Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule: Realschule Ascheberg (archiv: zoom)
Schulträger können bis zum 31. Dezember 2010 einen Antrag auf Teilnahme am Modellvorhaben Gemeinschaftsschule stellen. Das Schulministerium stellt unter anderem im Internet einen ‚Leitfaden für Schulen und Gemeinden zur Verfügung.
Auszug aus dem Vorwort:
… demografische Entwicklung in Verbindung mit der sich wandelnden Schulabschlussorientierung der Eltern zwingt uns zum Handeln. Vor allem in ländlichen Regionen zeigen sich Probleme: Um ein wohnortnahes, umfassendes Schulangebot zu ermöglichen, brauchen wir hier eine Schule, die zusammenwächst und die alle weiterführenden Bildungsangebote in dieser Schule verankert, und zwar unter Einschluss gymnasialer Standards. Alternative Schulangebote gewinnen aber auch in den Ballungszonen an Bedeutung. Auch hier sind Bildungsangebote gefragt, die gymnasiale Standards enthalten und damit klare Perspektiven für einen späteren Erwerb der allgemeinen Hochschulreife aufweisen …
Der ‚Leitfaden‘ enthält folgende Inhalte: Pädagogische Leitidee; Pädagogische Konzeption; Kompetenzorientierter Unterricht und Aufgaben der Lehrkräfte; Unterrichtsorganisation und Unterrichtsinhalte; Schulorganisatorische Rahmenbedingungen; Lehrerkollegium und Schulleitung; Die Gemeinschaftsschule in der regionalen Schulentwicklung; Umsetzungsschritte.
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Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule: Realschule Ascheberg (foto: zoom)
Am vergangenen Freitag hatte das nordrhein-westfälische Kabinett die von Schulministerin Sylvia Löhrmann vorgelegten Eckpunkte für das Modellvorhaben „Gemeinschaftsschule“ gebilligt. Unter dem Titel „Startschuss für NRW-Gemeinschaftsschule“ hat das Ministerium gestern Informationen an „die Leitungen der öffentlichen und privaten Schulen“ sowie an die Bezirksregierungen, Schulträger, am Schulleben beteiligte Verbände und Organisationen und Lehrervertretungen herausgegeben, die es in sich haben. Kleinere Klassen, bessere Bezahlung, Absenkung der Lehrerarbeitszeit, Ganztag und eine größere Bildungsbreite für die Schülerinnen und Schüler.
Anmerkung: KritikerInnen der Gemeinschaftsschule können sich beispielsweise hier bei der weltonline mit Munition versorgen. Ich stelle erst einmal die inhaltlichen Positionen des Schulministeriums dar.
Warum Gemeinschaftsschule?
Die Gemeinschaftsschule biete den Schulträgern bei zurückgehenden Schülerzahlen vor allem im ländlichen Raum die Möglichkeit, ein wohnortnahes umfassendes Schulangebot auch mit gymnasialen Standards vor Ort zu erhalten. Gleichzeitig würden die Voraussetzungen für ein längeres gemeinsames Lernen geschaffen: die Bildungswege der Schülerinnen und Schüler würden an der Gemeinschaftsschule länger offen gehalten. Ziel der neuen Konzeption sei es, die Chancengerechtigkeit und Leistungsfähigkeit des Schulwesens zu erhöhen und die Kinder letztlich zu besseren Schulabschlüssen zu führen.
Welche Ziele?
Ziel des Modellvorhabens sei es, zu erproben, wie durch längeres gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I die Chancengerechtigkeit und Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöht werden könne und Kinder dadurch zu besseren Abschlüssen geführt werden können. Außerdem solle erprobt werden, wie im Hinblick auf die demografische Entwicklung und der sich wandelnden Abschlussorientierung der Eltern weiterhin ein wohnortnahes Schulangebot ermöglicht werden könne.
Zeitdauer der Erprobung
Sechs Jahre beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012 (01.08.2011). Danach auslaufend für die während des Versuchszeitraums eingeschulten Schülerinnen und Schüler.
Welche Schulen können unter welchen Voraussetzungen teilnehmen?
Grundlegende Vorgaben:
In der Regel Schule der Sekundarstufe I
In der Regel gebundener Ganztag, ausnahmsweise offene, flexible Angebote
Errichtung in der Regel durch Zusammenführung bestehender Schulen
Gewährleistung auch gymnasialer Standards
Integrierter Unterricht in Klassen 5 und 6
Ab Klasse 7 oder später Unterricht in integrierter oder kooperativer Form (Einrichtung von schulformspezifischen Bildungsgängen)
Erreichbarkeit aller für die Sekundarstufe I vorgesehenen Abschlüsse (Anerkennung der Abschlüsse muss gesichert sein)
Eigene gymnasiale Oberstufe oder Kooperation mit Gymnasium oder einer anderen Gemeinschaftsschule mit Sekundarstufe II und/oder Gesamtschule und/oder Berufskolleg, das den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ermöglicht
Abitur nach 9 Jahren (G 9); bei herausragenden Leistungen Übergang nach der Sekundarstufe I in die Qualifikationsphase möglich
Kleinere Klassen
Für eine Gemeinschaftsschule sind 4 Parallelklassen pro Jahrgang wünschenswert, mindestens erforderlich sind 3 Parallelklassen pro Jahrgang (Sicherung wohnortnaher Beschulung im ländlichen Raum).
Mindestklassengröße bei Errichtung 23 Schülerinnen und Schüler statt der gesetzlich ansonsten vorgesehenen Mindestklassengröße von 28 Schülerinnen und Schülern. Klassenfrequenzhöchstwert beträgt für die integrative Form 25; in der kooperativen Form ab Kl. 7 zur Erreichung vertretbarer Klassengrößen 29. Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 24 Schülerinnen und Schüler. Diese Werte orientieren sich an der Hauptschule. Sie tragen der Heterogenität der Schülerschaft Rechnung und berücksichtigen, dass in der Gemeinschaftsschule unterschiedliche Schulformen zusammenwachsen.
Lehrerarbeitszeit
Die Lehrkräfte haben unabhängig von ihrem Lehramt eine Pflichtstundenzahl von 25,5. Dies entspricht der Pflichtstundenzahl an der Gesamtschule und am Gymnasium.
Bezahlung Lehrerinnen und Lehrer
Sie orientiert sich an der Bewertung der Ämter an Gesamtschulen:- Als Eingangsämter können der Gemeinschaftsschule A 12-Stellen (gehobener Dienst) und A 13-Stellen (höherer Dienst; bis zu 33 v.H.) zugewiesen werden.
Für die Schulleiterinnen und Schulleiter sind – je nach Ausbauzustand der Schule – Ämter der Besoldungsgruppe A 15, A 15 mit Zulage und A 16 vorgesehen.
Für die stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter ergeben sich Ämter der Besoldungsgruppe A 14 mit Zulage, A 15 und A 15 mit Zulage.
Als allgemeine Beförderungsämter ergeben sich für die Lehrkräfte des gehobenen Dienstes die Besoldungsgruppe A 13 und für den höheren Dienst die Besoldungsgruppen A 14 und A 15.
Ab einem bestimmten Ausbauzustand werden darüber hinaus spezifische Beförderungsämter zur Verfügung gestellt entsprechend der Ausbringung vergleichbarer Funktionen an Gesamtschulen.
Stellensituation und Fortbildung
Stellenzuschlag in Höhe von 0,5 Stunden je Klasse wegen des erhöhten Differenzierungs-/Förderbedarfs.
„Versuchszuschlag“ in Höhe von 0,5 Stellen pro Schule wegen des erhöhten Schulentwicklungsaufwands.
Zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 EUR pro Schule wegen des erhöhten Fortbildungsbedarfs.
Zeitplan
Beratung von Kommunen, die sich am Modellversuch beteiligen wollen läuft
Abstimmung mit Nachbarkommunen 10 – 11/2010
Entscheidung der Schulkonferenzen unter 10 – 11/2010
Entscheidung der kommunalen Gremien über Beteiligung an dem Schulversuch 11/2010
Antragstellung über BR an MSW Eingang MSW bis 31.12.2010
Entscheidung MSW bis spätestens Mitte 01/2011
Organisationsentscheidung Schulträger bis Anfang 02/2011
Bestellung komm. Schulleitung durch BR bis Mitte 02/2011 (Anmeldeverfahren)
Anmeldeverfahren 02/2011
Org. + päd. Vorber. Erstes Schuljahr ab 01/2011 (Zeitpunkt Genehmigung)
Personalmaßnahmen durch BR Ab 01/2011 (Zeitpunkt Genehmigung)
Start des Modellvorhabens 07.09.2011
Fazit:
Das Angebot kann man auf den ersten Blick kaum ausschlagen. Kleinere Klassen, 25,5 statt 28 Unterrichtsstunden im Vergleich zum Realschullehrer/in, größere Bildungsbreite für die SchülerInnen, Abitur nach G9 und als mögliches Schmankerl für die berufstätigen Eltern der gebundene Ganztag.
Interessanterweise läuft jetzt(s.o.) bereits die Beratung derjenigen Kommunen, die sich am Modellversuch beteiligen wollen.
Der Schulentwicklungsplan enthält auf 34 Seiten eine Menge Zahlen und Überlegungen zur Schullandschaft in Winterberg, die die Eröffnung eines Realschulzweiges an der Ganztagshauptschule in Siedlinghausen sowie die Auflösung der Hauptschule in der Kernstadt Winterberg zum kommenden Schuljahr rechtfertigen (sollen).
Die Pläne der Stadt Winterberg waren Anfang der Sommerferien der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden. Die Entscheidung traf die Bürgermeister von Medebach(Grosche) und Olsberg(Fischer) aus heiterem Himmel. Bürgermeister Werner Eickler rechtfertigte in der kurzfristig einberufenen Sondersitzung des Rates der Stadt Winterberg am 20. Juli 2010 das Solo der Winterberger mit den Worten:
„Das Projekt hat sich aktuell quasi selbst überholt und wir konnten jetzt nicht mehr bis nach der Sommerpause zuwarten.“ (Mitteilungsblatt 30. Juli 2010, S. 3)
Ich finde es schade, dass hier die Bildungspolitik hinter dem Rücken der betroffenen Eltern und Schüler vollzogen wird. Ich kann nur vermuten, dass bei den etablierten Politikern und Parteien ein tiefes Misstrauen gegenüber der politischen Reife der eigenen Bevölkerung besteht. Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe beriet ja schon seit spätestens Ende April die Schulpolitik.
Die Information über die Diskussionen und Beschlüsse des Rates sollen laut Ratsbeschlussvorlage (s.o.) im Nachhinein Ende November in einer Bürgerversammlung erfolgen. Dieser Termin ist allerdings noch nicht verbindlich.
Unverständlich ist es mir ebenfalls, dass die Bürgermeister der Nachbargemeinden vor vollendete Tatsachen gestellt wurden.
Jahrzehntelang wurde in der Stadt Winterberg der Gedanke an eine Realschule beiseite geschoben, obwohl schon im Jahre 1978(!) die oppositionelle SPD in ihrer kritischen Zeitschrift „Die Brennnessel“ einen Bedarf vorgerechnet hatte.
32 Jahre lang ein träges Dahinfließen der Schulpolitik und dann diese Nacht-und-Nebel-Aktion. Mir fällt zur Zeit nur eine Erklärung ein:
Mit der Implosion der Regierung Rüttgers und der angekündigten neuen Schulpolitik der neuen Regierung Kraft war zu erwarten, dass ein wichtiges Steuerinstrument zur „Befüllung“ der Hauptschulen wegbrechen würde: das verbindliche Grundschulgutachten.
Den Lehrern an der Hauptschule in Winterberg war nach unseren Informationen schon länger deutlich, dass auch in Winterberg sich mehr Eltern von dieser Schulform abwandten und das Niveau der Schule insgesamt sank.
Lange hatte es, vielleicht auch zu Recht, geheißen, dass die Hauptschule in Winterberg nicht mit einer Hauptschule in Dortmund oder anderen Gegenden in NRW und Deutschland zu vergleichen sei. Viele in ihrem späteren Leben hoch qualifizierte Menschen, nicht wenige auch Mitglieder der Winterberger Elite, hatten ihre Karriere an eben dieser Schule begonnen.
Doch schon als die ehemalige CDU-Schulministerin Barbara Sommer als glücklose Botschafterin der Hauptschulen ins Hochsauerland reiste und „Gut-Wetter“ verbreitete, hatten sich viele Eltern „im Stillen“ von der Hauptschule verabschiedet.
Ich kann aus der Sicht der Winterberger „Entscheidungsträger“ nachvollziehen, dass in der neuen Situation nach dem Rüttgers-Abgang ein gewisser bildungspolitischer Furor ausbrach. Es stand zu befürchten, dass Winterberg im Sekundarbereich nur noch das Geschwister-Scholl-Gymnasium plus einer Reste-Hauptschule behalten würde.
Die Kleinstaaterei der Gemeinden ist an ihre Grenzen gestoßen. Die Zukunft für das Hochsauerland heißt Vernetzung und Schwerpunktbildung.
Niederkassel. (ahs) „Schule heute ist wegen ihrer Unterfinanzierung keine flächendeckend humane Institution“, stellte Detlef Träbert, Bundesvorsitzender der Aktion Humane Schule (AHS), in einer ersten Reaktion auf die am Dienstag veröffentlichte OECD-Studie „Bildung auf einen Blick“ fest.
„Der unmenschliche Druck, den viele Schüler und Studierende verspüren, ist das Resultat unseres chronisch unterfinanzierten Bildungswesens“, erklärte Träbert. Der Schulstress beispielsweise im G8, der Auslesestress am Ende der Grundschulzeit und der Stress im Bachelor-Studium seien durch den Versuch verursacht, Leistungssteigerungen zu erzielen, ohne die Rahmenbedingungen für Lernen und Lehren zu verbessern.
„Bildung ist ein Menschenrecht, das in Deutschland nicht hinreichend verwirklicht wird“, erläuterte der AHS-Vorsitzende weiter. „Wir brauchen menschlichere Schulstrukturen, mehr qualifiziertes Personal in Kita und Schule, wir brauchen mehr Zeit von Lehrern für ihre Schüler, und Lehrer brauchen mehr Zeit für Fortbildung und pädagogische Anteile ihrer Berufstätigkeit.“
Um das deutsche Bildungswesen inklusiv zu gestalten und Bildung für alle sozialen Schichten kostenfrei zu ermöglichen, müsse der Staat das auf Bildungsgipfeln vereinbarte Geld endlich in die Hand nehmen. Die OECD
empfehle in ihrer Studie dem Staat sogar, nötigenfalls Schulden für Bildungsinvestitionen zu machen, weil es sich rechne. „Dieses Argument zählt in der Politik leider mehr als die Forderung nach mehr Menschlichkeit“, bedauert Träbert.
Der Lörmecke-Turm im Arnsberger Wald. (foto: zoom)
An der höchsten Stelle des Arnberger Waldes steht der Lörmecke-Turm. Auf 581 Meter über NN schrauben sich Douglasienhölzer und Stahl verwrungen wie Mikadostäbe 35 Meter in die Höhe.
Ich bin heute die 204 Treppenstufen hinauf gestapft. Ich habe gestandene Männer auf der mittleren Plattform umkehren sehen: 35 Meter können verdammt hoch sein.
Die 144 Rundhölzer bilden mit einer Neigung von 82° zur Waagerechten ein sogenanntes Translationsparaboloid. Mittendrin die Wendeltreppe.
Die Aussicht ist fantastisch. Die 2,9 Kilometer Fußweg vom Parkplatz in der unmittelbaren Nähe des Stimmstamm lohnen sich auch bei längerer Anfahrt.
Der Waldweg verläuft, gut ausgebaut und fast eben, auf dem Plackweg.
Vor über zwei Jahren, am 7. Juni 2008, wurde der Turm nach einer Bauzeit von fünf Monaten eingeweiht. Jedesmal, wenn mich auf der stählernen Wendeltreppe düstere Todesvisionen ergriffen, habe ich mir das Mantra gesummt:
Übersichtstafel zum Lörmecketurm. (foto: zoom)
144 Meter Beton im Erdreich halten den Turm mit seiner innenliegenden Wendeltreppe aufrecht, halten den Turm aufrecht, halten den Turm, halten …
Trotzdem habe ich manchmal an mein altes Mikado-Spiel gedacht, an den Moment, wo zu Spielbeginn die Stäbe aus der Senkrechten in die Spiellage explodierten.
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