Verwaltungsgericht Arnsberg: Eilantrag eines Nachbarn gegen 186 m hohe Windenergieanlage in Brilon-Scharfenberg ohne Erfolg

Windräder
Windraeder am Wegesrand in Norddeutschland (archivfoto: zoom)

Arnsberg. (vga_pm) Die neue, etwa 186 m hohe Windenergieanlage in Brilon-Scharfenberg verstößt bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung nicht gegen nachbarschützende Vorschriften.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg den Eilantrag eines Nachbarn gegen den Hochsauerlandkreis abgelehnt, der die Errichtung und die Inbetriebnahme der Anlage genehmigt hatte.

Das Haus des Nachbarn liegt im Außenbereich des Ortsteils Scharfenberg etwa 500 m von der Anlage entfernt. Ihre Gesamthöhe beträgt 185,9 m (135,4 m Nabenhöhe zuzüglich der Hälfte des Rotordurchmessers von 101 m). Das Gelände steigt vom Grundstück des Antragstellers bis zum Fuß der Anlage 25 m an. Eine andere kleinere Windenergieanlage wird in einer Entfernung von 260 m von seinem Wohnhaus betrieben. Zwei weitere Anlagen befinden sich unmittelbar am Standort des neuen Vorhabens. Sie sind bereits stillgelegt und müssen nach den Bedingungen der neuen Genehmigung vollständig demontiert werden.

Der Nachbar hatte sich auf unzumutbare nächtliche Lärmimmissionen und auf eine optisch bedrängende Wirkung berufen. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts führt in ihrem jetzt bekannt gegebenen Beschluss vom 11. August 2014 vielmehr aus:

Die Behörde habe zu Recht festgelegt, dass am Grundstück des Antragstellers nachts, von 22 Uhr bis 6 Uhr, ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) nicht überschritten werden dürfe. Es sei sichergestellt, dass dieser Wert auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die vorhandene Anlage eingehalten werde, nachdem die Änderungsgenehmigung vom 12. Juni 2014 konkrete Beschränkungen des Nachtbetriebs der neuen Anlage festgelegt habe. Die entsprechenden Berechnungen der eingeschalteten Fachfirmen habe der Antragsteller nicht plausibel entkräftet.

Von der neuen Anlage gingen auch keine für den Antragsteller unzumutbare optisch bedrängende Wirkungen aus. Dies ergebe sich aus einer Gesamtbewertung verschiedener im vorliegenden Einzelfall zu berücksichtigender Gesichtspunkte. Insoweit sei neben dem Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windkraftanlage und deren überdurchschnittlicher Höhe unter anderem auch zu bedenken, dass die Vorbelastung durch die zwei zu entfernenden Anlagen künftig wegfalle. Die nordwestlich vom Wohnhaus gelegene Anlage liege auch nicht in der Hauptblickrichtung von den Wohnräumen. Der Blick auf die Windenergieanlagen werde vom Grundstück des Antragstellers zudem in gewissem Umfang durch Betriebsgebäude seiner Pferdezucht abgeschirmt. Im Außenbereich, in dem mit dort privilegierten Windenergieanlagen zu rechnen sei, bestehe ohnehin nur ein verminderter Schutzanspruch. – Darüber, ob der Genehmigung öffentliche Belange wie etwa solche des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenstanden, auf die sich der Antragsteller nicht berufen konnte, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.

Aktenzeichen: 4 L 333/14

SPD-Experten fordern Verschärfung der Mietpreisbremse – Bundestagsabgeordnete Dennis Rohde und Dirk Wiese schlagen weitere Maßnahmen zum Schutz vor Wuchermieten vor.

Dirk Wiese fordert Mietpreisbremse (foto: SPD)
Dirk Wiese fordert Mietpreisbremse (foto: SPD)

Berlin. (spd_pm) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Mietpreisbremse müsse im Zuge des parlamentarischen Verfahrens verschärft werden, um Wohnungssuchende wirksam vor Wuchermieten zu schützen. Das fordern die zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Dennis Rohde MdB und Dirk Wiese MdB.

„Die Bundesregierung will das Verbot von Mietwucher im Wirtschaftsstrafgesetz beibehalten. Das ist das richtige Signal für mehr Mieterfreundlichkeit“, so Rohde heute. „Allerdings wissen wir aus der Praxis, dass die bestehende Regelung nicht wirksam genug ist. Deswegen wollen wir einen Beschluss des Bundesrates von 2013 wieder aufgreifen, der den Gesetzestext zugunsten des Mieters präzisiert, um das Wirtschaftsstrafgesetz schlagkräftiger zu machen.“

Mietwucher kann dort geahndet werden, wo ein Mangel „an vergleichbaren Räumen“ besteht. Da dieser Satz aber nicht geografisch bestimmt ist, können auch Gegenden mit einem ganz anderen Wohnungsmarkt zum „Vergleich“ herangezogen werden. Der Bundesrat hat 2013 beschlossen, hier „in einer Gemeinde oder in einem Teil einer Gemeinde“ einzufügen. Zudem soll einem Vermieter nicht mehr die „Ausnutzung“ eines Mangels an Wohnraum nachgewiesen werden müssen, das objektive „Vorliegen“ der Wohnungsnot soll bereits genügen.

Zudem schlagen die SPD-Experten vor, dass Mieter auch rückwirkend Anspruch auf Erstattung überhöhter Entgelte haben sollen. „Bislang soll ein Mieter nur Geld zurückbekommen, das er nach Eingang einer Rüge gezahlt hat“, erklärte Dirk Wiese dazu. „Dadurch könnten Vermieter einfach zu viel verlangen, ohne zunächst Konsequenzen befürchten zu müssen. Diese Lücke muss geschlossen werden.“ Damit Vermieter aber nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht werden, soll der rückwirkende Anspruch auf ein Jahr begrenzt sein.

Hintergrund: Die Bundesregierung plant, dass Mieten bei Wiedervermietung zukünftig nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen – die sogenannte Mietpreisbremse. Zudem sollen Mieter einen Wohnungsmakler nur noch bezahlen müssen, wenn sie diesem einen schriftlichen Suchauftrag erteilt haben. Das vielerorts praktizierte „Abwälzen“ der Maklergebühren vom Vermieter auf den Wohnungssuchenden soll damit abgestellt werden. § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietwucher) soll beibehalten werden.

Brilon: Neue Altarfigur feierlich übergeben. 300 Gläubige beim gemeinsamen Festhochamt.

geweihten Altarfigur des Heiligen St. Georgs (foto: wiegelmann)
Geweihte Altarfigur des Heiligen St. Georgs (foto: wiegelmann)

Altenbrilon. (pm) 300 Festgäste, Freunde und Gönner nahmen am Sonntag am Festhochamt zum diesjährigen Schützenfest des Heimatverein Altenbrilon 1950 e.V. sowie zum 1041-jährigen Bestehens der Kapelle am Standort in Brilon teil.

Die ersturkundliche Erwähnung der Siedlung „Brilon“ – heute Altenbrilon im näheren bezeichnet- lässt sich bis ins Jahr 973 zurückverfolgen.

Aus dieser Erwähnung stammt auch der Verweis auf eine eigene Pfarrkirche, welche dem Patrozinium des Heiligen Georgs geweiht war. Das Erstpatrozinium wie auch der Neuaufbau des Ostchores als Kapelle auf den Grundmauern der Georgskirche zu Brilon im Jahre 1665 nach dem 30jährigen Krieges war dem Heiligen Georg[1] geweiht.

Nach erneutem Verfall der Kapelle während des Siebenjährigen Krieges, wurde die Kapelle seitens der Briloner Jägerschaft erneut aufgebaut. Fortan ist selbige Kapelle dem Patronat des Heiligen Hubertus geweiht. Aus dieser Zeit stammt auch der Altar mit der Darstellung des hl. Hubertus. Das ursprüngliche Patrozinium des hl. Georg geriet bei der Bevölkerung nach und nach in Vergessenheit.

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Bürgersprechstunde mit MdB Dirk Wiese. Anmeldungen noch bis morgen möglich.

Dirk Wiese lädt ein (foto: SPD)
Dirk Wiese lädt ein (foto: SPD)

Meschede. (spd_pm) Zu seiner nächsten Bürgersprechstunde lädt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete, Dirk Wiese, am Mittwoch, 13. August 2014 von 14:00 bis 16:00 Uhr in sein Wahlkreisbüro, Winziger Platz 12 in 59872 Meschede ein.

Aus organisatorischen Gründen bittet er dazu um telefonische Anmeldung unter 0291-99 67 13 bis Freitag, 08. August 2014.

Weitere Bürgersprechstunden werden im Laufe des Jahres dann kreuz und quer im Sauerland stattfinden, unter anderem in Marsberg, Arnsberg, Brilon und Schmallenberg.

Termininformationen dazu werden rechtzeitig veröffentlicht unter www.dirkwiese.de, www.hsk-spd.de. sowie in den heimischen Medien.

Für ein persönliches Gespräch gilt auch weiterhin das Angebot von Dirk Wiese zu einem Hausbesuch nach dem Motto: „Sie kochen den Kaffee, ich bringe den Kuchen mit!“ Weitere Informationen stets aktuell unter www.dirkwiese.de

Update: Veröffentlichung der Rede des Altersvorsitzenden Bernd Kräling – Antwort von Bürgermeister Werner Eickler

In unserem BriefkastenWir hatten uns hier im Blog sehr über die Nichtveröffentlichung der Rede des Altersvorsitzenden Bernd Kräling (FDP) zur Vereidigung am 25. Juni 2014 gewundert und schließlich eine offizielle Anfrage an Bürgermeister und Pressestelle der Stadt Winterberg gerichtet (siehe Link oben).

Gestern Abend haben wir eine Antwort des Bürgermeisters erhalten, die wir an dieser Stelle veröffentlichen.

Update: eine Nachfrage zu zwei offenen Punkten, wurde dann heute Abend (6.8.2014) auch beantwortet (s.u.). Damit ist der „Vorgang“ nun aber abgeschlossen.

Wir können nachlesen, was Bernd Kräling in seiner Rede gesagt hat.

Wir wissen, dass die Rede nun in Ratsprotokollen und im Mitteilungsblatt veröffentlicht ist bzw. wird.

Wir haben erfahren, dass eine politische Rede zur Vereidigung, wie sie der Altersvorsitzende gehalten hat, ein Novum im Winterberger Rat war.

Sehr geehrter Herr Schiebener,

nach meiner Urlaubsrückkehr komme ich auf Ihre unten stehende Email vom 30.07.2014 zurück.

Zunächst gibt es einen Grund, warum das Ratsprotokoll erst seit Montag, 04.08.2014 im Ratsinfosystem veröffentlicht ist: Es sind Sommerferien und wie überall sind viele Mitarbeiter im Urlaub.

Was unsere pressemäßige Veröffentlichung in unserem eigenen Mitteilungsblatt betrifft, so müssen Sie wissen, das gerade in einer konstituierenden Ratssitzung eine sehr große Anzahl von Tagesordnungspunkten abzuhandeln sind. Dadurch hat das Protokoll von der Ratssitzung vom 25.06.2014 eine Länge von 34 Seiten!!! Vor diesem Hintergrund muss, wie in den vorangegangenen Wahlperioden ebenfalls geschehen, das Protokoll in mehreren Teilen in unserem Mitteilungsblatt veröffentlicht werden, in der Regel in drei Teilen: Im ersten Teil am 11.07.2014 wurde meine Antrittsrede als Bürgermeister veröffentlicht, im zweiten Teil, jetzt am Freitag, 08.08.2014 u.a. die Rede zur Einführung und Verpflichtung des Bürgermeisters des Altersvorsitzenden Bernd Kräling und zwar in vollem Wortlaut mit einigen weiteren Tagesordnungspunkten und im dritten Teil im Mitteilungsblatt am 22.08.2014 die restlichen Tagesordnungspunkte des Protokolls vom 25.06.2014.

Mit freundlichen Grüßen aus Winterberg

Werner Eickler
Bürgermeister

Update (6.8.2014):

Sehr geehrter Herr Eickler,

vielen Dank für die rasche Antwort nach dem Urlaub.

Könnten Sie mir noch die beiden offenen Fragen (s. u.) beantworten.

Ich wüsste gern, ob es ein Novum war, dass der oder die Altersvorsitzende eine politische Ansprache hält.

Falls dies allerdings durchaus Praxis sein sollte, würden mich auch die anderen Reden, zumindest diejenigen zu Ihren Vereidigungen, interessieren.

Mit freundlichen Grüßen
Hans J. Schiebener

Zitat vorhergehende Mail:
„Wurden bei den beiden vorhergehenden Vereidigungen ebenfalls Reden der/des Alterspräsidentin/Alterspräsidenten gehalten?

Weiterhin würde mich interessieren an,[leider sic!] welcher Stelle diese Reden, insbesondere der vorhergehenden Alterspräsidentin Gisela Leber, zu finden sind bzw. wo diese veröffentlicht wurden.“

Die Antwort von heute Abend:

Sehr geehrter Herr Schiebener,

zu Ihrer untenstehenden Mail an Bürgermeister Eickler kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Der oder die Altersvorsitzende hat im Rahmen der konstituierenden Sitzung die Aufgabe, die Leitung des Tagesordnungspunktes „Einführung und Verpflichtung des Bürgermeisters“ zu übernehmen. Das war in der Vergangenheit mit einigen Worten zur Begrüßung sowie Glückwünschen für Bürgermeister und Ratsmitglieder und der Ermunterung zu einer konstruktiven Zusammenarbeit umrahmt. Insofern war es tatsächlich ein Novum, dass der Altersvorsitzende in 2014 zu diesem Anlass eine politische Ansprache gehalten hat. Die begleitenden Ausführungen der Altersvorsitzenden sind im Wortlaut in den Ratsprotokollen der konstituierenden Sitzungen nachzulesen. Die Protokolle wurden und werden auch heute noch in den Mitteilungsblättern abgedruckt. Da 2009 bereits das Ratsinfo-System bei der Stadt Winterberg eingerichtet war, ist das Protokoll von Oktober 2009 auch bereits hier nachzulesen.

Mit freundlichen Grüßen aus Winterberg

Der Bürgermeister
gez. i.A. Gerda Schütte
Presse-/Projektkoordination

Anfrage der Sauerländer Bürgerliste: Aktuelle Entwicklung beim Flughafen Paderborn-Lippstadt

In unserem BriefkastenIm Folgenden veröffentlichen wir eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) an den Landrat des Hochsauerlandes Dr. Karl Schneider.

Sehr geehrter Herr Landrat,

am 30. Juli 2014 verbreiteten die Medien mindestens zwei schlechte Nachrichten, die den Flughafen Paderborn-Lippstadt unmittelbar betreffen.

Das Handelsblatt schrieb auf seiner Titelseite unter der Überschrift: „Deutschen Airports geht das Geld aus“, nur noch 6 von 39 Verkehrsflughäfen würden Gewinn machen. Und das seien die Flughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Köln/Bonn.

Etliche der anderen müssten befürchten, in die Pleite zu rutschen. Als Grund nannte das Handelsblatt neue Richtlinien der EU-Kommission, die staatliche Subventionen verbieten, die dazu dienen, Betriebsverluste der Flughäfen auszugleichen. Doch würde den defizitären Airports eine großzügige Übergangsfrist von 10 Jahren eingeräumt. Allerdings unterlägen auch Baumaßnahmen, etwa für Landebahnen, dem Beihilfeverbot.

Der Flughafen Dortmund sei, so berichtet das Finanzmagazin, in den Genuss einer Ausnahmeregelung gekommen. Diesen Vorteil habe man dem Flughafen Zweibrücken nicht gewährt. Der hätte auf Anordnung von Brüssel 56 Millionen Euro Subventionen an das Land Rheinland-Pfalz zurück zahlen müssen. Daraufhin habe der Provinz-Flughafen in der letzten Woche ein Insolvenzverfahren beantragt.

Das Handelsblatt beschäftigte sich in der gleichen Ausgabe in einem zweiten Artikel noch ausführlicher mit dem Thema „Gefährliche Beihilfen für Flughäfen“. Wörtlich schreibt das Magazin auf Seite 27: „Ausgerechnet Brüssel aber könnte nun dem Verschwendungswahn heimischer Provinzpolitiker Einhalt gebieten“.

Spätestens 2024 solle kein Subventionsgeld mehr verschwendet werden. Die Zeitung macht dann noch einen Exkurs zu den Fluggesellschaften, die seit langem notleidende Airports gegeneinander ausspielen, und erklärt, Deutschland habe eine siebenmal (!) so große Dichte an Verkehrsflughäfen wie beispielsweise die Vereinigten Staaten. Fazit des Finanzmagazins: Der Geschädigte sei wieder einmal der Steuerzahler, zumal dann, wenn auch noch die Rettungsaktionen für die in Not geratene Gesellschaft Air Berlin, mit Nettoergebnissen von -315 Mio Euro im Jahr 2013 und -210 Mio Euro im I. Quartal 2014, misslängen.

Kurz und knapp war am gleichen Tag dagegen die Nachricht in der WDR-Lokalzeit Südwestfalen zum „Ist-Zustand“ beim Flughafen Paderborn-Lippstadt. In dem Lokalmagazin hieß es in einem kleinen Einspieler, der Flughafen Paderborn-Lippstadt verbuche neben Saarbrücken und Nürnberg prozentual die höchsten Rückgänge bei den Passagierzahlen.

Im 1. Halbjahr 2014 seien 30.000 Menschen weniger ab Paderborn gestartet als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. 2013 hätte das Defizit des heimischen Airports 1,9 Millionen Euro betragen. Dieser Verlust wurde auch in einem Bericht der „Neue Westfälische“ vom 24.07.2014 genannt.

Demnach sind weder Gegenwart noch Zukunft des Regionalflughafens in wirtschaftlicher Hinsicht positiv.

Daher fragen wir:

  1. Wann können wir mit Ihrer Antwort auf unsere Anfrage zum Flughafen Paderborn-Lippstadt vom 21.01.2014 rechnen?
  2. Trifft es zu, dass die Passagierzahlen im Jahr 2013 um 9% gegenüber dem Vorjahr, um 23% gegenüber 2010 und um 41% gegenüber 2005 zurückgegangen sind?
  3. Sind die Meldungen über den erneuten Rückgang der Passagierzahlen des Flughafens Paderborn-Lippstadt im ersten Halbjahr 2014 zutreffend?
  4. Welche Auswirkungen wird diese Entwicklung auf das Personal und den Service voraussichtlich haben?
  5. Wie hoch ist der finanzielle Verlust, den der Airport im ersten Halbjahr 2014 verzeichnet?
  6. Wie wirkt sich der aktuelle Verlust auf den Kreishaushalt aus?
  7. Was soll bei einem Überschreiten der dem Kreistag von Ihnen im Oktober 2011 zugesicherten Verlustobergrenze von 1,5 Mio Euro im Jahr 2013 und/oder 2014 passieren?
  8. Welche Strategie verfolgen Sie, den Hochsauerlandkreis vor der Inanspruchnahme an möglichen weiteren Verlusten des Regionalflughafens zu schützen?
  9. Wie hoch sind die staatlichen Subventionen, die der Flughafen Paderborn-Lippstadt in den Jahren 2010 bis 2014 pro Jahr erhielt, direkt und indirekt?
  10. Welche Maßnahmen und Strategien können Ihrer Meinung nach eine Pleite des Flughafens noch abwenden?
  11. Gibt es Ihres Wissens Überlegungen den Airport Paderborn/Lippstadt zu schließen?
  12. Wenn nein, welche Alternative gibt es dazu Ihrer Meinung nach?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos, SBL-Kreistagsmitglied

PPP in Rathäusern. Initiative Gemeingut in BürgerInnenhand mit interessantem Faktenblatt

In unserem BriefkastenDas Faktenblatt der Initiative Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) beschreibt einige Beispiele für teure oder gescheiterte PPP Projekte in Rathäusern.

Die Initiative befasst sich zwar nicht mit dem PPP-Projekt Oversum, doch die Argumente und Hintergründe sind auch für uns Winterberger Bürgerinnen und Bürger interessant.

Die Idee einer öffentlichen Fraktionssitzung (am Ende des Textes), hier beispielsweise Oversum, Freibad und Zukunft der Stadt Winterberg, finde ich gut.

Ich greife allerdings an dieser Stelle nur die Argumente heraus, Beispiele und Literaturhinweise möge jeder selbst nachlesen.

Ab hier wörtliche Übernahme aus dem Faktenblatt:

B: Argumente

 

1. Haushaltssanierung

PPP wird fast immer unabsehbar teuer. Und es ist ein haushaltspolitisches Abenteuer. Wenn das glaubhaft belegt werden kann, werden sich nur wenige weiter für PPP einsetzen.
Um diese Wirkung zu erzielen, ist es notwendig:

– die vorliegende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nachdrücklich zu hinterfragen

– sich nicht von den absoluten Zahlen beeindrucken zu lassen, sondern

  • die Kosten des Projekts ins Verhältnis zu setzen zur bisherigen Haushaltsposition für den Erhalt und den Betrieb des Rathauses sowie zur Summe aller Haushaltpositionen. Welchen Anteil der Mittel für alle Verwaltungsbauten verbraucht allein dieses Rathausprojekt über den projektierten Zeitraum Jahren?
  • die mit dem PPP-Projekt verbundenen Risiken in Zahlen oder anderen Projekt-Erfahrungen zu packen: „Wenn wir hier eine Kostensteigerung erleben wie das Projekt im Landkreis Offenbach, dann können wir das in vier Jahren nicht mehr bezahlen.“

– Eindruck macht auch eine Liste von gescheiterten oder bereits als sehr teuer bekannten PPP-Projekten, z.B. …

  • Landkreis Offenbach: in nur fünf Jahren 50% Kostensteigerung.
  • Leimen: Die Kommune musste weiterzahlen, obwohl das Stadtbad schon geschlossen war.
  • Bonn: Investor ging erst Pleite und wurde dann wegen Betruges verhaftet, die Kosten trug die Stadt Bonn
  • Elbphilharmonie Hamburg: Kosten verzehnfacht.

Gemeingut in BürgerInnenhand arbeitet an solchen Listen:
http://www.gemeingut.org/wp-content/uploads/2012/01/FB-08-Erfahrungen-mit-PPP.pdf.
http://www.gemeingut.org/2013/10/gesucht-wir-die-nachste-elbphilharmonie/
Verdi hat eine eigene Zusammenstellung veröffentlicht:
http://kommunalverwaltung.verdi.de/themen/ppp_-_public_private_partnership

2. Zutrauen in die eigene kommunale Leistungsfähigkeit

Ein gängiges, allerdings selten öffentlich geäußertes Argument ist:
„Das können wir doch gar nicht mehr! Ein Projekt dieser Größe bekommen wir alleine gar nicht hin, das läuft uns finanziell und terminlich völlig aus dem Ruder. Die Berater werden uns wie überall völlig übers Ohr hauen. Am Ende müssen wir komplexe Verträge unterschreiben, deren Implikationen wir nicht im Ansatz überblicken.“
Hier muss die Überzeugungsarbeit geleistet werden. Die öffentliche Hand ist in der Regel – entgegen allem Gerede – zu besonderen Leistungen fähig, sofern sie nicht bereits kaputtgespart ist. Man kann oft die Beschäftigten in den Ämtern an ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer Verantwortung für das Ganze packen. Auf jeden Fall sollten die Beschäftigten des durch PPP bedrohten Bereichs in die Abwehr aktiv einbezogen werden. Dass Private „es besser können“, ist kein Naturgesetz:

  • Unsere Verwaltung mag manchen im Moment nicht gerade Vertrauen erweckend vorkommen. Aber genau das, was als Alternative zu PPP gefordert ist – die konventionelle Vergabe – hat sie jahrzehntelang in Deutschland in einer Art bewältigt, dass wir weltweit immer noch in vielen Bereichen die besten Infrastrukturen vorweisen können.
  • Lebenszyklusbetrachtungen können die Verwaltungen und machen sie konventionell längst. Darüber hinaus kann man eine kommunale Planung über fünfundzwanzig Jahre, unterstützt von einer informierten Öffentlichkeit, besonders wirkungsvoll und transparent aufstellen und öffentlich darlegen.
  • Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen lassen an vielen Stellen den erforderlichen fachlichen Sachverstand außen vor. Einmal offengelegt, sind sie an vielen Stellen mit Hilfe elementarer Kenntnisse zu widerlegen bzw. als schön gerechnet zu kritisieren. Das zeigen die zahllosen Beispiele in den Prüfberichten der Rechnungshöfe. Zu diesen vergleiche man unser Faktenblatt
  • Wenn wir uns von den zumeist nicht unvoreingenommenen Beratern abhängig machen, sind wir in Kürze völlig entmachtet.
  • Die öffentliche Verwaltung kann über ein In-house-Angebot darlegen, ob und wie sie das Projekt durchführen kann.
  • Sowohl PSC als auch PPP werden in allen Gutachten prognostiziert. Dabei geht es um enorme Langzeitprognosen, die mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Eine vor 30 Jahren erstellte Prognose hätte weder den Fall der Mauer, die Anschläge auf das World Trade Center noch die Weltwirtschaftskrise ab 2008 berücksichtigt. Auch spartenspezifische Ereignisse wie die Umstellung auf das Gesamtschulkonzept in NRW wären vermutlich nicht enthalten gewesen. Der Prognosespekulation folgt bei PPP das Betonieren der zugehörigen Bedingungen in ultralanglaufende Verträge. Demgegenüber kann die öffentliche Verwaltung in konventioneller Ausschreibung sukzessive und sachorientiert auf Ereignisse reagieren.

3. Gesellschaftliche und weltanschauliche Grundhaltung

3.1 „Die Privatwirtschaft ist effizienter“
Das Argument, die privaten Unternehmungen würden schneller und effektiver sein, ist durch keine belastbaren Forschungsergebnisse gestützt. Dennoch ist es oft schwer, die quasi-religiöse Überzeugung zu erschüttern, Private wären per se effizienter. Man kann und sollte sich dennoch auch hier trauen, zu argumentieren. So kann man Effekte höherer Effizienz – ohne sie zu bestreiten – in ihrer Größenordnung zu anderen Faktoren in Beziehung setzen. Die organisatorischen Probleme hier und dort sind weitgehend die gleichen. Bei einer Eigenerledigung macht sich die öffentliche Hand die Vorteile privater Planungs- und Arbeitsorganisation – soweit solche existieren – ebenfalls zu Nutze, indem sie die Aufträge an Unternehmen vergibt – allerdings in eigener Regie und oft auch an regionale Firmen, deren Gründlichkeit und Zuverlässigkeit sie aus eigener Anschauung einschätzen kann. Aber sie verfügt zusätzlich über Kontrollmöglichkeiten zwischen den jeweiligen Vergaben, bis hin zu einer Art „Notbremse“.
Bei PPP gibt es keine Notbremse für die öffentliche Hand, wie der Fall der Elbphilharmonie Hamburg eindrucksvoll belegt.

3.2 Wettbewerb regelt alles besser
Bei PPP findet Wettbewerb kaum bis gar nicht statt. Nicht selten gibt es nur einen Bieter. Die Großfirmen bilden Kartelle; von der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung der Projekte profitieren nur sie. Der Mittelstand wird fast völlig ausgeschlossen oder in Nachunternehmerposition gedrängt. Und das heißt im Preis gedrückt und mit Risiken gut eingedeckt.
Eine ähnliche Monopolisierung des Marktes gilt für die Beratung: Eine überschaubare Zahl von Großkanzleien und international tätigen Unternehmensberatungen, die ganz oder vor allem für die Großen der Bauindustrie arbeiten, wird mit den Planungen mit der Erstellung der Verträge beauftragt. Das ist so teuer, dass die kleinen und mittleren Unternehmen schon aus diesem Grunde nur sehr geringe Chancen am Markt haben.

3.3 PPP ist Privatisierung
Wenn ein angesprochenes Publikum dem Zusammenhang zustimmt, dass PPP eine Form von Privatisierung ist, kann auf die breite generelle Ablehnung gegenüber Privatisierung zurückgegriffen werden. Gemäß einer gemeinsamen repräsentativen Umfrage des deutschen Beamten-Bundes (dbb) zusammen mit dem Meinungsforschungsinstitut forsa wollen 78% der Bevölkerung keine weiteren Privatisierungen oder fordern sogar die Rückabwicklung bestehender Privatisierungen.

4. Transparenz

Eine zentrale Erfahrung der Arbeit vieler Gruppen zu PPP ist: Je mehr über die geplanten Projekte öffentlich diskutiert wird, desto unwahrscheinlicher wird die Realisierung per PPP. Ein ganz wesentlicher Teil der Auseinandersetzungen findet daher dazu statt, ob etwas und gegebenenfalls wie viel von der Fülle an skandalträchtigen Informationen ans Licht der Öffentlichkeit gebracht werden kann. Es hilft auf der anderen Seite wenig, mit Fachdiskussionen im abgeschlossenen Rahmen Recht zu behalten. Möglichkeiten, Öffentlichkeit herzustellen sind:

  • Öffentliche parlamentarische Anfragen
  • Anfragen gemäß Informationsfreiheitsgesetz
  • Öffentliche parlamentarische Anhörungen
  • Formlose Anfragen durch offenen Brief / Leserbrief
  • Offene Ratssitzungen oder – falls das verwehrt wird – öffentliche Fraktionssitzungen
  • Bürgerbegehren sowie formlose Unterschriftensammlungen
  • Öffentliche Diskussionsveranstaltungen
  • Infostände und Flyer

 

Betriebsverlust der ESZW GmbH (Bobbahn Winterberg) im Jahr 2013 höher als erwartet. Fehlbetrag um mehr als 165.000 Euro überschritten. Mangelhafte Unterrichtung des Kreistages?

Bobbahn Winterberg
Der Bobsport in Winterberg verursacht hohe Kosten und Verluste. (archivfoto: zoom)

Meschede. In einem Schreiben vom 29. Juli 2014 (gestern) wirft der Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste Reinhard Loos dem Landrat und den Vertretern des Kreistags in der Gesellschafterversammlung der ESZW GmbH (Bobbahn) mangelhafte Unterrichtung über erhöhte Betriebsverluste vor.

(Disclaimer: Reinhard Loos ist SBL-Kreistagsmitglied und Autor dieses Blogs.)

Der Verlust der ESZW GmbH überstiege, so Loos, den am 22.02.2013 mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 vom Kreistag beschlossenen und aus Betriebskostenzuschüssen der beiden Gesellschafter abzudeckenden Fehlbetrag um mehr als 165.000 Euro.

Noch in der Kreistagssitzung am 13.12.2013 sei im Rahmen der Beratung des Wirtschaftsplanes 2014 eine Hochrechnung für das Jahr 2013 vorgestellt worden, die von einer Erhöhung des geplanten Fehlbetrages um lediglich 30.000 Euro auf 746.000 Euro ausgegangen wäre.

Loos wörtlich:

Gemäß § 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW hat der Landrat den Kreistag „über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten“. Und gemäß § 113 Abs. 5 GemO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW haben die Vertreter des Kreistags in der Gesellschafterversammlung der ESZW GmbH den Kreistag „über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten.“

Die Gesellschafterversammlung tagte bereits vor der
letzten Sitzung des Kreistags, so dass es möglich gewesen wäre, den Kreistag bereits in seiner konstituierenden Sitzung über diese drastische Erhöhung des Fehlbetrages der ESZW GmbH zu unterrichten. Dies ist bedauerlicherweise weder in der Kreistagssitzung noch anschließend auf anderem Wege geschehen.

Sowohl der Landrat als auch die vom Kreistag gewählten Mitglieder der Gesellschafterversammlung haben daher ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben nicht erfüllt. Unsere Fraktion wurde über das sehr ungünstige finanzielle Ergebnis 2013 der ESZW GmbH erst durch die sehr allgemeine Veröffentlichung im Amtsblatt in Kenntnis gesetzt.

Die SBL-Fraktion fordert vom Landrat, die Unterrichtung des Kreistags unverzüglich und umfassend nachzuholen. Er solle weiterhin die Entwicklung der einzelnen Positionen des Wirtschaftsplanes, die Verschuldung der ESZW zum 31.12.2013 sowie zum jetzigen Zeitpunkt und die Entwicklung der „Kapitalrücklage“ detailliert darstellen.

Außerdem werde die SBL-Fraktion für die nächste Kreistagssitzung einen Tagesordnungspunkt zur finanziellen Situation der ESZW GmbH beantragen, der aber ihrer Meinung nach die vorherige Information des Kreistages nicht überflüssig mache.

Im Wortlaut: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Winterberg zur Prüfung der Betriebsmöglichkeiten des Freibades am Buchenweg

In unserem BriefkastenWir veröffentlichen an dieser Stelle den Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Winterberg  zur Prüfung der Betriebsmöglichkeiten des Freibades am Buchenweg vom 25. Juli 2014.  Der Antrag ist als PDF seit gestern auf der Website der SPD Winterberg zu lesen. Hervorhebungen wie im Original.

Antrag zur Prüfung der Betriebsmöglichkeiten des Freibades am Buchenweg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eickler,
Sehr geehrte Damen und Herren,

Im zurückliegenden Kommunalwahlkampf wurden die SPD Kandidaten der Kernstadt Winterberg in vielen Gesprächen immer wieder auf das geschlossene Waldfreibad am Buchenweg angesprochen. Unsere Bürger bedauern, dass „Ihr Freibad“, welches mit den 50 Meter Bahnen ein Alleinstellungsmerkmal im Sauerland ist, von der Kommunalpolitik
aufgegeben wurde, obwohl Winterberg sich doch gerne mit anderen Sportanlagen als die Sportstadt in NRW präsentiert.

Den Wunsch unserer Bürgerinnen und Bürger haben die Kandidaten der Kernstadt gerne aufgenommen. Wir bitten die Verwaltung daher, die Kosten für einen Freibadbetrieb zu ermitteln. Die Zahlen, die uns bislang bekannt sind und von Herrn Östreich mitgeteilt wurden, enthalten immer auch die Kosten für den Betrieb des Hallenbades. Auf den reinen Betrieb des Freibades für ca. 4 Monate ist hieraus nicht zu schließen.

Wenngleich die Kosten ja nicht so hoch sein können. Immerhin gelingt es dem Bäderverein Siedlinghausen das Hallen und das Freibad mit einem städtischen Zuschuss von ca. 38 tausend € zu bewirtschaften!

In den letzten Tagen sind wir zunehmend von Bürgern unserer Stadt angesprochen worden, die bereit sind, sich aktiv an der Erhaltung des Freibades am Buchenweg zu beteiligen.

Unter anderem hat die Fa. Santherm das Angebot gemacht, die technischen Anlagen kostenlos zu überprüfen und ein Angebot zur Instandsetzung bzw. zur Erneuerung zu machen. Herr Krause hat uns auch darauf hingewiesen, dass es viele Fördermöglichkeiten gibt, bei dem Versuch energetische Einsparungen zu erzielen.

Wir bitten Sie dieses Angebot der Fa. Santherm zu nutzen, um die Investitionskosten beziffern zu können.

Andere Handwerker und Fachleute haben uns ebenfalls ihre Unterstützung zugesichert.

Leider ist das Pachtverhältnis mit der Knappschaft Bahn See ja mittlerweile ausgelaufen. Doch sind wir uns sicher, dass auch hier eine Möglichkeit besteht dieses aufleben zu lassen. Selbst ein Kauf ist doch zu realisieren, bei einem Verkehrswert von 1,00€/qm.

Diese 22 633.-€ aufzubringen, müsste selbst für unsere Stadt noch möglich sein. Durch den Verkauf der Schulen in Niedersfeld und Züschen generieren wir ja Einnahmen von ca. 190.000.- €

Auch der Unterhalt dieser Gebäude fällt ja demnächst weg, was den städtischen Haushalt jährlich um mehr als 50.000 € entlasten wird.

Selbst wenn es uns nicht gelingt das Freibad wieder in Betrieb zu nehmen, so ist das Gelände doch so attraktiv, dass die Stadt überlegen sollte, es auf jeden Fall zu erwerben.

Was die anfallenden Betriebskosten angeht, so ist es, wie beim Oversum, sicher schwierig genaue Aussagen zu machen. Dies ist von vielen Faktoren abhängig. Wetter, Besucherzahlen, ehrenamtlicher Einsatz, dies alles spielt hier eine Rolle.

Doch glauben wir, selbst bei einem jährlichen Defizit von 60.000 bis 80.000 €, werden wir in der Lage sein, dieses zu kompensieren.

Mit den Einnahmen aus Parkraumbewirtschaftung, Fremdenverkehrsbeitrag und einer rigideren Haltung bei der Bezuschussung der Bobbahn, sehen wir Möglichkeiten dies zu leisten.

Bei dem großen Zuspruch aus der Bevölkerung wird sich sicher auch ein Förderverein zur Unterstützung finden, der Kosten sparen hilft.

Der Ratsbeschluss in 2004 das Freibad in der Kernstadt aufzugeben hing eng mit den Planungen des Investors zusammen, im Kurpark das PPP Modell zu installieren. Es sollte die Wirtschaftlichkeit des Betriebes stärken. Nun dieses Projekt ist gescheitert.

Seit April 2014 ist die Stadt Winterberg wieder selbst Betreiber des Hallenbades im Oversum. Betriebs- und Personalkosten trägt die Stadt, auch wenn sie im Hochsommer ein Hallenbad betreibt.

Dieser Umstand eröffnet auch neue Möglichkeiten. So sollte unserer Meinung nach die Entscheidung das Freibad zu schließen, nochmals geprüft werden.

Sie Herr Bürgermeister und Herr Reuter von der CDU haben uns wiederholt auf unseren einstimmigen Ratsbeschluss von 2004 hingewiesen, in dem es um die „Grundsatzentscheidung zur Zentralisierung“ ging.

Diesem Beschluss hat die SPD Fraktion seinerzeit zugestimmt. Die Zentralisierung war hierbei jedoch nur ein Aspekt. In diesem Beschluss, wurden auch Mindestanforderungen an die Module gestellt, die in jedem Fall im Kurpark entstehen sollten.

Zum Schwimmbad heißt es hier:
„Schwimmbad in Regelgröße für Vereins- und Schulschwimmen mit Außenbecken, das sich durch verschiebbare Dach- und Wandkonstruktionen als größerer Freibadsektor nutzen lässt“

Diese Mindestanforderungen haben Rat und Verwaltung gemeinsam formuliert und in einer Presseerklärung veröffentlicht.

Wenn Sie und die CDU Fraktion zu diesem gemeinsamen Beschluss weiterhin stehen wollen, dann auch zu den gesamten Inhalten!

Wir möchten zunächst die Möglichkeit prüfen das Freibad am Buchenweg zu erhalten.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieses Antrages einzuleiten.

Weiterhin bitten wir Sie, Gespräche über den Abriss des Freibades mit der Knappschaft Bahn See auszusetzen, bis über die Zukunft des Freibades entschieden ist.

Außerdem bitten wir Sie um Auskunft wie hoch die Energiekosten (Strom/Heizung)

  • für das Freibad am Fichtenweg in den Jahren 2008 bis 2011 waren
  • und wie hoch waren sie für das Hallenbad

Wir bedanken uns für ihre Unterstützung,

Mit freundlichen Grüßen

Harald Koch, Torben Firley
Jörg Hampel, Jörg Burmann

Programmpunkt umgesetzt: Piraten freuen sich über kostenloses Freifunknetz in Arnsberg

Die Arnsberger Freifunker sind stolz auf ihr Netz. (foto: piraten)
Die Arnsberger Freifunker sind stolz auf ihr Netz. (foto: piraten)

Arnsberg. (piraten_pm) Mit Hilfe der Piratenpartei Arnsberg konnte heute der erste große Freifunkabschnitt in Betrieb genommen werden.

Im letzten Jahr wandte sich der Bürgermeister an die Öffentlichkeit, um über Möglichkeiten für ein freies W-LAN-Projekt zu beraten. Die PIRATEN nahmen diese Gelegenheit war und vermittelten den Kontakt zum Verein Freifunk Rheinland e.V., der das Projekt dann vorstellte.

In dem letzten halben Jahr konnten immer mehr Mitstreiter für die Freifunkcommunity vor Ort gewonnen werden, so dass nun ein freies Funknetz in Arnsberg errichtet werden konnte.

Die PIRATEN begrüßen, dass der Weg über den offenen Freifunkverein gegangen wurde und nicht über einen kostenintensiven Provider. Dadurch wird ein offenes, durch Bürger betriebenes, Netzwerk in Arnsberg ermöglicht. Auch durch die breite Unterstützung der Stadt Arnsberg war der schnelle und unkomplizierte Ausbau möglich.

„Wir freuen uns, dass eines unserer Wahlversprechen nun Realität wird. Arnsberg wird nun zu einem attraktiven digitalem Vorreiter im Sauerland.“, so der Ratsherr Daniel Wagner.

Die lokale Freifunkcommunity finden Sie unter:
Internet: www.freifunk-moehne.de
E-Mail: hallo@freifunk-moehne.de
Facebook: facebook.com/freifunk.moehne
Twitter: @FFMoehne