Corona-Virus im HSK: Die 7-Tage-Inzidenz steigt weiter auf 1272. Sowohl NRW (1145,3) als auch Deutschland (1127,7) überholt.

Quelle: CDC https://phil.cdc.gov/Details.aspx?pid=23312 (Bild: Alissa Eckert, MSMI, Dan Higgins, MAMS)

Die 7-Tage-Inzidenz ist im Hochsauerland von 1043 auf 1272 (RKI um 0.00 Uhr) geklettert, die Zahl der aktuell Infizierten auf 3326. Das ist eine Differenz von 810 zum Vortag. Der HSK hat für 7.00 Uhr eine 7-Tage-Inzidenz von 1293 berechnet.

Es werden am Wochende allerdings keine Genesenen aus der Zahl der Infizierten herausgerechnet, daher ist diese Angabe nicht absolut, sondern eher als Tendenz zu lesen.

Wie dem auch sei, hat der Hochsauerlandkreis inzwischen sowohl NRW (1145,3) als auch Deutschland (1127,7) überholt.

In einigen Gesprächen habe ich inzwischen vermehrt einen gewissen Fatalismus vernommen: „Wir werden jetzt sowieso alle infiziert.“ Omikron sei nicht so schlimm wie die Delta-Variante.

Letzteres ist anscheinend richtig. Es landen im Verhältnis weniger Patienten auf den Intensiv-Stationen und in Relation zur schieren Menge an Infektionen ist die Zahl der Todesfälle niedriger.

Ich werde meinen Schutzschild (Abstand, FFP2-Maske, Vermeidung von Menschenansammlungen/Veranstaltungen) trotzdem nicht herablassen.

Ganz egoistisch setze ich auf Zeitgewinn in der Hoffnung auf verbesserte Medikamente und angepasste Impfstoffe.

Um Immunität zur erwerben, ist die Infektion die schlechtere und unwirksamere Variante zur Impfung.

Corona ist eine Gefäßerkrankung. Long Covid oder kurzfristige Thrombosen möchte ich nicht haben.

Je länger die Pandemie, übrigens auch global, anhält, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass sich gefährlichere Mutationen durchsetzen könnten. Wie schnell eine Variante die andere verdrängt, haben wir in der Vergangenheit gesehen.

Corona-Virus im HSK: Die 7-Tage-Inzidenz klettert auf 1043.

Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz (RKI) seit dem 7. Januar 2022 (Quelle: Corona-Dashboard HSK)

Bis heute 16 Uhr hat der Hochsauerlandkreis keine Pressemitteilung zu den Corona-Zahlen veröffentlicht. Dem Corona-Dashboard entnehme ich daher die folgenden Zahlen und die beiden Grafiken.

Die 7-Tage-Inzidenz ist von 891 auf 1043 (RKI) geklettert, die Zahl der aktuell Infizierten auf 2516. Das ist eine Differenz von 558 zum Vortag.

Die Entwicklung in den einzelnen Gemeinden:

Aktuell Infizierte nach Gemeinden. (Quelle: Corona-Dashboard)

Die Infizierten in den Gemeinden mit Veränderungen in Klammern:

Arnsberg: 595 (+134)

Bestwig: 139 (+34)

Brilon: 411 (+81)

Eslohe: 76 (+25)

Hallenberg: 33 (+5)

Marsberg: 160 (+34)

Medebach: 75 (+17)

Meschede: 193 (+59)

Olsberg: 119 (+33)

Schmallenberg: 202 (+44)

Sundern: 210 (+48)

Winterberg: 303 (+44)

In den Nachrichten kam heute die Meldung, dass das Robert-Koch-Institut die Zahlen nicht mehr genau erheben, sondern lediglich schätzen werde. Wie der Hochsauerlandkreis und damit das Gesundheitsamt verfahren wird, weiß ich nicht. Auch im örtlichen Umfeld habe ich den Eindruck, dass die Infektionen stark zunehmen.



Umleitung: Versöhnungstheater, Holocaust-Gedenktag, Rechtsterrorismus, Omikron, Querdenker, Katholische Kirche und ein Kahlschlag in Hagen und Molière in Köln.

Ohne Moos nix los (foto: zoom)

Publizist Max Czollek: Wenn Erinnerung zum Versöhnungstheater wird. Deutschlandfähnchen schwenken, ein positives Nationalgefühl entwickeln und gleichzeitig Erinnerungsweltmeister sein – für Publizist Max Czollek funktioniert das nicht nur nicht, es ist seiner Meinung nach „Versöhnungstheater“ … deutschlandfunknova

Publikation zum Internationalen Holocaust-Gedenktag: Deutsches Fußballmuseum veröffentlicht Online-Lexikon mit den Biografien jüdischer Fußballer … nordstadtblogger

Hohe Gefahr rechtsterroristischer Anschläge: Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Proteste in Thüringen schlagen die Demokratieprojekte des Freistaates Alarm. Sie sehen darin die größte rechtsextreme Mobilisierung in Thüringen seit Jahren … blicknachrechts

Corona-Entwicklung / Drosten: Es ist keinesfalls sicher, dass Omikron im abgemilderten Zustand bleiben wird … deutschlandfunk

Fiktiver Austausch mit einem Querdenkenden: Wie würde ein Austausch am Rande einer Demonstration von Querdenken wohl ablaufen. Also dann, wenn beide Seiten entspannt genug wären, ohne sich ständig anzugreifen … gedankensplitter

Kommunikation und Wissen: Sagen lassen sich die Menschen nichts, aber erzählen fast alles … scilogs

Katholische Kirche (Satire): Allgemeine Unschuldsvermutung … zynaesthesie

Mit Selbstbezügen durchwebt: Frank Castorf ehrt Molière mit einem ausschweifenden Abend am Schauspiel Köln … revierpassagen

Hagen Hohenhof: „Wir konnten den Kahlschlag nicht erkennen“ … doppelwacholder

Corona-Virus im HSK: Die 7-Tage-Inzidenz beträgt nun 891,0.Einrichtungsbezogene Impfpflicht im Hochsauerlandkreis – Gesundheitsamt richtet Informationsstelle ein.

Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz (RKI) seit dem 6. Januar 2022 (Quelle: Corona-Dashboard HSK)

Am Donnerstag, 27. Januar, 9 Uhr, verzeichnet die Statistik des Kreisgesundheitsamtes 781 Neuinfizierte und 32 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt nun 891,0 (Stand 27. Januar).

Damit gibt es kreisweit 1.958 Infizierte, 17.151 Genesene sowie 19.351 bestätigte Fälle. Stationär werden 32 Personen im Krankenhaus behandelt, fünf intensivmedizinisch und davon werden zwei Personen beatmet. Am 25. Januar ist ein 82-jähriger Mann aus Arnsberg verstorben. Damit sind es jetzt 242 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion.

Die infizierten Personen verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg 461 (+148), Bestwig 105 (+37), Brilon 330 (+130), Eslohe 51 (+27), Hallenberg 28 (+15), Marsberg 126 (+60), Medebach 58 (+32), Meschede 134 (+58), Olsberg 86 (+34), Schmallenberg 158 (+58), Sundern 162 (+39) und Winterberg 259 (+110).

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Ab dem 16. März 2022 gilt deutschlandweit für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. In Nordrhein-Westfalen sind die Gesundheitsämter für die Überwachung und Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung zuständig. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun erste Informationen zu konkreten Fragestellungen veröffentlicht, die unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/.

Betroffene Einrichtungen und Arbeitgeber können sich bei darüber hinausgehenden Rückfragen an die neueingerichtete Informationsstelle des Gesundheitsamtes des Hochsauerlandkreises unter impfpflicht(at)hochsauerlandkreis.de wenden. Detailinformationen zum Meldeverfahren und den Meldewegen werden zeitnah mitgeteilt.

Die Testinfrastruktur an Schulen bricht zusammen!

GEW NRW zur Schulmail vom 25. Januar 2022

Am späten Dienstagabend erreichte die Grundschulen in NRW eine Schulmail, die Veränderungen des bisherigen Testverfahrens mitteilt. Im Besonderen geht es um einen neuen Umgang mit den Pooltestungen.

Ab sofort wird im bekannten Rhythmus weitergetestet, aber es werden keine Rückstellproben mehr genommen. Daraus ergibt sich für die positiven Pooltestungen notwendigerweise eine Veränderung des Verfahrens: Schüler*innen eines positiv getesteten Pools werden schultäglich mit Antigenschnelltests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt. Das bedeutet konkret, dass Kinder eines positiven Pools so lange in die Schulen kommen sollen und dort getestet werden, bis entweder ein Schnelltest positiv anschlägt oder der nächste Pooltest negativ ist. 

„Was als Optimierung gedacht war und die Schulleitungen entlasten sollte, entpuppt sich in der Schulwirklichkeit als Mehrbelastung und führt zu Ratlosigkeit bei Eltern und Beschäftigten. Das was Eltern, Kinder und Beschäftigte in dieser herausfordernden Situation brauchen, ist die Zuversicht, dass mit Weitsicht agiert wird. Das Fahren auf Sicht verunsichert und macht Angst. Einmal mehr müssen die Schülerinnen und Lehrkräfte die Rechnung für eine nicht sichergestellte Testinfrastruktur tragen. Kolleginnen sind empört, dass versprochene Entlastungen regelmäßig zu Mehrbelastungen werden,“ so die Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW NRW, Ayla Çelik zu der Schulmail vom 25. Januar 2022.

„Eltern und Beschäftigte verstehen nicht, warum positiv getestete Pools in die Schulen gehen sollen. Dieses Vorgehen bedeutet eine Inkaufnahme weiterer Ansteckungen und Verbreitung des Virus. Um das zu verhindern, gibt es kein tragfähiges Konzept. Deshalb sehe ich folgende Probleme – Erstens: Weitere Ansteckungen werden in Kauf genommen. Zweitens: Kinder, die einen positiven Kontrolltest haben, laufen Gefahr stigmatisiert zu werden. Drittens: Schon jetzt herrscht in den Schulen Personal- und Raummangel. Die Verantwortung dafür, wie die Aufsicht positiv getesteter Kinder vor Ort ablaufen soll, wurde einmal mehr an die Schulen delegiert. Das ist unnötige Mehrbelastung!“

Sollte ein Schnelltest in der Schule positiv ausfallen, haben sich die Schüler*innen in häusliche Quarantäne zu begeben, was bei den Grundschulen zunächst bedeutet, dass die Schulen die Schüler*innen bis zur Übergabe an die Eltern begleiten müssen.  Hierin sieht die GEW NRW ein unnötiges Risiko für die Beschäftigten: „In jedem Testzentrum haben die Personen Schutzausrüstung zur Verfügung, das müsste dann auch der Mindeststandard in den Schulen sein. Außerdem müssen wir nun schnellstmöglich über die Anerkennung einer Coronaerkrankung als Arbeitsunfall reden. Wenn sich eine Lehrkraft bei der Aufsicht von positiv getesteten Schüler*innen ansteckt, muss das besonders abgesichert sein“, so die Landesvorsitzende der GEW NRW abschließend.

Corona-Virus im HSK: 750 Neuinfizierte, 25 Genesene, 25 stationär. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 650,5.

Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz (RKI) seit dem 5. Januar 2022 (Quelle: Corona-Dashboard HSK)

Im Vergleich zum Vortag verzeichnet die Statistik des Kreisgesundheitsamtes mit Stand von Mittwoch, 26. Januar, 9 Uhr, 750 Neuinfizierte und 25 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 650,5 (Stand 26. Januar, 0 Uhr).

An dieser Stelle weist das Gesundheitsamt daraufhin, dass sich die erhebliche Steigerung des Inzidenzwertes und der bestätigten Fälle auf die landesweite Anpassung im Vorgehen bei der Index- und Kontaktpersonennachverfolgung beruht und sich noch einige Tage so fortsetzen wird.

Aktuell gibt es somit 1.210 Infizierte, 17.119 Genesene sowie 241 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 25 Personen im Krankenhaus behandelt, fünf Personen werden intensivmedizinisch betreut und zwei beatmet.

Die Zahl aller bestätigen Fälle beträgt 18.570.

Alle 1.210 infizierten Personen verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (313), Bestwig (68), Brilon (200), Eslohe (24), Hallenberg (13), Marsberg (66), Medebach (26), Meschede (76), Olsberg (52), Schmallenberg (100), Sundern (123) und Winterberg (149).

Kinderimpfungen im HSK am 26. und 28. Januar ohne Termine

In unserem Briefkasten

Zum „Impfen ohne Termine“ lädt die Koordinierende Impfeinheit des Hochsauerlandkreises Kinder am 26. Januar und 28. Januar in der Zeit von 15 bis 19 Uhr ein. Das Angebot richtet sich an alle Kinder zwischen fünf und elf Jahren.  

Mittwoch, 26. Januar:
26.01.2022 Meschede, Schützenhalle St.Georg, Schützenstr. 37,
26.01.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5,
26.01.2022 Brilon, Schützenhalle. Altenbürener Str. 19,

Freitag, 28. Januar:
28.01.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5,
28.01.2022 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke Platz 6,
28.01.2022 Brilon, Schützenhalle. Altenbürener Str. 19.

Unter www.hochsauerlandkreis.de finden Erziehungsberechtige die Einwilligungserklärung und einen Kalender für weitere Kinder-Impftermine.

Die Radfahrsaison ist eröffnet.

Ausflug zu Beginn des phänomenologischen Vorfrühlings (foto: zoom)

Ich habe gestern die Radfahrsaison mit einem Ausflug zum Kahlen Asten eröffnet. Hin und zurück sind das um die 30 Kilometer.

Die Straßen waren frei von Schnee und Eis, die Temperaturen lagen im Plus. Dicke Jacke, Winterhandschuhe, Sturmhaube, obendrauf den Helm und die Kälte blieb erträglich.

Es herrschte Nebel, am schlimmsten in Altastenberg. Der Kahle Asten und die Kernstadt Winterberg war voller Touristen, die Skilifte sind in Betrieb.

Mir ist das alles zu eng. Das Schwimmen im Hallenbad ist für mich zur Zeit gestrichen. Ich habe keine Lust, mir im Umkleidebereich das Omikron-Virus einzufangen. Leider kann man beim Schwimmbad im Oversum von außen nicht sehen, ob es voller Menschen ist oder ob man es riskieren kann, ein paar Bahnen zu ziehen.

Radfahren ist eine prima Alternative solange das Wetter mitspielt. Der Winter im Hochsauerland war nicht immer gnädig mit mir. Carpe Diem, bis der nächste Schnee- oder Kälteeinbruch kommt.

Corona-Virus im HSK: 368 Neuinfizierte, 27 stationär. 60 Schulen sowie 17 Kindertagesstätten betroffen.

In unserem Briefkasten

Nach dem Wochenende verzeichnet das Gesundheitsamt mit Stand von Montag, 24. Januar, 9 Uhr, im Hochsauerlandkreis kreisweit 368 Neuinfizierte. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt nach Angaben des RKI 436,6 (Stand 24. Januar, 0 Uhr).

Die Statistik weist damit 949 Infizierte, 17.618 bestätigte Fälle sowie 241 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Die Zahl der Genesenen wird statistisch erst für morgen bereinigt.

Stationär werden 27 Personen behandelt, fünf intensivmedizinisch und davon werden zwei Personen beatmet.

Vom Infektionsgeschehen sind aktuell ein Krankenhaus, drei Pflegeeinrichtungen, eine Einrichtung der Eingliederungshilfe, drei sonstige Einrichtungen, 60 Schulen sowie 17 Kindertagesstätten betroffen.

Alle 949 infizierten Personen verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (264), Bestwig (34), Brilon (111), Eslohe (19), Hallenberg (23), Marsberg (37), Medebach (41), Meschede (60), Olsberg (56), Schmallenberg (58), Sundern (107) und Winterberg (139).

Bei positivem PCR-Test: Quarantäne gilt ohne Anordnung. Keine Kontaktpersonennachverfolgung. Zahlen aus Schulen und Kindertageseinrichtungen können nicht mehr veröffentlicht werden.

Testet euch doch selbst. Der Staat macht einen schlanken Fuß und nennt es Eigeninitiative der Bürger:innen. (foto: zoom)

Hochsauerlandkreis. Positiver Corona-Test – und jetzt? Neben der Sorge um die Gesundheit tauchen viele organisatorische Fragen auf. Was muss ich tun? Klar ist: Es ist mehr Eigeninitiative nötig. Auch ohne Bescheid einer Behörde muss man sich bei einem positiven PCR-Test isolieren und seine Kontaktpersonen schnellstmöglich informieren.

Beim Freitesten gelten ebenfalls neue Regeln, auch hier läuft nun vieles automatisch nach den Vorgaben der NRW-Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung. Darauf weist der Hochsauerlandkreis hin.  

Wer einen positiven PCR-Test hat, wird künftig in aller Regel keinen Anruf mehr vom Gesundheitsamt bekommen. „Aufgrund der hohen Fallzahlen ist eine Kontaktpersonennachverfolgung ab sofort nicht mehr möglich“, erklärt Gesundheitsamtsleiter Dr. Klaus Schmidt. Nach neuer Rechtslage sei dies auch nicht mehr nötig. Das Land setze klar auf die Eigenverantwortung und die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger.

Auch eine mündliche oder schriftliche Anordnung der Isolierung ist nach der neuen und seit dem 16. Januar geltenden Verordnung nicht mehr vorgesehen. Diese wurde früher vom Gesundheitsamt verschickt. Jetzt nicht mehr. Wenn ein PCR-Test positiv ausgefallen ist, wird das Ergebnis zwar nach wie vor dem Gesundheitsamt gemeldet, Betroffene müssen sich aber selbstständig in Isolierung begeben.

Positiv Getestete bekommen vom Kreisgesundheitsamt künftig nur noch eine „Quarantäne- und Genesenenbescheinigung“ per Post zugeschickt, in dem die geltenden Regeln ausführlich erläutert sind.

Unter dem Motto „Zusammen gegen Corona“ haben sich die Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, der Kreis Unna, der Kreis Siegen-Wittgenstein und der Kreis Soest in der Umsetzung der geänderten Quarantäne-Maßnahmen miteinander abgestimmt.

Dr. Schmidt appelliert: „Die Omikron-Variante ist sehr, sehr ansteckend. Verhalten Sie sich verantwortungsvoll und halten Sie sich an die geltenden Regeln, um sich und Ihre Mitmenschen zu schützen.“

Konkret gilt laut NRW-Corona-Test-und-Quarantäneverordnung folgendes: Wer wegen Erkältungssymptomen, eines positiven Schnell- oder PCR-Pooltests einen PCR-Test macht und auf das PCR-Testergebnis wartet, muss in Isolierung. Diese endet automatisch mit einem negativen PCR-Test.

Wer einen positiven PCR-Test hat, also selbst infiziert ist, muss sich automatisch zehn Tage (gerechnet ab dem Tag nach der ersten positiven PCR- oder vorherigen Schnelltestung) lang isolieren. Nach zehn Tagen endet die Isolierung automatisch.

Ein Freitesten ist nach sieben Tagen per Schnelltest oder PCR-Test möglich, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Mit dem negativen Testergebnis endet die Isolierung automatisch. Das Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.

Achtung: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Sonderregeln beachten (PCR-Test).

Wenn eine Person im selben Haushalt positiv getestet ist, gilt für Haushaltsangehörige automatisch eine zehntägige Quarantäne. Ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich, Schul- und KiTa-Kinder können sich nach fünf Tagen freitesten. Auch hier endet die Quarantäne dann automatisch mit einem negativen Test.

Die Quarantäne für Haushaltsangehörige kann durch das PCR-Ergebnis des Indexfalles nachgewiesen werden.

Nicht in Quarantäne müssen alle Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind, geimpfte Genesene, Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt, sowie Genesene, bei denen der positive Test mindestens 28 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt.

Sonstige Kontaktpersonen der positiv getesteten Person außerhalb des Haushaltes (z.B. Freunde, Bekannte) haben auch Pflichten, wenn sie nicht geboostert sind: Dann müssen auch sie sich bestmöglich von anderen absondern, Kontakte vermeiden, bei unvermeidbaren Kontakten mit anderen Personen Maske tragen und sich beim Auftreten von Symptomen ebenfalls umgehend testen lassen.

Ein Testnachweis gilt immer auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber. Eine gesonderte Bescheinigung ist nicht erforderlich und wird deshalb auch nicht durch das Gesundheitsamt ausgestellt.

Alle rechtlichen Regelungen des Landes NRW zur COVID-19-Pandemie finden sich auf den Internetseiten des NRW-Gesundheitsministeriums unter: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.

Zahlen aus Schulen und Kindertageseinrichtungen werden nicht mehr in den Presse-Infos veröffentlicht.

Das Kreisgesundheitsamt weist darauf hin, dass auch Schulen, Kindertageseinrichtungen und der berufliche Bereich von den Neuerungen betroffen sind. Dementsprechend stehen künftig Zahlen aus Schulen, Kindertageseinrichtungen und auch Quarantänen nicht mehr zur Verfügung und können beispielsweise nicht mehr in den Presse-Infos veröffentlicht werden.

Eine Ausnahme bilden Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Hier wird weiterhin, wie bei anderen Infektionserkrankungen auch, ein Ausbruchsmanagement stattfinden.