Sie dürfen hier nicht laufen, woll!

Schneer-Reste am Kahlenberg in der Abenddämmerung
Schnee-Reste am Kahlenberg in der Abenddämmerung (foto: zoom)

„Sie dürfen hier nicht laufen, woll!“, der junge Jagdhelfer im kleinen grünen Vierrad-getriebenen Jägerauto, will seinem Herrn und Meister offensichtlich die Pacht für die Jagd von Joggern freihalten. Warum denn nicht, das sei doch ein Weg. „Nein, das ist kein Weg, das ist eine Kehrung!“

Der Abend dämmerte bereits und ich wollte noch eben den Schnee auf 700 Meter Höhe fotografieren und zu einem prima Aussichtspunkt weiterlaufen, den ich erst vor zwei Tagen entdeckt hatte.

Die Aussicht war leider: Nebel. Den Schnee konnte ich knapp vor der Leistungsuntergrenze der Casio Exilim aufnehmen.

Es ist nicht so einfach, durch den deutschen Wald zu laufen, vor allem dann nicht, wenn man durch die Pacht wohlhabender Männer joggt, die dort ihrem Hobby frönen wollen.

Um die gesetzlichen Bestimmungen zur „Waldbetretung“ kümmere ich mich bei anderer Gelegenheit.

Update:

Im Landesforstgesetz von Nordrhein-Westfalen habe ich keinen Paragraphen gefunden, der mir das Laufen auf meinen Strecken hier im Wald verbietet:

Zweiter Abschnitt: Betreten des Waldes

§ 2 Betreten des Waldes (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.

(3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.

(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht …

8 Gedanken zu „Sie dürfen hier nicht laufen, woll!“

  1. @Thomas:
    vielen Dank für den Link.

    Ich hatte im Artikel nicht die ganze Geschichte geschrieben:
    Ich bin dem Adlatus des Jagdpächters dreimal begegnet. Wir sind dann zwangsläufig ins Gespräch gekommen. Er hatte keine Ahnung von den Gesetzen. Er behauptete einfach dreist, ich dürfte nur die gekennzeichneten Wege im Wald gehen, laufen, …. Ich fragte ihn woran ich denn erkennen könne, welche Wege erlaubt seien. Er antwortete mir, dass es die breiten Wege wären. Nun haben wir auch sehr schmale, versteckte, nichtsdestotrotz als Wanderwege verzeichnete Pfade. Letztendlich stellte sich für mich heraus, dass er nur die Stimme seines Herrn war, den ich dann auch durch das Gespräch identifizieren konnte. Klar, wenn Du die Kohle hast, wie dieser Herr, dann „gehört“ Dir die Welt und die ganze Pacht und es ist einfach ärgerlich, wenn da Jogger, MTBler und so ein Gesocks herumlaufen und -fahren. Das ganze Testosteron-gesteuerte Hobby wird dann noch als Naturschutz verkauft. Auf den großen Pachten sollen zur Jagdzeit die millionenschweren Tattergreise aus dem Ruhrgebier in der S-Klasse angereist kommen. Die Jagdknechte bereiten vor dem großen Wochenende das Revier vor. Ich habe selbst gesehen, dass im Wald der Rasen gemäht war. Damit der Herr dann seine Trophäe schießen kann, müssen ihm die Knechte die Flinte halten. Und so weiter und so fort …. Ich hatte mal einen Bericht gesehen (TV?), in dem gezeigt wurde, dass in Österreich nur Staatsangestellte nach Plan die Reviere bejagen. Müsste ich aber noch mal recherchieren.

  2. Meine Lieben, es ist also überall das gleiche Übel mit den Waidmännern – und ich habe manchmal das Gefühl, es wird immer schlimmer. Menschen, die den Wald als Erholungsraum nutzen, werden von Jägern regelrecht terrorisiert. Und dieser Tage stehen oft selbst an Bundesstraßen Warnschilder mit der Aufschrift „Vorsicht, Jagdbetrieb“ oder „Treibjagd“. Dabei ist der Sinn (bzw. Unsinn) der Jagd gar nicht mehr gegeben – Jagd dient nicht Hege und Pflege. Jagd ist einfach nur Spaß und Hobby und was die Tattergreise angeht: Die sind nur ein haarsträubendes Beispiel für diesen Irrsinn. Also wäre es an der Zeit, die breite Öffentlichkeit mal aufzuklären über die längst überfällige Wahrheit des „angewandten Naturschutzes Jagd“.

  3. Hallo Herr Schiebener,

    der Jagdaufseher meinte sicher „Nein, das ist kein Weg, das ist eine Kirrung!“ (nicht Kehrung). Eine Kirrung ist eine Art „Lockfütterung“.
    Wir als Waldbesitzer stehen auch latent auf Kriegsfuß mit den Grünröcken. In der Tat denken viele, dass sie durch ihre Pacht auch das (Weisungs)Recht im Wald gezahlt haben. Wer sich in die Jagdpächter hinein versetzt, kann in gewisser Hinsicht auch Verständnis dafür aufbringen. Heutige Jagdpächter kommen nur am Wochenende in ihr Revier, haben z.T. lange Anfahrtswege und sind u.U. völlig umsonst gekommen, weil ein Spaziergänger mit Hund eine wildfreie Zone um sich herum geschaffen hat. Aber „Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden.“ Selbst abseits der Wege darf sich jeder im Wald aufhalten (Ausnahmen gibt es natürlich, z.B. Naturschutzgebiete).
    In diesem Sinne: im Wald sollte man sich rücksichtsvoll aber nicht devot verhalten!

    LG – der Wald-Prinz

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