Ein Sprachkurs für einen Flüchtling fast wie ein Sechser im Lotto?

Deutschkurse und Integrationsangebote für Flüchtlinge werden von behördlicher Seite wärmstens empfohlen. Allerdings scheint es gar nicht so ganz einfach zu sein, in einem Sprachkurs unterzukommen.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form heute auch auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Bei der Veranstaltung „Asyl ist Menschenrecht“ am 5. Oktober 2015 in Meschede sind diese Probleme ziemlich deutlich geworden:

Ein junger Asylbewerber schilderte (in beinahe fließendem Deutsch) seine mühsame Odyssee auf der Suche nach Deutschunterricht. Er ist mit seinen schlechten Erfahrungen anscheinend nicht alleine.

Eine ehrenamtliche Betreuerin berichtete von ähnlichen Erlebnissen anderer Flüchtlinge.

Eine entscheidende Rolle, ob die Teilnahme an einem Deutschkurs ermöglicht wird oder nicht, kann der Aufenthaltsstatus des Asylsuchenden spielen. Nicht jede/r hat einen Anspruch. Dazu mehr auf den Seiten des BAMF. Dort sieht man dann auch, der Weg dahin ist gespickt mit Anträgen und Formularen. Das ist alles nicht so einfach.

Klick: http://www.bamf.de/DE/Migration/migration-node.html

Anspruch hin, Anspruch her, so schnell wie möglich Sprachkenntnisse zu erlangen ist das Beste, was ein Flüchtling für sich und die aufnehmende Gesellschaft tun kann! Dabei sollten ihm nicht unnötig Steine in den Weg gelegt werden, meinen wir von der Sauerländer Bürgerliste (SBL).

Dabei scheint auch eine Rolle zu spielen, an welchen Kursveranstalter der Flüchtling gerät: die Kreis-VHS scheint mit der Vergabe ihrer Plätze wesentlich restriktiver umzugehen als andere Volkshochschulen.

Die SBL wäre nicht die SBL, hätte sie nicht gleich am Tag nach der oben erwähnten Veranstaltung eine Anfrage an den Landrat geschickt. Sie liest sich so:

„Arnsberg, 06.10.2015
Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Sprachkurse für Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge empfiehlt Flüchtlingen und Asylsuchenden möglichst schnell Deutsch zu lernen und Integrationskurse zu besuchen. Wir meinen, das ist ein guter Ratschlag. Nur leider scheint die praktische Umsetzung offenbar oft mit großen Schwierigkeiten verbunden zu sein. Lange Wartezeiten von bis zu 2 Jahren sind offenbar keine Ausnahme. Viele Flüchtlinge wollen und können nicht so lange warten. Manche entwickeln daher viel Eigeninitiative und nehmen dafür hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand (z.B. für Busfahrten in andere Städte) in Kauf.

Hier ein Beispiel: Ein vor 9 Monaten aus seinem Heimatland geflohener junger Mann bemühte sich bei der Kreisvolkshochschule in Meschede um die Teilnahme an einem Integrationskursus. Leider durfte er nicht teilnehmen, obwohl mehrere Plätze frei wurden. Der Flüchtling gab aber nicht auf. Es gelang ihm, einen Sprachkursus in Olsberg zu besuchen. Den schloss er zwischenzeitlich mit Erfolg ab.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bittet daher Landrat Dr. Schneider um folgende Auskünfte:

  1. Wie viele und welche Sprach- und Integrationskurse für Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten/innen bietet die Kreisvolkshochschule derzeit an?
  2. Wie sind die Planungen für das nächste Jahr?
  3. Wie viele Sprachschülerinnen und –schüler absolvierten in diesem Jahr erfolgreich Deutsch- und Integrationskurse? Wie viele besuchen derzeit die Kurse?
  4. Wie hoch ist jeweils die maximale Teilnehmerzahl? Wird sie immer voll ausgeschöpft?
  5. Welche Voraussetzungen müssen die Teilnehmer erfüllen?
  6. Wie verfährt die Kreis-VHS mit nicht genutzten und/oder frei werdenden Plätzen? Werden sie an andere Interessent/innen vergeben?
  7. Wie viele potentielle Teilnehmer/innen mussten abgelehnt werden? Was waren die Gründe?“

Wir bringen wieder etwas „zu Papier“, sobald wir die Antwort „schwarz auf weiß“ haben.

Meschede: Landrat hält Besuch der Flüchtlingsunterkunft für unangemessen

Stefan Rabe, stellvertretender Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hält es für richtig und wichtig, wenn sich Kommunalpolitiker/innen über die Situation und die Schicksale von Flüchtlingen, z.B. in der Notunterkunft „Haus Dortmund“ in Meschede, direkt vor Ort informieren, so wie das ja auch beispielsweise der zukünftige Bürgermeister von Meschede, Christoph Weber, gemeinsam mit dem CDU-Europa-Abgeordneten Dr. Peter Liese, kurz vor der Bürgermeisterwahl getan hat.

Das Kreistagsmitglied Rabe fragte daher den Landrat Dr. Karl Schneider mit Schreiben vom 8. September 2015 um seine Meinung zu einem Besuch der Flüchtlingsunterkunft Haus Dortmund durch Mitglieder des Kreisausschusses. Dem Kreisausschuss hat übrigens (einschließlich Landrat) 17 Mitglieder, ist also viel kleiner als der Kreistag mit 55 Mitgliedern.

Wir berichteten vor kurzem über die Anfrage:
http://sbl-fraktion.de/?p=6108

Hier noch einmal die Frage an den Landrat:
„Halten Sie es für richtig und gut und würden Sie es unterstützen, wenn die Mitglieder des Kreisausschusses den Flüchtlingen und Asylsuchenden im ‘Haus Dortmund’ sowie ihren Betreuerinnen und Betreuern einen offiziellen Willkommensbesuch abstatten?“

Ergänzend dazu schrieb das SBL-Kreistagsmitglied: „Der Besuch der Flüchtlingsunterkunft sollte selbstverständlich nur in vorheriger Absprache mit den Flüchtlingen und dem Malteser-Hilfsdienst erfolgen. Er könnte beispielsweise auf den Tag der nächsten Kreisausschuss-Sitzung terminiert werden.”

Die Antwort aus dem Kreishaus (mit Datum vom 15.09.2015) ließ diesmal nicht lange auf sich warten. Eindeutiger kann eine Ablehnung wohl kaum sein!? Aber lesen Sie selbst:

„Ihre Anfrage gern. § 11 Abs. 1 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 08. September 2015;
hier: Besuch der Flüchtlingssammelunterkunft im Haus Dortmund in Meschede durch die Mitglieder des Kreisausschusses

Sehr geehrter Herr Rabe,

bevor ich auf Ihre oben genannte Schreiben vom 08. September 2015 eingehe, erlauben Sie mir Folgendes zu bemerken: Die aktuell hohe Zahl an Asylbewerbern stellt alle Kommunen vor schwierige nicht nur finanzielle sondern auch gesellschaftliche Herausforderungen. Mein Dank gilt allen freiwilligen und stillen Helfern sowie den Kommunen, die sich für die Unter-bringung und Versorgung der Asylbewerber über die Grenzen des Leistbaren hinaus einsetzen.

Eine von Ihnen angeregte Besichtigung der Notunterkunft „Haus Dortmund” in Meschede durch den gesamten Kreisausschuss halte ich unter humanitären Gesichtspunkten, aber auch aus Rücksicht auf die Privatsphäre und Achtung der persönlichen Schicksale der Asylsuchenden für unangemessen.“

Sauerlandmuseum: Luftschloss-Pläne gescheitert

Das Sauerlandmuseum: Probleme mit dem Baugrund am Steilhang schon im Jahr 2013(archivfoto: loos)
Das Sauerlandmuseum: Probleme mit dem Baugrund am Steilhang schon im Jahr 2013 vorhergesehen. (archivfoto: loos)

Heute Nachmittag hat der Landrat des HSK eine Pressemitteilung “Kreisverwaltung schlägt Umplanung vor” zum Sauerlandmuseum in Arnsberg veröffentlicht. Damit wird dokumentiert, dass die Pläne des Landrats und der Mehrheit im Kreistag, einen Anbau an das Sauerlandmuseum direkt unterhalb des Museums etwa 20 Meter tief in den Hang zur Ruhstraße zu bauen, endgültig gescheitert sind.

(Der Artikel ist heute Abend zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Vor wenigen Wochen erklärte der Landrat in seinem Neujahrsgrußwort noch:

Beispielhaft für diese positive Bilanz stehen unsere zahlreichen Bau-Projekte, die an den Start gegangen sind, so das Sauerland-Museum in Arnsberg.

Mit der heute veröffentlichten Pressemitteilung des Landrats ist eine seit 2 Jahren absehbare Entwicklung deutlich geworden. Bedauerlicherweise haben Landrat und Mehrheit im Kreistag die zahlreichen Warnungen gegen die Luftschloss-Pläne beharrlich ignoriert. Begrüßenswert ist nur, dass der Stopp der bisherigen Bauplanungen bereits vor der Vergabe der Arbeiten für die Baugrube erfolgt und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt, mit dann wahrscheinlich noch viel größerem Schaden. Die Kosten der Baugrube sollten ursprünglich 0.9 Mio Euro betragen und würden nach den nun vorliegenden Angeboten bei mehr als 3 Mio Euro liegen. Trotz der enormen Kosten würden erhebliche Risiken für den Hang bestehen bleiben.

Dem Kreis ist durch die bisherigen Aktionen bereits ein sehr hoher finanzieller Schaden entstanden. Mehr als 800.000 Euro hat allein der Erwerb des Grundstücks an der Ruhrstraße verschlungen, auf dem früher ein Bank- und Wohngebäude stand. Außerdem sind Kosten für Gutachter, Wettbewerb, Planung, Statik und andere Vorbereitungen in bisher unbekannter Höhe entstanden, sie belaufen sich sicherlich auf weit mehr als 1 Mio Euro.

Nun gilt es, das Beste aus der verfahrenen Situation zu machen. Primäres Ziel sollte es sein, den Altbau des Sauerlandmuseums zu sanieren. Die SBL würde es begrüßen, wenn auf den Anbau in den Hang ganz verzichtet würde. Falls sich dafür keine Mehrheit im Kreistag findet, muss zumindest sichergestellt werden, dass der Hang unangetastet bleibt und etwaige Neubauten nicht im Hang, sondern neben und auf dem Hang erfolgen, ohne dass die Stabilität des Hanges in irgendeiner Weise gefährdet wird. Mehrere Beispiele von Abgrabungen an Hängen im Umkreis von ca. 5 km Entfernung vom Sauerlandmuseum belegen, dass das Gestein in dieser Gegend nicht besonders standfest ist. Die künftige Gestaltung eines Anbaus an das Sauerlandmuseum wird kaum Gemeinsamkeiten mit den bisher veröffentlichten Entwürfen aufweisen können.

Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass sich die bisher vom Sommer 2014 bis Herbst 2017 geplante Schließungszeit des Sauerlandmuseums nicht noch mehr verlängert und dass der bisherige Kostenrahmen von 12,6 Mio Euro nicht überschritten, sondern deutlich unterschritten wird.

Wir appellieren an alle Beteiligten, künftige Planungen auf realistischer Grundlage vorzunehmen und sich von unrealistischen Träumen zu verabschieden. Der Kreistag muss spätestens in seiner nächsten regulären Sitzung am 13. März 2015 klare Signale setzen.

Weitere Artikel zum Sauerlandmuseum sind hier im Blog zu finden.

Verkehrsinfrastruktur des Kreises – Der Landrat sieht keinen Handlungsbedarf

Auch das erlebe ich: mein kleiner Horror auf dem Arbeitsweg (archiv: zoom)
Jeden Tag ein kleiner Horror. Die Landstraße 742 zwischen Steinhelle und Wulmeringhausen (archivfoto: zoom)

Im Hochsauerlandkreis gibt es viele einspurige und zusätzlich auch gebirgige Straßenabschnitte. Sie sind von ihrem Aufbau her für den Schwerlast-Begegnungsverkehr größtenteils ungeeignet. Entsprechend hoch ist das Gefahrenpotential.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Ein Mitglied der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) formulierte daher Anfang November 2014 eine Anfrage zur Verkehrsinfrastruktur des Hochsauerlandkreises. Hier zunächst eine Zusammenfassung der Antwort und – für alle, die sich ausführlicher informieren möchten – anschließend die komplette Antwort der Kreisverwaltung.

Los geht’s:
Nach Auffassung der Kreisverwaltung sind „gefährliche Begegnungen“ in erster Linie Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

In den Jahren 2011, 2012 und 2013 ereigneten sich im Kreisgebiet insgesamt 21.919 Verkehrsunfälle, davon 2.423 mit Personenschaden.

Es liegen keine Beschwerden und/oder Anregungen zur Lösung der Problematik seitens der Bürger, der Kommunen und des Kreises vor.

Die Kreisverwaltung sieht keine Notwendigkeit hier aktiv zu werden.

Nicht ausgebaute, periphere Straßen haben für den lokalen Güterverkehr keine bzw. allenfalls marginale Bedeutung.

Im Rahmen der Kreisstraßenbereisung am 28.04.2015 wird der Kreisausschuss über weitere Ausbaumaßnahmen beraten.

Weiter geht’s:
„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 04.11.2014;
hier: Verkehrsinfrastruktur des Kreises

Sehr geehrter Herr Loos,
in Abstimmung mit der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

„Verkehrsinfrastruktur des Kreises – Der Landrat sieht keinen Handlungsbedarf“ weiterlesen

Verkehrsinfrastruktur des Kreises: gefährliche Begegnungen im Zusammenhang mit dem Schwerlastverkehr.

Begegnung am Stausee  zwischen Brunskappel und Siedlinghausen. (archiv: zoom)
Begegnung am Stausee zwischen Brunskappel und Siedlinghausen. (archiv: zoom)

Meschede. (sbl_pm) Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags. Thema: Verkehrsinfrastruktur des Kreises

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

auf den Kreis- und Landstraßen des HSK kommt es aufgrund des steigenden Verkehrsaufkommens immer häufiger zu gefährlichen Begegnungen, besonders im Zusammenhang mit dem Schwerlastverkehr.

Der Landkreis verfügt über viele einspurige und zusätzlich auch gebirgige Straßenabschnitte, die von ihrem Aufbau her im Grunde keinen Schwerlast-Begegnungsverkehr zulassen. Neben dem enormen Gefahrenpotential besteht eine ständige Beeinträchtigung des Personen- und Güterverkehrs. Die Bankette, Straßenränder und die Beschilderung werden ge- und beschädigt. Hier war bisher beim Kreis keine öffentlich geäußerte Sensibilität und Problemlösungsbereitschaft erkennbar.

Zum dargestellten Sachverhalt bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Wie viele Unfälle auf schmalen Straßen (Breite < 5m) wurden in den letzten 3 Jahren gemeldet?
  • Liegen Beschwerden oder Anregungen zur Lösung der Problematik von Seiten der Bürger, der Kommunen oder des Kreises vor?
  • Welcher Art sind diese, nach Hauptkategorien?
  • Sieht die Verwaltung irgendeine Notwendigkeit hier aktiv zu werden, und wenn ja, welche Maßnahmen werden erwogen, um dem lokalen Güter- und Busverkehr nicht zu schaden?
  • Wird eine Notwendigkeit gesehen, das Problem der schmalen Straßen in das Verkehrskonzept des Kreises aufzunehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
Fraktionsvorsitzender der SBL/FW

Für die Richtigkeit
Gabriele Joch-Eren
Geschäftsführerin der SBL/FW

Anfrage an Landrat und Umweltausschuss:
Weihnachtsbaum- und Schnittgrün-Flächen im Hochsauerlandkreis

Weihnachtsbaumkulturen, wie hier in Siedlinghausen, prägen mehr und mehr das Lanschaftsbild des Hochsauerlandkreise. (archiv: zoom)
Weihnachtsbaumkulturen, wie hier in Siedlinghausen, prägen mehr und mehr das Landschaftsbild des Hochsauerlandkreise. (archiv: zoom)

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Weihnachtsbaum- und Schnittgrün-Flächen im Hochsauerlandkreis

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

etwa 30 Prozent der Weihnachtsbäume in Deutschland werden im Sauerland angebaut. Das schreibt der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) auf seinen Web-Seiten. Weiter heißt in der Veröffentlichung: „Südwestfalen soll mit schätzungsweise 18.000 ha Anbaufläche das größte Anbaugebiet in Europa für Weihnachtsbäume und Schmuckreisig sein (Landtag NRW 16/2097).“

Der LWL setzt sich mit dem Thema kritisch auseinander und beschreibt die enorme Ausweitung der sogenannten Grünlandflächen, von der das Sauerland in einem außerordentlich hohen Maß betroffen ist. Die Fläche der Weihnachtsbaumkulturen hat laut der Publikation des LWL zwischen 1970 und 2010 in Westfalen um sage und schreibe 1.171 Prozent zugenommen!

Klick: https://www.lwl.org/LWL/Kultur/Westfalen_Regional/Wirtschaft/Land_Forst/Weihnachtsbaumhochburg_Sauerland/

Beschrieben wird hier der Stand des Jahres 2010. Seitdem expandierte ganz offensichtlich der Landverbrauch für die Weihnachtsbaum-Produktion ständig weiter. Die Novellierung des Landesforstgesetzes greift noch nicht. Wir Sauerländerinnen und Sauerländer müssen also leider auf unabsehbare Zeit weiter mit der zunehmenden Zerstörung der Böden, mit dem Einsatz von giftigen Chemikalien und diversen negativen Folgen für unsere Umwelt und unsere Gesundheit leben, es sei denn, die Verantwortlichen aus Wirtschaft und Politik entscheiden sich endlich, diesen Raubbau an Umwelt und Natur zu beenden.

Darum bitten wir Sie, folgende Fragen zum aktuellen Stand des Weihnachtsbaum– und Schmuckreisig-Anbaus zu beantworten:

  1. Wie groß sind die Flächen für den Weihnachtsbaum– und Schmuckreisig-Anbau im HSK insgesamt?
    Wie groß sind die Flächen in den einzelnen Städten und Gemeinden?
  2. Wie groß sind die Anbauflächen, die in den Jahren 2011, 2012, 2013 bis heute dazu gekommen bzw. neu ausgewiesen worden sind, und wo sind weitere Weihnachtsbaum- und Schnittgrün-Plantagen in Planung?
  3. Wie viel Prozent der bestehenden und der neu hinzukommenden Weihnachtsbaum– und Schmuckreisig-Flächen befinden sich in Wäldern bzw. auf früheren Waldflächen, wie viele auf Flächen ehemaliger Wiesen und Äcker?
  4. Wie viele Weihnachtsbaum-Betriebe bzw. -Unternehmer produzieren im HSK? Wo sind diese Betriebe ansässig?
  5. Wie viele Arbeiter und Angestellte beschäftigen diese Unternehmen sozialversicherungspflichtig und dauerhaft, wie viele als Minijobber oder Saison-Arbeiter aus Deutschland oder dem Ausland?
  6. Wie hoch ist der Prozentsatz der Bäume, die im HSK als „Bio-Bäume“ angebaut und verkauft werden?
    Welchen Kriterien müssen die „Öko-Bäume“ entsprechen?
    Wie wird sichergestellt, dass sie nicht doch mit Chemikalien behandelt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos , Fraktionsvorsitzender der SBL/FW

Gabriele Joch-Eren,  Fraktionsgeschäftsführerin

Genehmigung von Kormoranabschüssen: Aufforderung zur Beanstandung eines Beschlusses der Kreistags vom 29.08.2014 gemäß § 39 Abs. 2 Kreisordnung NRW

Kormorane
Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland (foto: wendland)
Im  Folgenden veröffentlichen wir einen Brief des Fraktionssprechers der SBL im Kreistag, Reinhard Loos, an Landrat Dr. Karl Schneider. Darin wird der Landrat aufgefordert, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden. Im Kern geht es um die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Kormoranen. Siehe auch hier im Blog und auf der Website der SBL.

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Kreistags am 29.08.2014 ging es in TOP 7.2 um die „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaft Diemel in Marsberg sowie des Sportfischervereins „Gut Wasserwaid“ in Neheim; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)“.

Dazu wurden von der Kreisverwaltung die Drucksachen 9/57 und 9/37 erstellt.

Der Kormoran ist als europäische Vogelart „besonders geschützt“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG).

Relevant ist für die Entscheidung ist jetzt auch der „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran (Runderlass vom 09.05.2014 – III-6 -765.21.10)“, veröffentlicht u.a. unter http://www.lfv- westfalen.de/images/pdf/aeschenhilfsprogramm_nrw.pdf.

Auf Nachfrage unserer Fraktion bestätigte die zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreistagssitzung, dass das Gebiet an der Diemel, für das die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, teilweise außerhalb der Äschenschutzkulisse liegt. Aus Anlage 2 des o.g. Erlasses ergibt sich, dass die Äschenschutzkulisse an der Diemel erst bei Fluss-Kilometer 37,4 beginnt.

Gemäß Absatz II. des o.g. Erlasses können Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung von Kormoranen außerhalb der Äschenschutzkulisse „nur nach Maßgabe folgender Rahmen bedingungen“ zugelassen werden:

Es muss sich um einen erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schaden handeln. „In die Regelung ist nur die ‚Fischereiwirtschaft’ einbezogen, so dass die Beeinträchtigung des Aneignungsrechtes von Nichterwerbsfischern durch fischfressende Vögel keinen Ausnahmegrund darstellt.  Freizeitaktivitäten in Form von hobbymäßig betriebener Fischerei (z.B. Sportfischerei) können keine Ausnahme begründen.“

Nach den Darstellungen in den o.g. Drucksachen handelt es sich um Anträge von Angelsportvereinen und nicht von fischwirtschaftlichen Betrieben.

Damit ist eine zwingend notwendige Bedingung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Äschenschutzkulisse nicht gegeben und der anders lautende Beschluss des Kreistags rechtswidrig. Darauf hat unsere Fraktion bereits während der Kreistagssitzung hingewiesen.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass auch ein Beschluss, der eine Ausnahmegenehmigung nur für das Gebiet der Möhne betroffen hätte, rechtswidrig gewesen wäre. Denn nach Ziffer I. 1.1. des o.g. Erlasses sind Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete „von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen“.

Anlage 1 zum o.g. Erlass enthält eine Karte. In dieser Karte ist für alle Äschenschutzkulissen in NRW eingezeichnet, ob dort „1. Priorität (rückläufige
Äschenbestände)“ oder „2. Priorität (nur abschnittsweise gute Äschenbestände)“ oder FFH- Gebiet und/oder Naturschutzgebiet gelten. Aus dieser Karte ist zu entnehmen, dass der gesamte Verlauf der Möhne im Gebiet des HSK nicht unter die Äschenschutzkulisse 1. oder 2. Priorität fällt, aber zu den FFH- und Naturschutzgebieten zählt.

Daher fordere ich Sie auf, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden.

Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb von maximal drei Arbeitstagen erfolgt, da die Sachlage eindeutig ist und außerdem dringlich wegen der sonst bevorstehenden Abschüsse der Kormorane. Nach diesem Termin würde eine externe Klärung erforderlich werden.

Im übrigen wäre es sehr wünschenswert, wenn künftig in Sitzungsvorlagen der Kreisverwaltung, die Abschnitte von Flüssen im Kreisgebiet betreffen, exakt die jeweils relevanten Fluss-Kilometer genannt würden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/

Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen: Landrat im Büßerhemd

Autor Reinhard Loos, Fraktionsvorsitzender der SBL im Kreistag.
Autor Reinhard Loos, Fraktionsvorsitzender der SBL im Kreistag.

In der Kreistagssitzung am 29. August ging es auch um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, und zwar über die Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen.

(Unser Autor Reinhard Loos ist Fraktionsvorsitzender der SBL/FW im HSK-Kreistag. Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Für diese Schulen sind spezielle Buslinien eingerichtet, die die Schüler abholen und wieder nach Hause bringen. Für 5 der 7 Förderschulen stand jetzt die Vergabe für die nächsten 5 Schuljahre an, in 57 einzelnen Losen[1]. Bereits am 30. April war die Submission (Offenlegung der Angebote) erfolgt. Am 6. Juni genehmigten der Landrat und ein weiteres Kreistagsmitglied per Dringlichkeitsentscheidung die Vergabevorschläge der Kreisverwaltung.

Für Vergabeentscheidungen mit einem Volumen von mehr als 750.000 Euro ist aber der Kreistag selbst zuständig. Falls dessen Einberufung aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, dann ist der (kleinere) Kreisausschuss gesetzlich zuständig. Und nur in den ganz eng begrenzten Ausnahmefällen, falls sogar der Kreisausschuss nicht mehr einberufen werden kann und außerdem dem Kreis schwerer wirtschaftlicher Schaden droht, darf eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden, durch den Landrat und ein weiteres Kreistagsmitglied. Dann aber muss der Kreistag in seiner nächsten Sitzung diese Entscheidung genehmigen.

Das ist bei der Vergabe der Schülerfahrten völlig schief gegangen. Die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung bestand hier nicht, denn das Vergabeverfahren war seit langer Zeit planbar. Und es wäre ausreichend Zeit gewesen, für die Vergabeentscheidung die 16 Mitglieder des Kreisausschusses zu einer Sitzung einzuladen. Immerhin geht es – wie dem Kreishaushalt zu entnehmen ist – um mehr als 1 Mio Euro pro Jahr, bei einer Vergabe über 5 Jahre also um mehr als 5 Mio Euro. Es kam noch schlimmer: Nach Dringlichkeitsentscheidung am 6. Juni unterblieb die gesetzlich erforderliche Unterrichtung und Beteiligung des Kreistags in dessen nächster Sitzung am 27. Juni. Diese erfolgte erst in der übernächsten Sitzung am 29. August, nach fast drei Monaten.

Besonders auffällig: Die Drucksache 8/1944 über die Dringlichkeitsentscheidung trägt zwar das Datum vom 5. Juni, wurde den Kreistagsmitgliedern aber “vorsichtshalber” (?) erstmals am 18. Juli per Mail übermittelt. 43 Tage lang schlummerte der brisante Vorgang in den Schubladen der Kreisverwwaltung. Bei der Durchführung des Verfahrens haben also die zuständige Amtsleiterin und die Leitung der Kreisverwaltung völlig versagt.

Immerhin gestand der Landrat in der Kreistagssitzung ein, dass hier Fehler passiert sind und sich so etwas nicht wiederholen sollte: Wenn er ein Büßerhend besäße, hätte er es heute angezogen. Die SBL hatte wegen der drastischen Mängel eine Änderung der Geschäftsordnung beantragt, mit der Dringlichkeitsentscheidungen deutlich erschwert und die Informationspflichten gegenüber dem Kreistag verbessert werden sollten. Sogar die SPD-Fraktion übte zaghafte Kritik am Ablauf; ein seltenes Ereignis. Man einigte sich schließlich darauf den Vorschlag des Landrats anzunehmen, dass Landrat und Kreisverwaltung zur nächsten Kreistagssitzung Vorschläge zur Änderung der bisherigen Abläufe vorlegen.

Ein weiteres sehr großes Problem sind die Wertungen der in diesem Verfahren eingegangenen Angebote und die daraus entstandenen Vergabeentscheidungen. Immerhin geht es hier sowohl um sehr viel Geld für den Kreis als auch um eine ordentliche Entlohnung der Mitarbeiter der Busunternehmen. Je ein Kreistagsmitglied der SBL und der Linken stellten bei einer Akteneinsicht am 19. Juli im Vergabeamt der Kreisverwaltung eklatante und bisher unvorstellbare Mängel fest.

Einzelheiten können wir hier nicht berichten, da die Vergabeangelegenheiten nichtöffentliche Themen sind.

Eine am folgenden Tag von den beiden Kreistagsmitgliedern eingebrachte schriftliche Anfrage an den Landrat, die etwas Licht in die Angelegenheit bringen sollte, wurde vom Landrat bis zur Kreitagssitzung nicht beantwortet; über die Nichtbeantwortung wurden die Fragesteller erst nach 9 Tagen, direkt vor der Kreistagssitzung, informiert.

Es bleibt also noch sehr viel Klärungsbedarf, und die Angelegenheit wird die Gremien des Kreises noch öfters beschäftigen. Und der Eindruck liegt nahe, dass die zuständige Amtsleiterin nicht nur beim formalen Ablauf der Entscheidung (s.o.), sondern auch bei der Wertung der in diesem Verfahren eingegangenen Angebote hoffnungslos überfordert sein könnte. Das könnte auf Dauer für den Kreis und somit für uns alle sehr teuer werden …

[1] Es geht um die Touren zu 5 Förderschulen. Jede dieser Touren ist bei der Vergabe ein sogenanntes Los, für das der Auftrag einzeln vergeben wird. Jeder Bieter kann also Gebote abgeben für nur ein Los, für mehrere oder viele oder theoretisch auch für alle Lose. Er kann dann den Zuschlag für keines, einzelne oder viele der Lose erhalten, für die er geboten hat; das wird nur auf das jeweilige Los bezogen entschieden.
Im Baubereich sind die einzelnen Gewerke getrennte Lose, z.B. Ausschachten, Rohbau, Elektro, Sanitär, Zimmerer, Dacheindeckung usw.

Der Fisch stinkt bis zum Himmel: Über die Macht von Lobbyisten und die Ohnmacht eines Gremiums

Die SBL fragt: Warum hat eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss hat?
Die SBL fragt: Warum hat eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss? (grafik: wordle.net)

Was halten Sie davon, wenn ein demokratisch getroffenes Votum des Landschaftsbeirats in einer „Nacht- und Nebelaktion“ gekippt wird, aber der Landrat keinen Grund zur Beanstandung sieht?

(Disclaimer: der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Worum es geht? Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland.

Wie wir hier
http://sbl-fraktion.de/?p=3772
berichteten, forderte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Landrat Dr. Karl Schneider am 15.12.2013 auf, einen Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 wegen erheblicher formeller Mängel “gemäß § 39 Abs. 2 KrO NRW umgehend zu beanstanden”.

Bei dem beanstandeten Beschluss handelt es sich um eine unserer Meinung nach höchst fragwürde Entscheidung, auf die Schnelle ein Votum des Landschaftsbeirats bzgl. des Kormoran-Abschusses in Naturschutzgebieten zu kippen. Der Landschaftsbeirat hatte sich – entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung – gegen die von den Fischereigenossen-schaften geforderten „Vergrämungsabschüsse“ ausgesprochen.

Die Argumentation des Landrats

Der Landrat ging am 06.01.2014 mit einem umfangreichen Schreiben auf die Aufforderung des Kreistagsmitglieds Reinhard Loos zur Beschluss-Beanstandung ein. Der Landrat argumentiert, er habe nur dann einen Beschluss zu beanstanden, wenn dieser geltendes Recht verletze. Ein solcher Rechtsverstoß sei aber bei dem Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 seiner Ansicht nach nicht festzustellen.

Die Story

Die „Vorgeschichte“ der gekippten Entscheidung stellt der HSK in seinem Antwortschreiben so dar:

Die Entscheidung des Landschaftsbeirats vom 19.11.2013 wurde einem Vertreter der Fischereigenossenschaft Diemel gleich am 19.11.2013 telefonisch mitgeteilt, also am Tag des ablehnenden Beschlusses des dafür zuständigen Landschaftsbeirates.

(Erst) am 05.12.2013 ging daraufhin beim HSK ein Schreiben der Antragsteller (Fischereigenossenschaft) ein, und zwar auf eine erneute Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten. Es wird jetzt eine baldige Entscheidung über den Antrag vom 21.08.2013 gefordert.

Dabei weist die Fischereigenossenschaft darauf hin, „dass ansonsten die mit der zurückliegenden Erteilung der Ausnahmegenehmigung erreichte Rechtsposition der Fischereigenossenschaft bei gleichzeitiger Abwägung der Interessen von Fisch- und Vogelschutz durch die Verwaltung und unveränderter Sach- und Rechtslage ohne nachvollziehbare sachliche Gründe verschlechtert werde“.

Dieser Satz war, wenn wir das Schreiben des HSK vom 06.01.2014 richtig interpretieren, für den Landrat der Anhaltspunkt dafür, dass die Angelegenheit keinen Aufschub mehr duldet, da die Tagesordnungen für die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags am Tag des Eingangs des Schreibens der Fischereigenossenschaft bereits versandt worden waren. ??? Dabei hatte die Fischerei-Lobby doch über zwei Wochen Zeit, sich zu besinnen …. und … auf den richtigen Moment für ihre Intervention zu warten.

Die Reaktion des Hochsauerlandkreises und des Kreistags

Am 12.12.2013 sei dann die neu erstellte Verwaltungsvorlage 8/989 auch gleich an alle Kreistagsmitglieder per E-Mail abgeschickt worden und zwar mit dem Hinweis auf die erforderliche Entscheidung zur Erweiterung der Tagesordnung. Kreisausschuss und Kreistag seien in ihren Sitzungen den Hinweisen zur Erweiterung der Tagesordnung gefolgten und hätten bei einer Gegenstimme die Tagesordnung um den betreffenden Tagesordnungspunkt ergänzt. Der Kreistag sei dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 8/989 (Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten) mehrheitlich gefolgt!

Aus den vorstehenden Gründen werde er, so schreibt Landrat Dr. Karl Schneider, die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistags vom 13.12.2013 zur jeweiligen Erweiterung der Tagesordnung nicht beanstanden.

Unser Resümee

Aus den vorstehenden Gründen fragen wir uns, degradieren Verwaltung und Kreistag den Landschaftbeirat zu einer reinen Alibi-Veranstaltung!?
Die angebliche Dringlichkeit ist nicht nachvollziehbar, denn dem Hochsauerlandkreis droht kein erheblicher Schaden und das Verhalten der Antragsteller läßt nicht darauf schließen, dass hier ein hochgradiges Interesse vorlag …

Außerdem fragen wir uns, wieso eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss hat!? Der Fisch stinkt doch bis zum Himmel und zurück!?

Anfrage der Sauerländer Bürgerliste: Aktuelle Entwicklung beim Flughafen Paderborn-Lippstadt

In unserem BriefkastenIm Folgenden veröffentlichen wir eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) an den Landrat des Hochsauerlandes Dr. Karl Schneider.

Sehr geehrter Herr Landrat,

am 30. Juli 2014 verbreiteten die Medien mindestens zwei schlechte Nachrichten, die den Flughafen Paderborn-Lippstadt unmittelbar betreffen.

Das Handelsblatt schrieb auf seiner Titelseite unter der Überschrift: „Deutschen Airports geht das Geld aus“, nur noch 6 von 39 Verkehrsflughäfen würden Gewinn machen. Und das seien die Flughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Köln/Bonn.

Etliche der anderen müssten befürchten, in die Pleite zu rutschen. Als Grund nannte das Handelsblatt neue Richtlinien der EU-Kommission, die staatliche Subventionen verbieten, die dazu dienen, Betriebsverluste der Flughäfen auszugleichen. Doch würde den defizitären Airports eine großzügige Übergangsfrist von 10 Jahren eingeräumt. Allerdings unterlägen auch Baumaßnahmen, etwa für Landebahnen, dem Beihilfeverbot.

Der Flughafen Dortmund sei, so berichtet das Finanzmagazin, in den Genuss einer Ausnahmeregelung gekommen. Diesen Vorteil habe man dem Flughafen Zweibrücken nicht gewährt. Der hätte auf Anordnung von Brüssel 56 Millionen Euro Subventionen an das Land Rheinland-Pfalz zurück zahlen müssen. Daraufhin habe der Provinz-Flughafen in der letzten Woche ein Insolvenzverfahren beantragt.

Das Handelsblatt beschäftigte sich in der gleichen Ausgabe in einem zweiten Artikel noch ausführlicher mit dem Thema „Gefährliche Beihilfen für Flughäfen“. Wörtlich schreibt das Magazin auf Seite 27: „Ausgerechnet Brüssel aber könnte nun dem Verschwendungswahn heimischer Provinzpolitiker Einhalt gebieten“.

Spätestens 2024 solle kein Subventionsgeld mehr verschwendet werden. Die Zeitung macht dann noch einen Exkurs zu den Fluggesellschaften, die seit langem notleidende Airports gegeneinander ausspielen, und erklärt, Deutschland habe eine siebenmal (!) so große Dichte an Verkehrsflughäfen wie beispielsweise die Vereinigten Staaten. Fazit des Finanzmagazins: Der Geschädigte sei wieder einmal der Steuerzahler, zumal dann, wenn auch noch die Rettungsaktionen für die in Not geratene Gesellschaft Air Berlin, mit Nettoergebnissen von -315 Mio Euro im Jahr 2013 und -210 Mio Euro im I. Quartal 2014, misslängen.

Kurz und knapp war am gleichen Tag dagegen die Nachricht in der WDR-Lokalzeit Südwestfalen zum „Ist-Zustand“ beim Flughafen Paderborn-Lippstadt. In dem Lokalmagazin hieß es in einem kleinen Einspieler, der Flughafen Paderborn-Lippstadt verbuche neben Saarbrücken und Nürnberg prozentual die höchsten Rückgänge bei den Passagierzahlen.

Im 1. Halbjahr 2014 seien 30.000 Menschen weniger ab Paderborn gestartet als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. 2013 hätte das Defizit des heimischen Airports 1,9 Millionen Euro betragen. Dieser Verlust wurde auch in einem Bericht der „Neue Westfälische“ vom 24.07.2014 genannt.

Demnach sind weder Gegenwart noch Zukunft des Regionalflughafens in wirtschaftlicher Hinsicht positiv.

Daher fragen wir:

  1. Wann können wir mit Ihrer Antwort auf unsere Anfrage zum Flughafen Paderborn-Lippstadt vom 21.01.2014 rechnen?
  2. Trifft es zu, dass die Passagierzahlen im Jahr 2013 um 9% gegenüber dem Vorjahr, um 23% gegenüber 2010 und um 41% gegenüber 2005 zurückgegangen sind?
  3. Sind die Meldungen über den erneuten Rückgang der Passagierzahlen des Flughafens Paderborn-Lippstadt im ersten Halbjahr 2014 zutreffend?
  4. Welche Auswirkungen wird diese Entwicklung auf das Personal und den Service voraussichtlich haben?
  5. Wie hoch ist der finanzielle Verlust, den der Airport im ersten Halbjahr 2014 verzeichnet?
  6. Wie wirkt sich der aktuelle Verlust auf den Kreishaushalt aus?
  7. Was soll bei einem Überschreiten der dem Kreistag von Ihnen im Oktober 2011 zugesicherten Verlustobergrenze von 1,5 Mio Euro im Jahr 2013 und/oder 2014 passieren?
  8. Welche Strategie verfolgen Sie, den Hochsauerlandkreis vor der Inanspruchnahme an möglichen weiteren Verlusten des Regionalflughafens zu schützen?
  9. Wie hoch sind die staatlichen Subventionen, die der Flughafen Paderborn-Lippstadt in den Jahren 2010 bis 2014 pro Jahr erhielt, direkt und indirekt?
  10. Welche Maßnahmen und Strategien können Ihrer Meinung nach eine Pleite des Flughafens noch abwenden?
  11. Gibt es Ihres Wissens Überlegungen den Airport Paderborn/Lippstadt zu schließen?
  12. Wenn nein, welche Alternative gibt es dazu Ihrer Meinung nach?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos, SBL-Kreistagsmitglied