Ausstellungseröffnung Kevin Coyne „Suprise“ im Kump

Kevin Coyne – nicht nur ein Sänger (bild: kumppresse)

Am 22. März beginnt das neue Veranstaltungsjahr im Kump mit der Ausstellung „Suprise“. Bilder des Musikers und Malers Kevin Coyne. Am nächsten Tag folgt im Kump ein Konzert seines Sohnes Robert Coyne.

Eröffnet wird die Vernissage am Donnerstag, 22. März 2018 um 19.00 Uhr von Bürgermeister Michael Kronauge. Stefan Voit, Kurator und künstlerischer Nachlass-Betreuer führt in die Ausstellung ein. Musikalisch umrahmt wird der Abend von Sohn Robert Coyne. Der Eintritt ist frei.

Die Ausstellung ist vom 22. März bis 20. April geöffnet Öffnungszeiten Montag bis Samstag 9.30 Uhr bis 12.0 Uhr Montag, Donnerstag, Freitag und Sonntag von 14.30 bis 16.30 Uhr

An den Osterfeiertagen sowie am 8.4, 9.4. und 14.4. ist die Ausstellung geschlossen.

Kevin Coyne (1944-2004) galt seit Anfang der 70er Jahre als einer der kreativsten und originellsten Musiker und Rock-Poeten in der internationalen Szene. Über 50 Alben sind seit 1969 veröffentlicht worden. Er war fast immer auf Tour, vornehmlich in Europa, einmal in den Staaten.

Dennoch blieb der Brite mit der ausdrucksstarken Blues-Stimme immer ein Geheimtipp. Ihm waren die künstlerische Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft immer wichtiger als der kommerzielle Erfolg.

Kevin Coyne (1944-2004) galt seit Anfang der 70er Jahre als einer der kreativsten und originellsten Musiker und Rock-Poeten in der internationalen Szene (bild: kumppresse)

So hat Kevin Coyne 1971, nach dem Tod von Jim Morrison, das Angebot abgelehnt, der neue Sänger der Doors zu werden, angeblich, weil ihm die Lederhosen nicht gefielen…

In Deutschland, wo ihn ein Auftritt im Rockpalast einem breiteren Publikum bekannt machte, hatte er eine kleine, aber treue Fangemeinde. Es kam daher nicht überraschend, als er nach familiären Schwierigkeiten und Alkoholproblemen 1985 Deutschland als neuen Lebensmittelpunkt wählte.

Doch nicht nur die Musik und das Schreiben, sondern vor allem die bildende Kunst wurden für ihn als kreative Quelle immer wichtiger. Coynes Zeichnungen haben den Charakter von Comics oder Cartoons. Mit ihrer stark vereinfachenden Darstellungsweise bewegen sie sich jenseits stilistischer Festlegungen und verweigern sich künstlerischem Innovationsdrang. Stattdessen fächern sie vor dem Betrachter bisweilen karikierend eine ureigene Welt auf.

„Mir geht es nicht so sehr darum, die Dinge so zu malen, wie sie wirklich sind. Es klingt vielleicht arrogant, aber ich will nur malen, was in meinem Kopf ist, und ich stelle fest, dass meine Bilder mit den Jahren immer einfacher werden. Mich faszinierte immer die dunklere Seite des Lebens!“

Coyne lebte seit 1985 in Nürnberg. 1992 erhielt er den „Preis der Stadt Nürnberg für Kunst und Wissenschaft“. Zahlreiche Kunstausstellungen und musikalische Auftritte mit seiner Kevin-Coyne Band machten ihn nicht nur in England, sondern auch in Deutschland, Österreich und Frankreich bekannt.

Im Infozentrum Kump in Hallenberg sind unter dem Titel „Suprise!“ unbekannte und bislang nicht gezeigte Zeichnungen aus dem Nachlass des 2004 verstorbenen Künstlers zu sehen.

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VITA

  • 1944 geboren in Derby/England 1957-61 Besuch der „Joseph Wright School of Art“
  • 1961-62 Studium Grafik und Malerei am „Derby College of Art, anschließend Arbeit als Sozialarbeiter
  • 1969 erste LP-Veröffentlichung mit der Band „Siren“
  • 1971 Angebot als Jim-Morrison-Nachfolger bei „The Doors“
  • 1973 Wechsel zu Virgin-Records. Zusammenarbeit mit Andy Summers (The Police), Zoot Money, Carla Bley
  • 1979 erscheint seine erfolgreichste LP „Millionaires and Teddy Bears“
  • 1985 Umzug nach Nürnberg
  • 1986 Auftritt beim Anti-Waa-Festival
  • 1992 „Preis der Stadt Nürnberg für Kunst und Wissenschaft“
  • 2004 gestorben in Nürnberg

Zahlreiche Konzerte und Ausstellungen in Deutschland, England, Frankreich, Belgien, Österreich, Holland und der Schweiz

Nordrhein-Westfalen/Winterberg: Oversum Hotel GmbH geht an Hotelgruppe Privathotels Dr. Lohbeck

Das Oversum in Winterberg wurde verkauft. (foto: pressemitteilung)
Die Oversum Hotel GmbH in Winterberg im Sauerland wurde an Privathotels Dr. Lohbeck verkauft.

(Pressemitteilung von tophotel consultants)

Der Kaufvertrag wird zum 28. Februar wirksam. Die Hotelgruppe aus Schwelm, Besitzer und Betreiber von 17 Häusern, übernimmt mehrheitlich die Oversum Hotel GmbH.

Den Verkauf begleiteten die Baden-Badener Hotelexperten der tophotel consultants GmbH. Für den Käufer war die Wirtschaftsprüfung Ebner Stolz aus Bonn beratend tätig.

Im Zuge des Verkaufs geht auch die Immobilie, das erste Hotel-Ei Europas an den neuen Eigentümer über.

Das gut ausgelastete Vier-Sterne-Superior-Hotel liegt in einer der beliebtesten Feriendestinationen in Nordrhein-Westfalen auf 800 Metern Höhe. Das moderne 77 Zimmer-Haus besticht durch seinen außergewöhnlichen Stil inmitten des Winterberger Kurparks. Seine eiförmige Bauweise ist einmalig in dieser Dimension und inzwischen ein Wahrzeichen der ganzjährigen Urlaubsregion.

Ein Wochenende im Naturpark als Belohnung: Briloner Waldfee zieht glückliche Gewinner des Juwelensuche-Gewinnspiels

Die Briloner Waldfee Lina-Madlen Voß zieht die drei Gewinner der Juwelensuche. Mit dabei: Barbara Dienstel-Kümper, stellvertretende Vorsitzende des Naturparks, und Detlef Lins, Geschäftsführer des Naturparks. (Foto: Christoph Hester, Naturpark Sauerland Rothaargebirge)

Das Los hat entschieden. Nun stehen die drei glücklichen Gewinner des JuwelensucheGewinnspiels im Naturpark Sauerland Rothaargebirge fest. Im Beisein von Barbara Dienstel-Kümper, stellvertretende Vorsitzende des Naturparks, und Detlef Lins, Geschäftsführer des Naturparks, zog die Briloner Waldfee Lina-Madlen Voß die drei Gewinner, die sich mit ganz unterschiedlichen Beiträgen an der breit angelegten Aktion beteiligt hatten. Insgesamt 1.085 Einsendungen zu 339 Orten waren im Rahmen der Juwelensuche eingegangen.

(Pressemeldung Naturpark Sauerland Rothaargebirge)

Über Facebook erreichte den Naturpark der erste Gewinner-Beitrag. Mit einem Foto des Nationalen Naturerbes Trupbacher Heide nahm Jost Schöler aus Kreuztal, Kreis Siegen-Wittgenstein, an der Juwelensuche teil – für ihn einer seiner liebsten Orte zum Entspannen und Fotografieren. Denn an kaum einem Platz erfährt er das Gefühl der Weite der Landschaft so wie dort.

Ebenfalls freuen darf sich Karen Hertzog-Frese als überzeugte Einwohnerin des kleinen Ortes Düdinghausen bei Medebach im Hochsauerlandkreis. Sie beteiligte sich am Wettbewerb mit einem Foto aus der Medebacher Bucht. Mit der farbenprächtigen Natur von Frühjahr bis Herbst und den gewaltigen Aussichten vom „Kahlen Pön“ über die bunten Bergwiesen sind die regelmäßigen Wanderungen dort zu einem Teil ihres Lebens geworden.

Als dritte Gewinnerin zog die Briloner Waldfree Karin Schmidt, Lüdenscheid, aus dem prall gefüllten Lostopf. Ein Foto des Naturschutzgebietes Stilleking im Märkischen Kreis hatte sie als ihr persönliches Juwel eingereicht. Besonderes Highlight für sie ist der dortige Rundwanderweg, die sogenannte „Ochsentour“, auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz.

Die Gewinner dürfen nun, als Belohnung für ihre Unterstützung der Juwelensuche, ein ganzes Wochenende lang einen Teil des Naturparks kennenlernen. Überreicht werden die Gutscheine in den kommenden Tagen von den Regionalmanagern Christina Ermert (Kreis Siegen-Wittgenstein), Bernd Strotkemper (Märkischer Kreis) und Christoph Hester (Hochsauerlandkreis).

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Zum Hintergrund – Eine Rückschau

„Ein Wochenende im Naturpark als Belohnung: Briloner Waldfee zieht glückliche Gewinner des Juwelensuche-Gewinnspiels“ weiterlesen

NRW: Zahl der Schüler an Hauptschulen im Schuljahr 2017/18 um 18 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Zuwächse können vor allem die Gesamtschulen verzeichnen

Düsseldorf (IT.NRW). 72 066 Schülerinnen und Schüler besuchen im laufenden Schuljahr in Nordrhein-Westfalen eine Hauptschule. Das sind 15 750 (−17,9 Prozent) Hauptschüler weniger als im Schuljahr 2016/17 und 144 577 (−66,7 Prozent) weniger als vor zehn Jahren.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, besuchen insgesamt 1 918 119 Schülerinnen und Schüler eine allgemeinbildende Schule (ohne Weiterbildungskollegs) in NRW. Das sind 0,6 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Im Vergleich zum Schuljahr 2008/09 sind die Schülerzahlen um 12,0 Prozent zurückgegangen.

Zuwächse können vor allem die Gesamtschulen verzeichnen: Im Vergleich zum Schuljahr 2008/09 besuchen 32,3 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler diese Schulform (307 975 im Schuljahr 2017/18).

Auch die Sekundarschulen weisen seit ihrer Einführung im Schuljahr 2012/13 einen stetigen Anstieg auf. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Schülerzahl im Schuljahr 2017/18 um 14,9 Prozent auf 57 877.

An den Grundschulen hat sich die Schülerzahl im Vergleich zum Schuljahr 2016/17 um 0,9 Prozent auf 638 438 erhöht. Von den weiterführenden Schulen haben die Gymnasien – wie auch in den Vorjahren – im zurzeit laufenden Schuljahr mit 519 789 die meisten Schülerinnen und Schüler.

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Hochsauerlandkreis: Alarm für den Rettungsdienst

Landrat und Kreisverwaltung ließen Ende 2016 von der GanzGanzGroßenKoalition (“GaGaGroKo”) im Kreistag einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschließen. Damit sollte ab 2017 alles besser werden, damit die Einsatzziele erreicht werden: In 90% der Notfälle soll der Rettungswagen spätestens 12 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort sein. Das ist bereits deutlich länger als in Städten, wo die Ziele bei 8 bis 10 Minuten liegen.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Dass die Ziele mit dem neuen Bedarfsplan nicht erreicht werden, war absehbar: Eklatante statistische Mängel bei der Auswertung der Datengrundlagen wurden ignoriert, als Datenbasis dienten (zu alte) Daten nur aus dem Jahr 2013, und alle Änderungsanträge der Opposition wurden (mal wieder) abgelehnt. Im Ergebnis wurden vor allem aus den Rettungswachen im östlichen Kreisgebiet (Altkreis Brilon) die zweiten Rettungstransportwagen (RTW) abgezogen und in Arnsberg und Sundern nachts zusätzliche RTW einsatzbereit gehalten, die dort gar nicht benötigt werden.

So waren z.B. in der Rettungswache Brilon bis 2016 an allen 7 Tagen der Woche von 7 bis 19 Uhr, also insgesamt 84 Stunden pro Woche, 2 RTW einsatzbereit. Ab 2017 war dies nur noch an 8 Stunden pro Woche der Fall. Ähnliches geschah in Marsberg und Olsberg.

Nun liegen die Ergebnisse für das Jahr 2017 vor. Das dauerte allerdings, denn erst nach dem zweiten Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion legte die Kreisverwaltung Daten für die einzelnen Rettungswachen vor.

Das Ergebnis ist erschreckend und zeigt, dass der Rettungsdienstbedarfsplan von Landrat und Kreisverwaltung gescheitert ist!
Dazu einige Zahlen:

In 7 der 12 Rettungswachen im Kreisgebiet wurde der 10%-Anteil für Hilfsfristen von mehr als 12 Minuten im Jahr 2017 so deutlich überschritten, dass er bei mehr als 15% lag:

  • Brilon 17,0%
  • Eslohe 21,8%
  • Fredeburg 25,5%
  • Marsberg 16,0%
  • Medelon 27,6%
  • Olsberg 22,1%
  • Winterberg 17,7%.

In Fredeburg und in Medebach-Medelon braucht der Rettungswagen also bei mehr als jedem 4. Einsatz länger als die vorgesehenen 12 Minuten, bis er den Einsatzort erreicht. Nach der Zielvorgabe dürfte dies nur bei jedem 10. Einsatz der Fall sein.
In 4 weiteren Rettungswachen lag der Anteil der Hilfsfristüberschreitungen zwischen 13% und 15%. Nur die Rettungswache Neheim erreicht mit 8,0% das Ziel von maximal 10%-Anteil für die Hilfsfristüberschreitungen.

Zu den langen Hilfsfristen tragen Einsatzfahrten aus anderen Rettungswachenbezirken erheblich bei, wenn also in der “eigenen” Rettungswache kein Fahrzeug zur Verfügung steht. Dieser Anteil der Fremdwacheneinsätze lag 2017 in Medelon bei 43,2%, in Eslohe bei 37,8%, und in Brilon, Olsberg und Winterberg zwischen 21% und 26%. Was in der Stadt Arnsberg mit 3 Rettungswachen innerhalb des Stadtgebietes nicht relevant ist, führt in den ländlichen Regionen zu sehr langen Fahrzeiten.

Die Ergebnisse zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um den Rettungsdienstbedarfsplan zu überarbeiten. Es bleibt zu hoffen, dass sich Landrat, Kreisverwaltung und GaGaGroKo nun endlich bewegen. Am Montag (26.02.) steht das Thema im Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK auf der Tagesordnung.

„Sauerländische Lebenszeugen“: Ein aktuelles Buch über Widerstand in der Heimat und Märtyrer der NS-Zeit

Umschlagmotiv des Buches „Sauerländische Lebenszeugen“: Heilig-Geist-Kirche Bielefeld, Kreuzwegstation aus der Werkstatt von Bert Gerresheim – Simon von Cyrene, dargestellt in Gestalt von Abbé Franz Stock, hilft Jesus das Kreuz tragen (Foto: Dr. Ansgar Walk).

Unter dem Titel „Sauerländische Lebenszeugen“ hat der Theologe und friedensbewegte Autor Peter Bürger soeben ein neues Buch veröffentlicht. Darin geht es vor allem um die Märtyrer seiner Heimatregion.

In 13 Kapiteln werden Christen vorgestellt, die sich der Todesreligion des Nationalsozialismus entgegengestellt haben und als nahe Vorbilder in Erinnerung gerufen werden sollen:

Pfarrvikar Otto Günnewich (Eslohe-Salwey) wurde im KZ ermordet, weil er am Fronleichnamsfest trotz Verbot das „Sakrament der Liebe“ in den öffentlichen Raum getragen hatte. Die ehemalige Finnentroper Modeverkäuferin Sr. Angela Maria Autsch (1900-1944) wurde bekannt als „Nonne von Auschwitz“. Sie half im Konzentrationslager auch jüdischen und marxistischen Mithäftlingen, den Glauben an das Gute nicht zu verlieren. Der junge Bäckermeister Josef Quinke (1905-1942) aus Finnentrop-Fretter wurde durch Hafttortur im KZ Sachsenhausen umgebracht. Er hatte u.a. mit anderen Eingeweihten in einer „Scheunen-Druckerei“ Predigten gegen die Ermordung von sogenannten Behinderten vervielfältigt. Die subversive Männergruppe im kleinen Dorf Fretter wurde besucht vom späteren Märtyrer Franz Reinisch, der als einziger Priester im ganzen deutschen Reich wegen Verweigerung des Hitler-Eids hingerichtet worden ist.

Der Herrntroper Bauernsohn Carl Lindemann (1917-1944) kam unter das Fallbeil, weil er einen Witz über Goebbels erzählt hatte. Der Adelige Ferdinand von Lüninck (1888-1944), Gutsbesitzer in Ostwig und zunächst selbst ein Anhänger Hitlers, wurde nach seiner Abkehr vom Nationalsozialismus vom berüchtigten Volksgerichtshofs-Präsidenten Roland Freisler zum Tode verurteilt. Den Franziskanerpater Kilian Kirchhoff (1892-1944) aus Rönkhausen schickte der Richter wegen „Wehrkraftzersetzung“ und Beleidigung von NSDAP-Prominenten auf das Schafott. Vor einigen Jahren sind seine Briefe an eine Jüdin aufgetaucht.

Der aus Sundern stammende Landwirtschaftslehrer Dr. Josef Kleinsorge (1878-1945) musste sterben, weil die Nazis auch im Münsterland den christlichen Einfluss im Schulwesen ausmerzen wollten. Der Dortmunder Friedrich Karl Petersen (1904-1944) sollte eine Seelsorgestelle in Eslohe-Reiste antreten. Doch die Nazis schickten ihn ins KZ Dachau, das er nicht mehr lebend verlassen konnte. Sein Grabkreuz steht in Schmallenberg.

Gegen die Zwangssterilisierungen protestierte der Arnsberger Propstdechant Joseph Bömer (1881-1942), der während eines Gerichtsverfahren viel Solidarität aus der Bevölkerung erfuhr. Er ist allerdings eines natürlichen Todes gestorben. Als „Sauerländische Friedensboten“ der NS-Zeit werden in einem dokumentarischen Anhang Pfarrer Peter Grebe (Kirchhundem-Kohlhagen), Josef Rüther (Brilon) und Abbé Franz Stock aus Neheim berücksichtigt.

Das Buch enthält neben den Kapiteln von Peter Bürger auch Texte von Sigrid Blömeke, Volker Kennemann, Arnold Klein, Dieter Riesenberger und Gisbert Strotdrees. In seinem Geleitwort zu diesem 2. Band über „Friedensarbeiter, Antifaschisten und Märtyrer des kurkölnischen Sauerlandes“ schreibt der Christdemokrat Hans-Josef Vogel (RP Arnsberg): „Die ‚Sauerländischen Lebenszeugen‘ ermutigen uns in einer Zeit, die wieder völkisches rassistisches Denken kennt und ausspricht, in der autoritäres Führertum wieder nachgefragt wird […]. Das Buch von Peter Bürger fordert uns auf, dem neurechten Denken und Handeln frühzeitig entgegenzutreten, indem es erinnert an die ‚Sauerländischen Lebenszeugen‘ und sie in den Mittelpunkt der Regionalgeschichte rückt als ein tatsächlich universelles Programm im Sinne einer Kultur des Lebens und der Begegnung: ein Programm der Menschenwürde, der Menschenrechte und der Freiheit.“

Peter Bürger schreibt in der Einleitung seines Buches über Christen des Sauerlandes: „Heimat ist kein Besitz, sondern Geschenk und ein noch uneingelöstes Versprechen auf Zukunft hin. Alles entscheidet sich daran, welche Geschichtserinnerungen, Visionen und Vorbilder bei diesem Stichwort zum Vorschein kommen.“ Die Märtyrer seien fast alle durch Denunzianten aus dem nahen Umfeld verraten worden. Ihr besonderes Kennzeichen: Ablehnung der Kriegsreligion sowie Solidarität mit den Opfern von Judenhass, Rassismus und völkischem Wahn.

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Das Buch kann mit ISBN-Nummer überall im Buchhandel vor Ort bestellt werden:

P. Bürger: Sauerländische Lebenszeugen. – Friedensarbeiter, Antifaschisten und Märtyrer des kurkölnischen Sauerlandes. Zweiter Band. Norderstedt 2018.
ISBN: 978-3-7460-9683-4 (Umfang 488 Seiten; Preis: 15,99 Euro).

https://www.bod.de/buchshop/sauerlaendische-lebenszeugen-peter-buerger-9783746096834

Leseprobe mit Inhaltsverzeichnis und Geleitwort von Hans-Josef Vogel (RP)

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Information zum Autor des Buches:

Peter Bürger (geb. 1961 in Eslohe/Sauerland) ist Theologe, Mitglied der Internationalen katholischen Friedensbewegung pax christi und arbeitet als freier Publizist – mit linkskatholischem Standort. Buchveröffentlichungen u.a.: Das Lied der Liebe kennt viele Melodien – eine befreite Sicht der Homosexualität (2001/2005); Napalm am Morgen (2004); Hiroshima, der Krieg und die Christen (2005); Kino der Angst – Terror, Krieg und Staatskunst aus Hollywood (2005/2007); Bildermaschine für den Krieg (2007); Die fromme Revolte – Katholiken brechen auf (2009). Die Studien zur massenkulturellen Kriegspropaganda wurden 2006 mit dem Bertha-von-Suttner-Preis (Kunst und Medien) ausgezeichnet (www.friedensbilder.de). Außerdem: LWL-Preis für westfälische Landeskunde (2010) und zwei Preise für die niederdeutschen Forschungen (zuletzt Rottendorf-Preis). Zahlreiche Publikationen zur südwestfälischen Regionalkultur, darunter eine mehrbändige Mundartliteraturgeschichte (www.sauerlandmundart.de), die Reihe „Sauerländische Mundart-Anthologie“ und das Buch „Fang dir ein Lied an! Selbsterfinder, Lebenskünstler und Minderheiten im Sauerland“ (2013). Als Autor und Herausgeber einer Reihe von kirchenhistorischen, regionalgeschichtlichen und biographischen Veröffentlichungen bearbeitet er seit 2014 das Projekt „Friedenslandschaft Sauerland“, zu dem u.a. auch schon der Band „Sauerländische Friedensboten“ erschienen ist.

Rettungsdienst im Hochsauerlandkreis – SBL/FW-Fraktion beantragt umfassende Analyse

Der Rettungsdienst im Hochsauerlandkreis ist nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht optimal aufgestellt. In Teilen des Kreisgebiets hat der seit August 2017 umgesetzte neue Rettungsdienstbedarfsplan zu deutlichen Verschlechterungen geführt.

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Darüber hinaus beruht der Rettungsdienstbedarfsplan auf Daten des Jahres 2013, aber von 2013 bis 2017 hat sich die Zahl der Rettungseinsätze im HSK um 21,2% erhöht. Auf die veraltete Datengrundlage und die Nachteile für einige Rettungswachenbezirke hat die SBL/FW wiederholt in den Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses und im Kreistag wiederholt hingewiesen.

Weil sich an der Situation nichts änderte, stellte die SBL/FW-Kreistagsfraktion am 11.02.2018 einen Antrag für die nächste Sitzung des Fachausschusses und des Kreistags. Der Ausschuss tagt voraussichtlich am 26.02.2018, der Kreistag am 16.03.2918.

Hier der Wortlaut des Antrags:

„Antrag gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses sowie des Kreistags
Thema: Rettungsdienst

Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion beantragt folgenden Tagesordnungspunkt:

Analyse der Einsätze des Rettungsdienstes im Jahr 2017 für die einzelnen Rettungswachen, vor und nach Umsetzung der aktuellen Fassung des Rettungsdienstbedarfsplans

Begründung und Erläuterung:
Bereits wiederholt hat unsere Fraktion die Überprüfung der im Oktober 2016 vom Kreistag beschlossenen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans beantragt. Mit Datum vom 08.02.2018 wurde von der Kreisverwaltung die Drucksache 9/928 vorgelegt. In ihr fehlen jedoch viele für eine Analyse unverzichtbare Daten, insbesondere bezogen auf die einzelnen Rettungswachen, so dass der Zweck der Analyse dieser für die Bevölkerung sehr wichtigen Dienstleistung mit dieser Drucksache nicht erreicht werden kann.

Daher beantragt unsere Fraktion nun einen weiteren TOP. In ihm sollen insbesondere für jede einzelne der 12 Rettungswachen (RW) im Kreisgebiet, getrennt für die beiden Zeiträume Januar bis Juli 2017 und August bis Dezember 2017, und zum Vergleich auch für das Jahr 2016, folgende Daten vorgestellt werden:

  1. Anzahl der Einsätze
  2. Anzahl der Einsätze mit Hilfsfrist-Relevanz
  3. Anzahl und Anteil der Hilfsfrist-Überschreitungen
  4. p90-Wert
  5. Anzahl und Anteil der Duplizitätsereignisse (weiterer Einsatz, wenn 1 RTW dieser RW bereits im Einsatz)
  6. Anzahl und Anteil der Einsätze von “Fremdwachenfahrzeugen” im Gebiet dieser RW
  7. Anzahl der Einsätze des/der eigenen RTW in “fremden” Gebieten
  8. maximale Zeitdauer bis zum Erreichen des Einsatzortes im Gebiet der jeweiligen RW“

Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (III)

Und hier der letzte Teil der Betrachtung des Koalitionsvertrages aus kommunalpolitischer Sicht (siehe hier: Teil I und Teil II).

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Mobilität

“Wir wollen deshalb für alle Menschen in Deutschland eine moderne, saubere, barrierefreie und bezahlbare Mobilität organisieren und dabei die gesellschaftlichen Herausforderungen, wie den demografischen Wandel, die Urbanisierung, Anbindung ländlicher Räume und Globalisierung, meistern.” (Z. 3370 ff.)

“Wir wollen die Klimaziele von Paris erreichen und dabei soziale Belange berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleisten und bezahlbare Mobilität sicherstellen. Dafür bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen, wie z. B. der Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenverkehrs” (Z. 3455 ff.)

“Pünktlichkeit, guter Service und hohe Qualität müssen das Markenzeichen der Eisenbahnen in Deutschland sein. Mit einem Schienenpakt von Politik und Wirtschaft 3559 wollen wir bis 2030 doppelt so viele Bahnkundinnen und Bahnkunden gewinnen und 3560 dabei u. a. mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene verlagern.” (Z. 3558 ff.)

“Wir wollen Bundesmittel für den Betrieb von Schienennebenstrecken zur Verfügung stellen sowie ein Programm zur Förderung der Mobilität im ländlichen Raum auflegen. Wir wollen Bahnhöfe und -haltestellen in den Regionen halten.” (Z. 3580 ff.)

“Für einen attraktiven und in die Zukunft gerichteten ÖPNV wollen wir digitale Informations- und Vertriebssysteme fördern.” (Z. 5730 f.)
Gilt das auch für den HSK? Dann gibt es viel zu tun! Bisher hat die GroKo im Kreistag alle Initiativen blockiert, die Fahrpreise auf ein mit anderen Regionen vergleichbares Niveau zu senken und die Angebote sowie die Verknüpfungen zwischen den einzelnen Linien wirksam zu verbessern.

Tierschutz

“Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Aufbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel) und schaffen dafür bis zur Mitte der Legislaturperiode die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen… Wir werden Lücken in den Haltungsnormen im Tierschutzrecht schließen ” (Z. 3981 ff.)
Gilt das auch für alle Ziegenhöfe und für alle Putenmastanlagen im HSK??

Flächenverbrauch

“Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag 4039 zu halbieren.” (Z. 4019 f.)
Falls das wirklich umgesetzt wird, müsste viele Prestige-Baulandplanungen in Ortsteilen im HSK unterbleiben!

Alterssicherung

“Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird.” (Z. 4248 ff.)

Das klingt gut, bedeutet aber eine Veränderung um nur ein Jahr, denn diese Eckdaten stehen für das Jahr 2024 auch schon im aktuellen Rentenversicherungsbericht von November 2017 (S. 38). Die gravierenden Probleme entstehen ab 2030!

Gesundheitspolitik

“Wir werden eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag einrichten. Diese Arbeitsgruppe wird Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur bis 2020 vorlegen. Dabei sollen Spielräume für regionale Ausgestaltungen ermöglicht werden.” (Z. 4521 ff.)

Noch unkonkreter und unverbidnlicher kann man das kaum ausdrücken…

“Als zusätzliche Aufgabe der stationären Grundversorgung sollen die Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum im Verbund mit den Schwerpunktkrankenhäusern und örtlichen Pflegeanbietern ergänzende niedrigschwellige Versorgungsangebote z. B. in der Nachsorge vorhalten.” (Z. 4632 ff.)

Das würde das Überleben einiger gefährdeter Krankenhäuser im ländlichen Raum bedeutet – wenn diese Leistungen tatsächlich auch vergütet werden.

Baulandmobilisierung

“Wir werden nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung den Kommunen durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Durch die Einführung einer Grundsteuer C ermöglichen wir den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern.” (Z. 5120 ff.)
Das wäre ein großer Schritt, Baulandlücken zu schließen statt immer mehr Baugebiete im Außenbereich zu schaffen.

Wohnungen und Mieten

“Der soziale Wohnungsbau muss mindestens auf heutigem Niveau und langfristig verstetigt werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen kann. Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen. Ungeachtet dessen werden wir in den Jahren 2020/2021 mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitstellen.” (Z. 5151 ff.)

Auch das hört sich gut an, reicht aber nicht aus, die Versäumnisse im sozialen Wohnungsbau der letzten Jahre aufzuholen.

“Wir werden durch gesetzliche Mindestanforderungen eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel sichern. Unser Ziel ist es, eine repräsentative und differenzierte Qualität dieses Instruments zur rechtssicheren und zuverlässigen Abbildung der Vergleichsmiete zu gewährleisten.” (Z. 5226 ff.)

Es bleibt zu hoffen, dass auch für Empfänger von Grundsicherungsleistungen repräsentative Mietspiegel zur Anwendung kommen, so dass die Sozialämter im HSK keine Grundsicherungsleistungen wegen angeblich unangemessener Miethöhen mehr kürzen.

Kommunale Finanzen

“Kommunen sind die Heimat der Menschen und das Fundament des Staates. Der Bund setzt sich intensiv für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein.” (Z. 5457 ff.)

Und wie soll das erfolgen?
Ein Hinweis steckt hier drin:

“Die kommunalen Steuerquellen werden wir sichern. Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen. Diese wird unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, der Sicherung des derzeitigen Aufkommens sowie unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu geregelt.” (Z. 5512 ff.)

Digitale Verwaltung

“Der digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen soll zur Regel, Schriftform und das persönliche Erscheinen soweit möglich durch gleichwertige digitale Lösungen ersetzt werden (Digital First).” (Z. 6079 ff.)

Na endlich! Vielleicht gelingt in diesem Zusammenhang dann ja auch die Übertragung der Kreistagssitzungen per Live-Stream?

Bürgerbeteiligung

“Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann. Zudem sollen Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden.” (Z. 7765 ff.)
Noch eine weitere Kommission…

Medien

“Nur ein freier Zugang zu Medien und Informationen, qualitativ hochwertige journalistisch-redaktionelle Angebote und die notwendige Medienkompetenz ermöglichen kommunikative Chancenfreiheit und gleichberechtigte Teilhabe aller.” (Z. 8190 ff.)

Richten sich diese Forderungen auch an alle einheimischen Medien?

POL-HSK: Tödlicher Verkehrsunfall im Bereich „Steinhelle“

Olsberg (ots) – Ein 17-jähriger Jugendlicher ist bei einem schweren Verkehrsunfall am Montagvormittag zwischen Winterberg und Olsberg gestorben.

Ein 18-jähriger Mann erlag später seinen schweren Verletzungen.

Nach ersten Erkenntnissen waren die beiden jungen Männer aus Castrop-Rauxel gegen 10.40 Uhr bei winterlichem Wetter mit dem Auto in Richtung Olsberg unterwegs. Im Bereich der „Steinhelle“ geriet das Auto ins Schleudern und stieß mit einem entgegenkommenden Lkw zusammen.

Der 17-jährige Beifahrer erlag noch vor Ort seinen schweren Verletzungen. Der Fahrer musste mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden. Von hier wurde er mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen. Dort erlag er seinen schweren Verletzungen.

Der 62-jährige Lkw-Fahrer aus dem Kreis Schaumburg wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt.

Ein PSU-Team kümmerte sich vor Ort um die Bekannten der verunglückten Männer.

Diese waren mit dem Auto vorweg gefahren. Als die Freunde nicht nachkamen, waren sie zum Unfallort zurückgekehrt.

Durch die Staatsanwaltschaft Arnsberg wurde ein Unfallgutachten in Auftrag gegeben. Bis 18 Uhr war die Bundesstraße im Bereich der Unfallstelle in beide Richtungen gesperrt. Hierdurch kam es in Olsberg und Winterberg zu starken Verkehrsstauungen.

Die Sperrung ist nun wieder aufgehoben worden.

Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (II)

Sehr ungünstig sind mit der neuen GroKo die Perspektiven für Flüchtlinge. Vor allem die Einschränkungen auf Flüchtlinge mit “dauerhafter Bleibeperspektive” im Zusammenhang mit der nach spätestens 3 Jahren erfolgenden Überprüfung positiver Entscheidungen wird zu sehr deutlichen Einschränkungen führen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen. Hier geht es zum Teil I.)

Gleich mehrfach wird im Koalitionsvertrag faktisch auf die Obergrenze eingegangen:
“Deswegen setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa angemessen mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu steuern und zu begrenzen… stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden. Dem dient auch das nachfolgende Maßnahmenpaket.” (Z. 4810 ff.)

Die folgenden Sätze bedeuten im Klartext, dass die ‘Rückführungen’ nach dem Dublin III-Abkommen in andere EU-Länder ausgeweitet werden und die Asylbewerberleistungen weiter eingeschränkt werden sollen:
“Dabei muss klar sein, dass eine unbefristete Berufung auf einen anderen Staat der Ersteinreise ausscheidet. … Damit eine Verteilung in der Praxis funktioniert, muss es wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Sekundärmigration geben. Dazu wollen wir insbesondere die Asylverfahren einschließlich der Standards bei der Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern harmonisieren und dafür sorgen, dass volle Leistungen nur noch im zugewiesenen EU-Mitgliedstaat gewährt werden.” (Z. 4849 ff.)

Der seit März 2016 für 2 Jahre ausgesetzte Familiennachzug soll nach einer Verlängerung um weitere 4 1/2 Monate künftig nur in sehr geringem Umfang möglich sein, mit bisher nicht bekannten Auswahlkriterien:
“Für die Frage des Familiennachzugs wird Bezug genommen auf das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz.
Für diese Regelung zum Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab dem 1. August 2018 ist die Festsetzung erfolgt, dass der Zuzug auf 1000 Personen pro Monat begrenzt ist und die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits dieses Kontingents Anwendung findet. Die weitere Ausgestaltung des Gesetzes obliegt den Koalitionsparteien bzw. deren Bundestagsfraktionen.
Dieser Famliennachzug wird nur gewährt, wenn

eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.” (Z. 4879 ff.)

Sprachförderung und Arbeitsvermittlung sollen nur noch für wenige Flüchtlinge erfolgen:
“Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Dazu gehören Sprache und Arbeit.” (Z. 4967 f.)

Flüchtlinge müssen künftig damit rechnen, dass sie lagerähnliche Einrichtungen nicht mehr verlassen dürfen:
“Asylverfahren … Deren Bearbeitung erfolgt künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, in denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten. In den AnKER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung (AnKER) stattfinden.” (Z. 5006 ff.)
“Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.” (Z. 5038 ff.)

Und kein Flüchtling soll sich sicher fühlen können:
“Spätestens drei Jahre nach einer positiven Entscheidung ist eine Überprüfung des gewährten Schutzes erforderlich.” (Z. 5042 f.)

Noch ein weiteres Instrument zur Kürzung von Leistungen wird eingeführt, quasi mit Gesinnungsprüfung:
“Gerade im Interesse der wirklich Schutzbedürftigen und der Akzeptanz in der Bevölkerung wollen wir Ausreisepflichtige stärker danach unterscheiden, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ihnen die fehlende Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zugerechnet werden muss. Diese Unterscheidung hat auch Konsequenzen, beispielsweise hinsichtlich des Bezugs von Leistungen. Entsprechendem Änderungsbedarf werden wir nachkommen.” (Z. 5053 ff.)

Einmaliges Schwarzfahren mit Bus oder Bahn (und sei es aus Unkenntnis) kann die Abschiebung zur Folge haben:
“Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist möglichst frühzeitig über die Einleitung eines Strafverfahrens zu informieren. Dazu werden wir § 8 Abs. 1a des Asylgesetzes ändern.
Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen.” (Z. 5060 ff.)

Der Rechtsstaat wird für Flüchtlinge weiter eingeschränkt (oder was sonst ist mit praktikabler Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens zwecks Erhöhung der Rückführungsmaßnahmen gemeint?):
“Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, werden wir praktikabler ausgestalten, die Voraussetzungen absenken und klarer bestimmen. Ziel ist, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen.” (Z. 5069 ff.)

Und die Anzahl der angeblich sicheren Herkunftsstaaten wird um 3 + x Länder weiter erhöht, so dass Abschiebungen in diese Länder deutlich erleichtert werden:
“Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt.” (Z. 5074 ff.)

War die AfD an diesen Koalitionsverhandlungen schon beteiligt?
Und hat die SPD das wirklich alles unterschrieben?