Ansichtssache: Guter Ziegenhof? Schlechter Ziegenhof? – SBL/FW schickt wieder Fragen

Die Welt dreht sich schnell. Schlechte und gute Nachrichten überschlagen sich. Beachtung finden eher die schlechten. Sie geraten aber oft genauso schnell in Vergessenheit wie die guten. Was schlecht ist und was gut, was richtig und was falsch liegt gewöhnlich im Auge des Betrachters und hat nicht selten was mit Interessenlagen zu tun.

Zu den schlechten (traurigen) Nachrichten gehören unserer Meinung nach die Meldungen über die unhaltbaren Zustände auf zwei Ziegenhöfen im Hochsauerlandkreis. Der eine (bei Medebach) ist mittlerweile geschlossen. Den anderen (bei Brilon) gibt es noch.

Klick:
https://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/tierquaeler-skandal-in-medebach-peta-begruesst-gerichtsurteil-gegen-ehemaligen-ziegenhof-betreiber_id_8658767.html

Tatsache
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste nahm die Vorkommnisse in diesen Betrieben zum Anlass, sich mehrfach mit umfangreichen Fragenkatalogen bezüglich der offenbar tierquälerischen Zustände auf den Ziegenhöfen an die Kreisverwaltung zu wenden. Auf der Homepage der SBL/FW sind viele Fragen und Antworten dazu dokumentiert.

Klack:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegen

Fragen
Aus Sicht der SBL/FW ist das Thema immer „noch nicht gegessen“. Am 07.08.2018 schickte die Kreistagsfraktion dem Landrat diese 20 Fragen:

  1. Wie viele Ziegen und wie viele Lämmer werden aktuell auf dem Hof B. bei Brilon gehalten?
  2. Wie häufig, wie intensiv und durch wen (Kreisveterinäramt? Hoftierarzt?) wurde der Hof B. im Laufe der letzten 12 Monate kontrolliert?
  3. Erfolgten auf dem Hof B. in den letzten 12 Monaten seitens Ihres Veterinäramtes ausschließlich angemeldete Kontrollen oder ist der Betrieb auch unangemeldet überprüft worden?
  4. Sind in diesem Zeitraum auch andere Fachdienste und Fachleute hinzugezogen worden, wie beispielsweise Mitarbeiter des LANUV?
  5. Wie sind die Ergebnisse Ihrer und aller anderen Überprüfungen?
  6. Ist die schrittweise „Merzung“ der durchseuchten Herde jetzt vollständig erfolgt oder leben noch Tiere aus dem alten, erkrankten Bestand auf dem Hof B. oder auf anderen Höfen?
  7. Erfolgte in den letzten 12 Monaten ein Zukauf gesunder Ziegen in den Bestand? Wenn ja, aus welchen Haltungen und in welchem Zustand sind die Tiere nach Brilon gekommen?
  8. Wurden sowohl bei den Abgängen wie bei den Neuzugängen im Betrieb B. die Nummern der Ohrmarken nachvollziehbar registriert?
  9. Ergab sich dabei eine Diskrepanz zu der Zahl der lebenden, getöteten und verendeten Ziegen? Wurde und wird eventuellen Unregelmäßigkeiten (gemeint ist die Diskrepanz Ohrmarken/Ziegen) nachgegangen, sofern sie denn auffallen?
  10. Wie ist der Zustand der Herde? Leidet auch derzeit ein Teil der Ziegen auf dem Hof B. an Pseudotuberkulose, an Listeriose oder an anderen Krankheiten? (Im Februar 2017 sollen etwa 90% der Tiere mit dem Erreger einer „Chronischen Infektionskrankheit“ infiziert gewesen sein. Eine Ziege war laut Ihren Angaben an Listeriose verendet.)
  11. Erfolgt eine konsequente Separierung der nicht erkrankten von den erkrankten Tieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wie oft wird das kontrolliert und mit welchen Ergebnissen?
  12. Gibt es zwischenzeitlich ein oder mehrere Behandlungs- und Sanierungskonzepte? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
  13. Wurden die Tiere in den letzten 12 Monaten regelmäßig auf verschiedene Krankheiten hin untersucht und vorbeugend geimpft, z.B. auch gegen Pseudotuberkulose, was ja möglich sein soll? (Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Zur Sanierung einer betroffenen Herde sollte eine regelmäßige Untersuchung erfolgen, wobei Tiere mit eindeutigen Knoten möglichst gemerzt werden sollten. In manchen Herden können jedoch wertvolle Milchziegen nicht einfach abgeschafft werden, wobei die Alternative ein striktes Sanierungsprogramm darstellt. Dazu gehört die räumliche Separation der betroffenen von – augenscheinlich – nicht befallenen Tieren, die sofortige Trennung der Lämmer von den Muttertieren nach der Geburt mit sorgfältiger Nabeldesinfektion, um eine omphalogene Infektion zu vermeiden, idealerweise das Einrichten eines zweiten Melkstandes sowie eine Impfung der Herde mit einem bestandsspezifischen Impfstoff. Durch den Impfstoff werden die Symptome gemildert, nicht eliminiert!“)
  14. Leiden einige Ziegen immer noch unter Verletzungen (offene Wunden, humpeln, lahmen)? Wie war und ist der Zustand der Klauen? Wann und wie oft wurden seit August 2017 die Klauen der Tiere durch einen fachkundigen Klauenpfleger gereinigt und geschnitten?
  15. Haben alle Ziegen regelmäßig Weidegang? Wenn nein, warum nicht? Wie oft und wie lange bedeutet in diesem Fall „regelmäßig“?
  16. Wie hoch ist auf dem Hof B. in den letzten 12 Monaten die „offizielle“ Sterberate der Ziegen, wie hoch die der Lämmer?
  17. Wie und unter welchem Label wurde und wird die Ziegenmilch vom Hof B. vermarktet? Gibt es Absatzprobleme?
  18. Handelt es sich bei den Mitarbeitern des Ziegenhofs B. ausschließlich um geschultes und korrekt entlohntes Personal (Sozialversicherungspflicht!), das mit den Ziegen art- und fachgerecht und mitfühlend umgeht und auf Misshandlungen vollständig verzichtet?
  19. Hat der Hof B. auch im Fokus der Stabsstelle für Umweltkriminalität gestanden?
  20. Sind hinsichtlich der Ziegenhöfe bei Brilon und Medebach weitere bzw. neue Verfahren anhängig?

Bericht
Folgt …

Sauerländer Bürgerliste: „Mehr Demokratie“ auf Stippvisite im HSK

Alexander Trennheuser referiert über "Mehr Demokratie" (foto: Lutz Wendland)
Alexander Trennheuser referiert über „Mehr Demokratie“ (foto: Lutz Wendland)

Auf Einladung der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) besuchte Alexander Trennheuser, Sozialwissenschaftler und NRW-Geschäftsführer der Initiative “Mehr Demokratie e.V.”, den Hochsauerlandkreis.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

In Meschede erläuterte Alexander Trennheuser die Position von „Mehr Demokratie“ zur Wiedereinführung der Sperrklausel bei Kommunalwahlen, den Freihandelsabkommen CETA und TTIP sowie zu Bürgerbegehren.

„GagaGroKo“
Hinsichtlich der speziellen politische Situation im HSK-Kreistag und in vielen Rathäusern hier im Landkreis (Übermacht der CDU und der Quasi-Gleichschaltung der anderen größeren Parteien – Stichwort „GagaGroKo = ganz ganz große Koalition) kommentierte Alexander Trennheuser, besser sei es, wenn Koalition und Opposition in einem angemessenen Verhältnis zueinander stünden. Denn sonst fehle die Diskussion um eine angemessene Entscheidung. Und so würde dann sehr viel von den Fraktionsspitzen „durch gewunken“. Das sei so etwas wie eine „Oligarchisierung des Parlaments“.

SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos konnte dazu ein praktisches Beispiel anführen. Er kritisierte, dass Mitgliedern der kleinen Fraktionen und dem fraktionslosen Einzelmitglied die Arbeit allein schon durch einen mangelnden Zugang zu Informationen erschwert würde. Da sei die „GagaGroKo“ klar im Vorteil, da sie „an der Quelle“ säße.

NRW führte Sperrklausel wieder ein
Die Wählergemeinschaft SBL/FW und die kleinen Parteien interessieren sich selbstverständlich für die Position von „Mehr Demokratie“ zur Sperrklausel. Der NRW-Landtag beschloss ja bekanntlich im Mai 2016 mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen, Enthaltung der FDP und einem NEIN nur von den PIRATEN, bei Kommunalwahlen wieder eine Sperrklausel einzuführen. Kritiker behaupten, die Entscheidung sei nicht verfassungskonform.

Verfassungsbeschwerden
„Mehr Demokratie“ nutzt für verfassungsrechtlich fragwürdige Entscheidungen die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde. Auf europäischer Ebene klagte die Organisation auch schon gegen die Sperrklausel. Aktuell läuft ihre Verfassungsbeschwerde gegen das transatlantische Freihandelsabkommen CETA.

Landesverfassung
„Sperrklausel“, das ist unser Stichwort. Alexander Trennheuser stellt klar, die Sperrklausel wurde jetzt vom Landtag sogar in die NRW-Landesverfassung geschrieben. Die Idee hätte NRW aus Hamburg übernommen. Und das sei ein Novum bei den Flächenländern.
Geht es den großen Parteien um die Absicherung eigener Pfründe? Was ist mit den Bürgerrechten?

Handlungsunfähigkeit ist nicht belegt
Es gibt Hoffnung: Sperrklauseln wurde schon zweimal vom Landesverfassungsgericht gekippt. Alexander Trennheuser sprach die Wahlgleichheit an. Sie bdedeutet: „Jede Stimme muss gleich zählen!“ Die Sperrklausel greife in die Chancengleichheit der Parteien ein. Er bezweifle ob Städte und Kreise korrekt belegen können, dass ihre Parlamente durch kleine Parteien und Wählergemeinschaften in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Von einer Zersplitterung der Räte könne keine Rede sein. Als Begründung für die Sperrklausel müsse die konkrete Gefahr für die Handlungsfähigkeit der Kommunen ausgearbeitet werden. Der empirische Nachweis über die Handlungsunfähigkeit sei aber nicht geführt, auch wenn das vom Land bei Prof. Dr. Jörg Bogomil in Auftrag gegebene Gutachten etwas anderes sage.

Optionen
Wie können wir gegen die verfassungswidrige Verfassung vorgehen? Können wir direkt vor dem Landesverfassungsgericht klagen?

Geklagt wird bestimmt. Angekündigt haben es die PIRATEN. Die ÖDP und DIE LINKE denken darüber nach. Die FDP wird vermutlich nichts unternehmen.

Klagen sind kostspielig und die Zeit drängt.

Die Klagen müssen bis zum 10.12.2016 eingereicht sein.

Tausende Tote durch Massentierhaltung? WP-Leser macht sich Sorgen um die Menschen in Schederberge

Auch aufgrund einer Leserzuschrift, die am 11. April 2016 in der WP/WR veröffentlicht worden ist, griff die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) das Thema „Putenmast“ zum X-ten Mal wieder auf.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der Verfasser des Leserbriefs, ein Arzt aus Meschede, ist der Auffassung, dass die Inbetriebnahme der Putenmast-Anlage in Schederberge verhindert werden muss. Sein Argument: „Europaweit gibt es jährlich 25.000 Tote durch antibiotikaresistente Bakterien wie MRSA und ESBL“.

Europa-Parlamentarier kritisiert Massentierhaltung
Der Leserbriefschreiber bezieht sich u.a. auf eine Forderung des Europa-Parlamentariers Dr. Liese, der offenbar einen Beitrag der Landwirtschaft gegen die Ausbreitung dieser Keime angemahnt hat, und erklärt mit Verweis auf das Bundesgesundheitsblatt 59, S. 113 – 123 von 2016, die Rolle der Massentierhaltung bei der Übertragung von Tieren auf Menschen sei bewiesen. Die nasale Besiedlung von MRSA bei Landwirten betrage bis zu 86 Prozent. Über die Hälfte des Geflügels auf der Ladentheke sei belastet, Luft und Böden in einem Radius von mehr als 100 Metern kontaminiert. Das bedeute, dass die Bewohner von Schederberge einer latenten Gesundheitsgefahr ausgesetzt würden.

Besorgniserregende Infos im Internet
Ein Suchlauf der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Internet bzgl. Massentierhaltung und MRSA etc. ergab eine Reihe von äußerst besorgniserregenden Informationen, die allesamt die Aussagen des Leserbriefschreibers bestätigen. Eine Zusammenstellung hat die SBL/FW folgenden Fragen, die sie mit Schreiben vom 10.05.2016 an den Landrat richtete beigefügt.

Fragen der SBL/FW:

  • Welche neuen Erkenntnisse hat das Gesundheitsamt zu den Gefahren, die durch die Ausbreitung von MRSA- und anderen multiresistenten Keimen in unmittelbarer und in mittelbarer Mähe von Wohngebieten auftreten?
  • Sind Sie wie Dr. Peter Liese, wie der Leserbriefverfasser und wie viele andere Bürgerinnen und Bürger der Meinung, dass die weitere Ausbreitung antibiotikaresistenter Bakterien verhindert werden muss?
  • Wenn Ja: Welche Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor multiresistenten Keimen ziehen Sie in Erwägung?. Wann und wie sollen sie ggf. umgesetzt werden?

Zusammenstellung einiger Infos aus dem Internet (für alle die einen guten Schlaf haben):
Putenmast und MRSA etc.

Siehe: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Antibiotikaresistenz/LA_MRSA_und_ESBL.html

Siehe: http://schrotundkorn.de/ernaehrung/lesen/antibiotika-gefahr-aus-dem-stall.html
Stand 04/2015

Naturdenkmal in Amecke – Im Zweifel noch einmal nachfragen

Der Sachverhalt

In der Ortslage Amecke befindet sich am Sorpebach eine alte Eiche, die als Naturdenkmal geschützt ist. Im Bereich um die Eiche wurden jetzt umfangreiche Abgrabungen, Verfüllungen und Verdichtungen vorgenommen. Diese Maßnahmen dürften sicherlich dazu führen, dass die Vitalität und die Lebensdauer des Baumes beeinträchtigt werden.

Die Naturdenkmalverordnung des Hochsauerlandkreises untersagt in § 2 solche Maßnahmen im Kronen- und Wurzelbereich eines Naturdenkmals ausdrücklich.

Der Hochsauerlandkreis hat die Aufgabe, diese Bäume im Auftrag der Öffentlichkeit zu erhalten und zu schützen. Die Folgekosten durch falsche Maßnahmen können erheblich sein und müßten wieder durch die Allgemeinheit getragen werden.

Die Fragen

Die Sauerländer Bürgerliste fragte deshalb bei der Unteren Landschaftsbehörde am 29.03.2016 folgendes nach:

1. Von wem wurden die Baumaßnahmen im Kronenbereich des Baumes genehmigt?

2. Wurden die entsprechenden Vorschriften und Normen für den Baumschutz auf Baustellen, die in der RAS-LP 4 und DIN 18920 festgelegt sind, eingehalten?

3. Wurde für die Baumaßnahmen im Kronenbereich eine Befreiung von der Naturdenkmalverordnung beantragt und erteilt? Wenn Ja: wann und von wem?

4. Wenn nein, welche Maßnahmen hat der Hochsauerlandkreis angeordnet, um die entstandenen Schäden wieder rückgängig zu machen?

5. Falls eine Befreiung von der Naturdenkmalverordnung erteilt worden ist, womit wurde dieser erhebliche Eingriff begründet? Wurden gutachterliche Stellungnahmen eingeholt?

6. Welche Maßnahmen wurden vom Hochsauerlandkreis angeordnet, um zukünftige Schäden am Baum und ein Nachlassen seiner Vitalität zu vermeiden?

… und erhielt mit Datum vom 29.03.2016 die Antwort.

Die Antwort

„Sehr geehrter Herr Loos,

für die Beantwortung Ihrer Fragen bedarf es der Klarstellung, dass Abgrabungen, Verfüllungen und Verdichtungen nicht im Kronenbereich eines Baumes durchgeführt werden können, sondern im Wurzelbereich. Somit werden Ihre Fragen als auf den Wurzelbereich bezogen beantwortet.

1. Es wurde keine Genehmigung, sondern eine Befreiung erteilt. Dafür ist die untere Land-schaftsbehörde des HSK zuständig.

2. Die Vorschriften und Normen für Baustellen wurden in der Befreiung festgeschrieben.

3. Die Befreiung wurde am 22.02.2016 von den Inhabern des Wegerechts auf der betroffenen Fläche beantragt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde durch die untere Land-schaftsbehörde genehmigt und die Maßnahmen von einem Mitarbeiter beaufsichtigt. Die Befreiung konnte formal erst am 04.04.2016 erteilt werden, da der Landschaftsbeirat sich nicht geäußert hat und somit 6 Wochen Frist abzuwarten waren.

4. entfällt, da Befreiung erteilt wurde

5. Ein erheblicher Eingriff liegt gar nicht vor. Es ist die Spezialvorschrift des § 69 LG NW anzuwenden: Eine Befreiung kann nach § 69 Abs. 1 Buchst. aa) LG NW erteilt werden, wenn die Durchführung der ND-Verordnung im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und eine Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist. Ohne Befreiung wäre das Flurstück 126 nicht bebaubar. Das Wegerecht auf Flurstück 125 würde praktisch ausgehebelt. Somit liegt eine nicht beabsichtigte Härte vor. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden gewahrt, wenn die Auflagen eingehalten werden. Der Eingriff in die Lebensfunktionen des Baumes wird damit auf ein Minimum reduziert, so dass eine Befreiung erteilt werden kann.

6. Es wurden folgende Nebenbestimmungen festgesetzt: -Das gesamte Bauvorhaben zur Errichtung der Zuwegung entsprechend Ihrem Antrag zum Flurstück 126 in der Flur 5 der Gemarkung Amecke ist unter Berücksichtigung der DIN 18920 (Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen) ohne Abgrabung oder sonstige mechanische Eingriffe in den Wurzelraum der geschützten Eiche auszuführen. Die Befahrung des Wurzelraumes außerhalb des geplanten Weges beziehungsweise dessen Inanspruchnahme im Rahmen der Baumaßnahme zur Lagerung von Geräten und / oder Material ist nicht zulässig. Die Entwässerung des Weges ist derart einzurichten, dass abfließendes Wasser dem Wurzelraum zufließt und nicht abgeleitet wird. -Die Wegetrasse ist vor Beginn der Baumaßnahme im Gelände abzustecken. -Vor Beginn der Bauausführung ist im Rahmen eines Ortstermins mit dem beauftragten Bauunternehmer und der Unteren Landschaftsbehörde die Detailausführung abzustimmen.“

Noch mehr Fragen

Manche Antworten kommen der SBL/FW etwas spanisch vor. Darum schickte Fraktionssprecher Reinhard Loos am 12.04.2016 eine weitere Anfrage an den Landrat. Hier ist sie:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken uns für Ihr Antwortschreiben vom 04.04.2016. Um den Sachverhalt weiter zu konkretisieren, bitten wie gleichzeitig um Antwort auf einige weitere Fragen.
Unter 3. schreiben Sie: „Die Befreiung wurde am 22.02.2016 von den Inhabern des Wegerechts auf der betroffenen Fläche beantragt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde durch die untere Landschaftsbehörde genehmigt …. Die Befreiung konnte formal erst am 04.04.2016 erteilt werden, da der Landschaftsbeirat sich nicht geäußert hat und somit 6 Wochen Frist abzuwarten waren.“
Unsere Frage: Wann und wie wurde der Landschaftsbeirat in den Vorgang einbezogen?
Unter 5. schreiben Sie: „… Ohne Befreiung wäre das Flurstück 126 nicht bebaubar. Das Wegerecht auf Flurstück 125 würde praktisch ausgehebelt. …“
Wir fragen: Handelt es sich bei der Zufahrt im Bereich des Naturdenkmals um die einzige mögliche Zuwegung zu diesem Gelände?
Sie schreiben unter 6., dass „vor Beginn der Bauausführung“ die Maßnahme mit der ULB abzustimmen ist. Die Befreiung der ULB stammt vom 04.04.2016. Da war die Ausschachtung und Schotterung für den Weg aber schon längst durchgeführt worden.
Wir fragen: Wann hat die Abstimmung der Baumaßnahme mit der ULB stattgefunden, und welche Ortstermine gab es?
Grundlage der Bebauung ist offensichtlich ein von der Stadt Sundern aufgestellter Bebauungsplan aus dem Jahre 2005.
Frage: Wurde im damaligen Verfahren die Stadt Sundern durch den Hochsauerland­kreis auf die Problematik des Naturdenkmals aufmerksam gemacht und wurden alternative Zuwegungen untersucht?
In anderen Kreisen ist es üblich bei solchen Maßnahmen, die Naturdenkmale beeinträchtigen können, gutachterliche Stellungnahmen einzuholen.
Warum hat der Hochsauerlandkreis in diesem Fall darauf verzichtet?
Wann und wie oft war ein Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde vor Ort, um die Maßnahmen zu beaufsichtigen?

Das Resümee ….
… ziehen wir später, wenn uns die Antworten auf die weiteren Fragen vorliegen.

Info- und Begegnungsabend der „Freunde der Völkerbegegnung“ – „Gutmenschen“ unter sich?

Bei der Info-Veranstaltung der „Freunde der Völkerbegegnung“ (FdV) am 5. April 2016 zur aktuellen Flüchtlingssituation in Meschede ging es sehr lebhaft zu. Die Atmosphäre war ausgesprochen angenehm und der „Pulverturm“ rappelvoll. So voll, dass die Stühle knapp wurden und der FdV-Vorstand, was die Teilnehmerzahl anbelangt, fast die Übersicht verlor.

Aufgaben der Malteser
Jan Uelkes und Thorsten Hense, die Teamleiter der zwei Flüchtlings-Notunterkünfte des Malteser Hilfsdienstes in Meschede, beantworteten in perfekter Team-Arbeit kompetent und gelassen sämtliche Fragen, egal ob es um ihren eigenen beruflichen Werdegang ging oder um eher abstrakte Zahlen und Fakten oder um die Aufgaben der Malteser als Betreiber der zwei Einrichtungen. Wichtig sei, Versorgung und Obdach zu gewährleisten, die Registrierung der Flüchtlinge in die Wege zu leiten und die Arbeit der Ehrenamtlichen zu koordinieren. Beide lobten die nicht nachlassende Hilfsbereitschaft der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die z.B. Deutschkurse und die Kleiderkammer organisieren.

Thorsten Hense und Jan Uelkes stellten sich auch den Sorgen einiger Anwohner und erläuterten beispielsweise, dass es sich bei den Bewohnern ihrer Einrichtungen nicht ausschließlich um junge Männer, sondern auch um Familien handele. Die Frage, warum so viele Männer ihre Frauen und Kinder allein lassen, um nach Deutschland zu kommen, erklärten sie mit den großen Gefahren, Risiken und hohen Kosten der Fluchtversuche. Junge, gesunde, allein reisende Männer hätten einfach bessere Chancen durchzukommen. Ihr Wunsch sei es aber in der Regel immer, legal und auf sicherem Wege ihre Familien nachzuholen.

Aufgaben der Stadtverwaltung
Uli Schulte von der Stadtverwaltung Meschede trug ebenfalls auf eine lockere und offene Art zur Versachlichung der „Flüchtlingsdebatte“ bei. Die Lage habe sich entspannt. Die Statistik der Stadt Meschede weise zur Zeit 308 Asylsuchende aus, davon 1/3 Kinder und Jugendliche, exklusive der rund 200 Flüchtlinge, die in den beiden von den Maltesern geführten Unterkünften im Haus Dortmund und in der Franz-Stahlmecke-Schule leben. Denn für die Bewohner der Notunterkünfte sei die Bezirksregierung auch in finanzieller Hinsicht zuständig und nicht die Stadt Meschede. Das wäre für Meschede ein großer Vorteil. Überwiegend handele es sich bei den Menschen in den städtischen Unterkünften um Geflüchtete aus Syrien, Irak, Iran und Eritrea im Alter von 18 Jahren bis 45 Jahren. 35 Prozent der Flüchtlinge seien Frauen.

Uli Schulte meinte, nicht alles laufe rund. Ein großes Problem für die Asylsuchenden seien die geringen Kapazitäten bei den Deutsch- und Integrationskursen und die fehlende Registrierung. Aufgrund noch nicht erfolgter Registrierung sei es ihnen nicht möglich, einen Asylantrag zu stellen. Das mache den Betroffenen Sorgen. Die Stadt hätte sich daher mit dem zuständigen BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) in Bielefeld in Verbindung gesetzt. Derzeit warte die Stadt auf den Termin beim BAMF. Uli Schulte bat in dem Zusammenhang auch um Verständnis für die Behörden. Die Entwicklung habe sie überrollt.

Resümee der FdV-Vorsitzenden
Nachdem sich die FdV-Vorsitzende Maria Hüser bei den drei Referenten bedankt hatte, trug sie noch selbst einige spannende Erlebnisse und Erfahrungen aus ihrer ehrenamtlichen Arbeit als Flüchtlingshelferin in Büren bei. Ihr Resümee könnte man so zusammenfassen: Helfen bringt Freude und Bereicherung!

Damals
Ein FdV-Mitglied hatte im Laufe der Diskussion an Irmgard Rode, die Vereinsgründerin der „Freunde der Völkerbegegnung“, erinnert. Seit Ende des Zweiten Weltkrieges bis ins hohe Alter setzte sich die Pazifistin Irmgard Rode unermüdlich für benachteiligte Menschen ein, auch für viele Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten, 1946 für Vertriebene aus dem Osten, später für Kinder aus Migranten-Familien.

Heute
Seit einigen Monaten ist das Thema „Flüchtlinge“ in den Medien und in Diskussionen omnipräsent. Es polarisiert und teilt viele Bürgerinnen und Bürger und die Politik offenbar in mindestens zwei Lager. Auf der einen Seite sind die, die Verständnis und Empathie für Geflüchtete haben, auf der anderen die, die den „Zuzug“ kritisch sehen und sich Sorgen machen. „Asylkritiker“ prägten den Begriff „Gutmensch“. Er avancierte prompt zum Unwort des Jahres 2015.

Und der Schluss
Ob Irmgard Rode nach Meinung von „Asylkritikern“ ein „Gutmensch“ war, wissen wir nicht. Und wenn, dann hätte sie sich deswegen sicher nicht die geringsten Sorgen gemacht!

Blumen bekommen die anderen …

Es bleibt wieder nur die Pusteblume -die naneren bekommen die Rosen (archiv: zoom)
Für uns wieder nur … –  die anderen bekommen die Blumen (archiv: zoom)

Blumen bekommen die anderen

Macht aber nix …

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bringt einen wichtigen Dringlichkeits-Antrag zur Kreistagssitzung ein und der Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion beteiligt sich (nicht nur) während der Sitzung intensiv an Diskussionen und Debatten, hinterfragt Verwaltungshandeln und formuliert konstruktive Vorschläge.

Die SBL-Fraktion stellt – und zwar nicht nur so als Denkanstoß – immer wieder gezielt Anfragen und Anträge, beispielsweise zu sozialen Themen (wie den Kosten der Unterkunft im SGB II).

Interessieren tut das wohl kaum einen? Macht aber nichts. Denn die Blumen bekommen ja sowieso die Anderen, nämlich diejenigen, die meist mehrheitlich schweigen. Macht aber nix …

Beispiel: Die „offiziellen“ Medien-Berichte über die Kreistagssitzung am 04. März 2016.

Wir könnten nun in unser Archiv steigen und zig weitere Beispiele für die Art und Weise der „Blumen-Verteilung“ zitieren. Machen wir aber
nicht, weil …, macht ja nix.

Sollen wir uns Bemerkungen dieser Art sparen? Ja, Nein oder Jein? Schauen wir mal …

Fortsetzung folgt … oder auch nicht.

Macht ja nix.

Die Last ohne die weiße Pracht: Ist Ski-Tourismus in Mittelgebirgslagen bald Geschichte?

An Tagen wie heute mag man nicht an den Klimawandel glauben. (foto; johanna huebner)
An Tagen wie heute mag man nicht an den Klimawandel glauben. (foto: johanna huebner)
Seit einigen Tagen wissen wir, dass auch die Bundesregierung von einer globalen Klimaveränderung ausgeht. Laut den aktuellen Klimaprognosen resultiert daraus, dass sich die Schneegrenze um 300 m in die Höhe verlagert. Demnach soll bald nur noch jedes 10. Skigebiet in Deutschland schneesicher sein.

Klick: http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/schnee-in-deutschland-regierung-gibt-zwei-drittel-der-skigebiete-verloren-a-1076520.html

Noch mehr Kunstschnee?

Was das für die Wintersportgebiete im Sauerland bedeutet, lässt sich erahnen. Wie werden die Sportanlagen-Betreiber darauf reagieren? Beabsichtigen sie, dann noch mehr Beschneiungsanlagen einzusetzen? Unserer Meinung nach darf das nicht das Mittel der Wahl sein, allein schon aus dem Grund, weil die für die Kunstschnee-Produktion eingesetzten Energien und Ressourcen sich dann wiederum wie ein zusätzlicher Klimawandel-Turbo auswirken könnten.

Noch mehr Ressourcenverbrauch?

Zu den negativen Auswirkungen des nur noch mit Einschränkungen möglichen Ski-Tourismus in Winterberg gehören, so meinen wir, die Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt, sowie der immense Energie- und Wasserverbrauch der für die Produktion von künstlichem Schnee benötigt wird. Denn nach unseren Recherchen verfügt die Wintersportarena Winterberg über ca. 450 „Schnee-Maschinen“ unterschiedlicher Effizienz und Bauart wie beispielsweise Eiskanone, Druckluftkanone, Schneelanze und Vakuum-Schneeerzeuger. Nach offiziellen Angaben sind sie auf rund 90 Prozent aller Pisten im Einsatz.

Noch mehr Fragen?

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bat mit Schreiben vom 11.02.2016 den Landrat bzw. die bei der Kreisverwaltung angesiedelte Untere Landschaftsbehörde um die Beantwortung einiger Fragen im Zusammenhang mit der künstlichen, weißen Winterpracht:

  1. Mit welcher Begründung wurde in wie vielen Fällen, für welche Standorte jeweils wann der Einsatz des „All Weather Snowmakers“ und der „Snowfactory“ von Ihrer Behörde genehmigt?
  2. Sind die Namen der Betreiber und die Standorte aller „Schnee-Kanonen“ in einer öffentlich zugänglichen Datenbank einsehbar? Wenn ja, in welcher?
  3. Gibt es Hinweise darauf, dass das umstrittene Produkt SnoMax in Skigebieten im Sauerland eingesetzt wurde und wird? Gab oder gibt es entsprechende Überprüfungen, z.B. mittels Schneeproben durch Labortests?
  4. Wie hoch sind die Investitionen, die in den letzten 10 Jahren seitens der öffentlichen Hand in die Skigebiete in und um Winterberg flossen?
  5. Wie beurteilt die Untere Landschaftsbehörde den Energie- und Ressourcenverbrauch durch die Produktion von Kunstschnee?
  6. Wie beurteilt die Untere Landschaftsbehörde mögliche Umweltbeeinträchtigungen, z.B. durch Beeinflussung des Grundwasserspiegels aufgrund des enormen Wasserverbrauchs und eventuelle Veränderungen des Bodens?

Die Reden des Landrats … mit Echo – alles eine Frage der Interpretation?

Anlässlich des Neujahrsempfangs der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft (IMW) hielt der Landrat des Hochsauerlandkreises eine fulminante Rede. Sie schallte sogar bis Düsseldorf.

Selbstverständlich berichtete die Westfalenpost. Die Sauerländer Bürgerliste und Blogs wie www.dorfinfo.de und www.schiebener.net berichteten ebenfalls.

Worum ging es?

Als Grund für die Aufregung diente eine Meldung die einige Tage zuvor kursierte, aber an diesem Abend schon längst wieder vom Tisch war. Es ging um die Schützenvereine, konkret um eine angeblich vom NRW-Finanzministerium ins Spiel gebrachte Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den Fall, dass die Vereine weiterhin keine Frauen aufnehmen.

„Die Reden des Landrats … mit Echo – alles eine Frage der Interpretation?“ weiterlesen

Mit (Schnee-)Kanonen auf die Umwelt – was machen wir heute und morgen „mit ohne“ Schnee?

Schneekanonen vor einem Rückhaltebecken in Winterberg 2012 (archivfoto: zoom)
Schneekanonen vor einem Rückhaltebecken in Winterberg 2012 (archivfoto: zoom)

Mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, war und ist sicher nicht Sache der Winterberger. Sie schießen lieber mit Schneekanonen auf die Umwelt. Und das schon seit ungefähr 20 Jahren.

Warum?
Vermutlich weil die Winter-Urlauber nicht durch den Anblick grüner Wiesen vergrault werden sollen. Denn Naturschnee ist in den letzten Jahren auch in den Höhenlagen des Hochsauerlandkreises Mangelware geworden.

Die Lage, die Lage, die Lage
Am 2. Januar 2016, also im tiefsten Winter, bietet sich im Winterberger Skigebiet ein graugrünes, hier und da mit etwas Kunstschnee dekoriertes Bild. Der Wetterbericht meldet plus 5 bis 6 C °, starken Regen und teils stürmische Windböen, Schneefallgrenze 1225 m. Ab Mittwoch soll es dann besser werden. Es werden Schneeschauer erwartet.

Zum Leidwesen von Skifahrern und allen, die vom Wintertourismus leben, sind schneearme Winter keine Ausnahme mehr. Das „Wetterphänomen“ trifft nicht nur Mittelgebirgslagen schmerzlich. Auch in den Alpen kennt man dieses Problem. Manche sehen diese Tatsache offenbar nicht als Problem, sondern als eine „Herausforderung“ an, die mit cleveren Ideen (scheinbar) in den Griff zu kriegen ist, koste es, was es wolle.

Zaubermittel I
Das Zauberwort heißt „Schnee-Erzeuger“, besser als Schnee-Kanone bekannt. Allein im Raum Winterberg sollen mehrere hundert „Schnee-Maschinen“ im Einsatz sein. Die Investoren haben die Auswahl zwischen diversen Typen wie Eiskanone und Propellerkanone. Zu den neuesten und effektivsten sollen die Schneefabriken Snowfactory und Snow-Maker gehören.

Den Einsatz des Snow-Makers muss offenbar vom der Hochsauerlandkreis genehmigt werden. Vielleicht gab oder gibt es ja Bedenken, dass der Betrieb dieser Maschine den einen oder anderen Kollateralschaden mit sich bringen könnte?

Die Kritiker
Umweltschützer kritisieren gewiss nicht umsonst die Beeinträchtigungen und die Schäden, die der Natur durch künstlichen Schnee widerfahren.

Wie sieht es mit der Energiebilanz aus? Gehen wir mal davon aus, dass im Winterberger Skigebiet der überwiegende Teil der Pisten und Bahnen an rund 100 Tagen pro Saison künstlich beschneit wird. Wie hoch ist da der Wasser- und Energieverbrauch?

„Mit rund 170 Schneeerzeugern können pro Stunde gut 5.000 Kubikmeter Schnee hergestellt werden. Gespeist wird diese Anlage aus gleich mehreren Reservoirs …“, wirbt das Skiliftkarussel Winterberg auf seiner Website:

http://www.skiresort.de/skigebiet/winterberg-skiliftkarussell/bewertung/schneesicherheit/

Wie viel Wasser wird dafür tagtäglich verbraucht? Was macht das mit dem Grundwasser und dem Wasserhaushalt, was mit der Natur?

Zaubermittel II
In Österreich, der Schweiz, den USA und noch einigen anderen Ländern kommt eine weitere Wunderwaffe gegen schneelose Zeiten zum Einsatz. Das Produkt stammt aus den USA, nennt sich „SnoMax“, ist äußerst umstritten und daher in Deutschland verboten.

Sein Vorteil: SnoMax soll den Wasserverbrauch für die Herstellung künstlichen Schnees deutlich verringern.

Sein Nachteil: Es wird ihm ein negativer Einfluss auf Fauna und Flora nachgesagt. Der Grund dafür soll ein Bakterienprotein sein, das Pflanzen schadet und Trinkwasser vergiftet. Na. Toll!

Wie gesagt, in Deutschland ist das Zeug namens „SnoMax“ verboten. Stellt sich nur die Frage, ob es im Handel nicht frei zugänglich ist? Online wird es säckeweise angeboten.

Das Ende … oder der Anfang
Es scheint so, als sei „umweltfreundlicher Schnee“ Schnee von gestern. Was machen wir also heute und morgen „mit ohne“ Schnee?

„Ethnische Verfolgung“ als Abschiebehindernis? Ein Praxistest mit deprimierendem Ergebnis.

AbschiebungWordle20160131Ethnische Verfolgung sei ein Abschiebehindernis, antwortete ein Bundestagsabgeordneter bei einer Info-Veranstaltung im Januar 2016 auf die Frage einer Zuhörerin.

Das lässt hoffen. Da mache ich doch gleich mal den „Internet-Praxistest“.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Treffer!
Leider ist die erste Meldung, die mich anblitzt, ziemlich ernüchternd. Meine Stichworteingabe führte mich nämlich zu einem Antrag der Piraten-Fraktion im NRW-Landtag vom 17.12.2015, Drucksache 16/10297. Der Titel:

„Abschiebung in Verfolgung, Hunger, Kälte und Not stoppen – NRW muss die Abschiebung von Flüchtlingen in den Westbalkan über den Winter aussetzen“. Aha, ganz aktuell!

https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/12/abschiebung-in-verfolgung-hunger-kaelte-und-not-stoppen

Der Antrag befasst sich explizit mit dem Schicksal von ethnischen Minderheiten auf dem Balkan. Dazu gehören Roma, Ashkali und Ägypter z.B. in Serbien, Mazedonien und Kosovo.

Schlechte Nachricht!
Offenbar ist es traurige Praxis, dass diese Menschen – trotz eines sogenannten Sensibilisierungserlasses, den die NRW-Landesregierung an die Ausländerbehörden gerichtet hatte – von (eben diesen oder von einigen dieser?) Ausländerbehörden zur „freiwilligen“ Ausreise gedrängt oder abgeschoben werden. Und das, obwohl sich die Lage für Roma, Sinti und andere Bevölkerungsgruppen in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien offenbar keinen Deut verbessert hat, vielleicht sogar noch schlechter geworden ist.

Die Situation für ethnische Minderheiten in den Balkanländern schildert die Piraten-Fraktion in ihrem Antrag als menschenunwürdig und unzumutbar. Ein Auszug:

„ … Besonders im Winter verschärfen sich die Bedingungen für viele Betroffene noch einmal, da sie aufgrund des systematischen Ausschlusses von angemessenen Wohnbedingungen häufig gezwungen sind, in informellen Siedlungen und baufälligen Gebäuden unterzukommen. Roma, Ashkali, Ägypter und andere Minderheiten in diesen Staaten werden nach einer erfolgten Abschiebung in den Zielstaaten oft noch extremer drangsaliert. Das bestätigen einhellig Berichte von Organisationen wie dem UNHCR und Amnesty International. Auf der Tagung „Fachgespräch über die Situation der Minderheiten im Kosovo“ am 30.10.2012 im Landtag NRW wurde die prekäre Situation von abgeschobenen Kindern geschildert: Diese besuchen im Kosovo in der Regel die Schule nicht mehr.
Für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde kann gerade in der kalten Jahreszeit nicht garantiert werden. Zudem könnte eine Abschiebung in der Winterzeit zu extremer Mangelversorgung besonders schutzbedürftiger Menschen führen. …“

Ich könnte die Auflistung der „Treffer“ beliebig fortsetzen.

Frage: Wann und wo bedeutet denn nun die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit ein Abschiebehindernis und wann und wo nicht?

Das verstehe, wer will. Ich verstehe das jedenfalls nicht.