WDR kritisiert laxen Umgang mit Altdeponien. Was passiert im HSK?

Problem bekannt
Mit der Industrialisierung wurden Müllkippen zu einem Problem. Der Grund: Der Einsatz von gefährlichen Chemikalien in der Produktion. Und weil es offenbar kein Problembewusstsein gab, entsorgte man die Chemikalien oft einfach in die Landschaft. Quelle: WDR-Bericht vom 06.12.2017

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Wir zitieren weiter aus der WDR-Reportage:
„Aber nicht nur Schadstoffe gelangten so in den Boden. Viele Kommunen kippten ihren Müll auf sogenannten “Bürgermeisterkippen” einfach vor der Stadt ab, Schrottautos und Bauschutt inklusive. Erst 1972 wurde ein erstes Abfallbeseitigungsgesetz verabschiedet, das ungeregelte Deponien verbot. …“

Problem noch nicht gebannt
„ … Die Bestimmungen waren aber auch nach dem Verbot noch ziemlich lax: Viele der neuen Großdeponien waren nicht nach unten abgedichtet, so dass Schadstoffe ins Erdreich und dann ins Grundwasser austraten. Das Gesetz wurde als “Kreislaufwirtschaftsgesetz” immer wieder nachjustiert, auch wegen neuer EU-Vorgaben: Seit 2005 müssen Siedlungsabfälle thermisch und mechanisch behandelt werden. So sollen die Mengen reduziert und Schadstoffe beseitigt werden: Organische Abfälle werden verbrannt, Schwermetalle landen in den Filterstäuben und dann auf der Sondermülldeponie. …“

Klick:
https://www1.wdr.de/wissen/technik/muell-deponie-nrw-100.html

Vor 9 Jahren
In einem Schreiben vom Juli 2009 teilte der Hochsauerlandkreis aufgrund einer Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) mit, dass es im Hochsauerlandkreis 265 alte Deponien gibt!

Vor 1 ½ Jahren
Aufgrund einer Gefahrensituation ordnete das NRW-Umweltministerium Ende 2016 den Rückbau der Alt-Deponie „Lattenberg“ im Stadtgebiet Arnsberg an.

Klick:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/alt-deponie-lattenberg-fruehwarnsystem-installiert/

Vor knapp einem ¾ Jahr
Mit Schreiben vom 22.08.2017 griff die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) einmal mehr das Thema Altdeponien auf. SBL-Sprecher Reinhard Loos schickte Landrat Dr. Karl Schneider folgende Fragen:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?

4. Wenn ja, welche?

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Deponien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?

Vor ein paar Tagen
Die Antwort aus dem Kreishaus ließ dann mehr als ein halbes Jahr (!) auf sich warten. Sie ist datiert auf den 13.03.2018 und erreichte uns vor wenigen Tagen.

Kernaussagen des HSK
Bei den 265 Altdeponien im HSK handele es sich überwiegend um Altablagerungen, die nicht dem Deponierecht, sondern dem Bodenschutzrecht unterliegen.
Eine regelmäßige Überwachung erfolge daher nicht.
Zu gegebener Zeit würden die Altablagerungen im Detail betrachtet.
Danach würde über die Notwendigkeit weiterer Untersuchungsmaßnahmen entschieden.
(Die bereits im Jahr 2009 genannte Zahl 265 trifft also offenbar noch zu.)

Die Erstbewertung erfolge an Hand einer Prioritätenliste.
Erstbewertet wären in 6 Jahren (seit Anfang des Jahres 2012) 29 Ablagerungen.
Bei allen 29 Ablagerungen sei keine Beprobung erfolgt.
Der Abfallentsorgungsbetrieb des HSK beprobe jährlich die Altdeponien in Schmallenberg (Wormbacher Berg), Marsberg (Jittenberg), Brilon (Am Östenberg) und Meschede (Waldstraße)
(Altdeponien werden also offenbar so gut wie gar nicht beprobt? Insofern erübrigte sich auch die Frage nach Auffälligkeiten.)

Im HSK befänden sich derzeit 13 Boden- und Bauschuttdeponien in der Ablagerungsphase.
Weitere 6 Bauschuttdeponien seien in der Stilllegungsphase.
Weitere 5 Bauschuttdeponien wären in der Nachsorgephase.
(Summa summarum handelt es sich also um 24 Boden- und Bauschuttdeponien im HSK.)
Boden- und Bauschuttdeponien der Deponieklasse (DK) 0 würden auch in der Stilllegungsphase vom Fachdienst 34 regelmäßig überwacht.
Diese Überwachungen erfolgten jedoch bis auf wenige Ausnahmen ohne Beprobungen.
(Boden- und Bauschuttdeponien werden also offenbar so gut wie gar nicht beprobt? Insofern erübrigte sich auch die Frage nach Auffälligkeiten.)

Für Detail-Versessene die Antwort der Kreisverwaltung komplett

„Ihre Anfrage gern. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;

hier: Beprobung von Alt-Deponien, Anfrage vom 22.08.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?
Um die Zahlen und Entwicklungen einordnen zu können, ist es notwendig, strikt zwischen bodenschutzrechtlich relevanten Altablagerungen und tatsächlichen Deponien zu unterscheiden.

Wie bereits seinerzeit erläutert, handelt es sich bei den von Ihnen angeführten 265 „Altdeponien“ überwiegend um Ablagerungen (Bürgermeisterkippen, kleine Werkskippen), die nicht dem Deponierecht in seiner heutigen Form unterlagen bzw. unterliegen, sondern als Altablagerungen dem Bodenschutzrecht unterfallen. Eine regelmäßige Überwachung dieser Ablagerungen, die allesamt vollständig abgedeckt und rekultiviert wurden, erfolgt daher nicht.

Im Rahmen der von hier bodenschutzrechtlich durchzuführenden Erstbewertungen aller Altlastenverdachtsflächen werden auch diese Altablagerungen zu gegebener Zeit im Detail betrachtet. Danach wird entschieden, ob weitere Untersuchungsmaßnahmen notwendig sind. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass auf Grund der Vielzahl der im Hochsauerlandkreis erfassten Altstandorte und Altablagerungen die Erstbewertungen an Hand einer Prioritätenliste erfolgen. Daher sind in der Vergangenheit zunächst die Ablagerungen im Bereich von Kindergärten, Spielplätzen, etc. (erste Prioriät) betrachtet worden. Zu den seit 2012 erfolgten Bewertungen dieser bodenschutzrechtlich zu betrachtenden „Altdeponien“ verweise ich auf die Ausführungen zu den Fragen 2 und 3.

Auch nach einer Erstbewertung verbleiben diese Ablagerungen zunächst im Altlastenkataster, so dass sich ihre Anzahl nicht verringert.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz i.V.m. der Deponieverordnung (§ 2 Nr. 3) sind Altdeponien Deponien, die sich am 16. Juli 2009 in der Ablagerungs-, Stilllegungs- oder Nachsorgephase befinden.

Derzeit befinden sich im Hochsauerlandkreis 13 Boden- und Bauschuttdeponien in der Ablagerungsphase (9 DK 0-Deponien und 4 DK I-Deponien). Der Hochsauerlandkreis ist für die DK 0-Deponien und die Bezirksregierung Arnsberg für die DK l-Deponien zuständig. Weitere 6 Boden- und Bauschuttdeponien befinden sich in der Stilllegungsphase und 5 in der Nachsorgephase. Auch für die Überwachung dieser Deponien ist der Hochsauerlandkreis zuständig.

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?
Im Bereich des Bodenschutzes wurden in diesem Zeitraum 29 der hier relevanten Ablagerungen erstbewertet, eine Beprobung erfolgte hierfür nicht.

Der Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger beprobt seit Jahren die von ihm ehemals betriebenen Altdeponien in SchmalIenberg (Wormbacher Berg). Marsberg (Jittenberg), Brilon (Am Östenberg) und Meschede (Waldstraße). Die Untersuchungen finden jährlich statt.

Die Boden- und Bauschuttdeponien (DK 0) werden – auch in der Stilllegungsphase – vom FD 54 regelmäßig überwacht (siehe auch Beschluss des Kreistags vom 08.10.2010). Diese Uberwachungen erfolgen jedoch im Hinblick auf die abgelagerten Stoffe und das damit verbundene geringe Gefährdungspotential bis auf wenige Ausnahmen ohne Beprobungen.

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?
Besondere Auffälligkeiten wurden dabei bisher nicht festgestellt.

4. Wenn ja, welche?
Siehe Antwort zu Frage 3.

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Deponien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?
Bei der ehemaligen Deponie Lattenberg handelt es sich um eine Altablagerung, die dem Bodenschutzrecht und nicht mehr dem Deponierecht unterliegt. Der Rückbau der ehemaIigen Deponie erfolgt nur im Hinblick darauf, dass die Standsicherheit nicht zu 100 % gewährleistet werden kann. Es handelt sich somit um einen Sonderfall, der keine Auswirkungen auf die Betrachtung der übrigen Deponien im Kreisgebiet hat.

Die übrigen aktiven und ehemaligen Deponien werden vom FD 34 und vom Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises entsprechend der gesetzlichen Anforderungen überwacht. Auffälligkeiten oder Gefährdungen für Mensch und Natur sind mir dabei bisher nicht bekannt geworden.

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 5.“

Wenn es passiert, passiert`s. Wenn nicht, dann nicht. Hoffen wir das Beste!

Hochsauerlandkreis: Alarm für den Rettungsdienst

Landrat und Kreisverwaltung ließen Ende 2016 von der GanzGanzGroßenKoalition (“GaGaGroKo”) im Kreistag einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschließen. Damit sollte ab 2017 alles besser werden, damit die Einsatzziele erreicht werden: In 90% der Notfälle soll der Rettungswagen spätestens 12 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort sein. Das ist bereits deutlich länger als in Städten, wo die Ziele bei 8 bis 10 Minuten liegen.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Dass die Ziele mit dem neuen Bedarfsplan nicht erreicht werden, war absehbar: Eklatante statistische Mängel bei der Auswertung der Datengrundlagen wurden ignoriert, als Datenbasis dienten (zu alte) Daten nur aus dem Jahr 2013, und alle Änderungsanträge der Opposition wurden (mal wieder) abgelehnt. Im Ergebnis wurden vor allem aus den Rettungswachen im östlichen Kreisgebiet (Altkreis Brilon) die zweiten Rettungstransportwagen (RTW) abgezogen und in Arnsberg und Sundern nachts zusätzliche RTW einsatzbereit gehalten, die dort gar nicht benötigt werden.

So waren z.B. in der Rettungswache Brilon bis 2016 an allen 7 Tagen der Woche von 7 bis 19 Uhr, also insgesamt 84 Stunden pro Woche, 2 RTW einsatzbereit. Ab 2017 war dies nur noch an 8 Stunden pro Woche der Fall. Ähnliches geschah in Marsberg und Olsberg.

Nun liegen die Ergebnisse für das Jahr 2017 vor. Das dauerte allerdings, denn erst nach dem zweiten Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion legte die Kreisverwaltung Daten für die einzelnen Rettungswachen vor.

Das Ergebnis ist erschreckend und zeigt, dass der Rettungsdienstbedarfsplan von Landrat und Kreisverwaltung gescheitert ist!
Dazu einige Zahlen:

In 7 der 12 Rettungswachen im Kreisgebiet wurde der 10%-Anteil für Hilfsfristen von mehr als 12 Minuten im Jahr 2017 so deutlich überschritten, dass er bei mehr als 15% lag:

  • Brilon 17,0%
  • Eslohe 21,8%
  • Fredeburg 25,5%
  • Marsberg 16,0%
  • Medelon 27,6%
  • Olsberg 22,1%
  • Winterberg 17,7%.

In Fredeburg und in Medebach-Medelon braucht der Rettungswagen also bei mehr als jedem 4. Einsatz länger als die vorgesehenen 12 Minuten, bis er den Einsatzort erreicht. Nach der Zielvorgabe dürfte dies nur bei jedem 10. Einsatz der Fall sein.
In 4 weiteren Rettungswachen lag der Anteil der Hilfsfristüberschreitungen zwischen 13% und 15%. Nur die Rettungswache Neheim erreicht mit 8,0% das Ziel von maximal 10%-Anteil für die Hilfsfristüberschreitungen.

Zu den langen Hilfsfristen tragen Einsatzfahrten aus anderen Rettungswachenbezirken erheblich bei, wenn also in der “eigenen” Rettungswache kein Fahrzeug zur Verfügung steht. Dieser Anteil der Fremdwacheneinsätze lag 2017 in Medelon bei 43,2%, in Eslohe bei 37,8%, und in Brilon, Olsberg und Winterberg zwischen 21% und 26%. Was in der Stadt Arnsberg mit 3 Rettungswachen innerhalb des Stadtgebietes nicht relevant ist, führt in den ländlichen Regionen zu sehr langen Fahrzeiten.

Die Ergebnisse zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um den Rettungsdienstbedarfsplan zu überarbeiten. Es bleibt zu hoffen, dass sich Landrat, Kreisverwaltung und GaGaGroKo nun endlich bewegen. Am Montag (26.02.) steht das Thema im Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK auf der Tagesordnung.

Umleitung: Zehn nach Zehn … vom Koalitionsvertrag über die verstörende Banalität rechter Gewalt zu 47 Mio Euro Wertverlust für die RWE-Aktien des HSK

Trump, Kim und Erdogan in der „Caricatura“ (foto: zoom)

Koalitionsvertrag: der Entwurf zum Nachlesen (PDF) … spd

Die verstörende Banalität rechter Gewalt: Im Jahr 2017 sind es nicht mehr die Bilder von lichterloh brennenden Flüchtlingseinrichtungen, die medial den Hass in Deutschland symbolisieren. Staatsdiener sollen Anschläge geplant haben, gewaltbereite Mischszenen expandieren … bnr

Getarnt als Gamer: Einblicke in eine rechtsradikale Troll-Armee … netzpolitik

IVW-Analyse der Regionalzeitungen: Deutschlands Lokal- und Regionalzeitungen verlieren weiterhin massiv Auflage … meedia

Live Stoßzeiten-Daten in Google Maps: Ich glaube, dass die neuen Google Maps Live Stoßzeiten-Daten eher für Unternehmer als Verbraucher sind … rebrob

Anglizismus des Jahres 2017: Influencer … sprachlog

Schon wieder so ein Coup: Jonathan Meese soll die Dortmunder Ostwall-Sammlung umgestalten … revierpassagen

Seit 50 Jahren prangt das goldene U vom Dortmunder U-Turm: zu diesem Anlass wurde ein Jubiläumsbier gebraut … nordstadtblogger

Koalitionen und Kommunen: Haushalts- und Sparpolitik in Nordrhein-Westfalen … doppelwacholder

Hochsauerlandkreis: Schon wieder mehr als 47 Mio Euro Wertverlust für RWE-Aktien des HSK … sbl

Sturmtief Friederike: Kinder zur Schule schicken oder zu Hause lassen?

Morgen früh um 6 soll es nach der Modellrechnung von 21:45 Uhr noch friedlich aussehen. (screenshot: kachelmannwetter)

Wie soll man sich nur entscheiden? Alle WetterApps warnen vor dem Sturmtief Friederike. Soll man als Eltern die Kinder morgen zu Hause lassen oder in die Schule schicken?

Oder weiter gefragt: Warum soll es eigentlich den Eltern freigestellt sein, wie sie sich entscheiden? Auf welcher Grundlage urteilen die Eltern? Sind Mama und Papa ausgebildete Meteorologen, denen man die Risikoabschätzung auf wissenschaftlicher Grundlage getrost überlassen kann?

Oder sollten nicht die Schulen bzw. die übergeordneten Behörden die Verantwortung übernehmen und auf Grund der ihnen zur Verfügung stehenden Expertise (Wetterdienst, Wissenschaftsdienste etc.) entscheiden, ob für alle SchülerInnen die Schule ausfallen muss oder nicht?

Ich habe mir heute Abend verschiedene Unwettersimulationen angeschaut und Diskussionen in den sozialen Netzwerken verfolgt.

Von den dort vertretenen Meinungen hat mich ein häufig geäußerter Elternplan ins Grübeln gebracht:

„Ob ich meine Kinder zur Schule schicke, entscheide ich morgen vor der Arbeit nach Wetterlage.“

Wenn Sie morgen früh um 6 Uhr ihre Nase aus der Tür stecken, kann die Welt noch friedlich aussehen. Sie schicken also ihre Kinder zur Schule.

Schauen Sie auf dem Bild oben. So sieht die Welt der Windböen nach Ihrem Frühstück aus. Alles im grünen Bereich.

Folgen Sie nun dem Link zum Kachelmannwetter. Dort habe ich den Screenshot oben erstellt:

https://kachelmannwetter.com/de/modellkarten/sui-hd/hochsauerlandkreis/windboeen/20180118-0500z.html

Nun blättern Sie unten links bei „Gültig für“ Stunde um Stunde voran. Dämmert es ihnen jetzt?

Wenn Sie bei 15 Uhr angelangt sind, sieht die Welt der Orkanböen im Hochsauerlandkreis überhaupt nicht mehr friedlich aus: Alarmstufe ROT-VIOLETT!

Alarmstufe Rot-Violett. Um 15 Uhr hat sich die Gefahr von Orkanböen drastisch erhöht. (screenshot: kachelmannwetter)

Was passiert in der Zeit zwischen 6 und 15 Uhr? Nun ja, das Sturmtief Friederike zieht heran und erreicht seinen Höhepunkt, bevor es wieder abzieht.

Ob Bäume entwurzelt werden? Keine Ahnung! Ob der Bus- und Bahnverkehr im Laufe des Vormittags eingestellt werden wird? Keine Ahnung!

Tausende von Eltern stellen sich heute Abend und morgen früh viele Fragen und werden unterschiedliche Antworten geben. Ihnen ist die Verantwortung von oben nach unten übertragen worden.

Könnte man das nicht anders lösen?

Radio Sauerland – Dudelfunk oder Schwarzfunk?

Von politischen Gegnern gern als „Haussender der CDU“ bezeichnet: Radio Sauerland vis a vis dem Kreishaus Meschede. (archivfoto: zoom)

Beim Friseur und in Geschäften, in denen Alibi-Radio als Hintergrund laufen muss/soll, bin ich gezwungen Radio Sauerland zu hören. Viel Reklame, flache Informationen und Dudelmusik, der perfekte Sender für das erschöpfte Gehirn.

(Disclaimer: Habe ich schon vorausgeschickt, dass ich lieber Sender mit guter Musik und hörenswerten Nachrichten sowie Analysen anschalte?)

Heute bin ich wieder daran erinnert worden, aus welchen Gründen es bei Radio Sauerland nichts mit gutem Journalismus werden kann:

„Radio Sauerland auf gutem Weg“, heißt es in der lokalen Funkemedien-Zeitung. Der Sender werde finanziell von der Betriebsgesellschaft Hochsauerlandkreis getragen. Diese Gesellschaft bestehe aus der Funke Mediengruppe und dem HSK.

Die Mediengruppe, die den lokalen Zeitungsmarkt beherrscht, bestimmt gemeinsam mit der Politik den Lokalfunk und damit die nachrichtliche Grundversorgung der Menschen in Wort, Sound und Schrift.

Es ist also überhaupt nicht verwunderlich, dass von Seiten der Westfalenpost (Funke) nicht oder kaum(?) kritisch über Radio Sauerland (Funke Anteile) berichtet wird. Das gleiche gilt umgekehrt.

Als Dritter im Bunde ist noch der HSK zu nennen. Lest die WP und hört Radio Sauerland und berichtet, wie oft die beiden Medien objektiv, hintergründig über die Kreispolitik berichten. Ich bin gespannt.

An der Masse kann es nicht liegen, wenn nur wenige Berichte eintrudeln sollten, denn „Radio Sauerland ist seit vielen Jahren der meistgehörte Sender im Verbreitungsgebiet, dem Hochsauerlandkreis.“

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Zitate sämtlich aus „Weiter mit bewährten Kräften“, WR Arnsberg/Sundern 4.1.2018

Ältere Artikel zu Radio Sauerland hier im Blog:

Unterschiede! Kita-Anmeldung von unkompliziert bis langwierig. Was der HSK von Arnsberg lernen kann.

Anmeldungen zu Kindergartenplätzen sind im HSK nicht immer einfach. (archiv: chris)

Gestern hat das Stadtjugendamt Arnsberg eine Pressemitteilung herausgegeben: “Eltern können ihr Kind ab sofort bis spätestens Freitag, 12. Januar, für das Kindergartenjahr 2018/2019 anmelden. Die Anmeldung erfolgt über ein unkompliziertes Online-Verfahren in bis zu drei Kindergärten ihrer Wahl”.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Persönliche Anmeldungen in den Kitas können in der Woche von 15. Januar bis 19. Januar vorgenommen werden. Ab 24. Januar werden die Eltern über die Auswahlentscheidungen der Kita-Träger informiert.

Das hört sich gut an, vor allem wenn man weiß, dass in den neun Städten und Gemeinden, die vom Kreisjugendamt des HSK betreut werden, die Anmeldefrist schon etwa Mitte Oktober zu Ende ging. Denn hier mussten die Träger die Anmeldungen erst sammeln und untereinander abgleichen. Die Eltern mussten sich dort an jeder Kita einzeln anmelden, und die Zahl der zulässigen Anmeldungen je Kind ist unbegrenzt.

Bereits am 30. November wollte das Kreisjugendamt alle ausgewählten Anmeldungen von den Trägern haben. Bis die Eltern eine Zusage erhalten, dauert es allerdings noch Monate.

In der Stadt Arnsberg können sich die Eltern mit der Kita-Anmeldung etwa drei Monate länger Zeit lassen als beim Kreisjugendamt, was für viele Familien das Verfahren erheblich einfacher macht. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat wiederholt beantragt, das antiquirte Anmeldeverfahren des Kreisjugendamtes zu ändern. Das ist bisher nicht nur am Widerstand von Kreisverwaltung und GroKo gescheitert, es kam noch schlimmer: Für das neue Kita-Jahr wurde der Anmeldeschluss um zwei Monate vorgezogen.

FBI: Beim Flughafen ist “kein Land in Sicht”

Im Hamburger Miniatur Wunderland startet Air Berlin immer noch erfolgreich vom Knuffingen Airport. In Paderborn sieht die Welt inzwischen anders aus. (foto: zoom)

Der Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden hat sieben kommunale Gesellschafter; einer davon ist der Hochsauerlandkreis. Schon seit Jahren wird über drastisch gesunkene Passagierzahlen (Halbierung innerhalb eines Jahrzehnts) und hohen Investitionsbedarf berichtet.

(Der Beitrag ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Doch die Informationen, die im HSK erhältlich sind, sind eher spärlich. In der Juni-Sitzung des HSK-Wirtschaftsausschusses gab es einen Bericht der Geschäftsführers des Flughafens, aber nur im nicht-öffentlichen Teil und nicht umfassend.

Was also macht eine oppositionelle Kreistagsfraktion, wenn sie sich über den Flughafen informieren will? Sie liest Tageszeitung. Die heimische Lokalpresse hilft da allerdings nicht weiter, aber in der Paderborner Lokalpresse steht mehr drin, als oppositionelle Kreispolitiker hier im HSK aus öffentlichen und nicht-öffentlichen Sitzungen erfahren können. Immerhin…

Konkret wurde in der “Neue Westfälische” (NW) im Sommer berichtet, dass weitere 17 Mio Euro investiert werden sollen. Bereits für die Jahre 2012 bis 2016 waren nach eigenen Angaben des Flughafens 18,5 Mio Euro für Investitionen am Flughafen benötigt worden.

Kritische Reaktionen aus dem Paderborner Raum ließen nicht lange auf sich warten. Die edm dortigen Kreistag angehörende “Freie Bürgerinitiative” (FBI) lud ebenfalls zu einem Pressegespräch ein. “Die Öffentlichkeit wird nicht über den wahren Zustand des Flughafens aufgeklärt. So kann es nicht weitergehen. Es ist kein Land in Sicht”, sagte FBI-Sprecher Hüttemann und forderte die Verantwortlichen zum Handeln und zum Sparen auf.”

“Auch der hergestellte Zusammenhang, dass die geplanten Maßnahmen mit dem Wechsel der Landesregierung möglich würden, sei höchst bedenklich. „Tatsächlich hat der Flughafen in den vergangenen fünf Jahren keine eigenen Investitionen erwirtschaftet. Er besitzt kein Konzept, die Verluste zu senken”, betonte Hüttemann. So sei im Jahr 2016 ein Defizit von 2,9 Millionen Euro zu beklagen. Ein Flughafen aber sei – anders als ein Theater – ein Wirtschaftsunternehmen und müsse sich selbst tragen können. „Das ist ein Fass ohne Boden” “.

Aber es kommt noch schlimmer. In der letzten Woche stand in der NW ein Artikel mit der Überschrift: “Flughafen Paderborn/Lippstadt muss noch mehr investieren”. Nun geht es um weitere 7,7 Mio Euro, ebenfalls im Zeitraum von 2018 bis 2022.

Geplant sind:

  • Für 3,9 Millionen Euro will der Flughafen seinen Fuhrpark erneuern. Genannt werden Enteisungs- und Feuerwehrfahrzeuge, Schlepper, Fahrzeuge für die Grünpflege und mobile Förderbänder.
  • 2,5 Millionen Euro sind für die Sanierung der Betriebsflächen auf dem Vorfeld von Beton auf Asphalt eingeplant.
  • Mit einer Million Euro sollen die Zertifizierungs-Anforderungen der europäischen Luftfahrtbehörde EASA erfüllt werden.
  • Die Modernisierung der elektronischen Steuerung der Flugfeldbeleuchtung wird mit 870.000 Euro veranschlagt.
  • Für Brandschutzmaßnahmen werden 300.000 Euro einkalkuliert.

Wo soll das enden?

Die Spannung steigt. Wo finde ich Live-Ergebnisse und Prognosen für die Wahl 2017?

So sieht die Prognose aus. Wir warten auf die Realität. (screenshot: https://bundestagswahl-2017.com/ergebnis/)

Wie schon bei der Bundestagswahl 2013 und 2009 bietet die ARD Live-Ergebnisse zur Wahl mit Diagrammen, Tabellen, Grafiken und Analysen.

http://wahl.tagesschau.de/wahlen/2017-09-24-BT-DE/index.shtml

Die Meldungen und Ergebnisse für den Hochsauerlandkreis lassen sich hier verfolgen:

http://www.hochsauerlandkreis.de/politik_verwaltung/wahlen/bundestagswahlen/Wahlen_zum_Deutschen_Bundestag.php

Update: Schon wieder hat sich die Prognose geändert. Was sagen Prognosen eigentlich aus? Guckt mal!

Die letzte Prognose vor der Wirklichkeit.

Hier haben wir den 18-Uhr-Prognose-Salat:

Die 18 Uhr Prognose (Quelle: ARD)

Marsberg: (Angeblich) Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser nie überschritten

Wasser ist faszinierend, für uns selbstverständlich makellos. Wird dies so bleiben? (foto: zoom)

„Nitratwert“ – fester Bestandteil unseres Wortschatzes

Ein Begriff hat sich mittlerweile fest ins Vokabular einiger an Gesundheit und Umwelt interessierten Menschen eingeschlichen: „Nitratwert“. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) kann darüber schon eine kleine Fortsetzungsgeschichte schreiben.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form  zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Zur neuesten Folge

Fragen
Sie beginnt am 15.08.2017 mit der Anfrage der SBL/FW „Hohe Nitratwerte im Raum Marsberg“ an Landrat Dr. Karl Schneider.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7727

Antworten
Zusammenfassung (Das komplette Antwortschreiben des HSK finden Sie am Ende unseres Berichts.)

Grenzwertüberschreitung „nur“ im Rohwasser
Der Hochsauerlandkreis teilte daraufhin der SBL/FW mit Schreiben mit Stempel vom 29.08.2017 (immer bezogen auf das Stadtgebiet Marsberg!) mit:
„Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten“. Im Rohwasser hätte es aber im Jahr 2013 acht Messwerte für Nitrat über 50 mg/l, max. bei 52 mg/l, gegeben. 2017 hätte ein Nitratwert im Rohwasser bei 51 mg/l gelegen.

Wasserwirtschaft und Landwirtschaft kooperieren
In Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft würden Maßnahmen ergriffen, wie der Bau einer Biogasanlage in Marsberg-Borntosten sowie Einzelmaßnahmen der Anbau von Extensivmais und die Anschaffung von modernster Düngetechnik.

Keine Nitrat-Aufbereitung des Trinkwassers
Die Reduktion des Nitrateintrags sei im fraglichen Gebiet aufgrund der dortigen Bodenbeschaffenheit erst nach frühestens drei Jahren im Grundwasser messbar, schreibt der Hochsauerlandkreis.

Der HSK möchte in diesem Zusammenhang nicht von „belastetem Wasser“ sprechen. Denn derzeit liege die Nitratkonzentration sicher unter dem Grenzwert von 50 mg/l. (Die SBL/FW hat dazu andere Informationen. Darüber später einmal mehr …)
Die Kreisverwaltung lässt uns auch noch wissen, dass eine Nitrat-Aufbereitung für das Trinkwasser weder vorhanden noch vorgesehen sei. Es erfolge lediglich eine allgemein übliche Desinfektion des Rohwassers (mit Chlor?).

Gülle-Dünger in Naturschutz- und Wasserschutzgebieten ist erlaubt
Aus Schmallenberg wissen wir, dass Gülle in mindestens einem Wasserschutzgebiet „legal“ aufgebracht worden ist. Über die Sinnhaftigkeit lässt sich sicher streiten.

Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=7714

Wie die Kreisverwaltung nun schreibt, ist auch im Stadtgebiet Marsberg „auf landwirtschaftlich genutzten Naturschutzflächen Düngung mit Gülle in bisherigem Umfang (Bestandsschutz) nach den Bestimmungen des Landschaftsplans Marsberg zulässig“.

HSK macht keine Angaben über Nitrat in Naturschutzgebieten
Die Frage Nr. 5 der SBL/FW-Fraktion, das ist die nach nachgewiesener Nitrat-Belastung in Naturschutzgebieten, beantwortet der HSK nicht konkret. Er stellt lediglich bei der Antwort auf die vorhergehende Frage fest: „Ein Zusammenhang zwischen Naturschutzgebiet, Gülleaufbringung und Nitrat-Belastung lässt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht herstellen“.

Trinkwasser wird online ständig auf Nitrat überwacht …
… schreibt der Hochsauerlandkreis, und zwar durch die Stadtwerke Marsberg.
Dann dürfte den Stadtwerken ja auch nicht entgangen sein, dass laut einer Analyse eines unabhängigen Labors der Nitratwert im Trinkwasser merklich über 50 mg/l gelegen hat!? Momentaufnahme?

Messwerte nicht auf Anhieb auffindbar
Die Verwaltung verweist auch auf ihre Antwort vom 25.01.2016 (auf eine SBL/FW-Anfrage vom 05.01.2016).

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6508

Auch sie dreht sich u.a. um Nitratkontrollen. Der HSK verwies seinerzeit auf das Portal ELWAS-WEB, das über den Link
http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf
zu erreichen ist.

Super, da sehe ich jetzt Borntosten aus der Luft mitsamt Wasserwerk. Was ich nicht sehe, sind die Nitrat-Messwerte. Nun gut, vielleicht sind die Seiten in Überarbeitung? Das Portal bietet jedenfalls eine schöne Beschäftigung für einen langweiligen, verregneten Sonntag.

Bei den Stadtwerken Marsberg finde ich „Nitrat“ unter der der Stichwortsuche. Sie erklären auf ihrer Web-Seite vorsichtshalber:

„Da Nitrat nicht nur im Trinkwasser, sondern auch in vielen anderen Nahrungsmitteln enthalten ist, hängt die gesamte Nitrataufnahme nicht so sehr vom Trinkwasser sondern viel mehr von der sonstigen Ernährung ab. Je nach Jahreszeit können z. B. Kopf- und Feldsalat sowie Grünkohl, Weißkohl und Wirsing und verschiedene Wurzelgemüse wie Rote Beete, Radieschen und Rettich bis zu 4.000 mg/kg Nitrat enthalten.“

Gut zu wissen. Lassen wir besser die Radieschen weg!?

Nitratanstieg ausgebremst
Der Hochsauerlandkreis betont auch (siehe Antwort auf Frage 7!), im Bereich des Wasserschutzgebietes sei der Nitratgehalt geogen bedingt schon immer recht hoch. Seit 2005 wäre ein deutliches Ausbremsen des Nitratanstiegs im Trinkwasser mit einem Rückgang unter den Grenzwert von 50 mg/l feststellbar. Und hinsichtlich Bakterien und anderen Umweltgiften gebe es keine Auffälligkeiten.

 


 

Um Missverständnissen vorzubeugen, hier das Schreiben der Kreisverwaltung vollständig:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Hohe Nitratwerte im Raum Marsberg vom 15.08.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie häufig kam es seit dem Jahr 2013 im Stadtgebiet von Marsberg zu Auffälligkeiten bzgl. des Nitratgehalts von Roh- und Trinkwasser?

Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten. Im Rohwasser gab es im Jahr 2013 acht Messwerte für Nitrat über 50 mg/I; max. bei 52 mg/l. Im Jahr 2017 lag ein Nitratwert im Rohwasser bei 51 mgl.

2. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, welche sind beabsichtigt, um den Nitratgehalt in den Böden und im Wasser deutlich zu reduzieren?

Maßnahmen für den Bereich der Wassersschutzgebiete in Marsberg werden in der Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft erörtert und festgelegt. Die wirksamste Maßnahme wurde mit dem Bau der Biogasanlage in Marsberg-Borntosten umgesetzt. In der Schutzzone II und in weiten Teilen der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Marsberg-Vasbeck wird eine Gesamtfläche von ca. 1.600 ha mit hygienisiertem Gärsubstrat der Biogasanlage Borntosten pflanzenbedarfsgerecht gedüngt. Die Düngeplanung erfolgt durch den Kooperationsberater. Es stehen ausreichend Lagerkapazitäten zur Verfügung. Die grundwasserschonende Düngung wird durch zahlreiche Nmin-Beprobungen, die jedes Jahr auf der Hälfte der Flächen genommen wird, dokumentiert. Die Nmin-Werte haben sich in den letzten Jahren deutlich verringert.
Daneben werden zahlreiche Einzelmaßnahmen wie z.B. Förderung von Extensivierung auf besonders auswaschungsgefährdeten Standorten, Förderungen für Zwischenfrüchte, Grünlandumbruchverbote, Anbau von Extensivmais, Anschaffung von modernster Düngetechnik usw. verfolgt.

3. Wie lang ist (von — bis?)‚ je nach Beschaffenheit des Untergrunds und anderer Faktoren, im Gebiet der Stadt Marsberg der Zeitraum, bis Gülle und andere Düngerbestandteile von der Oberfläche in wasserführende Schichten gelangt? Wie lange dauert es, bis dieses belastete Wasser durch das Wasserwerk aufbereitet wird?

Das durch die Düngung entstehende Umwandlungsprodukt Nitrat kann, da es nur unzureichend im Boden gespeichert und zurückgehalten wird, gerade bei unsachgemäßer Überdüngung in das Grundwasser ausgetragen werden. Je nach Beschaffenheit und Aufbau der oberen Bodenschichten kann der Weg von der belebten Bodenzone bis in das Grundwasser wenige Tage, aber auch Wochen dauern. Da der Oberboden je nach Aufbau ein Puffer— und Rückhaltevermögen hat, sind die Zeiten demensprechend länger. Bei dem Grundwasser in Marsberg-Vasbeck handelt es sich um ein relativ junges Grundwasser. Die Grundwasserneubildung entspricht einem Zeitraum von ca. 3 Jahren. Das bedeutet, dass Maßnahmen zur Reduzierung des Nitrateintrags frühestens nach 3 Jahren im Grundwasser messbar sein sollten. Bei andern Wasserschutzgebieten ist der Zeitraum der Grundwasserneubildung wesentlich länger.
Die Nitratwerte sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Sie liegen derzeit sicher unter dem Grenzwert von 50 mg/I. Von belastetem Wasser sollte in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden. Eine Nitrat-Aufbereitung für das Trinkwasser ist nicht vorhanden und auch nicht vorgesehen. Ziel ist die weitere Nitratreduzierung im Grundwasser mit Hilfe der Kooperation. Das gewonnene Wasser wird im Wasserwerk nicht weiter aufbereitet. Es erfolgt lediglich eine allgemein übliche Desinfektion des Rohwassers.

4. Hat der Hochsauerlandkreis entsprechende Auflagen gemacht, um die GüIlebelastung in den Naturschutzgebieten zu verhindern bzw. einzuschränken? Wenn nein, warum nicht?

Im Bereich des Wasserschutzgebiets Marsberg-Vasbeck sind nur in geringem Umfang Naturschutzflächen im Landschaftsplan der Stadt Marsberg festgesetzt worden. Gerade bei diesen Flächen handelt es sich um stark geneigte bzw. von Schafen beweidete oder extensiv genutzte Flächen oder Waldnaturschutzgebiete, die eine Gülleaufbringung ohnehin nur sehr begrenzt zulassen. Ein Zusammenhang zwischen Naturschutzgebiet, Gülleaufbringung und Nitratbelastung lässt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht herstellen. Im Übrigen ist anzuführen, dass auf landwirtschaftlich genutzten Naturschutzflächen eine Gülleaufbringung in bisherigem Umfang (Bestandsschutz) nach den Bestimmungen des Landschaftsplans Marsberg zulässig ist. Ein generelles Verbot der Gülleaufbringung in diesen Naturschutzgebieten wäre somit rechtlich nicht durchsetzbar.

5. In welchen Naturschutzgebieten im Stadtgebiet ist Nitrat nachgewiesen worden und auch aktuell nachweisbar?

Siehe Antwort zu Frage 4.

6. Wie engmaschig sind die Kontrollen von Trinkwasser, Rohwasser, Fließgewässern und Böden?

Der Nitratwert im Trinkwasser wird von den Stadtwerken Marsberg ständig online aufgezeichnet und überwacht. Die Kontrollintervalle sind im Trinkwasser je nach entnommener Wassermenge unterschiedlich. Eine umfassende Trinkwasseruntersuchung findet wie folgt statt:
– Kontrollen des Trinkwassers im Hochbehälter Eichholz 2-mal jährlich.
– Kontrollen des Trinkwassers in den Hochbehältern Giershagen, Padberg, Helmighausen und Westheim 1-mal jährlich.
– Mikrobiologische Kontrollen an den Wassergewinnungsanlagenund in den Hochbehältern erfolgen je nach Wasserförderung zwischen 2 bis 4-mal jährlich.
– Kontrollen auf Pflanzenschutzmittel alle 3 Jahre.
– Zur Kontrolle der Böden siehe Ausführung unter Punkt 2 zu Nmin-Untersuchungen.

Hinsichtlich der Messhäufigkeit in Oberfächengewässern verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1 und 2 Ihrer Anfrage vom 5.01.2016.

7. Welche Ergebnisse zeigten und zeigen sie hinsichtlich Nitrat, Bakterien und anderen Umweltgiften?

Seit dem Jahr 2005 ist ein deutliches Ausbremsen der Nitratanstiegs im Trinkwasser mit nunmehr einem Rückgang unter den Grenzwert von 50 mg/I Nitrat feststellbar. Langfristige Auswertungen des Grundwassers zeigen, dass der Nitratwert im Bereich des Wasserschutzgebietes geogen bedingt schon immer recht hoch war. Selbst in den Jahren ab 1960 liegen die Nitratwerte bereits über 30 mg/l.

Hinsichtlich Bakterien und anderen Umweltgiften ergeben sich keine Auffälligkeiten, so dass in Bezug darauf keine weitergehende Aufbereitung des Trinkwassers erforderlich ist.

8. Wie wirkt sich das Trinkwasserschutzgebiet auf die Qualität von Roh- und Trinkwasser aus?

Positiv, siehe vorstehende Ausführungen.“

Kreistag des HSK ändert im zweiten Anlauf die Zusatzvergütung für Ausschussvorsitzende

Formell ging es um eine Änderung der Hauptsatzung. In ihr wird nun für den Hochsauerlandkreis geregelt, dass die Vorsitzenden der 8 Ausschüsse doch keine doppelte Aufwandsentschädigung erhalten.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der NRW-Landtag hatte im letzten Jahr diese doppelte Vergütung als Regelfall beschlossen. Das bedeutete jährlich 5.305,20 Euro zusätzlich für die 8 Ausschussvorsitzenden. Geht man davon aus, dass die Vorsitzenden für eine Sitzungsvorbereitung etwa 2 Stunden mehr als die anderen Ausschussmitglieder aufwenden müssen, ergeben sich daraus bei durschnittlich 4 Sitzungen pro Jahr 8 Stunden Mehraufwand. Der würde mit einer Stundenvergütung von etwa 660 Euro fürstlich honoriert, wie die SBL/FW im Kreistag vorrechnete. Die stellvertretenden Ausschusvorsitzenden würden übrigens keine Mehreinnahmen erhalten, wenn sie “ihren” Vorsitzenden vertreten, im Extremfall sogar für alle 4 Sitzungen im Laufe eines Jahres…

Was in der letzten Kreistagssitzung im März 2017 chaotisch war, verlief am Freitag in geordneten Bahnen ab. Damals erfolgte weder die beantragte Nachzählung der Ja-Stimmen, noch wurden Nein-Stimmen und Enthaltungen überhaupt ausgezählt. Dieses Mal zählten mehrere Mitarbeiter der Kreisverwaltung gründlich und notfalls mehrmals die Ja- und Nein-Stimmen. Notwendig für eine Änderung der Hauptsatzng sind 28 Ja-Stimmen, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Kreistgsmitglieder.

Über die 8 Ausschüsse wurde zunächst einzeln abgestimmt. Alle 8 Vorsitzenden wurden für befangen erklärt, so dass – einschließlich Landrat – noch 45 stimmberechtigte Kreistagsmitglieder anwesend waren; je ein Mitglied der CDU- und FDP-Fraktion fehlten entschuldigt. Bei allen Abstimmungen über die einzelnen Ausschüsse gab es jeweils 30 Stimmen für die Abschaffung der Zusatzvergütung: 21 von 22 anwesenden CDU-Kreistagsmitgliedern, 1 von 12 SPD-Vertretern, 2 FDP-Stimmen, den Landrat und die 5 Stimmen der Opposition (außer SBL/FW noch Linke und Piraten). Fast alle weiteren Kreistagsmitglieder aus SPD und Grüne stimmten dagegen, 2 enthielten sich. Bei der Schlußabstimmung kam noch eine 2. Ja-Stimme aus der SPD-Fraktion hinzu, so dass es nun 31 Ja-Stimmen gab.

Das Ergebnis hat vielleicht aus verschiedenen Gründen nicht allen geschmeckt. Aber es ist wie es ist und es ist gut und bedeutet, dass sich die Ausschussvorsitzenden (nach nur 6 Monaten) schon wieder von ihrer zusätzlicher Aufwandsentschädigung verabschieden müssen. Die kurzzeitige „Geldregen“ basierte auf einem u.E. nicht gerade als gelungen zu bezeichnenden Gesetz der alten NRW-Landesregierung. Darum wundert es nicht, wieso SPD- und Grüne-Fraktion im HSK-Kreistag mehrheitlich gegen die Änderung der Hauptsatzung votierten. Es muss wohl Liebe sein!? 😉