Leserbrief: „Zerstörung einer Familie“

In meinem BriefkastenZum Artikel „Abschiebung der Familie Koko“ erreichte uns folgender Leserbrief:

Am Freitag ordnete der Landrat des Hochsauerlandkreises die Zerstörung einer Familie an, indem er 3 Familienmitglieder verhaften ließ, um sie am kommenden Mittwoch außer Landes zu bringen.

Rechtlich ist diese Vorgehensweise nicht zu beanstanden, so heißt es allgemein. Und die Behörde wird wiederum sagen, sie hätte keine Spielräume gehabt. Wenn sie dieses sagen würde, so wäre dies eine eindeutige Lüge, denn sie hatte die Spielräume, die Bitten des zuständigen Rechtsanwalts zu hören und mit ihm zusammen den Fall zu lösen. Das wollte sie nicht. Sie wollte ganz bewusst eine Familie zerstören.

Nun ja, rechtlich nicht zu packen. Und ob das moralisch korrekt ist, interessiert den Landrat vermutlich auch nicht. Er dürfte zwar katholisch sein, aber das Kreuz hängt in so vielen Amtsstuben und wird trotzdem ignoriert.

Ist das ganze Verhalten wirklich rechtlich korrekt? Was ist mit dem Schutz der Familie, die das Grundgesetz unter besonderen staatlichen Schutz stellt? Das in bestimmten Fällen das Ausländerrecht keine andere Wahl lässt als Familien zu zerstören mag sein. Aber in diesem Fall gab und gibt es Alternativen. Zudem ist die Zerstörung dieser Familie besonders schwerwiegend, weil es sich um eine Familie aus einem Kulturkreis handelt bei der die Familientradition eine ganz besondere Rolle spielt.

Matthias Schulte- Huermann

Stadtrat Sundern

Aktuell: Informationsblockade? Sauerländer Bürgerliste erwägt Klage gegen Landrat Dr. Karl Schneider

In meinem BriefkastenGerade ist eine Presseerklärung der Sauerländer Bürgerliste eingetroffen, die ich im Folgenden unverändert dokumentiere. Das Schreiben an Landrat Dr. Karl Schneider als PDF: Brief an den Landrat.

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Hilft nur Klage gegen Informationsblockade des Landrats?

Am 07. Februar hatte das Kreistagmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL) beim Landrat die Anfrage nach dem Inhalt des aktuellen Zwischenberichts der kreiseigenen Abfallbetriebe eingereicht. Solche Zwischenberichte werden vierteljährlich erstellt und geben u.a. Auskunft über die abgelieferten Abfallmengen und über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben. Seit die SBL nicht mehr im Betriebsausschuss vertreten ist, erhält sie diese Berichte nicht mehr automatisch.

Doch mit Schreiben vom 22. Februar verweigerte der Landrat die Auskunft; die Berichte würden nur Mitgliedern des Betriebsausschusses des Kreistags zur Verfügung gestellt, heißt es sinngemäß zur Begründung.

Damit ist die SBL nicht einverstanden. Alle Kreistagsmitglieder haben gesetzlich (nach der Kreisordnung) einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber dem Landrat über alle Angelegenheiten der Kreispolitik. Dazu gehören selbstverständlich auch Daten zu den kreiseigenen Abfallbetrieben. Das Kreistagsmitglied hat dem Landrat daher Frist bis zum Montag gesetzt, die angeforderten Informationen zu liefern. Andernfalls wird wohl nichts anderes übrig bleiben als Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben.

Diese Haltung des Landrats setzt leider eine sehr fragwürdige Informationsblockade aus den letzten Monaten fort. Erst wurden auf Vorschlag des Landrats die Frage- und Mitwirkungsrechte im Kreistag erheblich eingeschränkt. Kürzlich wurde die SBL von einer „Zwischenbilanz zur Umsetzung des SGB II“ ausgeschlossen, an der etwa 70 Personen teilnahmen und zu der alle anderen im Kreistag vertretenen politischen Gruppierungen jeweils mehrere Teilnehmer entsenden durften.

Gerade der Abfallsektor verlangt eine sorgfältige Beobachtung. Die kreiseigene Zentrale Reststoffdeponie (ZRD) in Meschede-Frielinghausen ist seit 12 Jahren in Betrieb und wurde für eine jährliche Abfallmenge von 190.000 Tonnen geplant. Schon vor dem Baubeginn war bekannt, dass dort seit 2005 kein Hausmüll mehr abgelagert werden darf. Der Hausmüll wird aus dem gesamten Kreisgebiet in der Vorbehandlungsanlage in Meschede-Enste gesammelt und geht von dort entweder in die Verwertung oder in die Müllverbrennungsanlage Bielefeld.

In die nur noch für Gewerbeabfälle nutzbare ZRD wurden bereits etwa 60 Mio Euro investiert. Für 2008 wurde noch eine Abfallmenge von 50.000 Tonnen Gewerbeabfall erwartet. Für die Zeit ab Sommer 2009 prognostizierte die Betriebsleitung einen deutlichen Anstieg der Gewerbeabfallmengen, weil Altdeponien in anderen Kreisen schließen müßten. Dieser Zuwachs trat aber nicht ein; für 2010 werden nur noch 25.000 Tonnen eingeplant. Trotzdem soll die Deponie in 2010 für ca. 5 Mio Euro um einen weiteren Bauabschnitt erweitert werden.

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Kein Katzentisch für die Sauerländer Bürgerliste. Kreistagsabgeordneter Reinhard Loos nicht zum kommunalpolitischen Treffen im Kreishaus eingeladen.

Heute hat die Sauerländer Bürgerliste(SBL) auf ihrer Website einen Artikel veröffentlicht, dessen Inhalt mich an Souveränität unserer politischen Vetreter im Kreistag zweifeln lässt. Ich habe keinen Grund, an der Darstellung zu Zweifeln, da bislang die Berichte der SBL jenseits der Wertungen, über die man streiten kann, sachlich in Ordnung waren.

Demnach hat für morgen Vormittag  Landrat Dr. Karl Schneider zu einer Konferenz ins Kreishaus eingeladen.

Titel:

“Kommunalpolitisches Treffen zur Haushaltslage der Kommunen und zum Thema ‘Optionskommunen’ “.

Eine Einladung erhielten alle Kreistagsfraktionen des Kreistags (die jeweils mehrere Vertreter entsenden dürfen), die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Landespolitiker und außerdem die Mitglieder des arbeitsmarktpolitischen Beirats (in dem alle Kreistagsfraktionen sowie Verbände mit Arbeitsmarktbezug vertreten sind).

Allein die SBL (gewählter Abgeordneter Reinhard Loos) wurde, so heißt es auf der Website, nicht eingeladen.

„Auch eine direkte Nachfrage im Kreishaus heute führte nicht dazu, dass das Kreistagsmitglied oder eine Mitarbeiterin der SBL an der Fachkonferenz teilnehmen darf.“

§ 26 Abs. 2 der Kreisordnung NRW lautet: “Der Kreistag ist durch den Landrat über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten”.

Zum Kreistag zählen alle gewählten Kreistagsmitglieder. Zu den Grundprinzipien der Demokratie gehöre es, so die SBL in ihrer Stellungnahme, alle politischen Richtungen mit Informationen zu versorgen.

Der Titel der Einladung verspricht immerhin einige Brisanz, werden doch die Kommunen zur Zeit durch die Entscheidungen der Bundesregierung (Steuerentlastungen) haushaltspolitisch gegen die Wand gedrückt.

Stichwort Optionskommunen, zu denen auch der Hochsauerlandkreis gehört (Hervorhebung von mir):

„Das SGB II sieht eine geteilte Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit und Landkreisen/kreisfreien Städten im Hinblick auf die verschiedenen aktiven und passiven Leistungen vor. Neben dieser auf der weitgehenden Verantwortlichkeit der Bundesarbeitsverwaltung beruhenden Grundkonstellation erhalten darüber hinaus insgesamt 69 Kommunen ab 2005 die Möglichkeit, im Rahmen einer Experimentierklausel nach § 6a SGB II für die Dauer von sechs Jahren den Gesamtkatalog der Leistungen des SGB II in eigener Trägerschaft und anstelle der Bundesagentur für Arbeit zu übernehmen.“ Quelle

Eine Frage hätte ich allerdings auch an die SBL zu der folgenden Aussage:

„Auch eine direkte Nachfrage im Kreishaus heute führte nicht dazu, dass das Kreistagsmitglied oder eine Mitarbeiterin der SBL an der Fachkonferenz teilnehmen darf.“

Wer hat wen was gefragt und wie lautete die Antwort?