Hochsauerland: Drastische Reduzierung der Notfalleinsatzbereitschaft für die Rettungswachen im nordöstlichen Kreisgebiet? Warum eine Behörde “Manipulation” verhindert …

wordlerettungswachen201161026Dass immer wieder versucht wird, irgendwo zu manipulieren, überrascht ja nicht. Dass es erfreulicherweise auch Versuche gibt, Manipulationen zu verhindern, wissen wir auch. Die Erkenntnis, dass eine sehr ungewöhnliche “Manipulation” drohte, die die Kreisverwaltung verhindert hat, verdanken wir der Antwort der Kreisverwaltung auf eine schriftliche Anfrage der SBL/FW-Kreistagsfraktion.

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der Sachverhalt ist kompliziert. Es geht – mal wieder – um den Entwurf der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, der am Freitag (28.10.2016) vom Kreistag beschlossen werden soll.

Dieser Plan legt z.B. fest, wie viele Rettungstransportwagen (RTW) zu welchen Zeiten in den 12 Rettungswachen im HSK mit Personal einsatzbereit sind. Falls die Mehrheit der Kreistags – wie fast immer – dem Vorschlag der Kreisverwaltung folgt, würde sich ab Januar 2017 eine drastische Reduzierung der Notfalleinsatzbereitschaft für die Rettungswachen im nordöstlichen Kreisgebiet, also in Marsberg, Brilon und Olsberg ergeben.

Dort wird – wie in allen Rettungswachen im Kreisgebiet – rund um die Uhr ein RTW mit 2 Personen Besatzung einsatzbereit vorgehalten. Auch in diesen 3 Rettungswachen steht bisher außerdem an allen 7 Tagen in der Woche jeweils von 7 bis 19 Uhr ein zweiter RTW einsatzbereit, also 84 Stunden je Woche. Künftig soll der 2. RTW in Marsberg und Brilon nur noch an 8 Stunden pro Woche für Notfalleinsätze bereit stehen, in Olsberg an 40 Stunden pro Woche. Außerdem gibt es für alle 3 Rettungswachen zusammen noch ein weiteres Fahrzeug, das aber für Krankentransporte vorgesehen ist.

Die sog. Hilfsfrist beträgt im Kreisgebiet 12 Minuten: Diese Zeitspanne von der Alarmierung bis zum Eintreffen des RTW am Einsatzort soll nur in höchstens 10% aller Notfälle überschritten werden. Bisher lag der Anteil der Überschreitungen bereits um etwa die Hälfte höher als die Zielvorgabe. Hauptgrund ist, dass häufig in der eigentlich zuständigen Rettungswache kein RTW “frei” ist.

Wenn nun die RTW ausgedünnt werden und gleichzeitig – wie in den letzten Jahren zu beobachten – die Anzahl der Einsätze steigt, ist zu erwarten, dass sich der Anteil der Fristüberschreitungen weiter erhöht. Das wäre sehr nachteilig für die Versorgung der Notfallpatienten. In Brilon stehen zwar künftig sogar 3 RTW in der Garage, aber Personal wird nur für einen Notfall-RTW vorgehalten.

Nun soll es künftig aber auch Rettungswachen geben, in denen sogar nachts ein 2. RTW einsatzbereit gehalten wird, obwohl dies keinen Sinn ergibt. Die Kreisverwaltung hatte Gutachter aus Bonn mit der Auswertung der Datensätze über die Einsätze des Jahres 2013 beauftragt.

In der Rettungswache Sundern sind im ganzen Jahr insgesamt lediglich 32 relevante Einsätze in allen 50 Nachtschichten angefallen, die an einem Freitag Abend begannen, also etwa 0,6 Einsätze pro Schicht. Trotzdem sollen dort laut Gutachten und Entwurf des Bedarfsplans künftig in dieser Schicht immer 2 RTW einsatzbereit sein. Ursächlich dafür ist ein einziger Einsatz im August 2013 beim Auftreten des Noro-Virus in einem Sommerferienlager in Sundern-Westenfeld. Dafür waren 33 RTW im Einsatz mit Einsatzdauern bis zu 15 Stunden je Fahrzeug. Nur durch diesen einen Massen-Einsatz erhöhte sich die angebliche Anzahl der Einsätze um die Hälfte, denn die RTW aus den Rettungswachen wurden so gezählt, als ob sie zu 15 einzelnen Einsätzen gefahren wären. Der statistische Durchschnitt für die Dauer eines Einsatzes stieg für diese Schicht von ca. 65 auf ca. 153 Minuten. So entstand nun statistisch ein angeblich dauerhafter Bedarf für einen 2. RTW in dieser Schicht.

Ein gleichartiger Fall trat im Bereich der Rettungswache Arnsberg durch den Brand in einem Altenheim an einem Freitag Abend im Oktober 2013 auf; hier waren 23 RTW im Einsatz, teilweise über 5 Stunden lang. Auch hier soll nun in der Schicht von Freitag Abend bis Samstag Morgen immer ein 2. RTW vorgehalten werden, während in der vorhergehenden Schicht am Freitag Nachmittag trotz größerer Einsatzhäufigkeit ein einziger RTW ausreichen soll.

Das waren übrigens im gesamten Jahr 2013 und im gesamten Kreisgebiet die einzigen beiden Notfalleinsätze zu Ereignissen, die als “MANV III” oder “MANV IV” klassifiziert sind. “MANV” steht dabei in der Sprache des Rettungswesens für “Massenanfall von Verletzten”, “III” für 13 bis 25 betroffene Personen, “IV” für mehr als 25 Personen.

In ihrer Antwort auf eine Anfrage zu diesen sehr merkwürdigen Erkenntnissen führte die Kreisverwaltung am 24.10.2016 aus: Es “wurden die Leitstellenrohdaten … nach, in Abstimmung mit dem Gutachter festgelegten Kriterien, bereinigt.” Und: “Eine weitere Nichtberücksichtigung einzelner Einsatzdaten stellt eine Manipulation der Datengrundlage dar… Finden einzelne Einsätze keine Berücksichtigung, sind sowohl die Glaubwürdigkeit des Gutachtens sowie die Sinnhaftigkeit der Fortschreibung des Bedarfsplans in Frage zu stellen“.

Diese “Logik” der misslungenen Bereinigung ist für Kommunalpolitiker, die nicht selbst Verwaltungsbeamte sind, schwer zu durchschauen. Denn dadurch wird unterstellt, dass auch künftig eine derartige Massenerkrankung oder ein Brand nur am selben Wochentag und zur selben Tageszeit und im Bereich derselben Rettungswache wie 2013 auftritt, aber nirgendwo und nirgendwann anders.

Während sich Einsätze für Unfälle und plötzlich auftretende ernsthafte Erkrankungen sinnvoll nach Ort und Zeit kalkulieren lassen, ist das bei solchen einzelnen und seltenen Großereignissen nicht der Fall. Dann werden sowieso mehrere RTW benötigt, aus anderen Orten. Aber der nächste Noro-Virus oder der nächste Brand mit vielen Betroffenen könnten auch in jedem anderen Ort und zu jeder Zeit auftreten – was selbstverständlich niemand wünscht. Der 2. RTW in einer einzelnen Schicht in Sundern und Arnsberg bringt dafür keinen Nutzen.

Diese unsinnige Vorhaltung eines 2. RTW in den Nachtschichten in zwei Rettungswachen wird während der zu erwartenden Laufzeit des Rettungsdienstbedarfsplans zusätzliche Personalkosten von mehr als 500.000 Euro verursachen – ohne adäquaten Nutzen. Gleichzeitig fehlen an anderen Orten und zu anderen Zeiten dort dringend benötigte RTW.

Tatsächlich wäre die “Manipulation” dann verhindert worden, wenn man für solche singulären Ereignisse kreisweite Notfallpläne aufstellen würde, und zwar für die gesamte Woche.

Besonders pikant: Ausgerechnet die von der Kreisverwaltung beauftragten Gutachter schreiben in einem im Jahr 2012 erschienenen Buch mit dem Titel “Regelwerk zur Bedarfsplanung Rettungsdienst” zum statistischen Umgang mit solchen Fällen: “Auszunehmen von der Grundannahme der Unabhängigkeit der Notfallereignisse und der damit verbundenen Anzahl an gleichzeitig benötigten Fahrzeugen sind besondere Schadenslagen, die einen gleichzeitigen Rettungsmittelbedarf über die dienstplanmäßige Regelvorhaltung hinaus im Versorgungsbereich der Rettungswache zur Folge haben und die nicht mehr unter die Aufgabenstellung zur Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung für die Notfallrettung fallen.

Sehr wahr! So sollte man es machen! Aber das wäre für die Kreisverwaltung ja eine “Manipulation”.

Hochsauerland: Kreisverwaltung beschäftigt langfristig Leiharbeitnehmer

Die Kreisverwaltung des HSK beschäftigt Leiharbeitnehmer, und das sogar für längere Zeiträume, nicht nur für kurzfristige Engpässe.

Dies ergibt sich aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der SBL/FW-Kreistagsfraktion vom 26.09.2016. Die Antwort ging am 17.10.2016 ein.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Leiharbeiter/innen werden/wurden bislang überwiegend in Schulsekretariaten, in Zulassungsstellen, in der Kreiskasse und bei der Musikschule beschäftigt. “Die Einsatzzeiten betragen 6 Monate und teilweise länger… Die Beschäftigung erfolgte als Krankheitsvertretung oder um Arbeitsspitzen abzubauen.”

Mehrere Leiharbeiter/innen konnten anschließend in ein Beschäftigungsverhältnis beim Hochsauerlandkreis übernommen werden.
Die Leiharbeit scheint keine vorübergehende Massnahme gewesen zu sein, denn: “Das Instrument soll auch zukünftig genutzt werden.”

Zur Vergütung heisst es, die “vereinbarten Stundensätze basieren auf den Tabellenentgelten des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst”.

Damit bleibt offen, ob die an die Leiharbeitnehmer gezahlte Vergütung oder die Kosten für die Kreiskasse gemeint sind. Die Aufschläge der Leiharbeitsfirmen auf die an die Mitarbeiter gezahlten Vergütungen betragen erfahrungsgemäss etwa 100%.

So oder so sind entweder die ausgezahlten Entgelte sehr niedrig, oder es sind – gegenüber dem Einsatz eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – erhebliche Mehrkosten für die Kreiskasse entstanden. Bei so langen Einsatzdauern hätte es möglich sein müssen, dass die Kreisverwaltung selbst Aushilfen einstellt.

Einen Beschluss des Kreistags über den Einsatz von Leiharbeitnehermern gab es übrigens nie, auch nicht im Zusammenhang mit dem Stellenplan.

Pressemitteilung: Monatstreffen der SPD-AG 60plus im HSK

Vom Turm noch 100 Meter bis zur Gaststätte "Am Pulverturm" (fotoarchiv: zoom)
Vom Turm noch 100 Meter bis zur Gaststätte „Am Pulverturm“ (fotoarchiv: zoom)

Die SPD-AG 60plus im Hochsauerlandkreis trifft sich am Montag, dem 19.9.2016, um 15 Uhr, in der Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstr. 33, in Meschede.

Interessierte Gäste sind herzlich willkommen.

Kinderkurheim auf Norderney – Gemeinsamer Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SBL/FW

Meschede. (sbl/linke) Der Hochsauerlandkreis betreibt schon lange Zeit ein Kinderkurheim auf der Nordseeinsel Norderney. Das Haus „Arnsberg“ kann man schon fast als historisch bezeichnen.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Seine Anfänge liegen beinahe 100 Jahre zurück. Seit dem Jahr 1921 konnten sich dort zunächst Kinder aus dem Altkreis Arnsberg erholen. Seit der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 ist der Hochsauerlandkreis der Betreiber.

Zurzeit verfügt die Einrichtung über 45 genehmigte Plätze für insgesamt 11 Kuren pro Jahr. Und das ist gut und richtig so und sollte so bleiben.

Mehr dazu? Klick: http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/jugend_familie/kinderkurheim/Kinderkurheim_Norderney.php

Mit einem gemeinsamen Antrag möchten die Kreistagsfraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in Erfahrung bringen, wie die Personalsituation derzeit im Kinder-kurheim „Arnsberg“ ist. Um Missverständnissen vorzubeugen, der Antrag basiert auf keinem besonderen Anlass, außer auf dem Interesse der beiden Fraktionen am Wohl der Kinder und an der Arbeit und der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Hier der Antragstext:

„Arnsberg/Sundern, 21.08.2016

Antrag für die Tagesordnung des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA) am 27.09.2016 gemäß § 41 Abs. 4 i.V.m. § 32 Abs. 1 KrO NRW und § 5 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

unsere Fraktionen stellen folgenden Antrag:

In die Tagesordnung der auf den 27.09.2016 terminierten Sitzung des KJHA wird der TOP „Bericht über die Personalsituation und die Belegungszahlen im Kinderkurheim Arnsberg auf Norderney“ aufgenommen.

Begründung und Erläuterung:

Bei Besuchen von Mitgliedern unserer beiden Fraktionen ist aufgefallen, dass die Betreuungssituation der sich dort aufhaltenden Kinder und Jugendlichen nicht ganz zufriedenstellend war.

Um sicher zu stellen, dass es sich nicht um einen Dauerzustand handelt, sollte dem Jugendhilfeausschuss Einblick gewährt werden, wie hoch der Betreuungsschlüssel in der Einrichtung ist.

Da es nach unserem Kenntnisstand unterschiedliche Gründe für die Kuraufenthalte gibt (z.B. medizinische und erzieherische), sollten auch die unterschiedlichen Betreuungsschlüssel sowie die Aufteilung der Kinder und Jugendliche nach Unterbringungsgründen und Altersgruppen aufgeführt werden.

Die Bedarfe für die personelle Betreuung bei den verschiedenen Unterbringungsgründen sind unterschiedlich. Gerade bei den Jugendhilfemaßnahmen sollte ausreichend gut ausgebildetes Personal vorhanden sein.

Deshalb wünschen wir uns weiterhin eine Übersicht, welche pädagogische Ausbildung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.

Auch sollte in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses auf die personellen Empfehlungen des Landesjugendamtes für Heimeinrichtungen eingegangen werden.“

Unterschrieben ist der Antrag von den Fraktionsvorsitzenden Reinhard Loos (Sauerländer Bürgerliste/FW) und Dietmar Schwalm (DIE LINKE).

Hochsauerland: Fast immer “GaGaGroKo” im Kreistag?

SBL20160628Seit der letzten Wahl des Kreistags gibt es im Hochsauerlandkreis eine Besonderheit. Gemeint ist nicht die absolute Mehrheit der CDU (28 von 54 Sitzen), sondern fast immer kann sich die größte Fraktion auf Unterstützung durch SPD-, FDP- und Grüne-Fraktion verlassen. Das ergibt zusammen 49 von 54 Stimmen (ohne den Landrat). Die Opposition bringt aus SBL/FW, Linken und Piraten bringt es zusammen nur auf 5 Stimmen; das ist ein geringerer Anteil, als die Opposition im Bundestag mit ca. 20% hat.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form zuerst am 25. Juni auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Erstaunlich ist, dass diese GaGaGroKo (“GanzGanzGroßeKoalition”) auch bei Themen zusammen abstimmt, bei denen dies niemand erwarten würde. Dies zeigte sich erneut in der Sitzung des Kreistags am vergangenen Freitag.

Hier einige Beispiele für Entscheidungen:
Genehmigung einer Windenergieanlage in Marsberg-Meerhof, außerhalb der sog. Konzentrationszonen für solche Anlagen.
Der Landschaftsbeirat hatte wegen der Artenschutzes widersprochen. Dieser Widerspruch wurde jedoch vom Kreistag – ohne jede inhaltliche Sitzungsvorlage und Diskussion überstimmt, mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen.

Bahncard
Für Bus und Bahn soll ein Westfalentarif eingeführt werden. In ihm sollen die Bahncard25 und Bahncard 50 nicht gelten. Die Bahncards sind für Vielfahrer attraktiv, führen also zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Dies hätte teilweise Fahrpreiserhöhungen von mehr als 100% für Bahncard-Besitzer zur Folge. Können sie heute bei Bahnfahrten z.B. ins Ruhrgebiet, nach Ostwestfalen oder nach Siegen ihre Bahncard einsetzen, soll das im neuen großen Tarifgebiet nicht gehen. Andere große Verkehrsverbünde (z.B. Rhein-Main, Rhein-Neckar, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen) gewähren dagegen auch im Nahverkehr Ermäßigungen für Bahncard-Inhaber. Der Kreistag lehnte den Antrag der SBL/FW, die Anerkennung der Bahncard im neuen Tarifgebiet zu fordern, ab, wieder mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen.

Kreiswahlausschuss für die Landtagswahlen
Der HSK besteht aus 2 Wahlkreisen. Für beide wurde nun vom Kreistag ein gemeinsamer Wahlausschuss gebildet. Die Kreisverwaltung hatte vorgeschlagen, dass von den insgesamt 6 Sitzen 3 an die CDU. 2 an die SPD und 1 an die Grünen gehen sollte. Die Opposition war damit jedoch nicht einverstanden und machte eigene Wahlvorschläge. Bei der anschließenden geheimen Wahl erhielten CDU (27) und SPD (13) jeweils so viele Stimmen, wie von ihnen Kreistagsmitglieder anwesend waren. Der Vorschlag der Grünen erhielt so viele Stimmen, wie Grüne und FDP zusammen Sitze haben (7). 5 Stimmen gingen erwartungsgemäß an den Wahlvorschlag der Opposition. Im Ergebnis hat die Opposition damit einen Sitz im Wahlaussschuss erlangt, anders als von der Kreisverwaltung vorgeschlagen.

Berufskollegs
Es stehen erhebliche Sanierungsaufgaben in den kreiseigenen Schulen an. Seit einigen Monaten ist ein Gutachterbüro damit beschäftigt, Aufgabenverteilung und Gebäude zu untersuchen, ob sie noch benötigt werden, und welche Klassen zusammengelegt oder getauscht werden sollten. Bisher ging es um das Berufskolleg Arnsberg-Hüsten (Berliner Platz), wo vor allem statische Probleme zu lösen sind. Nun wurde auf Vorschlag der Kreisverwaltung auch die Einbeziehung des BK Meschede vom Kreistag beschlossen. Der Antrag der SBL/FW, doch gleich alle 5 Berufskollegs zu betrachten, wurde von CDU, SPD, FDP und Grünen abgelehnt. Dabei weiss jeder, dass es bald dazu kommen wird; sogar der “Haussender” der Kreisverwaltung (Radio Sauerland) meldete heute morgen: “Ein externes Gutachten soll die fünf Berufskollegs im Hochsauerlandkreis fit für die Zukunft machen.” Das war der Antrag der SBL/FW, ist aber offiziell abgelehnt worden…

Freihandelsabkommen CETA
Wir haben auf diesen Seiten mehrfach über die Gefahren und Risiken durch das Freihandelsabkommen für die Kommunen berichtet. Diese ergeben sich auch aus dem jüngst von der baden-württembergischen Landesregierung veröffentlichten Gutachten des (konservativen) Europarechtlers Nettesheim. Anders als viele andere Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände war die GaGaGroKo im Hochsauerlandkreis jedoch nicht bereit, eine ablehnende Resolution zu beschließen (mit Ausnahme eines einzelnen der vier Grünen Kreistagsmitglieder). Die beiden Bundestagsabgeordneten aus dem HSK sind Mitglieder im konservativen Arbeitskreis ihrer jeweiligen Bundestagsfraktion (Seeheimer Kreis bzw. Berliner Kreis). Das scheint sich auch hier im Kreistag so bemerkbar zu machen, dass nichts gegen die Interessen der Bundesregierung beschlossen wird…

Naturdenkmalverordnung
Mit dieser Verordnung werden besonders erhaltenswerte Bäume geschützt. Bisher hieß es in der Verordnung, die “Untere Landschaftsbehörde trägt die Verkehrssicherungspflicht”. Mit den Stimmen der GaGaGroko wurde dieser Satz gestrichen; die Kostentragung ist nun an eine nicht näher definierte Erfordernis geknüpft. Und es wurden zahlreiche einzelne Bäume auf Vorschlag der Kreisverwaltung für nicht mehr Naturdenkmal-würdig erklärt. Die Frage, nach welchen Kriterien hierbei vorgegangen wurde, konnte die Verwaltung nicht beantworten.

Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)
Die SBL/FW hatte darauf hingewiesen, dass es sich nicht nur um eine Umbenennung der bisherigen Gesundheits- und Pflegekonferenz handelt, sondern neue Aufgaben und viele neue Mitglieder (von Verbänden) hinzu kommen sollen. Daher sei auch eine Neuwahl der Vertreter des zuständigen Fachausschusses des Kreistags nötig. Das führte dazu, dass die Kreisverwaltung im Kreistag den Punkt von der Tagesordnung absetzen ließ; sie wolle eine “rechtliche Prüfung” vornehmen. Eine Woche vorher, in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, hatte die Verwaltung noch behauptet, es gebe keinen Bedarf für eine Änderung ihrer Sitzungsvorlage. Hier brauchte die GaGaGroKo noch nicht zu entscheiden…

RWE-Aktien: PIRATEN fordern „geordneten Notausstieg“

Im Folgenden eine Pressemitteilung der PIRATEN im HSK.

Die nun verhängte Haushaltssperre des Kreiskämmerers ist für die PIRATEN nur auf den ersten Blick überraschend. Bereits seit Einzug in den Kreistag und der Vertrautmachung mit der Thematik hat die Piratenpartei im Kreistag immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass dem Kreis hier ein Fass ohne Boden droht.

Dem Hochsauerlandkreis entsteht durch die Kursabwertung ein Realverlust und durch die ausbleibende Dividende klafft nun ein Haushaltsloch in Höhe von 6 Millionen Euro im Haushalt.

Bereits in der Vergangenheit war absehbar, dass sich der RWE-Konzern nicht mehr erholen wird. Eine ausbleibende Dividende war damit nur eine Frage der Zeit.

Perspektivisch wird durch die nun ausbleibende und in den kommenden Jahren nicht mehr zu erwartende Dividende die Kreisumlage deutlich steigen. Damit müssen Städte- und Gemeinden des Hochsauerlandkreises die Misswirtschaft des Kreises decken.

Die PIRATEN fordern den sofortigen Verkauf alles RWE-Aktien, sowie eine Investition der Erlöse in ein breit aufgestelltes Portfolio, statt sich auf eine Aktie zu verlassen. Durch die Aufpaltung des RWE-Konzerns droht dem Hochsauerlandkreis ein weiterer radikaler Verlust von Aktienwerten und damit auch Steuergeldern.

„Bereits im Oktober 2014, kurz nach unserem Einzug in den Kreistag, haben wir bereits vor dem Millionengrab RWE-Aktien gewarnt. Der Landrat sollte sich von seinem Posten lösen und seinen Blick wieder auf das Allgemeinwohl richten. Eine Mehrbelastung der Kommunen aufgrund von Misswirtschaft im Hochsauerlandkreis muss verhindert werden“, so Daniel Wagner, Kreitagsmitglied der PIRATEN.

„Nun haben wir den Salat,“ so Florian Otto, stellvertretender Sprecher der PIRATEN im HSK. „Anstatt die Augen nur auf den damit verbundenen Aufsichtsratposten zu werfen, hätten Herr Dr. Schneider, die CDU-Fraktion und die Kreisverwaltung mal lieber an die Finanzen des Kreises gedacht und sich schon vor Jahren von den stets im Wert
fallenden RWE-Aktien trennen sollen.“

Haushaltssperre im HSK: Ein absehbares Desaster!

Zur gestern für den Hochsauerlandkreis erlassenen Haushaltssperre erklärte Reinhard Loos, Fraktionssprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion:

(Die Erklärung ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Dieses Desaster war absehbar!

Heute Nachmittag haben Landrat und Kreiskämmerer des Hochsauerlandkreises eine sofort wirksame Haushaltssperre erlassen. Das bedeutet, dass alle beeinflussbaren Etatpositionen des Sachaufwandes einer teilweisen Sperre unterliegen. Auch Zuschüsse und Beiträge an Drittorganisationen sollen, soweit dies erreichbar bzw. verhandelbar ist, reduziert werden. Begründet wird die Haushaltssperre mit der ausfallenden Dividende auf die RWE-Aktien, die in der nächsten Woche (am 20.04.) von der Hauptversammlung beschlossen werden soll.

Damit ist die Finanzanlagestrategie des Landrats und der Mehrheit des Kreistags endgültig gescheitert. Seit dem Jahr 2008 wurden auf die etwa 5,8 Mio RWE-Aktien, die der HSK direkt und indirekt hält, bereits Wertberichtigungen von etwa 292 Mio Euro in der Bilanz des Kreises vorgenommen. Weitere Wertberichtigungen auf diese Aktien im Umfang von etwa 110 Mio Euro müssen noch folgen. Die finanziellen Reserven sind also erheblich geschrumpft, um mehr als 400 Mio Euro. Nach den drastischen Kurseinbrüchen fällt jetzt auch noch die Dividende aus, so dass dem Kreishaushalt etwa 6 Mio Euro an Einnahmen pro Jahr fehlen.

Besonders ungünstig war, dass die Mehrheit des Kreistags auf Vorschlag des Landrats im Jahr 2009 beschlossen hatte, 30 Mio Euro an liquiden Mitteln des Kreises für den Kauf weiterer RWE-Aktien auszugeben. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte damals erfolglos gegen diesen Beschluss, der in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurde, geklagt. Die zusätzlich erworbenen Aktien haben in weniger als 7 Jahren mehr als 80% ihres damaligen Wertes verloren, und Dividende bringen sie nun auch nicht mehr ein. Der Misserfolg der RWE, die auch nach Meinung vieler Analysten die Entwicklung auf dem Energiemarkt verschlafen hat, kann niemanden überraschen.

Andere Kommunen wie die Städte Düsseldorf und Gelsenkirchen waren schlauer und haben Mitte des letzten Jahrzehnts ihre RWE-Aktien verkauft. Damit konnten sie damals ihre Haushalte konsolidieren. Diejenigen Fraktionen, die im HSK die “Strategie” zu verantworten haben, ausschließlich auf RWE-Aktien zu setzen, sollten sich nicht mehr als Experten für Wirtschaft und Finanzen darstellen …

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Die Pressemeldung der Kreisverwaltung von gestern Nachmittag:
http://hochsauerlandkreis.de/startseite/pressemeldungen/pressemeldung-_Bezirksregierung_genehmigt_Haushalt___Kaemmerer_erlaesst_Haushaltssperre.php

Keine Dividende aus RWE-Aktien: sofortige Haushaltssperre für den Hochsauerlandkreis

Haushaltssperre20160413Meschede. Landrat Dr. Karl Schneider hat heute mit einem Schreiben die Kreistagsmitglieder darüber unterrichtet, dass der Kämmerer mit Verfügung vom 13.04.2016 eine Haushaltssperre  erlassen und darüberhinausgehende Bewirtschaftungsvorgaben gemacht habe.

Der Landrat geht davon aus, dass in der Hauptversammlung der RWE AG am 20.04.2016 der Beschluss gefasst werden wird, für das Geschäftsjahr 2015 der RWE AG keine Dividende auszuschütten.

Nachdem die Dividendenausschüttungen der RWE AG in den vergangenen Jahren, immerhin im Volumen von jährlich zwischen 6 Mio€ und bis zu knapp 24 Mio€, den Kreishaushalt erheblich entlastet hätten, fiele, so Schneider, nunmehr erstmals aus der RWE-Beteiligung des Kreises eine solche entlastende Wirkung aus.

Der Kämmerer habe daher eine Haushaltssperre erlassen. Die zugehörige interne Verfügung sei den Kreistagsmitgliedern zugegangen.

Danach unterlägen, so der Landrat, „die beeinflussbaren Etatpositionen des Sachaufwandes einer grds. 25 %-igen Sperre, Zuschüsse und Beiträge an Drittorganisationen sollen, soweit dies erreichbar bzw. verhandelbar ist, um 10 % reduziert werden“.

Er wolle in der Sitzung des Kreistages am 24.06.2016 über die Realisierbarkeit der angeordneten Sperren berichten.

Im Hinblick auf die das Jahr 2017 treffende volle Wirkung des Dividendenausfalls werden die Bewirtschaftungsvorgaben auch Maßstab der Planung für das nächste Haushaltsjahr sein.

Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden des HSK wären mit dem gleichen Schreiben vom heutigen Tage über die Haushaltssperre informiert worden.

Reinhard Loos (SBL/FW), langjähriger Kritiker der RWE-Aktienkäufe äußerte uns gegenüber, dass das Desaster des Landrats und der Mehrheit im Kreistag mit den RWE-Aktien nun sehr deutlich werde.

Pressemitteilung: Kosten der Unterkunft – SBL/FW bringt Antrag zum morgigen Gesundheits- und Sozialausschusses ein

Meschede. (sbl_pm) Am 19.02.2016 hat das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept des Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsempfängern für „gescheitert“ erklärt[1]. Die Klägerin hat nun Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag.

Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.

Aus diesem Anlass beantragte SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos, für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 24.02.2016 den Tagesordnungspunkt „Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)“ zusätzlich aufzunehmen und fragt:

  • Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
  • Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher
    Unterkunftskosten erhalten haben?
  • Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein
    anderes Unternehmen beauftragen?

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[1] Siehe zum Thema den Beitrag vom 21. Februar 2016 hier im Blog: Sozialgericht kippt Mietkostenkonzept des HSK

Sozialgericht kippt Mietkostenkonzept des HSK

Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (“Hartz IV” für Arbeitsfähige) und SGB XII (Sozialhilfe, z.B. für Rentner) erhalten auch die Kosten für ihre Unterkunft erstattet. Allerdings werden ihnen nicht immer die tatsächlichen Kosten gezahlt, sondern nur die als “angemessen” geltenden Kosten.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienenen.)

Für diese Miethöchstbeträge hatten Landrat und Kreisverwaltung im Sommer 2013 ein Konzept in Kraft gesetzt, übrigens ohne einen Beschluss des Kreistages. Es sah für drei Teilgebiete und 5 Haushaltsgrößen differenzierte Höchstmieten vor; für Brilon waren das einschließlich der “kalten” Nebenkosten (also ohne Heizung) für einen Ein-Personen-Haushalt 285,50 Euro. Die selben Werte wie für Brilon galten auch für Bestwig, Eslohe, Olsberg, Marsberg, Medebach und Hallenberg, eine aus Sicht vieler Betroffener fragwürdige Gleichsetzung.

Heute wurde dieses Konzept über die Kosten der Unterkunft vom Sozialgericht Dortmund für “gescheitert” erklärt (Az S62 SO 444/14). Eine fast 80 Jahre alte Rentnerin hatte dagegen geklagt. Die zu 100% schwerbehinderte Frau, die u.a. mit Hüften, Rücken und Augen erhebliche Probleme hat, hatte bis Juni 2014 in Olsberg gewohnt, in der II. Etage. Da sie die Treppe nicht mehr bewältigen konnte und sie in die Nähe ihrer Tochter, die sich intensiv um sie kümmert, ziehen wollte, zog sie nach Brilon, ins Stadtzentrum, in eine ebenerdige, 56 qm große Wohnung. Von dort konnte sie noch viele Besorgungen selbst erledigen und sich somit einen möglichst hohen Grad an Selbständigkeit erhalten. Die Tochter wohnt nun nur etwa 700 Meter entfernt.

Trotz 45 Jahren Erwerbsarbeit und der Erziehung von 4 Kindern reicht die Rente der Frau aber nicht aus, so dass sie auf ergänzende Sozialhilfeleistungen angewiesen ist. Anders als zuvor in Olsberg kürzte ihr aber nun das Sozialamt der Stadt Brilon die Unterstützung für die Miete, weil diese angeblich unangemessen war. Pro Monat fehlten ihr etwa 84 Euro.

Der dagegen beim Briloner Sozialamt eingelegte Widerspruch blieb erfolglos, so dass die Rentnerin vor das Sozialgericht zog. Dieses stellte heute fest, dass das Konzept des HSK nicht gültig ist. Zur Begründung führte das Sozialgericht aus, dass in diesem Konzept keine kreisbezogenen Daten für den Anteil der Nachfrager nach billigem Wohnraum enthalten sind und die aus einer bundesweiten Untersuchung übernommenen Daten zudem zu alt seien, da sie bereits aus dem Jahr 2009 stammen.

Als Folge gelten nun statt der Tabellenwerte aus dem Konzept die Werte der Wohngeldtabelle, plus einem Sicherheitszuschlag von 10%.

Der Kreis muss nun nachbessern. Gegen das Urteil kann allerdings Berufung beim Landessozialgericht in Essen eingelegt werden.

Damit hat das Hamburger Unternehmen “Analyse und Konzepte”, dass das Unterkunftskosten-Konzept im Auftrag der Kreisverwaltung erstellt hatte, eine weitere Niederlage bei einem Sozialgericht erlitten. In jüngster Zeit hatten auch die Sozialgerichte in Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Mietkosten-Konzepte, die diese Firma für andere Kreise erstellt hatte, für unwirksam erklärt. Die SBL hatte in den Gremien des Kreises wiederholt darauf hingewiesen, dass sie die Methodik dieses Konzepts für fragwürdig und die Höchstmieten nach diesem Konzept für zu niedrig hält; in vielen Orten des Kreises ist dafür keine geeignete Mietwohnung zu finden.

Die Kreisverwaltung plant unabhängig von der heutigen Gerichtsverhandlung eine neue Datenerhebung. Das könnte eine gute Gelegenheit sein, das Institut zu wechseln …

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Auch die Westfalenpost berichtet:

http://www.derwesten.de/wp/staedte/arnsberg/man-muss-sich-doch-wehren-aimp-id11582551.html

http://www.derwesten.de/wp/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/man-muss-sich-doch-wehren-id11580903.html