehr als 100 Jahren haben das viele Staaten erkannt und die sogenannte „Genfer Erklärung über die Rechte der Kinder“ niedergeschrieben. Inzwischen hat die UNO diese „Genfer Erklärung“ von 1924 erweitert und verbessert.

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Quelle: Der Text von Tanja Hebenstreit und Christiane Toyka-Seid sowie die Grafik von Stefan Eling sind unter der Commons BY-NC-ND/3.0de-Lizenz auf der Kinder- und Jugendwebsite der Bundeszentrale für Politische Bildung Hanisauland erschienen.

Systemausfall SIT – Ab Montag, 20. November: Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen starten wieder

Checkliste Zulassung (Foto: Pressestelle HSK)

Hochsauerlandkreis. Am Montag, 20. November, starten die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten wieder in eingeschränktem Umfang in Zusammenarbeit mit den Kreisen Paderborn und Waldeck-Frankenberg. Der Hochsauerlandkreis bittet, die folgenden Hinweise zu beachten.  

Kfz-Zulassung
Die Kunden können die Vorgänge montags bis freitags zwischen 7.30 und 10 Uhr und zusätzlich dienstags von 14 bis 16 Uhr in den Kfz-Zulassungsstellen in den Kreishäusern Arnsberg, Brilon und Meschede ohne vorherige Terminbuchung abgeben. Mit längeren Wartezeiten ist zu rechnen. In den Kreishäusern finden lediglich die Annahme und die Ausgabe statt, das Zulassungsgeschäft selbst in den Nachbarkreisen durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises.  

Für private Zulassungen sind mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass (am besten zusätzlich als Kopie)
  • Soweit vorhanden: Meldebescheinigung (Inhaber ausländischer Ausweisdokumente)
  • die erforderlichen Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Bankkarte/EG-Karte
  • Nummer der Elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Handynummer und/oder Mailadresse
  • ausgefüllter Handzettel
  • ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Zulassungsvollmacht (wenn der Halter nicht persönlich vorspricht)

Der Handzettel, das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Formulare sind auf der Notfall-Website https://hochsauerlandkreis.org/zulassung hinterlegt.  

Hinweis für gewerbliche Halter: Für Zulassungen wird ein aktueller vollständiger Auszug aus dem Handelsregister benötigt. Sofern kein Eintrag im Handelsregister besteht, ist eine Kopie der Gewerbeanmeldung erforderlich.  

Unvollständige Unterlagen können nicht entgegengenommen werden.  

Wenn die Vorgänge nach der Bearbeitung wieder zurück in den Kfz-Zulassungsstellen angekommen sind, werden die Kunden per SMS oder Mail informiert, gegebenenfalls auch telefonisch). Die Bearbeitungszeit wird mehrere Tage dauern auch wegen des Transportes der Unterlagen nach und von Paderborn und Korbach. Bereits geprägte Kennzeichenschilder können nicht verwendet werden, da die Kennzeichen nach festen Kontingenten erst während der Verarbeitung an den HSK vergeben werden.

Nicht möglich sind:

  • Wahlmöglichkeit zwischen den Kennzeichen PB oder KB
  • Vergabe von Wunschkennzeichen
  • Vergabe von bereits reservierten HSK-Kennzeichen
  • Reservierung bzw. das „Behalten“ des Kennzeichens bei einer Abmeldung
  • Adressänderungen
  • Ausstellung von Ersatz-Fahrzeugpapieren
  • Technische Änderungen

Hinweise für Händler und Zulassungsbetriebe: Die Vorgänge bitte vollständig und sortiert abgeben sowie zunächst nur die eiligsten Fälle.  

Wenn die normale Bearbeitung im HSK wieder beginnt, kann auf HSK umgekennzeichnet werden. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht. Es kann auch weiterhin das auswärtige Kennzeichen verwendet werden.

Fahrerlaubnisse/Führerscheine
Die Kunden können montags bis freitags zwischen 7.30 und 12 Uhr ohne Termin in den Führerscheinstellen in den Kreishäusern Arnsberg, Brilon und Meschede vorsprechen. Dort erfolgt eine individuelle Absprache des weiteren Vorgehens.  

Nicht möglich sind:

  • Umtausch Papierführerschein in Kartenführerschein
  • Erstellung oder Anforderung von Karteikartenabschriften
  • Ausstellung von Internationalen Führerscheinen
  • Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen  

An Ablauf halten
Die Kreisverwaltung bittet, den Ablauf einzuhalten, die Vorgänge ausschließlich über die HSK-Zulassungsstellen laufen zu lassen und sich nicht direkt an die Kreise Paderborn und Waldeck-Frankenberg zu wenden. Beide Kreise wurden in den vergangenen Tagen bereits erheblich durch Anrufe und Mails aus dem HSK in ihrer Arbeit eingeschränkt. Der Hochsauerlandkreis bleibt zuständig für die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten, auch wenn es rechtliche Ausnahmen gibt.

Systemausfall SIT: Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen starten in den Kreisen Paderborn und Waldeck-Frankenberg

Vergabe HSK-Kennzeichen nicht möglich. Es werden die Kennzeichen PB bzw. KB zugeteilt.

Hochsauerlandkreis. Ab der kommenden Woche werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen und der Führerscheinstellen in Nachbarkreisen arbeiten.

(Pressemitteilung HSK)

„Wir sind den Kreisen Paderborn und Waldeck-Frankenberg für die Amtshilfe und unkomplizierte Unterstützung sehr dankbar und freuen uns, den Betrieb wieder aufnehmen zu können“, ist Landrat Dr. Karl Schneider sichtlich erleichtert über die unbürokratisch gefundenen Lösungen.

In Paderborn stehen acht Arbeitsplätze für die Kfz-Zulassung zur Verfügung und drei für das Führerscheinwesen, in Korbach vier für die Kfz-Zulassung.

„Die Bürgerinnen und Bürger sowie Händler müssen sich nicht selbst auf den Weg nach Paderborn und Korbach machen, sondern sie können wie bisher ihre Unterlagen in den Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in den Kreishäusern Arnsberg, Brilon und Meschede abgeben und dort auch einige Werktage später wieder abholen“, beschreibt Pressesprecher Martin Reuther grob die Planungen.

„Wir bitten noch ein paar Tage um Geduld, bis die letzten Einzelheiten geklärt sind”, so Reuther weiter, „Ende dieser Woche geben wir den Starttermin und die Abläufe genau bekannt.“ Derzeit werden Arbeitsplätze eingerichtet und die HSK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits vor Ort auf die dortige Software geschult.

Ein paar Hinweise schon vorab: Wenn der Vorgang wieder zurück in einer der Zulassungsstellen im HSK ist, werden die Kunden umgehend informiert und können die Unterlagen wieder abholen sowie am Kassenautomaten die Gebühr bezahlen.

„Also bitte eine Telefonnummer und wenn möglich eine Mailadresse auf einem extra erstellten Handzettel, der rechtzeitig auf der Notfall-Website www.hochsauerlandkreis.org eingestellt wird, mit den Unterlagen abgeben“, rät Reuther.

Bei der Kennzeichenvergabe ist es leider nicht möglich, das HSK-Kennzeichen zu vergeben, da es durch den IT-Ausfall keinen Zugriff auf die entsprechenden Daten gibt. Es werden also die Kennzeichen PB bzw. KB zugeteilt. Wenn die normale Bearbeitung im HSK wieder beginnt, kann auf HSK umgekennzeichnet werden, was aber keine Pflicht ist. „Diese Umschreibung würde ich gerne kostenlos anbieten und werde dies den politischen Gremien so vorschlagen“, möchte Landrat Dr. Schneider den Bürgerinnen und Bürgern entgegenkommen.

Wunschkennzeichen sind in den beiden Nachbarkreisen ebenfalls nicht reservierbar. In den Führerscheinstellen des Hochsauerlandkreises können die Kunden zunächst zu den gewohnten Öffnungszeiten in die Führerscheinstellen kommen, dort erfolgt dann eine individuelle Beratung zum weiteren Vorgehen. Die notwendigen Eingaben übernehmen dann die HSK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Paderborn.

„Ich bitte alle Kunden aus dem Hochsauerlandkreis, nicht direkt mit den Kreisen Paderborn und Waldeck-Frankenberg Kontakt aufzunehmen, da diese für ihre Bürgerinnen und Bürger zuständig sind und in den vergangenen Tagen bereits erheblich durch Anrufe und Mails aus dem HSK in ihrer Arbeit eingeschränkt worden sind“, hofft Pressesprecher Reuther weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit den Nachbarkreisen, die bei Fragen immer hilfreich zur Seite stehen.

Heute im Umweltausschuss des Kreistags: Fundamentalopposition gegen einen Nationalpark Arnsberger Wald?

Schmuckfoto: Hutebaum im Arnsberger „Thierpark“. (archivfoto: zoom)

Die NRW-Landesregierung hat dazu aufgerufen, dass in NRW ein zweiter Nationalpark eingerichtet werden soll. Eine der sechs Regionen, die dafür in Frage kommen, ist der Arnsberger Wald. Dieses Gebiet liegt teilweise im HSK, teilweise im Kreis Soest. Zuständig für einen möglichen Antrag sind die Kreistage.

(Der Artikel ist gestern in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Am heutigen Mittwoch (15.11., 17 Uhr, im Kreishaus in Meschede) steht das Thema im Umweltausschuss auf der Tagesordnung, am 08.12. dann im Kreistag. Landrat und Kreisverwaltung empfehlen in ihrer Sitzungsdrucksache 10/821 den Gremien “nicht am Aufruf der Landesregierung NRW zur Nationalpark-Bewerbung teilzunehmen.” Dies würde eine endgültige Ablehnung bedeuten. Bemerkenswert: Irgendeine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen eines Nationalparks hat bisher nicht stattgefunden.

Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion für die Sitzungen des Umweltausschusses und des Kreistags am 02.11.2023 folgenden Änderungsantrag gestellt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
zum Beschlussvorschlag von Landrat und Kreisverwaltung in der Drs. 10/821 stellt die SBL-Kreistagsfraktion folgenden Änderungsantrag:
„Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, eine Exkursion in den Nationalpark Eifel zu organisieren, zu der die Mitglieder des Kreistags, des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und des Naturschutzbeirats eingeladen werden. Im Rahmen dieser Exkursion soll es vor Ort Gespräche mit verschiedenen Gruppen von Beteiligten geben, um sich über deren Erfahrungen mit dem und Bewertungen des Nationalparks Eifel zu informieren. Nach Auswertung der Ergebnisse dieser Exkursion in den Gremien treffen die Gremien eine abschließende Entscheidung, ob der HSK am Aufruf der Landesregierung NRW zur Nationalpark-Bewerbung teilnimmt.“

Begründung und Erläuterung:

Die Landesregierung hat angekündigt, dass NRW neben dem Nationalpark Eifel einen weiteren Nationalpark erhalten soll. Dadurch erwartet die Landesregierung positive ökologische und wirtschaftliche Effekte.

Der Arnsberger Wald ist eine der etwa sechs Flächen in NRW, die für die Ausweisung als Nationalpark geeignet sein könnten. Bei der Bewerbung um einen Nationalpark handelt es sich um eine weitreichende Entscheidung. Sie sollte daher gründlich vorbereitet werden. Über die Bewerbung muss vom HSK erst bis zum 31.03.2024 entschieden werden. Es bleibt also ausreichend Zeit für eine umfassende Information. In diesem Fall ist dafür ein Austausch mit Befürwortern und Gegnern des bereits in NRW bestehenden Nationalparks Eifel sehr sinnvoll.

Pauschale Bewertungen, wie sie die Kreisverwaltung in der Drs. 10/821 vornimmt („würde durch die neue Schutzkategorie „Nationalpark“ Ablehnung in der Bevölkerung entstehen, weil auch bereits in den vergangenen Jahren vorgegebene naturschutzfachliche Einschränkungen der Landnutzung (z.B. Baumartenauswahl, Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln) nicht die Zustimmung aller fand“), sind dagegen als alleinige Entscheidungsgrundlage nicht geeignet. Acht Umweltorganisationen (einschl. des SGV, Abt. Soest) schreiben dagegen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung:

„Wir rufen die Politik des Kreises Soest und des Hochsauerlandkreises auf, dieses Angebot der Landesregierung anzunehmen – zum Wohle unserer Natur, zum Nutzen für die Bewohner im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest, als großartiges Angebot zur Naherholung und zur Umweltbildung an viele naturinteressierte Menschen im weiteren Umkreis. Der Nationalpark Eifel hat sich als großer Erfolg erwiesen, ein Nationalpark Arnsberger Wald hat das Potential es auch zu werden!“

Bereits für den 20.10.2023 hatte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW die Kreise in den Nationalpark Eifel eingeladen, um sich vor Ort über die Vor- und Nachteile eines Nationalparks informieren zu können. Dieser Termin fand parallel zur letzten Kreistagssitzung statt, so dass nach unserer Kenntnis keine Beteiligung des HSK erfolgte.

Verkehrsclub Deutschland (VCD), Kreisverband Hochsauerland fordert: Obere Ruhrtalbahn unverzüglich wieder in Betrieb nehmen – Fahrgäste rechtzeitig über Veränderungen informieren

Die Mitgliederversammlung des Verkehrsclub Deutschland (VCD), Kreisverband Hochsauerland, hat am 09.11.2023 im Bahnhof Arnsberg folgende Resolution beschlossen[1]:

Seit mehr als einem halben Jahr fahren keine Züge mehr zwischen Bestwig und Brilon-Wald. Damit sind die Bahnverbindungen aus dem HSK in Richtung Kassel ebenso lahmgelegt wie zwischen Brilon und dem Ruhrgebiet.

Ursprünglich war zur Vorbereitung der Sanierung des Elleringhauser Tunnels eine Streckensperrung von nur etwa einem Vierteljahr angekündigt und sollte im August 2023 beendet werden.

Mittlerweile gab es schon drei Verlängerungen für die Streckensperrung. Sie wurden alle erst äußerst kurzfristig angekündigt: erst mit drei Tagen Vorlauf, dann mit zwei Tagen und zuletzt erst nachdem die Züge schon wieder fahren sollten.

Außer der viel zu lange dauernden Sperrung der Strecke ist auch die mangelnde Kommunikation der Deutschen Bahn völlig unverständlich.

Diese Situation belastet SchülerInnen, BerufspendlerInnen und alle anderen Bahnreisenden extrem. Der Schienenersatzverkehr benötigt viel mehr Zeit, fährt teilweise ohne Fahrplan und führt dazu, dass viele Anschlüsse nicht erreicht werden.

Die komplette Obere Ruhrtalbahn stellt für den Hochsauerlandkreis eine wichtige Verkehrsverbindung dar, deren Betriebsbereitschaft hohe Priorität hat. Und die Fahrgäste haben Anspruch auf solide und frühzeitige Informationen. Beides wurde von der Deutschen Bahn in den letzten Monaten nicht beachtet.

Daher fordert der VCD Hochsauerland:

  • Die Deutsche Bahn soll dafür sorgen, dass der Bauzeitenplan für die Tunnelsanierung eingehalten wird, auch im weiteren Verlauf der Maßnahme.
  • Die Deutsche Bahn soll unverzüglich darlegen, warum es zu der neuerlichen Verlängerung der Streckensperrung kam, wann nun definitiv die Wiedereröffnung der Bahnstrecke erfolgt und wie sie künftig die Kommunikation gegenüber den Fahrgästen erheblich verbessert.
  • Bei künftigen SEV im Zusammenhang mit Streckensperrungen in diesem Bereich sollte die Deutsche Bahn auch Direktverbindungen zwischen Bestwig und Brilon sowie zwischen Olsberg und Brilon-Stadt einrichten; außerdem sollte darauf geachtet werden, dass nicht parallel Sperrungen der Bahnstrecke und der für den SEV benötigten Straßen erfolgen.
  • Die Zweckverbände NWL und ZRL, die den Schienenpersonenverkehr bestellen und bezahlen sollen mit der Deutschen Bahn verbindliche Vereinbarungen treffen, dass der Schienenverkehr im HSK möglichst bald wieder funktioniert und die Kommunikation gegenüber den Fahrgästen künftig viel besser abläuft.
  • Die Vertreter des Hochsauerlandkreises in den Gremien der beiden Zweckverbände sollen in ihren Gremien eine detaillierte Darstellung der bisherigen und künftigen Abläufe für diese und die beiden weiteren noch anstehenden Tunnelsanierungen im Kreisgebiet sowie Festlegungen für die Kommunikation seitens der Deutschen Bahn einfordern.

(Quelle: https://nrw.vcd.org/der-vcd-in-nrw/hochsauerland/obere-ruhrtalbahn-unverzueglich-wieder-in-betrieb-nehmen-fahrgaeste-rechtzeitig-ueber-veraenderungen-informieren)

UPDATE: Gestern hat die Deutsche Bahn die 4. Verlängerung der Streckensperrung bekannt gegeben, für die Zeit vom 13.11. bis einschließlich zum 19.11.2023. Wird es die letzte sein?

https://bauinfos.deutschebahn.com/rf/re17_57_13-19112023_fahrplan.pdf

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[1] Zuerst gelesen auf der Website der Sauerländer Bürgerliste: http://sbl-fraktion.de/?p=11190

Systemausfall SIT – Notfall-Website freigeschaltet

Screenshot der Notfallwebsite, Stand: 10.11.2023, 18:30 Uhr. Zum Aufrufen einfach auf das Bild klicken.

Hochsauerlandkreis. Die Notfall-Website der Kreisverwaltung ist unter www.hochsauerlandkreis.org online.

(Pressemitteilung HSK)

Die Bürgerinnen und Bürger finden dort u.a. die derzeitigen Kontaktmöglichkeiten. An der Website wird derzeit noch gearbeitet. So muss beispielsweise die Kompatibilität für Handys und Tablets angepasst werden. Die Notfall-Website wird nach und nach erweitert.