Auch das noch: „In Deutschland herrscht der Schlendrian. Beweise? Wer etwa das wohlklingende Wort »Leistungsbereitschaft« als Suchbegriff bei Google eingibt, erhält nur 428 000 Treffer. Der garstige Ausdruck »Faulenzen« hingegen ergibt 584 000 Ergebnisse. Das abscheuliche Wort »Freizeit«? 57 Millionen Treffer – bestürzend!“ … jungleworld
PFT = Push Für Trinkwasserpreis? „Gebühr für Wasserzähler wird zum 01.01. 2010 erhöht.“ Das entnahmen die Kunden der Hochsauerlandwasser GmbH kürzlich des Tageszeitung. Den Meschedern kostet ab Januar ihr Zähler “Qn 2,5″ jährlich brutto 145,52 Euro und somit 11,73 Euro mehr als in den Vorjahren. Der Kubikmeterpreis bleibt dagegen wie gehabt bei 1,26 Euro brutto.
Die 2005 gegründete Hochsauerlandwasser GmbH, die Bestwig, Meschede und Olsberg mit Trinkwasser versorgt, begründet die Tariferhöhung vor allem mit „den erheblichen Investitionen in die Trinkwasseraufbereitungsanlagen und das Versorgungsnetz in den drei Kommunen“.
Zurzeit würde das Wasserwerk Stockhausen für rund drei Millionen Euro erweitert, und für 450 000 Euro sei beim Werk Mengesohl Aktivkohlefiltration installiert worden. Die Sauerländer Bürgerliste ist überzeugt, die Hochsauerlandwasser GmbH handelt in Punkto Wasseraufbereitung nach bestem Wissen und Gewissen. Schließlich hat sie – genau wie ihre Kundinnen und Kunden – die PFT-Suppe auszulöffeln, die ihr andere eingefüllt haben.
Böden, Fluss- und Grundwasser im Hochsauerlandkreis und anderenorts sind nach wie vor erheblich mit der Industriechemikalie PFT verseucht. Im Sauerland geht die Giftbelastung vor allem von den zahlreichen Weihnachtsbaumflächen aus, die ja bekanntlich zum Teil erheblich mit PFT „gedüngt“ worden sind.
Die Kreisverwaltung veröffentlichte vor einigen Monaten endlich, aufgrund mehrfacher Nachfragen der Sauerländer Bürgerliste (SBL), wie hoch die Belastung der 55 bisher im HSK ermittelten PFT-Flächen ist. Leider schwieg sich die Verwaltung über die genaue Lage und die Besitzer und Pächter der Weihnachtsbaum- und landwirtschaftlichen Felder aus.
Doch wir wissen, etliche dieser PFT-Areale befinden sich in Bestwig und im Stadtgebiet Meschede, z.B. auch in Wennemen, vermutlich in unmittelbarer Nähe zur Ruhr. Das Wasser der Ruhr wird für die Trinkwassergewinnung genutzt. Und da schließt sich der Kreis zur Hochsauerlandwasser GmbH.
Der Wasserversorger will uns ein möglichst sauberes und von Chemikalien unbelastetes Trinkwasser anbieten. Um die hochgiftige und gesundheitsschädliche Chemikalie PFT aus dem Wasser effektiv zu entfernen, rüstete er die Wasserwerke Mengesohl und Stockhausen mit Aktivkohlefiltern aus. Dafür bezahlen müssen wir die Verbraucher.
Die Namen der Verursacher, also derjenigen die Flächen mit PFT und anderen Umweltgiften und Pestiziden befrachten und somit für einen Teil der Erhöhung des Wasserpreises verantwortlich sind, werden uns von den Behörden nicht genannt.
Warum auch, denn es ist wie es immer ist, Gewinne sind Privat- oder Firmensache, Verluste und Schäden kompensiert die Allgemeinheit.
Gerade hat es zu schneien angefangen. Auf dem Bild ist die Landstraße 742 Richtung Silbach und Winterberg zu sehen, die sogenannte Nebenstrecke, die in Steinhelle von der B480 abzweigt.
Es weht ein heftiger, kalter ungemütlicher Wind. Wahrscheinlich werden sich die Straßenverhältnisse im Hochsauerland im Laufe des Tages verschlechtern. Gerade außerhalb der Wintersport-Orte wird es auf den Nebenstrecken ungemütlich werden, zumal es früh dunkelt.
Winterreifen sind Pflicht, sonst wird im Schadensfall die Versicherung eine lange Nase machen.
„Sie dürfen hier nicht laufen, woll!“, der junge Jagdhelfer im kleinen grünen Vierrad-getriebenen Jägerauto, will seinem Herrn und Meister offensichtlich die Pacht für die Jagd von Joggern freihalten. Warum denn nicht, das sei doch ein Weg. „Nein, das ist kein Weg, das ist eine Kehrung!“
Der Abend dämmerte bereits und ich wollte noch eben den Schnee auf 700 Meter Höhe fotografieren und zu einem prima Aussichtspunkt weiterlaufen, den ich erst vor zwei Tagen entdeckt hatte.
Die Aussicht war leider: Nebel. Den Schnee konnte ich knapp vor der Leistungsuntergrenze der Casio Exilim aufnehmen.
Es ist nicht so einfach, durch den deutschen Wald zu laufen, vor allem dann nicht, wenn man durch die Pacht wohlhabender Männer joggt, die dort ihrem Hobby frönen wollen.
Um die gesetzlichen Bestimmungen zur „Waldbetretung“ kümmere ich mich bei anderer Gelegenheit.
§ 2 Betreten des Waldes (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.
(3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.
(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht …
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