Sind wir nicht alle ein bisschen Google: Die Beobachtung der „Unteren Pforte“ in Winterberg durch eine sogenannte Webcam.

Das sit schon ein ziemlicher Bolide im Dachfenster mit Blick auf die Untere Pforte. (foto: zoom)
Keine mickerige Webcam – das ist schon ein ziemlicher Bolide im Dachfenster vom Café Krämer mit Blick auf die Untere Pforte. (foto: zoom)

Alle fünf bis zehn Sekunden sendet die Kamera am Dachfenster von Café Krämer ein Bild der „Unteren Pforte“ in  Winterberg in das weltweite Netz. Wer sich dort aufhält, wird in einem ständigen Stream von Einzelbildern erfasst.

Die „Untere Pforte“ ist ein öffentlicher Platz, die abgebildeten Personen sollen nur Beiwerk sein. Wer sich an der „Unteren Pforte“ in Winterberg aufhält, ist also alle 5 bis 10 Sekunden lediglich Beiwerk in einem beständigen Strom von Einzelbildern.

Unter Webcams habe ich mir bisher immer diese kleinen Plastikteile am USB-Port oder die Mini-Kameras im Monitorgehäuse vorgestellt. Da war ich wohl zu naiv.

Die Kamera, die hier in Winterberg zum Einsatz kommt, hat mich im ersten Moment erschreckt, erinnert sie mich doch in Form und Größe an die Sicherheitssysteme in Großbritannien, an deutschen Kraftwerken oder an militärischen Einrichtungen.

Hier ein Bild ohne Zoom. Wer sich an der Pforte aufhält, weiß von wo Serienbilder geschossen werden.
Hier ein Bild ohne Zoom. Wer sich an der Pforte aufhält, weiß von wo Serienbilder geschossen werden.

Darf man das? Scheint so, oder? Auf Wikipedia lese ich:

Bei der Aufnahme von Personen sind die Rechte am eigenen Bild, sowie die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Mit einer Webcam dürfen ohne Einwilligung der Betroffenen keine Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden, auf denen Personen identifiziert werden können. Das gilt auch für Merkmale, welche eine Identifizierung ermöglichen. Webcams im Öffentlichen Raum unterliegen diesen Bestimmungen genauso wie solche, die lediglich innerhalb von Unternehmen oder Institutionen betrieben werden.

Um eine Webcam im öffentlichen Raum beständig zu betreiben, sollte man drauf hinweisen, dass diese keine Personen, sondern nur den sichtbaren öffentlichen Raum abbildet. Alle zu erkennenden Personen sind gemäß Kunst-Urhebergesetz § 23 nur Beiwerk.

Und so sahen die Aufnahmen heute beim Stadtfest aus. Dies ist ein Screenshot. Die Auflösung auf der aktuellen Website waren etwas schärfer.

So sah das Stadtfest heute Nachmittag auf der sogenannten Wetter Webcam aus. (screenshot)
So sah das Stadtfest heute Nachmittag auf der sogenannten Wetter Webcam aus. (screenshot)

Die Website nennt sich Wettercam-Winterberg und wird von einem CDU-Ratsmitglied betrieben. Ein Geschmäckle hat das schon, oder?

Panoramafreiheit: Fotografie nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See?

Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) hat heute eine Erwiderung auf die Stellungnahme der Stiftung Zollverein herausgegeben. In dieser Auseinandersetzung um die Panoramafreiheit, geht es im Prinzip um die Verteidigung des öffentlichen Raums gegen schleichende Privatisierungsgelüste. Die Panoramafreiheit (siehe auch hier meine Zusammenschau) ist genauso wenig selbstverständlich wie beispielsweise das Waldbetretungsrecht in Deutschland. Wir nehmen beides als gegeben hin, weil wir mit den Freiheiten aufgewachsen sind.

Der Kampf um den medialen Raum erinnnert mich an die Einhegungen im frühkapitalistischen England, die die Allmende fast völlig privatisierten und den physikalisch-öffentlichen Raum auf dass „Public Right of Way“ reduzierten. Selbst um dieses Recht muss im Einzelfall die Öffentlichkeit auch heute noch gegen die Grundbesitzer kämpfen und es durch jährliche Begehungen immer wieder manifestieren. Wer einmal in England gewandert ist, kennt den Unterschied zu unseren Freizügigkeiten.

Die Triebkräfte für die Zugangsbeschränkungen bzw. Einschränkungen des öffentlichen Raums sind nur oberflächlich der fiese Gutsherr oder die sophistische Stiftung Zollverein.

Um es mit einem US-amerikanischen Präsidenten zu sagen: „It’s the economy stupid!“

Wenn ich die Macht habe, Zugang zu beschränken, habe ich auch die Möglichkeit diesen Zugang wieder zu öffnen – gegen Geld.

Mit privatisiertem öffentlichen Raum lässt sich ergo trefflich Gewinn (vulgo: Profit) erzeugen.

Der DJV:

„… Das Gelände der Stiftung Zollverein ist frei zugänglich, es gibt weder Einlasskontrollen noch eine durchgehende Umzäunung. Das Gelände ist derart groß, dass die Verweigerung der Panoramafreiheit auf eine Sperrzonenpolitik hinausläuft. Wer das Gelände betritt, wird außerdem an keiner sichtbaren Stelle darauf hingewiesen, dass er eine solche Sperrzone betritt und irgendwelche besonderen Fotogenehmigungsverfahren gelten sollen.

Hinzu kommt, dass die „kostenfreie“ Ausstellung für Fotografen „im Auftrag einer Redaktion“ für Fotografen keine Lösung darstellt. Heutzutage arbeiten viele Fotografen für ihre eigenen Datenbanken oder für Agenturen, die dann – vermittelt über Systeme wie etwa den Communication Server oder die Plattform ipicturemaxx.com – von Redaktionen durchsucht werden. Fotografen sind heutzutage fast sämtlich frei tätig, – die Redaktion finden sie häufig erst im Anschluss an die Fotoproduktion. Die Stiftung Zollverein verhängt ihre Fotoregeln im Blindflug, weil sie nicht offenbar wissen will, wie die Fotografenbranche funktioniert.

Hinzu kommt, dass das Angebot über Datenbanken auch von Buchverlagen oder Internetplattformen in Anspruch genommen werden kann, die keine aktuellen Berichte produzieren. Fotografen stellen die Bilder zudem als Werbung für ihre Angebote auf ihre Blogs oder in andere Plattformen ein. Selbstverständlich kann es auch sein, dass sie Werbeagenturen Fotos zur Verfügung stellen …“

Alles lesen

Update: Auch das pottblog hat sich ausführlich dem Thema zugewandt und widmet sich insbesondere der Frage, ob es schon Abmahnungen der Stiftung Zollverein gegeben habe.