Kein Katzentisch für die Sauerländer Bürgerliste. Kreistagsabgeordneter Reinhard Loos nicht zum kommunalpolitischen Treffen im Kreishaus eingeladen.

Heute hat die Sauerländer Bürgerliste(SBL) auf ihrer Website einen Artikel veröffentlicht, dessen Inhalt mich an Souveränität unserer politischen Vetreter im Kreistag zweifeln lässt. Ich habe keinen Grund, an der Darstellung zu Zweifeln, da bislang die Berichte der SBL jenseits der Wertungen, über die man streiten kann, sachlich in Ordnung waren.

Demnach hat für morgen Vormittag  Landrat Dr. Karl Schneider zu einer Konferenz ins Kreishaus eingeladen.

Titel:

“Kommunalpolitisches Treffen zur Haushaltslage der Kommunen und zum Thema ‘Optionskommunen’ “.

Eine Einladung erhielten alle Kreistagsfraktionen des Kreistags (die jeweils mehrere Vertreter entsenden dürfen), die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Landespolitiker und außerdem die Mitglieder des arbeitsmarktpolitischen Beirats (in dem alle Kreistagsfraktionen sowie Verbände mit Arbeitsmarktbezug vertreten sind).

Allein die SBL (gewählter Abgeordneter Reinhard Loos) wurde, so heißt es auf der Website, nicht eingeladen.

„Auch eine direkte Nachfrage im Kreishaus heute führte nicht dazu, dass das Kreistagsmitglied oder eine Mitarbeiterin der SBL an der Fachkonferenz teilnehmen darf.“

§ 26 Abs. 2 der Kreisordnung NRW lautet: “Der Kreistag ist durch den Landrat über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten”.

Zum Kreistag zählen alle gewählten Kreistagsmitglieder. Zu den Grundprinzipien der Demokratie gehöre es, so die SBL in ihrer Stellungnahme, alle politischen Richtungen mit Informationen zu versorgen.

Der Titel der Einladung verspricht immerhin einige Brisanz, werden doch die Kommunen zur Zeit durch die Entscheidungen der Bundesregierung (Steuerentlastungen) haushaltspolitisch gegen die Wand gedrückt.

Stichwort Optionskommunen, zu denen auch der Hochsauerlandkreis gehört (Hervorhebung von mir):

„Das SGB II sieht eine geteilte Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit und Landkreisen/kreisfreien Städten im Hinblick auf die verschiedenen aktiven und passiven Leistungen vor. Neben dieser auf der weitgehenden Verantwortlichkeit der Bundesarbeitsverwaltung beruhenden Grundkonstellation erhalten darüber hinaus insgesamt 69 Kommunen ab 2005 die Möglichkeit, im Rahmen einer Experimentierklausel nach § 6a SGB II für die Dauer von sechs Jahren den Gesamtkatalog der Leistungen des SGB II in eigener Trägerschaft und anstelle der Bundesagentur für Arbeit zu übernehmen.“ Quelle

Eine Frage hätte ich allerdings auch an die SBL zu der folgenden Aussage:

„Auch eine direkte Nachfrage im Kreishaus heute führte nicht dazu, dass das Kreistagsmitglied oder eine Mitarbeiterin der SBL an der Fachkonferenz teilnehmen darf.“

Wer hat wen was gefragt und wie lautete die Antwort?