Umleitung: Schaulaufen auf der Buchmesse, Leonard Cohen, Jamaika, Rechter Antifeminismus, früher war alles besser und das Denkmal des Monats

Trübes Wetter am Hemmelsdorfer See. Am Nordrand des Sees neben dem Abfluss zur Aalbeek steht der 14,35 m hohe hölzerne Aussichtsturm „Hermann-Löns-Blick“ (foto: zoom)

Frankfurt 2017: Prominentes Schaulaufen auf der Buchmesse … endoplast

Leonard Cohen: Take This Waltz … juedischeallgemeine

Gute Bauten – Böse Bauten? Can Architecture Embody Good and Evil? … publicHistory

Jamaika und das leere Stroh: Der Rummel rund um die Koalitionsgespräche … postvonhorn

Jamaika-Sondierungen zu Netzpolitik: Wirtschaft first, Gesellschaft second …. netzpolitik

Die Hubble-Relation oder: Wie Astronomen darauf kamen, dass das Universum expandiert … scilogs

Rechter Antifeminismus: Führer, wir folgen! Maid und Mutter machen mutig Menschenmarmelade, wenn der Bettnässer aus Braunau es braucht! Das Frauenbild in der Zeit der NSDAPopanze hatte jene lustige Mischung von Brechmittel und Sprengstoff in sich, wie sie sich kein zugekiffter Sozialpädagoge hätte ausdenken können … zynaesthesie

Massiv angestiegene Obdachlosigkeit in Dortmund: Kana, Gast-Haus und „bodo“ bitten um Schlafsäcke und Isomatten … nordstadtblogger

Natur zwischen Zeit und Idee: Ausstellung im Museum Kunstpalast Düsseldorf … revierpassagen

Denkmal des Monats: Zur Geschichte des sogenannten Franzosenfriedhofs in Meschede – Die Kriegsgräberstätte und sowjetische Gedenkstätte in der Fulmecke … lwl

Früher war alles besser – wirklich? Oder handelt es sich dabei nur um ein Streich unseres fehlerhaften emotionalen Gedächtnisses? Vielleicht sollten wir uns zuerst drei Zielgruppen anschauen. Die Älteren, die Mittelalten und die Jüngeren … rebrob

Werden die Räte zum Spielball der kleinen Parteien? Leserbrief zu einem Westfalenpost-Artikel

„Wenn der Rat zum Spielball wird“, betitelt die Westfalenpost einen Artikel zur 2,5% Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW. Gegen diese Sperrklausel ist zur Zeit eine Klage von sieben kleinen Parteien vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster anhängig (siehe Bericht hier im Blog).

Das Fazit zieht Autor schon im zweiten Absatz:

„Ohne Sperrklausel leidet die Arbeitsfähigkeit der Kreise und Kommunen.“ Der Bochumer Politikwissenschaftler Jörg Bogumil habe im Auftrag der Landesregierung ein Gutachten erstellt, aus dem hervorgehe dass „Miniparteien“ Mehrheiten und Koalitionen erschwerten. „Ratsanträge“, so heißt es weiter, “ liefen ins Leere. Kleinstfraktionen und Gruppen seien inhaltlich überfordert, kaum arbeitsfähig, schlechter informiert. Nicht zuletzt wirkten sie als Blockierer und Neinsager.“

Zu dieser wertenden Darstellung des Artikels schreibt Berni Eickhoff aus Medebach-Düdinghausen einen Leserbrief, der anscheinend bis heute in der Westfalenpost nicht veröffentlicht wurde. Eickhoff: „Da von der WP leider keine Reaktion erfolgt, möchte ich […] über meinen Leserbrief bezüglich der Äußerungen des Chefjournalisten J. Karpa in der WP vom 25.10. informieren.“)

Hier der Leserbrief im Wortlaut:

Leserbrief zum Artikel:
Wenn der Rat zum Spielball wird,
WP vom 25.10.17 von J. Karpa

Herr Karpa hat über Kommunalpolitik geschrieben, aber mit welchen Erfahrungen und welchen Beispielen als Beleg!

Zitiert und angeführt werden ein von der LR beauftragter Gutachter sowie 2 BM, die beklagen, dass Demokratie lästig ist.

Welche Argumente für eine 2,5 % Klausel führt er an:
• Gestaltung des Gemeinwohls muss gesichert werden
• Kleinstgruppen sind den Anforderungen des politischen Geschäfts, er meint wohl der politischen Themen, nicht gewachsen.
• Besonders schweres Argument: die Arbeits- und Funktionsfähigkeit im Rat leidet, weil die Arbeit im Parlament langwieriger geworden ist.

Entgegnungen dazu aufgrund der Erfahrungen mit eigener Rats- und Kreistagsausschussarbeit:

Die 5 % Hürde wurde vor 18 Jahren vom Verfassungsgericht wohl nicht grundlos abgeschafft. Gerade in den Kommunen ist eine Teilnahme von politischen Außenseitern, die das gesellschaftliche Meinungsspektrum eben auch repräsentieren, demokratisch erwünscht.
Dies gefällt natürlich nicht den Massenparteien, aber warum nicht?

Deren Meinung wird nämlich nicht im Parlament, sondern bereits vorher in der Parteizirkeln gebildet und im Parlament nur kurz abgesegnet, da ja die Mehrheitsverhältnisse eindeutig sind.

In den Kommunen des Sauerlands, für die Ihre Zeitung ja wohl besonders spricht, ist es in der Regel so, dass die eindeutige Mehrheit, meist die sauerländische Monopolpartei, kein Interesse an den Meinungen der Minderheiten besitzt und sie daher als störend empfindet. Das sollte jedoch im demokratischen Prozess der Willensbildung anders sein. Es ist schon eine harte Sache, wenn man diesen Vorgang nur als lästig darstellt. In den Kleinstädten des Sauerlandes ist es nämlich – vielleicht im Gegensatz zu einer Großstadt des Ruhrgebiets – so, dass die Vertreter der Minderheiten in aller Regel voll im Dorfleben integriert sind und sich dort auch mehr als andere einbringen. Daher ist es enttäuschend – ja diskriminierend – wenn als Beleg für die Arbeit dieser Minderheitsvertreter Aktionen der NPD als Beleg herangeführt werden. Warum macht Herr Karpa das?

Weiterhin ist Tatsache, dass sich diese Vertreter der Kleinparteien sicher nicht weniger, sondern viel mehr Arbeit machen, sich zu informieren über die aktuell behandelten Themen. Bei den Großparteien reicht es wenn einige der Vertreter die Vorlagen lesen. Sie stimmen ja sowieso im Verband ab, und der Fraktionsvorsitzende und ein paar Kollegen wissen schon was „wir“ wollen. Demgegenüber ist ein Kleinfraktionsmitglied viel öfter gefordert, seine Meinung zu vertreten und zu begründen.

Aufgrund dessen ist es typisch, dass nun endlich die Großparteien das Verfassungsgerichtsurteil korrigieren wollen. Es schadet ja einem schnellen Abhaken der Ratsvorlagen. Was ist das für ein Argument in der demokratischen Meinungsbildung! Im Fernsehen werden ganze Sendungen über politische Themen lang und breit diskutiert, aber in den Kommunalparlamenten soll das nicht sein, da muss es schnell gehen.
Herr Karpa: Das Verfassungsgericht war der Meinung, dass ohne eine %-Hürde das Gemeinwohl gestaltet wird und nicht umgekehrt und so ist meine praktische Erfahrung: Mehr Demokratie wagen!!

Warum zählen Sie nicht die Parteien in den Parlamenten von Medebach, Winterberg, Hallenberg, Olsberg usw.? Was wollen Sie wirklich?

Berni Eickhoff, Medebach-Düdinghausen
Erfahrungen im Stadtrat Medebach und WST-Kreisausschuss des HSK,
8 Jahre lang dort Vertreter der FWG-Medebach

Eine moderne Form der Verfolgung in Deutschland? Aus der Geschichte nichts gelernt?

Man kann sich das kaum vorstellen: Eine Auszubildende übernachtet in der Nacht vom 15. auf den 16. Mai in der Wohnung ihrer kranken Mutter, die erst kurz zuvor von einem längeren Klinikaufenthalt zurück gekehrt ist. In der Wohnung schlafen außerdem noch ihre beiden Brüder. Für die Familie war ein Härtefallantrag gestellt und dessen Ergebnis noch nicht bekannt. Mitten in der Nacht um 3 Uhr dringen wie ein Kommando etwa ein Dutzend Behördenmitarbeiter in die Wohnung ein, verkünden der Mutter und ihren beiden Söhnen die sofortige Abschiebung in den Kosovo.

(Der Artikel von Reinhard Loos ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Als die junge Frau ein ihr bekanntes Mitglied des Kreispolizeibeirates informieren will, wird ihr ohne Begründung und ohne jede Rechtsgrundlage das Handy abgenommen. Dann wird sie auf ein Bett geworfen, angeschrieen und mit Handschellen gefesselt. Wundert sich da irgendwer, dass die junge Frau versucht, sich dagegen zu wehren? Ihre Mutter und ihre beiden Brüder werden in den Abschiebebulli der Ausländerbehörde des Kreises verfrachtet. Ein Abschiednehmen von ihrer Familie wird der Auszubildenden bis kurz vor der Abfahrt verweigert.

Die junge Frau trägt durch die Handlungen des Ausländeramtes und/oder der Polizei selbst erhebliche Verletzungen davon, die auch durch veröffentlichte Fotos dokumentiert sind. Ihre Hausärztin schreibt sie am selben Morgen für mehrere Tage krank.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg klagt die Auszubildende wegen des Vorfalls an, und es wird ein Strafverfahren eröffnet, über das wir gestern bereits hier berichtet haben. Eine Mitarbeiterin des Ausländeramtes behauptet als Hauptzeugin im Prozess, sie sei durch die Auszubildende an der Schulter verletzt worden. Gesehen hat das allerdings keiner der anderen vier zur Verhandlung geladenen Zeugen. Und dann behauptet die Mitarbeiterin der “Abschiebebehörde” noch, sie hätte sich am Tag nach dem Vorfall wegen der Verletzung in ein Krankenhaus begeben. Ihre Krankschreibung erfolgte aber erst 6 1/2 Tage nach dem Vorfall. Als Ergebnis spricht der Richter der Verwaltungsfachangestellten 200 Euro Schmerzensgeld zu, die die Auszubildende zahlen muss, plus die Anwaltskosten.

Die Wortwahl der Hauptzeugin löst bei einem großen Teil der Zuschauer ungläubiges Erstaunen aus. Man habe der Familie beim Eindringen in die Wohnung mitgeteilt: “Koffer packen. Es geht nach Hause”. Damit war die Abschiebeaktion der seit mehreren Jahren hier wohnenden Familie gemeint; zwei ihrer Kinder sind in Deutschland geboren.
Und die Hauptzeugin erklärte, sie hätte die Angeklagte auf ein Bett “gelegt”, für die Fixierung mit Handschellen in Bauchlage auf dem Bett.
Was steckt da für ein Denken hinter? Im Zuhörerraum sitzt als Beobachter der Chef der Ausländerbehörde mit verschränkten Armen und verzieht keine Miene.

Heraus kam in der Verhandlung auch, dass sich etwa eine Stunde lang ausgerechnet der Arbeitsvermittler des Briloner Jobcenters im Zusammenhang mit der Abschiebeaktion in der Wohnung der Familie aufhielt, im Auftrag des Briloner Ordnungsamtes. Dieser Beamte wird aus Bundesmitteln bezahlt, damit er Alg II-Empfängern Jobs vermittelt, nicht für den Notdienst der Ordnungsamtes und erst recht nicht für die Teilnahme an Abschiebeaktionen. Und am 29. August behauptete der Landrat in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage: “Nach Rückmeldung der Städte und Gemeinden erfolgten in den Jahren 2016 und 2017 keine Einsätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung.

Der städtische Hausmeister hielt sich sogar bis nach Ende der Abschiebung im Haus auf. Aber der Bürgermeister der Stadt Brilon behauptete in seiner schriftlichen Antwort vom 5. September: “Mitarbeiter des Jobcenters werden nicht für Abschiebungen eingesetzt. Der jeweils zuständige Hausmeister für die Übergangswohnheime war 2016 zwei Mal und 2017 drei Mal im Rahmen der Amtshilfe/als Verwaltungshelfer zur Türöffnung im Vorfeld einer Abschiebung zugegen. An der Abschiebung war niemand seitens der Stadt Brilon beteiilgt.”
Der Arbeitsvermittler war also mittendrin, aber nicht dabei?
Und es scheint sich um eine sehr lange “Türöffnung” und ein sehr langes “Vorfeld” gehandelt zu haben?
Und die Mitarbeiter des Bürgermeisters waren beide rein zufällig nachts vorbei gekommen, aber unbeteiligt??

Was geht hier vor?
Wie ist das mit unseren Rechtsnormen vereinbar?
Was soll man den Hauptverwaltungsbeamten noch glauben?

Und leider ist das alles kein Szenario, sondern erlebte Realität!

Reinhard Loos

Der Landrat und die Sachkundigen BürgerInnen

Zu einer Kreistagsfraktion gehören nicht nur die Mitglieder des Kreistags, sondern auch die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Mitglieder diverser Ausschüsse des Kreistags, denn in fast alle Ausschüsse können außer Kreistagsmitgliedern auch Sachkundige BürgerInnen gewählt werden.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

So können zusätzliche Fachleute in die Arbeit der Fraktion und der Ausschüsse einbezogen werden. Für die SBL/FW-Fraktion sitzen z.B. ein pensionierter Wirtschaftslehrer im Wirtschaftsausschuss, ein Forstingenieur im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, ein auch in der Fortbildung tätiger Lehrer im Schulausschuss, eine Person mit umfangreichen eigenen Erfahrungen aus Kulturvereinen im Kulturausschuss und eine niedergelassene Hausärztin im Gesundheits- und Sozialausschuss. Alle Sachkundigen BürgerInnen (und ihre StellvertreterInnen) leisten wichtige Beiträge zur inhaltlichen Arbeit.

Bisher hatte der Kreistag für drei Großprojekte Baukommissionen eingesetzt, die Planung und Ablauf überwachen und auf die Einhaltung der Kosten achten sollen: für das Musikbildungszentrum in Fredeburg, das Feuerwehrzentrum in Meschede-Enste und das Sauerlandmuseum in Arnsberg. Auch in sie wurden Sachkundige Bürgerinnen und Bürger gewählt. Das war nie strittig.

In der letzten Kreistagssitzung wurde eine weitere Baukommission eingerichtet, für die Begleitung der Umbau und Neubaumaßnahmen in den kreiseigenen Berufskollegs. Hier geht es um Maßnahmen im Volumen von voraussichtlich 40 bis 50 Mio Euro.

Selbstverständlich gingen die kleinen Oppositionsfraktionen im Kreistag davon aus, auch in diese Baukommission Sachkundige Bürger entsenden zu können, und bereiteten entsprechende Wahlvorschläge vor. Doch in der Kreistagssitzung erklärte der Landrat aus heiterem Himmel, dass nur Kreistagsmitglieder zugelassen würden.

Auf die Nachfrage nach dem Warum gab es keine inhaltliche Begründung, sondern nur einen Hinweis auf die Sitzungsvorlage. Daraus ergab sich aber keine solche Einschränkung: “Es wird eine Baukommission eingerichtet, der von jeder Fraktion und den nicht fraktionsgebundenen Kreistagsmitgliedern jeweils ein Mitglied angehört.” Und selbst wenn es eine andere Formulierung in der von der Kreisverwaltung erstellten Drucksache gegeben hätte, hätte der Kreistag jederzeit einen anderen Beschluss fassen können.

Selbstverständlich folgte die CDU-Fraktion geschlossen “ihrem” Landrat. So blieb den kleinen Fraktionen nichts anderes übrig, als (zunächst) auf das Vorschlagen von Sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern zu verzichten und für diese Kommission nur ihre Kreistagsmitglieder zu benennen.

Es ist sehr schade, dass hier von Landrat und absoluter CDU-Mehrheit (wieder mal) eine Möglichkeit zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern torpediert wird – und das ohne jeden Grund!

FDP: die Umfaller-Partei?

Schon öfters hatte die FDP das Image einer Umfaller-Partei. Wenn es gerade opportun erscheint, wird die Richtung gewechselt. Diesen Eindruck konnte man in der letzten Sitzung des Kreistags auch von der HSK-FDP haben.

(Der Beitrag ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es ging um die Neuwahl von 3 Mitgliedern, die für den Aufsichtsrat der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft (KEB) vorgeschlagen werden. Diese Gesellschaft ist vor allem für die RWE-Aktien der Kommunen zuständig, also jener Aktien, die zu etwa 430 Mio Euro Wertverlust für den HSK führten.

Über die seltsame Wiederholung des ersten Wahlgangs hatten wir bereits hier berichtet.

Aber es kam noch schlimmer. Dem Kandidaten der Grünen hätten 10 Stimmen gereicht, um neben je einem CDU- und SPD-Kandidaten in das Gremium entsandt zu werden. Insgesamt 9 Stimmen erhielt er außer von seiner eigenen Fraktion auch von der Opposition im Kreistag (SBL/FW, Linke, Piraten).

Nun hatte in der Vergangenheit die FDP-Fraktion im Kreistag sehr davon profitiert, dass sie bei diversen Gremiensitzen die Unterstützung der 4 Grünen Kreistagsmitglieder hatte. Durch dieses Bündnis erhielt die FDP Sitze z.B. in den Gremien der Bobbahn, der Wintersportarena, des Zweckverbandes für den Schienenpersonenverkehr und im Kreispolizeibeirat. Auch die Grünen erhielten durch die Unterstützung der FDP einige Posten.

Da könnte man doch erwarten, dass die FDP die Grünen nun bei ihrer Kandidatur für die KEB unterstützt? Eine einzige FDP-Stimme hätte bereits gereicht! Und wenn sich wenigstens alle 3 FDP-Kreistagsmitglieder enthalten hätten, wäre zwischen dem 2. Sitz der CDU und dem Sitz für die Grünen gelost worden.

Doch es kam anders: 2 FDP-Kreistagsmitglieder enthielten sich, und der dritte Mann stimmte für die CDU-Liste. Durch diese aktive Unterstützung der FDP erhielt die CDU ihren 2. Sitz, die SPD einen Vertreter, die Grünen gingen leer aus, und es ist damit zu rechnen, dass in dem KEB-Aufsichtsrat alles so schlecht weiterläuft wie bisher…

Umleitung: Braune Gewaltstrukturen in NRW, nützliche Idiotie, erzwungener Verrat, respektlose Bürger und anständige Unternehmer

Ich habe heute das Auto stehen gelassen und bin zu Fuß nach Hause gegangen. (foto: zoom)

Braune Gewaltstrukturen in NRW: Die Neonazi-Partei „Die Rechte“ ist aus Sicht des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes ideologisch wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus, tritt aggressiv kämpferisch auf und setzt auf Provokation und Einschüchterung … bnr

Nützliche Idiotie ist eine kluge Sache: Zum 70. Geburtstag von Elfriede Jelinek … misik

Funke-Medien sollen weniger lügen: haben damit aber noch nicht angefangen … übermedien

Wahl-O-Matismus oder Parteiprogramm-Topimierung: Die Würfel sind gefallen. Die Wahl ist getroffen. Die Stimmen verteilen sich bei der Bundestagswahl auf mehrere Parteien, sie dekonzentrieren sich. Die Würfel sind gerollt und gefallen … scilogs

Gebrochenes Leben – Durch die Gestapo erzwungener Verrat: Es gab mindestens 2.500 von den Nazis politisch und rassistisch verfolgte Harburger und Wilhelmsburger, darunter mindestens 350 Ermordete. Und 15.000 Zwangsarbeiter in den örtlichen Betrieben, die Zahl ihrer Toten unbekannt. Untrennbar damit verbunden sind Denunziationen durch politische Gegner, verhetzte Nachbarn und Kollegen, oft auch aus eigennützigen Motiven. Aber auch Verrat aus den eigenen Reihen, zumeist unter Folter erzwungen … harbuch

Bochumer Ausstellung „Umbrüche“: Wie Fotokünstler den stetigen Wandel des Ruhrgebiets gesehen haben … revierpassagen

Brothers in Arms: Es geht um dieses Bild aus dem Fundus der Europeana und die „Aufgabe“ ist ein freies Assoziieren zum Bild … schmalenstroer

Fritz Eckenga: „Frisch von der Halde“ … doppelwacholder

Respektlos? Was sollten Einwohnerinnen und Einwohner erwarten können, wenn sie sich in der Einwohnerfragestunde zu Beginn einer Kreistagssitzung zu Wort melden? Wohl kaum die krasse ablehnende Haltung, wie sie am letzten Freitag in der Kreistagssitzung zu beobachten war … sbl

Dieselaffäre und Co. – Briloner Forum: Ist die Wirtschaft besser als ihr Ruf? Beim Briloner Wirtschaftsforum bricht ein Manager eine Lanze für das deutsche Unternehmertum. Die Zahl der „Foulspieler“ sei insgesamt gering … wpBrilon

Sperrklausel NRW: Düstere Entwicklungen in kommunalen Räten nur „an die Wand gemalt“?
Sprecher der Landesregierung nicht erschienen

Bei der gestrigen Verhandlung zur Rechtmäßigkeit der 2,5-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen in NRW hat der Verfassungsgerichtshof in Münster den Zweck der Sperrklausel kritisch hinterfragt.

Acht Parteien klagen in Münster gemeinsam gegen die Sperrklausel. Neben den Landesverbänden von NPD, Piratenpartei, Die Partei, Linke, ÖDP und Tierschutzpartei sowie die Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz gehören auch die Bürgerbewegung Pro NRW und die Partei Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler dazu.

„Machen Sie sich keine Sorgen, die Verhandlung beginnt nicht, bevor Sie alle einen Platz gefunden haben.“ Der Beamte an der Einlasskontrolle nahm den interessierten Bürgern in der langen Menschenschlange eine Sorge ab. Von weit über 100 Zuschauern und zwei Sitzungssälen ging wohl niemand aus. In einem der Säle konnte das Verfahren am Monitor nachvollzogen werden.

CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen zentrale Grundsätze des Demokratieprinzips

Die Präsidentin des VerfGH, Dr. Brands, stellt die Zulässigkeit der Anträge fest und erläutert die zentralen Grundsätze des Demokratieprinzips, das durch Art. 69 Abs. 1 LVerf NRW mit einer Ewigkeitsgarantie versehen ist:

  1. Gleichheit der Wahl (Gebot der Wahlrechtsgleichheit, Stimmengleichheit): Dieses Gebot fordert, dass Zählwert und Erfolgswert einer Stimme gleich sind. Damit soll die Proportionalität der Vertretung im Parlament gewährleistet werden. Wird der Erfolgswert der Stimme missachtet, fallen die Stimmen der unterlegenen Kandidaten in einem Wahlkreis „unter den Tisch“.

  2. Chancengleichheit der Parteien: Dieser Grundsatz der Wahlbewerber verlangt, dass jede Partei, jede Wählervereinigung und jeder Einzelkandidat im gesamten Wahlverfahren die gleichen Möglichkeiten und damit die gleichen Chancen hat, einen Sitz in der zu wählenden Volksvertretung zu erlangen.

Nach Vorlesen der Anträge beantragt der Vertreter der Antragsgegner von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Prof. Dr. Lothar Michael, die Anträge abzulehnen. Er ist der einzige Sprecher der Antragsgegner, von der Landesregierung ist niemand erschienen.

Störenfriede verlängern die Sitzungsdauer

Der nächste Akt befasst sich mit der Begründbarkeit der Anträge. Denn zur Begründetheit der Anträge bedarf es eines Prüfungsmaßstabs (Grenzen der Zulässigkeit einer Änderung der Landesverfassung). Art. 69 Abs. 1 Satz 2 LV, sagt aus, dass die Landesverfassung nicht über die Grenze des Grundgesetzes hinweg entscheiden darf. Der Antragsgegner sieht hier Spielräume hinsichtlich der „roten Linie“.

Interessant sind die Sätze 1 und 2 des Art. 28 GG, insbesondere Satz 2, in dem es heißt: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Dieser Satz führt zu einigen Interpretationsmöglichkeiten, ist sich der Antragsgegner sicher. Er sieht hier bereits einen Beurteilungs- und Gestaltungsmaßstab, „da Störenfriede die Sitzungsdauer verlängern“. Satz 1 („Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.) stelle jedoch eine „Ewigkeitsgarantie“ dar, sprich „Bundesrecht bricht Landesrecht“, argumentieren die Antragsteller. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könne nicht durch ein Land beliebig modifiziert werden. „Die Ewigkeitsklausel ist Teil der Landesverfassung“, bestätigt die Präsidentin des VerfGH.

„Lückentheorien“ haben einen schlechten Ruf

Die Wahlrechtsgleichheit sei Teil des Demokratieprinzips, sind sich die Antragsteller sicher. Eine extensive Auslegung der Wahlrechtsgleichheit könne nicht der Maßstab einer Ewigkeitsklausel sein. „Erwägungen oder die Behauptung einer schwerfälligen Meinungsbildung reichen nicht aus, es bedarf besonderer, sachlich legitimierter Gründe“, so ein Jurist. Man verstehe auch die Aufregung in NRW nicht, denn derartige Probleme seien aus Kommunen in anderen Bundesländern mit mehr als zehn Gruppierungen nicht bekannt. Aus den Reihen der Antragsteller wurde erwähnt, dass es keine Interpretationsspielräume zur Differenzierung zwischen Gemeinderäten und Kreistagen gäbe. „Lückentheorien“ hätten im Übrigen einen schlechten Ruf. Die Gegenpartei zeige keinerlei Hinweise auf, dass eine Unregulierbarkeit, ein zwingender Grund für eine Sperrklausel, gegeben sei.

Außerdem war Art. 21 Abs. 1 GG zu prüfen („Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“). Weil die Sperrklausel die Wahlchancen von den Wahlbewerbern absenke, die voraussichtlich unterhalb dieses Stimmenanteils blieben, würde nicht nur gegen die Chancengleichheit verstoßen, sondern auch gegen das Demokratieprinzip – das auch nach nordrhein-westfälischer Landesverfassung mit einer Ewigkeitsgarantie ausgestattet ist.

Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit durch Sperrklausel gefährdet?

Mit der umfassenden Diskussion über den Prüfungsmaßstab, genauer die Prüfungsmaßstäbe der Anträge, bei der die Gegenargumentation der Anteilsgegner bereits ausführlich zur Sprache kam (dass die Zersplitterung der Parteien und damit die Beschlussfähigkeit der Räte nicht mehr gegeben sei), war das Gericht schon beim nächsten Punkt: den Grundsätzen der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Parteien. Ging es hier doch um den Nachweis eines „zwingenden“ Grundes für die Sperrklausel. Zwingende Gründe konnten von dem Antragsgegner allerdings an keiner Stelle vorgetragen werden. Auch geringere Anforderungen an verfassungsunmittelbare Sperrklauseln in den Ländern – und damit einhergehend ein spezifischer Gestaltungsspielraum des landesverfassungsändernden Gesetzgebers – konnten nicht festgestellt werden.

Im dritten Akt ging es um die Beurteilung des geänderten Artikels 78 Abs. 1 Satz 3 LV, also um die 2,5-Prozent-Klausel. Denn die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen rechtfertige eine Sperrklausel, ebenso die Verhinderung eines weit überproportionalen Einflusses kleiner Parteien und Wählervereinigungen, so der Antragsgegner. Er argumentiert wiederholt mit einer „zunehmenden Zersplitterung“ der Räte; die Handlungsfähigkeit sei nicht mehr gegeben. Auch sei es schwer, Bürger noch für die ehrenamtliche Politik zu begeistern. Beweise bleibt er allerdings schuldig.

Anders sehen es die Antragsteller: Sie sehen eine Ausnutzung von Macht der etablierten Parteien und die Abgrenzung von Mitbewerbern. Nach § 125 der Gemeindeordnung könne das für Inneres zuständige Ministerium durch Beschluss der Landesregierung ermächtigt werden, einen Rat aufzulösen, wenn er dauernd beschlussunfähig ist oder wenn eine ordnungsgemäße Erledigung der Gemeindeaufgaben aus anderen Gründen nicht gesichert ist.

Da allerdings noch nie ein Rat aufgelöst worden ist, müsste man empirische Erfahrungen sammeln, ansonsten seien die „düsteren“ Entwicklungen der Räte „an die Wand gemalt“. Es gebe keine Belege nur bloße Behauptungen, nicht einmal Prognosen, argumentieren die Rechtsanwälte der Antragsteller.

„Dünne“ Vorträge

Die Zersplitterung sei auch nicht das Hauptproblem, ließ der Antragsgegner verlauten. Seine Argumente nun: „lange Sitzungen, Akteneinsichtsanträge, häufiger Fraktionswechsel und zu viele Anfragen“.

Die Richter fragten mehrfach bei dem Antragsgegner nach und waren immer wieder verwundert, dass dieser so „dünn vorträgt“. Eine Sperrklausel würde auch an oben genannten Gründen nichts ändern, ging es doch um die Funktionsfähigkeit der Räte. Nicht ein empirisches Beispiel konnte genannt werden, wo es einen Rat gebe, der nicht funktionsfähig sei. „Es ist nicht nachgewiesen worden, dass es ohne Sperrklausel zu einer Funktionsunfähigkeit kommt“, war das Resümee. Einig waren sich die Antragsteller darin, dass die Sperrklausel zum Ziel habe, den Rat von kleinen Parteien fernzuhalten.

Auch das Argument, durch die Sperrklausel das Ehrenamt attraktiver zu machen, überzeugten weder Antragsteller noch Richter. Marketing und „Funktionsoptimierung“ seien kein Grund für eine Sperrklausel. Ein Mitglied des Rates der Stadt Dortmund meldete sich: „Ich bin enttäuscht, dass Sie mich als Gefahr für die kommunale Demokratie sehen.“ Die Ratssitzungen seien heute kürzer als vor 15 Jahren und der Rat sei handlungs- und funktionsfähig, von Funktionsstörungen und dem überproportionalen Einfluss kleiner Parteien könne nicht die Rede sein. Das „Salz“ in der kommunalen Demokratie seien die kleineren Parteien. Sehr bedauerlich findet er, dass ehrenamtliches Engagement als Gefahr gesehen werde und sich nur die großen Parteien etablieren sollen.

Die Legitimation der Sperrklausel könne nicht aus der Repräsentativität der Volksversammlung hergeleitet werden. Ein lediglich legitimiertes Ziel dürfe zu keiner Gesetzesänderung führen, so ein Argument der Antragsteller.

Fazit: Ein einfaches Gesetz hätte argumentiert werden müssen, hätte nicht für eine Sperrklausel gereicht. Eine Verfassungsänderung war demnach der goldene Pfad. Die Richter belehrten den Antragsgegner, dass die Anforderungen an die Landesverfassung nicht geringer sind. Auch fragten sie sich, ob man mit der 2,5 Prozent-Hürde (anstatt 5 Prozent) die Anforderungen an die Verbindlichkeit der Verfassungsänderung mindern wolle.

Die Ironie der Verfassungsänderung: „Die größte Stärkung der Kommunalvertretung ist die Aufhebung des Kommunalvertretungsstärkungsgesetzes.“

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Hintergrund:

Bis 1999 gab es die 5 % Sperrklausel für Kommunalwahlen. Bei Beibehaltung dieser Sperrklausel wäre die Gleichheit der Wahl und die Chancengleichheit nicht mehr gewährleistet, argumentierte damals der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW.

Der Landtag hat am 10. Juni 2016 mit Stimmenmehrheit von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Kommunalvertretungsgesetz beschlossen, welches am 1. Juli 2017 in Kraft trat. Mit dem Gesetz wurde eine 2,5-Prozent-Sperrklausel bei den Kommunalwahlen in die Landesverfassung eingefügt.

Winterberger Rat: 2,5-Millionen-Euro-Investition in Bobbahn Winterberg? Kritik allein vom FDP-Ratsherrn.

Leuchtturm für den Tourismus oder Euro-Grab? Die Winterberger Bobbahn. (archivfoto: zoom)

Die Bobbahn in Winterberg soll unter anderem ein neues Gebäude im Zielauslauf bekommen[1]. Fast zeitgleich wurde dieses Vorhaben am vergangenen Donnerstag im Rat der Stadt Winterberg und am Freitag im Kreistag vorgestellt. Beide Gremien müssen der Finanzierung zustimmen. Kritik gab es in Winterberg vom FDP-Ratsherrn Bernd Kräling.

Im Winterberger Rat, so die Westfalenpost[2], habe Bürgermeister Werner Eickler für das Vorhaben geworben, und darauf hingewiesen, wie wichtig es sei, die Bobbahn auf modernstem Standard zu präsentieren.

Dem stimmten, so die WP in ihrem Artikel, sowohl SPD- als auch CDU-Fraktion zu.

Kritik gab es allein aus den Reihen der FDP (Bernd Kräling).

Leider werden im Bericht der Westfalenpost die Kritikpunkte selbst nicht genannt.

Deshalb drucken wir an dieser Stelle die wesentlichen Teile der Rede von Bernd Kräling (FDP) „Weitere Bebauung der Bobbahn kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren“ ab:

„… zunächst einmal ist es positiv, dass wir den Wunsch des ESZW nach Erweiterung der Bobbahn um ein zusätzliches Gebäude im öffentlichen Teil dieser Sitzung und nicht hinter verschlossenen Türen getüftelt wird.

Seit nunmehr 40 Jahren ist die Bobbahn ein Fass ohne Boden. Immer wieder mussten oder sollen wir mit erneuten Investionen – trotz Zuschüssen von Bund und Land – das Objekt aufpeppen, um die Attraktivität zu gewährleisten. Dabei haben wir doch im Rahmen der Haushaltssicherung zuletzt mit Ratsbeschluss vom 22.1.2015 die Gesellschaft aufgefordert, mit den zugesagten Mitteln von Kreis und Stadt von je 500.000 € jährlich eine Tilgung von 100.000 € möglich zu machen.

In der letzten Ratsperiode haben wir auf Anregung der damaligen Geschäftsführerin, der verehrten Frau Sapp, ein neues Funktionsgebäude im Zielbereich errichtet.

Ob die Ausführung des Gebäudes richtig war, kann ich nicht beurteilen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass diese den Anforderungen an sportlichen und gesellschaftlichen Ansprüchen genügt. Die Anschubstrecke wird bereits verbessert, die Athletikräume im Starthaus sind ausreichend, die Sporthalle am Gymnasium steht den Spitzensportlern zur Verfügung. Für Catering und Veranstaltungen stehen im oberen Starthaus genügend Räume zur Verfügung. Eine Notwendigkeit für einen Raum mit 250 Sitzplätzen am Ziel sehe ich nicht.

Hierbei kann es nur um Veranstaltungsräume zugunsten der Sponsoren gehen, die dort Veranstaltungen ganzjährig planen und durchführen. Eine Investition aus Steuermitteln verbietet sich dafür. Weiterhin sollten wir auch auf weitere Beschallung der Nachbarschaft verzichten.

Veranstaltungsräume für Veranstaltungen mit 250 Personen sind im Stadtbereich vorhanden (ua. Göbel, Oversum, Ferienparks).

Nunmehr soll für 2,5 Mio. ein weiteres Gebäude erbaut werden. Hierzu sollen wir zwecks weiterer Überlegungen im Haufi[3] heute 190.000€ für Planungsarbeiten ausgeben. Wenn wir das tun, werden wir später auch den Bau beschließen und damit unsere Höchstgrenze von 500.000 € jährlich überschreiten.

Ich glaube nicht daran, dass wir das innerhalb der bisherigen Grenzen abwickeln können. Da wir aber doch einen Grundsatzbeschluss über die o.a. Summe haben, möchte ich diese auch einhalten. Selbst wenn wir für die Bob-WM 2019 ein Zelt aufbauen müssen, erscheint mir das einmalig preiswerter. Bei der Anzahl (meines Wissens 19 weltweit) von Bobbahnen sind wir vorläufig nicht wieder mit Großveranstaltungen an der Reihe, sodass die Kosten für ein Zelt nur einmalig anfallen werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass wir Steuermittel besser in die Ausstattung Sekundarschule stecken. Die Steuerlast unserer Bürger haben wir gemeinsam (Grundsteuern, Fremdenverkehrsabgaben, Straßenbau) bereits hoch genug ausgereizt.

Weitere Bebauung der Bobbahn kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Liebe Ratskollegen, bitte überlegen Sie bei Ihrer folgenden Entscheidung nochmals, ob Sie das richtige tun.“

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[1] Beschlussvorlage_109-2017

[2] https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/2-5-millionen-euro-investition-in-bobbahn-winterberg-geplant-id212302183.html

[3] Haupt- und Finanzausschuss

Wenn dem Landrat das Abstimmungsergebnis nicht gefällt …

Ein “Leerstück” in Sachen Demokratie gab es in der Kreistagssitzung am Freitag, dem  20. Oktober, zu beobachten.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es ging um die Vorschläge für die Besetzung des Aufsichtsrates der KEB Holding AG, also einer Kommunalen Energiebeteiligungsgesellschaft. Die KEB koordiniert die Interessen von Kommunen, die RWE-Aktien besitzen. Es gäbe reichlich Anlaß für einen personellen Wechsel in diesem Gremium, denn die gescheiterte Anlagepolitik mit den RWE-Aktien hat dem HSK seit 2008 direkt und indirekt Wertberichtigungen von etwa 430 Mio Euro nach unten eingebracht, also einen Verzehr fast aller finanziellen Reserven.

Von den Kreistagsmitgliedern des HSK war in der Sitzung über die Neubesetzung von drei Sitzen im Aufsichtsrat der KEB Holding AG zu entscheiden, für die der Hochsauerlandkreis ein Vorschlagsrecht hat. Für diese Wahl waren drei Vorschlagslisten eingereicht worden: Von der CDU-Fraktion mit zwei vorgeschlagenen Bewerbern, von der SPD-Fraktion mit ebenfalls zwei vorgeschlagenen Bewerbern und von der Fraktion B90/Die Grünen mit einem vorgeschlagenen Bewerber. CDU und SPD schlugen die bisherigen Gremienmitglieder vor.

Gemäß § 35 Kreisordnung NRW konnte somit jedes Kreistagsmitglied für eine der drei Listen seine Stimme abgeben. Denn wie auch sonst bei Wahlen mit mehreren Vorschlagslisten üblich, hat jede(r) Wählerin genau eine Stimme.

Dieses Verfahren der Listenwahl bei der Besetzung von Gremien ist den Kreistagsmitgliedern eingehend bekannt, denn seit der Konstituierung des Kreistags für die laufende Wahlperiode wurden derartige Wahlen schon oft durchgeführt. Auch in der speziell für diesen Punkt von der Kreisverwaltung erstellten Drucksache 9/722 (unter “4. Wahlverfahren”) wird eindeutig ausgeführt: “Nach § 35 Abs. 3 KrO NRW kann die Wahl durch einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) erfolgen.

Da kein einheitlicher Wahlvorschlag, sondern drei Vorschlagslisten eingereicht wurden, musste zwangsläufig die Verhältniswahl zur Anwendung kommen. Dies musste zumindest aufgrund der von der Kreisverwaltung erstellten Sitzungsvorlage jedem Kreistagsmitglied klar sein.

Und da kein Kreistagsmitglied eine geheime Wahl beantragt hatte, wurde gemäß der Geschäftsordnung des Kreistags die Wahl durch durch Handheben durchgeführt, und die abgegebenen Stimmen wurden exakt ausgezählt. Zunächst rief der Landat den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion auf und fragte, wer für diesen Wahlvorschlag stimme. Nach der Auszählung der Stimmen durch die Kreisverwaltung erhob sich gegen die Feststellung des Vorsitzenden, dass 39 Kreistagsmitglieder für den Listenvorschlag der CDU ihre Stimme abgaben, kein Widerspruch. Wie schon oft im HSK, hatten offenbar zahlreiche Mitglieder der SPD-Fraktion quasi automatisch für den Vorschlag der CDU gestimmt…

Erst als der Landrat anschließend über den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion abstimmen ließ und sich dabei herausstellte, dass nun nur noch diejenigen Kreistagsmitglieder, die nicht bereits ihre Stimme abgegeben hatten, abstimmungsberechtigt waren, gab es beim Vorsitzenden und bei einigen Kreistagsmitgliedern der SPD Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der ersten Abstimmung. Aufgrund dieser Unzufriedenheit ließ der Vorsitzende – trotz Protesten aus mehreren Kreistagsfraktionen – erneut über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen, für den dieses Mal nur 27 Stimmen gezählt wurden. Für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion wurden anschließend 14 Stimmen gezählt, für den dritten Wahlvorschlag 9 Stimmen, also alle Stimmen von Grünen, SBL, Linken und Piraten.

Es bestand aber keinerlei Anlass zur Wiederholung der ordnungsgemäß durchgeführten und abgeschlossenen ersten Abstimmung über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, denn das wäre nur zulässig, wenn ein Kreistagsmitglied die Auszählung angezweifelt hätte. Das war nicht der Fall. Unzufriedenheit mit dem Ergebnis einer Abstimmung oder Desorientierung einiger Kreistagsmitglieder stellen keine Gründe für eine Abstimmungswiederholung dar!

Der Landrat als Vorsitzender des Kreistags hat daher zu Unrecht die Abstimmung über die Vorschlagsliste der CDU-Fraktion wiederholen lassen. Diese Wiederholung hatte Konsequenzen für die Wahlergebnisse der beiden anderen Listen, insbesondere für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, weil nun einige Mitglieder der SPD-Fraktion, die zunächst für den Vorschlag der CDU-Fraktion abgestimmt hatten, ihre Stimmen für den Vorschlag der eigenen Fraktion abgeben konnten. Sonst wäre kein Kandidat von der Liste der SPD gewählt worden, sondern 2 von der CDU vorgeschlagene Bewerber und der Kandidat der Grünen.

SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos hat den Landrat mittlerweile schriftlich aufgefordert, diesen Beschluss wegen Rechtswidrigkeit zu beanstanden.

Freitag ab 14:30 Uhr tagt der Kreistag in Meschede

Morgen beginnt um 14:30 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede die 3. Sitzung des Kreistags in diesem Jahr. Gleich zu Beginn findet wieder eine Einwohnerfragestunde statt, in der jede Einwohnerin und jeder Einwohner des HSK Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen kann.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste/FW erschienen.)

Einige weitere Tagesordnungspunkte:

Die Regelungen zur Einwohnerfragestunde in der Geschäftsordnung sollen nach dem Vorschlag von Landrat und Kreisverwaltung geändert werden. Die Fragesteller müssen sich ausweisen und von der Zuschauertribüne unten zum Rednerpult im Sitzungssaal kommen, um dort ihre Fragen zu stellen. Die Fraktion Die Linke will dagegen – mit Unterstützung von SBL/FW – die Fragestellungen erleichtern.

Jahresrechnung 2016: Zu Beginn des Jahres 2008 betrug die Allgemeine Rücklage in der damaligen Bilanz des HSK immerhin 374 Mio Euro. Sie ist zum Jahresende 2016 auf nur noch etwa 1 Mio Euro geschrumpft. Entscheidender Grund sind die Wertberichtigungen der vom Kreis direkt und indirekt gehaltenen 5,86 Mio RWE-Aktien. An diesem unvorstellbar hohen Rückgang der Rücklagen wird deutlich, dass die Finanzanlagepolitik von Landrat und Kreistagsmehrheit völlig gescheitert ist.

Bobbahn: Der Kreistag soll nach dem Vorschlag von Landrat und Verwaltung 190 TEUro für Planungskosten freigeben. Damit soll ein weiteres Gebäude am Zieleinlauf geplant werden, das etwa 2,5 Mio Euro kosten soll. Es ist vor allem für die Bewirtung von VIPs und Sponsoren bei Großveranstaltungen vorgesehen.

Kommunales Datenverarbeitungszentrum: Es soll ein Zusammenschluss der Kommunalen Datenzentren im Märkischen Kreis und im Kreis Siegen-Wittgenstein beschlossen werden. Problematisch ist die Austrittsregelung: Wenn eine Gemeinde aus diesem Verband austreten will, soll sie laut Gesellschaftsvertrag nach dem Austritt noch 4 1/2 weitere Jahresbeiträge zahlen, was einen Aufwand von mehreren Mio Euro bedeuten kann.

Flughafen Paderborn/Lippstadt: Der HSK ist einer von 7 kommunalen Gesellschaftern dieses Flughafens. Der erzielte letztes Jahr ein Defizit von etwa 3 Mio Euro und will nun 17 Mio Euro, vielleicht sogar etwa 25 Mio Euro investieren. Der HSK hat einen Anteil an der Gesellschaft von etwa 4% und soll die Investitionen mitfinanzieren.

Abschiebungen nach Afghanistan: Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat beantragt, dass der Kreistag eine Aufforderung an den Landrat beschließt, keine Flüchtlinge nach Afghanistan abzuschieben. Einen derartigen Beschluss hat bereits der Rat der Stadt Dortmund gefasst, und die aktuellen Berichte des Auswärtigen Amtes bestätigen die sehr unsichere Lage in diesem Land.

Kreishaushalt 2018: Der Landrat bringt den Haushaltsentwurf 2018 ein, der am 15.12.2017 verabschiedet werden soll.

Für Interessierte sind ausreichend Plätze auf der Zuschauertribüne vorhanden. Eine Übertragung der Sitzungen als Stream im Internet wurde bisher leider von der “GaGaGroKo” (CDU, SPD, Grüne und FDP) abgelehnt.