Der Fisch stinkt bis zum Himmel: Über die Macht von Lobbyisten und die Ohnmacht eines Gremiums

Die SBL fragt: Warum hat eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss hat?
Die SBL fragt: Warum hat eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss? (grafik: wordle.net)

Was halten Sie davon, wenn ein demokratisch getroffenes Votum des Landschaftsbeirats in einer „Nacht- und Nebelaktion“ gekippt wird, aber der Landrat keinen Grund zur Beanstandung sieht?

(Disclaimer: der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Worum es geht? Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland.

Wie wir hier
http://sbl-fraktion.de/?p=3772
berichteten, forderte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Landrat Dr. Karl Schneider am 15.12.2013 auf, einen Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 wegen erheblicher formeller Mängel “gemäß § 39 Abs. 2 KrO NRW umgehend zu beanstanden”.

Bei dem beanstandeten Beschluss handelt es sich um eine unserer Meinung nach höchst fragwürde Entscheidung, auf die Schnelle ein Votum des Landschaftsbeirats bzgl. des Kormoran-Abschusses in Naturschutzgebieten zu kippen. Der Landschaftsbeirat hatte sich – entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung – gegen die von den Fischereigenossen-schaften geforderten „Vergrämungsabschüsse“ ausgesprochen.

Die Argumentation des Landrats

Der Landrat ging am 06.01.2014 mit einem umfangreichen Schreiben auf die Aufforderung des Kreistagsmitglieds Reinhard Loos zur Beschluss-Beanstandung ein. Der Landrat argumentiert, er habe nur dann einen Beschluss zu beanstanden, wenn dieser geltendes Recht verletze. Ein solcher Rechtsverstoß sei aber bei dem Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 seiner Ansicht nach nicht festzustellen.

Die Story

Die „Vorgeschichte“ der gekippten Entscheidung stellt der HSK in seinem Antwortschreiben so dar:

Die Entscheidung des Landschaftsbeirats vom 19.11.2013 wurde einem Vertreter der Fischereigenossenschaft Diemel gleich am 19.11.2013 telefonisch mitgeteilt, also am Tag des ablehnenden Beschlusses des dafür zuständigen Landschaftsbeirates.

(Erst) am 05.12.2013 ging daraufhin beim HSK ein Schreiben der Antragsteller (Fischereigenossenschaft) ein, und zwar auf eine erneute Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten. Es wird jetzt eine baldige Entscheidung über den Antrag vom 21.08.2013 gefordert.

Dabei weist die Fischereigenossenschaft darauf hin, „dass ansonsten die mit der zurückliegenden Erteilung der Ausnahmegenehmigung erreichte Rechtsposition der Fischereigenossenschaft bei gleichzeitiger Abwägung der Interessen von Fisch- und Vogelschutz durch die Verwaltung und unveränderter Sach- und Rechtslage ohne nachvollziehbare sachliche Gründe verschlechtert werde“.

Dieser Satz war, wenn wir das Schreiben des HSK vom 06.01.2014 richtig interpretieren, für den Landrat der Anhaltspunkt dafür, dass die Angelegenheit keinen Aufschub mehr duldet, da die Tagesordnungen für die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags am Tag des Eingangs des Schreibens der Fischereigenossenschaft bereits versandt worden waren. ??? Dabei hatte die Fischerei-Lobby doch über zwei Wochen Zeit, sich zu besinnen …. und … auf den richtigen Moment für ihre Intervention zu warten.

Die Reaktion des Hochsauerlandkreises und des Kreistags

Am 12.12.2013 sei dann die neu erstellte Verwaltungsvorlage 8/989 auch gleich an alle Kreistagsmitglieder per E-Mail abgeschickt worden und zwar mit dem Hinweis auf die erforderliche Entscheidung zur Erweiterung der Tagesordnung. Kreisausschuss und Kreistag seien in ihren Sitzungen den Hinweisen zur Erweiterung der Tagesordnung gefolgten und hätten bei einer Gegenstimme die Tagesordnung um den betreffenden Tagesordnungspunkt ergänzt. Der Kreistag sei dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 8/989 (Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten) mehrheitlich gefolgt!

Aus den vorstehenden Gründen werde er, so schreibt Landrat Dr. Karl Schneider, die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistags vom 13.12.2013 zur jeweiligen Erweiterung der Tagesordnung nicht beanstanden.

Unser Resümee

Aus den vorstehenden Gründen fragen wir uns, degradieren Verwaltung und Kreistag den Landschaftbeirat zu einer reinen Alibi-Veranstaltung!?
Die angebliche Dringlichkeit ist nicht nachvollziehbar, denn dem Hochsauerlandkreis droht kein erheblicher Schaden und das Verhalten der Antragsteller läßt nicht darauf schließen, dass hier ein hochgradiges Interesse vorlag …

Außerdem fragen wir uns, wieso eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss hat!? Der Fisch stinkt doch bis zum Himmel und zurück!?

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ZUr Zeit gibt es viele Regenbogen im Hochsauerland. (foto: zoom)
Zur Zeit gibt es viele Regenbogen im Hochsauerland. (foto: zoom)

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Ein Kommentar von Torben Firley zur Ablehnung des SPD-Antrags: Prüfung der Betriebsmöglichkeiten des Freibades am Buchenweg

Das Freibad Winterberg am frühen Abend im Juli 2014. (archivfoto: firley)
Das Freibad Winterberg am frühen Abend im Juli 2014. (archivfoto: firley)
Gerade habe wir einen Kommentar von Torben Firley (SPD) zur Ablehnung des SPD-Antrags durch die CDU/FDP-Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Winterberg erhalten. Da Herr Firley Initiator der Petition „Reaktivierung Waldfreibad Winterberg – Abbruch stoppen!“ ist, veröffentlichen wir seine Stellungnahme hier als Beitrag.

Liebe Johanna,
Liebe Blogger,

Die Unterschriften habe ich unserem Herrn Bürgermeister Eickler am Dienstag im Haupt- & Finanzausschuss zu Beginn des TOP überreicht.

Die Reaktion unseres Bürgermeisters war mehr als deutlich, es wurde jedem im Raum klar, wie viel er von der Aktion und der Meinung „einiger weniger Bürger“ hält. Ich fand es schon fast peinlich, als der Versuch unternommen wurde, die Petition und das böse Internet lächerlich zu machen. Aber solche Reaktionen kennen die Bürgerinnen und Bürger ja bereits aus der Vergangenheit.

Gerne habe ich den Wunsch unserer Einwohner aufgenommen eine Reaktivierung des Freibades am Buchenweg zu überprüfen. Durch die Petition ist eine sehr gute Diskussion entstanden, welche eine echte neue Chance geboten hat.

Warum die CDU & FDP Mehrheit es abgelehnt hat,

  • mit der Knappschaft Bahn-See als Grundstückseigentümer in ernsthafte Gespräche zu gehen,
  • den Zustand der technischen Einrichtungen des Freibades kostenlos durch eine Fachfirma aus Winterberg überprüfen zu lassen, sowie ein Konzept für die Reaktivierung zu entwickeln,
  • die Verwaltung die Kosten für einen reinen Freibadbetrieb ermitteln zu lassen

bleibt unverständlich.

Über die tatsächlichen Gründe für die Ablehnung kann sich jeder Leser seine eigenen Gedanken machen.

Erst wenn alle Kosten für die Reaktivierung und den jährlichen Betrieb öffentlich auf dem Tisch liegen, wäre eine Entscheidung über die Reaktivierung möglich gewesen. Natürlich hätte man die Kosten auch allen Unterzeichnern der Petition klar nennen müssen, ob dann einige ihre Unterschrift zurückgezogen hätten, bleibt in der jetzigen Situation unklar.

Das Hallenbad im Oversum erfüllt seinen Zweck in Ideal-Standard Bauart. Den Charakter eines Freibades wird es sicherlich aber nie erreichen können, egal ob mit oder ohne Umbau.

Ein Schwimmbad macht in keiner Stadt Gewinn. Jeder Badegast wird im NRW Durchschnitt mit 7,- bis 8,- EUR subventioniert.

Dieser Umstand muss jedem von uns bewusst sein, allerdings zahlen die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt auch Steuern, für welche sie ein Angebot an öffentlichen Einrichtungen erwarten können.

Ich möchte alle Unterzeichner der Petition nun bitten, die Arbeit des „Bäderverein Siedlinghausen“ zu unterstützen, damit wenigstens ein „kleines“ Freibad in unserer Stadt noch sehr erhalten bleibt.

NRW-Tourismus im Plus: 10,2 Millionen Gäste von Januar bis Juni 2014. Das Hochsauerland verliert.

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Zum Gebiet Sauerland gehören: Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Soest.

Düsseldorf (IT.NRW). Im ersten Halbjahr 2014 besuchten mehr als 10,2 Millionen Gäste die 5 368 nordrhein-westfälischen Beherbergungsbetriebe (mit mindestens zehn Gästebetten und auf Campingplätzen); sie brachten es zusammen auf 22,8 Millionen Übernachtungen.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, war die Besucherzahl um 5,7 Prozent höher als im ersten Halbjahr des Vorjahres. Die Zahl der Übernachtungen erhöhte sich um 5,1 Prozent. Bei den Gästen aus dem Ausland stieg die Zahl der Ankünfte um 9,9 Prozent auf 2,2 Millionen und die der Übernachtungen um 10,1 Prozent auf 4,6 Millionen. Auch die Zahl der Inlandsgäste (8,0 Millionen; +4,6 Prozent) und deren Übernachtungen (18,1 Millionen; +3,9 Prozent) übertrafen das Ergebnis des entsprechenden Vorjahreszeitraums.

Der große Verlierer waren der Hochsauerlandkreis (HSK) und dort insbesondere die Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg. Entgegen dem Trend sank die Zahl der Gäste im Vergleichszeitraum Januar bis Juni im gesamten HSK um 5,1 Prozent und ging von 544.758 auf 517.204 zurück.

In Hallenberg (-7,2%) ging die Zahl der Gästeankünfte von 16.781 auf 15.574 zurück. Die Zahl der Übernachtungen (-5,2%) sank von 37.511 auf 35.547. Damit betrug hier die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 2,3 Tage.

In Medebach (-20,6%) sank zwar die Zahl der Gästeankünfte von 89 415 auf 70.962, aber wegen der hohen mittleren Aufenthaltsdauer von 5,2 Tagen, verzeichnet die Stadt bei den Übernachtungen ein Plus von 1,2%.

In Winterberg sank sowohl die Zahl der Gästeankünfte (-7,5%) als auch die Zahl der Übernachtungen (-7,2%). In absoluten Zahlen bedeutet dies 163.118 Gäste, statt 176.433, bei 513.097 Übernachtungen gegenüber 553.450 im Vergleichzeitraum des Vorjahres (Jan – Jun 2013). Die mittlere Aufenthaltsdauer betrug in Winterberg 3,1 Tage.

Wie die obere Grafik zeigt, war das Gästeaufkommen im ersten Halbjahr 2014 in nahezu allen Reisegebieten NRWs höher als im Vorjahr. Weitere Einzelheiten für die Reisegebiete NRWs finden Sie hier.

Ergebnisse aller Gemeinden, Städte und Kreise finden Sie hier.

Pressemitteilung: Dirk Wiese, MdB (SPD) besucht die Luftrettungsstation in Dortmund

Information vor Ort: Dirk Wiese im Rettungshubschrauber (foto: spd)
Information vor Ort: Dirk Wiese im Rettungshelikopter „Christoph Dortmund“  (foto: spd)

Dortmund/Meschede. (spd_pm) Der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese hat in der vorigen Woche die Luftrettungsstation in Dortmund besucht. Der dort stationierte Rettungshelikopter „Christoph Dortmund“ fliegt einen großen Teil seiner Einsätze im Hochsauerlandkreis und ist ein wichtiger Teil der heimischen Notfallrettung.

Vor Ort konnte Dirk Wiese interessante Einblicke in die tägliche Arbeit der DRF Luftrettung erlangen.

Zu den Hauptaufgaben der Luftrettung gehören Notfallrettung, Intensivtransport und Ambulanzflug. An 28 Standorten in Deutschland werden derartige Luftrettungsstationen betrieben, die somit zu einem flächendeckenden Luftrettungsnetz beitragen, das weltweit vorbildlich ist.

Bei Alarmierung der Besatzungen zu einem Notfalleinsatz, sind die Hubschrauber innerhalb von zwei Minuten in der Luft. Innerhalb von maximal 15 Minuten können sie jeden Einsatzort in einem Umkreis von 60 Kilometern erreichen. Ein entscheidender Zeitvorteil, der Leben rettet.

Das Treffen endete mit einer abschließenden Gesprächsrunde[1] zwischen dem Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese und den Mitgliedern des Luftrettungsteams.

[1] Inhalt der Gesprächsrunde nachgefragt. Wird bei Antwort nachgereicht.

Update 19. August 2014: Dirk Wiese hat sehr schnell geantwortet:

„… Es ging u.a. um die Auswirkungen einer bevorstehenden Änderung im EU-Recht zur Situation der Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern. Zudem ging es um eine Optimierung der Alarmierungskette im Notfall, da es in NRW noch keine zentrale Koordinierungsstelle für den Einsatz von Rettungshubschraubern gibt.“

Umleitung: Spionage, Karneval und Schavan, Fundamentalismus, Putin-Versteher und Nato-Büttel, Amazon, SPD, Totholz – Totlast, Videodays sowie unter Schafen und mehr …

Hauptbahnhof HH. Zurück ins Sauerland. (foto: zoom)
Hauptbahnhof HH. Zurück ins Sauerland. (foto: zoom)
Spionage des BND: Ausgerechnet die Entdeckung des CIA-Spions beim BND hat diese Informationen an die Öffentlichkeit gebracht … sueddeutsche

Deutscher NSA-Ausschuss: Mitglieder ärgern sich über geschwärzte Akten … derstandard

Keine Demut vor Autoritäten: Was Karneval, Schavan und Düsseldorf miteinander zu tun haben … nesselsetzer

Fundamentalismus & Extremismus: Die gefährlichen Seiten des Glaubens … scilogs

„Putin-Versteher“ und „Nato-Büttel“: Die Ukraine interessiert euch doch einen Scheißdreck! … wolfgangmichal

Gabriel, die SPD und der Bundestagswahlkampf 2017: Die Stuhlbeine unter Merkels Amtsschemel … postvonhorn

SPD: Kampf um die Mitte … nachdenkseiten

Videodays in Köln: Youtube – Natürlich und Ungespielt … ruhrnalist

Glosse zur Zeitungskrise: Totes Holz, totes Holz … charly&friends

„Totlast“-Kunstwerk: Sören Link – Ja, er spricht! … jurga

Unter Schafen: Die Ruhrtriennale 2014 beginnt mit „De Materie“ von Louis Andriessen … revierpassagen

30 Millionen fehlen: Hagen droht die Haushaltssperre … doppelwacholder

Die Revolution entlässt ihre Kinder: R.I.P. Wolfgang Leonhard – *16.04.1921 · †17.08.2014 … neheimsnetz

Fracking: was gibt’s Neues? … sbl

Brilon: CDU prüft Gang vor Gericht nach Verlust des Vorsitzes in Krankenhaus-Gesellschafterversammlung … derwesten

Freifunk für Brilon: Informationsabend am 26. August

In unserem BriefkastenDie Freifunk-Initiative hat sich als Ziel gesetzt, Menschen miteinander zu vernetzen und Bürgern und Gästen einen sicheren, kostenlosen und barrierefreien Zugang zum Internet zu bieten.

Auch in Brilon möchte die Initiative diese Ziele erreichen.

„Was ist Freifunk?“

Diese Frage soll, so Florian Otto im Namen der Freifunk-Initiative, in Form eines Infoabends am 26. August 2014 ab 19:30 Uhr in der Musikkneipe Lokomotive in Brilon beantwortet werden.

Florian Otto: „Dort erklären wir, wie Freifunk funktioniert, wie man es in Brilon umsetzen kann und wie bereits die Arnsberger Innenstadt erfolgreich vernetzt werden konnte.“

Rückfragen unter ffb@freifunk-brilon.net

Verwaltungsgericht Arnsberg: Eilantrag eines Nachbarn gegen 186 m hohe Windenergieanlage in Brilon-Scharfenberg ohne Erfolg

Windräder
Windraeder am Wegesrand in Norddeutschland (archivfoto: zoom)

Arnsberg. (vga_pm) Die neue, etwa 186 m hohe Windenergieanlage in Brilon-Scharfenberg verstößt bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung nicht gegen nachbarschützende Vorschriften.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg den Eilantrag eines Nachbarn gegen den Hochsauerlandkreis abgelehnt, der die Errichtung und die Inbetriebnahme der Anlage genehmigt hatte.

Das Haus des Nachbarn liegt im Außenbereich des Ortsteils Scharfenberg etwa 500 m von der Anlage entfernt. Ihre Gesamthöhe beträgt 185,9 m (135,4 m Nabenhöhe zuzüglich der Hälfte des Rotordurchmessers von 101 m). Das Gelände steigt vom Grundstück des Antragstellers bis zum Fuß der Anlage 25 m an. Eine andere kleinere Windenergieanlage wird in einer Entfernung von 260 m von seinem Wohnhaus betrieben. Zwei weitere Anlagen befinden sich unmittelbar am Standort des neuen Vorhabens. Sie sind bereits stillgelegt und müssen nach den Bedingungen der neuen Genehmigung vollständig demontiert werden.

Der Nachbar hatte sich auf unzumutbare nächtliche Lärmimmissionen und auf eine optisch bedrängende Wirkung berufen. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts führt in ihrem jetzt bekannt gegebenen Beschluss vom 11. August 2014 vielmehr aus:

Die Behörde habe zu Recht festgelegt, dass am Grundstück des Antragstellers nachts, von 22 Uhr bis 6 Uhr, ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) nicht überschritten werden dürfe. Es sei sichergestellt, dass dieser Wert auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die vorhandene Anlage eingehalten werde, nachdem die Änderungsgenehmigung vom 12. Juni 2014 konkrete Beschränkungen des Nachtbetriebs der neuen Anlage festgelegt habe. Die entsprechenden Berechnungen der eingeschalteten Fachfirmen habe der Antragsteller nicht plausibel entkräftet.

Von der neuen Anlage gingen auch keine für den Antragsteller unzumutbare optisch bedrängende Wirkungen aus. Dies ergebe sich aus einer Gesamtbewertung verschiedener im vorliegenden Einzelfall zu berücksichtigender Gesichtspunkte. Insoweit sei neben dem Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windkraftanlage und deren überdurchschnittlicher Höhe unter anderem auch zu bedenken, dass die Vorbelastung durch die zwei zu entfernenden Anlagen künftig wegfalle. Die nordwestlich vom Wohnhaus gelegene Anlage liege auch nicht in der Hauptblickrichtung von den Wohnräumen. Der Blick auf die Windenergieanlagen werde vom Grundstück des Antragstellers zudem in gewissem Umfang durch Betriebsgebäude seiner Pferdezucht abgeschirmt. Im Außenbereich, in dem mit dort privilegierten Windenergieanlagen zu rechnen sei, bestehe ohnehin nur ein verminderter Schutzanspruch. – Darüber, ob der Genehmigung öffentliche Belange wie etwa solche des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenstanden, auf die sich der Antragsteller nicht berufen konnte, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.

Aktenzeichen: 4 L 333/14

Umleitung: Kein Humboldt in Düsseldorf, Radwege, Putins Trucker, Dschihad im Norden, Buhrows Rasenmäher und mehr

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Die alternative Schickeria hört auf „Fräulein“ (foto: zoom)

Nach Lammert sagt auch Humboldt in Düsseldorf ab: Zweifellos ist es nicht so sehr Gebrechlichkeit als vielmehr schavanöse Abscheu, die eine Reise des Ehrengastes nach Düsseldorf ausgeschlossen erscheinen lässt … erbloggtes

Fahrradwege: Ich war neulich in den Niederlanden und bin dort Fahrrad gefahren. Dort gab es wunderschöne, breite Fahrradwege und sogar Unterführungen für Fahrradfahrer unter stark befahrenen Kreuzungen hindurch, von Fahrradampeln und genügend Fahrradständern mal ganz zu schweigen … lummaland

“Humanitäre Hilfe” oder “Putins Trucker Show”? In Wirklichkeit hat der Westen ein Problem mit seiner eigenen Wahrnehmung. Er ist so in der Logik des geopolitischen Konflikt mit Moskau um die Kontrolle der Ukraine gefangen, dass er die Wirklichkeit ausblenden muss, um noch handlungsfähig zu bleiben … wiesaussieht

Bild-Zeitung: heizt die Stimmung gegen Sozialmissbrauch durch Osteuropäer und Arbeitnehmer aus „Schuldenstaaten“ an … nachdenkseiten

Wer fürchtet sich vor Schwarz-Grün? Die SPD attackiert CDU-Landeschef Laschet … postvonhorn

Dschihad im Norden: Niedersachsen ist zur Islamistenhochburg geworden … juedischeallgemeine

Karikaturen: WDR – Wider Den Rasenmäher … charly&friends

TV-Nostalgie: “Der große Bellheim” – Die älteren Herren wollen es noch einmal wissen … revierpassagen

Hagen: Vom Regen in die Traufe … doppelwacholder

Arnsberg: Die Grünen verfassen offenen Brief an AfD im Rat der Stadt … neheimsnetz

Gewinnspiel bei Radio Sauerland: Anfrage der SBL gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags

In unserem BriefkastenWir veröffentlichen an dieser Stelle eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) zum Thema „Gewinnspiel bei Radio Sauerland“ an den Landrat des Hochsauerlankreises. In einem vorhergehenden Artikel hier im Blog hatte Antragsteller Reinhard Loos bereits aus seiner Sicht die Hintergründe erläutert.

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) kritisierte schon im Jahr 2008 die unserer Meinung nach unseriösen Gewinnspiele, die den Hörern der Lokalradios – wie Radio Sauerland – einen warmen „Geldsegen“ in Aussicht stellen.

Das aktuelle Spiel heißt „Sommer-Geldregen“ und läuft seit dem 14. Juli 2014. Den Hörern wird suggeriert, sie könnten durch einen Anruf bei der „Geldregen-Hotline“ bis zu 25.000 Euro gewinnen, am „Doppeldonnerstag“ sogar bis zu 50.000 Euro. Die Anrufe sind nicht kostenfrei. Das wird den Radiohörern auch nicht verschwiegen, wobei ein konkreter Hinweis auf die Kosten der Anrufe vom Handy aus fehlt. Doch unserer Ansicht nach werden bewusst falsche Erwartungen geweckt; denn viele Hörer und Leser von Radio Sauerland werden annehmen, dass der Geldregen für sie als Hörer bestimmt sei. Die Realität ist aber eine andere.

Dieses angebliche Gewinnspiel wird von den 45 Lokalradios in NRW durchgeführt (falls sich nicht vielleicht einzelne von ihnen geweigert haben; darüber ist uns bisher nichts bekannt). Es gibt eine “landesweite Gewinnspielhotline”, mit der Telefonnummer “01379-365000?. Dort muss man sich zunächst registrieren, jede Stunde neu. Das setzt voraus, dass man überhaupt durchkommt; meist ertönt nur eine Stimme, dass man die Registrierung erneut versuchen soll. Einmal pro Stunde wird dann eine Anruferin oder ein Anrufer irgendwo aus NRW ins “Gewinnstudio” geschaltet und kann dann wohl tatsächlich eine mehr oder weniger große Summe für sich einstreichen, je nach Risikobereitschaft und Glück.

Für jeden Anruf bei dieser 01379-Telefonnummer fallen sehr hohe Kosten an. In der Veröffentlichung von Radio S heißt es dazu: “50 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise weichen massiv ab”. Die meisten Anrufer rufen aber vom Handy aus an. Was bedeutet es konkret, dass die Preise bei Handyanrufen massiv abweichen? Beim Anbieter e-plus fallen z.B. außer 0,50 Euro pro Anruf noch zusätzlich 1,00 Euro pro Minute an. Wenn sich die Anrufdauer durch eine Warteschleife nur auf 61 Sekunden verlängert, kostet das den Anrufer jedes mal 2,50 Euro.

Es ist anzunehmen, dass in erster Linie die Telefongesellschaften und Radio NRW bei den Radio-Gewinnspielen gewinnen. Anzunehmen ist auch, dass die Einnahmen des Gewinnspielveranstalters Radio NRW die ausgeschütteten Gewinne deutlich übersteigen; dies gelingt bei 0137-9-Nummern besonders gut, denn sie sind teurer als fast alle anderen 0137-Nummern.

Wir bitten Sie daher folgende Fragen zu beantworten:

  1. Hält der Landrat diese Art von Werbung eines Lokalradios, dessen Mitgesellschafter der HSK ist, für die Teilnahme am „Sommer-Geldregen“ für vertretbar?
  2. Warum beteiligt sich Radio Sauerland am aktuellen Gewinnspiel?
  3. Warum wird den Hörer/innen bei der Ausstrahlung der Gespräche mit den Gewinnern der (falsche) Eindruck vermittelt, es handele sich um Live-Beiträge?
    In welchem zeitlichen Abstand vor der Ausstrahlung wurden die Beiträge aufgezeichnet?
  4. An welchen Gewinnspielen hat sich Radio Sauerland in den letzten 5 Jahren selbst oder als Teil von Radio NRW oder als Teil eines anderen Zusammenschlusses von Lokalradios beteiligt?
  5. Wie hoch waren bei diesen Gewinnspielen die im HSK an Hörerinnen und Hörer ausgeschütteten Gewinne (als Summe je Gewinnspiel)?
  6. Wie viele Anrufe aus dem HSK gab es je Gewinnspiel?
  7. Wie hoch waren je Gewinnspiel die Erträge für Radio Sauerland bzw. die auf Radio Sauerland beziehbaren anteiligen Erträge von Radio NRW bzw. des anderen Zusammenschlusses von Lokalsendern?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos