Hochsauerlandkreis: „Hebesatz der Kreisumlage unverändert lassen!“ – SBL/FW stellt 12 Anträge zum Kreishaushalt

wordlesbl20151215Meschede. (sbl_pm) Am Freitag dem 18.12.2015 beginnt um 14.00 Uhr im Kreishaus in Meschede die letzte Kreistagssitzung dieses Jahres.

Was steht da an?

Vor allem der Kreishaushalt 2016 mitsamt den Haushaltsreden der Fraktionschefs, dem Beteiligungsbericht des HSK, Stand 31.12.2014 (wie z.B. die Beteiligung am Flughafen Paderborn-Lippstadt), Wirtschaftspläne 2016 der Beteiligungsgesellschaften (Beispiel: Bergbaumuseum Ramsbeck GmbH), Wirtschaftspläne 2016 der Schul- und Bildungseinrichtungen des HSK, des Abfallentsorgungsbetriebs des HSK und noch sehr viel mehr.

12 Anträge der SBL/FW

Am 14.12. kamen dann – fristgerecht – auch noch 12 Anträge der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) dazu. Wenn sie im Kreistag eine Mehrheit fänden, könnten den Bürgerinnen und Bürgern im HSK einige Kosten erspart werden.

Vier dieser Anträge betreffen die Finanzen des Sauerlandmuseums in Arnsberg. Im Einzelnen beantragt SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos …

  • … vorgesehene „Investive Ausgaben“ im Finanzplan des Sauerlandmuseums in Höhe von 1,55 Mio Euro streichen
  • … den Zuschussbedarf für das Sauerlandmuseum um 200.000 Euro kürzen
  • … keine Stellenausweitung in der Museumsleitung vornehmen
  • … Kosten für das Personal, das ausschließlich oder weit überwiegend für den Umbau und die Erweiterung des Museums tätig ist, den investiven Baukosten zurechnen und nicht den Kosten des laufenden Betriebs.

Bei den „restlichen“ 8 geht es um …

  • … den Hebesatz der Kreisumlage – Antrag der SBL: Kreisumlage unverändert lassen, außer für Ausgleichsmaßnahmen für die Finanzierung des Härteausgleichs an die Stadt Arnsberg für die Kosten der Unterkunft
  • … den Landesentwicklungsplan (LEP) – Antrag der SBL: Bestimmte Änderungen in der Stellungnahme des HSK zum Entwurf des LEP aufnehmen. (Den Antrag stellen wir separat auf unsere HP ein.)
  • die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der ESZW (Bobbahn Winterberg) – Antrag der SBL: Beschlussfassung vertagen und Geschäftsführung auffordern, einzelne Positionen im Wirtschaftsplan detaillierter aufzuführen
  • … Beförderungen – Antrag der SBL: Keine Beförderung in Besoldungsgruppen A14 und höher vornehmen.
  • … zusätzliche Stellen im höheren und gehobenen Dienst – Antrag der SBL: Nur drei zusätzliche Stellen schaffen und diese mit Angestellten statt mit Beamten besetzen
  • … zusätzliche Mitarbeiter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft – Antrag der SBL: Anzahl der zusätzlichen Mitarbeiter um 1,0 Stellen reduzieren
  • … den Sozialhaushalt – Antrag der SBL: 10.000 Euro als „Puffer“ für die Einführung eines Sozialtickets in den Sozialhaushalt einstellen (Hinweis: Der Kreistag im Nachbarkreis Soest beschloss am 29. Oktober 2015 einstimmig, das Sozialticket einzuführen.)
  • … die Erhöhung der Elternbeiträge in Kitas – Antrag der SBL: Elternbeiträge für die 45-Stunden-Betreuung nicht um 12 % erhöhen, sondern um den gleichen Prozentsatz wie alle anderen Betreuungsumfänge.

Den Antrag „Elternbeiträge“ veröffentlichen wir hier und jetzt komplett.

Die gesamten Anträge stellt der Herausgeber dieses Blogs am Ende des Artikels zum Download bereit (s. u.).

Arnsberg, 14.12.2015
Antrag gemäß § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags
für den TOP 5.4.1 in der Sitzung des Kreistags am 18.12.2015

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt,

die Elternbeiträge um einen einheitlichen Prozentsatz für alle Betreuungsumfänge zu erhöhen.

Begründung und Erläuterung:
In der Sitzungsvorlage 9/366 der Kreisverwaltung ist für das Kindergartenjahr 2016/2017 eine Anhebung der Elternbeiträge um 5 x 1,5 % = 7,5 % vorgesehen, für 45-Stunden-Betreuungszeit allerdings um 12 %.

Dies halten wir für unangemessen. Es entsteht der Eindruck, dass hier eine Art „Strafsteuer“ für vom Kreisjugendamt unerwünschte Vor- und Nachmittags-Betreuung erhoben werden soll.

Damit missachtet das Kreisjugendamt die tatsächlichen Betreuungsanforderungen. Dies wird in der Sitzungsvorlage besonders an der Formulierung, „dass sich Eltern mehr an den tatsächlichen Betreuungsbedürfnissen ausrichten sollen“, deutlich. Bereits jetzt ist die 45- Stunden-Betreuung erheblich teurer als kürzere Betreuungszeiten. Die Eltern sollen sich unabhängig von finanziellen Zwängen entscheiden können, welche Betreuungszeit sie für ihr Kind buchen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion

Anlage:

01_AntragHaushalt2016-Elternbeitraege-45-h-Betreuung

02_AntragHaushalt2016-hD

03_AntragHaushalt2016-Sozialticket

04_AntragHaushalt2016-LEP

05_AntragHaushalt2016-KU

06_AntragHaushalt2016-Stellen

07_AntragHaushalt2016-StellenWFG

08_AntragHaushalt2016-ESZW

09_AntragHaushalt2016-SauerlandmuseumBaukosten

10_AntragHaushalt2016-SauerlandmuseumBaubetreuer

11_AntragHaushalt2016-LeitungSauerlandmuseum

12_AntragHaushalt2016-ZuschussSauerlandmuseum

13_KreisSoest-138_2015-Sozialticket

14_2015_08_20 Anlage zur Vorlage 138-2015

Kreisjugendamt HSK: “Strafgebühr” für lange Kita-Betreuungszeiten?

KitaWordle20151128Lange Betreuungszeiten in der Kita scheinen das Kreisjugendamt des HSK schon lange zu stören. Vor einem Jahr versuchte dieses Amt, die Buchung von 45 Stunden Betreuungszeit pro Woche davon abhängig zu machen, dass die Eltern vorher ihre Arbeitsverträge in der Kita vorlegen. Diesen auch unter Datenschutzgesichtspunkten höchst bedenklichen Ansatz haben die SBL und andere verhindert: Der Kreisjugendhilfeausschuss lehnte ihn ab.

(Der Beitrag ist zuerst am Donnerstag auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Jetzt macht das Kreisjugendamt einen neuen Anlauf: Dieses Mal soll offensichtlich versucht werden, durch eine überproportionale Erhöhung der Elternbeiträge die Eltern davon abzuhalten, für ihre Kinder 45-Stunden-Betreuungszeit zu buchen. Für die Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 10.12.2015 wurde in dieser Woche die Sitzungsvorlage 9/366 versandt. Darin ist eine 7,5%ige Erhöhung der Elterbeiträge für diejenigen Kinder vorgesehen, für die 25 oder 35 Stunden wöchentliche Betreuungszeit gebucht wurden. Bei den Kindern mit 45 Stunden sollen die Beiträge sogar um 12% angehoben werden! Bereits 7,5% mehr sind – 4 Jahre nach der letzten Preisanpassung – sehr viel, aber 12% sind viel zu viel.

Diese drastische Verteuerung begründet das Kreisjugendamt in seiner Sitzungsvorlage damit, “dass sich Eltern mehr an den tatsächlichen Betreuungsbedürfnissen ausrichten sollen und nicht Angebote buchen, die sie eigentlich nicht oder nur sporadisch nutzen.”
Das Kreisjugendamt maßt sich also an, die tatsächlichen Betreuungsbedürfnisse besser zu kennen als die Eltern und unterstellt den Eltern, sie würden nich benötigte Angebote buchen???
Dabei war die Buchung von 45 Stunden auch bisher schon deutlich teurer als kürzere Betreuungszeiten. Z.B. kosteten bei einem Elterneinkommen zwischen 37 und 49 TEuro 25 Stunden bisher 46 Euro, 35 Stunden kosteten 56 Euro und 45 Stunden kosteten 70 Euro Elternbeitrag. Diese Beiträge sollen nun um 3 Euro, 4 Euro und 8 Euro steigen. In der Spitze sollen die Beitragsunterschiede zwischen 25 und 35 Stunden künftig 58 Euro (bisher 54 Euro) betragen, zwischen 35 und 45 Stunden aber 119 Euro (bisher 93 Euro) und somit mehr als das Doppelte!

Wer die Sitzungsvorlage des Kreisjugendamtes komplett nachlesen möchte:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/vorlagen aufrufen und dort in das Feld “Vorlagennummer” eingeben: “9/366?. Dann kann man außer dem Text der Drucksache auch die 3 Anlagen herunterladen.

Gesundheitskarte für Flüchtlinge – Ratsfraktionen im Hochsauerlandkreis stellen Anträge

gesundheitskarteWordle20150913Meschede. (sbl) Die UWG-Fraktion in Schmallenberg hat am 30. August 2015 einen Antrag zur „Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge/Beitritt zur Rahmenvereinbarung zwischen NRW und den Krankenkassen“ gestellt.

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der UWG-Fraktionsvorsitzende Stefan Wiese schrieb:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Halbe,

Die UWG-Fraktion beantragt, der Rat der Stadt möge beschließen,

1. der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §2 64 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1,1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein-Westfalen beizutreten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten.

Begründung:
Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet erhebliche Verbesserungen der Gesundheitsversorgung der vor Not und Verfolgung zu uns geflüchteten Menschen. Diese können mit einer Gesundheitskarte direkt einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Auch für die Kommune bedeutet die Einführung eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungsvorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen.“

Anträge anderer Ratsfraktionen
Auch die Briloner Bürger-Liste (BBL) beantragte mit Schreiben vom 01.09.2015 an Bürgermeister Dr. Bartsch der Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge beizutreten.

Ein ebensolcher Antrag liegt unseres Wissens von B 90/Die Grünen im Stadtrat Meschede vor. Er wird unterstützt vom MbZ-Ratsmitglied Lutz Wendland.

Und in Arnsberg beantragten die Fraktionen von SPD und Die Linke gemeinsam die Gesundheitskarte für Flüchtlinge.

Warum dieses etwas umständlich wirkende Procedere?
Das Land NRW schloss kürzlich eine Rahmenvereinbarung mit acht großen Krankenkassen. Dieser Vertrag ermöglicht jeder Kommune, den Flüchtlingen in ihrer Stadt oder Gemeinde einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung zu schaffen, indem die Flüchtlinge quasi krankenversichert werden. Die Kosten für die Versicherung übernimmt die jeweilige Stadt bzw. die Gemeinde. Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie der Regelung beitreten will. Darum ist es wichtig, dass mindestens eine Fraktion im Rat den Antrag auf Einführung der Gesundheitskarte stellt. Denn ohne Antrag kann darüber nicht entschieden werden.

Welche Vorteile bringt das?
Damit können alle Flüchtlinge eine Versichertenkarte einer Krankenkasse erhalten – wie alle anderen Versicherten auch. Die Flüchtlinge können dann – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – direkt zu dem Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl gehen und dort die notwendige Behandlung erhalten. Damit entfällt ein Riesenwust an Verwaltungsbürokratie. Erfahrungen aus Hamburg und Bremen zeigen, dass dadurch nicht nur die medizinische Versorgung der Flüchtlinge erheblich erleichtert wird, sondern auch noch Kosten gespart werden. Nach Bremen und Hamburg ermöglicht Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland den Städten und Gemeinden eine Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge einzuführen.

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
Voraussetzung ist, dass die jeweilige Gemeinde ihren Beitritt erklärt. Der Beitritt ist mit einer Frist von zwei Monaten zum nächsten Quartalsbeginn schriftlich gegenüber dem Landesgesundheitsministerium (MGEPA) zu erklären. Die Regelungen der Vereinbarungen gelten dann mit Beginn des Folgequartals nach Eingang der Erklärung beim MGEPA. Bis zum 31.10.2015 kann also durch jede Gemeinde der Beitritt mit Wirkung zum 01.01.2016 erklärt werden. In der Auswahl der für sie zuständigen Krankenkasse ist jede Gemeinde frei.

Flughafen Paderborn/Lippstadt: Vom Flugbetrieb zum Parkplatzbetreiber – 5,45 Mio Euro Einnahmen aus Parkgebühren

PaderbornWordle20150526Vom Flugbetrieb zum Parkplatzbetreiber: diesen Eindruck kann man bei der Lektüre der aktuellen Daten zum Flughafen Paderborn/Lippstadt gewinnen. Denn der Flughafen ist tief in die Verluste gerutscht. Nur durch erhebliche zusätzliche Einnahmen aus der Vermietung von Parkplätzen kann nun ein Desaster verhindert werden.

In der für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 08.06.2015 versandten Drucksache 9/263 mit dem Titel “Beteiligung des Hochsauerlandkreises an der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH – hier: Änderungen zum Verlustabdeckungsvertrag und zum Gesellschaftsvertrag” werden  genauere Daten zur Entwicklung des Flughafens Paderborn/Lippstadt veröffentlicht. Der HSK ist einer von sieben kommunalen Gesellschaftern dieses bei Büren-Ahden gelegenen Flughafens.

Dort heißt es u.a.:

“So haben sich die Ergebnisse der Gesellschaft seit 2005 wie folgt entwickelt:
2005 + 2.780.467 €
2006 + 2.247.793 €
2007 + 2.513.510 €
2008 + 1.368.675 €
2009 – 1.461.478 €
2010 – 391.841 €
2011 – 1.451.140 €
2012 – 1.361.256 €
2013 – 1.919.802 €
2014 – 2.208.000 € (vorläufig)
2015 – 2.504.000 € (lt. W-Plan)”

Und weiter:
“Die seit 2009 eingetretene negative Ergebnisentwicklung hatte dazu geführt, dass die Gesellschafter beginnend mit dem Abschlussergebnis 2012 in die Verlustfinanzierung eingetreten sind, und zwar mit dem unter Ziff. 1 genannten Betrag von jährlich max. – 1,25 Mio €. …

Die Geschäftsführung hat in mehreren Veranstaltungen …  zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens berichtet. Schwerpunkte der Berichte waren:

– die in den vergangenen Jahren rückläufige Entwicklung der Passagierzahlen und der damit verbundenen jährlichen Mindererträge im Aviationbereich. Lag die Frequentierung des Flughafens in 2005 bei 1,34 Mio Passagieren, ist sie in 2014 auf 765.000 Passagiere zurück gegangen. Nachdem sich im 2. Halbjahr 2014 eine Trendwende abgezeichnet hat, geht die Geschäftsführung von wieder leicht steigenden Fluggastzahlen aus, für 2015 von unterstellten + 2,0 %;

– die deutliche Ausweitung der Erlöserzielung außerhalb des Flugbetriebs (Non-Aviation). So sind in den vergangenen Jahren erhebliche Mehrerträge generiert worden aus der Verpachtung gewerblicher Flächen und der Bewirtschaftung der Parkplätze. Ab 2014 unterliegen alle Kundenparkplätze der Bewirtschaftung. Lagen die diesbezüglichen Erträge in 2005 bei 2,79 Mio€ so zeigt der W-Plan 2015 der Gesellschaft eine Verdoppelung auf 5,45 Mio€;

– Innerhalb des Flughafenmanagements wurden und werden alle Möglichkeiten genutzt bzw. mobilisiert, Einsparpotentiale zu erzielen.

– Bei Aufrechterhaltung der nicht ausreichenden Verlustabdeckungszahlungen der Gesellschafter tritt zu starker, nicht mit Liquidität hinterlegter Eigenkapitalverzehr ein mit der Folge, dass notwendige Investitionen nicht mehr finanziert werden können.
..
Allerdings benötigt die Gesellschaft zu Sicherstellung ihrer finanziellen Basis ein höheres finanzielles Engagement der Gesellschafter.

Mit dieser Vorlage wird dem Kreistag nunmehr die auf Gesellschafterebene abgestimmte Neufassung des § 4 des Verlustabdeckungsvertrages mit einer Festschreibung der max. von den Gesellschaftern zu tragenden Verlustabdeckungsverpflichtung von 2,5 Mio€ zur Beschlussfassung vorgelegt.”

Wo ist die Perspektive? Reicht die Verdoppelung der “Verlustobergrenze” von 1,25 auf 2,5 Mio Euro pro Jahr aus? Wer kommt für zu erwartende höhere Verluste auf? Und wie sollen die Investitionen, für die Gesellschafter in den letzten Jahren viele Mio Euro bereit gestellt haben, die aber nicht durchgeführt wurden, nun finanziert werden? Hat der Aufsichtsratsvorsitzende, der vor wenigen Jahren in ähnlicher Funktion bereits eine (absehbare!) Millionen-Pleite einer anderen Gesellschaft mit zu verantworten hatte, die Lage im Griff?

Allerdings darf auch nicht übersehen werden, dass die beiden anderen westfälischen Regionalflughäfen in Greven (Münster/Osnabrück) und in Dortmund-Wickede noch höhere Verluste schreiben.

Piratenpartei: Sind vom BND-Spionageskandal auch Unternehmen aus dem Hochsauerlandkreis betroffen? – Lukas Lamla erstattet Anzeige

Gemeinsame Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Lukas Lamla und der Piratenpartei Hochsauerlandkreis

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Düsseldorf/Meschede (piraten_pm) Lukas Lamla, Landtagsabgeordneter der Piratenpartei für den Hochsauerlandkreis  erstattete heute Strafanzeige[1] gegen führende Beamte im Kanzleramt und beim Bundesnachrichtendienst (BND).

Der BND soll nach neuesten Erkenntnissen des NSA-Untersuchungsausschusses, bereits seit 2002 eng mit dem US-Geheimdienst NSA zusammengearbeitet und zur Ausspähung von Tausenden deutschen Unternehmen und Bürgern beigetragen haben.

Der Untersuchungsausschuss wurde darüber informiert, dass über 40.000 Selektoren, so genannte Suchparameter, angelegt worden sind. Damit lassen sich gezielt Daten an Knotenpunkten abgreifen und Spionage betreiben.

Über die Zahl der durchgeführten Operationen schweigen sich die Verantwortlichen bisher aus. Experten gehen davon aus, dass diese Zahl um ein Vielfaches höher als 40.000 ist. Jeder Selektor steht für ein Unternehmen oder eine Privatperson.

„Wir müssen davon ausgehen, dass auch Unternehmen und Personen aus dem Hochsauerlandkreis betroffen sind. Sie wurden durch den BND an die NSA verraten. Ich fordere eine Offenlegung aller Selektoren, um zu überprüfen, welche Unternehmen und Personen betroffen sind. Die verantwortlichen Politiker aus dem zuständigen Bundeskanzleramt sowie die Führungsspitze des Bundesnachrichtendienstes müssen nach §99 Strafgesetzbuch (Geheimdienstliche Agententätigkeit) zur Rechenschaft gezogen werden“, so Lukas Lamla.

„Die umfangreichen Spähmaßnahmen würden viele Unternehmen, die hier im Hochsauerlandkreis eine Nischenposition einnehmen, hart treffen. Bei rund 40.000 Selektoren werden mit Sicherheit auch Unternehmen aus unserem Kreis betroffen sein. Dies ist auf das schärfste zu verurteilen. Lukas Lamlas Weg ist der richtige“, stellt Daniel Wagner, Sprecher der Piratenpartei im Hochsauerlandkreis, fest.

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[1] Text der Strafanzeige: http://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/04/bnd/

Hochsauerlandkreis: Abschiebung des Sadik Zidi soll in wenigen Stunden erfolgen

Beitrag in der WDR-Mediathek - Screenshot - (c) cosmo tv / wdr.de
Beitrag in der WDR-Mediathek – Screenshot – (c) cosmo tv / wdr.de

Sadik Zidi und seine Familie sind in einer ausweglosen Lage. Nach einer Entscheidung des Hochsauerlandkreises soll der 25-jährige am morgigen Dienstag, 24.02.2015, in seine “Heimat” Kosovo abgeschoben werden.

Dabei ist Sadik in Deutschland aufgewachsen und fühlt sich hier Zuhause. Vor vier Jahren begann er, für sich, seine Lebensgefährtin und ihre gemeinsamen Kinder eine Existenz aufzubauen. Er war wirtschaftlich erfolgreich … bis zur Abschiebung seiner Eltern.

Nun soll Sadik in ein Land verfrachtet werden, das er als Baby mit seinen Eltern wegen des Bürgerkriegs im damaligen Jugoslawien verlassen hat. Er muss in ein Land, in dem Armut, Arbeitslosigkeit und Gewalt herrschen. Sadik wird dort keine Chance haben. Für ihn gibt es im Kosovo keinen Platz zum Wohnen, keine Arbeit, keinerlei Unterstützung, keine Behandlungsmöglichkeit für seine chronische Erkrankung, nichts und niemanden von dem er Hilfe erwarten kann.

Es gibt keinen Ausweg. Es gibt keinen Weg. Sadik wird fortan ein Gefangener in seinem fremden “Heimatland” sein.

Reicht unsere Fantasie aus, sich in seine Lage zu versetzen? Ich kann und will mir das nicht vorstellen.

Noch eine Anmerkung: Sadik ist völlig mittellos; denn in den letzten 1 1/2 Jahren verweigerte ihm das Ausländeramt die Arbeitserlaubnis.

cosmo tv berichtete am 22.02.2015 unter dem Titel “Familie Zidi – Einmal Kosovo und zurück” über das Schicksal der Familie.

Inklusion im Hochsauerlandkreis: bisher keine Verbesserungswünsche oder Beschwerden

WordleInklusion20150218Schulschließungen
Am Ende des letzen Schuljahres sind im Hochsauerlandkreis bis auf zwei Schulen alle kleinen Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“ aufgelöst worden. Die Schüler/innen besuchen seitdem allgemeinbildende Schulen. Dort sollen sie von ihren Lehrerinnen und Lehrern bzw. von Sonderpädagoginnen und -pädagogen ihrem Förderbedarf entsprechend unterrichtet und unterstützt werden.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Lob und Kritik
Einerseits gibt es viel Lob, auf welchem guten Weg die Inklusion ist; andererseits hören wir aber auch kritische Stimmen, z.B. die vom Lehrerverband GEW. Er ließ Anfang Januar in einer Sendung des WDR verlauten, es seien viele Schulen nicht gut genug vorbereitet, die Klassen seien zu groß und es gäbe zu wenig Stunden von Sonderpädagogen. Laut WDR sind auch nicht alle Eltern behinderter Kinder zufrieden. Sie würden beklagen, dass sie und ihre Kinder durch das Inklusionsgesetz eher mehr als weniger Schwierigkeiten hätten.

Antwort der Kreisverwaltung zur Situation im Hochsauerlandkreis
Ob und wie gut Inklusion und sonderpädagogische Förderung im Hochsauerlandkreis gelingen, dazu stellte die SBL-Kreistagsfraktion (SBL/FW) am 23.01.2015 dem Landrat einige Fragen. Die Verwal-tung antwortete mit Schreiben vom 03.02.2015 folgendermaßen:

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage zum Thema „Inklusion — Qualität der sonderpädagogischen Förderung” beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf besuchen derzeit die allgemeinbildenden Schulen im Hochsauerlandkreis?
2. Wie sind die Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
auf die einzelnen Schulen verteilt, wie auf die einzelnen Schulklassen?
3. Wie viele Stunden pro Woche erhalten sie Förderunterricht durch eine Sonderpädagogin bzw. einem Sonderpädagogen?
4. Wie viele Stunden sonderpädagogischer Förderunterricht waren im letzten Jahr (je Schule und insgesamt) geplant? Wie viele wurden tatsächlich geleistet?
5. Wie ist derzeit die Relation „normale” Schüler/innen / Förderschüler/innen in den Schulen, den einzelnen Klassen und im Durchschnitt im HSK?
6. Wie hoch ist Ihres Erachtens der Bedarf für die Beschaffung von Fördermaterial, z.B. für Förderhefte und Arbeitsblätter (insgesamt und pro Schule)?
7. Wie hoch waren die Mittel, die im Jahr 2014 für die Anschaffung von Fördermaterial verausgabt wurden?
8. Welche Beträge stehen im laufenden Jahr zur Verfügung? 9. Wie genau und mit welchem Zeitaufwand wurden und werden Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinbildenden Schulen mittels Fortbildung oder durch andere geeignete Maßnahmen auf die neuen Anforderungen durch Schüler/innen mit Förderbedarf vorbereitet?
10. Wie sind die räumlichen Bedingungen für den sonderpädagogischen Förderunterricht?
Gibt es in allen Schulen genügend geeignete Räume?

Antwort zu Fragen 1-10:
Die angefragten Informationen liegen dem Hochsauerlandkreis nicht vor, weil dieser weder Schulträger der allgemeinen Schulen noch für die Lehrerversorgung zuständig ist. Die Zuständigkeit liegt hier bei den einzelnen Kommunen bzw. beim Schulamt für den Hochsauerlandkreis als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 11 Abs. 1 S. 2 Gesch0 für den Kreistag).

11. Wann soll die Einführung der Ausleih-Zentrale für pädagogische Tests abgeschlossen sein?

Der Hochsauerlandkreis unterhält keine Ausleih-Zentrale für pädagogische Tests. Die Einrichtung einer Ausleih-Zentrale ist derzeit auch nicht geplant.

12. Gelingt die lnklusion? Wurden und werden Ihnen Beschwerden oder Verbesserungswünsche vorgetragen? Wo sehen Sie noch Handlungsbedarf?

Der Hochsauerlandkreis ist Träger von 5 Berufskollegs und 7 Förderschulen. Für den Hochsauerlandkreis als Schulträger sind mir keine Beschwerden oder Verbesserungswünsche bekannt.

An den Berufskollegs besteht ein Anspruch auf inklusive Beschulung erst ab dem Schuljahr 2016/2017. Die Förderschulen des Hochsauerlandkreises verfügen derzeit über eine recht stabile Schülerzahl. Derzeit sehe ich hier keinen inklusionsbedingten Handlungsbedarf.

Alle sind zufrieden?
Sind tatsächlich alle Kinder und Eltern zufrieden? Die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sind sich da nicht so sicher. Denn bei der SBL meldeten sich kritische Stimmen aus allgemeinbildenden Schulen. Hier werden seit Auflösung der Förderschulen auch frühere Förderschüler unterrichtet. Diese Kinder in den Schulalltag zu integrieren scheint nicht immer ganz einfach zu sein. Ob und wann die inklusionsbedingten Probleme von den zuständigen Behörden wahrgenommen werden, ist vielleicht nur noch eine Frage der Zeit.

Vielleicht werden sie aber auch nur ausgesessen? Wer weiß? So oder so vergeht wertvolle Zeit, Zeit, die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer leider nicht im Übermaß haben.

Hoffentlich produziert die gut gemeinte Inklusion keine Verlierer.

Gesamtschulen im Aufwind. Sekundarschule in Iserlohn kommt nicht zustande

gesamtschule20150208Im Februar finden in den Städten und Gemeinden die Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen statt. In vielen Städten, in denen es Gesamtschulen gibt, wird für diese Schulen ein sogenannten vorgezogenes Anmeldeverfahren durchgeführt, z.B. in Soest, Lippstadt, Unna und Iserlohn.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Das geschieht dann, wenn aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren damit zu rechnen ist, dass es für diese Schulen mehr Bewerber als Plätze gibt. So können die nicht aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber sich anschließend mit gleichen Chancen wie andere Schüler für andere Schulformen bewerben.

Ein bemerkenswertes Ergebnis gab es jetzt in Iserlohn. Dort fand ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für je eine “alte” und eine “neue” Gesamtschule und für eine “neue” Sekundarschule statt.

Für die Sekundarschule gab es nur 51 Anmeldungen. Damit wurde die Mindestzahl von 75 weit verfehlt, und die Sekundarschule kommt nun nicht. Für die beiden Gesamtschulen gab es dagegen 172 bzw. 97 Anmeldungen, und das vorgezogene Anmeldeverfahren wurde um 2 Tage (10. und 11.02.) verlängert.

Diejenigen, die sich bisher für die Sekundarschule beworben hatten, können sich nun auch noch für die Gesamtschulen oder später für eine Real- oder Hauptschule anmelden.

Die gesamte Pressemitteilung der Stadt Iserlohn ist hier nachzulesen.

Fazit:

  • Sehr großes Interesse für die Gesamtschulen, aber die Sekundarschule kommt (wie auch schon mehrfach im HSK) nicht an den Start.
  • Wann traut sich die erste Stadt im HSK, eine Gesamtschule anzubieten?
  • Nach wie vor ist der HSK der einzige aller 53 Landkreise und kreisfreien Städte in NRW, der über keine einzige Gesamtschule verfügt.

WDR 5 Stadtgespräch am Mittwoch in Bödefeld: Standorte für Windräder verzweifelt gesucht – Widerstand wächst – Kommunen fühlen sich übergangen.

Windkraftanlagen scheinen mit Weitwinkel fotografiert immer zu kippen. (foto: zoom)
Windkraftanlagen wie hier in Berlar scheinen mit Weitwinkel fotografiert immer zu kippen. (archivfoto: zoom)

Ein Pflichttermin für alle WKA-Gegner, Befürworter und Unentschlossenen ist das WDR 5 Stadtgespräch „Standorte für Windräder verzweifelt gesucht“ am kommenden Mittwoch um 19 Uhr in der Schützenhalle Bödefeld.

Auf der Website von WDR 5 heißt es:

Erstickt die Energiewende in NRW im Planungschaos? Sind 15 Prozent Windenergie-Anteil bis 2020 überhaupt zu schaffen? Kann gegen den Bürgerwillen weitergeplant werden?

Darüber diskutieren auf dem Podium:

  • Johannes Remmel, Umweltminister NRW
  • Bernhard Halbe, Bürgermeister Schmallenberg
  • Jan Dobbertin, Landesverband „Erneuerbare Energien“
  • Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU-NRW
  • Michael Guse, „Vernunftwende“-Bündnis NRW

Moderation: Judith Schulte-Loh und Denis Stephan

Ich werde auf jeden Fall versuchen, mir den Termin freizuschaufeln, weil ich auf die Argumente und die Diskussion sehr gespannt bin, denn die letzte Veranstaltung in Winterberg (Diskussionsverbot!) hat mir wenig gefallen.

Viele Artikel, die hier im Blog zum Thema „Windkraftanlagen“ erschienen sind, kann man über die Suchmaske mit „Windenergie“ finden:

http://www.schiebener.net/wordpress/?s=Windenergie

Flufhafen Paderborn/Lippstadt: Nutzlose Bahnverlängerung

Flughafen Paderborn/Lippstadt  (archiv: camera)
Flughafen Paderborn/Lippstadt (archiv: camera)

Der Flughafen Paderborn/ Lippstadt in Büren-Ahden bereitet weiterhin Sorgen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Mehrheitsgesellschafter ist der Kreis Paderborn mit ca. 56% Beteiligung; der HSK hält ca. 4% der Anteile. In der letzten Woche hat der Landrat der Kreises Paderborn im dortigen Kreistag den Entwurf des Kreishaushalts 2015 eingebracht. Daraus geht hervor, dass dieser Kreis nun 700.000 Euro zusätzlich für die Abdeckung des Betriebsverlustes der Flughafens einplant. Denn die bisher beschlossene Verlustobergrenze von 1,25 Mio Euro soll auf 2,5 Mio Euro verdoppelt werden. Das bedeutet, dass sich der HSK jährlich mit ca. 100.000 Euro am Betriebsverlust beteiligen muss – wenn sich der Betriebsverlust an den Beschluss der Politiker hält und nicht noch höher ausfällt …

Das vor 3 Jahren beschlossene Investitionsprogramm stockt. Von den damals vorgesehenen 18,5 Mio Euro sind bisher erst weniger als die Hälfte umgesetzt oder in konkreter Ausführungsplanung.

Auch vor diesem Beschluss aus dem Jahr 2011 gab es bereits größere Investitionen. Eine besonders auffällige erweist sich derzeit als nutzlos. Denn für ca. 1 Mio Euro wurde im Jahr 2009 eine Verlängerung der Start- und Landebahn um 400 Meter gebaut. Sie ist aber immer noch nicht in Betrieb. Auf einer Informationsveranstaltung der Leitung des Flughafens am 27.10.2014 hatte die SBL bereits nach diesem Problem gefragt. Nun hat die Geschäftsführung des Flughafens die Information selbst an die Presse gegeben: Die Bahnverlängerung wird auf absehbare Zeit nicht genutzt werden. Denn für die Inbetriebnahme müßten weitere 0,8 – 1,0 Mio Euro in eine sogenannte “Landeschwelle” investiert worden, zu der u.a. aufwändige elektronische Einrichtungen gehören. Diese Mittel stehen dem Flughafen derzeit nicht zur Verfügung, und der Bedarf für die Bahnverlängerung ist derzeit nicht erkennbar. Näheres steht z.B. in der “Glocke”: http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/regionales/Startbahn-Verlaengerung-bleibt-ungenutzt-dc5f749a-5f7d-4e6f-8ce5-f93d2e60b403-ds