Druck in der Schule: Schwerpunktthema Schüler-, Lehrer- und Elternstress in der neuen Ausgabe von „Humane Schule“

Das Titelbild der neuen Ausgabe der  AHS-Zeitschrift (screenshot)
Das Titelbild der neuen Ausgabe der AHS-Zeitschrift (screenshot)

Niederkassel. (ahs_pm) Schulstress ist ein Thema, das für alle, die mit Schule zu tun haben, von hoher Bedeutung ist. Kinder werden durch den Druck im Zusammenhang mit Schule zunehmend nicht nur psychisch, sondern auch körperlich krank. Lehrerbelastungsstudien zeigen, dass ein Drittel der Lehrerschaft ausgebrannt ist.

Darum hat die Aktion Humane Schule (AHS) für die neue Ausgabe ihrer Zeitschrift „Humane Schule“ das Schwerpunktthema „Druck in der Schule“ gewählt. Dieser resultiert nicht zuletzt aus dem Druck für die Schule. Deswegen hat AHS-Bundesvorsitzender Jonas Lanig seinen Leitartikel der „Schule unter Druck“ gewidmet und zeigt auf, mit welcher Strategie Schulen sich entlasten können.

Hier geht es zur Inhaltsangabe.

Eine Vielzahl von Beiträgen sowohl aus der Feder betroffener Kinder, Eltern und Lehrpersonen als auch von Wissenschaftler/-innen und reflektierten Praktiker/-innen gibt authentischen Einblick in und Erklärungen für das, was den Schulalltag belastend macht. Daneben bietet das Heft aber auch hilfreiche Anregungen zum Umgang mit Schulstress, zwei Kopiervorlagen sowie Buchbesprechungen zur Vertiefung der Thematik.

Die vollkommen werbefreie „Humane Schule“ mit dem Themenschwerpunkt „Druck in der Schule“ (40. Jg., Mai 2014, 36 S.)  kann zum Preis von EUR 5,- zzgl. Versand (Staffelpreise auf Anfrage) bestellt werden bei:
Bundesverband Aktion Humane Schule e.V.
Rathausplatz 8 – 53859 Niederkassel
E-Mail: ahs@aktion-humane-schule.de
Tel.: 0 22 08 / 90 96 89, Fax: 90 99 43
Internet: www.aktion-humane-schule.de

Anfrage der Fraktion MbZ an den Mescheder Bürgermeister: Amtliche Wahlbeeinflussung?

In unserem BriefkastenNachfolgend veröffentlichen wir eine Pressemitteilung der Mescheder Ratsfraktion „Meschede braucht Zukunft (MbZ) „:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hess,

die Frage was ist „Amtliche Wahlbeeinflussung“ lässt sich für juristische Laien sicherlich nicht immer gleich erkennen. Oft handelt es sich dabei wahrscheinlich auch um Grauzonen.

Im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen am 25.05.2014 erhielten wir Hinweise darauf, dass manche Parteien und Verwaltungen möglicherweise nicht eindeutig erkennen, was als unzulässige Wahlbeeinflussung zu werten ist. So soll beispielweise in einer Kommune in NRW an Rentnerinnen und Rentner in einem Umschlag zusammen mit den Briefwahlunterlagen ein Schreiben verschickt worden sein, in dem die WählerInnen persönlich angesprochen und
aufgefordert werden, die Partei XY zu wählen.

Wenn dem so sein sollte, würden also städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Kosten der Steuerzahler Wahlwerbung für eine bestimmte Partei machen.

In einer anderen Kommune in NRW soll ein amtierender Bürgermeister seinen Titel für Wahlkampfzwecke missbraucht haben. Indem er in einer Wahlkampfbroschüre seiner Partei für eben diese Partei wirbt, soll er gegen die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht im Wahlkampf verstoßen haben.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des VG Gießen vom 23. März 2007 – AZ 8 E 4139/05.

Danach dürfen gemeindliche Organe keine unzulässige Wahlbeeinflussung vornehmen.

Hiermit bitte ich Sie schriftlich zu beantworten:

  • Werden auch von der Stadtverwaltung Meschede, gleichzeitig mit den Briefwahlunterlagen Schreiben an Rentnerinnen und Rentner oder andere Wählerinnen und Wähler verschickt, mit denen diese Personengruppen aufgefordert werden, eine bestimmte Partei zu wählen?
  • Sehen Sie keinen Verstoß gegen Ihre Neutralitätspflicht in dem Umstand, dass Sie auf der Rückseite des CDU-Wahlkampf-Flyers sich in Ihrer Funktion als Bürgermeister in einem Interview zu den „wichtigen Schritten“ der vergangenen 5 Jahre äußern? Ist diese Tatsache Ihrer Meinung nach nicht als Wahlbeeinflussung zu werten und riskieren Sie dadurch Ihrer Meinung nach keine Wahlanfechtung?
  • Ist es richtig und zulässig und, wenn ja, aus welchen Gründen ist es richtig und zulässig, dass eine bestimmte Partei das Stadtwappen von Meschede und auch das Wappen eines Ortsteiles auf ihren Wahlkampf-Plakaten und –Flyern abdruckt?
  • Gewährt die Stadt auch anderen Organisationen, das Stadtwappen in Ihren Broschüren, Briefköpfen etc. abzudrucken?
    Wenn JA, welchen?
    Wenn NEIN, mit welcher Begründung?
  • Ist die Nutzung des Stadtwappens mit Kosten bzw. mit Gebühren verbunden?
    Wenn JA, wie hoch sind die Kosten und wie werden diese Kosten berechnet?

Mit freundlichen Grüßen
Fraktion „Meschede braucht Zukunft“ (MbZ)

Lutz Wendland
Ratsmitglied

HSK: Der Wahl-O-Mat zur Kommunalwahl ist online.

Hier geht es zum Wahlscheck Winterberg. (screenshots: zoom)
Hier geht es zum Wahl-Check Winterberg. (screenshots: zoom)

Seit Donnerstag gibt es auch zur Kommunalwahl am 25. Mai eine Website im Stil des Wahl-O-Mat. Mit dem Wahl-Check kann jeder anhand verschiedener Fragen die eigene Einstellung mit denen der Parteien vergleichen.

Dank der guten Mitarbeit vieler Parteien konnte das Projekt innerhalb weniger Tage auf die Beine gestellt werden. Alle Parteien und Wählergruppen hatten zunächst 5 Tage Zeit eigene Fragen einzureichen. Diese wurden dann innerhalb weniger Stunden redaktionell überarbeitet und wieder an alle verteilt. Nach 2 Tagen sollten dann alle Antworten vorliegen, wobei es noch so manchen Nachzügler gab.

„Der Wahl-Check soll ein wichtiger Anreiz sein, am 25. Mai hier vor Ort wählen zu gehen“, so Daniel Wagner, Initiator von wahlcheck.eu.

„Da wir beide aktive Mitglieder der Piratenpartei sind, gab es natürlich zunächst verständliche Zweifel daran, ob wir wirklich neutral bleiben. Bis auf wenige Ausnahmen konnten wir dann aber doch alle davon Überzeugen, dass unser Ziel einzig und allein ist, möglichst viele Menschen zur Stimmabgabe am 25. Mai zu animieren“,  berichtet Florian Otto.

Bisher haben in Brilon die Briloner Bürgerliste/Freie Wähler, SPD und CDU teilgenommen. In Winterberg wollten leider nur SPD und FDP teilnehmen. Für den Wahl-Check zur Kreistagswahl konnten neben den PIRATEN die Sauerländer Bürgerliste/Freie Wähler, Die LINKE und Bündis 90/Grüne gewonnen werden.

„Sollte sich die eine oder andere Partei doch noch entscheiden mitzumachen, werden wir das gerne noch ergänzen um ein möglichst vollständiges Angebot bieten zu können“, so Florian Otto weiter.

Hier geht es zum Wahl-Check Brilon.
Hier geht es zum Wahl-Check Brilon.

Den Wahlcheck für Brilon findet man unter www.wahlcheck.eu/brilon, für den HSK unter www.wahlcheck.eu/hsk und für Winterberg hier: www.wahlcheck.eu/winterberg.

Hier geht es zum Wahl-Check HSK
Hier geht es zum Wahl-Check HSK

Stadt Winterberg: Heutige WP-Berichterstattung zum Thema der möglichen Umsiedlung des ALDI-Marktes ins Bahnareal

In unserem BriefkastenStellungnahme der Stadt Winterberg zu einer Anfrage der Westfalenpost (WP) von Montag, 12.05.2014 zu einer möglichen Umsiedlung des ALDI-Marktes in das Bahnareal.

 

Zum Westfalenpost-Artikel

Bei der Fortentwicklung des Bahnareals geht es nicht allein um eine mögliche Umsiedlung des ALDI-Marktes, wenngleich dies auch seit Jahren ein wichtiges Anliegen der Stadt ist. Es geht um viel mehr, nämlich darum, das beste Konzept einer Investorengruppe für das Eintrittsportal unserer Stadt und für die letzte städtische Gewerbefläche im Zentrum zu gewinnen.

Worum es geht*

Es geht um positive städtebauliche Entwicklung, um Steigerung der Einkaufsattraktivität und gar nicht darum, das leicht zu vermarktende Grundstück zwischen Einkaufszentrum und Bahnhof („grüne Wiese“) jemandem für die Ansiedlung eines Marktes zu veräußern. So wäre für jeden Investor z.B. der ALDI-Markt ein sogenannter „HauptAnkermieter“. Es geht vielmehr darum, in einem schlüssigen Gesamtkonzept diese Fläche mit der ab Herbst freigeräumten Fläche des alten Bahnhofs – also beide gemeinsam – von einem Investor zu entwickeln. Es geht nur gemeinsam, weil die Fläche „grüne Wiese“ erst die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines neuen Bahnhofsgebäudes ermöglicht.

Erste Stufe

Diese Ziele können am besten in einem Investoren-Auswahlverfahren erreicht werden, in dem in der ersten Stufe ein Investor gefunden wird, mit dem dann in der zweiten Stufe die städtischen Anforderungen endverhandelt werden. Nur in einem solchen Verfahren kann das Beste für die Stadt erreicht werden. Deshalb hat sich der Rat seinerzeit einstimmig zu diesem Verfahren entschlossen.

Zweite Stufe

Die zweite Stufe, sprich das Verhandlungsverfahren läuft derzeit mit der vom Rat favorisierten Investorengruppe unter den Ausschreibungsvorgaben der Stadt, die für alle Mitbewerber galten und gelten, also auch von der favorisierten Investorengruppe zu erfüllen sind. Wenngleich der Investorengruppe in den Verhandlungen Hilfestellung gegeben wird, geht es vor allem aber darum, das vorhandene Einzelhandelsangebot der Stadt zu stärken, indem es sinnvoll ergänzt wird. Weiterhin gilt es, Wert auf die Architektur und damit auf die Integration in die vorhandene Bebauung zu legen.

Noch ist kein abschlussreifer Verhandlungsstand erreicht

Deshalb gibt es auch die Vorgabe einer weitgehend II-geschossigen Bauweise. Und es gilt, eine Aufenthaltsqualität im zu errichtenden neuen Bahnhofsgebäude für die ankommenden und abfahrenden Gäste zu erreichen (Wartezone, Dienstleistungsangebote, Gastronomie etc.). All dieses „unter einen Hut zu bringen“ ist nicht einfach, müssen sich doch Investorengruppe und Stadt auch annähern. Noch ist kein abschlussreifer Verhandlungsstand erreicht.

Das gesamte Verfahren wird durch die vom Rat eingesetzte Auswahlkommission „Bahnareal“, die durch alle Ratsfraktionen (CDU, SPD, FDP) besetzt ist, begleitet. Der Rat und diese Gruppe sind über die jeweiligen Zwischenstände informiert und die politische Gruppe hat in einem Zwischenstandsgespräch die favorisierte Investorengruppe ermutigt weiterzuarbeiten mit dem Hinweis, ihr Konzept so zu gestalten, dass die Vorgaben der Stadt sich weitestgehend wiederfinden.

Wie es in einem Verhandlungsverfahren immer möglich ist, kann es sein, dass sich Ausschreibungsvorgaben und Investorenkonzept letztendlich nicht vollständig miteinander vereinbaren lassen. Dann besteht nach den Ausschreibungsbedingungen die Möglichkeit, das Verfahren mit dem Zweitplatzierten fortzusetzen oder ggf. auch das laufende Verfahren förmlich zu beenden und dann in einem offenen Verfahren weiterzumachen.

Verhandlungen, Zustimmung, Bürgerversammlung usw.

Das ist auch der Grund, Herr Hermann, warum zum gegenwärtigen Verfahrensstadium die Stadt offiziell den Namen der derzeit favorisierten Investorengruppe aus diesen formellen Gründen nicht nennen darf. Sollte in den nächsten Wochen ein abschlussreifes Verhandlungspaket endverhandelt werden können, bedarf dies der Zustimmung des Rates, die aber erst nach einer vorherigen öffentlichen Bürgerversammlung eingeholt werden kann. Erst danach würde der Vertrag mit der Investorengruppe abgeschlossen.

ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung (ASS) moderiert

Zu Ihrer letzten Frage: Es ist immer üblich, ein Investoren-Auswahlverfahren mitanschließendem Verhandlungsverfahren durch ein unabhängiges, außenstehendes Fachbüro zu begleiten und zu moderieren. Der Rat hat hier seinerzeit den Zuschlag dem Büro ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung (ASS) aus Düsseldorf gegeben, das auf dem Gebiet der Bahnflächenentwicklung in NRW erfahren ist und die Städte immer zu zielführenden, guten Ergebnissen geführt hat.

* Die Zwischenüberschriften stammen von uns.

Verwaltungsgericht Arnsberg: Kein Anspruch des bei der Bezirksregierung gebildeten Personalrats für Lehrkräfte an Förderschulen auf Information und Mitwirkung bei der Auflösung von Förderschulen

In unserem BriefkastenArnsberg. (pm) Der bei der Bezirksregierung gebildete Personalrat für Lehrkräfte an Förderschulen hat keinen Anspruch auf Information und Mitwirkung bei der Auflösung von Förderschulen.

Das hat die Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts Arnsberg mit Beschluss vom 6. Mai 2014 in einem Eilverfahren entschieden, das der entsprechende Personalrat bei der Bezirksregierung Arnsberg eingeleitet hatte.

Zur Begründung führt das Gericht aus: Der Personalrat habe nur in den im Landespersonalvertretungsgesetz aufgeführten Fällen ein Informations- bzw. Beteiligungsrecht. Auch seine allgemeinen Aufgaben könne der Personalrat nur in dem Umfang wahrnehmen, der durch die Entscheidungsbefugnis der Dienststellenleitung begrenzt sei. Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit der Dienststelle hinausgingen, zählten nicht zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrats. Über die Auflösung von Förderschulen entscheide jedoch nicht die Bezirksregierung. Dies sei vielmehr Aufgabe der Schulträger. Die Lehrkräfte an Förderschulen seien zwar im Landesdienst beschäftigt, Träger der Förderschulen seien in Nordrhein-Westfalen jedoch die Gemeinden und die Landschaftsverbände. Die Auflösung der Schulen beruhe somit nicht auf einer Organisationsentscheidung der Bezirksregierung. Daher bestehe auch kein Informations- und Mitwirkungsanspruch des bei der Bezirksregierung gebildeten Personalrats.

Die Bezirksregierung müsse sich die Organisationsentscheidung des Schulträgers personalvertretungsrechtlich auch nicht zurechnen lassen. Zwar habe sie als obere Schulaufsichtsbehörde über die Genehmigung des Auflösungsbeschlusses des Schulträgers zu entscheiden. Dabei übe sie jedoch lediglich eine Rechtmäßigkeitskontrolle aus. Das Genehmigungsverfahren eröffne der Bezirksregierung hingegen keinen Spielraum für eine eigene, unter Umständen mitbestimmungspflichtige Organisationsentscheidung.

Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen) zu entscheiden hätte.

Aktenzeichen: 20 L 330/14.PVL

Die Pressemeldungen findet man hier:
http://www.vg-arnsberg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/08_140513/index.php
oder
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/13_05_2014_/index.php

Wenn es Nacht wird im Hochsauerland: Schlägerei auf der Kirmes in Olsberg

In unserem BriefkastenOlsberg (ots) – Bei einer Schlägerei auf der Kirmes in Olsberg in der Nacht zu Samstag zwischen einem Mitarbeiter des Kirmespersonals und einer jugendlichen Besuchergruppe sind insgesamt drei Personen leicht verletzt worden.

Bei der Auseinandersetzung soll auch ein Holzstock von einem der Beteiligten eingesetzt worden sein, so dass jetzt die Kriminalpolizei wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

SBL/FW stellt Anfrage zu PFT-Funden in zwei Trinkwasserbrunnen in Elpe

In unserem BriefkastenMeschede. (sbl_pm) Der Hochsauerlandkreis veröffentlichte vor einigen Tagen die Meldung, die Quelle der PFT-Belastung zweier privater Trinkwasserbrunnen in Olsberg-Elpe sei gefunden.

Demnach führe ein in die Elpe mündender Bach eine PFT-Fracht. Außerdem wiesen zwei an diesem Gewässer liegende Grundstücke eine PFT-Belastung auf.

Doch wo liegt die eigentliche Quelle der PFT-Belastung der beiden Brunnen? Naheliegend scheint es, sie in den in der Nähe liegenden Weihnachtsbaumkulturen zu suchen.

Wie wir wissen, wurden in den 2000er Jahren Weihnachtsbaumflächen auch im Einzugsbereich des Flusses Elpe im großen Stile mit PFT-haltigen Klärschlämmen „gedüngt“. Wasser und Böden wurden kontaminiert. Die Wasserwerke an der Ruhr sahen sich genötigt, ihre Filteranlagen kostspielig aufzurüsten.

Die „Ruhrbarone“ veröffentlichten später Listen mit den Namen der Betriebe, die große Mengen  PFT-verdächtige Schlämme zur „Bodenverbesserung“ eingesetzt haben. Dazu gehören in unserem Bereich u.a. Baumschule Gockel, Wiese Forstbetrieb und der Betrieb Anton Nieder, allesamt Weihnachtsbaum-Produzenten. Uns ist nicht bekannt, dass der Hochsauerlandkreis jemals die Namen der PFT-Großabnehmer öffentlich nannte.

Bemühungen um Transparenz und Aufklärung scheiterten oft auch am Verhalten der Behörden. Wie wir alle wissen, wurden die Verursacher der Umwelt-Vergiftung nicht zur Verantwortung gezogen. Die bisher entstandenen und künftig entstehenden Kosten für die Sanierung und Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit PFT fallen daher der Allgemeinheit zur Last.

Im Zusammenhang mit den PFT-verseuchten Brunnen stellte Reinhard Loos, Kreistagsmitglied und Landratskandidat der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), folgende Anfrage an den Landrat:

  1. Wann, wie und durch wen erhielten Sie erstmals Kenntnis von dem
    Verdacht, dass das Wasser der zwei privaten Trinkwasser-Brunnen in Elpe
    PFT-belastet ist?
  2. Wie hoch waren und sind die PFT-Werte der beiden Brunnen? (Bitte
    um Bekanntgabe der Auswertung aller Proben.)
  3. Wurde das Brunnenwasser auch auf andere schädliche Substanzen,
    z.B. Überreste aus Pflanzenschutzmitteln, untersucht?
    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  4. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass weitere
    Trinkwassergewinnungsanlagen im Kreisgebiet kontaminiert sind?
    Wenn ja, welche?
  5. Sehen Sie Möglichkeiten für die privaten Brunnenbesitzer, den
    oder die „PFT-Verursacher“ auf Schadensersatz zu verklagen?
  6. Wann, wo und wie oft wurden in den Jahren 2010 bis heute Boden-
    und Wasserproben von PFT-belasteten und -verdächtigen Flächen und
    Gewässern genommen und ausgewertet?
    Wie sind die Ergebnisse?
    Welche Belastungen wurden in diesem Zeitraum wann und wo in welcher
    Höhe festgestellt?
  7. Welche weiteren Flächen für den Anbau von Weihnachtsbäumen und
    Schmuckreisigkulturen im HSK wurden seit dem Jahr 2012 bis heute durch
    Ihre Behörde genehmigt?
    Wo genau liegen sie?
    Wie groß sind einzelnen Flächen?
  8. Wie viele Hektar beträgt die genehmigte Weihnachtsbaum- und
    Schmuckreisigfläche im HSK (im Wald und außerhalb, z.B. auf ehemaligen
    Wiesen- und Ackerflächen) insgesamt?
    Wie groß sind diese Flächen in Bestwig, wie groß in Olsberg?
  9. Welche Erkenntnisse haben Sie über die Art und die Menge der auf
    diesen Flächen eingesetzten Pflanzenschutzmittel und Dünger?

Aus für Nellius-Straße in Sundern. Eine Freude für alle Demokratinnen & Demokraten

Im Ortsteil Sundern-Hachen bald Geschichte: die Nelliusstraße (foto: zoom)
Im Ortsteil Sundern-Hachen bald Geschichte: die Nelliusstraße (foto: zoom)

Im kölnischen Sauerland wird es zukünftig keine öffentlichen Benennungen nach dem judenfeindlichen Nazi-Komponisten Georg Nellius (1891-1952) mehr geben. Heute ist nämlich ein Bürgerbegehren zur Beibehaltung der Nellius-Straße in Sundern mit großer Eindeutigkeit gescheitert.

von Peter Bürger (christine-koch-mundartarchiv)

Die Initiative „Pro Nellius“ [http://nelliusstrasse.wordpress.com] hatte im Januar zur Durchführung 2.677 Unterschriften eingereicht, doch jetzt haben nur noch 1.776 Sunderaner ihr Anliegen unterstützt.

Das sind rund 3.000 Stimmen weniger als für einen Erfolg des Begehrens nötig gewesen wären. Bei einer Wahlbeteiligung von nur 15 % der Berechtigten haben außerdem 1727 Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich eine Beibehaltung der Nazi-Namensgebung abgelehnt. Die Nellius-Freunde krönen sich ob eines Vorsprungs von 54 Stimmen auf ihrer Internetseite trotz der völligen Niederlage als „Sieger der Herzen“. Das entspricht dem selbstherrlichen Niveau der Initiative, deren Argumentation auf eine Verharmlosung von Rassenhetze und Judenfeindlichkeit hinausläuft.

Peter Bürger vom Christine-Koch-Mundartarchiv [www.sauerlandmundart.de] hat mit einem Dossier 2013 die neuere Straßennamendebatte über die Antisemiten Kahle, Berens-Totenohl und Nellius mit angestoßen, die mit dem heutigen Tag überall in den Kreisen Olpe und HSK erfolgreich abgeschlossen ist. Zusammen mit Historiker Werner Neuhaus und Stadtarchivar Michael Gosmann konnte er in diesem Jahr auch eine Dokumentation mit neuen Erkenntnissen zu dem umstrittenen Musiker vorgelegen [http://www.sauerlandmundart.de/pdfs/daunlots%2069.pdf]. Bürger erklärt zur jetzt erfolgten Schlussentscheidung in der Nellius-Debatte:

Die dreisten Erfindungen und Scheinargumente der populistischen Nellius-Fürsprecher haben Öffentlichkeit und Rat in Sundern nicht überzeugt. So bleibt der ganzen Region auch zukünftig der Sinn für eine seriöse Geschichtsforschung erhalten. Freuen können sich alle Sauerland-Patrioten. Denn Nazis und Rassisten gehören nicht zu den Vorbildern unserer Heimat. Gerade auch aus der Kommune Sundern kommen mutige Persönlichkeiten, die im „Dritten Reich“ ihr „Nein!“ gesagt und im Gegensatz zu Nellius eine bittere Zeit durchlebt haben. Das sollten Kirchen und gesellschaftliche Gruppen am Ort jetzt noch stärker der jüngeren Generation vermitteln. Das gemeinsame Votum der OrtsvorsteherInnen bleibt gültig: „Man kann nicht Opfer und ideologische Mittäter gleichzeitig ehren.“ Auf die überparteiliche demokratische Initiative gegen Nazi-Straßen [www.nein-zu-nellius.de] kann Sundern wirklich stolz sein. Jenseits aller parteipolitischen Profilierung hat hier der republikanische Gemeinsinn klargestellt: „Verharmlosung von brauner Ideologie – nicht mit uns und nicht im Sauerland!“

Pressemitteilung: SPD Winterberg stellt Ihr Wahlprogramm der Öffentlichkeit vor. Nicht rechts oder links, sondern gute gemeinsame Politik für die Menschen.

 „In der Kommunalpolitik zählt nicht rechts oder links, schwarz oder rot", meinen (v.l.)  Fritz Kelm, Richard Gamm, Torben Firley, Harald Koch, Hans-Walter Schneider (fotos: spd)
„In der Kommunalpolitik zählt nicht rechts oder links, nicht schwarz oder rot“, meinen (v.l.) Fritz Kelm, Richard Gamm, Torben Firley, Harald Koch, Hans-Walter Schneider (fotos: spd)

Winterberg. (spd_pm) Die SPD Winterberg und ihr Bürgermeisterkandidat Harald Koch, haben am vergangenen Donnerstag auf einer Pressekonferenz im Bobhaus Winterberg ihr Programm für die Kommunalwahlen vorgestellt.

Unter dem Titel „Unsere Stadt 2020“ präsentierten die Sozialdemokraten ihre Ziele für die nächsten Jahre. Im Mittelpunkt der SPD-Politik sollen die Themen Betreuung, Bildung, Stadt für alle Generationen und die Daseinsfürsorge stehen.

Politik für Jung und Alt
Ein besonderes Augenmerk wollen die Sozialdemokraten auch in Zukunft auf ausreichende Kita-Plätze und eine Verbesserung des Angebotes für Jugendliche legen.

Die Lebensbedingungen älterer Menschen sollen verstärkt in den Blick genommen werden. Die Schaffung von seniorengerechten Wohnungen steht dabei ebenso auf dem Programm, wie ein Aktionsplan zur Verbesserung der Barrierefreiheit in der Stadt. Eine zentrale Anlaufstelle für Fragen zur älter werdenden Gesellschaft soll geschaffen werden. Hier setzt die SPD vor allem auf Vernetzung der Angebote. „Pressemitteilung: SPD Winterberg stellt Ihr Wahlprogramm der Öffentlichkeit vor. Nicht rechts oder links, sondern gute gemeinsame Politik für die Menschen.“ weiterlesen

Pressemeldung: Umsetzung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes in Arnsberg

In unserem BriefkastenPressemeldung der SPD Arnsberg zur Prüfung der Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes in Arnsberg.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Vogel,

Die Landesregierung hat auf Empfehlung der Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen“ am 9. April das kommunale Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) beschlossen und ermöglicht Kommunen dadurch das konsequente Vorgehen gegen unhaltbare Zustände in Mietobjekten.

Den Kommunen wird damit ein Instrument an die Hand gegeben, welches konkrete Handlungsansätze und Sanktionen z.B. in Form von Ordnungsmaßnahmen, die Einleitung von Sanierungen im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Vermieters und in letzter Konsequenz die Möglichkeit eine „Unbewohnbarkeitserklärung“ zu verabschieden, in deren Folge Strafzahlungen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohnung fällig werden, beinhaltet.

Als Beispiel einer erfolgreichen Umsetzung dieser Instrumente kann das Beispiel der Stadt München herangezogen werden. Mieterschutz und Quartiersmanagement gegenüber verantwortungslosen Immobilienbesitzern/-fonds, gehören zu einer zukunftsorientierten Stadtplanung.

Wir möchten Sie daher bitten uns mitzuteilen,

  • ob bereits eine Prüfung bzw. Entwürfe für eventuell notwendige Änderungen in den Ordnungen der Stadt Arnsberg existieren, um die Möglichkeiten des Gesetzes vor Ort zu nutzen, beospielsweise durch eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung nach dem Vorbild Münchens.
  • ab wann eine Umsetzung erfolgen kann;
  • wem vor Ort das Recht zur Initiierung eines Verfahrens gegen säumige Vermieter gegeben werden soll;
  • welcher Art die Beteiligung der jeweiligen Bezirksausschüsse, des zuständigen Fachausschusses und des Rates sein wird;
  • wie eine Überprüfung der nun gesetzlich festgeschriebenen Untergrenzen für Wohnraum von neun Quadratmetern für Erwachsene und sechs Quadratmetern für Kinder vor Ort umgesetzt werden soll;
  • Welche Kosten vermutlich entstehen und wer diese trägt;
  • Ob und wenn ja, welche Objekte die Stadt bereits für ein solches Vorgehen ausgemacht hat.

Herzlichen Dank im Voraus für die Beantwortung unserer Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Paul Bittner
(Fraktionsvorsitzender)