POL-HSK: Schwerer Verkehrsunfall auf der B 7 bei Brilon

Brilon (ots) – Am frühen Sonntagmorgen kam es auf der Bundesstraße 7 bei Brilon, zwischen der Lederke-Kreuzung und dem Abzweig Mühlenweg, zu einem schweren Verkehrsunfall mit fünf Verletzten.

Ein 18-jähriger Autofahrer aus Brilon geriet um 05:45 Uhr in Fahrtrichtung Marsberg, ausgangs einer Linkskurve auf die Fahrspur des Gegenverkehrs und stieß dort mit einem entgegenkommenden Pkw eines 20-Jährigen aus Olsberg zusammen.

Im weiteren Verlauf fuhr noch eine 49-Jährige aus Brilon, die mit ihrem Pkw ebenfalls in Richtung Marsberg unterwegs war, in die unbeleuchtete Unfallstelle und prallte mit dem stehenden Wagen des 18-Jährigen zusammen.

Der 20-jährige Olsberger wurde in seinem Pkw eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden. Er erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen. Sein 20-jähriger Beifahrer und eine weitere 18-jährige Insassin, die beide ebenfalls aus Olsberg stammen, wurden leicht verletzt. Die 49-jährige Autofahrerin aus Brilon wurde leicht und der 18-jährige Unfallverursacher schwer verletzt. Alle Verletzten kamen mit Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser.

Bei dem Unfallverursacher wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ihm wurde im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt. An allen beteiligten Fahrzeugen entstand Totalschaden. Der Gesamtsachschaden liegt bei etwa 20.000 Euro. Die Bundesstraße 7 musste für etwa dreieinhalb Stunden voll gesperrt werden.

Abgeschafft: die Zigarette danach

Horrorbilder auf den Zigarettenpackungen (foto: zoom)

Als Nichtraucher seit drei Jahrzehnten habe ich gestern Abend wieder etwas Neues gelernt.

Es gibt tatsächlich Tabak zum Selberdrehen, der The Turner[sic!] heißt.

  • Warum nennt man den Tabak nicht mehr Van Nelle, Samson oder Schwarzer Krauser?
  • Sehen so die Schock-Bilder auf Zigarettenpackungen aus?
  • Ist die Zigarette „danach“ abgeschafft, weil es kein „davor“ mehr gibt?

Fragen über Fragen.

Kontrovers: Benötigen Polizei und Rettungskräfte größeren gesetzlichen Schutz?

Unter dem Motto „Sicherheit hat ihren Preis“ forderte die Gewerkschaft der Polizei auf der Demonstration am 9. Februar in Düsseldorf höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen. (foto: zoom)

Als großen Erfolg bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den von Bundesjustizminister Heiko Maas auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften.

Nach den Worten des GdP-Bundesvorsitzenden Oliver Malchow würde mit dem längst überfälligen Gesetz ein wirksames Instrument geschaffen, um die steigende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte wirksamer bekämpfen zu können.

Der Gesetzentwurf des Ministers sehe vor, tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte schon bei allgemeinen „Diensthandlungen“ zu bestrafen. Dabei sollte künftig nicht nur Gewalt bei Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen oder Verkehrskontrollen bestraft werden, sondern schon Störungen der Arbeit von Polizisten, Rettungskräften und Feuerwehrleuten an sich.

Die strafrechtlichen Änderungen (§113, §114 StGB) werden vom heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese begrüßt, während der Grünen-Politiker Ströbele die Gesetzesänderungen für nicht gerechtfertigt hält.

Nachfolgend dokumentiere ich die Pressemitteilungen der beiden Politiker.

Hans-Christian Ströbele: „Strafrecht ist nicht das richtige Mittel für mehr Schutz und Wertschätzung von Einsatzkräften“

Am 09.02.2017 kommentierte Hans-Christian Ströbele den Beschluss des Bundeskabinetts vom 08. Februar 2016 zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften:

Wenn Rettungskräfte, Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte zum Wohl der Bevölkerung unterwegs sind, haben sie Anspruch auf Respekt, Anerkennung und Schutz.

Die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung, Übergriffe auf diese Personengruppen härter zu bestrafen, sind jedoch nicht gerechtfertigt. Wie alle Bürgerinnen und Bürger sind auch Polizeibeamte, ob uniformiert oder in zivil, durch die allgemeinen Strafvorschriften ausreichend vor Beleidigung, Verleumdung, Nötigung, Bedrohung und jeglichen tätlichen Angriffen geschützt. Beim Strafmaß wird auch regelmäßig strafverschärfend berücksichtigt, wenn sich solche Straftaten gegen Polizisten richten.

Eine Begründung für eine Privilegierung gegenüber anderen Berufsgruppen, die leider auch vermehrt Beschimpfungen, Bedrohungen, gar tätlichen Angriffen ausgesetzt sind, wie Lehrer, Richter, Amtsärzte, Sozialarbeiter, Bürgermeister oder Politiker, gibt die Bundesregierung nicht. All diese Menschen sind nicht weniger schutzbedürftig. Warum soll eine Beleidigung, Bedrohung oder ein tätlicher Angriff auf eine Lehrerin, einen Arzt oder Mitarbeitende im Jobcenter, bei der Ausländerbehörde, Minister oder Abgeordneten weniger schlimm und strafwürdig sein, als der auf einen Polizeibeamten auf Streife oder in der Kaffeepause? Die geplante Regelung misst Gefährdungen mit zweierlei Maß und verletzt den Gleichheitsgrundsatz.

Es gibt andere und geeignetere Wege, Wertschätzung gegenüber Polizeibeamten und Rettungskräften auszudrücken, etwa durch bessere Ausstattung, mehr Personal oder geregeltere Arbeitszeiten.

Quelle: http://www.stroebele-online.de/presse/pressemitteilungen/9859388.html

MdB Wiese: Polizisten und Rettungskräfte besser schützen

Der Bundestag hat in erster Lesung das Gesetz zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften beraten. Mit diesem Gesetz wird der strafrechtliche Schutz von Polizisten und Rettungskräften verbessert.

Rund 65.000 Polizistinnen und Polizisten sind im Jahr 2015 nach der polizeilichen Kriminalstatistik Opfer von Gewalttaten geworden. Deswegen will die SPD-Bundestagsfraktion Polizisten und Rettungskräfte besser vor Gewalttaten schützen.

Neben einer Imagekampagne für die Polizei und dem vermehrten Einsatz von bodycams will die SPD auch den strafrechtlichen Schutz von Polizisten und Rettungskräften, wie THW, Feuerwehr oder DRK erweitern.

„Mit den Polizisten wollen wir gerade diejenigen besser schützen, die für unsere Sicherheit sorgen und das oft in gefährlichen Situationen. Es ist deshalb richtig, dass Gewalt gegen Polizisten zukünftig mit bis zu fünf Jahren Haft statt bisher drei Jahren bestraft werden kann“, so der Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

Der bisherige Paragraf 113 Strafgesetzbuch bestraft Attacken gegen Polizisten nur, wenn Polizisten Vollstreckungshandlungen ausüben. „Polizisten müssen aber in jeder Situation vor Attacken strafrechtlich geschützt sein. Gerade bei Streifengängen oder Verkehrskontrollen haben Polizisten im Sinne der Bürgernähe keine Schutzkleidung an. Die Strafbarkeit greift deshalb zukünftig bei allen Polizeitätigkeiten. Zudem wird der strafrechtliche Schutz auch auf Rettungskräfte erweitert. Gerade Sanitäter und Feuerwehrleute wollen Bürgern helfen und sind dabei oft in ihrer Freizeit ehrenamtlich für die Bürgerinnen und Bürger tätig“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

„Die bloße Verurteilung wegen einer Körperverletzung bringt das spezifische Unrecht eines Angriffs auf Polizistinnen und Polizisten als Repräsentanten des staatlichen Gewaltmonopols nicht zum Ausdruck. Das rechtfertigt den jetzt beratenen eigenen Straftatbestand“, so Wiese.

Quelle: Pressemitteilung Dirk Wiese, 17. Februar 2017

Pressemitteilung der Sauerländer Bürgerliste: Ziegenhaltung – Kein Ende der Tierquälerei?

Hinter den Kulissen in Brilon



Anmerkung: Der Film auf Youtube wird in Ausschnitten von den Medien, die über den Fall berichten, verwendet.

Nach einem Filmbericht in der VOX-Sendung „hundkatzemaus“, der am 11.02.2017 gesendet worden ist, sollen auf einem ehemaligen Bioland-Betrieb in Brilon Tiere von Mitarbeitern geschlagen werden. Zudem sollen sämtliche Ziegen erhebliche gesundheitliche Probleme aufweisen und abgemagert und geschwächt sein.

Bioland Nordrhein-Westfalen e.V. teilte daraufhin in einer Pressemitteilung vom 13.02.2017 mit, sie hätten nach Bekanntwerden der Vorwürfe Anfang Dezember 2016 umgehend gehandelt und dem Ziegenbetrieb in Brilon die Mitgliedschaft im Verband gekündigt. Zudem habe Bioland sofort den Betrieb aufgefordert, gemeinsam mit dem Tiergesundheitsdienst ein Konzept zur Verbesserung der Zustände zu erarbeiten. Dieser Aufforderung sei der Betrieb nach mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen.

Klick:
http://www.bioland.de/ueber-uns/landesverbaende/nordrhein-westfalen/nrwdetail/article/hintergrundinformationen-ziegenbetrieb-in-brilon.html

Bei der SBL/FW-Fraktion meldeten sich mittlerweile mehrere Personen und berichteten, dass auf diesem Hof bereits seit längerer Zeit Handlungsbedarf bestehen soll.

Hinter den Kulissen in Medebach
Laut WP-Bericht vom 07.02.2017 haben sich die Zustände auf dem Aussiedlerhof im Stadtgebiet Medebach wohl immer noch nicht verändert. In den Stallungen wurden im Februar 2017 erneut tote Ziegen gefunden.

Klick
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/wieder-vier-tote-ziegen-auf-skandal-hof-beimedebach-id209523517.html

SBL/FW beantragt weiteren Bericht
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte daher am 14.02.2017 bei Landrat Dr. Karl Schneider für die nächste Sitzung des Aus-schusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten – zusätzlich zu dem von ebenfalls von der SBL/FW bereits am 09.01.2017 beantragten Sachstandsbericht über die skandalösen „Zustände“ auf dem Aussiedlerhof im Stadtgebiet Medebach – einen Bericht über die jetzt öffentlich gewordenen Vorkommnisse auf einem Ziegenhof im Stadtgebiet Brilon.

Erste Naturparkschule in Hallenberg zertifiziert

Urkunde wurde im Rahmen einer kleinen Feierstunde überreicht


Die Offiziellen eingerahmt von den Schülerinnen und Schülern mit Urkunde und Entdeckerwesten. Zum Vergrößern auf das Bild klicken. (fotos: Naturpark Sauerland-Rothaargebirge e. V)

Hallenberg. (pressemeldung) Große Aufregung herrschte heute Morgen bei den Kindern in der städtischen Grundschule Hallenberg, denn Besuch hatte sich angemeldet. Grund war die Zertifizierung zur ersten Naturparkschule des Naturparks Sauerland-Rothaargebirge.

Naturparkschulen verpflichten sich, wichtige Themen aus der Naturparkregion wie Naturschutz und Landschaft, Kultur und Handwerk sowie Land- und Forstwirtschaft regelmäßig im Unterricht einzubinden.

Und damit der Unterricht draußen auch mit den erforderlichen Utensilien abgehalten werden kann, überreichten der 1. Vorsitzende des Naturparks, Bernd Fuhrmann sowie der Geschäftsführer, Detlef Lins an die Schülerinnen und Schüler insgesamt 50 sogenannte „Entdeckerwesten“. Dies sind robuste Westen mit großen Taschen, damit dort Becherlupe, Kompass, Bestimmungshilfen und andere nützliche Materialien ihren Platz finden.

Zuvor konnte die Schulleiterin Bibiana Nissen im Rahmen einer kleinen Feierstunde zahlreiche Gäste begrüßen. In ihren Begrüßungsworten dankte Nissen den Verantwortlichen des Naturparks für die Möglichkeit, als erste Schule zertifiziert zu werden.

Hallenbergs Bürgermeister Michael Kronauge verwies auf die herrliche Landschaft, welche die Grundschule umgibt und die kurzen Wege, um zukünftig noch stärker spannenden Unterricht draußen in der freien Natur abzuhalten.

Der Abschluss: Start des Luftballonwettbewerbs mit der Teilnahme aller 186 Schülerinnen und Schüler.
Der Abschluss: Start des Luftballonwettbewerbs mit der Teilnahme aller 186 Schülerinnen und Schüler.

Landrat Dr. Karl Schneider betonte in seinem Grußwort, dass der Naturschutz ein wichtiges und aktuelles Thema sei, jedoch ein sinnvoller Ausgleich mit anderen Interessen, wie z.B. der Wirtschaft von Nöten sei. Dies funktioniere in der Region aber sehr zufriedenstellend durch den stetigen Austausch der jeweiligen Akteure.

Nach dem Auftritt des Schulchores plädierte die Schulamtsdirektorin Martina Nolte generell für einen naturnahen Unterricht und freute sich über das Engagement der Grundschule Hallenberg auch bei anderen Förderprojekten: „Ich danke dem gesamten Kollegium für diesen Einsatz“.

Sodann kam die Veranstaltung zum eigentlichen Höhepunkt: Der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Deutscher Naturparke (VDN), Friedel Heuwinkel, überreichte die Urkunde an die Schulleiterin Nissen, welche die Grundschule Hallenberg für die kommenden fünf Jahre auch offiziell als Naturparkschule ausweist. „Die Urkunde wird einen prominenten Platz im Gebäude erhalten“, betonte Nissen.

Die Urkunde, welche die Grundschule Hallenberg für die kommenden fünf Jahre auch offiziell als Naturparkschule ausweist.
Die Urkunde, welche die Grundschule Hallenberg für die kommenden fünf Jahre auch offiziell als Naturparkschule ausweist.

Zum Abschluss der Feierstunde sangen alle gemeinsam das Hallenberger Kinderlied. Draußen startete dann noch ein von der Schule organisierter Luftballonwettbewerb mit der Teilnahme aller 186 Schülerinnen und Schüler.

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Hintergrund:

  • Der VDN zertifiziert nach Abschluss einer Evaluierungsphase Grundschulen zu Naturparkschulen. In NRW war dies lt. Friedel Heuwinkel die 10. Grundschule, die zertifiziert wurde, in ganz Deutschland sind es ca. 50 Schulen.
  • Die Exkursionen in Hallenberg werden unter anderem von den Umweltpädagogen Volkhard Kunst und Markus Genster durchgeführt.
  • In Deutschland gibt es zur Zeit 103 anerkannte Naturparke.

 

Dortmund umsonst: zwei Stunden im „U“ verplempert

Blick vom „U“ auf die Dortmunder Innenstadt. (fotos: zoom)

Als wir heute das Dortmunder „U“ besuchten, wollte ich nur mal eben mit einem Freund die Rolltreppen hoch und runterfahren, ein bisschen hier und da erklären und dann zum zweiten Mal in die Niki de Saint Phalle Ausstellung hineinstürzen.

Immer wieder neue Installationen und Ausstellungen, aber Niki de Saint Phalle ist Publikumsmagnet.

Um es vorwegzunehmen, die Ausstellung haben wir heute nicht erreicht. Zu viel anderes Zeug gab es im „U“ zu sehen.

Scheinbar naiv erscheinen die Kritzeleien auf den Wänden, aber der zweite Blick bannt.

Außerdem mussten wir die Rolltreppen bewältigen und die Perspektiven bewundern.

Perspektiven im Inneren des „U“.

Ist das nun zynisch? Gibt es solche „Nachbarschaften“ nicht auch in unserer unmittelbaren Umgebung?

Ein Kommentar zum „Geschehen“ im Mittelmeer. Sterben und Tourismus liegen nahe beieinander.

Wir verharrten lange vor der „Graffiti“. Schnell waren zwei Stunden herum, ohne dass wir auch nur eine einzige Ausstellung besucht hatten.

Fucked – die Zeit ist um. Wir verlassen das „U“.

JAHRBUCH für PÄDAGOGIK 2015 – Inklusion als Ideologie?

Titelseite der GE-W163 – Zeitung für alle Beschäftigten an Schulen in Gelsenkirchen und Gladbeck. (screenshot)

Seit einigen Jahren beherrscht das Thema Inklusion Land auf – Land ab die bildungspolitische Diskussion in der Gewerkschaft, in den Parteien, in den Lehrerzimmern. Kritik, die in diesen Diskussionen laut wird, richtet sich zumeist gegen die fehlenden Ressourcen.

(Unser Autor Karl-Heinz Mrosek hat den Artikel zuerst in „GE-W163 – Zeitung für alle Beschäftigten an Schulen in Gelsenkirchen und Gladbeck“ veröffentlicht.)

Da beklagen sich Kommunen, dass sie die zusätzlichen Kosten nicht schultern können, da melden sich Lehrerinnen und Lehrer zu Wort, die auf die große Belastung im Unterricht hinweisen, die sie nun zusätzlich zu leisten haben.

Dabei gerät die wissenschaftliche Diskussion zu dieser Frage in den Hintergrund. Ich hatte in unserer GEW-Zeitung zuletzt im August 2013 (dort S. 5-7) auf den Aufsatz von Professor R. Dollase „Grenzen der Inklusion“ hingewiesen.

JAHRBUCH für PÄDAGOGIK 2015

Nun fiel mir das JAHRBUCH für PÄDAGOGIK 2015 in die Hände.

Titel: Inklusion als Ideologie. Auf 351 Seiten finden wir eine Sammlung von Aufsätzen, die sich aus wissenschaftlicher Sicht kritisch mit der „Inklusionsbewegung“ auseinandersetzt.

So schreiben die Herausgeber Sven Kluge, Andrea Liesner und Edgar Weiß im Editioral:

  •  …„nichts desto weniger lässt die aktuelle Inklusionsrhetorik vermuten, dass durch sie die Umsetzung emanzipatorischer Anliegen de facto erschwert wird, …“
  •  …„die inklusionspädagogischen Konzepte weisen Widersprüche auf, die durch die offizielle Inklusionsrhetorik allenfalls vernebelt werden. Die für die Inklusionspädagogik charakteristischen Forderungen nach ‚Individualisierung‘ und ‚Heterogenitätssensibilität‘ werden vor dem Hintergrund gleichzeitiger Standardisierung und der uneingeschränkten Akzeptanz der Selektionsfunktion der Schule faktisch zur Farce.“
  •  „Die Tatsache, dass sich Inklusion hervorragend zum neoliberalen Sparmodell eignet, bzw. die Einebnung spezifischer Fördereinrichtungen und die umstandslose Überantwortung deren vormaliger Aufgaben an die Regelschulen kostensparend ist, ist geeignet, die humanitären Ansprüche der Inklusionspädagogik als fragwürdig erscheinen zu lassen.“ Die Inklusionsdebatte stilisiert die Inklusion und problematisiert sie im Sinne einer Allumfassungs-Illusion und zum vermeintlichen Wert an sich.
  •  „Die Debatte über Inklusion (würde) im Mainstream auf wenig mehr hinauslaufen, als die Einpassung in das bestehende System bis an die Grenze der Zumutbarkeit für alle Beteiligten.

Auch Karl-Heinz Dammer ist mit einem Aufsatz vertreten:

„Gegensätze ziehen sich an – Gemeinsamkeiten zwischen Inklusion und Neoliberalismus“

Einen Absatz überschreibt er mit „Das Hochamt des Individuums“.

Er spricht von der „neuen Lernkultur“ und formuliert dann wie folgt, dass dieser Erziehungsversuch – sei es schulisch oder durch flächendeckende Propaganda – Früchte trägt belegt u. a. die „Optimized-Self“-Bewegung derer, die ihren Lebenswandel in möglichst jeder Hinsicht selbst digital kontrollieren, um „optimal aufgestellt“ zu sein.

Unabhängig davon, wie bunt Inklusion ihre rhetorischen Girlanden um das Individuum flechten mag, ist sie im Rahmen „neuer Lernkultur“, vorsichtig formuliert, dazu angetan, eben dieses Individuum auf Linie zu bringen.

Sie leistet damit für die Formierung des „unternehmerischen Selbst“ mindestens genauso viel, wenn nicht mehr, als die standardisierte Kompetenzmessung, denn diese kann nur den Grad der Erfüllung bestimmter Vorgaben zu Protokoll geben, während die „neue Lernkultur“ bei der Veränderung der Individuen selbst ansetzt.

PISA dient dazu, von außen künstliche Wettbewerbe (vgl. Binswanger 2010) zu inszenieren und damit das Bildungssystem als Ganzes im Sinne neoliberaler Dauerreform zu mobilisieren, dies kann aber langfristig nur dann gelingen, wenn gleichzeitig auch die einzelnen Menschen durch Erziehung zur Selbststeuerung mobilisiert werden. Knapp gesagt: Die von Foucault vorgedachte und von Deleuze so bezeichnete „Kontrollgesellschaft “, in der Fremdbestimmung sich als Selbstbestimmung artikuliert, braucht Inklusion, was vielleicht auch erklären mag, warum ein theoretisch so schwach begründeter Begriff wie „Inklusion“ in, verglichen mit früheren Bildungsreformprozessen, atemberaubender Geschwindigkeit und Betriebsamkeit in die Praxis umgesetzt wird.

Zum Schluss noch eine Leseprobe aus dem Aufsatz von Edgar Weiß:

Inklusionsideologie und pädagogische Realität.

Vor allem aber ist es für die Inklusionspädagogik kennzeichnend, dass sie die Einsicht: „Die Gesellschaft , die Ausgrenzung bewirkt, muss selbst verändert werden, wenn denn Ausgrenzung überwunden werden soll“ (Kronauer 2010, S. 134) unbeachtet lässt.

Der Umstand, dass soziale Asymmetrien, damit immer auch Formen sozialer Exklusion, dem Kapitalismus wesensgemäß sind und dass sozialstrukturell bzw. klassen- und schichtenbedingte Ungleichheiten nicht durch inklusionspädagogische Innovationen überwunden werden, bleibt zugunsten idealistischer Appelle unreflektiert. Unreflektiert bleibt damit zugleich, dass idealistische Inklusionspädagogik mit den kapitalistischen Bedingungen nicht nur kompatibel bleibt (vgl. Dammer 2011, S. 27; Bernhard 2012, S. 344 ff .), sondern für deren Verschleierung geradezu in Dienst genommen werden kann.

Es ist kein Zufall, dass der neoliberale Kapitalismus sich die „Heterogenität als Chance“-Konjunktur im Zuge von „Management Diversity“ zunutze macht (vgl. Stroot 2007), der Bertelsmann-Konzern „Inklusion“ „zu seinem Anliegen“ erhoben hat (Bernhard 2012, S. 346) und die Vereinbarkeit der Inklusionspädagogik mit der schulischen Selektionsfunktion betont wird, die eben zum „marktwirtschaftlich-demokratischen System“ gehöre, „das in partiell hierarchische Organisationen strukturiert ist“ (Prengel 2011, S. 38).

Darauf, dass die populär gewordene Inklusionsrhetorik unter dem Anspruch der Menschenfreundlichkeit eine wenig menschenfreundlich beschaffene Realität ideologisch kaschiert, verweisen verschiedene Fakten.

Angesichts des Umstandes, dass die bestmögliche Förderung besonders Förderbedürftiger durch inklusive Schulen deren – sich faktisch keineswegs abzeichnende – bessere Ausstattung mit den erforderlichen Ressourcen erforderte, lässt sich der bildungspolitisch verfügte Inklusionszwang als Versuch begreifen, „die Austeritätspolitik im Bildungsbereich unter einem humanen Deckmantel fortzuführen“ (Bernhard 2012, S. 348).

Mithin verschleiert die inklusionskonstitutive Individualisierungs-Euphorie die Tatsache, dass sich das ihr zugrunde liegende Begriffsverständnis einer bestimmten semantischen Zurichtung bedient.

Individualisierung ist insoweit ein „widersprüchlicher Prozeß der Vergesellschaftung“, als sie nicht nur den emanzipatorischen Auf- und Ausbruch aus traditionellen Gegebenheiten bedeuten kann, sondern auch den Umstand benennt, dass Menschen heute „verstärkt auf sich selbst und ihr individuelles Arbeitsmarktschicksal mit allen Risiken, Chancen und Widersprüchen verwiesen“ sind (Beck 1986, S. 119, 116).

Individualisierung heißt insofern, dass Systemprobleme „in persönliches Versagen abgewandelt“ werden (ebd., S. 118).

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Das Buch ist erschienen bei PETER LANG, Edition. Es kostet 20,00 €, die sich lohnen. Für Studenten und Referendare besteht auch die Möglichkeit, dieses Buch beim Stadtverband Gelsenkirchen der GEW auszuleihen.
Das Jahrbuch ist erschienen bei PETER LANG, Edition. Es kostet 20,00 €, die sich lohnen. Für Studenten und Referendare besteht die Möglichkeit, das Buch beim Stadtverband Gelsenkirchen der GEW auszuleihen.

Von der SPD in DIE LINKE: Briloner Sozialdemokrat verlässt die SPD

2011 war die Welt noch in Ordnung: Dirk Wiese, Barbara Schmidt, Ralf Wiegelmann und Franz Müntefering (foto: afa_hsk)

Bereits Mitte vergangenen Jahres ist der frühere AfA- Unterbezirksvorsitzende Ralf Wiegelmann aus der SPD in die Partei DIE LINKE in Brilon gewechselt. „Auch innerhalb der Partei DIE LINKE will ich mich besonders für die Arbeitnehmerrechte einsetzen“, so der ehemalige Sozialdemokrat und Neulinke in einer aktuellen persönlichen Stellungnahme für die Presse.

Vor seinem Austritt aus der SPD engagierte er sich als Unterbezirksvorsitzender in der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA). Nach eigenen Angaben gehörte Ralf Wiegelmann  5 Jahre sowohl dem Landesvorstand als auch dem Bundesausschuss der AfA an.

Seinen Entschluss begründet Wiegelmann mit der „stetig gestiegenen Ungerechtigkeit im Lande“, worunter besonders die Arbeitnehmer leiden müssten.

Es sei erschreckend, dass die Anzahl derjenigen, welche mit wenig Einkommen auskommen müssten und  „kaum Geld für Alltagsdinge vorhalten können unaufhaltsam gestiegen“ sei.

Immer mehr Ältere in Deutschland seien  von Armut betroffen.

„Ein Mindestlohn, der seinem Namen gerecht wird, muss ausnahmslos für alle gelten, die ihn brauchen und muss 12 Euro betragen – alles andere ist Niedriglohn und muss durch staatlich finanzierte Aufstockerleistungen subventioniert werden“, so Wiegelmann.

Er trete für ein inklusives Renten- und Gesundheitsversicherungssystem (Bürgerversicherung) ein, in welches auch  Beamte, Künstler und Freiberufler einzahlen sollten.

Österreich und die Schweiz seien hier einen Schritt weiter, und es wäre dort nicht zu einer Rentenschmelze („Supergau“) wie in Deutschland gekommen. Es müsse endlich Schluss sein mit Versicherten 1. und 2. Klasse.

Ebenfalls müsse umgehend die „Grundlage zur Wiedereinführung einer Vermögensbesteuerung auf den Weg gebracht werden“. Die Reichen in unserer  Gesellschaft, so Wiegelmann, seien in der Gemeinschaft erst groß geworden, eine Vermögenssteuer auf hohe Einkommen und Vermögen sei daher unabdingbar.