Meschede: Zuständigkeit für Veramed-Patientenakten unklar – Akteneinsicht derzeit nicht möglich

Die Antwort des Hochsauerlandkreises auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) zu den „Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen“ erreichte uns am 25.01.2013. Das Schreiben trägt das Datum vom 18.01.2013. Hier der vollständige Text:

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre o. g. Anfrage beantworte ich hiermit wie folgt:

Frage 1: Ist das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen?
Frage 2: Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis
Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Frage 3: Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten der ehemaligen Veramed-Klinik und somit Ansprechpartner für frühere Patientinnen und deren Angehörige?
Der Insolvenzverwalter hat die Patientenakten nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Er ist damit weder der Eigentümer der Akten noch besitzt er in diesem Zusammenhang sonstige Zuständigkeiten.

Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Patientenakten aus insolventen Privatkrankenanstalten sind derzeit unklar (siehe auch Antwort zu Frage 4).

Frage 4: Liegen neue Erkenntnisse über den Verbleib der Akten vor?
Angesichts der Vielzahl der derzeit offenen Fragen hat auf meine Initiative hin und unter Moderation von Herrn Kreisdirektor Dr. Drathen am 10.01.2013 im Kreishaus Meschede ein runder Tisch unter Beteiligung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), des Insolvenzverwalters, des Vertreters der Grundstücksgesellschaft der Veramed-Klinik und des Bürgermeisters der Stadt Meschede getagt.

Die gesetzliche Zuständigkeit für die Sicherstellung und Aufbewahrung der Patientenakten wurde intensiv diskutiert und konnte nicht abschließend geklärt werden. Diese am aktuellen Fall der Patientenakten der Veramed-Klinik deutlich gewordene Problematik hat für das Land Nordrhein-Westfalen Modellcharakter für mögliche künftige Fälle. Daher werden das Gesundheitsministerium NRW und der LDI NRW die Beteiligten zeitnah zu einem weiteren runden Tisch nach Düsseldorf einladen, um dort die offenen Zuständigkeitsfragen abschließend zu klären und über die endgültige Sicherung und den Verbleib der Patientenakten der Veramed-Klinik zu entscheiden.

Bis dahin werden die Patientenakten von der Stadt Meschede interimsmäßig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übergangsweise gesichert. Damit kann für eine kurze Übergangszeit das Akteneinsichtsrecht der ehemaligen Patienten mit Zustimmung des LDI NRW nicht wahrgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Schneider

2 Gedanken zu „Meschede: Zuständigkeit für Veramed-Patientenakten unklar – Akteneinsicht derzeit nicht möglich“

  1. Die Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu den Patienten-Akten der ehemaligen Veramed-Klinik vom letzten Dienstag:

    Arnsberg, 16.06.2015

    Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
    Thema: Verbleib der Patientenakten der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen

    Sehr geehrter Herr Landrat,
    sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

    seit über 2 Jahren haben wir nichts Konkretes mehr über die Aufbewahrung und den Verbleib der Patientenakten der früheren Veramed-Klinik erfahren.

    Mit Schreiben vom 18.01.2013 teilten Sie uns (aufgrund unserer Anfrage vom 01.12.2012) mit, das Insolvenzverfahren sei zwar noch nicht abgeschlossen, aber der Insolvenzverwalter habe die Patientenakten aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Doch seien die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Akten derzeit unklar. Zudem wiesen Sie auf einen „Runden Tisch“ am 10.01.2013 unter Leitung des Kreisdirektors hin. Bei diesem Termin konnte demnach die Sicherstellung und Aufbewahrung der Patientenakten nicht abschließend geklärt werden. Sie stellten in Ihrem Schreiben einen weiteren „Runden Tisch“ zu dieser Thematik in Aussicht.

    Zu dem Verbleib der Patientenakten der Veramed-Klinik lautete Ihre Aussage, die Akten sollten übergangsweise von der Stadt Meschede gesichert werden. Sie teilten uns dazu u.a. noch folgendes mit: „Damit kann für eine kurze Übergangszeit das Akteneinsichtsrecht der ehemaligen Patienten mit Zustimmung des LDI NRW nicht wahrgenommen werden.“

    Da die SBL/FW wiederholt von Angehörigen verstorbener ehemaliger Patientinnen und Patienten mit der Frage konfrontiert wurde, ob und wo und wie sie Einsicht in die Patientenakten ihrer verstorbenen Verwandten nehmen können, bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Wann und mit welchen Ergebnissen wurde das Insolvenzverfahren der ehemaligen Veramed-Klinik abgeschlossen?

    2. Gab es zwischenzeitlich weitere „Runde Tische“ zum Thema Zuständigkeit für „verwaiste“ Patientenakten?

    3. Wenn ja, in welcher Besetzung tagte das Gremium? Welche Resultate wurden erreicht?

    4. Wo lagern die Patientenakten aus der ehemaligen Klinik in Beringhausen jetzt?

    wurde, ob und wo und wie sie Einsicht in die Patientenakten ihrer verstorbenen Verwandten nehmen können, bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Wann und mit welchen Ergebnissen wurde das Insolvenzverfahren der ehemaligen Veramed-Klinik abgeschlossen?

    2. Gab es zwischenzeitlich weitere „Runde Tische“ zum Thema Zuständigkeit für „verwaiste“ Patientenakten?

    3. Wenn ja, in welcher Besetzung tagte das Gremium? Welche Resultate wurden erreicht?

    4. Wo lagern die Patientenakten aus der ehemaligen Klinik in Beringhausen jetzt?

    5. Sind die Krankenakten zwischenzeitlich den ehemaligen Patientinnen und Patienten und/oder ihren Angehörigen zugänglich?

    6. Wenn ja, wie, wann und in welcher Form (z.B. durch die Medien) wurden ehemalige Patientinnen und Patienten bzw. die Angehörigen von verstorbenen früheren Patientinnen
    und Patienten darüber informiert, dass die Akten nun einsehbar sind?

    7. Für den Fall, dass die Zugänglichkeit der Patientenpapiere immer noch nicht gewährleistet ist, wann soll dieser Missstand endlich behoben werden?

    8. Wer trägt die Kosten für die sichere Lagerung der Patientenakten? Wie hoch sind nach Ihrer Einschätzung die bisher angefallenen Kosten?

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