Hochsauerland: Insolvente Kliniken – Herrenlose Patientenakten – Ungeklärte Rechtslage

Die unhaltbaren Zustände in der verlassenen Veramed-Klinik bei Meschede haben weit über die Grenzen des Sauerlands Furore gemacht. Obwohl die Sauerländer Bürgerliste (SBL) schon im Januar 2011 einen „Sachstandsbericht über die Aufbewahrung und den Verbleib der Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen“ beantragt hatte, tat sich lange Zeit behördlicherseits anscheinend nichts.

(Crosspost: Der Artikel ist zuerst auf der Webseite der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Anzumerken ist noch, dass der Antrag der SBL seinerzeit von der Verwaltung nicht auf die Tagesordnung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales genommen worden ist. Stattdessen antwortete der Landrat, der Insolvenzverwalter sei zuständig und, dass dem Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen ein Bericht erstattet worden sei.

Jetzt schloss ein weiteres Krankenhaus im Hochsauerlandkreis endgültig seine Tore. Auch in diesem Gebäude lagern „verlassene“ Patientenakten. Darum stellte SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 17.01.2013 an den Landrat eine Anfrage bzgl. des Verbleibs und der Sicherung der Patienten-Akten im ehemaligen St.-Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg.

Hier der Wortlaut der Antwort des Landrats und der Kreisverwaltung (mit Datum vom 21.01.2013):

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage beantworte ich nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter hiermit wie folgt:

Frage 1: Trifft es zu, dass sich die Patienten-Akten noch im Gebäude des ehemaligen St. Georg-Krankenhauses befinden?
Ja.

Frage 2: Wer ist derzeit verantwortlich für die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung der Patienten-Akten und Röntgenbilder etc., die noch in der ehemaligen Klinik lagern?

Die Rechtsfrage zur Zuständigkeit für Patientenakten bei insolventen Krankenhäusern ohne Rechtsnachfolger ist noch nicht abschließend geklärt. Die bekannten Regelungen zum Umgang mit Patientenakten sehen das Insolvenzszenario nicht vor. Es gibt dazu auch noch keine einschlägige Rechtsprechung.

(Hinweis: Die Frage der Eigentümerschaft und der Zuständigkeit für die Sicherung von Patientenakten sowie der Gewährung von Akteneinsicht bei insolventen Krankenhäusern und Privatkrankenanstalten ohne Rechtsnachfolger soll im Zusammenhang mit den Patientenakten aus der ehemaligen Veramed-Klinik in Kürze bei einem runden Tisch beim Gesundheitsministerium NRW geklärt werden).

Frage 3: Wie ist sicher gestellt, dass die Dokumente und Unterlagen nicht in unrechtmäßige Hände gelangen?

Die Patientenakten befinden sich nach Auskunft des Insolvenzverwalters wie in der Vergangenheit auch in einem abgeschlossenen Archiv im St. Georg Krankenhaus. Zugriff darauf haben zwei Mitarbeiterinnen der St. Georg Krankenhaus GmbH, die der Insolvenzverwalter zurzeit für Abwicklungsarbeiten weiter beschäftigt. Während der Dienstzeiten der Mitarbeiter ist der Empfang besetzt. Außerhalb der Dienstzeiten wird das Gebäude von einer Sicherheitsfirma durchgehend bewacht.

Frage 4: Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten und somit Ansprechpartner für frühere Patientinnen des St.-Georg-Krankenhauses und deren Angehörige?

Auch diese Rechtsfrage ist derzeit noch nicht abschließend geklärt (vgl. Hinweis zu Frage 2).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider

Meschede: Zuständigkeit für Veramed-Patientenakten unklar – Akteneinsicht derzeit nicht möglich

Die Antwort des Hochsauerlandkreises auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) zu den „Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen“ erreichte uns am 25.01.2013. Das Schreiben trägt das Datum vom 18.01.2013. Hier der vollständige Text:

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre o. g. Anfrage beantworte ich hiermit wie folgt:

Frage 1: Ist das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen?
Frage 2: Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis
Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Frage 3: Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten der ehemaligen Veramed-Klinik und somit Ansprechpartner für frühere Patientinnen und deren Angehörige?
Der Insolvenzverwalter hat die Patientenakten nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Er ist damit weder der Eigentümer der Akten noch besitzt er in diesem Zusammenhang sonstige Zuständigkeiten.

Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Patientenakten aus insolventen Privatkrankenanstalten sind derzeit unklar (siehe auch Antwort zu Frage 4).

Frage 4: Liegen neue Erkenntnisse über den Verbleib der Akten vor?
Angesichts der Vielzahl der derzeit offenen Fragen hat auf meine Initiative hin und unter Moderation von Herrn Kreisdirektor Dr. Drathen am 10.01.2013 im Kreishaus Meschede ein runder Tisch unter Beteiligung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), des Insolvenzverwalters, des Vertreters der Grundstücksgesellschaft der Veramed-Klinik und des Bürgermeisters der Stadt Meschede getagt.

Die gesetzliche Zuständigkeit für die Sicherstellung und Aufbewahrung der Patientenakten wurde intensiv diskutiert und konnte nicht abschließend geklärt werden. Diese am aktuellen Fall der Patientenakten der Veramed-Klinik deutlich gewordene Problematik hat für das Land Nordrhein-Westfalen Modellcharakter für mögliche künftige Fälle. Daher werden das Gesundheitsministerium NRW und der LDI NRW die Beteiligten zeitnah zu einem weiteren runden Tisch nach Düsseldorf einladen, um dort die offenen Zuständigkeitsfragen abschließend zu klären und über die endgültige Sicherung und den Verbleib der Patientenakten der Veramed-Klinik zu entscheiden.

Bis dahin werden die Patientenakten von der Stadt Meschede interimsmäßig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übergangsweise gesichert. Damit kann für eine kurze Übergangszeit das Akteneinsichtsrecht der ehemaligen Patienten mit Zustimmung des LDI NRW nicht wahrgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Schneider

HSK – nachgefragt: Auswirkungen des Bundesverfassungs-gerichtsurteils zum Asylbewerberleistungsgesetz

Autor Reinhard Loos, SBL-Kreistagsmitglied (foto: loos)
Reinhard Loos, SBL-Kreistagsmitglied (foto: loos)

Meschede. (sbl) Schreiben an den Landrat des Hochsauerlandkreises vom 14. August 2012:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

das Bundesverfassungsgericht erklärte am 18. Juli 2012 das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig.

Materiell hilfebedürftige Asylbewerber haben demnach ab sofort rückwirkend und laufend Anspruch auf höhere Leistungen.

Der Regelbedarf liegt nunmehr beim SGB XII-Satz. Das bedeutet, ein Alleinstehender hat Anspruch auf monatlich 374,- Euro Regelleistung, anstatt wie bisher auf 224,97 Euro.

Asylbewerberinnen und -bewerber leben seit vielen Jahren erheblich unter dem Existenzminimum. Daher sollte nun unverzüglich gehandelt und anspruchsberechtigten Menschen die ihnen zustehenden Leistung umgehend zur Verfügung gestellt werden.

Ich bitte Sie, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele Erwachsene und wie viele Kinder waren am Stichtag 01.07.2012 im Hochsauerlandkreis anspruchsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

2. Welche Geld- und welche Art Sachleistungen erhielten die Anspruchsberechtigten im ersten Halbjahr 2012 sowie im Vorjahr?

3. Wie und wo sind die Asylbewerber in den einzelnen Städten und Gemeinden im HSK untergebracht (Art und Ausstattung, Größe der jeweiligen Unterkunft insgesamt und Wohnraum pro Person sowie Standorte der Unterkünfte)?

4. Wann werden voraussichtlich erstmals die Auszahlungen der erhöhten Asylbewerberleistungen und die Nachzahlungen erfolgen? Soll es gegebenenfalls bald Abschlagszahlungen geben?

5. In welchem Umfang sollen voraussichtlich Sach- anstatt Geldleistungen gewährt werden? Welche Art Sachleistungen werden ggf. zur Verfügung gestellt?

6. Wie hoch sind die Mittel, die das Land den Kommunen für diese Leistungen erstattet(e) (2010, 2011, in der ersten Jahreshälfte 2012 und voraussichtlich im 2. Halbjahr 2012)?

7. In welchem Umfang partizipieren Kinder von Asylbewerbern mit Anspruch auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Mitteln und den Angeboten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? Welche Bemühungen gibt es, diesen Personenkreis intensiver über das Bildungs- und Teilhabepaket zu informieren und die Inanspruchnahme bzw. die Nichtinanspruchnahme statistisch zu erfassen und auszuwerten?

8. Wie viele Anmeldungen von Kindern von Asylbewerbern mit Anspruch auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz verzeichnen die Kindertageseinrichtungen im HSK? In welchem Alter sind die Kinder, und in welchem zeitlichen Umfang werden sie in den Kitas betreut?

9. Welche Bemühungen wurden und werden behördlicherseits unternommen, anspruchsberechtigte Asylbewerberinnen und -bewerber in den Arbeitsmarkt zu integrieren?

Lange Wege zum Apothekennotdienst – Kein Mensch beschwert sich (angeblich)

Wer hat Notdienst? (archiv)
Wer hat Notdienst? (archiv)

„Beschwerden über die Art der Regelung der Dienstbereitschaft der Apotheken im Hochsauerlandkreis, insbesondere über angeblich unzumutbare Entfernungen zur notdienstbereiten Apotheke, sind bei der Apothekenaufsicht des Hochsauerland-kreises bisher nicht eingegangen.“

Das ist – wortgenau – der letzte Satz in der Antwort des Landrats auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) zu der am 01.01.2012 in Kraft getretenen Neuregelung im Notdienstsystem der Apotheken.

Gleich zum Start der neuen Regelung zeigte sich, zum einen ist das Informationssystem nicht sonderlich benutzerfreundlich und zum anderen sind die Fahrzeiten zu den Apotheken-Diensten häufig viel zu lang. Die Entfernung von ca. 1 Stunde Fahrzeit für Hin- und Rückfahrt zu der nächsten Apotheke mit Notdienst scheint nun keine Ausnahme mehr zu sein. Darum stellte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) dem Landrat die Frage:

„Welche Möglichkeiten sehen Sie, auf die Apothekerkammer Westfalen-Lippe Einfluss zu nehmen, damit sie Verbesserungen im neuen Notdienstsystem der Apotheken einführt und zügig umsetzt?“

Landrat Dr. Schneider stellt in seiner Antwort klar, dass der HSK bei der Neuordnung des Apothekennotdienstes nicht beteiligt war. Sie sei die alleinige Angelegenheit der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Im ersten Quartal 2012 laufe die Evaluierung der Neuordnung. Die Apothekerkammer habe zugesagt, die Notdienstregelung nachzubessern, sofern die Evaluation einen diesbezüglichen Bedarf erkennen lasse.

Weiter lässt uns der Landrat wissen: „Aus Sicht der Apothekenaufsicht des Hochsauerlandkreises hat der Apothekerkammer Westfalen-Lippe die Dienstbereitschaft der Apotheken im Hochsauerlandkreis sachgerecht geregelt. Ob im Detail noch Optimierungsbedarf besteht, wird die von der Kammer bereits eingeleitete Evaluation ergeben.“

Zwischenzeitlich hat die SBL Gespräche mit zahlreichen Apothekern geführt. Auch diese halten es für sinnvoll, dass jeweils eine Apotheke in der Nähe jeder der drei hausärztlichen Notfallambulanzen zu deren regelmäßigen Sprechstunden geöffnet hat. Die befragten Apotheker sind der Meinung, dass sich nur durch klare Äußerungen der politischen Gremien eine Veränderung bei der Apothekerkammer erreichen lässt.

Damit sind der Landrat und die Bürgermeister wieder gefordert. Die vom Leiter des Kreisgesundheitsamtes in der gestrigen Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses geäußerte Ansicht, der Kreis habe mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun, hilft da nicht weiter.

Hoffen wir in der Zwischenzeit darauf, dass wir so schnell keinen akuten Medikamentenbedarf außerhalb der regulären Öffnungszeiten haben!

Falls doch, kann man hier nach der nächsten Apotheke mit Notdienstfahnden: http://www.akwl.de/

Noch mehr zum Geheimnis um den Flughafen Ahden bei Paderborn …

Nachdem wir aus einigen Presseartikeln zum Flughafen Paderborn-Ahden aus Bielefeld, Gütersloh und Paderborn zitiert hatten, wollen wir nun noch über die Antwort des Landrats Dr. Schneider auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) berichten. Das Schreiben ist „nicht geheim“ (im Gegensatz zu manchen Tagesordnungspunkten der Kreistags- und sonstigen Sitzungen).

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos fragte am 07.09.2011 beim HSK nach, welche Beträge der Kreis bisher in den Airport insgesamt investierte?

Die Antwort: „ Der Hochsauerlandkreis hat, mit Ausnahme des Jahres 2010 in den vergangenen Jahren keine Investitionen beim Flughafen Paderborn/Lippstadt unmittelbar finanziert.“ Das träfe auch für die übrigen Gesellschafter zu. Die Gewinne der letzten Jahre (1996 bis 2008) von bis zu 4,5 Mio Euro werden dann noch erwähnt und, dass die Gewinne reinvestiert wurden. Der HSK habe anteilig seines Gesellschafterstatus von 3,92 % an den Investitionen teilgenommen.

Und nun wieder wörtlich: „Betreffend Ihre Anmerkung zu einer Kosten-Nutzen-Rechnung vermag ich hierzu keine mathematische Aussage treffen, andererseits dokumentieren die langjährigen Gewinne eine gute Nachfragesituation. … Eine aktuelle Auswertung der Lufthansa im August 2011 bestätigt diese Frequentierung mit einem Anteil von Fluggästen aus dem Hochsauerlandkreis von 6,45 %. Ebenso ist mir aus Kreisen der Wirtschaft wiederholt zugetragen worden, dass der Regionalflughafen fürdie heimischen Unternehmen von besonderer Bedeutung ist und einen wichtigen Baustein der Verkehrsinfrastruktur der Region darstellt.“

Frage 2 der SBL: Welche Summen wurden bzw. werden im Jahr 2010 und im laufenden Jahr in den Flughafen Paderborn-Lippstadt vom HSK investiert? „Noch mehr zum Geheimnis um den Flughafen Ahden bei Paderborn …“ weiterlesen

Hochsauerlandkreis: Der Landrat als Wolfsansiedler?

Meschede. (rlo) Auf den Internetseiten des HSK steht zu lesen: “Sollen bald nur noch Wölfe statt Gewerbebetriebe zwischen Menden und Neheim angesiedelt werden?” so fragt sich Landrat wegen der Entscheidung der Landesregierung, die Planungen für das Teilstück der A 46 von Hemer nach Neheim ruhen zu lassen. “Der Wirtschaftsregion Südwestfalen wird nachhaltig geschadet.”

Dabei ist Neheim bereits autobahnmäßig erschlossen (über die A 445 ab Kreuz Werl). Menden wird über die A46 ab Hagen/Iserlohn angebunden; daran soll sich nach dem Prioritätenplan der Landesregierung nichts ändern. Bereits im Bau ist die Verlängerung der A46 von Velmede bis zum Abzweig nach Bigge, zwischen Nuttlar und Antfeld.

Dieses letzte Teilstück wird übrigens indirekt auch Bahnfahrern aus dem Ostkreis erheblichen Nutzen bringen, die darauf angewiesen sind, den Bahnhof Bestwig rechtzeitig zu erreichen und dabei bisher ein erhebliches Staurisiko hatten.

Allerdings ist es gut nachvollziehbar, dass aus ökologischen und aus finanziellen Gründen nicht mehr überall neue Autobahnen aus dem Boden gestampft werden können. Viel kostengünstiger und für eine statistisch schrumpfende und älter werdende Bevölkerung sinnvoller wäre z.B. eine Reaktivierung der Röhrtalbahn zwischen Neheim-Hüsten und Sundern.

Die Planungen der früheren CDU-/FDP-Landesregierung waren zudem unrealistisch, weil – wahrscheinlich aus populistischen Gründen – darin viele Straßenneubauprojekte enthalten waren, die allein schon aus finanziellen Gründen auf absehbare Zeit nicht realisiert werden können. Für sie fielen dadurch zusätzliche Planungskosten an, deren Nutzen sehr zweifelhaft war.

Das ist nun anders: Die Straßenbauplanung wurde mehr an das realisierbare Volumen angepasst – wobei immer noch das ein oder andere verbliebene Projekt kritisch hinterfragt werden sollte!

Es steht also nicht zu befürchten, dass wir künftig im HSK nur noch Wolfsgeheul hören werden…

Der Hochsauerlandkreis als Aktionär von RWE. Ein offener Brief der Grünen an den Landrat: Dr. Schneider, handeln Sie!

In unserem BriefkastenWir veröffentlichen an dieser Stelle einen offenen Brief der Grünen des Kreisverbandes Hochsauerland. Die Grünen sehen den Landrat des Hochsauerlandkreises in der Pflicht Stellung zur Klages des Atomkonzerns RWE gegen das Sicherheitsmoratorium zu beziehen, da der Kreis selbst Vermögen in RWE Aktien angelegt hat. Die PDF-Version ist hier zu lesen bzw. herunter zu laden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, EISENBERG 10 59821 ARNSBERG

An den Landrat
des Hochsauerlandkreises
Dr. Karl Schneider

Meschede, den 4.4.11

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Schneider,

alle politischen Parteien haben sich aufgrund der Katastrophe von Fukushima unabhängig von weitergehenden Positionen für die Abschaltung der sieben ältesten Atomkraftwerke in Deutschland ausgesprochen, damit ihre Sicherheit aufgrund der schrecklichen Ereignisse in Japan überprüft wird.
Der RWE-Vorstandsvorsitzende, Herr Dr. Jürgen Großmann, hat nun für die RWE Power als einziger Atomkraftwerksbetreiber Klage gegen das Sicherheitsmoratorium eingereicht. Er beruft sich dazu ausschließlich auf die Interessen der Aktionäre, die keinen Schaden erleiden dürften. Davon kann man sich nur mit Grausen abwenden. RWE geht nicht voran, sondern zurück.

Der Hochsauerlandkreis ist einer der großen kommunalen Aktionäre der RWE.

Sehr geehrter Herr Dr. Schneider, Sie gehören als Landrat des Hochsauerlandkreises wichtigen Gremien der RWE an, u.a. der RWE-Hauptversammlung, die in wenigen Tagen am 20. April tagt.

Wir fordern Sie auf,

  • alles zu tun, dass RWE wie die anderen Betreiber das Moratorium zur Sicherheitsüberprüfung der alten Atomkraftwerke akzeptiert und die Klage zurücknimmt,
  • eine entsprechende Initiative gegenüber und mit den anderen kommunalen RWE Aktionären zu ergreifen, die Klage gegen das Moratorium zu stoppen,
  • in einem Schreiben an die RWE und öffentlich umgehend klar zu stellen, dass die RWE-Klage nicht im Sinne des Aktionärs Hochsauerlandkreis ist,
  • eine entsprechende Initiative gegenüber und mit den anderen kommunalen RWE Aktionärenzu ergreifen, damit sich RWE nicht auf die kommunalen Aktionäre bei der Klage gegen das Moratorium berufen kann
  • einen Eilantrag gegen die RWE-Klage in die Hauptversammlung von RWE am 20. April 2011 einzubringen,
  • sich zumindest in diesem Punkt dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen undAktionäre anzuschließen, die die Klageeinreichung von RWE ablehnen und verstärkte Investitionen in erneuerbare Energien fordern und
  • selbst ein Konzept zu erarbeiten, um die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien im Hochsauerland zu fördern und damit auch die Regionalwirtschaft zu unterstützen.

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir gehen davon aus, dass Sie als Landrat des Hochsauerlandes die Abschaltung der sieben Kernkraftwerke unterstützen und Ihren Beitrag gegen die RWE-Klageeinreichung leisten. Ansonsten sollte der Kreistag noch vor der RWE  Aktionärsversammlung über eine Position abstimmen, die Sie als Landrat entsprechend binden würde.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Vogel , Antonius Vollmer
(Sprecherin und Sprecher Bündnis 90/die Grünen Kreisverband Hochsauerlandkreis)

Meschede: Vergessene Patienten-Akten in der ehemaligen Veramed-Klinik.

Ehemalige Veramed Klinik in Beringhausen (foto: S. Didam, wikimededia)
Ehemalige Veramed Klinik in Beringhausen (foto: S. Didam, wikimedia *)

Es soll ja Leute geben, die liebend gern in Behörden-Texten schmökern.

Darum biete ich heute endlich mal wieder einen an, und zwar in voller Länge.  Es handelt sich um die Antwort auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste zur Aufbewahrung und dem Verbleib der Patienten-Akten in der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen:

Sachstandsbericht über die Aufbewahrung und den Verbleib der Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede – Beringhausen

Ihre Anfrage gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Kreistags vom 11.01.2011

Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihrer o. g. Anfrage nehme ich hiermit wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

Die E & V Fachkrankenhäuser GmbH ist Träger der Veramed-Klinik, Beringhausen 1, 59872 Meschede. Am 01.08.2008 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, der operative Geschäftsbetrieb ging zunächst weiter und wurde am 01.09.2009 nach Verlegung sämtlicher Patienten in andere Einrichtungen endgültig eingestellt. Die von mir erteilte Konzessionsurkunde nach § 30 Gewerbeordnung zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt wurde anschließend an mich zurückgegeben.

Das Insolvenzverfahren läuft derzeit immer noch. Mit Schließung der Klinik und Rückgabe der Konzessionsurkunde an mich endete jede konzessions- und krankenhausrechtliche aufsichtsbehördliche Zuständigkeit des Gesundheitsamtes. Dieses gilt insbesondere für die Patientenakten, die selbst bei laufendem Geschäftsbetrieb ohnehin nicht Gegenstand der behördlichen Überwachung durch das Gesundheitsamt sind (vgl. Antwort auf Frage 1).

Frage 1 – Wer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung der Patienten-Akten und der Röntgenbilder etc., die noch in der ehemaligen Veramed-Klinik lagern?

Ärztliche Behandlungsmaßnahmen sind zu dokumentieren. Diese Dokumentationspflicht wird als komplexe Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag und als Beleg des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient definiert und betrifft insofern nur das zivilrechtliche Innenverhältnis zwischen Arzt/Einrichtung und dem Patienten. Darüber hinaus sind Ärzte und Einrichtungen auf der Grundlage des ärztlichen des Standes- und Berufsrechts verpflichtet, Patientenakten zu führen und aufzubewahren. Das Gesundheitsamt besitzt insofern grundsätzlich keine hoheitliche ordnungsbehördliche Zuständigkeit.

Zuständig für die Aufbewahrung und Verbleib der Patientenakten ist ausschließlich deren Eigentümer (Arzt bei freiberuflicher Tätigkeit und der Träger der jeweiligen Einrichtung bei von ihr beschäftigten Ärzten).

Im Fall der Veramed-Klinik ist derzeit der Insolvenzverwalter zuständig für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Patientenakten.

Frage 2 – Wer ist für die Sicherung des Gebäudes zuständig?

Zuständig für die Sicherung des Gebäudes ist der Grundstücks- und Gebäudeeigentümer, in diesem Fall die Veramed-Klinik-Betriebsgesellschaft, Beringhausen 1, 59872 Meschede.

Frage 3 – Welche Sicherungsmaßnahmen wurden und werden seit Schließung der Klinik durchgeführt?

Nach Erkenntnissen des Gesundheitsamtes ist das Klinikgebäude von dessen Eigentümer nach Schließung der Klinik so verschlossen worden, dass ein freier Zugang von unbefugten Personen nicht möglich ist. Nähere Erkenntnisse liegen mir nicht vor. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis, dass sämtliche Personen, die im Fernsehen oder in Internetforen von einer Begehung der Klinik und den Patientenakten berichten, dort selbst zugeben, sich den Zutritt zum Gebäude in illegaler Weise und unter Verletzung von Rechtsvorschriften verschafft zu haben.

Frage 4 – Wird das Gebäude ganz oder teilweise genutzt? Falls ja, wer nutzt es?

Nach meinen Erkenntnissen wird das Gebäude derzeit nicht genutzt.

Frage 5 – Sind weitere Vorfälle aus dem Gebäude der ehemaligen Veramedklinik –außer denjenigen, über die der WDR berichtet hat – bekannt, durch die Datenschutzbelange berührt werden?

Nach eigenen Recherchen ist die Veramed-Klinik in das Visier der Betreiber und Nutzer eines Internetportals geraten. Nutzer dieser Homepage spionieren Bunker und sonstige leerstehende Gebäude der Industriekultur aus, fertigen Fotos, stellen diese in das Internetportal ein und diskutieren in einem Forum über ihre Aktivitäten.

Ein Thread beschäftigt sich mit der Veramed-Klinik Meschede, in dem mehrere Nutzer von ihren Aktivitäten berichten: Die Klinik sei gut gesichert und mit legalen Mitteln nicht zu betreten. Ein Nutzer gibt zu, unbefugt in die Räume der Klinik eingedrungen zu sein, da er „aufgrund seiner Ausbildung über Möglichkeiten verfügt, sich Zugang zu einem Gebäude zu verschaffen, ohne etwas zu beschädigen“.

Da hier der Verdacht einer Straftat besteht, habe ich bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachtes auf Hausfriedensbruch gestellt. Darüber hinaus habe ich dem Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen einen Bericht erstattet.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Schneider

* Das Bild von Stefan Didam ist der Wikimedia Commons entnommen.

Meschede: Sind die Patienten-Akten in der ehemaligen Veramed-Klinik sicher aufbewahrt?

Meschede. (sbl) Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), hat folgenden Antrag an den Landrat des Hochsauerlandkreises gestellt.

Antrag gemäß §§ 1, 5  der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnung der Sitzungen des Kreistags und des  Gesundheits- und Sozialausschusses

Das Kreistagsmitglied der SBL beantragt für die oben genannten Sitzungen folgenden zusätzlichen Tagesordnungspunkt:

* Sachstandsbericht über die Aufbewahrung und den Verbleib der Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen

Erläuterung:

Der WDR berichtete über einen Einbruch in der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen. In dem Gebäude waren und sind vermutlich noch zahlreiche Patientenakten und Röntgenaufnahmen gelagert. Laut WDR-Meldung hatten Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises nach dem Bericht im Internet Hinweise auf die Einbrecher gefunden, so dass von Einbeziehung der Kreisverwaltung auszugehen ist. Daraufhin hätten sie Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ermittele jetzt. Die Medien berichteten kürzlich auch über einen Kupferdiebstahl in der Veramed-Klinik.

Für den Fall, dass der beantragte TOP keine Berücksichtigung finden sollte, bittet Reinhard Loos um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung der Patienten-Akten und Röntgenbilder etc., die noch in der ehemaligen Veramed-Klinik lagern?

2. Wer ist für die Sicherung des Gebäudes zuständig?

3. Welche Sicherungsmaßnahmen wurden und werden seit der Schließung der Klinik durchgeführt?

4. Wird das Gebäude ganz oder teilweise genutzt? Falls ja, wer nutzt es?

5. Sind weitere Vorfälle aus dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik – außer denjenigen, über die der WDR berichtet hat – bekannt, durch die Datenschutzbelange berührt werden?

Schulentwicklung im HSK – Abwarten und Tee trinken?

Geschwister-Scholl-Gymnasium Winterberg (archivfoto: zoom)
Geschwister-Scholl-Gymnasium Winterberg (archivfoto: zoom)

Meschede. (sbl) In vielen Kreisen in Westfalen, wie beispielsweise im Kreis Paderborn, tut sich offenbar einiges in Sachen Schulentwickungsplanung. Der Hochsauerlandkreis wartet aber anscheinend lieber weiter ab. Diese „Taktik“ ist jedenfalls aus der Antwort auf die Anfrage des Kreistagsmitglieds Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) ersichtlich.

Reinhard Loos hatte die Anfrage zur Schulentwicklung im Hochsauerlandkreis am 02.11.2010 gestellt. Jetzt liegt das Antwortschreiben des Landrats vor.

Demnach ist nicht vorgesehen, in den nächsten Monaten eine Regionalkonferenz zur Schulentwicklungsplanung einzuberufen, so wie es in anderen Kreisen in NRW geschieht. Der HSK begründet seine Initiativlosigkeit damit, dass er bisher von den maßgeblichen Schulträgern, den kreisangehörigen Kommunen, hierzu keinen Auftrag erhalten habe. So erübrigt sich auch aus Sicht der Verwaltung die Antwort auf die zweite Frage der SBL die lautete: „Gibt es Überlegungen, Eltern, Vereine, Verbände und die Wirtschaft in die Gespräche einzubeziehen?“ Dazu heißt es: „Nein. Siehe Antwort zu Frage 1“.

Das SBL-Schreiben enthielt noch weitere zwei Fragen und zwar: weiterlesen bei der SBL