
Alle fünf bis zehn Sekunden sendet die Kamera am Dachfenster von Café Krämer ein Bild der „Unteren Pforte“ in Winterberg in das weltweite Netz. Wer sich dort aufhält, wird in einem ständigen Stream von Einzelbildern erfasst.
Die „Untere Pforte“ ist ein öffentlicher Platz, die abgebildeten Personen sollen nur Beiwerk sein. Wer sich an der „Unteren Pforte“ in Winterberg aufhält, ist also alle 5 bis 10 Sekunden lediglich Beiwerk in einem beständigen Strom von Einzelbildern.
Unter Webcams habe ich mir bisher immer diese kleinen Plastikteile am USB-Port oder die Mini-Kameras im Monitorgehäuse vorgestellt. Da war ich wohl zu naiv.
Die Kamera, die hier in Winterberg zum Einsatz kommt, hat mich im ersten Moment erschreckt, erinnert sie mich doch in Form und Größe an die Sicherheitssysteme in Großbritannien, an deutschen Kraftwerken oder an militärischen Einrichtungen.

Darf man das? Scheint so, oder? Auf Wikipedia lese ich:
Bei der Aufnahme von Personen sind die Rechte am eigenen Bild, sowie die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Mit einer Webcam dürfen ohne Einwilligung der Betroffenen keine Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden, auf denen Personen identifiziert werden können. Das gilt auch für Merkmale, welche eine Identifizierung ermöglichen. Webcams im Öffentlichen Raum unterliegen diesen Bestimmungen genauso wie solche, die lediglich innerhalb von Unternehmen oder Institutionen betrieben werden.
Um eine Webcam im öffentlichen Raum beständig zu betreiben, sollte man drauf hinweisen, dass diese keine Personen, sondern nur den sichtbaren öffentlichen Raum abbildet. Alle zu erkennenden Personen sind gemäß Kunst-Urhebergesetz § 23 nur Beiwerk.
Und so sahen die Aufnahmen heute beim Stadtfest aus. Dies ist ein Screenshot. Die Auflösung auf der aktuellen Website waren etwas schärfer.

Die Website nennt sich Wettercam-Winterberg und wird von einem CDU-Ratsmitglied betrieben. Ein Geschmäckle hat das schon, oder?