Haushaltskonsolidierung durch 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld?

Wuppertal hat nicht nur eine weltberühmte Schwebebahn, einen bekannten Zoo und viele steile Straßen, sondern ist auch Geburtsort (Barmen) von Friedrich Engels, der seine Kindheit und Jugend in der Industriestadt längs der Wupper verbrachte.

Was hat sich seit Friedrich Engels Zeiten an der Kapitalakkumulation und Proletarisierung, an der Verteilung des Reichtums und des Elends in unserer Gesellschaft grundlegend geändert?

Die Kapitalakkumulation hat sich beschleunigt, die Reichen sind noch reicher geworden und die Armen leben, zumindest in den hochentwickelten Ländern, nicht mehr ganz so elend wie im 19. Jahrhundert. Es sei denn, die Staaten bekriegen sich oder landen in einer Wirtschaftskrise. Dann holt sich der Staat das Geld gerne bei den Habenichtsen (Kleinvieh macht auch Mist) und verschont die Wohlhabenden, denn nach Gängiger Lesart sind die Armen arm, weil sie faul sind, und die Begüterten sind reich, weil sie fleißig sind.

In dieser lakonisch beschriebenen Gegenwart bietet der Wuppertaler Verein Tacheles e.V. Informationen und Hilfen rund um das Grundsicherungsrecht, SGB II und SGB XII, Sozialrecht, soziale Ausgrenzung und um Möglichkeiten der Gegenwehr.

Der Verein hat sich im neuen Jahr Gedanken zu den geplanten Kürzungen beim sogenannten Bürgergeld gemacht, denn wer nicht informiert ist, kann sich nicht wehren und wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Genug der Binsen. Lasst euch erklären, warum eine Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung eine schlechte Idee ist (Danke Sebastian Weiermann für den Hinweis auf die PM):

Für den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter Haushaltseinsparungen weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.

Der zum Jahreswechsel bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht neben weiteren Maßnahmen vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich „beharrlich verweigern“ eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der Haushaltslücke in Höhe von 170 Mio. EUR zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längsten für zwei Monate. Dieser Politikansatz zur Haushaltskonsolidierung ist vor allem aus drei Gründen abzulehnen.

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