Wochenende: Musik und Kultur in Arnsberg-Neheim – Brand New Bullet

bnb20110930Neheim. (pm) Dem legendären MOTOWN-Bassisten James Jamerson (*1938 – †1983) wird das Zitat „If you don’t feel it, don’t play it …!“ zugeschrieben. Diesen dezenten Tipp eines stilbildenden Musikers sollte sich manche Cover-Band hinter den Spiegel stecken.

BRAND NEW BULLET gehört nicht dazu. Die vier ehemaligen ROCKSTARRZZZ (Uwe Dirkes, Theo Hoffmann, Markus Plümper, Ansgar Unger) plus Markus Kampschulte an der Gitarre sind ein Synonym für facettenreichen, authentischen Rock ’n‘ Roll. Die Setlist ist ein Parforceritt durch die Rockgeschichte, spannt den Bogen von AC/DC über LED ZEPPELIN bis ZZ TOP.

Erstmalig „LIVE On Stage“ zu erleben sind BRAND NEW BULLET am 01.10.2011 in HEKTORs FEIERLICH. Als Support agieren „Selfish feat. Sporty“ (Hemer) und „Chris & Jo-Ana“ (Köln).

Wer sich mit dem banal klingenden, jedoch den Nagel auf den Kopf treffenden (1974 als LP-Titel verwendeten) Bonmot der ROLLING STONES „It’s Only Rock ’n‘ Roll (But I Like It)“ identifiziert, sollte die B.N.B.-Premiere nicht verpassen.
„It’s Only Rock ’n‘ Roll …“

Und mal ehrlich:
Drei Acts für 7,50 EURONEN an einem vermutlich lauschigen Herbstabend – das hat doch was !?

Einlass: 19.00 Uhr – Beginn: 20.30 Uhr
HEKTORs FEIERLICH, Werler Str. 2a, Arnsberg-Neheim

http://brandnewbullet.de/

Oktober 2011 = ROCKtober in Neheim:
Am 28.10.2011 gastiert die DYLAN-Tribute-Band HOW MANY ROADS in der WERKSTATTGALERIE DER BOGEN.
Info: http://www.der-bogen.de/?p=1808

Und noch ein Tipp für Kurzentschlossene:

„WAS IST“-Vernissage am 02.10.2011 im BOGEN
Ulrich Johannes Müller: STEIN und HOLZ
Werner Cee: LICHT und TON
Info: http://www.der-bogen.de/?p=1796
17.00 Uhr – Eintritt frei !

SPD Arnsberg: „Starke Eltern, starke Kinder“. Der Aufbau einer bedarfsgerechten Schullandschaft muss im Konsens aller Beteiligten erfolgen.

In unserem BriefkastenArnsberg. (spdarnsberg) Nach dem Schulkompromiss für Nordrhein-Westfalen vom 19. Juli 2011 ergeben sich nach Ansicht der SPD für Arnsberg gute Chancen im Konsens aller Beteiligten eine zukunftsfähige und bedarfsgerechte Schullandschaft zu schaffen.

Aus Sicht der SPD-Fraktion, muss die Debatte über die innere Ausgestaltung so transparent wie möglich erfolgen. Alle Interessierten müssen die Gelegenheit haben, sich daran zu beteiligen.

Die SPD-Fraktion fordert daher ein abgestuftes Verfahren:

  1. Da die organisatorischen und vor allem pädagogischen Unterschiede zwischen integrativen, teilintegrativen oder kooperativen Lösungen beträchtlich sind, wird die Verwaltung aufgefordert, so bald wie möglich in den Siedlungsschwerpunkten Arnsberg, Hüsten, Neheim und Oeventrop Informationsveranstaltungen insbesondere für Grundschuleltern anzubieten. Dort sollen Experten über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle informieren. Die Beteiligung aller im Rat vertretenen Parteien bei der Auswahl der Experten soll sicherstellen, dass Information auf diese Weise umfassend und objektiv erfolgt. Weiterführende und begleitende grafisch unterstützte Materialien (auch in unterschiedlichen Sprachen) in gedruckter Form und im Internet müssen die Informationsveranstaltungen ergänzen.
  2. Nach Abschluss der Informationsphase sollen die Grundschuleltern befragt werden, welches pädagogisches Konzept (integrativ, teilintegrativ oder kooperativ) sie für ihre Kinder bevorzugen. Dies kann schriftlich per Fragebogen und online geschehen. Dabei soll die Befragung differenziert nach Siedlungsschwerpunkten durchgeführt werden. Die Fragen sind entweder vom Arbeitskreis Schulstruktur oder vom Ältestenrat auf Vorschlag der Verwaltung zu formulieren.
  3. Die Verwaltung erhält durch die Elternbefragung empirische Daten über die Präferenzen in der Elternschaft. Diese können dazu dienen, dass die Verwaltung, die Kollegien und schulischen Gremien sowie die Politik einen Orientierungsrahmen für die weiteren Planungen und schließlich Beschlüsse erhalten.
  4. Was die politische Ebene angeht, muss der Prozess vom AK Schulentwicklung kontinuierlich begleitet werden. Dabei muss neben der Neugestaltung der Sekundarstufe I auch die notwendigen Veränderungen im Grundschulbereich sowie die Herausforderungen durch die Inklusion mitbedacht werden. Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert, dem zuständigen Ausschuss regelmäßig Bericht über den Fortgang der Entwicklung zu erstatten.

Begründung:
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und eines veränderten Schulwahlverhaltens ist auch in Arnsberg eine Anpassung der Schullandschaft im Bereich der Sekundarstufe I nötig. Durch die demographische Entwicklung nehmen die Schülerzahlen insgesamt deutlich ab. Die verbleibenden Schüler und Schülerinnen verteilen sich allerdings ungleich auf die verschiedenen Schulformen.

Schulentwicklung in Arnsberg (grafik: spd arnsberg)
Schulentwicklung in Arnsberg (grafik: spd arnsberg)

Am Fortbestand und Zukunftsfähigkeit der Arnsberger Gymnasien besteht für die SPD-Fraktion kein Zweifel. Dagegen erleben die Hauptschulen dramatische Einbußen, von denen Realschulen und Gymnasien zurzeit noch profitieren – aber auch nur da, wo keine weitere Schulform alternativ angeboten wird. In Arnsberg sind nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung (Stand 1.10.2010, siehe Grafik) die Schülerzahlen an den Hauptschulen allein zwischen 2000/01 und 2010/11 um 26,2% zurückgegangen. Insgesamt prognostiziert die Schulentwicklungsplanung der Stadt Arnsberg bis 2015/16 einen Rückgang um 46% (bezogen auf 2000/01). Nur noch wenige Eltern sehen im Hauptschulabschluss einen für die Zukunft ihrer Kinder adäquaten Schulabschluss. In Arnsberg führte diese Entwicklung bereits zum Auslaufen der Hauptschule in Oeventrop. Bei einem Wegfall der Hauptschulen droht auf längere Sicht ein Erosionsprozess der Realschulen zu Gunsten der Gymnasien.

Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass Politik und Verwaltung diese Entwicklung nicht einfach passiv hinnehmen sollten. Stattdessen bietet die Situation die Chance, die Schullandschaft wohnortnah, flexibel, leistungsfähig, bedarfsgerecht und zukunftssicher zu gestalten.

Mit dem „Schulpolitischen Konsens für Nordrhein-Westfalen“ vom 19. Juli 2011 liegt nun eine verlässliche Grundlage für die Planung auch der lokalen Schullandschaft vor. Es ist zu erwarten, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen dazu bald auch die entsprechenden Gesetze beschließen wird. Im Bereich der Sekundarstufe I kommt zu den bisherigen Schulformen Gymnasium, Realschule, Hauptschule und Gesamtschule die Sekundarschule hinzu.

Die wahrscheinlichste Lösung dürfte in Arnsberg die Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen in den drei großen Stadtteilen (Arnsberg, Neheim und Hüsten) zu jeweils einer Sekundarschule sein. Dabei ist aber der Spielraum der inneren Ausgestaltung breit. Sie reicht von einer integrativen, über eine teilintegrative bis hin zu einer bloß kooperativen Zusammenführung zweier Bildungsgänge.

Eine grundlegende Veränderung der Schullandschaft darf, wenn sie akzeptiert und erfolgreich sein soll, nicht gegen den Willen der Beteiligten von der Verwaltung oder der Politik verordnet werden. Auch hier vor Ort eröffnet der Schulkompromiss die große Chance im Konsens aller Beteiligten eine zukunftssichere Schullandschaft im Bereich der Sekundarstufe I zu schaffen.

Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und andere Beteiligte müssen den Weg unterstützen und mittragen. Von grundsätzlicher Bedeutung ist dabei insbesondere der Elternwille. Die Eltern bestimmen letztlich, welche Schule ihr Kind nach dem Abschluss der Primarstufe besuchen soll. Daher ist insbesondere die Einbindung der Grundschuleltern nötig.

Klage gegen Moscheebau in Iserlohn abgewiesen

Arnsberg/Iserlohn. (Pressemeldung) Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat eine Klage gegen den Bau einer Moschee in Iserlohn abgewiesen. Mit der Klage hatte sich der Eigentümer eines Nachbargrundstücks gegen die von der Stadt Iserlohn erteilte Baugenehmigung für die Moschee im Gewerbegebiet „Barendorfer Bruch“ gewandt.

Geplant ist dort eine Moschee mit zwei jeweils 57 qm großen Gebetshallen und einem Minarett. Sie soll den etwa 70 in Iserlohn ansässigen Mitgliedern der Ahmadiyya Muslim Glaubensgemeinschaft dienen. Der Kläger, der auf dem Nachbargrundstück bis 2010 eine inzwischen an einen anderen Standort verlagerte Druckerei betrieb, hatte mit seiner Klage geltend gemacht, bei Errichtung der Moschee müsse er wegen der von seinem Betrieb ausgehenden Störungen befürchten, dass es zu Einschränkungen in der Ausübung seines Gewerbes kommen werde. Bei einer Genehmigung des Vorhabens sei, auch wegen eines in dem Gebiet bereits vorhandenen evangelischen Gemeindezentrums, damit zu rechnen, dass die im Gewerbegebiet nur ausnahmsweise zulässigen Nutzungen überhand nähmen.

Diesen Argumenten sind die Richterinnen und Richter der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt. In dem Urteil vom 17. Juni 2011 führen sie aus, die Genehmigung verstoße nicht gegen nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungsrechts. Die Genehmigung sei nicht an den Bestimmungen des 1983 beschlossenen Bebauungsplanes zu messen, weil dieser Plan unwirksam sei. Die in ihm getroffenen Regelung, dass die Gewerbebetriebe im Plangebiet Vorkehrungen zu treffen hätten, damit bestimmte Lärmgrenzwerte in den angrenzenden Wohngebieten nicht überschritten würden, sei mit den baurechtlichen Vorschriften nicht vereinbar. Ein derartiger von einer Vielzahl unterschiedlicher Betriebe und Anlagen im Plangebiet insgesamt einzuhaltender „Zaunwert“ (Summenpegel) könne nicht umgesetzt werden. Denn er treffe keine Aussage dazu, welche Emmissionen von einem bestimmten Grundstück im Plangebiet ausgehen dürften.

Gegen die unter diesen Umständen maßgeblichen Bestimmungen des Baurechts verstoße der geplante Bau nicht. Er verletze insbesondere nicht das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Es sei nicht ersichtlich, dass die Druckerei des Klägers mit unzumutbaren Belästigungen für die geplante Moschee verbunden sei und er daher Beschränkungen seines Betriebes befürchten müsse. Dabei komme es nicht darauf an, ob dem Kläger, der seine Druckerei an dem früheren Standort ohne Baugenehmigung betrieben habe, überhaupt noch eine schützenswerte Rechtsposition zustehe. Denn es gebe keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass sich die Moschee unzumutbaren Belästigungen oder Störungen durch den vormaligen Gewerbebetrieb des Klägers ausgesetzt hätte. Dieser habe derartige Anhaltspunkte nicht substantiiert vorgetragen.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.

Die vollständige anonymisierte Entscheidungen ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank nrwe abrufbar.

Aktenzeichen: 12 K 1076/10

Die Abschiebung einer Roma-Familie aus Meschede. Anmerkungen zum Gerichtsbescheid.

Meschede. In der Nacht vom 19. zum 20. Mai 2011 wurde die dreiköpfige Roma-Familie Z. aus ihrer Wohnung in Meschede geholt und am Vormittag des 20. Mai über den Flughafen Baden-Baden in den Kosovo abgeschoben (siehe auch hier im Blog).

Zu diesem Sachverhalt stellte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) der zuständigen Kreisverwaltung einige Fragen.

Am 07. Juni 2011 antwortete der Hochsauerlandkreis mit der Bestätigung des Eingangs der SBL-Anfrage und schreibt: „Es ist mir aufgrund der umfangreichen Fragestellungen und personellen Engpässen leider nicht möglich, termingerecht – innerhalb von 2 Wochen – vollumfänglich zu antworten.“

Beigefügt ist dem Schreiben des HSK ein mehrseitiger Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 19. Mai 2011 zu einem Antrag (des Rechtsanwalts der Familie) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Abschiebeschutz.

Der Antrag ist vom Gericht abgelehnt worden. Das hatte zur Folge, dass der überstürzte Abtransport der Familie Z. nicht gestoppt werden konnte. Die drei Menschen wurden trotz der personellen Engpässe der Kreisausländerbehörde „termingerecht“ in den Kosovo überstellt.

Diese Gerichtsentscheidung besagt zwar, dass Familie Z. – bei rein juristischer Betrachtung abgeschoben werden durfte. Sie sagt aber nichts zu den humanitären und sozialen Dimensionen dieser Aktion.

Und nun ein paar Worte zum Beschluss des Verwaltungsgerichts:

Demnach sollte die Abschiebemaßnahme am 19. Mai eingeleitet werden.

Auf Seite 2 steht:

„Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu jeweils einem Drittel. Der Streitwert wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.“

Der Nichtjurist und Laie in Sachen Abschiebung fragt sich, wer dieses stattliche Sümmchen zahlen wird? Geht das Gericht davon aus, dass die Lebens- und Erwerbsumstände der Familie im Kosovo gut auskömmlich sind? Oder werden die Verwandten in Meschede zur Kasse gebeten?

Die Begründung für die Ablehnung des Abschiebeschutzes ist viele Seiten lang. Im „Juristen-Deutsch“: Die Voraussetzungen gemäß § 58 Abs. 1 AufenthG für die Abschiebung der Antragsteller liegen vor. Letztere sind gemäß § 50 Abs. 1, 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG i.V. m. § 67 Nr. 7 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) vollziehbar ausreisepflichtig, da ihre Asylanträge unter Androhung ihrer Abschiebung in den Kosovo bestandskräftig abgelehnt worden sind. Eine Wiederholung der Abschiebeandrohungen ist – entgegen der Ansicht der Antragsteller – nicht erforderlich. …“

Die Justizbehörde führt zur Reisefähigkeit aus, es sei nicht glaubhaft gemacht, dass sie krankheitsbedingt nicht reisefähig wären. „Ein inlandsbezogenes Ausreisehindernis in Form der Reiseunfähigkeit liegt vor, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers unmittelbar durch die Ausreise bzw. Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon voraussichtlich wesentlich verschlechtern wird. … Der Ausländerbehörde obliegt es, ggf. durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung, die notwendigen Vorkehrungen – etwa durch ärztliche Hilfen bis hin zur Flugbegleitung – zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann.“

– Nach unseren Informationen wurde allen drei Familienmitgliedern am Flughafen in Baden-Baden von dem umstrittenen Gutachter Michael K. Reisefähigkeit bescheinigt. Selbst die lange und schwere Krankengeschichte der 19jährigen T.Z. berücksichtigte der Abschiebegutachter offenbar nicht. –

Das Gericht begründet die Zumutbarkeit der Ausreise der seit 1990 in Deutschland lebenden Familie Z. u.a. so: „Gleichwohl kann bei der gebotenen Abwägung im vorstehenden Sinne nicht davon ausgegangen werden, dass sie unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Einbindung in die hiesigen Verhältnisse, ihres rechtlichen Aufenthaltstatus, der Beachtung gesetzlicher Pflichten und Verbote schutzwürdig im Bundesgebiet verwurzelt wären. … Die seit November 2010 durch einen Sohn gewährte finanzielle Unterstützung ist in ihrem Fortbestand … nicht gesichert. … Auch über einen Aufenthaltstitel verfügten die Antragsteller zu 1. und zu 2. zu keinem Zeitpunkt. Demgegenüber ist davon auszugehen, dass sie sich im Kosovo werden reintegrieren können. …

Auch hinsichtlich der Antragstellerin zu 3. ist eine im vorgenannten Sinne schutzwürdige Verwurzelung im Bundesgebiet nicht dargetan. Dabei verkennt die Kammer nicht, dass diese im Bundesgebiet geboren ist und sich bislang ausschließlich hier aufgehalten hat. Über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügte sie allerdings zu keinem Zeitpunkt. …“

Weiter wird ausgeführt, die Antragstellerin hätte keinen Schulabschluss und ginge einer Beschäftigung im Imbissbetrieb ihres Bruders nach. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass dies auf Dauer gesichert sei, und angesichts des fehlenden Schulabschlusses sei nicht ohne Weiteres zu erwarten, dass die Antragstellerin anderweitig eine Beschäftigung finden können werde. „Demgegenüber“, so schreibt das Verwaltungsgericht, “wird sie im Kosovo auf die Unterstützung und Hilfe ihrer Eltern, den Antragstellern zu 1. und 2., zurückgreifen können. Angesichts dessen ist es der Antragstellerin zu 3. auch in Ansehung des von Art. 8 EMRK geschützten Rechts auf Privatleben zuzumuten, in den Kosovo auszureisen bzw. dorthin abgeschoben zu werden.

Als Nichtjurist habe ich da ein Verständnisproblem. Warum soll es den Eltern im Kosovo leichter fallen, ihre Tochter zu unterstützen, als es ihnen in Deutschland möglich war? Die Arbeitslosenquote der Roma im Kosovo soll laut Medienberichten enorm hoch sein.

Zur wirtschaftlichen Situation und Arbeitslosigkeit im Kosovo fand ich z.B. auf den Internetseiten von „Aktion 302“ folgende Meldung:

Während die allgemeine wirtschaftliche Situation schon schlecht ist (37,3 % Arbeitslosenquote in 2009 und ca. 1.759 EUR BIP/Kopf in 2008), liegt nach Auskunft der Ombudsperson Institution in Kosovo die Arbeitslosenquote unter den Roma bei ca. 98 %. Viele leben von Gelegenheitsarbeiten oder sammeln Metall und anderen wiederverwertbaren Schrott, um zu überleben.

Ein regulärer Arbeitsmarkt existiert für die Minderheiten nicht.

Grünes Licht für Moscheebau in Menden

Arnsberg. (pressemeldung)  Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat einen gegen den Bau einer Moschee in Menden gerichteten Eilantrag im Wesentlichen abgelehnt. Mit diesem Antrag hatte eine in der Nachbarschaft wohnende Hauseigentümerin einstweilen verhindern wollen, dass die Moschee entsprechend der vom Bürgermeister der Stadt Menden erteilten Baugenehmigung auf einem Grundstück östlich der Iserlohner Straße (Bundesstraße 7) errichtet wird.

Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 17. Mai 2011 ist lediglich die Nutzung der Moschee für seltene Sonderveranstaltungen in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr auf vier Tage oder Nächte im Kalenderjahr beschränkt.

Die Moschee soll Angehörigen der schiitischen Glaubensrichtung dienen, die überwiegend in Menden und Umgebung leben. Geplant ist ein zweigeschossiger Bau mit zwei 9,80 m hohen Minaretten und einem ebenso hohen Kuppeldach, der unter anderem zwei Gebetsräume, eine Bibliothek und eine Wohnung umfassen soll. Nach den der Genehmigung beigefügten Nebenbestimmungen dürfen Gebetsrufe nicht mittels elektroakustischer Verstärkeranlagen nach außen übertragen werden; die regelmäßige Nutzung ist auf die Tageszeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr beschränkt.

Die Antragstellerin hatte die Auffassung vertreten, der Moscheebau verstoße gegen das Bauplanungsrecht. Geplant sei eine zentrale religiöse und kulturelle Einrichtung für alle im Bundesgebiet und im benachbarten Ausland lebenden Mitglieder des Trägervereins. Vor allem nachts sei eine massive Lärmbelastung zu erwarten, die mit dem Charakter der von einer Wohnbebauung geprägten Umgebung nicht vereinbar sei. Die Auflagen zur Baugenehmigung seien nicht geeignet,unzumutbare Lärmbelästigungen zu vermeiden.

Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. In der Begründung der Entscheidung wird ausgeführt, die Baugenehmigung verstoße – mit der bereits erwähnten Einschränkung – nicht gegen nachbarschützende Vorschriften. Das Vorhaben befinde sich in einem nicht von einem Bebauungsplan erfassten Bereich, der eine so genannte Gemengelage mit Elementen einer Wohn-, einer gewerblichen und teilweise einer industriellen Nutzung bilde.

Nach der Art der Nutzung füge sich die Moschee in diesen Bereich als Anlage für kirchliche und kulturelle Zwecke ein. Es handele sich nicht um eine zentrale Anlage von überörtlicher Bedeutung, die in dem betroffenen Gebiet planungsrechtlich unzulässig wäre. Angesichts ihrer Größe und der Personenkapazität sei eine regelmäßige Nutzung durch auswärtige Personen in erheblichem Umfang nicht zu erwarten. Lediglich zu größeren Festen, an drei bis vier Tagen im Jahr, sei mit Besuchern in der Größenordnung von mehr als 100 Personen zu rechnen. Dies entspreche dem auch bei anderen kirchlichen bzw. kulturellen Einrichtungen Üblichem.

Die Mitgliederstruktur des Trägervereins rechtfertige keine andere Beurteilung. Zwei Drittel der etwa 60 Mitglieder lebten in Menden. Auch im Übrigen verstoße die genehmigte Moschee nicht gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Anders sei es voraussichtlich jedoch, soweit die Stadt Sonderveranstaltungen zur Nachtzeit an bis zu zehn Nächten zugelassen habe. Nach der Nutzungsbeschreibung sei lediglich eine bis zu viermalige entsprechende Nutzung je Kalenderjahr beabsichtigt. Eine nachvollziehbare Interessenabwägung hinsichtlich einer weitergehenden nächtlichen Nutzung sei nicht erkennbar.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden. Die vollständige anonymisierte Entscheidungen ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank nrwe abrufbar.

Aktenzeichen: 14 L 218/11

SPD Arnsberg fordert Elternbefragung zur bedarfsgerechten Schullandschaft

In unserem Briefkasten

Die SPD Arnberg hat eine Pressemitteilung zur Schulentwicklung versandt, die wir im Folgenden im Text unverändert veröffentlichen. Eine PDF-Version ist hier zu finden.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Vogel,

Antrag

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Arnsberg fordert die Verwaltung zur Gestaltung einer zukünftigen bedarfsgerechten Schullandschaft auf, für den Bereich der Sekundarstufe I eine Befragung der Eltern aller Grundschulkinder durchzuführen. Es soll dabei eruiert werden, ob die Eltern in Arnsberg neben beziehungsweise anstelle der bestehenden Schulformen weitere Angebote wünschen. Der Elternbefragung vorgeschaltet werden soll eine intensive Diskussions- und Informationsphase. Die Ergebnisse der Elternbefragung dienen anschließend als Basis für die Planung der zukünftigen Schullandschaft in Arnsberg. Die SPD-Fraktion fordert die Verwaltung daher zu folgendem abgestuften Vorgehen auf:

1. Die Verwaltung bietet in den Siedlungsschwerpunkten Arnsberg, Hüsten, Neheim und Oeventrop Informationsveranstaltungen an. Dort sollen Experten über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Schulformen und -modelle informieren. Die Beteiligung aller im Rat vertretenen Parteien bei der Auswahl der Experten soll sicherstellen, dass das Meinungsspektrum auf diese Weise breit sowie objektiv und neutral dargelegt wird.

2. Weiterführende und begleitende grafisch unterstützte Informationen (auch in unterschiedlichen Sprachen) in gedruckter Form und im Internet müssen die Informationsveranstaltungen ergänzen.

3. Nach Abschluss der Informationsphase soll die per Gesetz vorgeschriebene Elternbefragung wiederum differenziert nach Siedlungsschwerpunkten durchgeführt werden. Dabei sollen die Eltern aller Grundschulkinder befragt werden, welche Schulformen sie sich für ihre Kinder vorstellen können. Die Befragungskriterien sind entweder vom Arbeitskreis Schulstruktur oder vom Ältestenrat auf Vorschlag der Verwaltung zu formulieren.

4. Die Verwaltung erhält durch die Elternbefragung empirische Daten, die als Basis für die zukünftige Gestaltung der Schullandschaft im Bereich der Sekundarstufe I für eine Ratsvorlage Verwendung finden.

5. Der Fachausschuss schlägt dem Rat nach Anhörung der beteiligten Bezirksausschüsse die Kriterien der Schulstruktur zur Entscheidung vor.

Problemlage

Alle Experten sind sich einig, dass sich die Schullandschaft in Nordrhein-Westfalen aber auch in Arnsberg in einem dramatischen Veränderungsprozess befindet. Durch die demographische Entwicklung nehmen die Schülerzahlen insgesamt deutlich ab. Die verbleibenden Schüler und Schülerinnen verteilen sich allerdings ungleich auf die verschiedenen Schulformen. Am geringsten vom Schülerrückgang betroffen sind die Gesamtschulen, da, wo sie nicht angeboten werden, die Gymnasien. Dagegen erleben die Hauptschulen dramatische Einbußen, von denen Realschulen und Gymnasien zurzeit noch profitieren – aber auch nur da, wo keine weitere Schulform alternativ angeboten wird.

In Arnsberg sind nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung (Stand 1.10.2010, siehe Grafik) die Schülerzahlen an den Hauptschulen allein zwischen 2000/01 und 2010/11 um 26,2% zurückgegangen.

arnsbergschueler20110424

Insgesamt prognostiziert die Schulentwicklungsplanung der Stadt Arnsberg bis 2015/16 einen Rückgang um 46% (bezogen auf 2000/01). Nur noch wenige Eltern sehen im Hauptschulabschluss einen für die Zukunft ihrer Kinder adäquaten Schulabschluss. In Arnsberg führte diese Entwicklung bereits zum Auslaufen der Hauptschule in Oeventrop. Bei einem Wegfall der Hauptschulen droht auf längere Sicht ein Erosionsprozess der Realschulen zu Gunsten der Gymnasien.

Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass Politik und Verwaltung diese Entwicklung nicht einfach passiv hinnehmen sollten. Stattdessen bietet die Situation die Chance, die Schullandschaft wohnortnah, flexibel, leistungsfähig, bedarfsgerecht und zukunftssicher zu gestalten.

Für die SPD-Fraktion besteht am Fortbestand und der Zukunftsfähigkeit der Gymnasien kein Zweifel. Dagegen herrscht für den übrigen Bereich der Sekundarstufe I, wie angedeutet, mittelfristig Handlungsbedarf. Verschiedene Modelle stehen neben Haupt- und Realschule zur Verfügung:

  • Verbundschule
  • integrierte Gesamtschule
  • Gemeinschaftsschule

Eine wie auch immer geartete Veränderung der Schullandschaft darf, wenn sie akzeptiert und erfolgreich sein soll, nicht gegen den Willen der Beteiligten von der Verwaltung oder der Politik verordnet werden. Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und andere Beteiligte müssen den jeweiligen Weg unterstützen und mittragen. Von grundsätzlicher Bedeutung ist dabei insbesondere der Elternwille. Die Eltern bestimmen letztlich, welche Schule ihr Kind nach dem Abschluss der Primarstufe besuchen soll. Daher ist eine Elternbefragung nötig.

Mit freundlichen Grüßen

Franz-Josef Schröder (Fraktionsvorsitzender),  Andreas Posta (stellv. Vorsitzender im Ausschuss Schule, Jugend u. Familie)

Bärbel Risadelli (Fraktionsgeschäftsführerin)

Mahnwache für AKW-Abschaltung – Montag, 14.03. um 18.00 Uhr Marktplatte Neheim

Bundesweit Mahnwachen für den Atomausstieg

Fukushima ist überall – Atomausstieg jetzt!


Anti-Atom-Mahnwachen auf einer größeren Karte anzeigen

In großer Betroffenheit über die Ereignisse in Japan und mit dem festen Willen, gemeinsam dafür zu streiten, dass die Atomkraftwerke in der Bundesrepublik endlich stillgelegt werden, rufen wir dazu auf, am Montag, 14. März, von 18 Uhr bis 18.30 Uhr in möglichst vielen Orten auf zentralen Plätzen zu Mahnwachen zusammenzukommen.

Im Hochsauerland ist bisher eine Mahnwache für AKW-Abschaltung – Montag, 14.03. um 18.00 Uhr Marktplatte Neheim geplant.

Die bundesweit gemeldeten Orte sind auf der Karte mit blauen Nadeln markiert.

Führungsqualitäten: Offizier wird Schulleiter am Berufskolleg

Meschede. (rlo) Heute tagte der Kreisausschuss. Die Sitzung war um zwei Tage vorgezogen worden. Das Hauptthema war die Bestätigung des neuen Schulleiters des Berufskollegs Arnsberg-Hüsten. Die Sitzungsunterlagen sind hier Anlage 1 und hier  Anlage 2 zu finden.

Bezirksregierung und Kreistag gegen Schulkonferenz
Den von der Bezirksregierung vorgeschlagenen Kandidaten hatte die Schulkonferenz mit sehr großer Mehrheit (2 Ja- und 14 Nein-Stimmen) abgelehnt. Trotzdem schlug die Bezirksregierung diesen Kandidaten vom Berufskolleg Unna weiterhin vor und nicht den anderen Bewerber, den die Schulkonferenz bevorzugt hätte. Der Kreisausschuß hätte die Möglichkeit gehabt, den Vorschlag der Bezirksregierung mit Zwei-Drittel-Mehrheit abzulehnen.

Kandidat mit Problemen
Nach einer sehr knappen Vorstellung hatte der Kandidat große Probleme, die an ihn gestellten Fragen zu antworten. Einige vergaß er, einige beantwortete er anders als sie gestellt worden waren. Eindeutig war nur seine Antwort auf die Frage nach seiner Führungserfahrung: Er hätte an der Bundeswehrhochschule studiert, sei 15 Jahre bei der Bundeswehr gewesen und käme aus der Offizierslaufbahn.

Keine Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsunterlagen waren den Kreisausschussmitgliedern übrigens nicht vorgelegt worden und wurden von den Ausschussmitgliedern auch nicht angefordert.

Das Ergebnis
Das nicht überraschende Ergebnis: In geheimer Abstimmung votierte der Kreisausschuß mit 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen für den Kandidaten.

Zweiter Schlag gegen das Berufskolleg
Damit trifft das Berufskolleg binnen kurzer Zeit der zweite heftige Schlag. Erst vor etwas mehr als einem halben Jahr wurden zwei vorher selbstständige Berufskollegs gegen ihren Willen zu einer Schule zusammengelegt, nun bekommt die neue “große” Schule einen nicht erwünschten Schulleiter vorgesetzt.

Vielleicht hängt ja das eine mit dem anderen zusammen?

Die Schülerstatistik von NRW: Hauptschulen verlieren landesweit. Die Situation vor Ort in Winterberg und Nachbargemeinden. Wohin sind die Hallenberger Realschüler verschwunden?

Hauptschule Siedlinghausen bald mit Realschulzweig? (archiv: zoom)
Eine Schulform strauchelt: Hauptschule Siedlinghausen bald mit Realschulzweig? (archiv: zoom)

Heute Mittag hatten wir die Pressemeldung des Statistischen Landesamts veröffentlicht, waren aber noch nicht genauer auf das Zahlenwerk eingegangen. Da sich die Erhebung auf einen Zeitraum von 30 Jahren bezieht, lässt sich sehr gut ein langfristiger Trend für die Schulformen herauslesen.

Für die Hauptschulen ist der Einbruch mehr als dramatisch. Besuchten im Schuljahr 1980/81 noch 623 974 Schülerinnen und Schüler diese Schulform, sind es in diesem Schuljahr lediglich 188 055 Schüler. Im Vergleich zum letzten Schuljahr betrug der Absturz 6,7 Prozent. Es ist nicht übertrieben zu behaupten, dass die Hauptschule am Ende ist. Den Bildungspolitikern, die zur Zeit noch meinen, die Hauptschule retten zu können, muss man sagen, dass sie einen aussichtlosen Bergauf-Kampf führen – Steilwand ohne Haken und Sicherung.

Es ist dabei wichtig, Ursache und Wirkung nicht zu verwechseln. Der Niedergang der Hauptschule liegt nicht an den uneinsichtigen Eltern, die ihre Kinder nicht an dieser Institution anmelden. Die Eltern haben vielmehr verstanden, und sei es nur intuitiv, dass das deutsche Schulsystem sozial selektiert, und sie wollen ihre Kinder nicht auf die Abwärtsrutsche setzen.

In den letzten Jahren hat es darüber hinaus genügend nationale und internationale Studien und wissenschaftliche Untersuchungen gegeben, die Mängel des bundesdeutschen Bildungssystems schonungslos offen gelegt haben.

Die CDU in NRW ist für ihre Ignoranz gegenüber diesen Entwicklungen und Einsichten von den Wählern abgestraft worden.

Zurück zu den Zahlen, hinein in den Regierungsbezirk Arnsberg.

Hier besuchten 1980/81 noch 139 828 Schüler die Hauptschule. Heute sind es lediglich 41 854. Setzen wir 1980/81 als 100%, so sind es 2010/2011 30%. Gegenüber dem vergangenen Schuljahr beträgt der Absturz 7,3 Prozent. Das sind 0,6 Prozent mehr als der Landesdurchschnitt.

Kampf der Standorte – bildungspolitische Dynamik hinter dem Rücken der Akteure
Gehen wir nun zu Winterberg, Hallenberg, Medebach, Olsberg und Brilon.
Diese Orte sind lokal interessant, weil sich hier mit der Einrichtung von Realschulzweigen auf Gemeindeebene ein Kampf um die Schüler entwickelt hat, nachdem der Kreis nach unserer Kenntnis in den letzten Jahren keinerlei koordinierende Schulpolitik betrieben hat. Die Rache des unerledigten Gegenstandes und vielleicht auch der Hochmut des Kreises haben zu großer bildungspolitischer Dynamik hinter dem Rücken der Akteure geführt.

Zurück zu den Zahlen, auf nach Winterberg, Medebach, Hallenberg. In diesem Teil des HSK ist das Rumpfgymnasium Medebach mit dem Geschwister-Scholl-Gymnasium Winterberg zu einem Schulzweckverband zusammengelegt worden worden. Ein Unikum in der Bildungslandschaft NRWs, welches der Stadt Medebach zur Zeit den Erhalt einer „höheren“ Bildungseinrichtung sichert. Außerdem wurde an die Hauptschulen Hallenberg/Medebach ein Realschulzweig angedockt, um unter anderem ein Ausbluten nach Hessen hin zu verhindern.

Wo sind die Hallenberger Realschüler?
Die Realschüler sucht man in der Statistik für Medebach und Hallenberg allerdings vergeblich. Und das liegt an folgendem Vorgehen des Statistischen Landesamtes:

unter Bezug auf Ihre heutige Anfrage kann ich Ihnen mitteilen,
dass in der amtlichen Schulstatistik die Schüler in den sog.
Verbundschulen entsprechend der Schulform gezählt werden.

D. h., dass Schüler im Realschulzweig einer Hauptschule als
Hauptschüler (und umgekehrt) gezählt werden.

Es gibt keine eigene Kategorie für die Hallenberger und Medebacher Realschüler als Zweig der Hauptschule. Allerdings, so eine Mitarbeiterin von IT.NRW, würden diese, jetzt  als Hauptschüler geführten Schülerinnen und Schüler, in der „Schulabgängerstatistik“ dann wieder als Realschüler korrekt auftauchen.

So haben wir in Winterberg, Hallenberg und Medebach zur Zeit keine Realschüler in der Statistik.

Mit -11,1 Prozent sind die beiden Winterberger Hauptschulen in diesem Schuljahr ganz dramatisch eingebrochen.

In Medebach wird die Haupschule statistisch nicht geführt, sondern in Hallenberg. Dadurch ist der Zuwachs der Hallenberger Hauptschüler zu erklären. Rechnen wir die Schülerzahlen für 1980/81 von Medebach(412) und Hallenberg(278) zusammen, erhalten wir 690 Schüler der Hauptschulen vor 30 Jahren, heute sind davon noch 354 geblieben.

Wenn wir den Winterberger Verlust als dramatisch bezeichnen, so müssen wir die Entwicklung der Olsberger Hauptschule mit dramatisch² etikettieren: -19,3% im Vergleich zum letzen Jahr. Der Trend über die vergangenen 30 Jahre geht von 557 auf 192.

In Brilon verloren die Hauptschulen im Vergleich zum vergangenen Schuljahr 7,7 Prozent ihrer Schüler. Hier ist eine neue Verbundschule mit einem Realschulzweig eingerichtet worden, der gegen die konfessionelle alte Realschule als Konkurrenz antreten wird.

Konkurrieren werden in Zukunft die Schulstandorte Hallenberg/Medebach, Winterberg, Olsberg und Brilon im nächsten Schuljahr mit schon lange existierenden(Olsberg, Marienschule Brilon) Realschulen und neuen Realschulzweigen(Hallenberg, Winterberg-Siedlinghausen, Brilon).

Gewinnen werden die Bürgermeister, die nicht nur Zahlen lesen können, sondern auch die langfristigen Trends und ihre Ursachen erkennen.

Das komplette Zahlenwerk gibt es hier als PDF.

Arnsberger Ausbildungsbündnis: SPD fordert Ausbildungsgarantie für Haupt- und Förderschüler

Andreas Posta (foto: spd)
Andreas Posta (foto: spd)

Arnsberg. (spd) Hauptschüler und Hauptschülerinnen haben immer noch deutlich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt als Absolventen anderer weiterführenden Schulen, beklagt Andreas Posta, stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss Schule, Jugend und Familie.

Ebenso benachteiligt seien Förderschüler und Förderschülerinnen. Der Deutsche Bildungsbericht 2008 spiegele diese Tendenz deutlich wieder.

Andreas Posta und Fraktionskollegin Erika Hahnwald, ebenfalls Mitglied im Schulausschuss, wollen den Schulabgängern eine „Odyssee“ von Nachqualifizierungen und Überbrückungsmaßnahmen ersparen.

Beide sind überzeugt, dass mit geeigneten Maßnahmen dieser „Odyssee“ entgegen gewirkt werden kann. Ähnlich dem preisgekrönten „Gevelsberger Pakt“ solle in Arnsberg ein Ausbildungsbündnis Vorschub leisten, so Andreas Posta (SPD).

„Es darf uns kein Schüler verloren gehen“, so Posta und Hahnwald, „wir wollen die Wirtschaftsförderung Arnsberg (WFA) mit einbinden.“ Es solle um Firmen geworben werden, die dann an diesem „Arnsberger Bündnis“ teilnehmen.

Schule, Schüler, Eltern und Ausbildungsbetriebe könnten verbindlich rechtliche Verträge abschließen. Ein solcher Vertrag sichere den Jugendlichen in diesen schwierigen Zeiten dann einen Ausbildungsvertrag.

Ganz ohne eigenen Einsatz gehe es allerdings nicht, erklärt Erika Hahnwald. Voraussetzungen zur Vertragserfüllung seien ein gutes soziales Verhalten, mindestens befriedigende Leistungen in Deutsch und Mathematik. Ein „Ausreichend“ in Englisch kann durch ein Gut in einem anderen Fach ausgeglichen werden. Die Schüler verpflichten sich darüber hinaus, Sozialstunden zu leisten.

Kern des Vertrages sollte vorrangig sein, dass die Schüler/Innen lernen, sich an feste Regeln zu halten. Dazu gehört auch Pünktlichkeit und kein unentschuldigtes Fehlen, außerdem keine Gewaltausübung.

SPD-Chef Franz-Josef Schröder ergänzt: “Der Antrag liegt der Verwaltung vor. Wir können uns gut vorstellen, das Projekt in das bereits bestehende Konzept „ProBe“ mit einzubeziehen. Nach dem Motto „Kinder und Jugendliche stark machen“, sind wir guter Dinge das Projekt etablieren zu können.“