Zum Nachlesen: der Schulpolitische Konsens für Nordrhein-Westfalen.

Die gemeinsame Leitlinien von CDU, SPD und Bündnis 9O/DIE GRÜNEN für die Gestaltung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen sind hier nachzulesen: Leitlinien Bildungspolitik.

Heute, Mittwoch, dem 20. Juli 2011, wird der Landtag in 2. Lesung das
Erste KiBiz-Änderungsgesetz beraten.

Der vorgesehene Beginn der Beratung ist 11.40 Uhr. Da zuvor aber die
Debatte zur Schulpolitik läuft, kann sich der Beginn etwas verzögern. Es
besteht die Möglichkeit, über das Internet die Beratung im Live Stream
anzusehen. Hier der Link:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Zwischenseite-TV.jsp

Wer live auf der Zuschauertribüne an der Plenarsitzung teilnehmen
möchte, kann dies nach vorheriger Anmeldung natürlich ebenfalls tun.

Es besteht die Möglichkeit, dass eine Landtagsfraktion noch eine 3.
Lesung beantragt. Diese wäre dann voraussichtlich am Freitag, dem 22.
Juli 2011. Bisher ist mir allerdings nicht bekannt, dass ein solcher
Antrag gestellt würde. Die Änderungen treten dann schon am
01. August 2011 in Kraft.

Weitere Kommentare und Artikel hier im Blog.

Klage gegen Moscheebau in Iserlohn abgewiesen

Arnsberg/Iserlohn. (Pressemeldung) Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat eine Klage gegen den Bau einer Moschee in Iserlohn abgewiesen. Mit der Klage hatte sich der Eigentümer eines Nachbargrundstücks gegen die von der Stadt Iserlohn erteilte Baugenehmigung für die Moschee im Gewerbegebiet „Barendorfer Bruch“ gewandt.

Geplant ist dort eine Moschee mit zwei jeweils 57 qm großen Gebetshallen und einem Minarett. Sie soll den etwa 70 in Iserlohn ansässigen Mitgliedern der Ahmadiyya Muslim Glaubensgemeinschaft dienen. Der Kläger, der auf dem Nachbargrundstück bis 2010 eine inzwischen an einen anderen Standort verlagerte Druckerei betrieb, hatte mit seiner Klage geltend gemacht, bei Errichtung der Moschee müsse er wegen der von seinem Betrieb ausgehenden Störungen befürchten, dass es zu Einschränkungen in der Ausübung seines Gewerbes kommen werde. Bei einer Genehmigung des Vorhabens sei, auch wegen eines in dem Gebiet bereits vorhandenen evangelischen Gemeindezentrums, damit zu rechnen, dass die im Gewerbegebiet nur ausnahmsweise zulässigen Nutzungen überhand nähmen.

Diesen Argumenten sind die Richterinnen und Richter der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt. In dem Urteil vom 17. Juni 2011 führen sie aus, die Genehmigung verstoße nicht gegen nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungsrechts. Die Genehmigung sei nicht an den Bestimmungen des 1983 beschlossenen Bebauungsplanes zu messen, weil dieser Plan unwirksam sei. Die in ihm getroffenen Regelung, dass die Gewerbebetriebe im Plangebiet Vorkehrungen zu treffen hätten, damit bestimmte Lärmgrenzwerte in den angrenzenden Wohngebieten nicht überschritten würden, sei mit den baurechtlichen Vorschriften nicht vereinbar. Ein derartiger von einer Vielzahl unterschiedlicher Betriebe und Anlagen im Plangebiet insgesamt einzuhaltender „Zaunwert“ (Summenpegel) könne nicht umgesetzt werden. Denn er treffe keine Aussage dazu, welche Emmissionen von einem bestimmten Grundstück im Plangebiet ausgehen dürften.

Gegen die unter diesen Umständen maßgeblichen Bestimmungen des Baurechts verstoße der geplante Bau nicht. Er verletze insbesondere nicht das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Es sei nicht ersichtlich, dass die Druckerei des Klägers mit unzumutbaren Belästigungen für die geplante Moschee verbunden sei und er daher Beschränkungen seines Betriebes befürchten müsse. Dabei komme es nicht darauf an, ob dem Kläger, der seine Druckerei an dem früheren Standort ohne Baugenehmigung betrieben habe, überhaupt noch eine schützenswerte Rechtsposition zustehe. Denn es gebe keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass sich die Moschee unzumutbaren Belästigungen oder Störungen durch den vormaligen Gewerbebetrieb des Klägers ausgesetzt hätte. Dieser habe derartige Anhaltspunkte nicht substantiiert vorgetragen.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.

Die vollständige anonymisierte Entscheidungen ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank nrwe abrufbar.

Aktenzeichen: 12 K 1076/10

Ein alter Brief an ARD und ZDF und neuer Zorn auf die jüngsten Entwicklungen.

loskebuch
Reinhard Loske, Abschied vom Wachstumszwang

Heute haben wir einen Leserbrief erhalten, den wir an dieser Stelle ohne Änderungen veröffentlichen. Der Autor schreibt:

„Am gestrigen Freitag habe ich einen meiner älteren Ordner durchforstet und bin dabei auf ein interessantes Schreiben gestoßen, das ich seinerzeit an mehrere TV-Sender geschickt hatte. Es geht um den Wahnsinn der so genannten „Formel 1″. Dieses Schreiben, dessen Inhalt nach wie vor hohe Aktualität genießt, möchte ich Sie bitten zusammen mit den weiteren Ausführungen zu veröffentlichen. Darüber würde ich mich freuen.“

Sehr geehrte Damen und Herren! (An NDR und ZDF)

mich stört an Ihrer Berichterstattung schon seit langem, – und das gilt natürlich gleichermaßen für diejenige aller übrigen Sendeanstalten-, dass Sie im Anschluss an jedes „Autorennen“ mit großer Selbstverständlichkeit den Zuschauern präsentieren, wie die so genannten „Sportstars“ um M. Schumacher & Co. offenbar vor lauter Überdruß, Übergeschnapptheit und Wohlstandsgehabe (nach dem Motto „Wir schwimmen ja im Geld!“ – während andere nicht mal über das Nötigste verfügen!) den Inhalt von Riesensektflaschen, besser gesagt Champagner, in die Gegend verspritzen, als wären diese Herren total von Sinnen!

Ich meine, wenn Sie schon glauben sich mit Ihrer Art von Berichterstattung auf das kleingeistige Niveau von hirnlosen Autofetischisten begeben zu müssen, die augenscheinlich nichts anderes können als ständig im Kreise herum zu rasen und dafür auch noch zig Millionen Dollar kassieren, dann ersparen Sie uns doch bitte jenes abscheuliche Ritual einer solch widerwärtigen Verschwendungsorgie! Hirnlose „Autorennsportler“ benötigen weiß Gott nicht auch noch gleichgesinnte Sportjournalisten, die unkritisch und gedankenlos jeden Quatsch übernehmen! Aber ist es nicht so, dass heutzutage jeder, der mit dem Geld nur so um sich wirft und daher automatisch öffentliches Ansehen genießt, stets darauf vertrauen kann, dass ihm von allen Seiten Huldigung und Verehrung zuteil wird?

Mit freundlichen Grüßen

Es hat aber keinen Zweck sich über alle möglichen Dinge, die in unserer Gesellschaft mittlerweile schieflaufen, immer noch weiter aufzuregen. Denn das könnte man beinahe jeden Tag tun, etwa wenn man die Zeitung aufschlägt.

Gestern war wieder so ein Tag. Da liest man z. B. von der Diätenerhöhung, welche sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mal eben so im Eilverfahren genehmigt haben. Ein Skandal erster Ordnung, wie ich meine! Und das in einer Zeit, wo man gerade von solchen ohnehin hochbezahlten Volksvertretern erwarten könnte, dass sie sich in ihren materiellen Ansprüchen bescheiden und so ein gutes Vorbild abgeben. Weit gefehlt! Respekt für ihre Standhaftigkeit gebührt allein der Linkspartei, die solchem Wahnsinn eine entschiedene Absage erteilt hat und sich damit wohltuend von den anderen Parteien abhebt!

Es scheint so, als ob nur diese Partei bis jetzt der Versuchung widersteht sich mit dem todbringenden Wachstumsvirus infizieren zu lassen! Längst vereinnahmt vom Zeitgeist der wachstumsorientierten Politik der C- und F-Parteien inklusive großer Teile der Sozialdemokratie sind dagegen DIE GRÜNEN. Nicht nur, dass diese in puncto Diätenerhöhung mit im Boot sitzen; sie kämpfen nicht oder längst nicht beharrlich genug für ihre ureigenen, grünen Ziele, deretwegen sie damals die politische Bühne betreten haben. Sie begnügen sich in der Verfolgung ökologischer Ziele nur allzu oft mit dem politisch Machbaren oder mit faulen Kompromisse, die zwar den Koalitionspartner SPD zufriedenstellen, der grünen Glaubwürdigkeit jedoch häufig schweren Schaden zufügen.

In diesem Zusammenhang sei auf ein Buch des Umweltsenators der Hansestadt Bremen, Dr. Reinhard Loske, hingewiesen, das den Titel trägt „Abschied vom Wachstumszwang“ – Maß halten, statt immer weiter wachsen“. Zitat Loske: „Ist es für Grüne eine vernünftige Strategie, die Wachstums- und Lebensstilfrage zu umschiffen und alles auf den „green new deal“ zu setzen, nur um sich nicht angreifbar zu machen? Oder gilt nicht doch die alte Erkenntnis, dass der Weg aus der ökologischen Krise nur mit einer gründlichen Umorientierung möglich ist? Mit einem Abschied von ständigem Wirtschaftswachstum, permanenter Steigerung der Produktivität, stetiger Beschleunigung des technischen Fortschritts und einer Befriedung der Gesellschaft durch „mehr Konsum für alle?“

In seinem politischen Essay plädiert Reinhard Loske, der auch wissenschaftlicher Mitarbeiter am Wuppertal-Institut für Energie und Umwelt war, für eine effizientere Ressourcennutzung, eine Umstellung auf erneuerbare Energie- und Rohstoffquellen – und ein politisches Programm des Kulturwandels und des Maßhaltens (sagte schon Ludwig Erhard – und was machte die CDU daraus? – eigene Anm.) in unseren materiellen Ansprüchen. Dies bedarf einer aktiven Politik, die das Wachstumsziel relativiert und den Wachstumsdruck abbaut. Die Konturen einer Politik der Mäßigung skizziert Loske in neun Politikfeldern, von der Entwicklung neuer Arbeits- und Lebensmodelle über die Neuausrichtung von Unternehmen bis zur Steuerpolitik. (rezensiert durch Dr. Angelika Zahrnt, ehemalige BUND-Vorsitzende)

Die Philosophie des Wachstums ist leider unverändert Grundlage der herrschenden Politik – mit all den fatalen Folgen für Natur und Umwelt, von der wir Menschen auf Gedeih und Verderb abhängig sind! An dieser – allem Reden zum Trotz – fortbestehenden Entwicklung hat auch die Existenz der Grünen bis zum heutigen Tage nichts geändert! Darum wäre die Ökopartei gut beraten, den verhängnisvollen Wachstumspfad umgehend zu verlassen, zumal der Weg nach vorn längst nicht mehr gangbar ist und der vielzitierte Begriff der Nachhaltigkeit eine so grundlegende Einsicht voraussetzt. Die Grünen müssen wieder fundamentalistisch werden – im positiven Sinne und ihre urgrünen Ziele über Ämterbekleidung und Machterhalt stellen!

Karl Josef Knoppik, im Juli 2011

Die Polizeipresse über Siedlinghausen: „Begegnung zwischen einem PKW-Fahrer und einem Fußgänger mit Hund“

Trügerisches Idyll am Meisterstein. (archiv: zoom)
Trügerisches Idyll am Meisterstein. (archiv: zoom)

Siedlinghausen. (Polizeipresse) Am 7. Juli 2001 gegen 17:30 Uhr kam es Winterberg-Siedlinghausen, Verlängerung der Straße am Meisterstein, auf einem Feldweg zur Begegnung zwischen einem PKW-Fahrer und einem Fußgänger mit Hund.

Der schmale Weg ist beidseitig mit hohem Gras bewachsen. Der 66-jährige PKW-Fahrer hielt zunächst kurz an, fuhr dann aber mit Schrittgeschwindigkeit auf den Fußgänger zu, und drückte diesen mehrere Meter zurück. Der Fußgänger geriet dabei auf die Motorhaube, konnte sich von dort aber zur Seite abrollen und verletzte sich leicht.

Der PKW-Fahrer fuhr ohne sich weiter zu kümmern in Richtung des nahe gelegenen Wohngebietes davon. Gegen ihn wird eine Anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr erstattet.

Resolution der Sauerländer Bürgerliste „Ausstieg aus der Atomenergie“

In unserem BriefkastenDie folgende Entschließung steht nicht auf der vorläufigen Tagesordnung für die Kreistagssitzung am Freitag dem 01. Juli 2011. Es hat sich bisher weder eine Kreistagsfraktion, noch genügend Kreistagsmitglieder dazu entschließen können, die Resolution der Sauerländer Bürgerliste (SBL) zu unterstützen.

Wortlaut der Resolution, die das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 03.05.2011 an den Landrat schickte:

Für die nächste Sitzung des Kreistags beantrage ich die Beschlussfassung über folgende Resolution:

Der Hochsauerlandkreis fordert die Bundesregierung auf, ein neues Atomgesetz für einen sofortigen Ausstieg aus der Atomwirtschaft zu verabschieden und auf die militärische und zivile Nutzung der Atomkraft endgültig und vollständig zu verzichten.

Zudem fordere ich eine konsequente Förderung und den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz auch im Hochsauerlandkreis.

Begründung und Erläuterung:
Nicht erst seit dem atomaren Super-Gau ist Japan steht fest, kein Atomkraftwerk ist sicher. Störfälle sind z.B. auch aus Brunsbüttel und Krümmel bekannt. Auch wenn der HSK kein Standort eines Atomkraftwerkes ist und sich bei uns (noch) kein Atommüll-Lager befindet, so stellt die in Deutschland, in Europa und der Welt erzeugte Atomenergie auch für uns Menschen im Hochsauerlandkreis eine nicht zu unterschätzende und unkalkulierbare Gefährdung dar.

Ein guter Einstieg aus dem Ausstieg wäre z.B. der Beschluss, in den Gebäuden der Kreisverwaltung auf Atom-Strom zu verzichten und zukünftig den Strom von Lieferanten zu beziehen, die ausschließlich Energie aus erneuerbaren Energien anbieten.

Landrat und Kreistag sollten auch durch solch einen praktischen, wenn auch kleinen Schritt gemeinsam versuchen, Einfluss auf die Bundesregierung zu nehmen, die Weichen für einen vollständigen Ausstieg aus der Atomkraft umgehend zu stellen!

Ich bitte den Landrat und alle Fraktionen und Mitglieder des Kreistags um Unterstützung dieser Resolution!

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
SBL-Kreistagsmitglied

Kommunalpolitik: Sauerländer Bürgerliste (SBL) lädt zum Treffen ein

Vom Turm noch 100 Meter bis zur Gaststätte "Am Pulverturm" (fotoarchiv: zoom)
Vom Turm noch 100 Meter bis zur Gaststätte "Zum Pulverturm" (fotoarchiv: zoom)

Meschede. (pressemeldung) Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste, Reinhard Loos, lädt zu Montag, dem 27.06.2011 um 20.00 Uhr, alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem Treffen in die Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße in Meschede ein.

Der SBL-Politiker möchte an diesem Abend über aktuelle kommunalpolitische Themen informieren und sich Ihren Anregungen und Fragen stellen.

Besonders wichtig sind ihm die Themen, die auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung am Freitag, dem 1. Juli 2011 stehen.

Das sind beispielsweise der „Sachstandsbericht Regionale 2013“, der „Stand der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Region“, die „Einführung eines Medizinstipendiums Hochsauerlandkreis“, das „Klimaschutzkonzept des Hochsauerlandkreises“, die „Änderung der Wasserschutzgebiets-Verordnung Kelbketal-Marloh-Quelle“ (betrifft Wennemen, Bockum und Stesse) und vieles mehr.

HSK: Von Daake verlässt Meschede und „pro NRW“

Verlässt Meschede:  Rechtsaußen Alexander von Daake (archiv: presse)
Verlässt Meschede: Rechtsaußen Alexander von Daake (archiv: presse)

Meschede. (rr) Die „Bürgerbewegung pro NRW“ verliert ihr Mescheder Stadtratsmandat. Wie die Schaumburger Nachrichten* meldeten, zieht Ratsmitglied Alexander von Daake nach Bückeburg um.

Von Daake war 2009 auf dem Ticket der Wählergemeinschaft „Meschede braucht Zukunft“ (MBZ) in den Rat der Kreisstadt gewählt worden. Nachdem er im Frühsommer letzten Jahres einen Beitrag in der extrem rechten „National-Zeitung“ veröffentlicht hatte, wurde er bei MBZ hinauskomplimentiert. Im Herbst trat er „pro NRW“ bei – und nahm sein Ratsmandat mit.** Aus hochtrabenden Plänen von Daakes für einen Aufbau der Partei im Hochsauerland wurde aber nichts.***

Statt dessen präsentierte die extrem rechte „Bürgerbewegung“ ihn als Mitglied des Bezirksvorstands Südwestfalen und vor allem als ihren „umweltpolitischen Sprecher“ – zuletzt noch am 20. Mai, als sich von Daake über den „CO2-Schwindel“ beklagte: „Der Zusammenhang von CO2-Emissionen und Klimaerwärmung ist eine politisch korrekte Setzung, aber keine wissenschaftlich erwiesene Tatsache.“ Mit der „Klimareligion“ dürfe keine Politik gemacht werden, so von Daake. Zu Sitzungen des Mescheder Stadtrates war er seit dem vorigen Dezember nicht mehr erschienen.****

Wechsel zu Rechtspopulisten bedauert
An seinem neuen Wohnort Bückeburg wird er ein Hotel-Restaurant übernehmen, wie die Schaumburger Nachrichten melden. Seinen Beitritt zu „pro NRW“ nannte von Daake dem Blatt zufolge nun eine „Trotzreaktion“, die er heute bedauere. Aus der Partei sei er inzwischen ausgetreten. „Ich war nie radikal und werde es auch nicht“, sagte er dem Bericht zufolge. Von der Politik habe er „die Nase voll“.

Ob er bereits seinen Mandatsverzicht erklärt hat, ist nicht bekannt. Im Mescheder Ratsinformationssystem wird er noch als Mitglied des Stadtparlaments geführt. Für von Daake rückt nach seinem Ausscheiden ein Vertreter von MBZ in den Rat nach. (rr)
* http://www.sn-online.de/Schaumburg/Bueckeburg/Bueckeburg-Stadt/Alter-Bueckeburger-uebernimmt-das-Brauhaus
** http://nrwrex.wordpress.com/2010/10/28/hsk-%e2%80%9epro-nrw%e2%80%9c-bejubelt-%e2%80%9epersonelle-verstarkung%e2%80%9c/
*** http://nrwrex.wordpress.com/2011/04/28/presseschau-%e2%80%9epro-nrw%e2%80%9c-im-sauerland-allein-auf-weiter-flur/
**** http://nrwrex.wordpress.com/2011/05/11/hsk-geld-furs-nichtstun/

Lauter Knall: Einbruch in Siedlinghausen

Winterberg (ots) – In der Nacht zum Mittwoch kam es auf der Hochsauerlandstraße zu einem Einbruch in ein Geschäft. Ein Anwohner hörte gegen 01:45 Uhr einen lauten Knall und verständigte die Polizei.

Bislang unbekannte Täter hatten mit einem Pflasterstein die Schaufensterscheibe eingeworfen und aus der Auslage einen Flachbildschirm entwendet.

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei in Winterberg, Tel. 02981-90200.

Journalisten und Drucker: 3000 auf dem Frankfurter Römerberg


Rund 3000 Redakteure, Drucker und Verlagsangestellte aus allen Bundesländern demonstrierten heute nach Angaben der Gewerkschaften in Frankfurt für faire und gerechte Bezahlung (siehe hier im Blog).

Auch von den Tageszeitungen aus NRW sollen mehr als 300 Journalisten an der Aktion teilgenommen haben.

Die Journalistengewerkschaften DJV und ver.di hatten zu der Kundgebung auf den „Römer“ aufgerufen. Sowohl Journalisten als auch Drucker befinden sich in Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern.

Ob und wie viele KollegInnen der Westfalenpost am Streik teilnahmen können wir zur Zeit noch nicht beurteilen.

Alles lesen beim DJV.

Grünes Licht für Moscheebau in Menden

Arnsberg. (pressemeldung)  Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat einen gegen den Bau einer Moschee in Menden gerichteten Eilantrag im Wesentlichen abgelehnt. Mit diesem Antrag hatte eine in der Nachbarschaft wohnende Hauseigentümerin einstweilen verhindern wollen, dass die Moschee entsprechend der vom Bürgermeister der Stadt Menden erteilten Baugenehmigung auf einem Grundstück östlich der Iserlohner Straße (Bundesstraße 7) errichtet wird.

Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 17. Mai 2011 ist lediglich die Nutzung der Moschee für seltene Sonderveranstaltungen in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr auf vier Tage oder Nächte im Kalenderjahr beschränkt.

Die Moschee soll Angehörigen der schiitischen Glaubensrichtung dienen, die überwiegend in Menden und Umgebung leben. Geplant ist ein zweigeschossiger Bau mit zwei 9,80 m hohen Minaretten und einem ebenso hohen Kuppeldach, der unter anderem zwei Gebetsräume, eine Bibliothek und eine Wohnung umfassen soll. Nach den der Genehmigung beigefügten Nebenbestimmungen dürfen Gebetsrufe nicht mittels elektroakustischer Verstärkeranlagen nach außen übertragen werden; die regelmäßige Nutzung ist auf die Tageszeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr beschränkt.

Die Antragstellerin hatte die Auffassung vertreten, der Moscheebau verstoße gegen das Bauplanungsrecht. Geplant sei eine zentrale religiöse und kulturelle Einrichtung für alle im Bundesgebiet und im benachbarten Ausland lebenden Mitglieder des Trägervereins. Vor allem nachts sei eine massive Lärmbelastung zu erwarten, die mit dem Charakter der von einer Wohnbebauung geprägten Umgebung nicht vereinbar sei. Die Auflagen zur Baugenehmigung seien nicht geeignet,unzumutbare Lärmbelästigungen zu vermeiden.

Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. In der Begründung der Entscheidung wird ausgeführt, die Baugenehmigung verstoße – mit der bereits erwähnten Einschränkung – nicht gegen nachbarschützende Vorschriften. Das Vorhaben befinde sich in einem nicht von einem Bebauungsplan erfassten Bereich, der eine so genannte Gemengelage mit Elementen einer Wohn-, einer gewerblichen und teilweise einer industriellen Nutzung bilde.

Nach der Art der Nutzung füge sich die Moschee in diesen Bereich als Anlage für kirchliche und kulturelle Zwecke ein. Es handele sich nicht um eine zentrale Anlage von überörtlicher Bedeutung, die in dem betroffenen Gebiet planungsrechtlich unzulässig wäre. Angesichts ihrer Größe und der Personenkapazität sei eine regelmäßige Nutzung durch auswärtige Personen in erheblichem Umfang nicht zu erwarten. Lediglich zu größeren Festen, an drei bis vier Tagen im Jahr, sei mit Besuchern in der Größenordnung von mehr als 100 Personen zu rechnen. Dies entspreche dem auch bei anderen kirchlichen bzw. kulturellen Einrichtungen Üblichem.

Die Mitgliederstruktur des Trägervereins rechtfertige keine andere Beurteilung. Zwei Drittel der etwa 60 Mitglieder lebten in Menden. Auch im Übrigen verstoße die genehmigte Moschee nicht gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Anders sei es voraussichtlich jedoch, soweit die Stadt Sonderveranstaltungen zur Nachtzeit an bis zu zehn Nächten zugelassen habe. Nach der Nutzungsbeschreibung sei lediglich eine bis zu viermalige entsprechende Nutzung je Kalenderjahr beabsichtigt. Eine nachvollziehbare Interessenabwägung hinsichtlich einer weitergehenden nächtlichen Nutzung sei nicht erkennbar.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden. Die vollständige anonymisierte Entscheidungen ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank nrwe abrufbar.

Aktenzeichen: 14 L 218/11