NRW: Projekte einreichen für Landesprogramm „Kultur und Schule“ 2023/2024

Künstlerische und kulturelle Bildung verleihen junge Menschen mit ihrer Kreativität und individueller Gestaltungsfähigkeit im Rahmen des Landesprogramms Kultur und Schule Ausdruck. Das Landesprogramm „Kultur und Schule“ wird auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 weitergeführt.

(Pressemitteilung HSK)

Erneut stärkt das Land NRW die künstlerisch-kulturelle Bildung in allgemeinbildenden Schulen und stellt Fördergelder für entsprechende Projekte zur Verfügung.

Kulturinstitute und Künstler, die in Kooperation mit einer Schule Projekte anbieten möchten, können Anträge über das Schulamt der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde bis zum 31. März beim Hochsauerlandkreis, Fachdienst Schulaufsicht, Medienzentrum, Bildung und Integration, Eichholzstraße 9, 59821 Arnsberg, einreichen. Nähere Infos und Projektanträge sind zu finden unter www.kultur-und-schule.de.

Weitere Informationen sind erhältlich beim Schulamt des Hochsauerlandkreises unter der Rufnummer 02931/94-4110 (vormittags).

NRW: 13 Prozent weniger allgemeinmedizinische Arztpraxen als vor zehn Jahren

Die Zahl der Facharztpraxen war 2021 in Nordrhein-Westfalen mit 12 106 um vier Prozent niedriger als 2011

Grafik Wortwolken (zoom)

Düsseldorf (IT.NRW). Die Zahl der Arztpraxen für Allgemeinmedizin ist in Nordrhein-Westfalen von 2011 bis 2021 um 13 Prozent gesunken. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war ihre Zahl im Jahr 2021 mit 5 804 um 840 niedriger als zehn Jahre zuvor (2011: 6 644). Die Zahl der Facharztpraxen verringerte sich in NRW im gleichen Zeitraum um vier Prozent: 2021 gab es mit 12 106 Facharztpraxen 463 Praxen weniger als 2011 (damals: 12 569).

Nach Angaben der Bundesärztekammer ist die Zahl der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte in NRW binnen zehn Jahren um 15,1 Prozent gestiegen: Im Jahr 2021 waren rund 34 500 Ärztinnen und Ärzte ambulant tätig. Im Jahr 2011 waren es rund 30 000 gewesen. Auch im Verhältnis zur Bevölkerung ist die Zahl der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte gestiegen, und zwar um 12,7 Prozent: 2021 gab es rein rechnerisch 1,9 ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte je 1 000 Einwohner, während es zehn Jahre zuvor noch 1,7 gewesen waren.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass aus den hier verwendeten Daten des Unternehmensregister Systems (URS) lediglich die Zahl der Praxen ermittelbar ist, aus denen keine Rückschlüsse auf die Zahl der darin praktizierenden Ärzte möglich sind. Internistische Praxen, die auch eine hausärztliche Versorgung anbieten, sind hier den Facharztpraxen zugeordnet.

Weitere Landesergebnisse zu Niederlassungen und deren Beschäftigten nach Wirtschaftsgruppen stehen in der Landesdatenbank NRW zum Abruf bereit.

Hinweis: Die Landesdatenbank NRW ist in der Zeit vom 10.02.2023, 12 Uhr bis voraussichtlich zum 13.02.2023, 13 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zu erreichen.

Vor-Ort Unterstützungsangebot für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte

Casemanagerin Ina Pfau berät individuell in Hallenberg und Medebach

Ina Pfau, KIM Casemanagerin aus dem Programm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“, berät individuell in Hallenberg und Medebach. (Foto: HSK)

Ina Pfau ist viel unterwegs. Sie sucht den Kontakt zu Ehrenamtlichen, zu Integrationsfachkräften, zu Vereinsvorständen und zu Helferinnen und Helfern, die Geflüchtete begleiten. Neulich war sie bei der Tafel. Als KIM Casemanagerin des Kommunalen Integrationszentrums Hochsauerlandkreis (KI) vernetzt sie sich, möchte noch bekannter werden.

(Pressemitteilung HSK)

Dies ist nötig, da sie im Rahmen ihrer Arbeit während der Vor-Ort-Sprechstunde im Hallenberger Kump jeweils donnerstags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr zugewanderten Menschen und auch allen anderen Menschen mit Migrationshintergrund hilft, ihren Alltag selbstständig zu bestreiten und aufkommende Probleme zu lösen: individuell und bedarfsorientiert, auch mit dem Ziel, sich im neuen Lebensumfeld angekommen zu fühlen.

„Die Integrationsarbeit von uns KIM Casemanagern ist lösungs- und praxisorientiert“, sagt sie. Die individuellen Integrationsprozesse effizienter und transparenter zu gestalten, darauf komme es an und dazu dienten die vertraulichen Beratungsgespräche mit den Menschen, bei denen ausgelotet werde, welche Möglichkeiten der Unterstützung und Förderung infrage kommen. Neben den Integrationsangeboten in den Bereichen Beruf, Weiterbildung und Qualifizierung setze sie den Fokus auch auf die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen sowie auf ehrenamtliche Anlaufstellen. „Je größer das Netzwerk bereits bestehender Angebote ist, auf das zurückgegriffen werden kann, desto erfolgreicher gelingt es, dass sich ankommende Menschen in der Lebenswelt zurechtfinden und auf Dauer unabhängiger von staatlicher Unterstützung werden“, sagt Ina Pfau.

Barrieren und Hemmschwellen auf beiden Seiten spornten sie und ihre Kolleginnen zusätzlich an: „KIM Case-Management ist ein aktiver Prozess. Wir wollen Einwanderung gestalten. Manchmal gehört es auch dazu, fehlende Angebote in einem Ort zu identifizieren.“

Alle Menschen aus dem Stadtgebiet, die einen Migrationshintergrund haben, können die KIM-Beratung nutzen:

Erreichbarkeit:

In Hallenberg; Kump, immer donnerstags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Telefon:02932 94-4147 und email:
ina.pfau(at)hochsauerlandkreis.de

In Medebach: Rathaus, immer montags und dienstags von 09:00 Uhr -16:00 Uhr
sowie freitags von 09:00 Uhr – 12:30 Uhr (Terminabsprache empfohlen)
Telefon:02932 94-4147 oder 02982 400-114und email: ina.pfau(at)hochsauerlandkreis.de

Unruhe im Bundestag: AfD-Politiker Bystron vertuscht Reise nach Belarus

Nach Informationen von CORRECTIV ist der AfD-Abgeordnete Petr Bystron offenbar Ende 2022 von Litauen nach Belarus gereist. Den Abstecher hat er in seinem Reisebericht an die Bundestagspräsidentin verschwiegen. Mitglieder der anderen Fraktionen im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages zeigen sich befremdet.

(Pressemitteilung CORRECTIV)

Nach Recherchen des gemeinnützigen Recherchezentrums CORRECTIV und des litauischen Fernsehsenders LRT soll der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron eine Dienstreise nach Litauen im November 2022 für einen Abstecher nach Belarus genutzt haben. 

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages Michael Roth (SPD) nennt die Hinweise auf den Abstecher gegenüber CORRECTIV und LRT „einen höchst befremdlichen Vorgang“. Hier bestehe der begründete Verdacht, dass eine Reise verschleiert werden sollte, kritisiert Roth.

Kiesewetter (CDU): „Sicherheitspolitisch bedenklich“

Laut einer Quelle aus den litauischen Grenzbehörden soll der AfD-Abgeordnete am 16. November am Grenzort Medininkai über den Landweg von Litauen nach Belarus eingereist und am 19. November zurückgekehrt sein. Bei der Rückfahrt sei der Grenzübertritt Bystrons von den Grenzbehörden kontrolliert und auch der Name des Fahrers erfasst worden.

Offiziell bestätigen wollen die litauischen Grenzbehörden dies nicht. „Wir geben keine Informationen über Grenzübertritte“, teilt ein Sprecher auf Anfrage von CORRECTIV mit, sie würden dies nur in Ausnahmesituationen gegenüber staatlichen Stellen tun. 

Bystron ließ eine schriftliche Anfrage bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Im direkten Gespräch wollte er die Reise weder bestätigen noch dementieren. Bystron ist Obmann der AfD im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages. Mehrere Aussagen aus der AfD-Fraktion gegenüber CORRECTIV bestätigen den Abstecher Bystrons nach Belarus.

Im Reiseantrag für Litauen kein Hinweis auf Belarus

Aus den anderen Fraktionen ist seit Kriegsbeginn vor einem Jahr kein Abgeordneter oder keine Abgeordnete nach Russland oder Belarus gereist, teilen diese auf Anfrage von CORRECTIV und LRT mit. Die AfD-Fraktion ließ eine Anfrage zu Bystrons Reise unbeantwortet. Die Hinweise auf dessen Belarusbesuch sorgen nun im Parlament für Unruhe.  
 
„Herr Bystron hat am 9. November 2022 einen Antrag bei der Bundestagspräsidentin auf Genehmigung einer Einzeldienstreise nach Vilnius/Litauen vom 14. bis 16. November 2022 gestellt“, erklärt der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses Roth, „weder in dem Dienstreiseantrag noch in dem späteren Reisebericht von Herrn Bystron findet eine Weiterreise nach Belarus Erwähnung.“

Belarus unterstütze den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und unterliege deshalb auch EU-Sanktionen, schreibt Roth: „Treffen mit Oppositionellen sind in Belarus faktisch nicht möglich.“ Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses will die Hinweise auf den heimlichen Trip im Auswärtigen Ausschuss ansprechen, denn Reisen nach Belarus seien nicht „im Interesse des gesamten Deutschen Bundestages“. 

Auch der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter, ebenfalls Mitglied des Auswärtigen Ausschusses, hält eine Reise eines Abgeordneten nach Belarus „für sicherheitspolitisch bedenklich“.

Der stellvertretende Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, der CSU-Bundestagsabgeordnete Thomas Erndl, hatte im November den Antrag für die Litauenreise des AfD-Politikers Bystron bewilligt. „Hätte ich damals gewusst, dass Herr Bystron vorhatte, auch nach Belarus zu reisen, hätte ich den Reiseantrag nicht befürwortet“, sagt Erndl gegenüber CORRECTIV und LRT, er fühle sich von Herrn Bystron getäuscht, und dessen Vorgehen werde man unter den Fraktionen besprechen.

Die AfD im Bundestag und als Partei verfolgt seit langem einen russlandfreundlichen Kurs. Am Donnerstag soll ein „Friedensplan“ der AfD im Bundestag vorgestellt werden. Am Mittwoch lädt auch Bystron zu einem Friedenskonzert in den Bundestag.

Die ganze Recherche bei CORRECTIV lesen.

Untere Naturschutzbehörde informiert: Schonzeit für Heckenschnitte beachten

Hier wegen der Verkehrssicherheit erlaubt: Heckenschnitt im Sommer (archivfoto: spd winterberg) [1]

Wuchernde Hecken und Sträucher können Hobbygärtnern und Landwirten ein Dorn im Auge sein. Wer aber mit dem Winterschnitt noch nicht fertig ist, sollte sich damit jetzt beeilen.

(Presssemitteilung HSK)

Denn vom 1. März bis 30. September gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein allgemeines Verbot für diese Maßnahmen. In diesem Zeitraum dürfen Hecken und Gebüsche sowie Bäume nicht abgeschnitten, gerodet oder „auf den Stock gesetzt“ werden. Darauf weißt die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises hin.

Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises unter www.hochsauerlandkreis.de

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[1] Das Foto aus Züschen habe ich diesem Beitrag von Juli 2020 entnommen:
https://www.schiebener.net/wordpress/die-spd-greift-zur-schere-und-stutzt-die-hecke-an-der-b-236-in-zueschen/

Weltkrebstag 2023: BZgA weist auf hohes Krebsrisiko durch Rauchen und Alkohol hin

© Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln

Zum Weltkrebstag am 4. Februar 2023 informieren die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen zu den Risiken des Rauchens und des Konsums von Alkohol für die Gesundheit.

In Deutschland erkranken jährlich etwa 500.000 Menschen an Krebs. 25 bis 30 Prozent aller Krebstodesfälle sind auf das Rauchen zurückzuführen. Auch Alkoholkonsum kann Krebs auslösen, denn das Zellgift Alkohol kann alle Organe im Körper schädigen. Wird Alkohol in Kombination mit Rauchen konsumiert, erhöht sich das Krebsrisiko deutlich.

Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen: „Rauchen und Alkohol gehören zu den größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken überhaupt. Die Zahlen zu den Krebstodesfällen sind einfach erschreckend! Für mich ist wichtig, dass Zigaretten und andere Nikotinprodukte auf absehbare Zeit der Vergangenheit angehören. Und auch, was Bier, Schnaps und Wein betrifft, müssen wir in unserem Land zu einer völlig anderen Einstellung kommen. Umso mehr begrüße ich es, dass die Koalition dem Marketing und Sponsoring durch die Tabak- und Alkoholwirtschaft endlich strenge Grenzen setzen will. Denn Werbung hat gerade bei Jugendlichen erheblichen Einfluss auf den Konsum.“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Sowohl für das Rauchen als auch für Alkohol gilt: Je mehr konsumiert wird, desto höher ist das Risiko einer Krebserkrankung. Beides zusammen ist besonders riskant: Bei Raucherinnen und Rauchern führt schon der moderate Konsum von Alkohol eher zu einer Krebserkrankung als bei Menschen, die nicht rauchen. Neben Nichtrauchen und einem risikoarmen Alkoholkonsum sind Bewegung, die Vermeidung von Übergewicht und eine ausgewogene Ernährung Lebensstilfaktoren, die das individuelle Krebsrisiko senken können.“

Nach einem Rauchstopp sinkt das Krebsrisiko kontinuierlich. Nach zehn Jahren ist das Lungenkrebsrisiko nur noch halb so hoch, als wenn man weitergeraucht hätte. Um den Schritt in ein rauchfreies Leben zu erleichtern, bietet die BZgA kostenfreie telefonische Beratung zum Rauchstopp und auf www.rauchfrei-info.de ein Online-Ausstiegsprogramm.

Die BZgA-Informationsangebote der Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ unterstützen mit Empfehlungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol: Gesunde Frauen sollten nicht mehr als ein kleines alkoholisches Getränk pro Tag trinken, gesunde Männer nicht mehr als die doppelte Menge. Mindestens zwei Tage pro Woche sollten alkoholfrei sein, damit sich keine Gewöhnung einstellt, die schleichend zur Sucht werden kann.

Übersicht der BZgA-Unterstützungsangebote für den Rauchstopp:

  • Online-Ausstiegsprogramm: Infos und Tipps zum Thema Nichtrauchen auf www.rauchfrei-info.de mit Forum, Chat, unterstützender täglicher E-Mail und persönlichen rauchfrei-Lotsinnen und -Lotsen
  • Telefonische Beratung zur Rauchentwöhnung: Kostenlose Rufnummer 0 800 8 31 31 31 – erreichbar montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr
  • Informationsbroschüren: „Ja, ich werde rauchfrei“ oder „Rauchfrei in der Schwangerschaft und nach der Geburt“: Die Broschüren können kostenfrei bestellt oder direkt heruntergeladen werden unter: https://shop.bzga.de
  • START-Paket zum Nichtrauchen: Broschüre „Ja, ich werde rauchfrei“, ein „Kalender für die ersten 100 Tage“, ein Stressball und andere hilfreiche kostenlose Materialien. Bestellung per E-Mail: bestellung(at)bzga.de
  • Informationen zu Rauchen und Krebserkrankungen unter: www.rauchfrei-info.de/informieren/rauchen-gesundheit/krebserkrankungen

Die BZgA beteiligt sich mit ihren Rauchstopp-Angeboten an der Bundesinitiative „Rauchfrei leben – Deine Chance“: www.nutzedeinechance.de

Informationen der BZgA zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol:

Briloner SPD diskutiert über wohnortnahe Krankenhausversorgung

Von links: Rene Thiemann, Christof Bartsch, Lisa-Kristin Kapteinat und Dirk Wiese (Foto SPD Brilon)

Auf Einladung der Briloner SPD diskutierten in dieser Woche Expertinnen und Experten zu den geplanten Krankenhausreformen auf Bundes- und Landesebene und ihren Auswirkungen für den Hochsauerlandkreis in Tommy’s Restaurant & Gaststube.

(Pressemitteilung der SPD Brilon)

Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (MdB) sollen Krankenhäuser zukünftig Teil der Daseinsvorsorge werden. Den vorgestellten Plänen zufolge werde die Krankenhausversorgung in Deutschland zukünftig nach medizinischen und nicht mehr nach ökonomischen Gesichtspunkten ausgerichtet. Denn Krankenhäuser erbringen täglich eine sogenannte Vorhalteleistung, in dem sie bereitstehen. Diese Vorhalteleistung solle künftig finanziert werden. Fallpauschalen sollen absinken, der ökonomische Anreiz, Behandlungen, um der Behandlungen willen vorzunehmen, werde so gesenkt. 

Rene Thiemann (Geschäftsführer des Städt. Krankenhaus Maria-Hilf in Brilon) machte deutlich, dass auf der Wegstrecke noch viele Detailfragen zu klären sind. Ein weiteres Reformvorhaben ist auf der Landesebene hingegen bereits im Prozess weit fortgeschritten. Am 1. September des vergangenen Jahres startete die Umsetzung des neuen Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen. Der Hochsauerlandkreis gehört danach zum sogenannten Versorgungsgebiet 15. Aktuell laufen die regionalen Planungsprozesse.

Für Bürgermeister Dr. Christof Bartsch ist dabei von entscheidender Bedeutung, dass das heimische kommunale Krankenhaus eine klare Zukunftsperspektive bekommt. „Insbesondere unsere Geburtshilfe, aber auch die Kardiologie, sind wichtig für die Bürgerinnen und Bürger und sind für mich ein Teil der Daseinsvorsorge. Mein klares Ziel ist es, dass das Krankenhaus Brilon als Gesundheitszentrum gut aufgestellt in die Zukunft geht. Dafür muss die Politik jetzt die richtigen Weichen stellen und für eine auskömmliche Finanzierung gerade der Krankenhäuser im ländlichen Raum sorgen.“

Lisa-Kristin Kapteinat (MdL, stv. Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion) bekannte sich zur wohnortnahen Krankenhausversorgung. Sie kritisierte, dass der begonnene Prozess der schwarz-grünen Landesregierung sehr intransparent vonstatten gehe und folglich für viel Unruhe sorge. Zudem kritisierte sie, dass Minister Laumann (CDU) noch vor der Corona-Krise gesagt hätte, dass jedes zweite Krankenhaus überflüssig sei. Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion müsse eine wohnortnahe bzw. erreichbare Krankenhausversorgung insbesondere im ländlichen Raum auch weiterhin gegeben sein. Alles andere dürfe nicht Ziel der Reform aus Düsseldorf sein.

„Das Thema der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum werden wir in diesem Jahr gemeinsam mit dem Arbeitskreis Gesundheit der Sauerländer SPD in vielen Veranstaltungen aufgreifen. Zudem erwarten wir Gesundheitsminister Karl Lauterbach in diesem Jahr zu einer Veranstaltung vor Ort im Sauerland.“, so der heimische Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Briloner SPD Dirk Wiese abschließend. Weitere Informationen auch immer aktuell unter www.spd-brilon.de.

Kein soziales Bewusstsein

6.191 Haushalte im HSK (also mehr als 10.000 Personen) waren im Jahr 2021 auf Grundsicherung angewiesen. Bei ihnen reichte das Einkommen sonst nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Grundsicherung wird für Erwerbsfähige nach dem Sozialgesetzbuch II gezahlt, für Nicht-Erwerbsfähige (z.B. RentnerInnen) nach dem SGB XII. Die Empfänger-Haushalte (“Bedarfsgemeinschaften”) enthalten die Leistungen für den laufenden Lebensunterhalt und die “angemessenen” Kosten der Unterkunft (KdU).

(Der Artikel ist gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Angemessenheitsgrenzen für die KdU reichen jedoch häufig nicht aus. Laut einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 für 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat für die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tatsächlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20/3018, S. 18). Und daran ändert sich durch das “Bürgergeld” nichts: Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 01.12.2022 behauptet, sind die „Altfälle“, bei denen die tatsächlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem Bürgergeld ab 01.01.2023 neu eingeführten einjährigen Karenzzeit ausdrücklich ausgenommen (§ 65 Abs. 7 SGB II).

Für die Haushaltsberatung im Kreistag hatte die SBL beantragt, dass die Kreisverwaltung im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten über die angemessenen Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Bürgergeld erstellen lassen soll.

In der Haushaltsrede der SBL wurde dies so erläutert:

Ein für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserem Kreis sehr wichtiges Thema ist die Grundsicherung. Wir haben da schon öfter darüber gesprochen. Nun, die Situation wird schlimmer. Lassen Sie uns zunächst einen geistigen Ausflug nach Augsburg machen. Die Damen und Herren der CDU werden sich daran erinnern, dass dort Ende Oktober der Parteitag der CSU stattfand. Da ist auch Ihr Bundestagsabgeordneter, der gleichzeitig der Bundesvorsitzende ist, aufgetreten, die Rede kann man bei YouTube nachhören. Nach 51 Minuten kam er zum Thema Cannabis. Warten Sie ein paar Sätze ab, Sie werden gleich erfahren, was das mit unserem Thema heute zu tun hat. Also auf Cannabis gehe ich nicht ein. Aber dann sagte Herr Merz den schönen Satz, um seine Kompetenz in der Kenntnis der niederländischen Verhältnisse zu demonstrieren: Ich wohne an der niederländischen Grenze. Er, der bekanntlich aus Niedereimer kommt – beides fängt mit „Nieder“ an – sagt, er wohnt an der niederländischen Grenze? Jeder hier weiß, dass das Unsinn ist und er muss eigentlich wissen, wo er wohnt.

Dieses Argumentationsmuster, was dann eindeutig gelogen ist, findet sich leider in vielen anderen Aussagen der CDU-Bundesspitze auch wieder. Sei es Energiepolitik, sei es Staatsbürgerrecht und sei es auch die Grundsicherung bzw. das Bürgergeld. Was es da an Kampagne von der CDU-Spitze zusammen mit der BILD-Zeitung in den letzten Monaten gab, spottet jeder Beschreibung und vor allem jeder sachlichen Richtigkeit. Man hat einfach übersehen, dass es auch für Leute, die wenig Geld haben, außer Grundsicherung noch Wohngeld und Kinderzuschlag und vieles andere gibt. Dass etwa 30 % der Grundsicherungsempfänger parallel arbeiten und nur deswegen aufstocken müssen, weil der Lohn zu gering ist und vieles andere. Hier sind Ängste und Ressentiments geschürt worden, die nichts mit der Realität zu tun haben.

Aber, meine Damen und Herren, wir haben eine Verantwortung. Es gibt eine Auskunft der Bundesregierung vom August dieses Jahres. Der ist zu entnehmen, dass eben bei 16,6 % der Bedarfsgemeinschaften hier im Kreis – das sind ungefähr 1.000 Bedarfsgemeinschaften – durchschnittlich mehr als 70 € von den Unterkunftskosten nicht anerkannt werden – bezogen auf das Jahr 2021. Und das, meine Damen und Herren, wird schlimmer. Jeder weiß, wie die Kosten steigen. Und wenn dann von der CDU auch behauptet wird: Ja, wir haben das Bürgergeld, das steigt jetzt um 12 %, so sagt das nur die halbe Wahrheit. Wir haben für die unteren Einkommensgruppen eine Preissteigerung von 14 % – allgemein 10,5 %, aber die unteren Einkommensgruppen haben höhere Anteile von Ausgaben für Lebensmittel und Haushaltsenergie -, und wir haben steigende Wohnkosten. Wenn man sieht, was der Kreis, der allein für diese Unterkunftskosten zuständig ist – und da sind wir bei unserem Thema – diesen Familien und Bedarfsgemeinschaften zubilligt, so sind das zum Beispiel in Brilon, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg – wir haben die Beispiele reingeschrieben – teilweise knapp 6 €, teilweise etwas mehr als 6 € und zwar einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung, die pro Quadratmeter aufgewendet werden dürfen.

Jeder, der sich ein bisschen auskennt, weiß, das reicht hinten und vorne nicht. Deswegen haben wir aufgrund der besonders prekären Situation erneut beantragt, ein neues Gutachten zu machen, um reell festzustellen, wie hoch denn die tatsächlich angemessene Angemessenheitsgrenze ist. Wir können uns doch nicht damit zufriedengeben, dass 1.000 Bedarfsgemeinschaften aufgrund zu geringer Angemessenheitsobergrenzen nicht mehr ihre Grundsicherung bekommen, sondern diese noch erheblich gekürzt wird. Das, meine Damen und Herren, kann nicht richtig sein. Es war auch nicht sehr hilfreich, dass die Verwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss behauptet hat, das würde alles mit dem neuen Bürgergeldgesetz geklärt. Da, meine Damen und Herren, steht ausdrücklich drin, dass eben das für die Altfälle nicht gilt. Wenn einmal gekürzt wurde, bleibt es dabei.”

Leider unterstützte im Kreistag nur die Linke den Antrag der SBL. CDU/FDP, SPD und Grüne waren nicht bereit, die Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen zu unterstützen. Wo bleibt das soziale Bewusstsein, z.B. bei der “sozial”-demokratischen Partei?

NRW: Neues Geothermie-Portal erlaubt tiefen Blick in den Untergrund

Das von IT.NRW entwickelte, rundum erneuerte Geothermie-Portal ist ab sofort online verfügbar. Damit stehen der Allgemeinheit geothermisch relevante Informationen zur Verfügung.

Zum Geothermie-Portal: auf das Bild klicken, oder https://www.geothermie.nrw.de/

Düsseldorf (IT.NRW). Das vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) rundum erneuerte, kostenlos nutzbare Geothermie-Portal stellt ab sofort erweiterte Informationen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung bereit.

Für die erfolgreiche Nutzung der Geothermie ist das Wissen über die geologische Beschaffenheit des Untergrundes unverzichtbar. Bei dem von IT.NRW im Auftrag des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen rundum erneuerten Portal handelt es sich um eine Überarbeitung des bereits seit 20 Jahren für die Planung von Erdwärmeanlagen nutzbaren Tools. „Heute ist das Portal eine wichtige Brücke zur Wärmewende und orientiert sich daher an den Bedürfnissen der jetzigen Zeit”, erläutert Dr. Ulrich Pahlke, Direktor des Geologischen Dienstes NRW, nämlich „eine lokale, unabhängige, sichere und insbesondere klimafreundliche Wärmeversorgung für NRW.” Die neue Version des Portals zur Geothermik steht Interessierten ab sofort unter der Adresse https://www.geothermie.nrw.de zur Verfügung.

Im neuen Design unterscheidet das Portal nunmehr zwischen oberflächennaher, mitteltiefer und tiefer Geothermie. Durch diese Erweiterung und durch neue Funktionen wird weiteren Zielgruppen die Nutzung des Tools ermöglicht. Private Nutzer/-innen können sich weiterhin im Bereich der oberflächennahen Geothermie mittels genauer Standortchecks über die Einsatzmöglichkeiten zur Nutzung von Erdwärmesonden bis 100 Meter Tiefe informieren. Zudem werden nähere Informationen zum geothermischen Potenzial, zu Wasserschutzgebieten und zu aus hydrogeologischer Sicht ungünstig liegenden Bereichen zur Verfügung gestellt. Interessierte erhalten ein prognostisches Schichtenverzeichnis und Informationen darüber, welche Genehmigungen zusätzlich eingeholt werden müssen. Außerdem können mit den bereitgestellten Werten zur Wärmeleitfähigkeit Erdwärmesonden dimensioniert werden und die Planung wird um ein Vielfaches erleichtert.

Die neuen Informationen zur mitteltiefen Geothermie stehen zurzeit nur für den Raum Rheinland und den Nordrand des Rheinischen Schiefergebirges zur Verfügung. Weitere Regionen sollen folgen. Neben mehr als 10 000 prognostischen geologischen Schichtverzeichnissen ist erstmals eine Angabe der erwarteten Wärmeleitfähigkeiten bis in 1 000 Meter Tiefe möglich. Neu ist außerdem die Möglichkeit, sich Bohrungen in der Nähe des geplanten Projektstandortes sowie bestehende bergrechtliche Erdwärmefelder anzeigen zu lassen. Darüber hinaus werden potenziell geeignete Standorte für eine saisonale Wärmespeicherung angezeigt. Neben diesen Informationen bietet die Anwendung das Werkzeug WebEWS zur Berechnung der benötigten Sondenlänge bis 1 000 Meter Tiefe. Dieses neue Tool wurde im Zuge einer Forschungsarbeit der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen entwickelt.

Für Geothermievorhaben, die deutlich höhere Temperaturen benötigen und damit tiefer als 1 000 Meter reichen, werden in der neuen Portal-Version Kalkgesteine betrachtet. Durch Hohlräume im Gestein kann heißes Wasser zirkulieren, das z. B. von Städten und Gemeinden über Fernwärmenetze großräumig zu Heizzwecken genutzt werden könnte. Im Portal sind jetzt auch Angaben über die Verbreitung, Tiefe und Mächtigkeiten von Kalksteinschichten bis in 6 000 Meter Tiefe verfügbar.

Der Landesbetrieb IT.NRW ist nicht nur das Statistische Landesamt, sondern auch der zentrale IT-Dienstleister für das Land Nordrhein-Westfalen. Ausgeprägtes Fachwissen, langjährige Erfahrung und die systematische Qualifizierung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern seine Kompetenz und die Qualität der Dienstleistungen. Zur Optimierung seines Produkt- und Service-Angebotes kooperiert IT.NRW mit wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Institutionen sowie den statistischen Ämtern der Kommunen, der Länder, des Bundes und Europas.

Frauen verdienen in NRW 17 Prozent weniger als Männer

Der unbereinigte Gender-Pay-Gap (geschlechtsspezifische Verdienstunterschied) lag in NRW auf dem Niveau des Vorjahres. In den sechs Jahren zuvor hatte er sich kontinuierlich verringert.

Düsseldorf (IT.NRW). Mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 19,91 Euro haben Frauen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 rund 17 Prozent weniger verdient als ihre männlichen Kollegen (23,91 Euro).

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag dieser Wert damit auf dem Niveau des Jahres 2021. In den sechs Jahren zuvor hatte sich der unbereinigte Gender-Pay-Gap (geschlechtsspezifischer Verdienstunterschied) kontinuierlich verringert.

Der unbereinigte Gender-Pay-Gap ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einer Lohndiskriminierung weiblicher Beschäftigter in dieser Höhe, da er keine Auskunft über die Ursachen des geschlechtsspezifischen Verdienstabstands gibt. In seinem Wert kommen nicht nur Differenzen in der individuellen Entlohnung zum Ausdruck, sondern vor allem Unterschiede in den Beschäftigungsstrukturen von Frauen und Männern.

Der Verdienstabstand ist vor allem darauf zurück zu führen, dass Frauen in Berufen, Branchen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Hinzu kommt, dass 59 Prozent aller Frauen in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, die häufig geringer entlohnt werden als Vollzeittätigkeiten. Gleiches trifft jedoch nur auf 22 Prozent der Männer zu.

Der unbereinigte Gender-Pay-Gap (Lohnlücke zwischen Frauen und Männern) wird europaweit nach einheitlichen methodischen Vorgaben berechnet und gilt als zentraler Maßstab für internationale Vergleiche der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede.

Der unbereinigte Gender-Pay-Gap wurde bis zum Berichtsjahr 2021 auf Basis der Verdienststrukturerhebung unter Einbeziehung von Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebung ermittelt. Ab dem Berichtsjahr 2022 basieren die Daten auf der neuen monatlichen Verdiensterhebung. Da unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethodiken zugrunde liegen, sind die Ergebnisse für das Jahr 2022 nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar.