NRW: Nahrungsmittel verteuerten sich binnen drei Jahren um 31,1 Prozent

Teurer wurden vor allem Molkereiprodukte und Eier sowie Speisefette und –öle; aber auch bei Getreideerzeugnissen und Gemüse stiegen die Preise.

Düsseldorf (IT.NRW). Die Preise für Nahrungsmittel sind in Nordrhein-Westfalen seit Anfang 2020 überdurchschnittlich gestiegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurden Nahrungsmittel im Februar 2023 um 31,1 Prozent teurer angeboten als im Februar 2020. Die Verbraucherpreise insgesamt stiegen im selben Zeitraum um 15,0 Prozent.

Vor allem die Preise für Molkereiprodukte und Eier (+48,7 Prozent) sowie für Speisefette und -öle (+46,1 Prozent) stiegen im selben Zeitraum überdurchschnittlich, während Obst sich unterdurchschnittlich (+12,9 Prozent) verteuerte.

Die temporäre Mehrwertsteuersenkung von Juli bis Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent (bzw. von sieben Prozent auf fünf Prozent beim ermäßigten Steuersatz) führte bei fast allen Nahrungsmitteln zu Preisrückgängen. Insgesamt sind aber in den letzten drei Jahren Unterschiede bei der Entwicklung der Preise in den einzelnen Nahrungsmittelbereichen erkennbar.

Die Preise für Molkereiprodukte und Eier stiegen im Jahr 2021 kontinuierlich an. Seit Anfang 2022 war ein weiterer Preisanstieg festzustellen (+33,8 Prozent zwischen Januar 2022 und Dezember 2022). Zu Beginn des Jahres 2023 blieben sie nahezu unverändert (+0,2 Prozent).

Die Preise für Speisefette und -öle unterlagen seit 2020 Schwankungen: Von Januar bis Dezember 2022 stiegen sie um 38,5 Prozent. Seit Jahresende 2022 verringerten sie sich und verzeichneten zwischen Dezember 2022 und Februar 2023 einen Rückgang um 9,0 Prozent.

Auch bei Brot und Getreideerzeugnissen zeigt sich ein kontinuierlicher Anstieg mit zunehmender Tendenz im Jahr 2022: Die Preise stiegen hier zwischen Januar 2022 und Dezember 2022 um 20,4 Prozent.

Die Gemüsepreise unterlagen in den letzten drei Jahren insbesondere saisonalen Schwankungen und verzeichneten einen zunehmenden Preisauftrieb seit Mitte 2022. Zwischen Januar und Februar 2023 zogen die Preise für Gemüse mit einer Steigerung um +12,7 Prozent überdurchschnittlich an.

Bei der Betrachtung ausgewählter Nahrungsmittel aus den oben genannten Hauptgruppen zeigt sich, dass im Februar 2023 die Preise für Vollmilch um 56,1 Prozent, die für Teigwaren um 49,5 Prozent, die für Eier um 33,3 Prozent und die für Butter um 27,8 Prozent höher waren als drei Jahre zuvor (Februar 2020). Allerdings sind die Preise z. B. für Butter inzwischen wieder rückläufig (?21,1 Prozent zwischen Dezember 2022 und Februar 2023).

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Equal Pay Day am 7. März: Bereinigter Gender Pay Gap lag in NRW im Jahr 2022 bei sechs Prozent

Mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 19,91 Euro haben Frauen in vergleichbaren Positionen und Jobs 1,41 Euro weniger verdient als ihre männlichen Kollegen.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2022 betrug der bereinigte Gender Pay Gap – also der nicht erklärte Unterschied im Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) zwischen Männern und Frauen in NRW sechs Prozent.

Frauen erhalten also bei vergleichbaren persönlichen Merkmalen (z. B. Qualifikationen, Erwerbsbiographie) und in vergleichbaren Jobs (z. B. Beruf, Wirtschaftszweigzugehörigkeit) im Durchschnitt einen um sechs Prozent bzw. 1,41 Euro niedrigeren Verdienst als Männer.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des internationalen Aktionstages für die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen (Equal Pay Day am 7. März 2023) mitteilt, können 2,59 Euro – also elf Prozentpunkte des unbereinigten Gender Pay Gap von siebzehn Prozent (4,00 Euro) durch Modellrechnungen des bereinigten Gender Pay Gap erklärt werden.

Dieser erklärte Unterschied ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen weniger verdient wird (durchschnittlicher Effekt: 0,92 Euro bzw. 3,9 Prozent) und dass sie häufiger Teilzeitjobs (durchschnittlicher Effekt: 0,76 Euro bzw. 3,2 Prozent) und eine geringfügige Beschäftigung (durchschnittlicher Effekt: 0,34 Euro bzw. 1,4 Prozent) haben. Ein weiterer wichtiger Faktor sind die unterschiedlichen Anforderungsniveaus der ausgeübten Tätigkeiten (durchschnittlicher Effekt: 0,36 Euro bzw. 1,5 Prozent).

Anders als für die Berechnung des unbereinigten Gender Pay Gap gibt es für die Ermittlung des bereinigten Gender Pay Gap keine verbindlichen, einheitlichen Festlegungen. Die Angaben zur Höhe des bereinigten Gender Pay Gap können sich daher je nach verwendeter Datenquelle, Art und Anzahl der berücksichtigten Einflussfaktoren sowie der angewandten Untersuchungsmethode unterscheiden.

Seit dem Berichtsjahr 2022 basieren die Daten zur Berechnung des unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap auf der neuen monatlichen Verdiensterhebung. Da unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethoden zu Grunde liegen, sind die Ergebnisse für das Jahr 2022 nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar.

Weitere Informationen zu Verdienstunterschieden finden Sie aktuell auf unsere Themenseite Verdienste.

Vor-Ort Unterstützungsangebot für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte

Casemanagerin Ina Pfau berät individuell in Hallenberg und Medebach

Ina Pfau, KIM Casemanagerin aus dem Programm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“, berät individuell in Hallenberg und Medebach. (Foto: HSK)

Ina Pfau ist viel unterwegs. Sie sucht den Kontakt zu Ehrenamtlichen, zu Integrationsfachkräften, zu Vereinsvorständen und zu Helferinnen und Helfern, die Geflüchtete begleiten. Neulich war sie bei der Tafel. Als KIM Casemanagerin des Kommunalen Integrationszentrums Hochsauerlandkreis (KI) vernetzt sie sich, möchte noch bekannter werden.

(Pressemitteilung HSK)

Dies ist nötig, da sie im Rahmen ihrer Arbeit während der Vor-Ort-Sprechstunde im Hallenberger Kump jeweils donnerstags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr zugewanderten Menschen und auch allen anderen Menschen mit Migrationshintergrund hilft, ihren Alltag selbstständig zu bestreiten und aufkommende Probleme zu lösen: individuell und bedarfsorientiert, auch mit dem Ziel, sich im neuen Lebensumfeld angekommen zu fühlen.

„Die Integrationsarbeit von uns KIM Casemanagern ist lösungs- und praxisorientiert“, sagt sie. Die individuellen Integrationsprozesse effizienter und transparenter zu gestalten, darauf komme es an und dazu dienten die vertraulichen Beratungsgespräche mit den Menschen, bei denen ausgelotet werde, welche Möglichkeiten der Unterstützung und Förderung infrage kommen. Neben den Integrationsangeboten in den Bereichen Beruf, Weiterbildung und Qualifizierung setze sie den Fokus auch auf die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen sowie auf ehrenamtliche Anlaufstellen. „Je größer das Netzwerk bereits bestehender Angebote ist, auf das zurückgegriffen werden kann, desto erfolgreicher gelingt es, dass sich ankommende Menschen in der Lebenswelt zurechtfinden und auf Dauer unabhängiger von staatlicher Unterstützung werden“, sagt Ina Pfau.

Barrieren und Hemmschwellen auf beiden Seiten spornten sie und ihre Kolleginnen zusätzlich an: „KIM Case-Management ist ein aktiver Prozess. Wir wollen Einwanderung gestalten. Manchmal gehört es auch dazu, fehlende Angebote in einem Ort zu identifizieren.“

Alle Menschen aus dem Stadtgebiet, die einen Migrationshintergrund haben, können die KIM-Beratung nutzen:

Erreichbarkeit:

In Hallenberg; Kump, immer donnerstags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Telefon:02932 94-4147 und email:
ina.pfau(at)hochsauerlandkreis.de

In Medebach: Rathaus, immer montags und dienstags von 09:00 Uhr -16:00 Uhr
sowie freitags von 09:00 Uhr – 12:30 Uhr (Terminabsprache empfohlen)
Telefon:02932 94-4147 oder 02982 400-114und email: ina.pfau(at)hochsauerlandkreis.de

Umleitung: Vom Kahlen Asten zur Corona-Warn-App, Fotomontage bei den Ruhrnachrichten, Aus für API bei Twitter, schlechte Luft und schlechtes Lernen, Covid Roulette und mehr…

Stürmisch, verregnet und nebelig; pappiger Schnee bei plus 2°C: der Kahle Asten heute Morgen um 9 Uhr.

Wie weiter mit der Corona-Warn-App? Die Corona-Warn-App kann unter anderem Testergebnisse erfassen, Kontakte warnen und Impfzertifikate verwalten. Was mit der App passieren soll, wenn der Betrieb ausläuft, ist noch nicht klar. Braucht es ihre Funktionen noch? … netzpolitik

Munter montiert: Wie die Ruhrnachrichten mit Fotos umgehen … revierpassagen

Ende der Geschichte? Twitter kündigt Ende des kostenfreien API-Zugangs an … texperimentales

Wissenschaftlich bestätigt: schlechte Luft in Schulen führt zu schlechteren Lernergebnissen … ssrn

We are all playing Covid roulette: Without clean air, the next infection could permanently disable you. As rich people plough money into ventilation to protect themselves, those with long Covid are treated as an embarrassment … guardian

How ‚modern-day slavery‘ in the Congo powers the rechargeable battery economy: Smartphones, computers and electric vehicles may be emblems of the modern world, but, says Siddharth Kara, their rechargeable batteries are frequently powered by cobalt mined by workers laboring in slave-like conditions in the Democratic Republic of Congo … npr

Neu bei Wikipedia: Liste von Maßnahmen zur Entrechtung der Juden im Nationalsozialismus … wikipedia

Briloner SPD diskutiert über wohnortnahe Krankenhausversorgung

Von links: Rene Thiemann, Christof Bartsch, Lisa-Kristin Kapteinat und Dirk Wiese (Foto SPD Brilon)

Auf Einladung der Briloner SPD diskutierten in dieser Woche Expertinnen und Experten zu den geplanten Krankenhausreformen auf Bundes- und Landesebene und ihren Auswirkungen für den Hochsauerlandkreis in Tommy’s Restaurant & Gaststube.

(Pressemitteilung der SPD Brilon)

Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (MdB) sollen Krankenhäuser zukünftig Teil der Daseinsvorsorge werden. Den vorgestellten Plänen zufolge werde die Krankenhausversorgung in Deutschland zukünftig nach medizinischen und nicht mehr nach ökonomischen Gesichtspunkten ausgerichtet. Denn Krankenhäuser erbringen täglich eine sogenannte Vorhalteleistung, in dem sie bereitstehen. Diese Vorhalteleistung solle künftig finanziert werden. Fallpauschalen sollen absinken, der ökonomische Anreiz, Behandlungen, um der Behandlungen willen vorzunehmen, werde so gesenkt. 

Rene Thiemann (Geschäftsführer des Städt. Krankenhaus Maria-Hilf in Brilon) machte deutlich, dass auf der Wegstrecke noch viele Detailfragen zu klären sind. Ein weiteres Reformvorhaben ist auf der Landesebene hingegen bereits im Prozess weit fortgeschritten. Am 1. September des vergangenen Jahres startete die Umsetzung des neuen Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen. Der Hochsauerlandkreis gehört danach zum sogenannten Versorgungsgebiet 15. Aktuell laufen die regionalen Planungsprozesse.

Für Bürgermeister Dr. Christof Bartsch ist dabei von entscheidender Bedeutung, dass das heimische kommunale Krankenhaus eine klare Zukunftsperspektive bekommt. „Insbesondere unsere Geburtshilfe, aber auch die Kardiologie, sind wichtig für die Bürgerinnen und Bürger und sind für mich ein Teil der Daseinsvorsorge. Mein klares Ziel ist es, dass das Krankenhaus Brilon als Gesundheitszentrum gut aufgestellt in die Zukunft geht. Dafür muss die Politik jetzt die richtigen Weichen stellen und für eine auskömmliche Finanzierung gerade der Krankenhäuser im ländlichen Raum sorgen.“

Lisa-Kristin Kapteinat (MdL, stv. Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion) bekannte sich zur wohnortnahen Krankenhausversorgung. Sie kritisierte, dass der begonnene Prozess der schwarz-grünen Landesregierung sehr intransparent vonstatten gehe und folglich für viel Unruhe sorge. Zudem kritisierte sie, dass Minister Laumann (CDU) noch vor der Corona-Krise gesagt hätte, dass jedes zweite Krankenhaus überflüssig sei. Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion müsse eine wohnortnahe bzw. erreichbare Krankenhausversorgung insbesondere im ländlichen Raum auch weiterhin gegeben sein. Alles andere dürfe nicht Ziel der Reform aus Düsseldorf sein.

„Das Thema der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum werden wir in diesem Jahr gemeinsam mit dem Arbeitskreis Gesundheit der Sauerländer SPD in vielen Veranstaltungen aufgreifen. Zudem erwarten wir Gesundheitsminister Karl Lauterbach in diesem Jahr zu einer Veranstaltung vor Ort im Sauerland.“, so der heimische Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Briloner SPD Dirk Wiese abschließend. Weitere Informationen auch immer aktuell unter www.spd-brilon.de.

Kein soziales Bewusstsein

6.191 Haushalte im HSK (also mehr als 10.000 Personen) waren im Jahr 2021 auf Grundsicherung angewiesen. Bei ihnen reichte das Einkommen sonst nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Grundsicherung wird für Erwerbsfähige nach dem Sozialgesetzbuch II gezahlt, für Nicht-Erwerbsfähige (z.B. RentnerInnen) nach dem SGB XII. Die Empfänger-Haushalte (“Bedarfsgemeinschaften”) enthalten die Leistungen für den laufenden Lebensunterhalt und die “angemessenen” Kosten der Unterkunft (KdU).

(Der Artikel ist gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Angemessenheitsgrenzen für die KdU reichen jedoch häufig nicht aus. Laut einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 für 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat für die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tatsächlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20/3018, S. 18). Und daran ändert sich durch das “Bürgergeld” nichts: Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 01.12.2022 behauptet, sind die „Altfälle“, bei denen die tatsächlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem Bürgergeld ab 01.01.2023 neu eingeführten einjährigen Karenzzeit ausdrücklich ausgenommen (§ 65 Abs. 7 SGB II).

Für die Haushaltsberatung im Kreistag hatte die SBL beantragt, dass die Kreisverwaltung im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten über die angemessenen Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Bürgergeld erstellen lassen soll.

In der Haushaltsrede der SBL wurde dies so erläutert:

Ein für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserem Kreis sehr wichtiges Thema ist die Grundsicherung. Wir haben da schon öfter darüber gesprochen. Nun, die Situation wird schlimmer. Lassen Sie uns zunächst einen geistigen Ausflug nach Augsburg machen. Die Damen und Herren der CDU werden sich daran erinnern, dass dort Ende Oktober der Parteitag der CSU stattfand. Da ist auch Ihr Bundestagsabgeordneter, der gleichzeitig der Bundesvorsitzende ist, aufgetreten, die Rede kann man bei YouTube nachhören. Nach 51 Minuten kam er zum Thema Cannabis. Warten Sie ein paar Sätze ab, Sie werden gleich erfahren, was das mit unserem Thema heute zu tun hat. Also auf Cannabis gehe ich nicht ein. Aber dann sagte Herr Merz den schönen Satz, um seine Kompetenz in der Kenntnis der niederländischen Verhältnisse zu demonstrieren: Ich wohne an der niederländischen Grenze. Er, der bekanntlich aus Niedereimer kommt – beides fängt mit „Nieder“ an – sagt, er wohnt an der niederländischen Grenze? Jeder hier weiß, dass das Unsinn ist und er muss eigentlich wissen, wo er wohnt.

Dieses Argumentationsmuster, was dann eindeutig gelogen ist, findet sich leider in vielen anderen Aussagen der CDU-Bundesspitze auch wieder. Sei es Energiepolitik, sei es Staatsbürgerrecht und sei es auch die Grundsicherung bzw. das Bürgergeld. Was es da an Kampagne von der CDU-Spitze zusammen mit der BILD-Zeitung in den letzten Monaten gab, spottet jeder Beschreibung und vor allem jeder sachlichen Richtigkeit. Man hat einfach übersehen, dass es auch für Leute, die wenig Geld haben, außer Grundsicherung noch Wohngeld und Kinderzuschlag und vieles andere gibt. Dass etwa 30 % der Grundsicherungsempfänger parallel arbeiten und nur deswegen aufstocken müssen, weil der Lohn zu gering ist und vieles andere. Hier sind Ängste und Ressentiments geschürt worden, die nichts mit der Realität zu tun haben.

Aber, meine Damen und Herren, wir haben eine Verantwortung. Es gibt eine Auskunft der Bundesregierung vom August dieses Jahres. Der ist zu entnehmen, dass eben bei 16,6 % der Bedarfsgemeinschaften hier im Kreis – das sind ungefähr 1.000 Bedarfsgemeinschaften – durchschnittlich mehr als 70 € von den Unterkunftskosten nicht anerkannt werden – bezogen auf das Jahr 2021. Und das, meine Damen und Herren, wird schlimmer. Jeder weiß, wie die Kosten steigen. Und wenn dann von der CDU auch behauptet wird: Ja, wir haben das Bürgergeld, das steigt jetzt um 12 %, so sagt das nur die halbe Wahrheit. Wir haben für die unteren Einkommensgruppen eine Preissteigerung von 14 % – allgemein 10,5 %, aber die unteren Einkommensgruppen haben höhere Anteile von Ausgaben für Lebensmittel und Haushaltsenergie -, und wir haben steigende Wohnkosten. Wenn man sieht, was der Kreis, der allein für diese Unterkunftskosten zuständig ist – und da sind wir bei unserem Thema – diesen Familien und Bedarfsgemeinschaften zubilligt, so sind das zum Beispiel in Brilon, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg – wir haben die Beispiele reingeschrieben – teilweise knapp 6 €, teilweise etwas mehr als 6 € und zwar einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung, die pro Quadratmeter aufgewendet werden dürfen.

Jeder, der sich ein bisschen auskennt, weiß, das reicht hinten und vorne nicht. Deswegen haben wir aufgrund der besonders prekären Situation erneut beantragt, ein neues Gutachten zu machen, um reell festzustellen, wie hoch denn die tatsächlich angemessene Angemessenheitsgrenze ist. Wir können uns doch nicht damit zufriedengeben, dass 1.000 Bedarfsgemeinschaften aufgrund zu geringer Angemessenheitsobergrenzen nicht mehr ihre Grundsicherung bekommen, sondern diese noch erheblich gekürzt wird. Das, meine Damen und Herren, kann nicht richtig sein. Es war auch nicht sehr hilfreich, dass die Verwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss behauptet hat, das würde alles mit dem neuen Bürgergeldgesetz geklärt. Da, meine Damen und Herren, steht ausdrücklich drin, dass eben das für die Altfälle nicht gilt. Wenn einmal gekürzt wurde, bleibt es dabei.”

Leider unterstützte im Kreistag nur die Linke den Antrag der SBL. CDU/FDP, SPD und Grüne waren nicht bereit, die Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen zu unterstützen. Wo bleibt das soziale Bewusstsein, z.B. bei der “sozial”-demokratischen Partei?

Umleitung: KMK-Gutachten, Geschichtsunterricht, der Mann aus Düsseldorf, Louis Klamroth, ChatGTP und ChatSonic, Schlafen statt Strafen, eine Bunkertour und mehr…

Der Hennesee am Samstag Nachmittag: Blick von der Badebucht Richtung Staudamm; links das Hotel, rechts ein Teil von Meschede. (foto: zoom)

Das KMK-Gutachten zum Lehrermangel zeigt: Der Staat versagt – es wird Zeit, die Gesellschaft mit an Bord zu holen … news4teachers

Lernplattform für offenen Geschichtsunterricht: Auf der Lernplattform segu Geschichte finden Schüler:innen zahlreiche Lernmodule, die sie im offenen Geschichtsunterricht selbstständig in kleinen Teams zu zweit oder dritt bearbeiten sollen … segugeschichte

Der Mann aus Düsseldorf: Josef Stalin wird der Satz „Ein Toter ist eine Tragödie, eine Millionen Tote sind eine Statistik“ zugeschrieben und so ungerne man es auch zugeben will: Er hat dabei leider Recht … schmalenstroer

Ideen über Veränderung finden kaum statt: Von einem linkspolitischen Engagement deutscher Autoren wie in den 1960er Jahren ist heute wenig zu sehen. Ab und an gibt es einen öffentlichen Protest oder eine kollektive Manifestation. Wer die in den letzten zwei, drei Jahrzehnten erschienenen Bücher betrachtet, kann vergleichsweise wenige politische Bezüge erkennen … derrechterand

Louis Klamroth und das hitzige Klima beim WDR: Der neueste Vorfall in dieser unguten Richtung dreht sich um die montägliche TV-Sendung „hart aber fair“, genauer: um Louis Klamroth (33), der die Talkrunde kürzlich als Nachfolger des langjährigen Moderators Frank Plasberg übernommen hat … revierpassagen

Scheindebatte: Einen Rassismus gegen Weiße gibt es nicht … endstationrechts

Die Bloom’sche Lernzieltaxonomie: ChatGTP und ChatSonic im Test … scilogs

StarWar (Satire): „… weiterdenken müsse. Indem unendlich viele Atomkraftwerke zum Betrieb eines Fusionsreaktors gebaut würden, könne man auch bei einer unendlich negativen Energiebilanz die Teleportation zur Technologie ausbauen, die sinnbildlich für den Anspruch der FDP als Partei des ideologiefreien…“ … zynaesthesie

Ein Hafen am Eigelstein? Der Sicherheitshafen Köln 1813-1895 | entdeckt via Chronoscope … historischdenken

„Schlafen statt Strafen“ will neun Tage lang in Dortmund protestieren: Protestcamp gegen Diskriminierung und Verdrängung von obdachlosen Menschen … nordstadtblogger

Wieder Bunkertour durch Hagen: Wieder einmal laden die Volkshochschule Hagen (VHS) und das Bunkermuseum alle interessierten Hagenerinnen und Hagener am Samstag, 4. Februar, von 11.30 bis 14.30 Uhr zu einer Bunkertour durch Hagen ein. Treffpunkt ist vor dem Bunkermuseum, Bergstraße 98, in dem die Führung beginnt … doppelwacholder

Frauen verdienen in NRW 17 Prozent weniger als Männer

Der unbereinigte Gender-Pay-Gap (geschlechtsspezifische Verdienstunterschied) lag in NRW auf dem Niveau des Vorjahres. In den sechs Jahren zuvor hatte er sich kontinuierlich verringert.

Düsseldorf (IT.NRW). Mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 19,91 Euro haben Frauen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 rund 17 Prozent weniger verdient als ihre männlichen Kollegen (23,91 Euro).

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag dieser Wert damit auf dem Niveau des Jahres 2021. In den sechs Jahren zuvor hatte sich der unbereinigte Gender-Pay-Gap (geschlechtsspezifischer Verdienstunterschied) kontinuierlich verringert.

Der unbereinigte Gender-Pay-Gap ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einer Lohndiskriminierung weiblicher Beschäftigter in dieser Höhe, da er keine Auskunft über die Ursachen des geschlechtsspezifischen Verdienstabstands gibt. In seinem Wert kommen nicht nur Differenzen in der individuellen Entlohnung zum Ausdruck, sondern vor allem Unterschiede in den Beschäftigungsstrukturen von Frauen und Männern.

Der Verdienstabstand ist vor allem darauf zurück zu führen, dass Frauen in Berufen, Branchen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Hinzu kommt, dass 59 Prozent aller Frauen in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, die häufig geringer entlohnt werden als Vollzeittätigkeiten. Gleiches trifft jedoch nur auf 22 Prozent der Männer zu.

Der unbereinigte Gender-Pay-Gap (Lohnlücke zwischen Frauen und Männern) wird europaweit nach einheitlichen methodischen Vorgaben berechnet und gilt als zentraler Maßstab für internationale Vergleiche der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede.

Der unbereinigte Gender-Pay-Gap wurde bis zum Berichtsjahr 2021 auf Basis der Verdienststrukturerhebung unter Einbeziehung von Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebung ermittelt. Ab dem Berichtsjahr 2022 basieren die Daten auf der neuen monatlichen Verdiensterhebung. Da unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethodiken zugrunde liegen, sind die Ergebnisse für das Jahr 2022 nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar.