Infoabend an der Lehranstalt für PTA in Olsberg

Auch wiegen will gelernt sein. Wägeübung im PTA-Labor (Foto: HSK)

Am Montag, 27. März, um 18.30 Uhr lädt die Lehranstalt für PTA interessierte Jugendliche mit ihren Eltern zu einem Infoabend in die Paul-Oventrop-Straße 6a, 59939 Olsberg (Gebäude 8) ein.

Geboten werden umfangreiche Informationen über die Ausbildung, Bewerbung, das Berufsbild und Berufsaussichten für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten.

Um eine Anmeldung wird gebeten unter:
https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/schule/bildung/pta

DWD unterstützt Ausbau der Windkraft in Deutschland

Deutscher Wetterdienst verkleinert Schutzzonen um Wetterradare um fast 90 Prozent

Der Wetterradarturm des Deutschen Wetterdienstes in Boostedt (Schleswig-Holstein). Im Hintergrund in der Schutzzone von 5 bis 15 km Entfernung Windenergieanlagen. (Foto: © DWD)

Offenbach 10. März 2023 – Der Ausbau der Erneuerbaren Energien stärkt die Versorgungsicherheit in Deutschland und ist unverzichtbar für den Klimaschutz. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) – seit Jahrzehnten enger Kooperationspartner der Energiewirtschaft – gibt deshalb ab Anfang 2024 fast 90 Prozent der Schutzzonen um seine Wetterradartürme und Windprofiler für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen frei.

(Pressemitteilung DWD)

Es handelt sich um den 5 km bis 15 km-Radius um 18 existierende und vier im Genehmigungsprozess befindliche Wetterradarstandorte sowie um vier Windprofiler. Prof. Dr. Gerhard Adrian, Präsident des DWD: „Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Windkraftanlagen im Nahbereich von Wetterradaranlagen können die Qualität unserer Wetterüberwachung und damit von Unwetterwarnungen deutlich stören. Wir hoffen, dass sich nun auch die Windkraftbetreiber kompromissbereit zeigen und uns anonymisierte Betriebsdaten und, falls vorhanden, meteorologische Daten ihrer Anlagen im 15 km-Radius um Wetterradare überlassen.“

Diese Daten könnten dem DWD helfen, die Störungen der Radardaten durch sich bewegende Rotorblätter etwas auszugleichen. Gleichzeitig wären sie auch hilfreich bei der Verbesserung der Vorhersagen, von der auch die Energiewirtschaft profitiert.

16 000 km² Fläche für Windkraftanlagen
Bisher wurde der nationale Wetterdienst bei jeder Windkraftanlage im Umkreis von 15 km um ein Radar beteiligt, künftig wird er nur noch im 5 km-Radius Rechtsmittel einlegen. Damit werden gut 16 000 km² für den Bau von Windkraftanlagen für die potenzielle Windenergiegewinnung freigegeben. Wetterradartürme stehen möglichst in hindernisfreien und damit meist exponierten und abgelegenen Regionen.

Radarstandorte in höheren Lagen sind oft auch für die Windenergiegewinnung interessant. Möglicherweise kann das hinsichtlich der unverzichtbaren 5 km-Schutzzone um einen Radarstandort zu einem bleibenden Konflikt mit der Windkraftwirtschaft führen. Adrian: „Wir sind bereit, über die Verlegung von Wetterradarstandorten zu sprechen. Aber erst, wenn grundsätzlich geklärt ist, welche Gebiete in Deutschland als Windkraftvorrangflächen ausgewiesen werden und wir damit Planungssicherheit haben.“

Das am 1. Februar 2023 in Kraft getretene „Windenergieanlagen-an-Land-Gesetz“ schreibt vor, dass zwischen 1,8 und 2,2 Prozent der Landesfläche für den Bau von Windenergieanlagen ausgewiesen werden.

Noch Plätze für Digital-Workshop „Radikalisierung“ frei

Am Donnerstag, 23. März, findet von 14 bis 16 Uhr ein digitaler Workshop „Radikalisierung – Ursachen, Anzeichen und Umgang“ mit dem Wegweiser-Programm der AWO statt. Es sind noch Plätze frei.

(Pressemitteilung HSK)

Folgende Themen beinhaltet der Workshop: Warum wenden sich junge Menschen radikalen Strömungen zu?, Was sind mögliche Anzeichen für eine Radikalisierung?, Wie arbeitet man mit jungen Menschen, die Gefahr laufen, sich zu radikalisieren? Dazu werden Beispiele aus der Praxis herangezogen. Es wird Gespräche geben, wie man reagieren und welche Fragetechniken man anwenden könnte. Der Fokus liegt auf Formen islamistischer Radikalisierung.

Nachfragen oder Anmeldungen beim Kommunalen Integrationszentrum des HSK per Mail an Sabrina.Borgstedt@hochsauerlandkreis.de oder telefonisch unter 02931/94-4136.

NRW-Hochschulen: 1,4 Prozent weniger Studierende begannen ein Studium für das Lehramt

Im laufenden Wintersemester 2022/23 haben an den Hochschulen in NRW 8 703 Personen ein Lehramtsstudium begonnen.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Wintersemester 2022/23 ist die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger für ein Lehramt an den NRW-Hochschulen um 1,4 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, sind im laufenden Wintersemester 8 703 Personen im ersten Hochschulsemester in einen Lehramtsstudiengang eingeschrieben. Ein Jahr zuvor waren es 8 826 gewesen.

Auch die Zahl aller Studienanfänger/-innen und die Gesamtzahl der Studierenden sind im aktuell laufenden Wintersemester rückläufig. Im Wintersemester 2021/22 waren 89 756 Personen an einer NRW-Hochschule in das erste Hochschulsemester eingeschrieben – aktuell sind es 89 448 (-0,3 Prozent). Insgesamt sind im laufenden Wintersemester nach den vorläufigen Zahlen 750 501 Studierende an den NRW-Hochschulen eingeschrieben. Im Wintersemester 2021/22 waren es 764 565 (-1,8 Prozent) gewesen.

Die hier genannten Studierendenzahlen sind vorläufig und können von den – voraussichtlich Mitte des Jahres vorliegenden – endgültigen Ergebnissen abweichen. Die Zahl der Studierenden wird vom Statistischen Landesamt jeweils zu Beginn der Wintersemester gezählt. In den o. g. Ergebnissen sind Haupt- und Nebenhörer berücksichtigt

34 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger: Landrat händigt Urkunden aus

Landrat Dr. Karl Schneider händigte den neuen Staatsbürger:innen die Einbürgerungsurkunden aus. (Foto: Pressestelle HSK)

Landrat Dr. Karl Schneider überreichte feierlich am Donnerstag, 02. März, im Kreishaus Meschede 34 Personen die Einbürgerungsurkunde. Er konnte neuen Staatsbürger:innen aus insgesamt elf verschiedenen Ländern gratulieren: Iran, Italien, Jemen, Kroatien, Kuba, Pakistan, Polen, Portugal, Russland, Syrien und Türkei.

 „Bringen Sie sich ein in die Gestaltung unserer Gesellschaft vor Ort mit Ihren individuellen Interessen, Fähigkeiten und Begabungen! Übernehmen Sie eine Vorbildfunktion und helfen Sie auch ihren Landsleuten, die noch nicht so gut integriert sind wie Sie, beim Erlernen der deutschen Sprache und beim Kontakteknüpfen mit Einheimischen“, ermutigte Landrat Dr. Schneider die neuen Staatsbürger auch, sich zu engagieren und aktiv am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen.

Die im vergangenen Jahr gestiegene Zahl der Einbürgerungsanträge schlägt sich auch in den Einbürgerungszahlen wieder. In bislang zwei Einbürgerungsveranstaltungen in diesem Jahr wurden vom Hochsauerlandkreis (ohne Stadt Arnsberg) bereits 57 Personen eingebürgert, wovon die Hälfte der Einbürgerungsbewerber aus Syrien kam (29). Die weiteren Herkunftsländer sind: Türkei (9), Polen (4), Kroatien (3), Portugal und Russland (je 2) sowie Iran, Italien, Jemen, Kuba, Litauen, Niederlande, Pakistan und Ukraine (1).

Information: Einbürgerungsbehörde des HSK, Telefon: 0291/94-1342 bzw. 1308, Internet: www.hochsauerlandkreis.de, E-Mail: einbuergerung@hochsauerlandkreis.de

Equal Pay Day am 7. März: Bereinigter Gender Pay Gap lag in NRW im Jahr 2022 bei sechs Prozent

Mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 19,91 Euro haben Frauen in vergleichbaren Positionen und Jobs 1,41 Euro weniger verdient als ihre männlichen Kollegen.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2022 betrug der bereinigte Gender Pay Gap – also der nicht erklärte Unterschied im Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) zwischen Männern und Frauen in NRW sechs Prozent.

Frauen erhalten also bei vergleichbaren persönlichen Merkmalen (z. B. Qualifikationen, Erwerbsbiographie) und in vergleichbaren Jobs (z. B. Beruf, Wirtschaftszweigzugehörigkeit) im Durchschnitt einen um sechs Prozent bzw. 1,41 Euro niedrigeren Verdienst als Männer.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des internationalen Aktionstages für die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen (Equal Pay Day am 7. März 2023) mitteilt, können 2,59 Euro – also elf Prozentpunkte des unbereinigten Gender Pay Gap von siebzehn Prozent (4,00 Euro) durch Modellrechnungen des bereinigten Gender Pay Gap erklärt werden.

Dieser erklärte Unterschied ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen weniger verdient wird (durchschnittlicher Effekt: 0,92 Euro bzw. 3,9 Prozent) und dass sie häufiger Teilzeitjobs (durchschnittlicher Effekt: 0,76 Euro bzw. 3,2 Prozent) und eine geringfügige Beschäftigung (durchschnittlicher Effekt: 0,34 Euro bzw. 1,4 Prozent) haben. Ein weiterer wichtiger Faktor sind die unterschiedlichen Anforderungsniveaus der ausgeübten Tätigkeiten (durchschnittlicher Effekt: 0,36 Euro bzw. 1,5 Prozent).

Anders als für die Berechnung des unbereinigten Gender Pay Gap gibt es für die Ermittlung des bereinigten Gender Pay Gap keine verbindlichen, einheitlichen Festlegungen. Die Angaben zur Höhe des bereinigten Gender Pay Gap können sich daher je nach verwendeter Datenquelle, Art und Anzahl der berücksichtigten Einflussfaktoren sowie der angewandten Untersuchungsmethode unterscheiden.

Seit dem Berichtsjahr 2022 basieren die Daten zur Berechnung des unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap auf der neuen monatlichen Verdiensterhebung. Da unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethoden zu Grunde liegen, sind die Ergebnisse für das Jahr 2022 nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar.

Weitere Informationen zu Verdienstunterschieden finden Sie aktuell auf unsere Themenseite Verdienste.

Landesweiter Warntag in NRW am Donnerstag, dem 9. März, um 11 Uhr

Sirene / Foto: FW Meschede

Am Donnerstag, 9. März, findet wieder der landesweite Warntag in NRW statt. Um 11 Uhr werden in der Leitstelle des Hochsauerlandkreises die Sirenen ausgelöst in der im Warnerlass des Landes vorgeschriebenen Dauer und Tonfolge: eine Minute Entwarnung – eine Minute Warnung – eine Minute Entwarnung mit einer Pause von jeweils fünf Minuten zwischen den Tonfolgen.

(Pressemitteilung HSK)

Überprüft wird auch wieder das Cell-Broadcasting, wobei das neue System wie beim bundesweiten Warntag im Dezember 2022 voraussichtlich nicht mit allen Endgeräten funktionieren wird.

Informationen dazu sind auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter https://fcld.ly/bbk-cell_broadcast zu finden.

Möglicherweise sind vorab Einstellungen am Smartphone vorzunehmen oder das Endgerät ist tatsächlich nicht empfangsfähig.

Nicht alle sind gleich: 2.756 Flüchtlinge aus der Ukraine im HSK (ohne Stadt Arnsberg)

Aus Berichten, die die SBL-Kreistagsfraktion erhalten hat (und auch aus eigenen Erfahrungen von Mitgliedern der Fraktion) ergibt sich, dass es für einige Behörden zwei “Klassen” von Flüchtlingen aus der Ukraine gibt: Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen. Sie haben sehr unterschiedliche Rechte und Möglichkeiten. Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion am 08.02.2023 eine schriftliche Anfrage an den Landtag gerichtet.

(Der Artikel ist vor fünf Tagen auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Am 27.02.2023 erhielten wir die Antwort, die wir hier dokumentieren:

“Sehr geehrter Herr Loos,
ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 07.02.2023 zu der Thematik „Flüchtlinge aus der Ukraine mit anderer Staatsangehörigkeit”. Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Wie viele Menschen sind seit Februar 2022 aus der Ukraine in den HSK gekommen?

a) mit ukrainischer Staatsangehörigkeit?
Seit Februar 2022 haben 2.624 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis (ohne die Stadt Arnsberg) genommen:

b) mit anderen Staatsangehörigkeiten?
Seit Februar 2022 haben 132 Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis (ohne die Stadt Arnsberg) genommen.

2. Inwiefern unterscheiden sich die Rechte beider Gruppen im HSK?

a) beim Aufenthaltsrecht?
Ukrainischen Staatsangehörigen wird gemäß der Richtlinie 2001/55/EG („Massenzustrom-Richtlinie”) und dem hierzu ergangenen Beschluss Nr. 2022/382 des Rates der Europäischen Union eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG erteilt.

Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, welche sich nachweislich am 24.02.2022 mit einem unbefristet gültigen Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, erhalten ebenfalls eine solche Aufenthaltserlaubnis.

Sofern eine drittstaatsangehörige Person lediglich über einen Aufenthaltstitel mit einer befristeten Gültigkeit verfügt, hängt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis davon ab, ob der betroffenen Person eine sichere und dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland möglich und zumutbar ist. Dieser Umstand wird in jedem Einzelfall von meiner Ausländerbehörde überprüft.

b) bei finanziellen Leistungen?
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden, kann sich für beide Gruppen ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II/SGB XII ergeben. Die Staatsangehörigkeit der Leistungsberechtigten hat keinen Einfluss auf die Höhe der gewährten Leistungen.

c) beim Schul- und Hochschulbesuch?
Für ukrainische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen zur Schulpflicht. Die geflüchteten Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Ukraine haben ein sofortiges Aufenthaltsrecht in Deutschland und können im Folgenden eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erhalten.
Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG und der damit einhergehenden Zuweisung an eine Kommune wird der gewöhnlicher Aufenthalt in der Kommune begründet.

Für die Bestimmung der Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen gelten aufgrund der Verweisvorschrift des 0 34 Absatz 6 Satz 3 Schulgesetz NRW die allgemeinen Bestimmungen in § 34 Absatz 1: Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Für Flüchtlinge aus der Ukraine mit fremder Staatsangehörigkeit gilt die unmittelbare Schulpflicht mit der Wohnsitzaufnahme aufgrund Zuweisung zu einer Gemeinde gemäß § 34 Abs. 1 SchulG.

Die Rechte zum Schulbesuch sind für ukrainische Staatsangehörige und Angehörige mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates gleich. Die Auswahl eines Bildungsganges hängt ausschließlich von Sprachkenntnissen und der Vorbildung (u.a. Schulabschlüsse) ab.

d) in der Berufsausbildung?
e) auf dem Arbeitsmarkt?
Zu jeder Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des § 24 Abs. 1 AufenthG ist die Auflage ,,Erwerbstätigkeit erlaubt” verfügt. Es besteht somit unter der Voraussetzung des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis für beide hier genannte Gruppen ein freier und unbeschränkter Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

f) in anderen Bereichen?

Es ist hier nicht bekannt, dass in etwaigen anderen Bereichen noch Unterschiede zwischen den beiden von Ihnen genannten Gruppen bestehen könnten.”

Fazit:
Die Flüchtlinge mit Drittstaatsangehörigkeit haben einen Anteil von 5% an allen Flüchtlingen aus der Ukraine. Ihr “Schicksal” hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland hängt vor allem davon ab, ob sie nachweisen können, dass sie zu Kriegsbeginn “mit einem unbefristet gültigen Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben”. Andernfalls (wenn z.B. Papiere fehlen oder bei Studenten) entscheidet die Ausländerbehörde, ob “eine sichere und dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland möglich und zumutbar ist”. Und da hat die Behörde einen großen Beurteilungsspielraum … (Antwort 2a).

Nicht Angelegenheit des Kreises sind Probleme bei der Anerkennung von Bildungsgängen und Bildungsabschlüssen und bei der Möglichkeit zur Fortsetzung von Ausbildungen; auch hier gibt es oft große Schwierigkeiten.

Greenwashing bei Holzverbrennung gefährdet Klimaziele

Internationale Recherche mit WDR, NDR und SZ

Zur Abholung bereit: Holzstapel zwischen Hömberg und Hardt in Siedlinghausen. (archivfoto: zoom)

Recherchen des „Deforestation Inc.“-Projekts (auf Deutsch „Abholzung Inc.“) unter Leitung des Internationalen Konsortiums investigativer Journalisten (ICIJ) zeigen, wie Greenwashing und systematische Abholzung weltweit den Wald und das Klima gefährden. In Deutschland sind WDR, NDR, SZ und der Spiegel an dem Projekt beteiligt. Schwerpunkte der Recherchen sind die Folgen des europäischen Hungers nach Holzenergie, die Geschäfte der sogenannten rumänischen Holzmafia und die fragwürdige Praxis von Zertifizierungsunternehmen.

(Pressemitteilung WDR)

Den Recherchen zufolge erkennen selbst große Zertifizierungsunternehmen, die für die Nachhaltigkeit der weltweiten Holzwirtschaft entscheidend sind, nicht immer, wenn ihre Standards bei zertifizierten Unternehmen unterlaufen werden. Eine systematische Datenauswertung des ICIJ ergab, dass Prüfer und sogenannte Zertifizierungsfirmen auch Produkte validieren, die mit Entwaldung, Abholzung in Konfliktgebieten und Raubbau an der Natur in Verbindung gebracht werden. Für die Recherche wurden tausende Prüfberichte, Gerichtsdokumente und Ermittlungsunterlagen ausgewertet.

Demnach haben weltweit 48 Zertifizierungsunternehmen in den vergangenen Jahren auch solchen Firmen ein nachhaltiges Wirtschaften attestiert, denen Umweltdelikte und andere Verfehlungen vorgeworfen werden. Seit 1998 gingen somit Umwelt-Zertifikate an 340 holzverarbeitende Betriebe, denen beispielsweise illegale Abholzung oder Brandrodungen vorgeworfen werden. Kritiker bemängeln seit Jahren eine zu große Nähe zwischen der Zertifizierungsindustrie und ihren Kunden. Angefragte Zertifizierungsunternehmen erklärten, man gehe aktiv gegen betrügerische Firmen vor und arbeite mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Im Mittelpunkt der Recherchen steht auch der zunehmende Einsatz von Holz zur energetischen Verwertung, vor allem in Europa. Die EU definiert Holz als klimaneutralen Brennstoff und subventioniert dessen Einsatz, was zu einer enormen Nachfrage auf dem Weltmarkt geführt hat. Und das, obwohl wissenschaftliche Studien nachweisen, dass Holzverbrennung im Verhältnis zur erzeugten Energiemenge sogar mehr CO2 freisetzt als Kohleverbrennung. Dennoch braucht man für die Holzverbrennung keine CO2-Zertifikate, was die Nachfrage nach Holz als Brennstoff zusätzlich anheizt.

Doch Europas Wälder sind schon durch den Klimawandel massiv unter Druck. Beides zusammen führt dazu, dass sie eine essenzielle Funktion im Kampf gegen den Klimawandel immer weniger erfüllen: CO2 aus der Atmosphäre zu speichern. Hat der deutsche Wald 2016 noch knapp 64.000 Tonnen CO2 pro Jahr zusätzlich aufgenommen, waren es 2020 nur noch knapp 46.000 Tonnen. Besonders alarmierend: In waldreichen Ländern wie Finnland und Estland geben die Wälder statistisch schon mehr CO2 ab, als sie aufnehmen, auch weil immer mehr Bäume für die Holzverbrennung abgeholzt werden.

Doch nicht nur Europas Wälder sind betroffen, auch die Ökosysteme anderer Kontinente, wie die Recherchen zeigen. Im US-Bundesstaat North Carolina in den USA etwa werden immer wieder Waldflächen gerodet, auch um Holz zu Pellets zu verarbeiten. Die Pellets werden zu einem großen Teil nach Europa verschifft. Verbrannt werden sie unter anderem auch von deutschen Energiekonzernen wie RWE, das in zwei Kohlekraftwerke in den Niederlanden auch Holz verbrennen lässt. „Co-firing“ nennt sich das, und RWE macht das im großen Stil. Auf Anfrage bestätigt der Konzern, ein Kohlekraftwerk in Amer mit 80 % Biomasse und eines in Eemshaven mit 20 % Biomasse zu betreiben. Biomasse steht hier vor allem für Holzpellets.
Auf die Frage, wie das Verbrennen von Pellets mit den ehrgeizigen Zielen zur Reduzierung von Emissionen zusammenpasst, die sich RWE selbst gesetzt hat, teilt der Konzern mit: „RWE verwendet in seinen Anlagen ausschließlich Holzabfälle aus der Forstwirtschaft und aus Sägewerken als Biomasse.“

Ein weiteres Thema der Recherche ist Rumänien, das in der EU als das Land gilt, das am stärksten von einer illegalen Holzwirtschaft betroffen ist. Offiziellen Zahlen zufolge verschwinden in Rumänien jährlich mehr als 20 Millionen Kubikmeter Wald. Kritiker werfen der rumänischen Regierung seit Jahren vor, nicht genug gegen die „Holz-Mafia“ zu tun. Im Rahmen der Recherchen konnte unter anderem ein mutmaßlich illegaler Holzeinschlag in Nord-Ost-Rumänien dokumentiert werden. Mehrere EU-Politiker befürchten, dass die illegale Abholzung in Rumänien in diesem Jahr weiter zunehmen könnte. Verantwortlich dafür sei das anstehende Superwahljahr 2024 in Rumänien, in dem neben der Parlamentswahl noch drei weitere Wahlen anstehen. „Dieses ganze System wäre ohne politische Rückendeckung nicht möglich“, sagt der rumänische Politiker Nicolae Stefanuta, der für die Liberalen im Europaparlament sitzt. „Wir müssen davon ausgehen, dass illegales Geld aus der Forstwirtschaft auch in den Wahlkampfkassen landen könnte“. Die bevorstehenden Wahlen könnten insofern einen Anreiz schaffen, noch mehr Geld umzusetzen. Die illegale Holzwirtschaft zählt weltweit zu den profitabelsten Feldern der Organisierten Kriminalität.

An dem Projet Deforestation Inc. waren weltweit mehr als 140 Journalistinnen und Journalisten von 40 Medien beteiligt. Alle Rechercheergebnisse werden ab sofort weltweit geteilt. Über das Projekt wird auf tagesschau.de und in der Süddeutschen Zeitung ausführlich berichtet. Außerdem in Hörfunk und Fernsehen, unter anderem in den ARD-Tagesthemen (Mittwoch, 22.15 Uhr, ARD) und im ARD-Magazin Monitor (Donnerstag, 21.45 ARD). Der NDR präsentiert die Ergebnisse u.a. als Folge des Podcasts „Organisiertes Verbrechen“ („Gestohlener Wald“), der in der ARD-Audiothek abrufbar ist.

Welt-HPV-Tag 2023: Impfung kann vor HPV-bedingten Krebserkrankungen schützen

BZgA beteiligt sich an EU-Initiative PartnERship to Contrast HPV (PERCH)

Grafik: BZgA

Köln, 01. März 2023. Auf das Risiko von Krebserkrankungen durch Humane Papillomviren (HPV) macht der Welt-HPV-Tag am 4. März 2023 aufmerksam. Eine Impfung gegen diese Viren kann Erkrankungen wie Gebärmutterhalskrebs vermeiden. Dennoch ist die Impfbereitschaft bislang unzureichend.

(Pressemitteilung BZgA)

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert zur HPV-Impfung als bestmöglichem Schutz vor HPV-bedingten Krebserkrankungen. Die BZgA ist Teil der Initiative PartnERship to Contrast HPV (PERCH), die von der Europäischen Union (EU) gefördert wird und sich dafür einsetzt, die HPV-Impfquoten zu erhöhen und Krebserkrankungen durch HPV zu verhindern.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beteiligt sich für Deutschland an der EU-Initiative PERCH. Gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und unseren Partnerländern arbeiten wir daran, die Kommunikation zur HPV-Impfung zu verbessern. Dazu entwickeln wir Fortbildungs- und Unterstützungsangebote für medizinisches Fachpersonal. Erste Informationen und Materialien für Fachkräfte bietet die BZgA-Initiative LIEBESLEBEN zur Förderung sexueller Gesundheit.“

Humane Papillomviren sind weitverbreitet

HPV-Infektionen gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen. Es gibt mehr als 200 Typen von HP-Viren. Sie können Feigwarzen verursachen oder dazu führen, dass sich Zellen des Körpers verändern und dadurch nach vielen Jahren Krebs entstehen kann. Neben Gebärmutterhalskrebs können HP-Viren Mund-Rachen-Tumore, Krebs an der Vagina oder Vulva, Anal- oder Peniskarzinome auslösen.

Gebärmutterhalskrebs ist die vierthäufigste Krebsart bei Frauen weltweit und besonders bei jungen Frauen verbreitet. Eine Impfung senkt das Risiko für HPV-bedingte Krebsarten deutlich. Die Impfung verringert nicht nur deutlich das individuelle Risiko einer späteren Erkrankung, sondern auch Infektionen bei zukünftigen Sexualpartnerinnen und -partnern. Mit einer frühzeitigen Impfung vor dem ersten sexuellen Kontakt ist der Schutz am höchsten.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Den besten Schutz entfaltet die HPV-Impfung, wenn der Körper noch nicht mit HP-Viren in Kontakt gekommen ist. Im Jahr 2021 waren deutschlandweit lediglich 54 Prozent der 15-jährigen Mädchen und 26,5 Prozent der 15-jährigen Jungen vollständig gegen HPV geimpft.

LIEBESLEBEN informiert Fachkräfte und Eltern zur HPV-Impfung

Die BZgA-Initiative LIEBESLEBEN zur Förderung sexueller Gesundheit informiert zur HPV-Impfung und der Wichtigkeit der Impfung. Auf der Website www.liebesleben.de finden Eltern Antworten auf die wichtigsten Fragen zur HPV-Impfung. Zudem stellt LIEBESLEBEN Informationen und Materialien für Fachkräfte rund um das Thema HPV-Impfung und PERCH unter www.liebesleben.de/fachkraefte/studien-standard-qualitaetssicherung/perch/ zur Verfügung. Im Rahmen der EU-Initiative wird das Angebot kontinuierlich ausgebaut und erweitert.

Weiterführende Informationen der BZgA-Initiative LIEBESLEBEN:

www.liebesleben.de

Informationen zur PartnERship to Contrast HPV (PERCH):
www.liebesleben.de/fachkraefte/studien-standard-qualitaetssicherung/perch/

LIEBESLEBEN-Materialien zur HPV-Impfung für die ärztliche Praxis:
www.liebesleben.de/fachkraefte/praevention-aerztliche-praxis/materialien-hpv/

Informationen für Eltern zur HPV-Impfung:
www.liebesleben.de/fachkraefte/praevention-aerztliche-praxis/materialien-hpv/eltern/