Umleitung: Pegida, Charlie Hebdo, Feigheit, Bloggen, Tucholsky – Harburg, Kontaktbörsen und mehr.

Gestern fiel um 16:10 der Zug von Winterberg nach Dortmund einfach aus. Die RollstuhlfahrerInnenn haben sich gefreut. (foto: zoom)
Gestern fiel um 16:10 der Zug von Winterberg nach Dortmund ohne nähere Erklärung einfach aus. Die RollstuhlfahrerInnen aus dem Josefsheim haben sich gefreut, NICHT 🙁 (foto: zoom)

Wie es zu Pegida kam: Von Brot und Spielen, bröckelndem Wohlstand und fehlender Bildung … endoplast

„Charlie Hebdo“-Chefredakteur kritisiert Feigheit westlicher Medien: Für Nicht-Veröffentlichung der Mohammed-Karikatur vom Titelblatt der neuen Ausgabe … derstandard

Pegida, Islam und Gesellschaft: Ein völkischer Geist ist aus der Flasche gelassen … sueddeutsche

Für Vielfalt, Solidarität und Toleranz: Unter dem Motto „Arnsberg sind WIR“ lädt der Arbeitskreis Dies Internationalis alle Vereine, Religionsgemeinschaften, Parteien, Schulen etc. am Sonntag, 25. Januar 2015 um 16 Uhr zu einem friedlichen Spaziergang durch die Neheimer Innenstadt ein … neheimsnetz

Kurt Tucholsky und Satire ist klar: aber Tucho und Harburg? … harbuch

Zeche Zollverein: „Getting overly excited about escalators“ … journeytodesign

Schöner bloggen ohne SEO: Schon vor etlichen Jahren bin ich dazu übergegangen, das Thema SEO für mein Blog nahezu komplett zu ignorieren … lummaland

Bloggen und das dezentrale Netz. Ein Zwischenbericht: die Webforen sterben gerade einen langsamen, aber anscheinend nur schwer aufzuhaltenden Tod. Dieses Blog bleibt … schmalenstroer

Kontaktbörsen: Ich rate Ihnen sehr bei der Wahrheit zu bleiben … praxisdoktorschraeg

Gekaufter Journalismus und der FDP-Effekt: Für Journalismus im Netz wird mehr Geld ausgegeben. Das wäre doch mal eine gute Nachricht. Ist aber keine … ruhrnalist

Am Bande, nicht am Gängelband: „Schreibheft“-Herausgeber Norbert Wehr erhält Verdienstkreuz und erinnert an Voltaire … revierpassagen

Kommunen und Sperrklausel: Schwindende Macht der Apparatschicks … doppelwacholder

Darlehnsvergabe zwischen kreiseigenen Gesellschaften: Ein Mitglied der Kreistagsfraktion der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wunderte sich in der Sitzung des Betriebsausschusses am 09.12.2014 darüber, dass eine seiner Meinung nach für den Kreishaushalt bedeutsame Frage nicht beantwortet wurde … sbl

Umleitung: morgens mit dem Rad zur Arbeit und abends ein paar Links zusammenstellen.

Der Stausee zwischen Siedlinghausen und Brunskappel (foto: zoom)
Der Stausee zwischen Siedlinghausen und Brunskappel (foto: zoom)

Die Kette lag heute Morgen auf dem größten Blatt, als ich am Stausee zwischen Siedlinghausen und Brunskappel vorbeikurbelte.

„Bremse jetzt nicht!“, schrie mein innerer Schweinehund und wollte den Schwung nicht abbremsen, aber der Blick zurück war einfach zu wuchtig.

In diesen Momenten liebe ich das das Radfahren im Hochsauerland; sämtliche Steinbruch-Laster, Langholz-LKW und durchgedrehte Raser auf der Landstraße Nummer 742 sind vergessen. Die Brille bleibt in der Lenkertasche, mit der kleinen Canon knippse ich auf Verdacht. Ein schöner Tag.

One fool throws a boulder in the well, a hundred sane people can’t get it out: The Hollywood connection – how a real estate man’s film led to rage in Libya … guardian

Dreckiges Spiel der Motorpresse: Wie mir aus zuverlässiger Quelle bestätigt wurde, gibt es klare Ansagen aus den Verlagshäusern, keine Termine mit Bloggern zu besetzen … autoblog

Hype gerechtfertigt: iPhone 5 heilt Krebs, verursacht Orgasmen und schleudert Blitze … postillon

Durch die Drehtür und zurück: Die Ernennung Cornelia Yzers zur neuen Wirtschaftssenatorin Berlins ist ein Armutszeugnis für die Politik und der finale Kotau vor den Interessen der Wirtschaftslobby … nachdenkseiten

NRW Ministerpräsidentin Kraft: will 2013 knapp 60 Milliarden Euro ausgeben. Kürzen will sie nur 150 Millionen … postvonhorn

Auf den Hund gekommen: Frank Lübberding hat sich gestern Abend angesehen, was das Fernsehen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts so alles gesendet hat … wiesaussieht

Michelle Müntefering von SPD Herne nominiert:  die gesammelten Beiträge vom Parteitag beim … pottblog

Zollverein Essen: Die 440 Millionen-Euro-Zeche … wazrechercheblog

Reaktivierung der Bahnlinie zwischen Korbach und Frankenberg: Reaktivierung in Sicht … sbl

Warsteiner Internationale Montgolfiade: Woran erkennt man, dass der Herbst vor der Tür steht? Richtig, an den Heißluftballons in der Luft … schwenke

Umleitung: Hagen, Banken, Xanten, Zollverein, Blogs in der Mülltonne und Legendenbildung 1989?

Hagen: Bezirksvertretungen sollen eigenständig entscheiden … doppelwacholder

Stresstest der Banken: so geht’s,  sagt Rudolf Hickel … nachdenkseiten

Xanten: die Museumshauptstadt … ruhrbarone

Stiftung Zollverein: die gefühlte Abmahnung … pottblog

Stecker gezogen: 70.000 Blogs in der Mülltonne … spiegelfechter

Legendenbildung? Kirche und Revolution 1989 … blogzentrale

Panoramafreiheit: Fotografie nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See?

Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) hat heute eine Erwiderung auf die Stellungnahme der Stiftung Zollverein herausgegeben. In dieser Auseinandersetzung um die Panoramafreiheit, geht es im Prinzip um die Verteidigung des öffentlichen Raums gegen schleichende Privatisierungsgelüste. Die Panoramafreiheit (siehe auch hier meine Zusammenschau) ist genauso wenig selbstverständlich wie beispielsweise das Waldbetretungsrecht in Deutschland. Wir nehmen beides als gegeben hin, weil wir mit den Freiheiten aufgewachsen sind.

Der Kampf um den medialen Raum erinnnert mich an die Einhegungen im frühkapitalistischen England, die die Allmende fast völlig privatisierten und den physikalisch-öffentlichen Raum auf dass „Public Right of Way“ reduzierten. Selbst um dieses Recht muss im Einzelfall die Öffentlichkeit auch heute noch gegen die Grundbesitzer kämpfen und es durch jährliche Begehungen immer wieder manifestieren. Wer einmal in England gewandert ist, kennt den Unterschied zu unseren Freizügigkeiten.

Die Triebkräfte für die Zugangsbeschränkungen bzw. Einschränkungen des öffentlichen Raums sind nur oberflächlich der fiese Gutsherr oder die sophistische Stiftung Zollverein.

Um es mit einem US-amerikanischen Präsidenten zu sagen: „It’s the economy stupid!“

Wenn ich die Macht habe, Zugang zu beschränken, habe ich auch die Möglichkeit diesen Zugang wieder zu öffnen – gegen Geld.

Mit privatisiertem öffentlichen Raum lässt sich ergo trefflich Gewinn (vulgo: Profit) erzeugen.

Der DJV:

„… Das Gelände der Stiftung Zollverein ist frei zugänglich, es gibt weder Einlasskontrollen noch eine durchgehende Umzäunung. Das Gelände ist derart groß, dass die Verweigerung der Panoramafreiheit auf eine Sperrzonenpolitik hinausläuft. Wer das Gelände betritt, wird außerdem an keiner sichtbaren Stelle darauf hingewiesen, dass er eine solche Sperrzone betritt und irgendwelche besonderen Fotogenehmigungsverfahren gelten sollen.

Hinzu kommt, dass die „kostenfreie“ Ausstellung für Fotografen „im Auftrag einer Redaktion“ für Fotografen keine Lösung darstellt. Heutzutage arbeiten viele Fotografen für ihre eigenen Datenbanken oder für Agenturen, die dann – vermittelt über Systeme wie etwa den Communication Server oder die Plattform ipicturemaxx.com – von Redaktionen durchsucht werden. Fotografen sind heutzutage fast sämtlich frei tätig, – die Redaktion finden sie häufig erst im Anschluss an die Fotoproduktion. Die Stiftung Zollverein verhängt ihre Fotoregeln im Blindflug, weil sie nicht offenbar wissen will, wie die Fotografenbranche funktioniert.

Hinzu kommt, dass das Angebot über Datenbanken auch von Buchverlagen oder Internetplattformen in Anspruch genommen werden kann, die keine aktuellen Berichte produzieren. Fotografen stellen die Bilder zudem als Werbung für ihre Angebote auf ihre Blogs oder in andere Plattformen ein. Selbstverständlich kann es auch sein, dass sie Werbeagenturen Fotos zur Verfügung stellen …“

Alles lesen

Update: Auch das pottblog hat sich ausführlich dem Thema zugewandt und widmet sich insbesondere der Frage, ob es schon Abmahnungen der Stiftung Zollverein gegeben habe.

Missachtet die Zeche Zollverein die Panoramafreiheit?

Meiderich: Revierpark Nord (foto: zoom)
Bald kostenpflichtig? Fotografieren im Revierpark Nord (foto: zoom)

Berlin. Der Deutsche Journalisten-Verband hat als nicht hinnehmbar kritisiert, dass die Stiftung Zollverein Fotografen abmahnt, die Bilder der Zeche Zollverein auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Den Hinweis auf eine angebliche Kostenpflichtigkeit einer Veröffentlichung von Bildern der Zeche, einem der bedeutendsten Industriedenkmäler der Welt, hält der DJV für geradezu grotesk. Es sei paradox, dass man einerseits das Bild einer weltoffenen europäischen Kulturhauptstadt-Region abgeben wolle, andererseits die Panoramafreiheit missachte.

„Es kann nicht sein, dass Fotografen, die in die europäische Kulturhauptstadt-Region reisten, etwa, wie am vergangenen Wochenende für das Still-Leben auf der A40, oder wie am kommenden Wochenende zur Loveparade in Duisburg, Angst haben müssen, auch die Zeche Zollverein zu fotografieren, da sonst Abmahnungen auf sie zukommen könnten“, betonte die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser. „Für uns ist klar: Es gilt auch im Fall der Stiftung Zollverein die Panoramafreiheit für Fotografen. Die Stiftung Zollverein kann diese nicht missachten“, so Kaiser. Zudem sei das die schlechteste Öffentlichkeitsarbeit für den Standort Ruhrgebiet, die man sich vorstellen kann.

Kaiser wies darauf hin, dass die Zeche Zollverein mit Millionenbeträgen aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sei. „Wie im Fall des Schlosses Sanssouci müssen Fotografen auch auf dem Gelände frei fotografieren dürfen. Das Haus- und Eigentumsrecht kann bei solchen aus öffentlichen Mitteln finanzierten und für die Öffentlichkeit gedachten Gebäuden und Flächen nicht geltend gemacht werden!“

Die Stellungnahme der Stiftung Zollverein:

Essen. Fotografen dürfen Bilder, die außerhalb des Geländes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern u. ä. aufgenommen werden, nutzen. Das bedeutet: eine Nutzung von Bildern, die der Panoramafreiheit unterliegen, wird von der Stiftung Zollverein nicht eingeschränkt.

Anders verhält es sich bei Bildern, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen, sprich auf dem Gelände des Welterbes aufgenommen wurden. Hier gilt das Hausrecht. Die Hausordnung definiert dies unter Punkt 9: „Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung Zollverein.“

Fotogenehmigungen für redaktionelle Nutzung werden an Fotografen kostenfrei ausgestellt, die ihre Bilder zu redaktionellen Zwecken im Auftrag einer Redaktion aufnehmen bzw. die Bilder zu redaktionellen Zwecken an z. B. Tageszeitungen verkaufen.

Fotografieren zu privaten Zwecken
Das Fotografieren zu privaten Zwecken ist ohne Fotogenehmigung erlaubt.

Fotogenehmigungen für kommerzielle Nutzung:
kostenpflichtig sind Aufnahmen, die für kommerzielle Zwecke verwendet werden, z.B. in Werbeanzeigen, deren Inhalte in keinem Bezug zum Welterbe Zollverein stehen.

Zum Hintergrund der Diskussion um die Panoramafreiheit schreibt der DJV:

Im Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ wird dem Gesetzgeber die Einschränkung der Panoramafreiheit empfohlen, die in § 59 des Urhebergesetzes geregelt ist.

„3. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, in § 59 Absatz 1 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken – ausgenommen Bauwerken – im öffentlichen Raum einzuführen, die dann eintritt, wenn die Abbildung gewerblich verwertet wird und die Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richtet.“ (Seite 265)

Der § 59 Urhebergesetz erlaubt es beispielsweise Fotografen, Fotografien von Häusern, Denkmälern oder Kunstwerken im öffentlichen Raum ohne Erlaubnis und Vergütung anzufertigen und zu veröffentlichen. Durch ihn ist es auch möglich, Internet-Fotogalerien, Filme, Bildbände, Kalender oder Postkarten über Architektur oder öffentliche Plätze und Gedenkstätten zu vertreiben, ohne hierfür Restriktionen (Erlaubnis- oder Vergütungspflicht) unterworfen zu sein.

§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

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Update (20:00): aktuell befasst sich auch Stefan Laurin von den ruhrbaronen mit dem Fall.